Zur Loesung zunehmender Umweltprobleme, sowie zur Sicherung unserer Trinkwasserreserven kann die Sedimentologie wichtige Beitraege liefern, insbesondere durch die Uebertragung von Methoden und Erfahrungen aus der Erdoelindustrie (Reservoir-Geologie) auf Grundwasserleiter. Im Zuge der staerkeren Orientierung der Grundwasserforschung in Richtung Hydrochemie und Hydraulik zeigt sich immer mehr die Notwendigkeit, auch die Geometrie, Struktur und Genese von Aquiferen besser zu verstehen. Ausgangspunkt fuer eine staerkere Einbeziehung sedimentologischer Daten ist die Erkenntnis, dass weder Oel-Reservoire noch Aquifere, wie vielfach geschehen, als homogene und isotrope Medien betrachtet werden koennen. Vielmehr zeigen Aquifere wie Reservoire ein grosses Spektrum von komplexen Fazies- und diagenetischen Variabilitaeten, welche die hydraulischen Eigenschaften bestimmen. Diese Heterogenitaeten lassen sich systematisch, z.T. prognostizierbar, durch ein hierarchisches System charakterisieren und quantitizieren. Innerhalb einer solchen Hierarchie von Heterogenitaeten sind die einzelnen Untergliederungen sowohl als genetische, sedimentologische und gleichzeitig auch als hydraulische Einheiten anzusehen. In der Reservoir-Sedimentologie werden zur Charakterisierung dieser Heterogenitaeten mit grossem Erfolg Analogstudien an Oberflaechen-Aufschluessen durchgefuehrt, um Subsurface-Flow-Systeme zu verstehen. In aehnlicher Weise werden, innerhalb der Forschungsrichtung Aquifer-Sedimentologie, Analog-Aufschluesse wichtiger Grundwasserleiter mit sedimentologischen, geophysikalischen und hydraulischen insitu Methoden untersucht. Insgesamt bietet die Aquifer-Sedimentologie ein neues Anwendungs- und Arbeitsfeld innerhalb der Umweltgeologie, z.B. bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und anderen Kontaminationen, Fragen der Bioremediation, Standortauswahl und Risikoabschaetzung fuer Deponien, sowie als Datenlieferant fuer quantitative Grundwassermodellierungen.
Der Online-Katalog umfasst den Bestand von Bibliothek und Archiv: geowissenschaftliche Monographien, Zeitschriften, Aufsätze, Karten sowie unveröffentlichte Archivberichte. Literatur aus der Zeit vor 1990 ist hier noch nicht vollständig nachgewiesen und auch dann nur mit formalen Kriterien (z.B. Titel, Autor, Jahr) suchbar.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die Möglichkeiten moderner Mobilität. Gleichzeitig sind sie im Alltag aber auch auf Reisen auf funktionierende Verkehrsdienste angewiesen. Als Reisende sowie als Fahr- und Fluggäste stehen ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Zum großen Teil gelten diese europaweit. Mittlerweile informieren viele Internetseiten grundlegend und systematisch über Passagierrechte – zum Teil speziell für Bahnfahrten oder für Flüge, manche informieren aber auch über die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher bei verschiedenen Transportformen. Andere Seiten gehen vor allem auf konkrete Problemstellungen ein. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die Möglichkeiten moderner Mobilität. Gleichzeitig sind sie im Alltag aber auch auf Reisen auf funktionierende Verkehrsdienste angewiesen. Als Reisende sowie als Fahr- und Fluggäste stehen ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Zum großen Teil gelten diese europaweit. Mittlerweile informieren viele Internetseiten grundlegend und systematisch über Passagierrechte – zum Teil speziell für Bahnfahrten oder für Flüge, manche informieren aber auch über die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher bei verschiedenen Transportformen. Andere Seiten gehen vor allem auf konkrete Problemstellungen ein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ( VZB ) gibt zu konkreten Problemen zahlreiche Hinweise. Vor allem und stellt Musterbriefe zur Verfügung. Die Stiftung Warentest informiert umfassend zu konkreten Problemen aus dem Bereich „Reise und Navigation“ – neben Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen, auch über weitergehende Themen wie Navigationsgeräte, Reisebuchung, Versicherungen, Hotelbewertung und die Reisekasse. Die Europäische Union informiert grundlegend und systematisch über die Rechte von Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden (Passagierrechte) und stellt dafür auch eine Smartphone-Anwendung " Passenger rights " (App) bereit, die auch ohne Mobilfunkverbindung nutzbar ist. Das Bundesministerium für Verkehr ( BMV ) informiert als zuständiges Bundesminsterium systematisch über die Fahr- und Fluggastrechte im Eisenbahnverkehr, Luftverkehr und im See- und Binnenschiffsverkehr. Die Finanztip Verbraucherinformation gGmbH beleuchtet den Komplex Reisen, Urlaub, Mobilität und Verkehr umfassend von der finanziellen Seite. Das Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ) bietet einen kurzen, systematischen Überblick über die Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftomnibus- und Schiffsverkehr, informiert über die rechtlichen Grundlagen und ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ( VZB ) gibt zu konkreten Problemen zahlreiche Hinweise. Vor allem und stellt Musterbriefe zur Verfügung. Die Stiftung Warentest informiert umfassend zu konkreten Problemen aus dem Bereich „Reise und Navigation“ – neben Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen, auch über weitergehende Themen wie Navigationsgeräte, Reisebuchung, Versicherungen, Hotelbewertung und die Reisekasse. Die Europäische Union informiert grundlegend und systematisch über die Rechte von Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden (Passagierrechte) und stellt dafür auch eine Smartphone-Anwendung " Passenger rights " (App) bereit, die auch ohne Mobilfunkverbindung nutzbar ist. Das Bundesministerium für Verkehr ( BMV ) informiert als zuständiges Bundesminsterium systematisch über die Fahr- und Fluggastrechte im Eisenbahnverkehr, Luftverkehr und im See- und Binnenschiffsverkehr. Die Finanztip Verbraucherinformation gGmbH beleuchtet den Komplex Reisen, Urlaub, Mobilität und Verkehr umfassend von der finanziellen Seite. Das Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ) bietet einen kurzen, systematischen Überblick über die Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftomnibus- und Schiffsverkehr, informiert über die rechtlichen Grundlagen und ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte. Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. vertritt die Interessen von Fahrgästen im Bereich Berlin und Brandenburg. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ( VBB ) informiert über die grundlegenden Rechte im Eisenbahn- und Buslinienverkehr unter 250 Kilometer. Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. vertritt die Interessen von Fahrgästen im Bereich Berlin und Brandenburg. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ( VBB ) informiert über die grundlegenden Rechte im Eisenbahn- und Buslinienverkehr unter 250 Kilometer. Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) betreibt eine Informationsseite zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr und wickelt Entschädigungsansprüche gegen die beteiligten Bahnunternehmen ab. Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) betreibt eine Informationsseite zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr und wickelt Entschädigungsansprüche gegen die beteiligten Bahnunternehmen ab. Die Europäische Union (EU) informiert zu Fluggastrechten innerhalb der EU sowie Nicht-EU-Ländern. Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggäste und auch für die speziellen Rechte von behinderten Flugreisenden und solchen mit eingeschränkter Mobilität und informiert über die Fluggastrechte und ihre Durchsetzung. Das Landesamt für Bauen und Verkehr ( LBV ) informiert als Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg über die bei der Nutzung von Drohnen und Flugmodellen zu beachtenden Regeln. Die Europäische Union (EU) informiert zu Fluggastrechten innerhalb der EU sowie Nicht-EU-Ländern. Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggäste und auch für die speziellen Rechte von behinderten Flugreisenden und solchen mit eingeschränkter Mobilität und informiert über die Fluggastrechte und ihre Durchsetzung. Das Landesamt für Bauen und Verkehr ( LBV ) informiert als Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg über die bei der Nutzung von Drohnen und Flugmodellen zu beachtenden Regeln. Prof. Dr. Ernst Führich informiert auf seinem Reiserechts-Portal über aktuelle Entscheidungen aus dem (Pauschal-) Reiserecht. Seine „Kemptener Reisemängeltabelle“ gibt Anhaltspunkte zu Entschädigungshöhen. Prof. Dr. Ernst Führich informiert auf seinem Reiserechts-Portal über aktuelle Entscheidungen aus dem (Pauschal-) Reiserecht. Seine „Kemptener Reisemängeltabelle“ gibt Anhaltspunkte zu Entschädigungshöhen. Die Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH bietet in ihrem Angebot „EnableMe” Informationen in den Themenwelten zum barrierefreien Reisen und zur Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg (ABB) hilft bei der Urlaubs- und Reiseplanung mit einer Datenbank zu barrierefreien und bedingt barrierefreien Unterkünften. Die Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH bietet in ihrem Angebot „EnableMe” Informationen in den Themenwelten zum barrierefreien Reisen und zur Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg (ABB) hilft bei der Urlaubs- und Reiseplanung mit einer Datenbank zu barrierefreien und bedingt barrierefreien Unterkünften. Gerade im Bereich der Passagierrechte bestehen vielfältige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Meist ist Grundvoraussetzung die Geltendmachung der Rechte bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Erst danach können weitere Schritte wie die Anrufung einer Schlichtungsstelle oder einer behördlichen Beschwerdestelle unternommen werden. Im Eisenbahnverkehr bieten sich mittlerweile auch eine Vielzahl privater Rechtsdienstleister für die Durchsetzung von Ansprüchen an. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. bietet ein für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten mit Bahn-, Flug-, Fernbus-, Schiff- und Reise-Unternehmen an. Mit (aktualisiertem) Stand vom Januar 2024 unterzieht die Stiftung Warentest private „Bahn-Entschädigungshelfer“ einem Schnelltest und zieht ein Fazit, für wen sich welches Angebot lohnt. Gerade im Bereich der Passagierrechte bestehen vielfältige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Meist ist Grundvoraussetzung die Geltendmachung der Rechte bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Erst danach können weitere Schritte wie die Anrufung einer Schlichtungsstelle oder einer behördlichen Beschwerdestelle unternommen werden. Im Eisenbahnverkehr bieten sich mittlerweile auch eine Vielzahl privater Rechtsdienstleister für die Durchsetzung von Ansprüchen an. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. bietet ein für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten mit Bahn-, Flug-, Fernbus-, Schiff- und Reise-Unternehmen an. Mit (aktualisiertem) Stand vom Januar 2024 unterzieht die Stiftung Warentest private „Bahn-Entschädigungshelfer“ einem Schnelltest und zieht ein Fazit, für wen sich welches Angebot lohnt.
Wer wird überwacht? Was wird überwacht? In Brandenburg liegt diese Aufgabe beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffüberwachung. Ein großer Teil der Überwachungstätigkeiten findet im Bereich des Handels statt und betrifft direkt den Markt. Dem Verbraucherschutz dienen neben der Überwachung bei Lebens- und Futtermitteln auch die Qualitätskontrollen bei Kraftstoffen und leichtem Heizöl sowie die Überprüfung von Produkten, die für den Endverbraucher angeboten werden, auf die Einhaltung von Grenzwerten für die Gehalte an gefährlichen Stoffen. Kontrolliert werden Diese Aufgabe erfordert eine landesweite Überwachung im Groß- und Einzelhandel sowie in Großlagern, aber auch beim Versand- und Internethandel. Wer wird überwacht? Was wird überwacht? In Brandenburg liegt diese Aufgabe beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffüberwachung. Ein großer Teil der Überwachungstätigkeiten findet im Bereich des Handels statt und betrifft direkt den Markt. Dem Verbraucherschutz dienen neben der Überwachung bei Lebens- und Futtermitteln auch die Qualitätskontrollen bei Kraftstoffen und leichtem Heizöl sowie die Überprüfung von Produkten, die für den Endverbraucher angeboten werden, auf die Einhaltung von Grenzwerten für die Gehalte an gefährlichen Stoffen. Kontrolliert werden Diese Aufgabe erfordert eine landesweite Überwachung im Groß- und Einzelhandel sowie in Großlagern, aber auch beim Versand- und Internethandel. Im Jahr 2004 begannen einzelne Bundesländer den Handel im Internet, der bis dahin als nahezu rechtsfreier Raum galt, zu überwachen. Gesucht wurde und wird nach Erzeugnissen, die Stoffe enthalten, die für die Verbraucher/Anwender gefährlich werden können. Die Suchroutinen wurden über die Jahre hinweg ständig erweitert und enthalten heute Suchen nach Überwacht werden von großen Handelsplattformen bis hin zu kleinen eigenen Internetshops mittlerweile alle Internetanbieter. Meist erfolgt eine sogenannte anlassbezogene Überwachung, bei der die Fälle durch eine bundesweit tätige Arbeitsgruppe ermittelt und an die Bundesländer weitergeleitet werden. Ein ausführlicher Überblick über die Ergebnisse der bundesweiten Überwachung des Internets ist auf den Seiten der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) in den Publikationen veröffentlicht. Im Jahr 2004 begannen einzelne Bundesländer den Handel im Internet, der bis dahin als nahezu rechtsfreier Raum galt, zu überwachen. Gesucht wurde und wird nach Erzeugnissen, die Stoffe enthalten, die für die Verbraucher/Anwender gefährlich werden können. Die Suchroutinen wurden über die Jahre hinweg ständig erweitert und enthalten heute Suchen nach Überwacht werden von großen Handelsplattformen bis hin zu kleinen eigenen Internetshops mittlerweile alle Internetanbieter. Meist erfolgt eine sogenannte anlassbezogene Überwachung, bei der die Fälle durch eine bundesweit tätige Arbeitsgruppe ermittelt und an die Bundesländer weitergeleitet werden. Ein ausführlicher Überblick über die Ergebnisse der bundesweiten Überwachung des Internets ist auf den Seiten der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) in den Publikationen veröffentlicht. Biozidprodukte machen so manches im Leben einfacher. So halten sie uns zum Beispiel „Plagegeister“ vom Hals, helfen uns die häusliche und Arbeitsumgebung sauber zu halten und schützen Bau- oder Werkstoffe vor Schädlingen. Dieser „Service" wurde aber mit zum Teil schwer kalkulierbaren Risiken für Gesundheit und Umwelt „erkauft“. Daher hat der europäische Gesetzgeber Regelungen für Biozidprodukte und mit Bioziden ausgerüstete Erzeugnisse erlassen, die durch deutsche Gesetze und Verordnungen untersetzt wurden. Biozid-Produkte sind Stoffe oder Stoffgemische, die zum Schutz von Mensch oder Tiergegen Schadorganismen eingesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Lebewesen abgetötet oder lediglich von etwas ferngehalten werden sollen. Pflanzenschutzmittel , wie beispielsweise Mittel zur Bekämpfung von Blattläusen oder Wildkräutern in Kulturpflanzenbeständen sind keine Biozid-Produkte . Sie dienen dem Schutz der Pflanze vor Schädigung. Hierfür gelten die Bestimmungen der Pflanzenschutzverordnung und des Pflanzenschutzgesetzes. Biozid-Produkte sind durch Verordnungen der Europäischen Union und nationale Regelungen geregelt. Aber auch in Kosmetischen Produkten werden Biozide eingesetzt; hier und im Bereich der (Tier-) Arzneimittel kommt es zu Abgrenzungsproblemen. Biozidprodukte machen so manches im Leben einfacher. So halten sie uns zum Beispiel „Plagegeister“ vom Hals, helfen uns die häusliche und Arbeitsumgebung sauber zu halten und schützen Bau- oder Werkstoffe vor Schädlingen. Dieser „Service" wurde aber mit zum Teil schwer kalkulierbaren Risiken für Gesundheit und Umwelt „erkauft“. Daher hat der europäische Gesetzgeber Regelungen für Biozidprodukte und mit Bioziden ausgerüstete Erzeugnisse erlassen, die durch deutsche Gesetze und Verordnungen untersetzt wurden. Biozid-Produkte sind Stoffe oder Stoffgemische, die zum Schutz von Mensch oder Tiergegen Schadorganismen eingesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Lebewesen abgetötet oder lediglich von etwas ferngehalten werden sollen. Pflanzenschutzmittel , wie beispielsweise Mittel zur Bekämpfung von Blattläusen oder Wildkräutern in Kulturpflanzenbeständen sind keine Biozid-Produkte . Sie dienen dem Schutz der Pflanze vor Schädigung. Hierfür gelten die Bestimmungen der Pflanzenschutzverordnung und des Pflanzenschutzgesetzes. Biozid-Produkte sind durch Verordnungen der Europäischen Union und nationale Regelungen geregelt. Aber auch in Kosmetischen Produkten werden Biozide eingesetzt; hier und im Bereich der (Tier-) Arzneimittel kommt es zu Abgrenzungsproblemen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird in Brandenburg seit 2005 unter anderem bei Groß- und Einzelhändlern, im Internet und bei Herstellern ständig überwacht. Dabei wird neben anderen Kriterien deren Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung überprüft. Ziel der Kennzeichnung ist es, den Käufern beziehungsweise den Anwendern unter anderem auf potenzielle Gefahren, die vom Produkt ausgehen können, aufmerksam zu machen und für eine sachgerechte Verwendung zu sensibilisieren. Die aktuellen Ergebnisse können auf der Website des Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Brandenburg eingesehen werden. Weitere Informationen zum Thema Biozide bieten die Internetseiten der Bundesbehörden: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird in Brandenburg seit 2005 unter anderem bei Groß- und Einzelhändlern, im Internet und bei Herstellern ständig überwacht. Dabei wird neben anderen Kriterien deren Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung überprüft. Ziel der Kennzeichnung ist es, den Käufern beziehungsweise den Anwendern unter anderem auf potenzielle Gefahren, die vom Produkt ausgehen können, aufmerksam zu machen und für eine sachgerechte Verwendung zu sensibilisieren. Die aktuellen Ergebnisse können auf der Website des Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Brandenburg eingesehen werden. Weitere Informationen zum Thema Biozide bieten die Internetseiten der Bundesbehörden: Es ist gängige Praxis, Boote und Unter-Wasserbauten gegen unerwünschten Bewuchs mit speziellen Anstrichen („Antifouling“- Anstrichen) zu schützen und zu konservieren. Die meisten Antifoulings enthalten giftige (biozide) Bestandteile, die durch Diffusion in die Gewässer eingetragen werden. Viele dieser Biozide wirken direkt auf die im Wasser lebenden Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere. Wie hoch die Belastung unserer Gewässer bereits ist, hat das Umweltbundesamt in einer Studie ermittelt. Im Sommer 2013 wurden in 50 Sportboothäfen, verteilt über ganz Deutschland, einmalig Wasserproben gezogen und auf derzeit erlaubte Antifouling-Wirkstoffe analysiert. Von einigen Wirkstoffen wurden auch Abbauprodukte untersucht. An einigen Standorten wurden von Cybutryn, bekannt als Irgarol ® , Wasserkonzentrationen ermittelt, die eine Gefährdung der Umwelt anzeigen. In 35 von den 50 Sportboothäfen lagen die gemessenen Konzentrationen über dem Grenzwert der aktuellen EU-Richtlinie. An fünf Standorten wurde sogar die zulässige Höchstkonzentration überschritten. Spitzenreiter war ein Binnenhafen mit einer rund siebenfachen Überschreitung dieses Höchstwertes. Brandenburg ist von vielen Wasserläufen und Seen durchzogen und ist somit ein Land mit einer Vielzahl socher Binnenhäfen. Ein Großteil davon ist für den Verkehr mit Motor- und Segelbooten frei gegeben: Insgesamt werden mehr als 25.000 Bootsliegeplätze angeboten. Damit stehen wir bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an dritter Stelle. Viele Bootseigner reinigen jährlich ihre Boote und tragen alle 1-2 Jahre einen neuen Schutzanstrich auf. Hier können durch falsches Verhalten Umweltbelastungen verursacht werden. Um diese zu vermeiden bzw. zu minimieren, sollten möglichst Anstriche benutzt werden, die auf den Zusatz giftiger Wirkstoffe, wie Triazine, Tolyl- und Dichlofluanid, Zineb sowie Pyrithionzink und Pyrithionkupfer verzichten. Auf der Grundlage der Biozid-Richtlinie (98/8/EG) beziehungsweise der seit dem 1. September 2013 geltenden Biozid–Verordnung (528/2012/EU) werden derzeit die Auswirkungen aller angemeldeten Wirkstoffe auf die menschliche/tierische Gesundheit und die Umwelt überprüft. Am Ende dieser Prüfung steht eine Entscheidung der Europäischen Kommission, ob diese Stoffe weiterhin eingesetzt werden dürfen. Antifouling-Produkte sind Biozidprodukte, die der „Produktart 21: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten“ zugeordnet werden. Sie unterliegen den Regelungen der Biozid-Verordnung und werden nach dem Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe (Delegierte VO (EU) 1062/2014) in einem vorgegebenen Zeitrahmen bewertet. Produkte, die einen oder mehrere der genehmigten Wirkstoffe enthalten, müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Nach ihrer Zulassung werden sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht in einer Übersicht alle Biozidprodukte , die sich in einem laufenden Zulassungs- beziehungsweise Anerkennungsverfahren befinden und somit auf dem Markt in Deutschland bereit gestellt und verwendet werden dürfen. In dieser Liste sind auch eine Vielzahl von Antifoulingfarben aufgeführt. Produkte, die einen abgelehnten Wirkstoff enthalten, dürfen nach dem Ablauf der Übergangsfrist (365 Tage) nicht mehr angeboten werden und müssen entweder zweckentsprechend verwendet oder umweltgerecht entsorgt worden sein. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten: Es ist gängige Praxis, Boote und Unter-Wasserbauten gegen unerwünschten Bewuchs mit speziellen Anstrichen („Antifouling“- Anstrichen) zu schützen und zu konservieren. Die meisten Antifoulings enthalten giftige (biozide) Bestandteile, die durch Diffusion in die Gewässer eingetragen werden. Viele dieser Biozide wirken direkt auf die im Wasser lebenden Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere. Wie hoch die Belastung unserer Gewässer bereits ist, hat das Umweltbundesamt in einer Studie ermittelt. Im Sommer 2013 wurden in 50 Sportboothäfen, verteilt über ganz Deutschland, einmalig Wasserproben gezogen und auf derzeit erlaubte Antifouling-Wirkstoffe analysiert. Von einigen Wirkstoffen wurden auch Abbauprodukte untersucht. An einigen Standorten wurden von Cybutryn, bekannt als Irgarol ® , Wasserkonzentrationen ermittelt, die eine Gefährdung der Umwelt anzeigen. In 35 von den 50 Sportboothäfen lagen die gemessenen Konzentrationen über dem Grenzwert der aktuellen EU-Richtlinie. An fünf Standorten wurde sogar die zulässige Höchstkonzentration überschritten. Spitzenreiter war ein Binnenhafen mit einer rund siebenfachen Überschreitung dieses Höchstwertes. Brandenburg ist von vielen Wasserläufen und Seen durchzogen und ist somit ein Land mit einer Vielzahl socher Binnenhäfen. Ein Großteil davon ist für den Verkehr mit Motor- und Segelbooten frei gegeben: Insgesamt werden mehr als 25.000 Bootsliegeplätze angeboten. Damit stehen wir bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an dritter Stelle. Viele Bootseigner reinigen jährlich ihre Boote und tragen alle 1-2 Jahre einen neuen Schutzanstrich auf. Hier können durch falsches Verhalten Umweltbelastungen verursacht werden. Um diese zu vermeiden bzw. zu minimieren, sollten möglichst Anstriche benutzt werden, die auf den Zusatz giftiger Wirkstoffe, wie Triazine, Tolyl- und Dichlofluanid, Zineb sowie Pyrithionzink und Pyrithionkupfer verzichten. Auf der Grundlage der Biozid-Richtlinie (98/8/EG) beziehungsweise der seit dem 1. September 2013 geltenden Biozid–Verordnung (528/2012/EU) werden derzeit die Auswirkungen aller angemeldeten Wirkstoffe auf die menschliche/tierische Gesundheit und die Umwelt überprüft. Am Ende dieser Prüfung steht eine Entscheidung der Europäischen Kommission, ob diese Stoffe weiterhin eingesetzt werden dürfen. Antifouling-Produkte sind Biozidprodukte, die der „Produktart 21: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten“ zugeordnet werden. Sie unterliegen den Regelungen der Biozid-Verordnung und werden nach dem Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe (Delegierte VO (EU) 1062/2014) in einem vorgegebenen Zeitrahmen bewertet. Produkte, die einen oder mehrere der genehmigten Wirkstoffe enthalten, müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Nach ihrer Zulassung werden sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht in einer Übersicht alle Biozidprodukte , die sich in einem laufenden Zulassungs- beziehungsweise Anerkennungsverfahren befinden und somit auf dem Markt in Deutschland bereit gestellt und verwendet werden dürfen. In dieser Liste sind auch eine Vielzahl von Antifoulingfarben aufgeführt. Produkte, die einen abgelehnten Wirkstoff enthalten, dürfen nach dem Ablauf der Übergangsfrist (365 Tage) nicht mehr angeboten werden und müssen entweder zweckentsprechend verwendet oder umweltgerecht entsorgt worden sein. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten: Die zulässigen Eigenschaften der jeweiligen Kraftstoffsorten werden durch Normen definiert und in der 10. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (10. BImSchV - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen, zuletzt geändert am 8. Dezember 2010) festgeschrieben, ebenso die Kennzeichnung an der Zapfsäule. Die Verordnung ist damit Basis für die Mineralölwirtschaft, Autohersteller und Verbraucher zugleich und beruht auf europäischem Recht. Sie dient der Umsetzung der Richtlinien 2003/17/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Während in der ersteren verschärfte Grenzwerte in den Kraftstoffnormen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt werden (Verringerung des Gehaltes an Schwefel und Blei in den Kraftstoffen), beinhaltet die zweite die Erhöhung des Anteils biogener Kraftstoffe am Gesamtverbrauch, um in den Zeiten knapp werdender Ressourcen und steigender Preise prognostisch eine Versorgungssicherheit zu erreichen. Auch der Einsatz von Biokraftstoffen kann jedoch zu nachteiligen Effekten auf die Luftqualität führen. Biokraftstoffe sind in verschiedenen Formen auf dem Markt: als reiner Kraftstoff (Biodiesel, Biogas, Pflanzenölkraftstoff), als Beimischung (Biodiesel zu Diesel, als E 85) sowie durch Substitution (Ethanol wird in Ottokraftstoffen durch Bioethanol ersetzt). Die in der 10. BImSchV verankerten Anforderungen an Kraftstoffe werden regelmäßig den geänderten rechtlichen und politischen Entwicklungen und technischen Erfordernissen angepasst. Die 10. BImSchV regelt die Abgabemodalitäten und die Anforderungen an die folgenden Kraft- und Brennstoffe. Für den Einsatz aller Kraftstoffe außer Ottokraftstoff (DIN EN 228) und Diesel (DIN EN 590, DIN 51628) sind entsprechende motorische Anpassungen erforderlich. Die zulässigen Eigenschaften der jeweiligen Kraftstoffsorten werden durch Normen definiert und in der 10. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (10. BImSchV - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen, zuletzt geändert am 8. Dezember 2010) festgeschrieben, ebenso die Kennzeichnung an der Zapfsäule. Die Verordnung ist damit Basis für die Mineralölwirtschaft, Autohersteller und Verbraucher zugleich und beruht auf europäischem Recht. Sie dient der Umsetzung der Richtlinien 2003/17/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Während in der ersteren verschärfte Grenzwerte in den Kraftstoffnormen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt werden (Verringerung des Gehaltes an Schwefel und Blei in den Kraftstoffen), beinhaltet die zweite die Erhöhung des Anteils biogener Kraftstoffe am Gesamtverbrauch, um in den Zeiten knapp werdender Ressourcen und steigender Preise prognostisch eine Versorgungssicherheit zu erreichen. Auch der Einsatz von Biokraftstoffen kann jedoch zu nachteiligen Effekten auf die Luftqualität führen. Biokraftstoffe sind in verschiedenen Formen auf dem Markt: als reiner Kraftstoff (Biodiesel, Biogas, Pflanzenölkraftstoff), als Beimischung (Biodiesel zu Diesel, als E 85) sowie durch Substitution (Ethanol wird in Ottokraftstoffen durch Bioethanol ersetzt). Die in der 10. BImSchV verankerten Anforderungen an Kraftstoffe werden regelmäßig den geänderten rechtlichen und politischen Entwicklungen und technischen Erfordernissen angepasst. Die 10. BImSchV regelt die Abgabemodalitäten und die Anforderungen an die folgenden Kraft- und Brennstoffe. Für den Einsatz aller Kraftstoffe außer Ottokraftstoff (DIN EN 228) und Diesel (DIN EN 590, DIN 51628) sind entsprechende motorische Anpassungen erforderlich. Kraftstoffkontrollen nach der 10. BImSchV werden deutschlandweit unter gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt, die in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV" geregelt sind. Die Stichproben werden an öffentlichen Verkaufseinrichtungen entnommen und von einem hierfür akkreditierten, unabhängigen Labor untersucht. Dabei werden ausgewählte Parameter analysiert. Bei der Bewertung der Ergebnisse werden zu den in den jeweiligen Normen enthaltenen Grenzwerten noch Schwankungsbreiten (Toleranzen) einbezogen. Erst ein Verstoß gegen diese sogenannten Ablehnungsgrenzwerte wird als Normverfehlung gewertet. Liegt eine Normverfehlung vor, zieht diese einen sofortigen Verkaufsstopp der beprobten Ware und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer nach sich. Liegen die Ergebnisse zwar außerhalb des Grenzwertes, aber noch innerhalb der Toleranzen, erfolgt lediglich ein Hinweis an den Tankstellenbetreiber. Die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung werden für Otto- und Dieselkraftstoffe europaweit erfasst und ausgewertet (EU Fuel Quality Monitoring). Die Überwachung erfolgt jährlich und zudem auf besondere Veranlassung hin (beispielsweise wenn es Anhaltspunkte für mangelhafte Qualität aus anderen Untersuchungen gibt, bei qualifizierten Beschwerden und so weiter). Die Kontrollen werden stichprobenartig und regional verteilt durchgeführt. Sie umfassen Tankstellen und Tanklager und betreffen eine Auswahl der in der 10. BImSchV genannten Kraftstoffqualitäten. Die Kontrolleure prüfen, ob die Kraftstoffqualitäten an den Zapfsäulen oder an der Tankstelle deutlich sichtbar ausgewiesen sind und nehmen Einsicht in die Lieferscheine. Dann werden Stichproben entnommen, um die Angaben zu überprüfen und zudem, ob die Kraftstoffe den Anforderungen der 10. BImSchV entsprechen. Bei den flüssigen Kraftstoffen werden jeweils drei Behälter mit einer Probe gefüllt. Ein Behälter dient als Analysenprobe, einer als Schiedsprobe. Zusätzlich wird eine Rückstellprobe gefüllt, die beim Auskunftspflichtigen verbleibt. Die Proben werden verplombt und fachgerecht zum Labor beziehungsweise Zwischenlager transportiert. Über die Probenahme wird ein Protokoll in zweifacher Ausfertigung angefertigt, das bei der Tankstelle sowie bei der Behörde verbleibt. Die Untersuchung der Proben erfolgt unverzüglich durch eine akkreditierte unabhängige Prüfstelle, die durch die Behörde beauftragt wird. Die Behörde erhält darüber ein Prüfprotokoll und übermittelt dem Auskunftspflichtigen das Ergebnis der Beprobung. Die Anforderungen der 10. BImSchV gelten als erfüllt, wenn bei der durchgeführten Einzelmessung die festgelegten Ablehnungsgrenzwerte eingehalten werden. Im Falle eines Bußgeld- oder Strafverfahrens sind die Schiedsproben bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren. Die Kosten trägt der Auskunftspflichtige. Ein Verstoß gegen die Auszeichnungs- oder Unterrichtungspflicht nach Paragraph 9 oder Paragraph 10 der 10. BImSchV ist anzunehmen, wenn die festgestellten Werte entgegen der Auszeichnung nicht den Mindestanforderungen nach Paragraphen 1 bis 7 der 10. BImSchV entsprechen. Die Behörde veranlasst dann, dass der Verkauf dieser Ware sofort eingestellt wird. Der Veräußerer ist verpflichtet, durch Vorlage der Lieferscheine eindeutig die Herkunft der angebotenen Ware zu belegen. Ist er dazu nicht in der Lage oder willens, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Bei letzterem wird ein Bußgeldverfahren nach Paragraph 9 der 10. BImSchV eingeleitet. Bei Verdacht einer Straftat, insbesondere auf Vorliegen von Betrugsdelikten, wird die zuständige Staatsanwaltschaft unterrichtet. Bei Verstößen werden die Überwachungsmaßnahmen wiederholt. Kraftstoffkontrollen nach der 10. BImSchV werden deutschlandweit unter gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt, die in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV" geregelt sind. Die Stichproben werden an öffentlichen Verkaufseinrichtungen entnommen und von einem hierfür akkreditierten, unabhängigen Labor untersucht. Dabei werden ausgewählte Parameter analysiert. Bei der Bewertung der Ergebnisse werden zu den in den jeweiligen Normen enthaltenen Grenzwerten noch Schwankungsbreiten (Toleranzen) einbezogen. Erst ein Verstoß gegen diese sogenannten Ablehnungsgrenzwerte wird als Normverfehlung gewertet. Liegt eine Normverfehlung vor, zieht diese einen sofortigen Verkaufsstopp der beprobten Ware und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer nach sich. Liegen die Ergebnisse zwar außerhalb des Grenzwertes, aber noch innerhalb der Toleranzen, erfolgt lediglich ein Hinweis an den Tankstellenbetreiber. Die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung werden für Otto- und Dieselkraftstoffe europaweit erfasst und ausgewertet (EU Fuel Quality Monitoring). Die Überwachung erfolgt jährlich und zudem auf besondere Veranlassung hin (beispielsweise wenn es Anhaltspunkte für mangelhafte Qualität aus anderen Untersuchungen gibt, bei qualifizierten Beschwerden und so weiter). Die Kontrollen werden stichprobenartig und regional verteilt durchgeführt. Sie umfassen Tankstellen und Tanklager und betreffen eine Auswahl der in der 10. BImSchV genannten Kraftstoffqualitäten. Die Kontrolleure prüfen, ob die Kraftstoffqualitäten an den Zapfsäulen oder an der Tankstelle deutlich sichtbar ausgewiesen sind und nehmen Einsicht in die Lieferscheine. Dann werden Stichproben entnommen, um die Angaben zu überprüfen und zudem, ob die Kraftstoffe den Anforderungen der 10. BImSchV entsprechen. Bei den flüssigen Kraftstoffen werden jeweils drei Behälter mit einer Probe gefüllt. Ein Behälter dient als Analysenprobe, einer als Schiedsprobe. Zusätzlich wird eine Rückstellprobe gefüllt, die beim Auskunftspflichtigen verbleibt. Die Proben werden verplombt und fachgerecht zum Labor beziehungsweise Zwischenlager transportiert. Über die Probenahme wird ein Protokoll in zweifacher Ausfertigung angefertigt, das bei der Tankstelle sowie bei der Behörde verbleibt. Die Untersuchung der Proben erfolgt unverzüglich durch eine akkreditierte unabhängige Prüfstelle, die durch die Behörde beauftragt wird. Die Behörde erhält darüber ein Prüfprotokoll und übermittelt dem Auskunftspflichtigen das Ergebnis der Beprobung. Die Anforderungen der 10. BImSchV gelten als erfüllt, wenn bei der durchgeführten Einzelmessung die festgelegten Ablehnungsgrenzwerte eingehalten werden. Im Falle eines Bußgeld- oder Strafverfahrens sind die Schiedsproben bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren. Die Kosten trägt der Auskunftspflichtige. Ein Verstoß gegen die Auszeichnungs- oder Unterrichtungspflicht nach Paragraph 9 oder Paragraph 10 der 10. BImSchV ist anzunehmen, wenn die festgestellten Werte entgegen der Auszeichnung nicht den Mindestanforderungen nach Paragraphen 1 bis 7 der 10. BImSchV entsprechen. Die Behörde veranlasst dann, dass der Verkauf dieser Ware sofort eingestellt wird. Der Veräußerer ist verpflichtet, durch Vorlage der Lieferscheine eindeutig die Herkunft der angebotenen Ware zu belegen. Ist er dazu nicht in der Lage oder willens, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Bei letzterem wird ein Bußgeldverfahren nach Paragraph 9 der 10. BImSchV eingeleitet. Bei Verdacht einer Straftat, insbesondere auf Vorliegen von Betrugsdelikten, wird die zuständige Staatsanwaltschaft unterrichtet. Bei Verstößen werden die Überwachungsmaßnahmen wiederholt. Wer sein Fahrzeug betankt, sollte dies nur mit den Kraftstoffen tun, für die dieses Fahrzeug vom Hersteller freigegeben wurden - ansonsten entfallen die Garantien für daraus folgende Schadensfälle. Beim Tanken geht es jedoch nicht nur um die richtige Kraftstoffsorte, sondern auch um die Qualität des Kraftstoffes. Ein umfangreiches Regelwerk (das Bundesimmissionsschutzrecht), welches vorrangig der Verbesserung der Luftgüte dient, sich aber auch der Sicherheit von Anlagen und der Minderung von Emissionen aus Verbrennungsmotoren widmet, beinhaltet hierfür die gesetzlichen Grundlagen. Die Einhaltung der Normvorgaben wird bundesweit für alle Kraftstoffsorten überwacht. Im Land Brandenburg ist dafür das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Die Anforderungen an die Kraftstoffe sind Europa-einheitlich in DIN EN Normen geregelt; unterschieden wird dabei zwischen Normabweichungen und Normverstößen. In jeder DIN werden Grenzwerte (Minimal- beziehungsweise Maximalwerte) festgelegt. Diese Grenzwerte werden von einer Toleranzbreite, sogenannten Ablehnungsgrenzwerten, flankiert. Erst wenn ein Ablehnungsgrenzwert verfehlt wird, liegt ein Normverstoß vor. Werte die den Grenzwert verfehlen, aber innerhalb der Toleranzbereiche liegen, weichen zwar von der Norm ab, gelten aber nicht als Verstoß und werden nicht geahndet. Ein Beispiel: Der Schwefelgehalt von Dieselkraftstoff darf 10,0 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) nicht überschreiten, das ist der nach DIN EN 590 geltende Grenzwert. Der Ablehnungsgrenzwert ist auf 11,3 mg/kg festgelegt. Das heißt, erst wenn 11,3 mg/kg überschritten werden, liegt ein Verstoß gegen die Norm vor. Bis zu diesem Wert spricht man von einer Normabweichung. Die oben gezeigte Abbildung beinhaltet also alle Proben, deren Analysenergebnisse entweder die Grenzwerte oder zumindest die Ablehnungsgrenzwerte unterschritten haben. Die Anforderungen an die Kraftstoffe sind für die Sommer- und Winterqualitäten unterschiedlich. Daraus ergeben sich je nach Jahreszeit typische Beanstandungen. Wer sein Fahrzeug betankt, sollte dies nur mit den Kraftstoffen tun, für die dieses Fahrzeug vom Hersteller freigegeben wurden - ansonsten entfallen die Garantien für daraus folgende Schadensfälle. Beim Tanken geht es jedoch nicht nur um die richtige Kraftstoffsorte, sondern auch um die Qualität des Kraftstoffes. Ein umfangreiches Regelwerk (das Bundesimmissionsschutzrecht), welches vorrangig der Verbesserung der Luftgüte dient, sich aber auch der Sicherheit von Anlagen und der Minderung von Emissionen aus Verbrennungsmotoren widmet, beinhaltet hierfür die gesetzlichen Grundlagen. Die Einhaltung der Normvorgaben wird bundesweit für alle Kraftstoffsorten überwacht. Im Land Brandenburg ist dafür das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Die Anforderungen an die Kraftstoffe sind Europa-einheitlich in DIN EN Normen geregelt; unterschieden wird dabei zwischen Normabweichungen und Normverstößen. In jeder DIN werden Grenzwerte (Minimal- beziehungsweise Maximalwerte) festgelegt. Diese Grenzwerte werden von einer Toleranzbreite, sogenannten Ablehnungsgrenzwerten, flankiert. Erst wenn ein Ablehnungsgrenzwert verfehlt wird, liegt ein Normverstoß vor. Werte die den Grenzwert verfehlen, aber innerhalb der Toleranzbereiche liegen, weichen zwar von der Norm ab, gelten aber nicht als Verstoß und werden nicht geahndet. Ein Beispiel: Der Schwefelgehalt von Dieselkraftstoff darf 10,0 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) nicht überschreiten, das ist der nach DIN EN 590 geltende Grenzwert. Der Ablehnungsgrenzwert ist auf 11,3 mg/kg festgelegt. Das heißt, erst wenn 11,3 mg/kg überschritten werden, liegt ein Verstoß gegen die Norm vor. Bis zu diesem Wert spricht man von einer Normabweichung. Die oben gezeigte Abbildung beinhaltet also alle Proben, deren Analysenergebnisse entweder die Grenzwerte oder zumindest die Ablehnungsgrenzwerte unterschritten haben. Die Anforderungen an die Kraftstoffe sind für die Sommer- und Winterqualitäten unterschiedlich. Daraus ergeben sich je nach Jahreszeit typische Beanstandungen. Seit 2008 besteht für Ottokraftstoffe (OK) eine Pflicht zur Beimischung von Ethanol. Der Ethanolanteil wurde sukzessive auf bis zu 5 Volumenprozent (Vol%) bei Superbenzin erhöht. Dass diese neue Zusammensetzung anfangs Probleme bereitet hat, belegen die Analysenergebnisse aus dem Jahr 2008, die Ethanolgehalte bis >10 Prozent bei Superbenzin nachgewiesen haben. Ein Jahr später war dieses Problem gelöst, seitdem gab es wegen überhöhter Ethanolgehalte keine Normverstöße mehr - nur noch einzelne Normabweichungen. Im Jahr 2011 wurde der neue Kraftstoff E10 eingeführt, der einen Ethanol Anteil von bis zu 10 Vol% haben darf. Da Ethanol eine geringere Energiedichte hat als die mineralischen Bestandteile, erhöht sich bei gleicher Fahrweise der Kraftstoffverbrauch je mehr Ethanol im Kraftstoff enthalten ist. Eine typische Beanstandung bei OK, vor allem bei der Sommerware, ist ein zu hoher Dampfdruck, bei der Winterware ist er gelegentlich zu niedrig. Beides hätte bei selbstzündenden Kraftstoffen zur Folge, dass die Explosion des Luft-Kraftstoff-Gemisches im Kolbenraum nicht zum optimalen Zeitpunkt erfolgt. Damit wäre ein Leistungsabfall des Motors verbunden. Die obige Abbildung zeigt aber auch, dass die Ottokraftstoffe in den meisten Jahren ohne Beanstandungen, also dauerhaft von sehr hoher Qualität sind. Seit 2008 besteht für Ottokraftstoffe (OK) eine Pflicht zur Beimischung von Ethanol. Der Ethanolanteil wurde sukzessive auf bis zu 5 Volumenprozent (Vol%) bei Superbenzin erhöht. Dass diese neue Zusammensetzung anfangs Probleme bereitet hat, belegen die Analysenergebnisse aus dem Jahr 2008, die Ethanolgehalte bis >10 Prozent bei Superbenzin nachgewiesen haben. Ein Jahr später war dieses Problem gelöst, seitdem gab es wegen überhöhter Ethanolgehalte keine Normverstöße mehr - nur noch einzelne Normabweichungen. Im Jahr 2011 wurde der neue Kraftstoff E10 eingeführt, der einen Ethanol Anteil von bis zu 10 Vol% haben darf. Da Ethanol eine geringere Energiedichte hat als die mineralischen Bestandteile, erhöht sich bei gleicher Fahrweise der Kraftstoffverbrauch je mehr Ethanol im Kraftstoff enthalten ist. Eine typische Beanstandung bei OK, vor allem bei der Sommerware, ist ein zu hoher Dampfdruck, bei der Winterware ist er gelegentlich zu niedrig. Beides hätte bei selbstzündenden Kraftstoffen zur Folge, dass die Explosion des Luft-Kraftstoff-Gemisches im Kolbenraum nicht zum optimalen Zeitpunkt erfolgt. Damit wäre ein Leistungsabfall des Motors verbunden. Die obige Abbildung zeigt aber auch, dass die Ottokraftstoffe in den meisten Jahren ohne Beanstandungen, also dauerhaft von sehr hoher Qualität sind. Auch bei Dieselkraftstoff (DK) gilt seit 2008 eine Beimischungspflicht mit biogen erzeugtem Diesel, mittlerweile sind bis zu 7 Volumenprozent (Vol%) biogene Anteile enthalten. Beigemischt wird reiner Biodiesel (FAME – fatty acid methyl ester), der unterschiedlichen Rohstoffen hergestellt werden kann. In Deutschland wird noch immer am häufigsten Rapsöl als Rohstoff eingesetzt. Auffällig ist, dass bei DK in den Jahren 2008/2009, also direkt nach Einführung der Beimischungspflicht, einige überhöhte Biodieselgehalte (bis zu 10Vol%) festgestellt wurden. Die betroffenen Kraftstoffpartien waren nicht verkehrsfähig und wurden gesperrt, sie durften nicht weiter verkauft werden. Auch bei DK führt die Beimischung von Biodiesel aufgrund seiner etwas geringeren Energiedichte; zu einem leichten Anstieg des Kraftstoffverbrauchs. Typische Beanstandungen bei DK waren über einige Jahre Die Cetanzahl beschreibt die Zündwilligkeit des DK. Bei einigen Einzelfällen lag die Cetanzahl unter den Vorgaben der DIN. Folge davon ist ein erhöhter Zündverzug und eine schlagartige Verbrennung des Diesel-Luftgemisches, was zu einem lauten Motorengeräusch (dem sogenannten Nageln) führt. In früheren Jahren (bis 2007) waren Beanstandungen zu hoher Schwefelgehalte typisch. Dies ist seit langem (letzte Überschreitung des S-Gehaltes war 2009), trotz Absenkung des maximalen Schwefelgehaltes, nicht mehr der Fall. Hin und wieder werden einzelne Chargen DK gefunden, die einen zu niedrigen Flammpunkt haben. Dadurch entsteht bereits bei einer niedrigeren Temperatur ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch und die Zündung erfolgt nicht zum optimalen Zeitpunkt – Leistungsabfall ist auch hier die Folge. Eine zu geringe Oxydationsstabilität (Haltbarkeit) ist ein typisches Problem des Biodiesels und wurde mit der Beimischung manchmal auf den DK übertragen. Auch bei Dieselkraftstoff (DK) gilt seit 2008 eine Beimischungspflicht mit biogen erzeugtem Diesel, mittlerweile sind bis zu 7 Volumenprozent (Vol%) biogene Anteile enthalten. Beigemischt wird reiner Biodiesel (FAME – fatty acid methyl ester), der unterschiedlichen Rohstoffen hergestellt werden kann. In Deutschland wird noch immer am häufigsten Rapsöl als Rohstoff eingesetzt. Auffällig ist, dass bei DK in den Jahren 2008/2009, also direkt nach Einführung der Beimischungspflicht, einige überhöhte Biodieselgehalte (bis zu 10Vol%) festgestellt wurden. Die betroffenen Kraftstoffpartien waren nicht verkehrsfähig und wurden gesperrt, sie durften nicht weiter verkauft werden. Auch bei DK führt die Beimischung von Biodiesel aufgrund seiner etwas geringeren Energiedichte; zu einem leichten Anstieg des Kraftstoffverbrauchs. Typische Beanstandungen bei DK waren über einige Jahre Die Cetanzahl beschreibt die Zündwilligkeit des DK. Bei einigen Einzelfällen lag die Cetanzahl unter den Vorgaben der DIN. Folge davon ist ein erhöhter Zündverzug und eine schlagartige Verbrennung des Diesel-Luftgemisches, was zu einem lauten Motorengeräusch (dem sogenannten Nageln) führt. In früheren Jahren (bis 2007) waren Beanstandungen zu hoher Schwefelgehalte typisch. Dies ist seit langem (letzte Überschreitung des S-Gehaltes war 2009), trotz Absenkung des maximalen Schwefelgehaltes, nicht mehr der Fall. Hin und wieder werden einzelne Chargen DK gefunden, die einen zu niedrigen Flammpunkt haben. Dadurch entsteht bereits bei einer niedrigeren Temperatur ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch und die Zündung erfolgt nicht zum optimalen Zeitpunkt – Leistungsabfall ist auch hier die Folge. Eine zu geringe Oxydationsstabilität (Haltbarkeit) ist ein typisches Problem des Biodiesels und wurde mit der Beimischung manchmal auf den DK übertragen. Biodiesel (FAME) spielt seit 2008 nur noch eine Rolle als Beimischungspartner zu Dieselkraftstoff (DK). Problematische Parameter beim Biodiesel waren von Anfang an die Oxydationsstabilität, der Wassergehalt und im Winter die Filtrierbarkeit (CFPP – cold filter plugging point). Die Oxydationsstabilität ist ein Maß für die Haltbarkeit des Produktes. Sie war ein gravierendes Problem der Anfangsjahre, wie auch ein erhöhter Wassergehalt, da FAME hygroskopisch, also wasseranziehend, ist. Beides trat regelmäßig in Chargen mit langen Umsatzzeiten auf. Der CFPP-Wert war bis 2008 ein durchgängiges Problem der Winterqualität. Ursache war eine ungenügende Additivierung mit der Folge, dass der Biodiesel bei niedrigen Temperaturen ausflockte und Filter und Düsen verstopfen konnten. Da seit 2011 der Markt für reines Biodiesel zusammengebrochen ist, sind diese Probleme nicht mehr marktrelevant. Zwar wird in DK Biodiesel eingemischt, jedoch treten diese Abweichungen nicht mehr auf, da aufgrund des schnellen Umsatzes keine Überlagerungsfolgen mehr auftreten und DK sehr gut additiviert ist. Biodiesel (FAME) spielt seit 2008 nur noch eine Rolle als Beimischungspartner zu Dieselkraftstoff (DK). Problematische Parameter beim Biodiesel waren von Anfang an die Oxydationsstabilität, der Wassergehalt und im Winter die Filtrierbarkeit (CFPP – cold filter plugging point). Die Oxydationsstabilität ist ein Maß für die Haltbarkeit des Produktes. Sie war ein gravierendes Problem der Anfangsjahre, wie auch ein erhöhter Wassergehalt, da FAME hygroskopisch, also wasseranziehend, ist. Beides trat regelmäßig in Chargen mit langen Umsatzzeiten auf. Der CFPP-Wert war bis 2008 ein durchgängiges Problem der Winterqualität. Ursache war eine ungenügende Additivierung mit der Folge, dass der Biodiesel bei niedrigen Temperaturen ausflockte und Filter und Düsen verstopfen konnten. Da seit 2011 der Markt für reines Biodiesel zusammengebrochen ist, sind diese Probleme nicht mehr marktrelevant. Zwar wird in DK Biodiesel eingemischt, jedoch treten diese Abweichungen nicht mehr auf, da aufgrund des schnellen Umsatzes keine Überlagerungsfolgen mehr auftreten und DK sehr gut additiviert ist. Neben den marktbeherrschenden Kraftstoffen (Diesel- und Ottokraftstoff) werden seit 2009 auch Autogas (LPG – liquified petroleum gas) und seit 2011 Erdgas überwacht. Autogas hat seit seiner ersten Beprobung stets ohne Beanstandungen abgeschnitten; überprüft wurde die Motor-Oktanzahl (MOZ). Auch Erdgas war bisher ohne Beanstandungen. Untersucht wurden Methanzahl, Heizwert, Gehalt an C2-Kohlenwasserstoffen, Schwefel- und Wassergehalt. Neben den marktbeherrschenden Kraftstoffen (Diesel- und Ottokraftstoff) werden seit 2009 auch Autogas (LPG – liquified petroleum gas) und seit 2011 Erdgas überwacht. Autogas hat seit seiner ersten Beprobung stets ohne Beanstandungen abgeschnitten; überprüft wurde die Motor-Oktanzahl (MOZ). Auch Erdgas war bisher ohne Beanstandungen. Untersucht wurden Methanzahl, Heizwert, Gehalt an C2-Kohlenwasserstoffen, Schwefel- und Wassergehalt. (Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 10. BImSchV vom 4. September 2012) Die entnommene Probe dient in der Regel Die Oxidationsstabilität ist ein Maß für die Haltbarkeit des Bodiesels und begründet sich im hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren. Der Wert des Parameters wird durch zu hohe Lagertemperaturen der Saat oder des Öls, Lichteinwirkung auf das Öl, durch den Wassergehalt und durch katalytisch wirkende Metalle (zum Beispiel Kupfer) negativ beeinflusst. Durch die Alterung entstehen im Kraftstoff Oxidationsprodukte, die unter anderem zu Ablagerungen an den Einspritzpumpen oder bei Mischen mit mineralischem Diesel zum Filterversatz führen können. Durch Zusatz von Additiven kann die Haltbarkeit verlängert werden. CFPP (cold filter plugging point) ist das Maß für die Filtrierbarkeit von Diesel und Dieselgemischen. Bestimmt wird das Verhalten des Kraftstoffes bei Kälte. Der CFPP-Wert zeigt die Temperatur in °C an, bei der der Kraftstoff noch frei durch die Filter eines Dieselmotors fließen kann. Durch die Additivierung wird der Kraftstoff an die Erfordernisse des Winterbetriebes angepasst, der CFPP-Wert wird so auf unter -20°C abgesenkt. Eine gute Additivierung ist besonders wichtig für den winterlichen Kaltstart am Morgen, wenn das gesamte Tank-Motor-System oftmals sehr kalt ist. Für Dieselkraftstoff ist die Filtrierbarkeitsgrenze in der DIN EN 590 jahreszeitabhängig festgelegt (Sommer-, Winter- und Übergangsware). Aufgrund jahreszeitlich bedingter Temperaturschwankungen gibt es bei fast allen Kraftstoffen Parameter, die entsprechend angepasst werden müssen. Bei den Ottokraftstoffen und Gemischen mit Ottokraftstoff sowie bei Flüssiggas ist das der Dampfdruck, der im Winter höher als im Sommer sein darf. Bei Diesel wird das Kälteverhalten der kritische Punkt. Er wird durch die Filtrierbarkeit definiert - im Winter muss der Kraftstoff immer noch flüssig genug sein, um die Filter nicht zu versetzen. Daher wechseln die entsprechenden Grenzwerte zu definierten Stichtagen (Sommer- und Winterware, Übergangsqualität). Die einzige Ausnahme bildet Erdgas. (Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 10. BImSchV vom 4. September 2012) Die entnommene Probe dient in der Regel Die Oxidationsstabilität ist ein Maß für die Haltbarkeit des Bodiesels und begründet sich im hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren. Der Wert des Parameters wird durch zu hohe Lagertemperaturen der Saat oder des Öls, Lichteinwirkung auf das Öl, durch den Wassergehalt und durch katalytisch wirkende Metalle (zum Beispiel Kupfer) negativ beeinflusst. Durch die Alterung entstehen im Kraftstoff Oxidationsprodukte, die unter anderem zu Ablagerungen an den Einspritzpumpen oder bei Mischen mit mineralischem Diesel zum Filterversatz führen können. Durch Zusatz von Additiven kann die Haltbarkeit verlängert werden. CFPP (cold filter plugging point) ist das Maß für die Filtrierbarkeit von Diesel und Dieselgemischen. Bestimmt wird das Verhalten des Kraftstoffes bei Kälte. Der CFPP-Wert zeigt die Temperatur in °C an, bei der der Kraftstoff noch frei durch die Filter eines Dieselmotors fließen kann. Durch die Additivierung wird der Kraftstoff an die Erfordernisse des Winterbetriebes angepasst, der CFPP-Wert wird so auf unter -20°C abgesenkt. Eine gute Additivierung ist besonders wichtig für den winterlichen Kaltstart am Morgen, wenn das gesamte Tank-Motor-System oftmals sehr kalt ist. Für Dieselkraftstoff ist die Filtrierbarkeitsgrenze in der DIN EN 590 jahreszeitabhängig festgelegt (Sommer-, Winter- und Übergangsware). Aufgrund jahreszeitlich bedingter Temperaturschwankungen gibt es bei fast allen Kraftstoffen Parameter, die entsprechend angepasst werden müssen. Bei den Ottokraftstoffen und Gemischen mit Ottokraftstoff sowie bei Flüssiggas ist das der Dampfdruck, der im Winter höher als im Sommer sein darf. Bei Diesel wird das Kälteverhalten der kritische Punkt. Er wird durch die Filtrierbarkeit definiert - im Winter muss der Kraftstoff immer noch flüssig genug sein, um die Filter nicht zu versetzen. Daher wechseln die entsprechenden Grenzwerte zu definierten Stichtagen (Sommer- und Winterware, Übergangsqualität). Die einzige Ausnahme bildet Erdgas.
Er filtert und speichert Wasser, reinigt die Luft, schützt den Boden und sorgt für ein ausgeglichenes Klima. Außerdem stellt der Wald ein sehr naturnahes Ökosystem dar und ist Lebensraum für viele zum Teil seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Brandenburg. Besondere Bedeutung kommt dem Wald im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu. Reichlich 40 Prozent dieser Gebietskulisse sind Wald. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung und spezielle Artenschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes im besonderen Maße. Er filtert und speichert Wasser, reinigt die Luft, schützt den Boden und sorgt für ein ausgeglichenes Klima. Außerdem stellt der Wald ein sehr naturnahes Ökosystem dar und ist Lebensraum für viele zum Teil seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Brandenburg. Besondere Bedeutung kommt dem Wald im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu. Reichlich 40 Prozent dieser Gebietskulisse sind Wald. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung und spezielle Artenschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes im besonderen Maße. Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Es wird zwischen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unterschieden. Eine entsprechende Waldbehandlung und planerische Berücksichtigung ist nur möglich, wenn die Funktionen der einzelnen Waldflächen bekannt sind. Die Erfassung und Kartierung der Waldfunktionen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Forstbehörden und ist in Brandenburg seit 2012 per Erlass geregelt. Grundlage dafür sind die Liste der Waldfunktionen sowie die Anleitung zur "Kartierung der Waldfunktionen im Land Brandenburg". Um länderübergreifende Planungen und Projekte zu erleichtern, orientiert sich Brandenburg bei der Waldfunktionenkartierung am von einer bundesweiten Projektgruppe erarbeiteten " Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ". Dieser bietet den Rahmen für eine in ganz Deutschland relativ einheitliche Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen. Die aktuelle Brandenburger Waldfunktionenkartierung erfasst 41 Einzelfunktionen. Ihre kartenmäßige Darstellung erfolgt digital und kann im Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) abgerufen werden. Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Es wird zwischen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unterschieden. Eine entsprechende Waldbehandlung und planerische Berücksichtigung ist nur möglich, wenn die Funktionen der einzelnen Waldflächen bekannt sind. Die Erfassung und Kartierung der Waldfunktionen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Forstbehörden und ist in Brandenburg seit 2012 per Erlass geregelt. Grundlage dafür sind die Liste der Waldfunktionen sowie die Anleitung zur "Kartierung der Waldfunktionen im Land Brandenburg". Um länderübergreifende Planungen und Projekte zu erleichtern, orientiert sich Brandenburg bei der Waldfunktionenkartierung am von einer bundesweiten Projektgruppe erarbeiteten " Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ". Dieser bietet den Rahmen für eine in ganz Deutschland relativ einheitliche Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen. Die aktuelle Brandenburger Waldfunktionenkartierung erfasst 41 Einzelfunktionen. Ihre kartenmäßige Darstellung erfolgt digital und kann im Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) abgerufen werden. Schutzwald ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern, notwendig ist. Die Schutzwaldausweisung kann auch der Schutzgebietsausweisung nach Naturschutzrecht und damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie dienen. Eine besondere Bedeutung kommt der Sicherung eines Netzes an Naturwäldern zu, mit dem die in Brandenburg noch vorkommenden potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentiert werden. Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Schutzwald ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern, notwendig ist. Die Schutzwaldausweisung kann auch der Schutzgebietsausweisung nach Naturschutzrecht und damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie dienen. Eine besondere Bedeutung kommt der Sicherung eines Netzes an Naturwäldern zu, mit dem die in Brandenburg noch vorkommenden potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentiert werden. Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Bereits Ende des Jahres 2004 wurde deshalb ein "Waldmoorschutzprogramm Brandenburg" unter Regie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), der Fachhochschule Eberswalde (FHS) und der Humbolt-Universität Berlin in Angriff genommen. Es sollte einerseits auf die Bedeutung und Gefährdung der Waldmoore in Brandenburg aufmerksam machen und andererseits, beginnend im Landeswald, Beispiele für die Revitalisierung bisher vernachlässigter beziehungsweise gefährdeter Moore schaffen. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Moorprogramm: Zur Verbesserung der Wasserzufuhr wurden, vorrangig im Landeswald, Waldumbaumaßnahmen in den oberirdischen Einzugsgebieten der Moore (Reduzierung des Bestockungsgrades, Erhöhung des Laubbaumanteils) durchgeführt. Ergänzend dazu erfolgte bei einigen Projekten die Entnahme von Nadelgehölzen (hier der oftmals vorhandene Fichtengürtel) im Randbereich der Moore sowie im Bedarfsfall eine Gehölzentnahme auf den Moorkörpern. Bei annähernd der Hälfte der bearbeiteten Moorschutzprojekte waren wasserregulierende Begleitmaßnahmen erforderlich. Die Notwendigkeit sich dem Moorschutz im Wald mehr den je zu widmen, ist von vielen Forstleuten und Waldbesitzern erkannt worden, so dass weitere Projekte auch im Privatwald folgen werden. Ein gelungenes Beispiel ist der Moorerlebnispfad in Menz. Hier wird der Öffentlichkeit die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit von Mooren als Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke und Lebensraum sehr anschaulich demonstriert. Bereits Ende des Jahres 2004 wurde deshalb ein "Waldmoorschutzprogramm Brandenburg" unter Regie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), der Fachhochschule Eberswalde (FHS) und der Humbolt-Universität Berlin in Angriff genommen. Es sollte einerseits auf die Bedeutung und Gefährdung der Waldmoore in Brandenburg aufmerksam machen und andererseits, beginnend im Landeswald, Beispiele für die Revitalisierung bisher vernachlässigter beziehungsweise gefährdeter Moore schaffen. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Moorprogramm: Zur Verbesserung der Wasserzufuhr wurden, vorrangig im Landeswald, Waldumbaumaßnahmen in den oberirdischen Einzugsgebieten der Moore (Reduzierung des Bestockungsgrades, Erhöhung des Laubbaumanteils) durchgeführt. Ergänzend dazu erfolgte bei einigen Projekten die Entnahme von Nadelgehölzen (hier der oftmals vorhandene Fichtengürtel) im Randbereich der Moore sowie im Bedarfsfall eine Gehölzentnahme auf den Moorkörpern. Bei annähernd der Hälfte der bearbeiteten Moorschutzprojekte waren wasserregulierende Begleitmaßnahmen erforderlich. Die Notwendigkeit sich dem Moorschutz im Wald mehr den je zu widmen, ist von vielen Forstleuten und Waldbesitzern erkannt worden, so dass weitere Projekte auch im Privatwald folgen werden. Ein gelungenes Beispiel ist der Moorerlebnispfad in Menz. Hier wird der Öffentlichkeit die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit von Mooren als Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke und Lebensraum sehr anschaulich demonstriert. Durch naturnahe Waldbaustrategien und die Integration von Biodiversität fördernden Maßnahmen soll die Vielfalt der norddeutschen Wälder in den Folgejahren weiterentwickelt werden. Vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem: Zur Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist ein Monitoring auf Basis der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur vorgesehen. Die biologische Vielfalt (auch Biodiversität genannt), die die vernetzte Vielfalt an Lebensräumen, Arten und Genen beinhaltet, ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. Basierend auf dieser Erkenntnis wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität, deshalb verabschiedete sie im November 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Umsetzung dieser Strategie soll alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen. In diesem Sinne beteiligte sich die Forstverwaltung Brandenburgs an der Erarbeitung des "Maßnahmenprogramm zur Biologischen Vielfalt Brandenburg". Durch naturnahe Waldbaustrategien und die Integration von Biodiversität fördernden Maßnahmen soll die Vielfalt der norddeutschen Wälder in den Folgejahren weiterentwickelt werden. Vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem: Zur Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist ein Monitoring auf Basis der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur vorgesehen. Die biologische Vielfalt (auch Biodiversität genannt), die die vernetzte Vielfalt an Lebensräumen, Arten und Genen beinhaltet, ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. Basierend auf dieser Erkenntnis wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität, deshalb verabschiedete sie im November 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Umsetzung dieser Strategie soll alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen. In diesem Sinne beteiligte sich die Forstverwaltung Brandenburgs an der Erarbeitung des "Maßnahmenprogramm zur Biologischen Vielfalt Brandenburg". Die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen ist auf die Sicherung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt von Gehölzen als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit u. a. der Bäume an sich ständig verändernde Umweltbedingungen ausgerichtet. Sie ist damit eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung stabiler Waldökosysteme. Im Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg (2014) werden die Grundlagen, Ziele, Methoden und Maßnahmen zur Sicherung des Genpools wichtiger Gehölzarten erläutert. Forstliche Genressourcen sind alle Träger genetischer Informationen von forstlich bedeutsamen Baum- und Straucharten, die sich den heimischen Standortverhältnissen angepasst haben. Je nach Flächengröße werden Generhaltungsobjekte einer Art als Generhaltungswald, Generhaltungsbestand oder Generhaltungs-Einzelvorkommen ausgewiesen. Der Gefährdungsgrad (Erhaltungsnotwendigkeit) und die genetische Bedeutung (Erhaltungswürdigkeit) sind wichtige Auswahlkriterien. Zur Sicherung werden in situ oder ex situ Maßnahmen vorgesehen. Zur Erhaltung In situ zählen alle Maßnahmen, die am Ort des Baum- oder Strauchvorkommens stattfinden. Die Populationen bleiben damit in ihren Waldökosystemen den dynamischen Prozessen der Evolution (Selektion, Anpassung) ausgesetzt. Der Genpool passt sich so gut wie möglich den Umweltbedingungen an und bleibt dadurch verfügbar. Im Land Brandenburg sind derzeit 1.345 Bestände beziehungsweise Baumgruppen als forstliches Generhaltungsobjekt registriert. Erhaltung Ex situ bedeutet, dass eine Auslagerung (Evakuierung) gefährdeter Genressourcen an einen anderen Ort erfolgt. Dabei erfolgt die Erhaltung entweder unter natürlichen Bedingungen zum Beispiel in Erhaltungsbeständen/-plantagen, in Klonarchiven (dynamisch) oder unter kontrollierten Bedingungen wie einer Saatgutlagerung in Darren (statisch). Eine ex situ -Erhaltung unter natürlichen Bedingungen kann zur Sicherung isolierter Einzelbäume und Baumgruppen, zur Erzeugung genetisch vielfältiger Nachkommenschaften, zur Verlagerung gefährdeter Genressourcen in weniger belastete Gebiete, zur Doppelsicherung sowie zur Schaffung oder Ergänzung von Biotopverbünden von Bedeutung sein. In Brandenburg gibt es derzeit Erhaltungsbestände für folgende acht Baumarten: Elsbeere, Vogel-Kirsche, Wild-Birne, Wild-Apfel, Schwarz-Pappel, Trauben-Eiche, Gemeine Esche und Zerr-Eiche. Genetisches Monitoring dient dazu, zeitliche und räumliche Veränderungen in der genetischen Zusammensetzung der Baumpopulationen vor dem Hintergrund der Klimaänderungen rechtzeitig zu erkennen und im Sinne der forstlichen Generhaltung zu bewerten. In einem Konzept zum Genetischen Monitoring (2008) wurden dafür bundeseinheitliche Methoden festgelegt. In das Monitoring sind forstliche Dauerbeobachtungsflächen, Naturwälder und ihre bewirtschafteten Vergleichsflächen sowie Saatgutbestände einbezogen. In Brandenburg stehen fünf Monitoring-Flächen für die Baumarten Trauben-Eiche, Rot-Buche und Gemeine Fichte unter Beobachtung. Die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen ist auf die Sicherung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt von Gehölzen als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit u. a. der Bäume an sich ständig verändernde Umweltbedingungen ausgerichtet. Sie ist damit eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung stabiler Waldökosysteme. Im Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg (2014) werden die Grundlagen, Ziele, Methoden und Maßnahmen zur Sicherung des Genpools wichtiger Gehölzarten erläutert. Forstliche Genressourcen sind alle Träger genetischer Informationen von forstlich bedeutsamen Baum- und Straucharten, die sich den heimischen Standortverhältnissen angepasst haben. Je nach Flächengröße werden Generhaltungsobjekte einer Art als Generhaltungswald, Generhaltungsbestand oder Generhaltungs-Einzelvorkommen ausgewiesen. Der Gefährdungsgrad (Erhaltungsnotwendigkeit) und die genetische Bedeutung (Erhaltungswürdigkeit) sind wichtige Auswahlkriterien. Zur Sicherung werden in situ oder ex situ Maßnahmen vorgesehen. Zur Erhaltung In situ zählen alle Maßnahmen, die am Ort des Baum- oder Strauchvorkommens stattfinden. Die Populationen bleiben damit in ihren Waldökosystemen den dynamischen Prozessen der Evolution (Selektion, Anpassung) ausgesetzt. Der Genpool passt sich so gut wie möglich den Umweltbedingungen an und bleibt dadurch verfügbar. Im Land Brandenburg sind derzeit 1.345 Bestände beziehungsweise Baumgruppen als forstliches Generhaltungsobjekt registriert. Erhaltung Ex situ bedeutet, dass eine Auslagerung (Evakuierung) gefährdeter Genressourcen an einen anderen Ort erfolgt. Dabei erfolgt die Erhaltung entweder unter natürlichen Bedingungen zum Beispiel in Erhaltungsbeständen/-plantagen, in Klonarchiven (dynamisch) oder unter kontrollierten Bedingungen wie einer Saatgutlagerung in Darren (statisch). Eine ex situ -Erhaltung unter natürlichen Bedingungen kann zur Sicherung isolierter Einzelbäume und Baumgruppen, zur Erzeugung genetisch vielfältiger Nachkommenschaften, zur Verlagerung gefährdeter Genressourcen in weniger belastete Gebiete, zur Doppelsicherung sowie zur Schaffung oder Ergänzung von Biotopverbünden von Bedeutung sein. In Brandenburg gibt es derzeit Erhaltungsbestände für folgende acht Baumarten: Elsbeere, Vogel-Kirsche, Wild-Birne, Wild-Apfel, Schwarz-Pappel, Trauben-Eiche, Gemeine Esche und Zerr-Eiche. Genetisches Monitoring dient dazu, zeitliche und räumliche Veränderungen in der genetischen Zusammensetzung der Baumpopulationen vor dem Hintergrund der Klimaänderungen rechtzeitig zu erkennen und im Sinne der forstlichen Generhaltung zu bewerten. In einem Konzept zum Genetischen Monitoring (2008) wurden dafür bundeseinheitliche Methoden festgelegt. In das Monitoring sind forstliche Dauerbeobachtungsflächen, Naturwälder und ihre bewirtschafteten Vergleichsflächen sowie Saatgutbestände einbezogen. In Brandenburg stehen fünf Monitoring-Flächen für die Baumarten Trauben-Eiche, Rot-Buche und Gemeine Fichte unter Beobachtung.
Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist. Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist.
Zum zweiten Mal rief die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen zur Teilnahme am landesweiten Schülerwettbewerb zum Thema Tierschutz auf. Unter dem Motto „Nachhaltiger Tierschutz – Wie können wir den Tierschutz langfristig verbessern und unseren Tieren ein gutes Leben ermöglichen?“ konnten Klassen, Kurse, Gruppen und Einzelpersonen aus Grundschulen und Oberschulen ihre Projekte einreichen. Vor den Sommerferien kürte eine fachkundige Jury die fünf besten Einsendungen, die mit beeindruckender Kreativität, fundiertem Wissen und großem Engagement zeigten, wie wichtig den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Schutz und das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe ist. Die eingereichten Projekte widmen sich insbesondere dem Thema nachhaltiger Tierschutz. So beschäftigten sich die Schüler mit der Bedeutung von Tieren für die Umwelt, das Ökosystem und die Gesellschaft. Sie setzten sich auch damit auseinander, wie Tierschutz in verschiedenen Bereichen erfolgen sollte, damit Tiere sich wohlfühlen und nicht unnötigen Leiden ausgesetzt sind. Zudem standen in diesem Jahr das Thema Artenschutz und Erhalt der Biodiversität sowie der Schutz bedrohter wildlebender Tierarten ganz weit oben. Im Ergebnis entstanden sehenswerte Aufklärungsvideos, tolle Spiele und großartige Aktionen mit einem hohen Nutzen für die Tierwelt. Die Projekte besitzen einen wichtigen Informations- und Aufklärungswert, die sich hervorragend für den Einsatz im Unterricht oder in der Kinder- und Jugendarbeit eignen. Alle Projekte der Preisträger und Preisträgerinnen werden Ende des Jahres in Potsdam in einer Posterausstellung vorgestellt. Zum zweiten Mal rief die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen zur Teilnahme am landesweiten Schülerwettbewerb zum Thema Tierschutz auf. Unter dem Motto „Nachhaltiger Tierschutz – Wie können wir den Tierschutz langfristig verbessern und unseren Tieren ein gutes Leben ermöglichen?“ konnten Klassen, Kurse, Gruppen und Einzelpersonen aus Grundschulen und Oberschulen ihre Projekte einreichen. Vor den Sommerferien kürte eine fachkundige Jury die fünf besten Einsendungen, die mit beeindruckender Kreativität, fundiertem Wissen und großem Engagement zeigten, wie wichtig den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Schutz und das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe ist. Die eingereichten Projekte widmen sich insbesondere dem Thema nachhaltiger Tierschutz. So beschäftigten sich die Schüler mit der Bedeutung von Tieren für die Umwelt, das Ökosystem und die Gesellschaft. Sie setzten sich auch damit auseinander, wie Tierschutz in verschiedenen Bereichen erfolgen sollte, damit Tiere sich wohlfühlen und nicht unnötigen Leiden ausgesetzt sind. Zudem standen in diesem Jahr das Thema Artenschutz und Erhalt der Biodiversität sowie der Schutz bedrohter wildlebender Tierarten ganz weit oben. Im Ergebnis entstanden sehenswerte Aufklärungsvideos, tolle Spiele und großartige Aktionen mit einem hohen Nutzen für die Tierwelt. Die Projekte besitzen einen wichtigen Informations- und Aufklärungswert, die sich hervorragend für den Einsatz im Unterricht oder in der Kinder- und Jugendarbeit eignen. Alle Projekte der Preisträger und Preisträgerinnen werden Ende des Jahres in Potsdam in einer Posterausstellung vorgestellt. Einzelprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I von der Schülerin Smila Paulus Praetorius Gymnasium Bernau, Landkreis Barnim Die Schülerin hat in einem äußerst gelungenen, sehenswerten Aufklärungsvideo „Superhelden ohne Umhang “ auf eine verständliche Art darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig der nachhaltige Tierschutz in der Welt ist. Smila richtet einen wertvollen Appell an die Menschheit, Tiere und ihren Lebensraum und die Umwelt insgesamt zu schützen. Bei diesem inhaltlich herausragenden Beitrag ist die kreative und künstlerische Seite der Schülerin deutlich geworden. Durch einfache, aber dennoch aussagekräftige Botschaften erreicht sie sowohl Kinder als auch Erwachsene. Ihr ist es wichtig, dass bereits jüngere Kinder schon früh lernen und verstehen, dass Tiere einen unendlichen Wert haben und schützenswert sind. In dem Video heißt es: Smila thematisiert Tiere unterschiedlicher Arten und ihre Lebensräume. Dabei macht sie auf Missstände aufmerksam und ruft zum aktiven Handeln auf. Das Video eignet sich hervorragend als Aufklärungsmaterial für den Unterricht. Das Projekt hat die Jury so sehr beeindruckt, dass sie diese Arbeit und das Engagement der Schülerin mit der Vergabe des ersten Platzes würdigt. Smila ist es hervorragend gelungen, den Wert von Tieren ins Bewusstsein der Zuschauerinnen und Zuschauer zu rücken und zum Nachdenken sowie zum aktiven Handeln anzuregen. Darüber hinaus handelt es sich um einen optisch sehr ansprechenden Beitrag. Einzelprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I von der Schülerin Smila Paulus Praetorius Gymnasium Bernau, Landkreis Barnim Die Schülerin hat in einem äußerst gelungenen, sehenswerten Aufklärungsvideo „Superhelden ohne Umhang “ auf eine verständliche Art darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig der nachhaltige Tierschutz in der Welt ist. Smila richtet einen wertvollen Appell an die Menschheit, Tiere und ihren Lebensraum und die Umwelt insgesamt zu schützen. Bei diesem inhaltlich herausragenden Beitrag ist die kreative und künstlerische Seite der Schülerin deutlich geworden. Durch einfache, aber dennoch aussagekräftige Botschaften erreicht sie sowohl Kinder als auch Erwachsene. Ihr ist es wichtig, dass bereits jüngere Kinder schon früh lernen und verstehen, dass Tiere einen unendlichen Wert haben und schützenswert sind. In dem Video heißt es: Smila thematisiert Tiere unterschiedlicher Arten und ihre Lebensräume. Dabei macht sie auf Missstände aufmerksam und ruft zum aktiven Handeln auf. Das Video eignet sich hervorragend als Aufklärungsmaterial für den Unterricht. Das Projekt hat die Jury so sehr beeindruckt, dass sie diese Arbeit und das Engagement der Schülerin mit der Vergabe des ersten Platzes würdigt. Smila ist es hervorragend gelungen, den Wert von Tieren ins Bewusstsein der Zuschauerinnen und Zuschauer zu rücken und zum Nachdenken sowie zum aktiven Handeln anzuregen. Darüber hinaus handelt es sich um einen optisch sehr ansprechenden Beitrag. Einzelprojekt in der Kategorie Grundschule von der Schülerin Aleksandra Nehring Grundschule, Berlin Die Schülerin entwickelte ein tolles interaktives Lernspiel (ein Quest) im Format eines Detektiv-Krimis „Lernquiz: Detektive für den Tierschutz“ , das die Jury mit dem zweiten Platz auszeichnet. Ziel war es, ein Spiel beziehungsweise ein Spielkonzept mit passenden Materialien zu entwerfen, um damit Kindern auf spielerische Weise nahe zu bringen, wie mit Tieren richtig umzugehen ist. Inhaltlich geht es darum, dass Kinder zu Detektiven für den Tierschutz werden. Durch verschiedene spielerische Aufgaben lernen sie etwas über die Lebensbedingungen der Tiere, ihre Bedürfnisse, die richtige Haltung und die Probleme, mit denen Tiere konfrontiert sind. Die Kinder lösen Rätsel, decken Geheimnisse auf und werden dabei nach und nach zu echten Tierschützerinnen und Tierschützern. Die Kinder lernen im Quest zum einen, was sie den Tieren zu fressen geben dürfen, wie sie mit Tieren umgehen sollten, wie Tieren geholfen werden kann und zum anderen, was ein achtsamer und liebevoller Umgang mit Tieren bedeutet und wie eine tierfreundliche und angenehme Umgebung für Tiere aussehen sollte. Dafür erstellte die Schülerin ein Skript für den Quest, zum Beispiel für eine Lehrkraft, ein Set mit Spielkarten sowie einen Brief an die Detektive für den Tierschutz. Das Format eines Kreativ-Quests macht es möglich, Kinder für das Thema Tierschutz zu begeistern und dies auf eine spannende, spielerische und unterhaltsame Weise. Ein Quest ist nicht nur ein Spiel, sondern ein Weg, ein wichtiges Thema kindgerecht und verständlich zu vermitteln. Durch Aufgaben, Rätsel und aktives Mitmachen lernen Kinder etwas über die Bedürfnisse der Tiere, denken über Probleme nach und suchen gemeinsam nach Lösungen. So ein Ansatz hilft nicht nur dabei, Wissen zu vermitteln, sondern auch Aufmerksamkeit für die Umwelt zu schaffen und das Verantwortungsgefühl für Tiere zu stärken. Außerdem lässt sich ein Quest ganz leicht in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Spielplatz durchführen. Man braucht keine besondere Ausstattung oder viel Platz, um es zu organisieren. So ist ein Quest eine kreative, lehrreiche und bewegungsfreudige Methode, um das Thema Tierschutz für Kinder erlebbar und spannend zu gestalten. Einzelprojekt in der Kategorie Grundschule von der Schülerin Aleksandra Nehring Grundschule, Berlin Die Schülerin entwickelte ein tolles interaktives Lernspiel (ein Quest) im Format eines Detektiv-Krimis „Lernquiz: Detektive für den Tierschutz“ , das die Jury mit dem zweiten Platz auszeichnet. Ziel war es, ein Spiel beziehungsweise ein Spielkonzept mit passenden Materialien zu entwerfen, um damit Kindern auf spielerische Weise nahe zu bringen, wie mit Tieren richtig umzugehen ist. Inhaltlich geht es darum, dass Kinder zu Detektiven für den Tierschutz werden. Durch verschiedene spielerische Aufgaben lernen sie etwas über die Lebensbedingungen der Tiere, ihre Bedürfnisse, die richtige Haltung und die Probleme, mit denen Tiere konfrontiert sind. Die Kinder lösen Rätsel, decken Geheimnisse auf und werden dabei nach und nach zu echten Tierschützerinnen und Tierschützern. Die Kinder lernen im Quest zum einen, was sie den Tieren zu fressen geben dürfen, wie sie mit Tieren umgehen sollten, wie Tieren geholfen werden kann und zum anderen, was ein achtsamer und liebevoller Umgang mit Tieren bedeutet und wie eine tierfreundliche und angenehme Umgebung für Tiere aussehen sollte. Dafür erstellte die Schülerin ein Skript für den Quest, zum Beispiel für eine Lehrkraft, ein Set mit Spielkarten sowie einen Brief an die Detektive für den Tierschutz. Das Format eines Kreativ-Quests macht es möglich, Kinder für das Thema Tierschutz zu begeistern und dies auf eine spannende, spielerische und unterhaltsame Weise. Ein Quest ist nicht nur ein Spiel, sondern ein Weg, ein wichtiges Thema kindgerecht und verständlich zu vermitteln. Durch Aufgaben, Rätsel und aktives Mitmachen lernen Kinder etwas über die Bedürfnisse der Tiere, denken über Probleme nach und suchen gemeinsam nach Lösungen. So ein Ansatz hilft nicht nur dabei, Wissen zu vermitteln, sondern auch Aufmerksamkeit für die Umwelt zu schaffen und das Verantwortungsgefühl für Tiere zu stärken. Außerdem lässt sich ein Quest ganz leicht in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Spielplatz durchführen. Man braucht keine besondere Ausstattung oder viel Platz, um es zu organisieren. So ist ein Quest eine kreative, lehrreiche und bewegungsfreudige Methode, um das Thema Tierschutz für Kinder erlebbar und spannend zu gestalten. Gruppenprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I von den Schülerinnen Emilia und Karla Friedrich-Anton-von-Heinitz Gymnasium Rüdersdorf, Landkreis Märkisch-Oderland Der dritte Platz geht an ein Gruppenprojekt „Rette die Schildkröten“ , dessen Fokus auf dem Schutz der Schildkröten liegt. Denn viele Schildkrötenarten gelten weltweit als gefährdet und sind sogar vom Aussterben bedroht. Die meisten Schildkrötenarten stehen auf der Internationalen Liste der gefährdeten Tierarten. In dem selbst gebastelten Brettspiel geht es insbesondere um den Schutz von Meeresschildkröten – die geschlüpften Schildkröten sollen sicher ins Meer geführt und dabei Gefahren ausgewichen werden. Mit dem Spiel soll bei den Mitspielenden ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie gefährdet die Schildkrötenbestände einschließlich ihrer Lebensräume sind. Schildkröten gehören zu den ältesten Lebewesen auf unserer Erde, denn es gibt sie seit circa 200 Millionen Jahren. Meeresschildkröten und ihre Lebensräume sind durch verschiedene Faktoren bedroht, beispielsweise durch Jagd und Wilderei, Überfischung, den Klimawandel und Müll. Die Schülerinnen greifen mit diesem Spiel insbesondere die Vermüllung der Meere, zum Beispiel durch Plastikmüll, auf. Dies führt zu einer extremen Gefährdung der Meeresschildkröten, da sie Plastikmüll, in der Annahme es seien Qualen, versehentlich fressen. Die Tiere versterben letztendlich daran. Zudem gibt es auch Fressfeinde, die die Überlebensrate der Jungtiere begrenzen, da sie eine leichte Beute sind. Von tausend geschlüpften Meeresschildkröten schafft es im Durchschnitt nur eine, das Erwachsenenalter zu erreichen und somit für den Erhalt ihrer Art beizutragen. Die beiden Schülerinnen der neunten Klasse nutzten ihren Kunst- und Medienkurs für die Arbeit am Projekt und erstellten Spielbrett und Aktionsplättchen , Schildkrötenfiguren und Würfel , eine Spielanleitung sowie ein Erklärvideo . Gruppenprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I von den Schülerinnen Emilia und Karla Friedrich-Anton-von-Heinitz Gymnasium Rüdersdorf, Landkreis Märkisch-Oderland Der dritte Platz geht an ein Gruppenprojekt „Rette die Schildkröten“ , dessen Fokus auf dem Schutz der Schildkröten liegt. Denn viele Schildkrötenarten gelten weltweit als gefährdet und sind sogar vom Aussterben bedroht. Die meisten Schildkrötenarten stehen auf der Internationalen Liste der gefährdeten Tierarten. In dem selbst gebastelten Brettspiel geht es insbesondere um den Schutz von Meeresschildkröten – die geschlüpften Schildkröten sollen sicher ins Meer geführt und dabei Gefahren ausgewichen werden. Mit dem Spiel soll bei den Mitspielenden ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie gefährdet die Schildkrötenbestände einschließlich ihrer Lebensräume sind. Schildkröten gehören zu den ältesten Lebewesen auf unserer Erde, denn es gibt sie seit circa 200 Millionen Jahren. Meeresschildkröten und ihre Lebensräume sind durch verschiedene Faktoren bedroht, beispielsweise durch Jagd und Wilderei, Überfischung, den Klimawandel und Müll. Die Schülerinnen greifen mit diesem Spiel insbesondere die Vermüllung der Meere, zum Beispiel durch Plastikmüll, auf. Dies führt zu einer extremen Gefährdung der Meeresschildkröten, da sie Plastikmüll, in der Annahme es seien Qualen, versehentlich fressen. Die Tiere versterben letztendlich daran. Zudem gibt es auch Fressfeinde, die die Überlebensrate der Jungtiere begrenzen, da sie eine leichte Beute sind. Von tausend geschlüpften Meeresschildkröten schafft es im Durchschnitt nur eine, das Erwachsenenalter zu erreichen und somit für den Erhalt ihrer Art beizutragen. Die beiden Schülerinnen der neunten Klasse nutzten ihren Kunst- und Medienkurs für die Arbeit am Projekt und erstellten Spielbrett und Aktionsplättchen , Schildkrötenfiguren und Würfel , eine Spielanleitung sowie ein Erklärvideo . Gruppenprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I des Kurses Natur und Wissenschaft (NaWi) Stellvertretend vorgestellt von den Schülerinnen Emily und Sarah und dem Schüler Nils der Oberschule Brück, Landkreis Potsdam-Mittelmark Das Projekt des NaWi-Kurses wird in Kooperation mit der Organisation „Citizen Conservation“ durchgeführt. Diese Organisation setzt sich für den Erhalt von gefährdeten Arten einschließlich Amphibien ein. Im Schülerprojekt „Die Ballermannkröte“ geht es um den Schutz der gefährdeten „Mallorca Geburtshelferkröte“ (Alytes muletensis) – von den Schülerinnen und Schülern liebevoll auch „Ballermannkröte“ genannt. Es handelt sich um eine auf der Mittelmeerinsel heimisch vorkommende Amphibienart aus der Gattung der Geburtshelferkröten (Alytes). Die Mallorca Geburtshelferkröte galt seit circa 2.000 Jahren als ausgestorben. In den 1970er Jahren zeugten lediglich Knochenfunde von ihrer Existenz. Doch es wurden lebende Exemplare der Mallorca Geburtshelferkröte entdeckt, allerdings nur an wenigen Fundstellen. Die Mallorca Geburtshelferkröte wird von der Europäischen Union in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie als prioritäre Art geführt und gilt als streng geschützt. Vor allem durch Fressfeinde, die nicht heimisch auf der Insel sind und durch den Menschen eingeschleppt wurden, ist das lebende Fossil bedroht, beispielsweise durch die Vipernnatter und den iberischen Wasserfrosch. Zudem gibt es einen neuen Feind – den Klimawandel. Um die Art zu retten, setzt sich die oben genannte Organisation das Ziel, Bestände zunächst in betreuter Obhut aufzubauen, um sie anschließend wieder in die Wildnis entlassen zu können. Vor dem Hintergrund, dass Plätze in Zoos und Tierparks begrenzt sind, bringt die Organisation Citizen Conservation bedrohte Tierarten und Privatpersonen zusammen und setzt sich dafür ein, gefährdete Arten zu erhalten. So wurden Interessierte gesucht, die sich der Mallorca Geburtshelferkröte annehmen. Dadurch wurden die Schülerinnen und Schüler aus Brück mit ihrer Lehrerin zu Haltern der bedrohten Mallorca Geburtshelferkröte. Die Schülerinnen und Schüler schafften der Kröte in ihrem Klassenzimmer ein Refugium und bauten ein artgerechtes Terrarium. Sie kümmern sich mit Unterstützung ihrer engagierten Lehrerin um die kontinuierliche Pflege und Fütterung der bedrohten Krötenart. Natürlich wird dies auch in den Ferien und an Wochenende gewährleistet. Derzeit besteht die Zuchtgruppe der Schüler aus sechs Tieren, der Mindestgruppengröße, die von Citizen Conservation empfohlen wird. Die Jury war sehr beeindruckt von dem Engagement, mit dem die Schülerinnen und Schüler aktiv dem Artensterben begegnen. Gruppenprojekt in der Kategorie Sekundarstufe I des Kurses Natur und Wissenschaft (NaWi) Stellvertretend vorgestellt von den Schülerinnen Emily und Sarah und dem Schüler Nils der Oberschule Brück, Landkreis Potsdam-Mittelmark Das Projekt des NaWi-Kurses wird in Kooperation mit der Organisation „Citizen Conservation“ durchgeführt. Diese Organisation setzt sich für den Erhalt von gefährdeten Arten einschließlich Amphibien ein. Im Schülerprojekt „Die Ballermannkröte“ geht es um den Schutz der gefährdeten „Mallorca Geburtshelferkröte“ (Alytes muletensis) – von den Schülerinnen und Schülern liebevoll auch „Ballermannkröte“ genannt. Es handelt sich um eine auf der Mittelmeerinsel heimisch vorkommende Amphibienart aus der Gattung der Geburtshelferkröten (Alytes). Die Mallorca Geburtshelferkröte galt seit circa 2.000 Jahren als ausgestorben. In den 1970er Jahren zeugten lediglich Knochenfunde von ihrer Existenz. Doch es wurden lebende Exemplare der Mallorca Geburtshelferkröte entdeckt, allerdings nur an wenigen Fundstellen. Die Mallorca Geburtshelferkröte wird von der Europäischen Union in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie als prioritäre Art geführt und gilt als streng geschützt. Vor allem durch Fressfeinde, die nicht heimisch auf der Insel sind und durch den Menschen eingeschleppt wurden, ist das lebende Fossil bedroht, beispielsweise durch die Vipernnatter und den iberischen Wasserfrosch. Zudem gibt es einen neuen Feind – den Klimawandel. Um die Art zu retten, setzt sich die oben genannte Organisation das Ziel, Bestände zunächst in betreuter Obhut aufzubauen, um sie anschließend wieder in die Wildnis entlassen zu können. Vor dem Hintergrund, dass Plätze in Zoos und Tierparks begrenzt sind, bringt die Organisation Citizen Conservation bedrohte Tierarten und Privatpersonen zusammen und setzt sich dafür ein, gefährdete Arten zu erhalten. So wurden Interessierte gesucht, die sich der Mallorca Geburtshelferkröte annehmen. Dadurch wurden die Schülerinnen und Schüler aus Brück mit ihrer Lehrerin zu Haltern der bedrohten Mallorca Geburtshelferkröte. Die Schülerinnen und Schüler schafften der Kröte in ihrem Klassenzimmer ein Refugium und bauten ein artgerechtes Terrarium. Sie kümmern sich mit Unterstützung ihrer engagierten Lehrerin um die kontinuierliche Pflege und Fütterung der bedrohten Krötenart. Natürlich wird dies auch in den Ferien und an Wochenende gewährleistet. Derzeit besteht die Zuchtgruppe der Schüler aus sechs Tieren, der Mindestgruppengröße, die von Citizen Conservation empfohlen wird. Die Jury war sehr beeindruckt von dem Engagement, mit dem die Schülerinnen und Schüler aktiv dem Artensterben begegnen. Gruppenprojekt in der Kategorie Grundschule von der Klasse 5a der Magnus-Hoffmann-Grundschule, Brandenburg/Havel Die fünfte Klasse hat sich Gedanken über das Leben der Tiere gemacht und auch darüber, unter welchen Bedingungen und verschiedenen Haltungseinrichtungen Tiere Leiden, Schmerzen und Stress ausgesetzt sind. Als die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres Informatikkurses etwas über die Umsetzung von Informationen durch die Erstellung von Erklärvideos mit Hilfe von „simpleshow“ lernten, wurden sie zu kleinen Filmemachern und bewarben sich mit dem Projekt „Das Leid der Tiere“ . Sie erstellten kreative, informative und wissenswerte Kurzfilme und klären darin über Tierschutz auf , beispielsweise über die Haltung von Tieren in Zoos und Zirkussen. Darüber hinaus weisen sie auf Probleme durch den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf Tiere und ihre Lebensräume hin und klären über das Leid der Tiere durch Tierversuche und Wilderei auf. Interessant ist, dass die Schülerinnen und Schüler diese sehenswerten Aufklärungsvideos an Erwachsene einschließlich ihre Eltern adressieren. Die Filme haben sie dafür auf der schuleigenen App hochgeladen. Die Klasse wählte für die Einsendung die besten fünf Videos aus, darunter sind die großartigen Filme von Edgar, Arik, Elli, Nino und Klara. Die Jury war begeistert von diesen Aufklärungsvideos. Besonders das Video von Edgar hat die Jury überzeugt, sodass dieses stellvertretend für seine Klasse hier eingestellt ist. In ihren Videos kritisieren die Schülerinnen und Schüler unter anderem, dass Die Schülerinnen und Schüler rufen in ihren Videos dringend zu notwendigen Maßnahmen auf, um Tiere zu respektieren, zu schützen und ihnen zu einem artgerechten Leben zu verhelfen. Zusammengefasst fordern sie: Gruppenprojekt in der Kategorie Grundschule von der Klasse 5a der Magnus-Hoffmann-Grundschule, Brandenburg/Havel Die fünfte Klasse hat sich Gedanken über das Leben der Tiere gemacht und auch darüber, unter welchen Bedingungen und verschiedenen Haltungseinrichtungen Tiere Leiden, Schmerzen und Stress ausgesetzt sind. Als die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres Informatikkurses etwas über die Umsetzung von Informationen durch die Erstellung von Erklärvideos mit Hilfe von „simpleshow“ lernten, wurden sie zu kleinen Filmemachern und bewarben sich mit dem Projekt „Das Leid der Tiere“ . Sie erstellten kreative, informative und wissenswerte Kurzfilme und klären darin über Tierschutz auf , beispielsweise über die Haltung von Tieren in Zoos und Zirkussen. Darüber hinaus weisen sie auf Probleme durch den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf Tiere und ihre Lebensräume hin und klären über das Leid der Tiere durch Tierversuche und Wilderei auf. Interessant ist, dass die Schülerinnen und Schüler diese sehenswerten Aufklärungsvideos an Erwachsene einschließlich ihre Eltern adressieren. Die Filme haben sie dafür auf der schuleigenen App hochgeladen. Die Klasse wählte für die Einsendung die besten fünf Videos aus, darunter sind die großartigen Filme von Edgar, Arik, Elli, Nino und Klara. Die Jury war begeistert von diesen Aufklärungsvideos. Besonders das Video von Edgar hat die Jury überzeugt, sodass dieses stellvertretend für seine Klasse hier eingestellt ist. In ihren Videos kritisieren die Schülerinnen und Schüler unter anderem, dass Die Schülerinnen und Schüler rufen in ihren Videos dringend zu notwendigen Maßnahmen auf, um Tiere zu respektieren, zu schützen und ihnen zu einem artgerechten Leben zu verhelfen. Zusammengefasst fordern sie: Die Projekte wurden durch eine kompetente Jury bewertet. Diese hat die besten Einsendungen für die Prämierung ausgewählt. Die Jury bestand aus Vertreterinnen vier verschiedener Institutionen. Zu ihr gehörten: Die Kriterien der Bewertung umfassten unter anderem Die Themen Tierschutz und Tierwohl werden in der Gesellschaft und in der medialen Berichterstattung erfreulicherweise immer präsenter und die Forderungen nach mehr Tierschutz steigen stetig an. Viele Menschen - oft ehrenamtlich - engagieren sich für den Tierschutz und verhelfen so vielen Tieren zu einem artgerechten Leben. Das gemeinsame Handeln aller Menschen ist wesentlich, um den Tierschutz und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern. Hierfür ist es von großer Bedeutung, bereits Kinder und Jugendliche für das Thema Tierschutz zu sensibilisieren und zu begeistern. Die schulische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Engagement in Tierschutzvereinen oder anderen Jugendgruppen sind Schlüsselelemente, um bereits in der frühen Phase des Lebens über einen artgerechten Umgang mit Tieren, deren Bedürfnisse und deren Schutz aufzuklären und entsprechendes Handeln zu fördern. Mit dem Schülerwettbewerb in Brandenburg möchte die Landestierschutzbeauftragte Schülerinnen und Schüler verschiedener Altersgruppen dafür begeistern, sich mit dem Thema Tierschutz und Tierwohl auseinanderzusetzen und deren Engagement fördern. Die Kinder und Jugendlichen sollen angeregt werden, sich über die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren, aber auch über die aktuellen Standards in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu informieren. Darüber hinaus sollen sie sich auch Gedanken über bestehende Probleme und notwendige Veränderungen machen. Die Projekte wurden durch eine kompetente Jury bewertet. Diese hat die besten Einsendungen für die Prämierung ausgewählt. Die Jury bestand aus Vertreterinnen vier verschiedener Institutionen. Zu ihr gehörten: Die Kriterien der Bewertung umfassten unter anderem Die Themen Tierschutz und Tierwohl werden in der Gesellschaft und in der medialen Berichterstattung erfreulicherweise immer präsenter und die Forderungen nach mehr Tierschutz steigen stetig an. Viele Menschen - oft ehrenamtlich - engagieren sich für den Tierschutz und verhelfen so vielen Tieren zu einem artgerechten Leben. Das gemeinsame Handeln aller Menschen ist wesentlich, um den Tierschutz und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern. Hierfür ist es von großer Bedeutung, bereits Kinder und Jugendliche für das Thema Tierschutz zu sensibilisieren und zu begeistern. Die schulische Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Engagement in Tierschutzvereinen oder anderen Jugendgruppen sind Schlüsselelemente, um bereits in der frühen Phase des Lebens über einen artgerechten Umgang mit Tieren, deren Bedürfnisse und deren Schutz aufzuklären und entsprechendes Handeln zu fördern. Mit dem Schülerwettbewerb in Brandenburg möchte die Landestierschutzbeauftragte Schülerinnen und Schüler verschiedener Altersgruppen dafür begeistern, sich mit dem Thema Tierschutz und Tierwohl auseinanderzusetzen und deren Engagement fördern. Die Kinder und Jugendlichen sollen angeregt werden, sich über die Bedürfnisse und das Verhalten von Tieren, aber auch über die aktuellen Standards in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu informieren. Darüber hinaus sollen sie sich auch Gedanken über bestehende Probleme und notwendige Veränderungen machen.
Im Osterzgebirge sind sichtbare Schaedigungen des Oekosystems durch Stoerungen des natuerlichen Stoffhaushaltes zu beobachten. Ursachen dafuer sind: Natuerliche Quellen aus geogener Mineralisation (Strahlung radioaktiver Elemente aus Vererzungen) Altlasten aus der jahrhundertealten Bergbaugeschichte, Eintraege von Luftschadstoffen und der juengeren Nutzung durch Landwirtschaft und Kommunen, Bergbau, letztere vor allem in Verbindung mit dem Uranbergbau der Wismut AG und der Industrie. Die Analyse von ersten Stichproben aus Gewaessern, von Bachfaunen und von Sedimenten zeigt deutliche Anomalien, die nicht monokausal zu erklaeren sind. Ziel der interdisziplinaeren Arbeiten (Geologie, Geochemie, Limnologie) soll es sein, in einem typischen Gebiet beispielhaft Stoffeintraege aus lokalen, regionalen und ueberregionalen Quellen zu erfassen und deren Transportwege und Senken im System aufzufinden (Luftpartikel, Boeden, Gewaesser, Lebewesen, Sedimente). Dabei soll beispielhaft die oekosystemare Bedeutung der ermittelten Stoffdispersion untersucht werden.
Chemische- und Isotopen-Zusammensetzung der frueheren Ozeane und Atmosphaere aus der Sicht der Umweltgeologie.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 1 |
| Land | 149 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
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| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 149 |
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|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Boden | 155 |
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