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Klimamodell Berlin - Analysekarten 2014

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Stadtrat stimmt für den Bau eines Kohlekraftwerks in Stade

Am 29. Juli 2014 stimmte der Stadtrat von Stade mit 32 zu 8 Stimmen dem Bau eines großen Kohlekraftwerkes auf dem Geländes des Chemiekonzerns Dow in Bützfleth an der Elbe zu. Die Ratsmitglieder sprachen sich für einen geänderten Bebauungsplan aus, der die Errichtung auf dem Dow-Gelände ermöglicht. Die Befürworter des Projektes hoffen mit dem günstigen Strom aus dem Kohlekraftwerk auf die Sicherung des Dow-Standortes in Stade. Die Umweltverbände BUND und NABU, die Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe sowie die Bürgerinitiativen Stade - Altes Land und Haseldorfer Marsch kritisierten diese Entscheidung. Sie kündigten an, die Bauleitplanung gerichtlich prüfen zu lassen.

Grüne Hauptstadt Europas

Ab 2010 wird jedes Jahr eine europäische Stadt zur „Grünen Hauptstadt Europas“ gewählt. Vergeben wird die Auszeichnung an eine Stadt, die dauerhaft hohen Umweltstandards genügt, sich ständig in ehrgeizigen Maßnahmen engagiert, die Verbesserung der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung fördert, anderen Städten als Vorbild dient und zur Verbreitung nachahmenswerter Verfahren in allen europäischen Städten beitragen kann. Alle europäischen Städte mit mehr als 200. 000 Einwohnern können sich bewerben. Die eingegangenen Anträge werden anhand von zehn Umweltkriterien geprüft. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Europäischen Umweltagentur, des Internationalen Rates für lokale Umweltinitiativen (ICLEI), des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&E), der Vereinigung der Hauptstädte der Europäischen Union (UCEU) und des Ausschusses der Regionen.

Umweltschutz braucht Planung

Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente  in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschlieߟen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der ⁠ UN ⁠-Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder groߟer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen ⁠ Eingriffsregelung ⁠ helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008

Umweltbewusstsein der Deutschen auf hohem Niveau

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium Bundesumweltministerium und UBA legen neue Studie vor Das Umweltbewusstsein der Deutschen bleibt auf einem hohen Niveau: Für 91 Prozent der Bevölkerung ist der Umweltschutz wichtig. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie zum Umweltbewusstsein in Deutschland, die das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben haben. Die Studie zeigt auch, dass das Problembewusstsein für die Risiken und Folgen des Klimawandels sehr hoch ist. Weit über 80 Prozent der Befragten befürchten, dass auf Deutschland hohe Kosten zukommen für die Beseitigung von Schäden oder zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen, die die Klimafolgen in Deutschland als beherrschbar einstufen, von 39 Prozent im Jahr 2006 auf 54 Prozent gestiegen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug: „Dieser Optimismus verbessert die Basis für eine zielorientierte Umweltpolitik. Ich freue mich, dass immer mehr Menschen Umweltschutz als Zukunftsgestaltung begreifen und eine konsequente ökologische Modernisierung einfordern.” Dr. Harry Lehmann, Fachbereichsleiter ⁠ Umweltplanung ⁠ und Nachhaltigkeitsstrategien im ⁠ UBA ⁠: „Die Bereitschaft der Bevölkerung zum Handeln ist da. Die Politik und auch das Umweltbundesamt haben die Aufgabe, sich vermehrt einer zielgruppengerechten Umweltkommunikation zu widmen. Es ist wichtig, klare Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese müssen einfach und gut verständlich sein. Die für den Umweltschutz positive Grundstimmung in der Bevölkerung müssen wir nutzen und die Bedeutung des Umweltschutzes für die Lebensqualität der Menschen deutlich machen.” Auch die steigenden Energiepreise haben für die Bürgerinnen und Bürger eine hohe Bedeutung. In der vorliegenden Umfrage wurde erstmals gefragt, wie wichtig es den Menschen ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch niedrigere Energiekosten finanziell zu entlasten. Die Zustimmung zu dieser politischen Aufgabe ist genau so hoch wie zur Aufgabe, die Wirtschaft anzukurbeln. Astrid Klug: „Diese Erwartungen nehme ich sehr ernst. Die steigenden Strom- und Energiepreise bergen erheblichen sozialen Sprengstoff - bis in die mittleren Schichten hinein. Deshalb sind wir mit unserer Politik, die Energieeffizienz zu erhöhen und das große Potenzial zum Einsparen von Energie zu nutzen, auf dem richtigen Weg. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag, um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen.” Viel Zuversicht und Vertrauen wird der technischen Innovation als Problemlösung entgegengebracht. Knapp drei Viertel der Befragten erwarten, dass sich künftig durch eine konsequente Umweltschutzpolitik die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessert. Allerdings: Die Menschen schieben dabei ihre eigene Verantwortung nicht einfach weg. Die Aussage, dass wir unsere Gewohnheiten im Alltag ändern müssen, findet ebenfalls eine sehr hohe Zustimmung. In der Bevölkerung ist auch ein hohes Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt vorhanden. Der Erhalt natürlicher Lebensräume ist aus Sicht von über 90 Prozent der Befragten nicht nur für die Natur, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Generationengerechtigkeit gilt als das beste Argument für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Aber auch die Bedeutung natürlicher Lebensräume für die Erholung und damit für die Gesundheitsvorsorge spielt eine wichtige Rolle. Die Befragten sehen insgesamt einen engen Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gesundheit. Die Umweltbewusstseinsstudie 2008 verwendet erstmals die Milieumodelle des Sinus-Instituts. Mit deren Hilfe lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die zur zielgruppenspezifischen Verbesserung der Umweltkommunikation beitragen können. Die Autoren sind Carsten Wippermann und Marc Calmbach (SINUS-Institut) sowie Silke Kleinhückelkotten (ECOLOG-Institut). 10.12.2008

Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Während der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention (2015-2016) lag ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der verbesserten Umsetzung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention (BodP). Dafür wurde das Büro LAND-PLAN (Ebersberg) beauftragt, um einfach anwendbare Methoden zu entwickeln und zu testen, womit Kommunen den Schutz ihrer Böden in der Planung besser verankern können. Als Zielgruppe wurden Entscheidungsträger in der Verwaltung und der Politik und deren Planer festgelegt. In Oberösterreich, Tirol und Bayern wurden Workshops unter Einbindung der Bodenfunktionsbewertung und der Erarbeitung eines „Gesamtwertes“ durchgeführt. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und Möglichkeiten zu deren Festsetzung in der Raum- und ⁠ Umweltplanung ⁠ wurden erarbeitet. Die Publikation berichtet über diese Arbeiten und stellt die Methoden sowie die Best Practice-Beispiele bereit. Veröffentlicht in Texte | 220/2020.

Wie Städte bei Hitzewellen und Starkregen reagieren können – kreative Projekte zeigen, wie es geht

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesumweltministerin Svenja Schulze kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass 2018“ Innovative Stadtentwässerung in Solingen, ein Bildungsangebot zu Klimaveränderungen für Auszubildende in Heidelberg, ein Projekt zur nachbarschaftlichen Stadtbegrünung in Köln und ein Schattenspender mit Solarmodulen der Kunsthochschule Kassel gewinnen dieses Jahr den „Blauen Kompass“. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir sind bereits mitten im Klimawandel und unser Wissen über die Folgen nimmt stetig zu. Besonders die Städte müssen sich jetzt mehr und mehr auf Starkregen und Hitzeperioden einstellen. Das verlangt bauliche und planerische Veränderungen, aber auch mehr Kenntnisse in der Bevölkerung. Heute zeichnen wir vier Innovationen aus, die genau diese Aspekte aufgreifen und in kreativer Weise zeigen, wie die Anpassung an den Klimawandel sowohl unsere Infrastruktur schützen als auch die Lebensqualität der Städte verbessern kann.“ Dr. Harry Lehmann, Fachbereichsleiter ⁠ Umweltplanung ⁠ und Nachhaltigkeitsstrategien im Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠): „Mich freut besonders die Bandbreite der eingereichten Projekte: Von Dachbegrünung über lokalen Hochwasserschutz bis hin zu Hitzeschutz-Schulungen für Pflegepersonal gibt es viele vorbildliche Aktionen. Hier wird vor Ort neu gedacht und innovativ gehandelt.“ Mit dem Wettbewerb „Blauer Kompass“ zeichnet das Umweltbundesamt bereits zum dritten Mal in drei Kategorien Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aus. In diesem Jahr wählte die Jury dafür drei Gewinner aus 111 eingereichten Projekten aus. Erstmals wurde außerdem der Publikumspreis vergeben, insgesamt wurden beim Online-Voting rund 12.600 Stimmen abgegeben. Alle prämierten und nominierten Projekte gibt es in der ⁠ KomPass ⁠-Tatenbank unter www.uba.de/tatenbank . Preisträger 2018 Kategorie 1: Private oder kommunale Unternehmen Technische Betriebe Solingen, 42719 Solingen – „Kommunale Überflutungsvorsorge in Zeiten des Klimawandels“: Die Technischen Betriebe Solingen entwickelten ein integriertes Konzept zur Städtentwässerung, das nicht alleine auf das Kanalnetz setzt. Preisträgerfilm Kategorie 2: Bildungs- und Forschungseinrichtungen Pädagogische Hochschule Heidelberg, Abt. Geographie – Geco-Lab, 69115 Heidelberg – Geco-Lab: Dem ⁠ Klimawandel ⁠ begegnen – das Beispiel Auszubildende (klimAZUBI): Die Pädagogische Hochschule Heidelberg entwickelt in Kooperation mit regionalen Unternehmen und der IHK Lernmodule zur Klimaanpassung für Auszubildende. Preisträgerfilm Kategorie 3: Vereine, Stiftungen und Verbände Initiativgruppe „Unternehmen engagiert für’s Veedel”, 50739 Köln – „Gemeinsam für’s ⁠ Klima ⁠ in Bilderstöckchen“: Zusammen mit den Menschen des Viertels legt die Initiativgruppe Gemeinschaftsgärten an, begrünt Fassaden und schafft Versickerungsflächen. Preisträgerfilm Publikumspreis (Online-Voting) Universität und Kunsthochschule Kassel, Fachgebiet experimentelles Entwerfen und Konstruieren und Digitale 3D-Technik, 34127 Kassel – „Solar Spline“: Die Universität und die Kunsthochschule Kassel entwickelten eine Ultraleichtbaukonstruktion mit Solarstruktur, die Schatten spendet und für eine passive Gebäudekühlung sorgt. Gleichzeitig kann die Sonnenstrahlung für die Energiegewinnung genutzt werden. Preisträgerfilm Jury 2018 Weitere Informationen: Wettbewerbsbüro Blauer Kompass c/o co2online gGmbH Tel.: +49 30 780 9665 23 E-Mail: blauerkompass [at] uba [dot] de

Fünf Punkte für eine naturverträgliche Energiewende

Eine vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2050 ist möglich – auch ohne erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Allerdings erfordert dies ambitionierte politische Rahmensetzungen für die Planung des Energiesystems und eine schnelle Umsetzung energietechnischer Innovationen. Zu diesem Schluss kommt die Studie eines interdisziplinären Forschungsteams unter Leitung der Leibniz Universität Hannover. Am 23. Juni 2017 stellt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Berlin Kriterien zum naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien vor. Den wissenschaftlichen Rahmen bildet die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien 2050“ des Instituts für Umweltplanung der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben wurde als F+E durch das Bundesamt für Naturschutz im im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ gefördert. Zu den zentralen Elementen gehören ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodulen auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen. Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus sind ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien werden auch bisher schon zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden.

Luftqualität in der Stadt – gemeinsam weiterdenken

Umweltbezogene Fachplanungen wie die Luftreinhalteplanung, die Lärmaktionsplanung, die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung oder die Klimaanpassungsplanung haben zahlreiche Überscheidungspunkte. In der Praxis werden die unterschiedlichen Planungen jedoch oft unabhängig voneinander erarbeitet, obwohl sich durch eine bessere Integration in vielen Fällen Synergieeffekte ergäben. Das F&E-Vorhaben "Koordination und Integration von Umweltfachplanungen" hat deshalb untersucht, wie sich die umweltbezogenen Planungen besser vernetzen lassen und welche Hindernisse für eine verbesserte Koordination und Integration in der Praxis bestehen und hat konkrete Handlungsempfehlungen für ein besseres Zusammenwirken der Planungen entwickelt. Die Fachbroschüre fasst die wichtigsten Forschungsergebnisse zusammen. Veröffentlicht in Broschüren.

Klimaanpassung im Raumordnungs-, Städtebau- und Umweltfachplanungsrecht sowie im Recht der kommunalen Daseinsvorsorge

Die Studie befasst sich mit der Frage, inwieweit die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ in den derzeitigen rechtlichen Regelungen auf regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt wird. Der erste Teil behandelt ⁠ Raumordnung ⁠, Städtebau sowie Umweltfachplanungen. Der zweite Teil bezieht sich auf die kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere die Aufgabenfelder öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, vorbeugender Hochwasserschutz, öffentliche Abfallbeseitigung, Energieversorgung sowie kommunale Verkehrsinfrastruktur. Jeweils werden die rechtlichen Regelungen detailliert analysiert, beispielhaft Pläne analysiert und konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Rechts abgeleitet. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2018.

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