Das Projekt "Der Wertbeitrag von Green Chemistry" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Umweltökonomie durchgeführt. Green Chemistry - auch Nachhaltige Chemie genannt - verändert die Produkte als Basis unserer Gesellschaft und Wirtschaft sowie deren Herstellungs- und Nutzungsweisen grundlegend. Sie setzt am Design chemischer Produkte und Prozesse an, wodurch die Nutzung bzw. Erzeugung gefährlicher Substanzen reduziert oder sogar eliminiert wird. Mit dem Ziel, einen einheitlichen Rahmen für Wissenschaftler und Ingenieure bei die Gestaltung neuer Materialien, Produkte, Prozesse und Systeme zu schaffen, wurden die 12 Prinzipien von Green Chemistry entwickelt. Jedoch selbst wenn die Unternehmen vom Konzept der Green Chemistry überzeugt sind, werden sie nach deren Beitrag zum Unternehmenswert fragen. Unser Projekt will eine Bewertungsmethode entwickeln, die dem Anwender eine solche Bewertung eines neuen Produktes bzw. Prozesses ermöglicht. Dieses Produkt muss sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele erfüllen. Darüber hinaus müssen weitere Bedingungen wie Funktionalität, Wirksamkeit und Qualität garantiert werden. Wir suchen nach einem Konzept, welches ökologische und ökonomische Effekte und deren Abhängigkeiten voneinander erfasst und deren Wertbeitrag in Relation zum Unternehmenswert misst. Basierend auf den involvierten Disziplinen konnten vier Perspektiven identifiziert werden: chemisch/verfahrenstechnisch, ökologisch, ökonomisch und Risikomanagement. Trotz des enormen Fortschritts, besonders auf dem Gebiet der Forschung, ist Green Chemistry noch kein alltäglicher Bestandteil der industriellen Chemie. Es ist Teil des Projektes, bestehende Hindernisse zu analysieren. Diese Hindernisse - auch als Hemmnisse bezeichnet - sind Faktoren, welche die Umsetzung von Green Chemistry behindern, verzögern oder sogar blockieren. Nur wenn diese identifiziert und bewertet werden, können Strategien zu deren Bewältigung entwickelt werden. Es wurde ein Online Fragebogen zum Thema 'Hemmnisse bei der Umsetzung von Green Chemistry' erstellt. Die Befragung trägt einen explorativen Charakter und dient zur Einschätzung der Hindernisse aus Sicht von Experten sowie Praktikern. Der Fragebogen ist sowohl in deutscher als auch englischer Sprache verfügbar. Die gesammelten Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zu Forschungszwecken eingesetzt. Die Ergebnisse werden in einem Auswertungsbericht zusammengefasst und an dieser Stelle veröffentlicht.
Das Projekt "Umsetzung der Ergebnisse von Rio+20 Konferenz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Auf der United Nations Conference on Sustainable Development (UNCSD) in Rio de Janeiro wurde am 22. Juni 2012 das Abschlussdokument 'The Future we want' verabschiedet. Das Dokument stellt die Weichen für die internationale Nachhaltigkeitspolitik für das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Die Abschlusserklärung enthält wichtige Festlegungen u.a. für die Bereiche: - Green economy in the context of sustainable development and poverty eradication; - Sustainable development goals. Für die Vorbereitung deutscher Beiträge zu den künftigen internationalen und UN-Prozessen ist eine wissenschaftliche Unterstützung erforderlich. Ziele des Vorhabens sind die Erarbeitung von Schlussfolgerungen für die internationale Positionierung und die Entwicklung von Handlungsoptionen auf der internationalen Ebene zur Umsetzung ausgewählter Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zu: -Green economy in the context of sustainable development and poverty eradication Sustainable development goals.Im Rahmen des Vorhabens sind die folgenden Arbeitspakete vorgesehen: 1. Erstellung eines Thesenpapiers zu Sustainable Development Goals 2. Präsentation des Thesenpapiers zu Sustainable Development Goals im Rahmen eines Fachgesprächs mit ausgewählten Experten 3 Erstellung einer Studie zur internationalen Entwicklung einer Green Economy 4. Präsentation der Studie zur internationalen Entwicklung einer Green Economy im Rahmen eines Fachgesprächs mit ausgewählten Experten.
Das Projekt "Konzepte und Instrumente zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für die Stadt Osnabrück" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die Stadt Osnabrück beschäftigt sich mit dem Thema Klimaschutz bereits seit 1994 und hat sich den Zielen des Klimabündnisses verpflichtet. Durch die Teilnahme am BMU-Förderprogramm 'Masterplan 100Prozent Klimaschutz' hat sich die Stadt neue Maßstäbe gesetzt. Demnach soll bis 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 95 Prozent gegenüber 1990 sowie eine Reduktion des Energieverbrauchs um 50 Prozent erreicht werden. Um dieses ambitionierte Ziel umzusetzen, sind auch innovative Ideen zur Finanzierung kommunalen Klimaschutzes erforderlich. Dabei bietet die Einbindung vieler relevanter Akteure in den kommunalen Klimaschutzprozess mit ihrem Know-how, ihren Ideen und auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten eine Chance, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Eben zu verbessern. Hier gilt es, Klimaschutz zu einem Geschäftsfeld und zur Kapitalanlage weiter zu entwickeln und bürgerschaftliches Engagement in die Klimaschutzanstrengungen einzubinden. Das Wuppertal Institut stellt im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück eine Übersicht geeigneter Finanzierungs- oder Förderinstrumente zusammen. Dabei geht es von Strukturförderprogrammen der EU über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Bund und Land, bis hin zu bewährten Finanzierungskonzepten und Instrumenten aus Bürgerhand. Gerade letzteres liegt im Fokus der Untersuchung, da Modelle wie Contracting, Klimafonds oder Bürgerenergiegenossenschaften im Kampf gegen den Klimawandel immer mehr Zuspruch gewinnen.
Das Projekt "Teilvorhaben 05: bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A)Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. Im Jahr 2015 soll voraussichtlich mit der Revision des BVT-Merkblattes für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik) begonnen werden. B) Zielstellung: Für die Überarbeitung der BVT-MB werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen im Bereich der Galvanikindustrie benötigt. Dabei bestehen Informationsdefizite in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Emissionen in Luft und Wasser sowie zu Kosten für Umweltschutzmaßnahmen. Aufgrund der hohen Vielzahl von verschiedenen Oberflächenbeschichtungsverfahren, soll die Priorität im Vorhaben auf die drei umsatzrelevantesten Untersektoren Zink-, Chrom- und Nickelbeschichtung sowie auf die Kunststoffgalvanik gelegt werden. Die Beiträge zur Revision des BVT-MB Galvanik müssen vor Beginn der Arbeiten auf EU-Ebene (d.h. 2015) vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB Galvanik sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Innerhalb des Teilvorhabens soll ein deutscher Beitrag für die Überarbeitung des BVT-MB Galvanik erfolgen, wobei nur die Untersektoren Zink-, Chrom- und Nickelbeschichtung sowie Kunststoffgalvanik berücksichtigt werden sollen. Die Erhebung von Daten und Informationen zu den Anlagen erfolgt anhand des EU-Durchführungsbeschlusses 2012/119/EU vom 10.02.2012.
Das Projekt "Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa für Emissionen aus Lagerung, Transport und Umschlag innerhalb von Industrieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Restricted Forest Management (ReForMa)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist eine Bewertung von Konsequenzen aktuell gültiger und potenzieller naturschutzrechtlicher Regelungen auf die Bewirtschaftung der deutschen Wälder und die Rohstoffversorgung der deutschen Holzwirtschaft. Wesentliche Teilziele sind dabei: (1) Erarbeitung eines Zielwertkatalogs für naturschutzfachliche Ziele auf Basis forstlicher Steuergrößen. (2) Bestimmung bedeutender Restriktionstypen (RT) für das gesamte Bundesgebiet mit Hilfe des Zielwertkatalogs und der Daten der BWI2 (3) Eine betriebs- sowie volkswirtschaftliche Bewertung der Handlungsrestriktionen für Forst- und Holzwirtschaft auf Bundesebene. Die Beantwortung der Untersuchungsfragen soll durch folgende Arbeitsschritte erfolgen: 1. Entwicklung einer Übersicht der forstlich relevanten naturschutzfachlichen Restriktionen; 2. Ableitung von bestandesbezogenen Restriktionstypen (RT); 3. Zuordnung von relevanten naturschutzfachlichen Restriktionen zu bestimmten RTen; 4. Ermittlung der Flächenbedeutung von einzelnen RT; 5. Entwicklung von waldbaulichen Behandlungsmodellen für die einzelnen RT; 6. Entwicklung eines Szenarios, das alle potenziellen Restriktionen umsetzt (RT-Szenario), eines Ist-Szenarios und eines Optimalszenarios unter dem Gesichtspunkt der Holzproduktion; 7. Vergleich des RT-Szenarios mit dem Ist- und dem produktionsoptimierten Optimalszenario; 8. Vergleichende naturale und monetäre Bewertung der Szenarien.
Das Projekt "Sondergutachten - Klimaschutz als Weltbürgerbewegung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), Geschäftsstelle durchgeführt. Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) macht unmissverständlich klar: Inakzeptable Klimafolgen, die sich jenseits der 2°C-Leitplanke häufen dürften, können nur vermieden werden, wenn der weitere Anstieg der Treibhausgaskonzentration so bald wie möglich gestoppt wird. Der WBGU empfiehlt daher, die CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern bis spätestens 2070 auf Null zu senken. Dies ist ein ebenso ehrgeiziges wie prägnantes Politikziel, denn jedes Land, jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Bürger müssen die Null schaffen , wenn die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll. Die 2°C-Linie kann allerdings nur gehalten werden, wenn zahlreiche Akteure - insbesondere die OECD-Staaten - schon deutlich früher ihre Emissionen herunterfahren. Der Weltgesellschaft als Ganzes steht ein eng begrenztes Kohlenstoffbudget zur Verfügung, so dass der Scheitelpunkt der Emissionen möglichst bis 2020, auf alle Fälle aber in der dritten Dekade erreicht werden sollte. Der WBGU umreißt in diesem Gutachten eine Doppelstrategie für den globalen Klimaschutz, die auf das Zusammenspiel von Multilateralismus und Zivilgesellschaft setzt. Dafür sollte zum einen das für Ende 2015 angestrebte Pariser Klimaabkommen bestimmte Merkmale aufweisen, die der Beirat benennt. Insbesondere sollte ein Prozess vereinbart werden, der die Einhaltung der 2°C-Leitplanke sicherstellt. Zum anderen sollten alle gesellschaftlichen Akteure ihre spezifischen Beiträge zur Dekarbonisierung leisten. So kann eine verschränkte Verantwortungsarchitektur für die Zukunft unseres Planeten entstehen, in der vertikales Delegieren und horizontales Engagieren keinen Gegensatz bilden, sondern sich wechselseitig verstärken.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Integration von Biodiversitäts- und Anpassungsstrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eberhard Karls Universität Tübingen, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Biodiversitätsstrategie in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie integriert und verfolgt eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Alle drei Strategien (Nachhaltigkeit, Biodiversität, Anpassung) beruhen neben ökonomischen und ökologischen Erwägungen letztlich auf ethischen, insbesondere umweltethischen Fundamente. Diese sollen im Gutachten allgemeinverständlich aufgearbeitet (1) sowie naturschutzfachlich und -ethisch konkretisiert werden (2). Schwerpunkt 2) Integration von Biodiversitäts- und Anpassungsstrategie. Naturschutz bzw. der Schutz von Wäldern, Mooren, Gewässern, Grünland und anderen Biotopen sollen ein zentraler Bestandteil einer nationalen Anpassungsstrategie an den Klimawandel sein. An dieses verbreitete Postulat knüpft das Gutachten auf einer konzeptionellen Ebene an. Die Thesen, dass a) eine Begrenzung des Klimawandels eine entscheidende Erfolgsvoraussetzung für Anpassung ist und b) dem Naturschutz bei der Anpassung eine Schlüsselrolle zukommt, sollen im Detail ausgearbeitet und begründet werden. Die konkrete Verbindung von Biodiversitäts- und Anpassungsstrategie erfordert umfassende und belastbare Konzepte. Das Teilprojekt 2 wird sich mit der ethischen Analyse und Begründung eines Konzepts befassen, mit dem eine politisch realistische Integration von Naturschutz und Anpassung gelingen könnte: einer Konzeption 'guten' Wandels für den Naturschutz. Die bestehenden Naturschutzbegründungen für die Natur- ebenso wie die Kulturlandschaft sollen hinsichtlich ihrer Möglichkeit, den Wandel konzeptionell einzubeziehen, im Detail analysiert werden. Zugleich müssen vor allem die bislang kaum differenzierten Ansätze, den Wandel in der Natur zu begrüßen, auf eine solide normative Basis gesetzt werden. Dazu bedarf es einer umweltethischen Theorie, die Kriterien dafür entwickelt, wann der Wandel - genauer: welcher Wandel unter welchen Bedingungen, moralisch wünschenswert ist - und wann nicht. Hier sind die bisherigen Zielsysteme des Naturschutzes ggf. zu revidieren, vor allem aber mit Blick auf die genutzte Natur zu erweitern und mit Bezug auf den Klimawandel neu zu fassen.
Das Projekt "in der Lederindustrie als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und weiterer immissionsschutzrechtlicher Anforderungen sowie zur Förderung von Techniktransfer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lederinstitut Gerberschule Reutlingen e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Die Überschreitungen der Umwelthandlungsziele bei Feinstaub und Stoffen der NEC-Richtlinie verdeutlichen die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) weiterzuentwickeln, um mit diesen emissionsbegrenzenden Maßnahmen die Umwelthandlungsziele des nationalen und internationalen. Klima- und Gesundheitsschutzes sowie weiteres immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zu erreichen. Auch bei Einhaltung dieser Handlungsziele sind noch bei allen emissionsrelevanten Schadstoffen erhebliche Schritte erforderlich, um eine nachhaltige Produktion zu verwirklichen. Daneben ist es aus Sicht des Ressourcenschutzes wichtig, die Ressourceneffizienz von Anlagen weiter zu erhöhen. Als fachliche Grundlage werden von der EU sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) erarbeitet, die auch auf großes Interesse außerhalb der EU gestoßen sind. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würde erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten (Förderung des Technologietransfer s, Beitrag zum UIB-Programm) In 2007 beginnt die Revision des BVT-MB Lederindustrie. Dafür ist es notwendig, einen fundierten deutschen Beitrag zu erstellen. In dem Hauptbericht sollen die momentan besten verfügbaren Techniken in der Lederindustrie dargestellt werden, um den erreichten Standard in Deutschland im revidierten BVT-Merkblatt einzubringen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Für die Revision der BVT-MB werden konkrete Daten und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen benötigt Defizite bestehen insbesondere in den Bereichen Energie-/Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung sowie Emissions- und Kostendaten für die zukunftsweisenden Techniken und Verfahren, C) Ziel des Vorhabens ist es, für die Revision des BVT-MB Lederindustrie fundierte Beiträge zu den o.g. Problemen zu erarbeiten.
Das Projekt "KSI: Erarbeitung von Grundlagen für einen systematischen Einstieg in das Politikfeld Klimaschutz und die zukünftige Klimaschutzstrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Stockach durchgeführt. In den nächsten Jahren kommen große Anforderungen auf die Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende und der Erreichung der Klimaschutzziele zu. Dazu sollen Handlungsmöglichkeiten für alle Handlungsfelder überprüft werden (Energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau, Energieeffizienz in privaten Haushalten, Betrieben und kommunalen Liegenschaften, Energieversorgung, erneuerbare Energien, Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit, etc.). Für die Handlungsfelder werden realistische Klimaschutzziele für die Kommune erarbeitet. Insbesondere soll geprüft werden, wie ein systematischer Einstieg in den Klimaschutz erreicht werden kann und welche Instrumente und Fördermöglichkeiten für eine Konzepterstellung und Umsetzung genutzt werde können. Für die Einstiegsberatung werden folgende Arbeitspakete erarbeitet: 1) Ist-Analyse und Beschreibung der Ausgangssituation 2) Langfristige Klimaschutzstrategie und Maßnahmenkatalog: Für die Entwicklung einer langfristigen Klimaschutzstrategie werden alle Handlungsfelder des Klimaschutzes systematisch abgeprüft. Für jedes Handlungsfeld werden mehrere Handlungsoptionen für die Gemeinde betrachtet, notwendige erste kurze und mittelfristige Maßnahmen abgeleitet und ein Maßnahmenkatalog aufgebaut. 3) Konzept für Akteursbeteiligung: Für die kontinuierliche Beteiligung der Akteure bei der Umsetzung werden konzeptionelle Wege aufgezeigt. 4) Controllingkonzept.
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