Das Projekt "Das Kompensationsprinzip im Oeffentlichen Recht am Beispiel des Umweltrechts" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht.Das Habilitationsvorhaben geht der Frage nach, ob und in welcher Form sich Kompensationsloesungen in die deutsche Verwaltungsrechtsordnung integrieren lassen. Ausgehend von Kompensationsloesungen im deutschen Umweltrecht (z.B. Paragraphen 7 Abs.3, 17 Abs.3a BImSchG; Paragraphen 8 ff. BNatSchG) wird versucht, eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu entwickeln.