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Found 157 results.

Aquifer-Sedimentologie

Zur Loesung zunehmender Umweltprobleme, sowie zur Sicherung unserer Trinkwasserreserven kann die Sedimentologie wichtige Beitraege liefern, insbesondere durch die Uebertragung von Methoden und Erfahrungen aus der Erdoelindustrie (Reservoir-Geologie) auf Grundwasserleiter. Im Zuge der staerkeren Orientierung der Grundwasserforschung in Richtung Hydrochemie und Hydraulik zeigt sich immer mehr die Notwendigkeit, auch die Geometrie, Struktur und Genese von Aquiferen besser zu verstehen. Ausgangspunkt fuer eine staerkere Einbeziehung sedimentologischer Daten ist die Erkenntnis, dass weder Oel-Reservoire noch Aquifere, wie vielfach geschehen, als homogene und isotrope Medien betrachtet werden koennen. Vielmehr zeigen Aquifere wie Reservoire ein grosses Spektrum von komplexen Fazies- und diagenetischen Variabilitaeten, welche die hydraulischen Eigenschaften bestimmen. Diese Heterogenitaeten lassen sich systematisch, z.T. prognostizierbar, durch ein hierarchisches System charakterisieren und quantitizieren. Innerhalb einer solchen Hierarchie von Heterogenitaeten sind die einzelnen Untergliederungen sowohl als genetische, sedimentologische und gleichzeitig auch als hydraulische Einheiten anzusehen. In der Reservoir-Sedimentologie werden zur Charakterisierung dieser Heterogenitaeten mit grossem Erfolg Analogstudien an Oberflaechen-Aufschluessen durchgefuehrt, um Subsurface-Flow-Systeme zu verstehen. In aehnlicher Weise werden, innerhalb der Forschungsrichtung Aquifer-Sedimentologie, Analog-Aufschluesse wichtiger Grundwasserleiter mit sedimentologischen, geophysikalischen und hydraulischen insitu Methoden untersucht. Insgesamt bietet die Aquifer-Sedimentologie ein neues Anwendungs- und Arbeitsfeld innerhalb der Umweltgeologie, z.B. bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und anderen Kontaminationen, Fragen der Bioremediation, Standortauswahl und Risikoabschaetzung fuer Deponien, sowie als Datenlieferant fuer quantitative Grundwassermodellierungen.

Online-Katalog der Bibliothek - Geozentrum Hannover

Der Online-Katalog umfasst den Bestand von Bibliothek und Archiv: geowissenschaftliche Monographien, Zeitschriften, Aufsätze, Karten sowie unveröffentlichte Archivberichte. Literatur aus der Zeit vor 1990 ist hier noch nicht vollständig nachgewiesen und auch dann nur mit formalen Kriterien (z.B. Titel, Autor, Jahr) suchbar.

Naturraum Wald

Er filtert und speichert Wasser, reinigt die Luft, schützt den Boden und sorgt für ein ausgeglichenes Klima. Außerdem stellt der Wald ein sehr naturnahes Ökosystem dar und ist Lebensraum für viele zum Teil seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Brandenburg. Besondere Bedeutung kommt dem Wald im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu. Reichlich 40 Prozent dieser Gebietskulisse sind Wald. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung und spezielle Artenschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes im besonderen Maße. Er filtert und speichert Wasser, reinigt die Luft, schützt den Boden und sorgt für ein ausgeglichenes Klima. Außerdem stellt der Wald ein sehr naturnahes Ökosystem dar und ist Lebensraum für viele zum Teil seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Brandenburg. Besondere Bedeutung kommt dem Wald im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu. Reichlich 40 Prozent dieser Gebietskulisse sind Wald. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung und spezielle Artenschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes im besonderen Maße. Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Es wird zwischen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unterschieden. Eine entsprechende Waldbehandlung und planerische Berücksichtigung ist nur möglich, wenn die Funktionen der einzelnen Waldflächen bekannt sind. Die Erfassung und Kartierung der Waldfunktionen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Forstbehörden und ist in Brandenburg seit 2012 per Erlass geregelt. Grundlage dafür sind die Liste der Waldfunktionen sowie die Anleitung zur "Kartierung der Waldfunktionen im Land Brandenburg". Um länderübergreifende Planungen und Projekte zu erleichtern, orientiert sich Brandenburg bei der Waldfunktionenkartierung am von einer bundesweiten Projektgruppe erarbeiteten " Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ". Dieser bietet den Rahmen für eine in ganz Deutschland relativ einheitliche Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen. Die aktuelle Brandenburger Waldfunktionenkartierung erfasst 41 Einzelfunktionen. Ihre kartenmäßige Darstellung erfolgt digital und kann im Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) abgerufen werden. Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Es wird zwischen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion unterschieden. Eine entsprechende Waldbehandlung und planerische Berücksichtigung ist nur möglich, wenn die Funktionen der einzelnen Waldflächen bekannt sind. Die Erfassung und Kartierung der Waldfunktionen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Forstbehörden und ist in Brandenburg seit 2012 per Erlass geregelt. Grundlage dafür sind die Liste der Waldfunktionen sowie die Anleitung zur "Kartierung der Waldfunktionen im Land Brandenburg". Um länderübergreifende Planungen und Projekte zu erleichtern, orientiert sich Brandenburg bei der Waldfunktionenkartierung am von einer bundesweiten Projektgruppe erarbeiteten " Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes ". Dieser bietet den Rahmen für eine in ganz Deutschland relativ einheitliche Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen. Die aktuelle Brandenburger Waldfunktionenkartierung erfasst 41 Einzelfunktionen. Ihre kartenmäßige Darstellung erfolgt digital und kann im Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) abgerufen werden. Schutzwald ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern, notwendig ist. Die Schutzwaldausweisung kann auch der Schutzgebietsausweisung nach Naturschutzrecht und damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie dienen. Eine besondere Bedeutung kommt der Sicherung eines Netzes an Naturwäldern zu, mit dem die in Brandenburg noch vorkommenden potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentiert werden. Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Schutzwald ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern, notwendig ist. Die Schutzwaldausweisung kann auch der Schutzgebietsausweisung nach Naturschutzrecht und damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie dienen. Eine besondere Bedeutung kommt der Sicherung eines Netzes an Naturwäldern zu, mit dem die in Brandenburg noch vorkommenden potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentiert werden. Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Bereits Ende des Jahres 2004 wurde deshalb ein "Waldmoorschutzprogramm Brandenburg" unter Regie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), der Fachhochschule Eberswalde (FHS) und der Humbolt-Universität Berlin in Angriff genommen. Es sollte einerseits auf die Bedeutung und Gefährdung der Waldmoore in Brandenburg aufmerksam machen und andererseits, beginnend im Landeswald, Beispiele für die Revitalisierung bisher vernachlässigter beziehungsweise gefährdeter Moore schaffen. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Moorprogramm: Zur Verbesserung der Wasserzufuhr wurden, vorrangig im Landeswald, Waldumbaumaßnahmen in den oberirdischen Einzugsgebieten der Moore (Reduzierung des Bestockungsgrades, Erhöhung des Laubbaumanteils) durchgeführt. Ergänzend dazu erfolgte bei einigen Projekten die Entnahme von Nadelgehölzen (hier der oftmals vorhandene Fichtengürtel) im Randbereich der Moore sowie im Bedarfsfall eine Gehölzentnahme auf den Moorkörpern. Bei annähernd der Hälfte der bearbeiteten Moorschutzprojekte waren wasserregulierende Begleitmaßnahmen erforderlich. Die Notwendigkeit sich dem Moorschutz im Wald mehr den je zu widmen, ist von vielen Forstleuten und Waldbesitzern erkannt worden, so dass weitere Projekte auch im Privatwald folgen werden. Ein gelungenes Beispiel ist der Moorerlebnispfad in Menz. Hier wird der Öffentlichkeit die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit von Mooren als Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke und Lebensraum sehr anschaulich demonstriert. Bereits Ende des Jahres 2004 wurde deshalb ein "Waldmoorschutzprogramm Brandenburg" unter Regie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), der Fachhochschule Eberswalde (FHS) und der Humbolt-Universität Berlin in Angriff genommen. Es sollte einerseits auf die Bedeutung und Gefährdung der Waldmoore in Brandenburg aufmerksam machen und andererseits, beginnend im Landeswald, Beispiele für die Revitalisierung bisher vernachlässigter beziehungsweise gefährdeter Moore schaffen. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Moorprogramm: Zur Verbesserung der Wasserzufuhr wurden, vorrangig im Landeswald, Waldumbaumaßnahmen in den oberirdischen Einzugsgebieten der Moore (Reduzierung des Bestockungsgrades, Erhöhung des Laubbaumanteils) durchgeführt. Ergänzend dazu erfolgte bei einigen Projekten die Entnahme von Nadelgehölzen (hier der oftmals vorhandene Fichtengürtel) im Randbereich der Moore sowie im Bedarfsfall eine Gehölzentnahme auf den Moorkörpern. Bei annähernd der Hälfte der bearbeiteten Moorschutzprojekte waren wasserregulierende Begleitmaßnahmen erforderlich. Die Notwendigkeit sich dem Moorschutz im Wald mehr den je zu widmen, ist von vielen Forstleuten und Waldbesitzern erkannt worden, so dass weitere Projekte auch im Privatwald folgen werden. Ein gelungenes Beispiel ist der Moorerlebnispfad in Menz. Hier wird der Öffentlichkeit die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit von Mooren als Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke und Lebensraum sehr anschaulich demonstriert. Durch naturnahe Waldbaustrategien und die Integration von Biodiversität fördernden Maßnahmen soll die Vielfalt der norddeutschen Wälder in den Folgejahren weiterentwickelt werden. Vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem: Zur Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist ein Monitoring auf Basis der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur vorgesehen. Die biologische Vielfalt (auch Biodiversität genannt), die die vernetzte Vielfalt an Lebensräumen, Arten und Genen beinhaltet, ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. Basierend auf dieser Erkenntnis wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität, deshalb verabschiedete sie im November 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Umsetzung dieser Strategie soll alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen. In diesem Sinne beteiligte sich die Forstverwaltung Brandenburgs an der Erarbeitung des "Maßnahmenprogramm zur Biologischen Vielfalt Brandenburg". Durch naturnahe Waldbaustrategien und die Integration von Biodiversität fördernden Maßnahmen soll die Vielfalt der norddeutschen Wälder in den Folgejahren weiterentwickelt werden. Vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem: Zur Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist ein Monitoring auf Basis der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur vorgesehen. Die biologische Vielfalt (auch Biodiversität genannt), die die vernetzte Vielfalt an Lebensräumen, Arten und Genen beinhaltet, ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. Basierend auf dieser Erkenntnis wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität, deshalb verabschiedete sie im November 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Umsetzung dieser Strategie soll alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen. In diesem Sinne beteiligte sich die Forstverwaltung Brandenburgs an der Erarbeitung des "Maßnahmenprogramm zur Biologischen Vielfalt Brandenburg". Die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen ist auf die Sicherung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt von Gehölzen als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit u. a. der Bäume an sich ständig verändernde Umweltbedingungen ausgerichtet. Sie ist damit eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung stabiler Waldökosysteme. Im Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg (2014) werden die Grundlagen, Ziele, Methoden und Maßnahmen zur Sicherung des Genpools wichtiger Gehölzarten erläutert. Forstliche Genressourcen sind alle Träger genetischer Informationen von forstlich bedeutsamen Baum- und Straucharten, die sich den heimischen Standortverhältnissen angepasst haben. Je nach Flächengröße werden Generhaltungsobjekte einer Art als Generhaltungswald, Generhaltungsbestand oder Generhaltungs-Einzelvorkommen ausgewiesen. Der Gefährdungsgrad (Erhaltungsnotwendigkeit) und die genetische Bedeutung (Erhaltungswürdigkeit) sind wichtige Auswahlkriterien. Zur Sicherung werden in situ oder ex situ Maßnahmen vorgesehen. Zur Erhaltung In situ zählen alle Maßnahmen, die am Ort des Baum- oder Strauchvorkommens stattfinden. Die Populationen bleiben damit in ihren Waldökosystemen den dynamischen Prozessen der Evolution (Selektion, Anpassung) ausgesetzt. Der Genpool passt sich so gut wie möglich den Umweltbedingungen an und bleibt dadurch verfügbar. Im Land Brandenburg sind derzeit 1.345 Bestände beziehungsweise Baumgruppen als forstliches Generhaltungsobjekt registriert. Erhaltung Ex situ bedeutet, dass eine Auslagerung (Evakuierung) gefährdeter Genressourcen an einen anderen Ort erfolgt. Dabei erfolgt die Erhaltung entweder unter natürlichen Bedingungen zum Beispiel in Erhaltungsbeständen/-plantagen, in Klonarchiven (dynamisch) oder unter kontrollierten Bedingungen wie einer Saatgutlagerung in Darren (statisch). Eine ex situ -Erhaltung unter natürlichen Bedingungen kann zur Sicherung isolierter Einzelbäume und Baumgruppen, zur Erzeugung genetisch vielfältiger Nachkommenschaften, zur Verlagerung gefährdeter Genressourcen in weniger belastete Gebiete, zur Doppelsicherung sowie zur Schaffung oder Ergänzung von Biotopverbünden von Bedeutung sein. In Brandenburg gibt es derzeit Erhaltungsbestände für folgende acht Baumarten: Elsbeere, Vogel-Kirsche, Wild-Birne, Wild-Apfel, Schwarz-Pappel, Trauben-Eiche, Gemeine Esche und Zerr-Eiche. Genetisches Monitoring dient dazu, zeitliche und räumliche Veränderungen in der genetischen Zusammensetzung der Baumpopulationen vor dem Hintergrund der Klimaänderungen rechtzeitig zu erkennen und im Sinne der forstlichen Generhaltung zu bewerten. In einem Konzept zum Genetischen Monitoring (2008) wurden dafür bundeseinheitliche Methoden festgelegt. In das Monitoring sind forstliche Dauerbeobachtungsflächen, Naturwälder und ihre bewirtschafteten Vergleichsflächen sowie Saatgutbestände einbezogen. In Brandenburg stehen fünf Monitoring-Flächen für die Baumarten Trauben-Eiche, Rot-Buche und Gemeine Fichte unter Beobachtung. Die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen ist auf die Sicherung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt von Gehölzen als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit u. a. der Bäume an sich ständig verändernde Umweltbedingungen ausgerichtet. Sie ist damit eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung stabiler Waldökosysteme. Im Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg (2014) werden die Grundlagen, Ziele, Methoden und Maßnahmen zur Sicherung des Genpools wichtiger Gehölzarten erläutert. Forstliche Genressourcen sind alle Träger genetischer Informationen von forstlich bedeutsamen Baum- und Straucharten, die sich den heimischen Standortverhältnissen angepasst haben. Je nach Flächengröße werden Generhaltungsobjekte einer Art als Generhaltungswald, Generhaltungsbestand oder Generhaltungs-Einzelvorkommen ausgewiesen. Der Gefährdungsgrad (Erhaltungsnotwendigkeit) und die genetische Bedeutung (Erhaltungswürdigkeit) sind wichtige Auswahlkriterien. Zur Sicherung werden in situ oder ex situ Maßnahmen vorgesehen. Zur Erhaltung In situ zählen alle Maßnahmen, die am Ort des Baum- oder Strauchvorkommens stattfinden. Die Populationen bleiben damit in ihren Waldökosystemen den dynamischen Prozessen der Evolution (Selektion, Anpassung) ausgesetzt. Der Genpool passt sich so gut wie möglich den Umweltbedingungen an und bleibt dadurch verfügbar. Im Land Brandenburg sind derzeit 1.345 Bestände beziehungsweise Baumgruppen als forstliches Generhaltungsobjekt registriert. Erhaltung Ex situ bedeutet, dass eine Auslagerung (Evakuierung) gefährdeter Genressourcen an einen anderen Ort erfolgt. Dabei erfolgt die Erhaltung entweder unter natürlichen Bedingungen zum Beispiel in Erhaltungsbeständen/-plantagen, in Klonarchiven (dynamisch) oder unter kontrollierten Bedingungen wie einer Saatgutlagerung in Darren (statisch). Eine ex situ -Erhaltung unter natürlichen Bedingungen kann zur Sicherung isolierter Einzelbäume und Baumgruppen, zur Erzeugung genetisch vielfältiger Nachkommenschaften, zur Verlagerung gefährdeter Genressourcen in weniger belastete Gebiete, zur Doppelsicherung sowie zur Schaffung oder Ergänzung von Biotopverbünden von Bedeutung sein. In Brandenburg gibt es derzeit Erhaltungsbestände für folgende acht Baumarten: Elsbeere, Vogel-Kirsche, Wild-Birne, Wild-Apfel, Schwarz-Pappel, Trauben-Eiche, Gemeine Esche und Zerr-Eiche. Genetisches Monitoring dient dazu, zeitliche und räumliche Veränderungen in der genetischen Zusammensetzung der Baumpopulationen vor dem Hintergrund der Klimaänderungen rechtzeitig zu erkennen und im Sinne der forstlichen Generhaltung zu bewerten. In einem Konzept zum Genetischen Monitoring (2008) wurden dafür bundeseinheitliche Methoden festgelegt. In das Monitoring sind forstliche Dauerbeobachtungsflächen, Naturwälder und ihre bewirtschafteten Vergleichsflächen sowie Saatgutbestände einbezogen. In Brandenburg stehen fünf Monitoring-Flächen für die Baumarten Trauben-Eiche, Rot-Buche und Gemeine Fichte unter Beobachtung.

Ozonschicht und klimarelevante Verbindungen – Ozonschichtschädigende und klimarelevante Verbindungen

Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist. Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist.

Was wir bieten

Als oberste Landesbehörde ermöglicht unser Ministerium eine zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst in der attraktiven Landeshauptstadt. Wir unterstützen dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus bieten wir interessante Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie umfangreiche und vielseitige Angebote im Gesundheitsmanagement. Als oberste Landesbehörde ermöglicht unser Ministerium eine zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst in der attraktiven Landeshauptstadt. Wir unterstützen dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus bieten wir interessante Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie umfangreiche und vielseitige Angebote im Gesundheitsmanagement. So könnte Deine Aussicht aus dem Büro aussehen ... So könnte Dein Flur zum Büro oder Beratungsraum aussehen … So könnte Dein zukünftiger Beratungsraum aussehen … So könnte Dein Coachingraum aussehen … So könnte Dein Büro aussehen… So könnte Dein Arbeitsplatz aussehen … So könnte Deine Pausenecke mit Teeküche aussehen … So könnte Deine Arbeitskleidung aussehen … Die öffentliche Verwaltung fungiert in erster Linie als Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Regierung. Sie ist für die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und politischen Entscheidungen verantwortlich und stellt essentielle, öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Um den Staat „am Laufen zu halten“ bleibt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Bedarf für eine funktionierende Gesellschaft konstant. Arbeiten für das MLEUV als Teil der Brandenburger Landesverwaltung bedeutet daher vor allem eins – Arbeitsplatzsicherheit! Die öffentliche Verwaltung fungiert in erster Linie als Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Regierung. Sie ist für die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und politischen Entscheidungen verantwortlich und stellt essentielle, öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Um den Staat „am Laufen zu halten“ bleibt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Bedarf für eine funktionierende Gesellschaft konstant. Arbeiten für das MLEUV als Teil der Brandenburger Landesverwaltung bedeutet daher vor allem eins – Arbeitsplatzsicherheit! Potsdam überzeugt nicht nur allein als Zentrum von Wissenschaft, Forschung und Politik. Unweit vom Berliner Trubel bietet Potsdam mit seiner grünen Umgebung, zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und einer lebendigen Kulturszene den idealen Ort zum Leben und Arbeiten. Unsere Dienstgebäude finden sich unmittelbar zwischen Havel und der Potsdamer Innenstadt wieder – nur jeweils zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof und der Brandenburger Straße im Herzen von Potsdam entfernt. Der benachbarte Lustgarten sowie das Havelufer laden zu Spaziergängen während der Pausen ein. Potsdam überzeugt nicht nur allein als Zentrum von Wissenschaft, Forschung und Politik. Unweit vom Berliner Trubel bietet Potsdam mit seiner grünen Umgebung, zahlreichen historischen Sehenswürdigkeiten und einer lebendigen Kulturszene den idealen Ort zum Leben und Arbeiten. Unsere Dienstgebäude finden sich unmittelbar zwischen Havel und der Potsdamer Innenstadt wieder – nur jeweils zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof und der Brandenburger Straße im Herzen von Potsdam entfernt. Der benachbarte Lustgarten sowie das Havelufer laden zu Spaziergängen während der Pausen ein. Um nicht nur die Produktivität, sondern auch das Wohlbefinden und den Austausch unserer Mitarbeitenden sicherzustellen und zu fördern, sind uns gut ausgestattete und ergonomische Arbeitsplätze sowie ein modernes Arbeitsumfeld besonders wichtig. Dazu zählen jedoch nicht nur höhenverstellbare Tische oder gemütliche Teeküchen und Sitzgelegenheiten. Wir denken, dass sich ein modernes Arbeitsumfeld ebenfalls durch die Art und Weise des Arbeitens und des Miteinanders auszeichnet. Daher bemühen wir uns fortlaufend, projektorientierte und agile Arbeitsweisen in unseren Arbeitsalltag einzubauen und eine konstruktive, wertschätzende Arbeitsatmosphäre mit offener und transparenter Kommunikation zu schaffen. Um nicht nur die Produktivität, sondern auch das Wohlbefinden und den Austausch unserer Mitarbeitenden sicherzustellen und zu fördern, sind uns gut ausgestattete und ergonomische Arbeitsplätze sowie ein modernes Arbeitsumfeld besonders wichtig. Dazu zählen jedoch nicht nur höhenverstellbare Tische oder gemütliche Teeküchen und Sitzgelegenheiten. Wir denken, dass sich ein modernes Arbeitsumfeld ebenfalls durch die Art und Weise des Arbeitens und des Miteinanders auszeichnet. Daher bemühen wir uns fortlaufend, projektorientierte und agile Arbeitsweisen in unseren Arbeitsalltag einzubauen und eine konstruktive, wertschätzende Arbeitsatmosphäre mit offener und transparenter Kommunikation zu schaffen. Flexibilität ist der Schlüssel zum Erfolg. Unsere flexiblen Arbeitszeitmodelle ermöglichen es allen Mitarbeitenden, innerhalb der vorgeschriebenen Rahmenarbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange selbst zu entscheiden, wann, wie und wo sie arbeiten möchten: Die Anzahl der Homeoffice-Tage sowie mögliche Anwesenheitspflichten an bestimmten Tagen sind unter Beachtung der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte mit dem oder der Vorgesetzten abzusprechen. Flexibilität ist der Schlüssel zum Erfolg. Unsere flexiblen Arbeitszeitmodelle ermöglichen es allen Mitarbeitenden, innerhalb der vorgeschriebenen Rahmenarbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange selbst zu entscheiden, wann, wie und wo sie arbeiten möchten: Die Anzahl der Homeoffice-Tage sowie mögliche Anwesenheitspflichten an bestimmten Tagen sind unter Beachtung der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte mit dem oder der Vorgesetzten abzusprechen. Seit 2019 ist unser Ministerium für seine Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ausgezeichnet. Unser Ziel ist es, kontinuierlich ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem sich unsere Beschäftigten sowohl beruflich, als auch privat verwirklichen können. Von unserer familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Personalpolitik profitieren alle Mitarbeitenden. Wir verstehen, dass die Bedürfnisse unserer Beschäftigten so vielfältig sind wie unsere Fachthemen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, individuelle und angepasste Angebote zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise Zusätzlich steht ein externer telefonischer Beratungsservice kostenfrei zur Verfügung, der unter anderem Unterstützung bei der Suche von qualifizierter Betreuung für Kinder und pflegebedürftige Angehörige sowie rechtlicher Beratung leistet. Seit 2019 ist unser Ministerium für seine Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ausgezeichnet. Unser Ziel ist es, kontinuierlich ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem sich unsere Beschäftigten sowohl beruflich, als auch privat verwirklichen können. Von unserer familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Personalpolitik profitieren alle Mitarbeitenden. Wir verstehen, dass die Bedürfnisse unserer Beschäftigten so vielfältig sind wie unsere Fachthemen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, individuelle und angepasste Angebote zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise Zusätzlich steht ein externer telefonischer Beratungsservice kostenfrei zur Verfügung, der unter anderem Unterstützung bei der Suche von qualifizierter Betreuung für Kinder und pflegebedürftige Angehörige sowie rechtlicher Beratung leistet. Der Schutz der Umwelt liegt uns besonders am Herzen. Daher bieten wir unseren Beschäftigten Die Anbindung unserer Dienstgebäude an den öffentlichen Nahverkehr sowie das Radwegenetz ist optimal für eine umweltschonende An- und Abreise. Solltest Du mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, stehen vor Ort Duschen und Umkleiden bereit. Diese sind jedoch außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen. Der Schutz der Umwelt liegt uns besonders am Herzen. Daher bieten wir unseren Beschäftigten Die Anbindung unserer Dienstgebäude an den öffentlichen Nahverkehr sowie das Radwegenetz ist optimal für eine umweltschonende An- und Abreise. Solltest Du mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, stehen vor Ort Duschen und Umkleiden bereit. Diese sind jedoch außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen. Gesundheit und gute Arbeit sind eng miteinander verknüpft. Wir unterstützen daher ganz besonders zielgerichtet das mentale und physische Wohlbefinden unserer Beschäftigten und leben ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement: Gesundheit und gute Arbeit sind eng miteinander verknüpft. Wir unterstützen daher ganz besonders zielgerichtet das mentale und physische Wohlbefinden unserer Beschäftigten und leben ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement: Wer mit großem Engagement handelt und immer wieder Höchstleistung bringt, sollte eine erstklassige Unterstützung erhalten. Aus diesem Grund passen wir uns stets an die sich verändernden Arbeitsbedingungen an und bieten unseren Mitarbeitenden ein Umfeld, in dem sie ihr Potential entfalten und Neues lernen können: Wer mit großem Engagement handelt und immer wieder Höchstleistung bringt, sollte eine erstklassige Unterstützung erhalten. Aus diesem Grund passen wir uns stets an die sich verändernden Arbeitsbedingungen an und bieten unseren Mitarbeitenden ein Umfeld, in dem sie ihr Potential entfalten und Neues lernen können: Damit sich neue Mitarbeitende von Anfang an wohl fühlen und aktiv eingebunden werden, ist uns eine offene Willkommenskultur wichtig: Damit sich neue Mitarbeitende von Anfang an wohl fühlen und aktiv eingebunden werden, ist uns eine offene Willkommenskultur wichtig: Um die Zusammenarbeit sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Teams MLEUV zu stärken, fördern wir den direkten Austausch in verschiedensten Angeboten. Hierzu gehören abteilungsinterne und -übergreifende Team-Events so wie beispielsweise Um die Zusammenarbeit sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Teams MLEUV zu stärken, fördern wir den direkten Austausch in verschiedensten Angeboten. Hierzu gehören abteilungsinterne und -übergreifende Team-Events so wie beispielsweise Erholungs- und Entspannungsmöglichkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil eines gesunden Arbeitsumfelds. Wir bieten unseren Mitarbeitenden daher: Erholungs- und Entspannungsmöglichkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil eines gesunden Arbeitsumfelds. Wir bieten unseren Mitarbeitenden daher: Nicht nur in unserer Fachabteilung spielt Umweltschutz täglich eine Rolle. Das gesamte Team MLEUV achtet im Arbeitsalltag darauf, die aufgestellten Umweltziele wie beispielsweise die kontinuierliche Senkung des Ressourcenverbrauches, die nachhaltige Beschaffung und möglichst klimaneutrale Ausrichtung von Veranstaltungen zu verfolgen. Beide Dienstsitze in Potsdam sind daher erfolgreich in das Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und zertifiziert. Nicht nur in unserer Fachabteilung spielt Umweltschutz täglich eine Rolle. Das gesamte Team MLEUV achtet im Arbeitsalltag darauf, die aufgestellten Umweltziele wie beispielsweise die kontinuierliche Senkung des Ressourcenverbrauches, die nachhaltige Beschaffung und möglichst klimaneutrale Ausrichtung von Veranstaltungen zu verfolgen. Beide Dienstsitze in Potsdam sind daher erfolgreich in das Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und zertifiziert. Als Teil der Landesregierung Brandenburg sind wir an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie die Brandenburgische Besoldungsordnung (BbgBesO) gebunden. Jedoch finden sich gerade hier attraktive Vorteile: Als Teil der Landesregierung Brandenburg sind wir an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie die Brandenburgische Besoldungsordnung (BbgBesO) gebunden. Jedoch finden sich gerade hier attraktive Vorteile: Wer sich neben der Arbeit weiter engagieren und einbringen möchte, kann sich in vielerlei Hinsicht beteiligen und die Gemeinschaft im Team MLEUV stärken. Dazu zählen Mitwirkungsmöglichkeiten: Wer sich neben der Arbeit weiter engagieren und einbringen möchte, kann sich in vielerlei Hinsicht beteiligen und die Gemeinschaft im Team MLEUV stärken. Dazu zählen Mitwirkungsmöglichkeiten: Die wichtigsten Informationen zum MLEUV als Arbeitgeber findest Du in unserem Flyer „ Mehr als nur ein Job - Angebote für Mitarbeitende ”. In unserer LinkedIn-Rubik "MLEUV Insights" teilen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönliche Erfahrungen, spannende Tätigkeiten, Projekte und Lieblingsangebote des MLEUV als Arbeitgeber. Die wichtigsten Informationen zum MLEUV als Arbeitgeber findest Du in unserem Flyer „ Mehr als nur ein Job - Angebote für Mitarbeitende ”. In unserer LinkedIn-Rubik "MLEUV Insights" teilen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönliche Erfahrungen, spannende Tätigkeiten, Projekte und Lieblingsangebote des MLEUV als Arbeitgeber. Arbeits-, Personal und Organisationspsychologin im Personalreferat Referentin für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Personalmanagement Datenschutzbeauftragter im Ministerium Referent für Ökologischen Landbau Anti-Mobbing-Beauftragte Mitarbeiterin im Personalmanagement

Aufgaben und Organisation – Aufgaben und Organisation der Lebensmittelüberwachung

Der Verbraucher erwartet beim Kauf seiner Lebensmittel qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche sowie auch richtig gekennzeichnete Produkte. Diese Grundrechte der Verbraucher werden durch das Tätigwerden der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Länder in Deutschland geschützt. Die Länder sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche, sichere Lebensmittel zu sorgen, dass heißt letztendlich die Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Die LMÜ ist ein Gebiet mit sehr langer Tradition. Erste einfache Überwachungsregeln zum Schutz der Menschen vor verfälschten Lebensmitteln sind bereits aus der Antike überliefert. Mit der fortschreitenden Globalisierung von Handelswegen und Märkten sind die Aufgaben der LMÜ in unserer heutigen Zeit nicht nur sehr vielfältig und komplex geworden, sondern erfordern auch eine harmonisierte und transparente Herangehensweise über Ländergrenzen hinweg. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist heute auf Basis des Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) vor allem auf folgende drei Grundsätze ausgerichtet: Der Verbraucher erwartet beim Kauf seiner Lebensmittel qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche sowie auch richtig gekennzeichnete Produkte. Diese Grundrechte der Verbraucher werden durch das Tätigwerden der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Länder in Deutschland geschützt. Die Länder sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche, sichere Lebensmittel zu sorgen, dass heißt letztendlich die Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Die LMÜ ist ein Gebiet mit sehr langer Tradition. Erste einfache Überwachungsregeln zum Schutz der Menschen vor verfälschten Lebensmitteln sind bereits aus der Antike überliefert. Mit der fortschreitenden Globalisierung von Handelswegen und Märkten sind die Aufgaben der LMÜ in unserer heutigen Zeit nicht nur sehr vielfältig und komplex geworden, sondern erfordern auch eine harmonisierte und transparente Herangehensweise über Ländergrenzen hinweg. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist heute auf Basis des Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) vor allem auf folgende drei Grundsätze ausgerichtet: Kernaufgabe ist die Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von und mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen . Die Überwachungsbehörden überprüfen dabei im Rahmen ihrer Kontrollen, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften auch wirklich eingehalten werden. Als Instrumente der Überwachung dienen: Die Auswahl der Inspektionsobjekte und der zu untersuchenden Proben erfolgt dabei anhand einer zuvor durchgeführten Risikobewertung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist auf eine stichprobenweise Überprüfung beschränkt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden auch bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder bei Verbraucherbeschwerden tätig. Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und damit den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. In Folge zahlreicher Skandale in Bezug auf Lebensmittel erzeugende Tiere in den 1990er-Jahren (wie beispielsweise Nematoden in Fischstäbchen, BSE bei Rindern, Nitrofen in Weizen und Geflügelfleisch, Dioxin in Futtermitteln und Fleisch aus Belgien) hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein neues Konzept zur Gewährleistung eines hohen Standards der Lebensmittelsicherheit erarbeitet und in einem sogenannten Weißbuch festgeschrieben (EU-Kommission, Brüssel 2000). Seitdem sind für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit der Verordnug (EG) Nr. 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zwei nebeneinander geltende Basisregelungen von Bedeutung, die die grundlegenden Vorgaben des Lebensmittelrechts enthalten, ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Nach dem in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgeschriebenen einheitlichen Regelungsansatz der Europäischen Union "from stable to table" ("vom Stall bis auf den Tisch") muss auf allen Stufen der sogenannten Lebensmittelkette, also von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher, die Sicherheit der Lebensmittel gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von sicheren, gesundheitlich unbedenklichen Produkten/Lebensmitteln liegt somit grundsätzlich beim Lebensmittel-Unternehmer selbst. Die Lebensmittelunternehmer haben dies unter anderem durch regelmäßige Eigenkontrollen abzusichern. Kernaufgabe ist die Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von und mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen . Die Überwachungsbehörden überprüfen dabei im Rahmen ihrer Kontrollen, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften auch wirklich eingehalten werden. Als Instrumente der Überwachung dienen: Die Auswahl der Inspektionsobjekte und der zu untersuchenden Proben erfolgt dabei anhand einer zuvor durchgeführten Risikobewertung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist auf eine stichprobenweise Überprüfung beschränkt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden auch bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder bei Verbraucherbeschwerden tätig. Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und damit den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. In Folge zahlreicher Skandale in Bezug auf Lebensmittel erzeugende Tiere in den 1990er-Jahren (wie beispielsweise Nematoden in Fischstäbchen, BSE bei Rindern, Nitrofen in Weizen und Geflügelfleisch, Dioxin in Futtermitteln und Fleisch aus Belgien) hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein neues Konzept zur Gewährleistung eines hohen Standards der Lebensmittelsicherheit erarbeitet und in einem sogenannten Weißbuch festgeschrieben (EU-Kommission, Brüssel 2000). Seitdem sind für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit der Verordnug (EG) Nr. 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zwei nebeneinander geltende Basisregelungen von Bedeutung, die die grundlegenden Vorgaben des Lebensmittelrechts enthalten, ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Nach dem in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgeschriebenen einheitlichen Regelungsansatz der Europäischen Union "from stable to table" ("vom Stall bis auf den Tisch") muss auf allen Stufen der sogenannten Lebensmittelkette, also von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher, die Sicherheit der Lebensmittel gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von sicheren, gesundheitlich unbedenklichen Produkten/Lebensmitteln liegt somit grundsätzlich beim Lebensmittel-Unternehmer selbst. Die Lebensmittelunternehmer haben dies unter anderem durch regelmäßige Eigenkontrollen abzusichern. Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt gemäß Grundgesetz in Deutschland bei den Ländern des Bundes. In Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbaucherschutz (MLEUV) die oberste Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung. Innerhalb des Ministeriums ist fachlich die Abteilung Verbraucherschutz  und hier speziell das Referat 64 „Lebensmittel-/ Futtermittel-Sicherheit und Fleischhygiene“ für die Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie Tabakerzeugnissen zuständig. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) unterstützt als Landesoberbehörde das MLEUV bei der Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene. Dabei nimmt das Referat 61 der Abteilung Verbraucherschutz des LAVG die landesweite Koordination der Lebensmittelüberwachung (Datenerfassung und –analyse, Berichterstattung, Schlussfolgerungen) wahr und fungiert als Kontaktstelle Brandenburgs im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF - Rapid-Alert-System for Food and Feed). Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg sind zuständig für die Lebensmittelüberwachung auf lokaler Ebene. Die Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts wird hier von fachlich speziell ausgebildetem Personal überwacht. Dies sind hauptsächlich amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Fachassistenten sowie fachlich qualifiziertes Verwaltungspersonal. Die Lebensmittel-Unternehmen werden durch die zuständigen Überwachungsbehörden regelmäßig ohne vorherige Anmeldung durch amtliche Kontrollen und stichprobenartige Probennahmen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht. Im Falle von Beanstandungen sind die lokalen Behörden auch zuständig für entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls auch Sanktionen. Untersucht und beurteilt werden die entnommenen Proben aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) . Es untersteht als amtliche Untersuchungseinrichtung der fachlichen Aufsicht (Fachaufsicht) des MLEUV gemeinsam mit der obersten Landesbehörde von Berlin. Gegenüber dem MLEUV sind die nachgeordneten lokalen Behörden auf der Basis fachrechtlicher Vorgaben (Berichtspflichten) sowie bei besonderen Vorkommnissen (beispielsweise lebensmittelbedingte Erkrankungen; Tierseuchenmeldung; Schnellwarnmeldungen zu Lebensmitteln oder Futtermitteln) zur umgehenden Information verpflichtet. Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt gemäß Grundgesetz in Deutschland bei den Ländern des Bundes. In Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbaucherschutz (MLEUV) die oberste Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung. Innerhalb des Ministeriums ist fachlich die Abteilung Verbraucherschutz  und hier speziell das Referat 64 „Lebensmittel-/ Futtermittel-Sicherheit und Fleischhygiene“ für die Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie Tabakerzeugnissen zuständig. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) unterstützt als Landesoberbehörde das MLEUV bei der Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene. Dabei nimmt das Referat 61 der Abteilung Verbraucherschutz des LAVG die landesweite Koordination der Lebensmittelüberwachung (Datenerfassung und –analyse, Berichterstattung, Schlussfolgerungen) wahr und fungiert als Kontaktstelle Brandenburgs im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF - Rapid-Alert-System for Food and Feed). Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg sind zuständig für die Lebensmittelüberwachung auf lokaler Ebene. Die Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts wird hier von fachlich speziell ausgebildetem Personal überwacht. Dies sind hauptsächlich amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Fachassistenten sowie fachlich qualifiziertes Verwaltungspersonal. Die Lebensmittel-Unternehmen werden durch die zuständigen Überwachungsbehörden regelmäßig ohne vorherige Anmeldung durch amtliche Kontrollen und stichprobenartige Probennahmen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht. Im Falle von Beanstandungen sind die lokalen Behörden auch zuständig für entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls auch Sanktionen. Untersucht und beurteilt werden die entnommenen Proben aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) . Es untersteht als amtliche Untersuchungseinrichtung der fachlichen Aufsicht (Fachaufsicht) des MLEUV gemeinsam mit der obersten Landesbehörde von Berlin. Gegenüber dem MLEUV sind die nachgeordneten lokalen Behörden auf der Basis fachrechtlicher Vorgaben (Berichtspflichten) sowie bei besonderen Vorkommnissen (beispielsweise lebensmittelbedingte Erkrankungen; Tierseuchenmeldung; Schnellwarnmeldungen zu Lebensmitteln oder Futtermitteln) zur umgehenden Information verpflichtet. Alle Betriebe, die tierische Lebensmittel be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, wie zum Beispiel Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Milch- und Milcherzeugnisbetriebe, Eierpackstellen und Eiproduktehersteller, unterliegen grundsätzlich einer Zulassung. Diese ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Lebensmittelunternehmen seine hergestellten Lebensmittel überhaupt in den Verkehr bringen darf. Die Zulassung wird in Brandenburg durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) nach Prüfung der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft unter Vergabe einer Zulassungsnummer erteilt. Alle Betriebe, die tierische Lebensmittel be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, wie zum Beispiel Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Milch- und Milcherzeugnisbetriebe, Eierpackstellen und Eiproduktehersteller, unterliegen grundsätzlich einer Zulassung. Diese ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Lebensmittelunternehmen seine hergestellten Lebensmittel überhaupt in den Verkehr bringen darf. Die Zulassung wird in Brandenburg durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) nach Prüfung der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft unter Vergabe einer Zulassungsnummer erteilt. Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach Paragraph 2 Absatz 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( LFGB ) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies sind im Land Brandenburg die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist an das jeweils zuständige Amt zu entsenden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Lebensmittunternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, sofern der jeweilige Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert worden ist. Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach Paragraph 2 Absatz 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( LFGB ) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies sind im Land Brandenburg die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist an das jeweils zuständige Amt zu entsenden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Lebensmittunternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, sofern der jeweilige Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert worden ist. Voraussetzung für den Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Nachweis eines zweijährigen Lehrgangs (sechs Monate theoretischer Unterricht und 18 Monate praktische Unterweisung in einem Lebensmittelüberwachungsamt inklusive einer einmonatigen Unterweisung beim Landeslabor Berlin-Brandenburg) mit anschließend bestandener Prüfung. Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, muss man beruflich Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes inklusive des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches erworben, eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erfolgreich absolviert oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf gearbeitet haben. Informationen zur Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure/innen Lebensmittelkontrolleure werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor Ort tätig. Die Grundlage bilden die bundeseinheitliche Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 und die für Brandenburg gültige Brandenburgische Lebensmittelkontrolle-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung – (BbgLMKLPV) vom 18. Dezember 2023. Der Lehrgang zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur dauert mindestens 24 Monate und erfolgt über eine Anstellung in einem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Amt eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt. In diesem Amt findet die berufspraktische Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung von sechs Monaten wird durch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Vor dem im MLEUV errichteten Prüfungsausschuss schließt sich die Prüfung an. Über die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise kann nachgefragt werden, ob Bedarf zur Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren besteht. Voraussetzung für den Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Nachweis eines zweijährigen Lehrgangs (sechs Monate theoretischer Unterricht und 18 Monate praktische Unterweisung in einem Lebensmittelüberwachungsamt inklusive einer einmonatigen Unterweisung beim Landeslabor Berlin-Brandenburg) mit anschließend bestandener Prüfung. Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, muss man beruflich Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes inklusive des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches erworben, eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erfolgreich absolviert oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf gearbeitet haben. Informationen zur Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure/innen Lebensmittelkontrolleure werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor Ort tätig. Die Grundlage bilden die bundeseinheitliche Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 und die für Brandenburg gültige Brandenburgische Lebensmittelkontrolle-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung – (BbgLMKLPV) vom 18. Dezember 2023. Der Lehrgang zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur dauert mindestens 24 Monate und erfolgt über eine Anstellung in einem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Amt eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt. In diesem Amt findet die berufspraktische Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung von sechs Monaten wird durch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Vor dem im MLEUV errichteten Prüfungsausschuss schließt sich die Prüfung an. Über die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise kann nachgefragt werden, ob Bedarf zur Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren besteht.

Forst

Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Dominiert werden Brandenburgs Wälder durch die Kiefer. Dies entspricht  nicht immer den natürlichen Verhältnissen. Daher soll der Anteil der Mischwälder auf 40 Prozent erhöht werden. Mischwälder sind nicht nur weniger anfällig gegen Schädlinge und Waldbrände, sie können auch flexibler auf den Klimawandel reagieren. Holz aus Brandenburgs Wäldern ist ein gefragter Rohstoff für die Industrie und bietet eine Erwerbsgrundlage für rund 15.000 Menschen im Land. Angesichts des hohen Anteils von Wald an der Landesfläche Brandenburgs tragen Waldbesitzer aller Eigentumsformen eine besondere Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge zu tragen, dass der Wald auch in Zukunft Klimaverbesserer, Heimat für Tiere und Pflanzen, Erholungsort, Rohstofflieferant und Arbeitsplatz sein kann. Die Landesforstverwaltung steht in der Pflicht, in allen in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereichen für eine kontinuierliche Entwicklung zu sorgen. Dazu soll sie Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Waldes unterstützen, forstwirtschaftliche Maßnahmen fördern, die Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse unterstützen und Nutzungskonflikte unterschiedlichster Interessen vermindern helfen sowie die entsprechenden Instrumente dafür aufzeigen. Die oberste Forstbehörde wird durch den von der Landesregierung berufenen Forstausschuss beraten. Durch seine Zusammensetzung aus Vertretern der Waldbesitzer, der Gewerkschaften, der Forschung, des Naturschutzes, der forstlichen Unternehmen und der Sachverständigen ist gewährleistet, dass in den regelmäßig stattfindenden nichtöffentlichen Sitzungen alle Interessenvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Probleme direkt anzusprechen und zu diskutieren. Außerdem wird der Forstausschuss vor wichtigen forstpolitischen Entscheidungen der Landesregierung angehört. Anlässlich der Grünen Woche 2025 in Berlin präsentierte das Forstministerium Brandenburg einen neuen Kurzfilm über die unterschiedlichen Facetten des Waldes im Land Brandenburg und der brandenburgischen Forstwirtschaft. Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Dominiert werden Brandenburgs Wälder durch die Kiefer. Dies entspricht  nicht immer den natürlichen Verhältnissen. Daher soll der Anteil der Mischwälder auf 40 Prozent erhöht werden. Mischwälder sind nicht nur weniger anfällig gegen Schädlinge und Waldbrände, sie können auch flexibler auf den Klimawandel reagieren. Holz aus Brandenburgs Wäldern ist ein gefragter Rohstoff für die Industrie und bietet eine Erwerbsgrundlage für rund 15.000 Menschen im Land. Angesichts des hohen Anteils von Wald an der Landesfläche Brandenburgs tragen Waldbesitzer aller Eigentumsformen eine besondere Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge zu tragen, dass der Wald auch in Zukunft Klimaverbesserer, Heimat für Tiere und Pflanzen, Erholungsort, Rohstofflieferant und Arbeitsplatz sein kann. Die Landesforstverwaltung steht in der Pflicht, in allen in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereichen für eine kontinuierliche Entwicklung zu sorgen. Dazu soll sie Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Waldes unterstützen, forstwirtschaftliche Maßnahmen fördern, die Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse unterstützen und Nutzungskonflikte unterschiedlichster Interessen vermindern helfen sowie die entsprechenden Instrumente dafür aufzeigen. Die oberste Forstbehörde wird durch den von der Landesregierung berufenen Forstausschuss beraten. Durch seine Zusammensetzung aus Vertretern der Waldbesitzer, der Gewerkschaften, der Forschung, des Naturschutzes, der forstlichen Unternehmen und der Sachverständigen ist gewährleistet, dass in den regelmäßig stattfindenden nichtöffentlichen Sitzungen alle Interessenvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Probleme direkt anzusprechen und zu diskutieren. Außerdem wird der Forstausschuss vor wichtigen forstpolitischen Entscheidungen der Landesregierung angehört. Anlässlich der Grünen Woche 2025 in Berlin präsentierte das Forstministerium Brandenburg einen neuen Kurzfilm über die unterschiedlichen Facetten des Waldes im Land Brandenburg und der brandenburgischen Forstwirtschaft. In dem gut vierminütigen Kurzfilm werden unterschiedliche Ökosystemleistungen des Brandenburger Waldes in Bild- und Filmszenen präsentiert. So bietet der Brandenburger Wald Lebensräume für beeindruckende und seltene Tier-, Insekten- und Vogelarten. Thematisiert wird der Umbau der historisch bedingten reinen Kiefernwälder zu klimastabilen Mischwäldern durch zukunftssichernden Waldumbau. Drohnenaufnahmen vom Beelitzer Baumkronenpfad verdeutlichen die Attraktivität des Brandenburger Waldes als Ort zum Entspannen, Wandern, Reiten oder Fahrradfahren. In dem gut vierminütigen Kurzfilm werden unterschiedliche Ökosystemleistungen des Brandenburger Waldes in Bild- und Filmszenen präsentiert. So bietet der Brandenburger Wald Lebensräume für beeindruckende und seltene Tier-, Insekten- und Vogelarten. Thematisiert wird der Umbau der historisch bedingten reinen Kiefernwälder zu klimastabilen Mischwäldern durch zukunftssichernden Waldumbau. Drohnenaufnahmen vom Beelitzer Baumkronenpfad verdeutlichen die Attraktivität des Brandenburger Waldes als Ort zum Entspannen, Wandern, Reiten oder Fahrradfahren.

Beitraege zur natuerlichen und anthropogenen Stoffdispersion im Osterzgebirge - Quellen und Senken im Oekosystem zwischen Erzgebirgs-Kamm und Talsperre Malter

Im Osterzgebirge sind sichtbare Schaedigungen des Oekosystems durch Stoerungen des natuerlichen Stoffhaushaltes zu beobachten. Ursachen dafuer sind: Natuerliche Quellen aus geogener Mineralisation (Strahlung radioaktiver Elemente aus Vererzungen) Altlasten aus der jahrhundertealten Bergbaugeschichte, Eintraege von Luftschadstoffen und der juengeren Nutzung durch Landwirtschaft und Kommunen, Bergbau, letztere vor allem in Verbindung mit dem Uranbergbau der Wismut AG und der Industrie. Die Analyse von ersten Stichproben aus Gewaessern, von Bachfaunen und von Sedimenten zeigt deutliche Anomalien, die nicht monokausal zu erklaeren sind. Ziel der interdisziplinaeren Arbeiten (Geologie, Geochemie, Limnologie) soll es sein, in einem typischen Gebiet beispielhaft Stoffeintraege aus lokalen, regionalen und ueberregionalen Quellen zu erfassen und deren Transportwege und Senken im System aufzufinden (Luftpartikel, Boeden, Gewaesser, Lebewesen, Sedimente). Dabei soll beispielhaft die oekosystemare Bedeutung der ermittelten Stoffdispersion untersucht werden.

Das System Erde: geologische Evolution

Chemische- und Isotopen-Zusammensetzung der frueheren Ozeane und Atmosphaere aus der Sicht der Umweltgeologie.

Verbundprojekt: SO 144-PAGANIN - Vorhaben: Panama Basin und Galapagos 'Plume' - New Investigations of Intraplate magmatism

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