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Fachsymposium zum Umwelthaftungsgesetz am 19.03.93 in Rostock

Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene

Das Vorhaben wird das Umweltressort vor allem bei der Erhebung und Auswertung statistischer Daten zu Umweltschadensfällen in Deutschland wissenschaftlich unterstützen. Erhebungsrelevante Daten sind dabei: - Art des Umweltschadens, Datum des Eintretens und /oder der Aufdeckung des Schadens. Die Art des Umweltschadens wird als Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, der Gewässer und des Bodens gemäß Art. 2 Nr. 1 EWG-RL 2004/35 eingestuft; - Beschreibung der Tätigkeiten gemäß Anhang III EWG-RL 2004/35. Sonstige relevante Informationen über die bei der Durchführung der genannten RL gewonnenen Erfahrungen. Das Vorhaben soll sich auf die gemeldeten Umweltschäden und deren Begleitumstände für den Berichtszeitraum ab 26.06.2019 bis 30.04.2022 stützen und soweit fachlich geeignet und sachlich sinnvoll auswerten. Für einige ausgewählte Fälle soll zudem eine vertiefte Analyse unterlegt mit ExpertInnen-Interviews (Behörden, Anlagenbetreiber, Versicherer, Umweltverbände, Wissenschaft) durchgeführt werden. Zusätzlich soll die seit Bestehen des USchadG ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (D, EU) rechtswissenschaftlich ausgewertet werden und Handlungsvorschläge erarbeitet werden, um etwaige bestehende Rechtslücken und Vollzugshemmnisse auf nationaler oder europäischer Ebene zu beseitigen.

Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden

Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.

Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung Umweltstrafrecht und andere Sanktionen als Instrumente zur Verbesserung der Befolgung von Umweltrecht (Compliance) - Erhebung des Status quo, Ermittlung von Verfolgungshindernissen und Erarbeitung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten

a) Analyse der Wirkung von Sanktionen (Geldbußen, Geld- und Freiheitstrafen u.a.) auf die Befolgung des Umweltrechts und Weiterentwicklungsempfehlungen. In Deutschland besteht die Möglichkeit Verstöße gegen das Umweltrecht als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu sanktionieren oder als Straftaten mit Geld- und Freiheitsstrafen. Weitere Maßnahmen, wie z.B. Einziehungen, sind ebenfalls möglich. Teilweise bestehen dabei EU-rechtliche Vorgaben für die Effektivität von Sanktionen. Bis 2004 hat das UBA zumindest hinsichtlich des Strafrechts ausgewertet, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Seitdem gibt es keine systematische Auswertung der Kriminalstatistiken und die Wirkung des Umweltstrafrechts mehr. Diese Lücke soll das Forschungsvorhaben schließen. Ergänzend soll es Daten zu Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten und ihrer Effizienz / Effektivität in ausgewählten Bereichen erheben. Aufbauend auf diesen Daten soll das Forschungsvorhaben mögliche Defizite sowie erfolgreiche Strategien zur Compliance-Förderung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich eines more level playing fields in der EU betrachten. Dazu sollen auch andere Instrumente der Verantwortungsübernahme für Umweltschäden, wie die Haftung für Umweltschäden nach USchadG und UmweltHG, in den Blick genommen werden. b) Zur Beseitigung festgestellter Defizite sollen Empfehlungen entwickelt werden. Diese Empfehlungen sollen auf den EU-rechtlichen Vorgaben aufbauen und evtl. Probleme an der Schnittstelle Ordnungswidrigkeitenrecht / Strafrecht berücksichtigen. Die erhobenen Daten sollen als Fortsetzung der UBA-Reihe 'Umweltdelikte' (letztes Erscheinungsjahr 2006) veröffentlicht werden.

Effizienz des Umwelthaftungsrechts

Untersuchung des Umwelthaftungsrechts aus oekonomischer Perspektive und Vergleich mit anderen umweltpolitischen Instrumenten.

Fachplanerische Bewertung der Auswirkung von Wasserkraftanlagen auf Fische

Ziel des Projektes ist es, die wissenschaftl. Grundlagen für eine belastbare u. nachvollziehbare Bewertungen von Fischverlusten durch Wasserkraftnutzung zu erarbeiten sowie konkrete methodische Hinweise zur Bewertung von Mortalität und Barrierewirkungen an WKA im Rahmen der FFH-Verträglichkeits- u. artenschutzrechtlichen Prüfung, für die Bewertung des Verschlechterungsverbots gemäß FFH-RL und WRRL sowie für die Beurteilung von Biodiversitätsschäden im Zuge der Umwelthaftung sowie im Rahmen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots. Der AP sieht die Erarbeitung des Mortalitäts-Gefährdungs-Index für Neunaugen u.Fische vor, die Einschätzung des artspezifischen u. des konstellationsspezifischen Tötungsrisikos an Wasserkraftanlagen sowie die Entwicklung einer Methodik zur Beurteilung u. Bewertung von Verlusten inklusive einer Beispielanwendung. Die Erarbeitung des MGI umfasst die Parametrisierung u. Kalibrierung des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index u. des Naturschutzfachlichen Wert-Index für Neunaugen u. Fische in Binnengewässern sowie die Verschneidung beider Indices zum MGI. Für die Einschätzung des artspezifischen Tötungsrisikos werden weitere Lebenszyklus-Parameter, ökologische Anforderungen u. Toleranzen der Arten recherchiert u. ausgewertet. Für das konstellationsspezifische Tötungsrisiko werden die Fisch-Mortalität an WKA beeinflussenden, Standort-spezifischen Faktoren recherchiert u. analysiert, wie z.B. Abfluss, Abflussaufteilung, genutzter Abflussanteil, Art der WKA, Turbinentyp, Fließgewässertyp, Fischregion u.a.m. Nach Ermittlung aller signifikanten Einflüsse aus der Ökologie der Arten, ihrer Gefährdungssituation, überregionalen Bedeutung, der anlagenspezifischen Mortalitäts- u. Schutzfaktoren sowie standortspezifischer Gegebenheiten, wird ein Handlungsleitfaden für die Bewertung von Fischverlusten an WKA erstellt.

Umwelthaftungsgesetz

§ 1 Wird durch eine Umwelteinwirkung die von einer im Anhang genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Umwelthaftung und Biodiversität

Das Umweltschadensgesetz (UschackG) beruht auf der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG), die bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen war. Mit der Einführung des UschackG besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung bei Schaden an Naturgütern. Das Gesetz führt zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden. Im Hinblick auf Biodiversitätsschäden besteht noch große Unsicherheit aufgrund der Vielzahl der Schutzgüter, der potentiellen Schadensursachen, der Identifizierung von Schäden und der Sanierung im Schadensfall. Das Projekt zielt darauf ab - potentielle Biodeversitätsschäden ermitteln und bewerten zu können - wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen - Leitfäden für Unternehmen anzufertigen, mit deren Hilfe es möglich ist, dass Haftungsrisiko besser bewerten zu können.

Bewertung erheblicher Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftung

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