Das Projekt "Konzepte zur rechtlich-institutionellen Verankerung der Klimaschutzziele der Bundesregierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..Das IKEM führt federführend das Projekt Konzepte zur rechtlich-institutionellen Verankerung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durch. Projektpartner sind die Energierechtskanzlei Becker Büttner Held und die Kanzlei HFK Rechtsanwälte. Die Bundesregierung hat sich entsprechend dem Energiekonzept von 2010 und der Koalitionsvereinbarung von 2013 zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent jeweils gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Klimaschutzziele und die dafür erforderlichen Reduktionsschritte sollen festgeschrieben und in einem Klimaschutzplan mit Maßnahmen unterlegt werden. Das Projekt dient der Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für eine rechtlich-institutionelle Stärkung des Klimaschutzes auf Bundesebene in Deutschland. Aufgabe ist es, Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung der Treibhausgasminderungsziele vorzuschlagen. Die Untersuchung beginnt zunächst mit einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundlagen der Klimaschutzpolitik auf Bundesebene sowie der rechtlich-institutionellen Verankerung von Klimaschutzzielen in den deutschen Bundesländern und in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt des Gutachtens betrifft die bundesgesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Im Rahmen des Gutachtens werden die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die bei der Festlegung der Klimaschutzziele zu berücksichtigenden europarechtlichen Vorgaben, die Festlegung der Klimaschutzziele hinsichtlich Regelungsform und zeitlichem Intervall, die Bildung von Sektorzielen und das zentrale Umsetzungsinstrument - der Klimaschutzplan - näher betrachtet. Sodann werden die bei Zielverfehlung zu ergreifenden Maßnahmen sowie Instrumente der Erfolgskontrolle in Gestalt einer Klimaschutzkommission und politischer Berichtspflichten der Bundesregierung in den Blick genommen. Einen wichtigen Themenkomplex bilden darüber hinaus die Wechselbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Bund und Kommunen.