Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Heiligensteiner Straße in Harthausen. Die Erschließung soll über eine bestehende private Zufahrt erfolgen. Die betreffende Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Allerdings fügt sich die geplante Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Die Ortsgemeinde sieht daher die städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans, da nur so die vorhandene innerörtliche Baulandreserve nutzbar gemacht werden kann. Eine Einbeziehung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke wurde geprüft, scheitert jedoch am fehlenden Eigentümerinteresse. Das Anwesen Heiligensteiner Straße 6a wird aufgrund der gemeinsamen Zufahrt mit in den Bebauungsplan einbezogen. Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist somit die Schaffung einer zusätzlichen Baufläche für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Marine litter at the seafloor comprises different materials. Plastic is the most frequent material of marine litter found at the seafloor of the Baltic Sea (55,6%). "Abandoned, lost, discarded or otherwise lost fishing gear" (ALDFG) is a subgroup of plastic litter with special importance for environmental assessment because it has a defined source and may pose a health risk to animals. With the data provided, marine litter at the seafloor of the Baltic Sea was quantified and characterized with special regard to fishery as source. 72 litter items (LI) were collected within fishery catches by bottom trawling during three cruises in 2020 and 2021. The data were used to quantify litter at the seafloor of the Baltic Sea (9.2 LI/km²) including 2.2 LI/km² ALDFG and 0.4 LI/km² fishery nets. We conclude that fishery is an important source of litter and ALDFG represent a considerable share of marine litter with 22.2%.
Die Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft sowie der Verlust der biologischen Vielfalt werden maßgeblich durch menschliche Nutzungen und gesellschaftliche Lebensweisen verursacht. Um Landschaft und Natur langfristig zu schützen, ist daher eine sozial-ökologische Transformation notwendig, die tiefgreifende Veränderungen der Lebens- und Wirtschaftsweisen einschließt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Suffizienz, eine Strategie zur absoluten Reduzierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, um innerhalb der planetaren Grenzen zu bleiben und gleichzeitig allen Menschen den Zugang zu den für ihr Leben notwendigen Ressourcen zu ermöglichen. Die Notwendigkeit von Suffizienz wird anhand der Energiewende und der Flächennutzung verdeutlicht: Auch die Energiewende, verstanden als Umstieg auf erneuerbare Energien, kann - ohne ihre zwingende Notwendigkeit bestreiten zu wollen - mit erheblichen negativen Umwelt- und sozialen Folgen verbunden sein, sei es durch den Bau und Betrieb von Anlagen oder die erforderliche Rohstoffgewinnung. Suffizienz, d. h. die Reduzierung des Energieverbrauchs, muss daher neben Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien zu einem weiteren zentralen Element der Energiewende werden. In Bezug auf Flächennutzung ist Suffizienz erforderlich, da nur so Flächenkonkurrenzen vermindert und zugleich ausreichend Flächen zur Erhaltung biologischer Vielfalt gesichert werden können. Trotz der dargelegten Relevanz wird Suffizienz im Naturschutz bislang wenig beachtet. Als mögliche Ansatzpunkte für die Integration von Suffizienz in den Naturschutz werden die Planungsinstrumente der Raumordnung und Umweltprüfungen sowie die Entwicklung von "Suffizienzkorridoren" diskutiert. Da Suffizienz und eine sozial-ökologische Transformation mit weitreichenden Veränderungen unserer Lebensweise verbunden sind, treffen sie auf erhebliche Widerstände und stellen eine kulturelle Herausforderung dar, die nur im Rahmen einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion bewältigt werden kann.
Hintergrund und Zielsetzung des Vorhabens: Das Projekt zielt darauf ab, die Beteiligung und Mitgestaltung von Umweltverbänden an strategischen und weitreichenden Planungsprozessen und in Strategischen Umweltprüfungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zu analysieren und Strategien zu entwickeln, um diese zu stärken. Mit dem Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll in Planungsprozessen die Berücksichtigung von Umweltbelangen gestärkt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und von (Umwelt-)Verbänden ermöglicht werden. Die Relevanz SUP-pflichtigen strategischen Planungen und Strategien des Bundes und der Länder ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere im Kontext von Themen wie Energiewende (u.a. Carbon-Management-Strategie, Nationales Entsorgungs-programm, Raumordnung zur Ausweisung von Windenergieflächen), Ernährung (z.B. Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, Agrarstrategieplan) und Mobilität (z.B. Bundesverkehrswegeplan). Die verstärkte Nutzung der SUP in strategischen Entscheidungsprozessen und deren veränderte Rolle, insbesondere seit dem Inkrafttreten der geänderten Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED III), erfordert eine Anpassung der Planungspraxis und stellt neue Herausforderungen und auch Chancen, insbesondere für Umweltverbände, dar. Während die Umweltverbände lokal oft stark aufgestellt und verankert sind und eine Beteiligung bei Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu konkreten Projekten fest verankert ist, ist dies bei entscheidenden Weichenstellungen auf nationalen, landesweiten und regionalen Skalen und in entsprechenden Planungs- und Umweltprüfungsverfahren weniger der Fall. Das Projekt zielt daher darauf ab, Kapazitäten und Kompetenzen bei Umweltverbänden zum Thema SUP zu untersuchen und darauf aufbauend gezielt auszubauen, indem Schulungen und Informationsmaterialien zur SUP gemeinsam mit den Umweltverbänden entwickelt werden. Diese sollen die Umweltverbände in die Lage versetzen, aktiv an SUP-Verfahren teilzunehmen und umweltrelevante Belange in strategischen Entscheidungsprozessen einzubringen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Qualität der Entscheidungen zu steigern. Durch die Vernetzung der Umweltverbände und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices bei der Beteiligung in SUP-Verfahren sollen Synergien genutzt und die Effektivität der Einbindung der Umweltverbände in SUP-Verfahren verbessert werden.
Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
This is the dataset providing spatially distributed air pollutant emission data reported by countries under the National Emission reduction Commitments Directive (NECD) and the UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution (Air Convention). Emissions are organised by pollutant and GNFR (Gridded Nomenclature for Reporting) source categories. Data is distributed across the EMEP grid, providing a harmonised representation of emission patterns for environmental assessment, modelling and analysis.
Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragte mit Datum vom 13.05.2025 gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in Verbindung mit § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 172-7.2 MW. Das Vorhaben soll am folgenden Standort errichtet werden: Windpark Bahrendorf III, Gemarkung Bahrendorf, Flur 5, Flurstücke 15/6, 6, 12/2, 13, 15/10, 19/9, 19/10, 67/22, 27/4, 27/7, 31/2 sowie Gemarkung Altenweddingen, Flur 6, Flurstück 54/21. Die beantragten WEA weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer Nennleistung von 7,2 MW auf. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 16b BImSchG. Die UVP-Pflicht von Änderungsvorhaben wird in § 9 UVPG geregelt. Hierbei gelten für das Änderungsvorhaben die §§ 9 Abs. 3 und Abs. 4 UVPG. Südlich bzw. südöstlich des Vorhabengebietes befinden sich derzeit insgesamt 70 betriebene WEA. Eine kummulative Umweltprüfung hat für 113 WEA stattgefunden (70 Bestandsanlagen, 11 genehmigte WEA und 32 im Genehmigungsverfahren befindliche WEA). Die Errichtung von 6 bis weniger als 20 WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 zuzuordnen. Gemäß Spalte 2 ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, welche den Regelungen von § 7 Abs. 1 unterliegt. Für die allgemeine UVP-Vorprüfung sind alle Kriterien der Anlage 3 zu prüfen und ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Arbeitsgemeinschaft Fachgerechter Bodenschutz, 2009: Bodenschutzbewertungen für Umweltprüfungen. Planerin 1/2009 Aey, W. 1991: Konzept zur Erstellung einer Bodenkarte von Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Abt. III, Berlin, 33 S. ( Download PDF; 266 KB ) BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808, 2831) Berliner Bodenschutzgesetz 2004: (Bln BodSchG) in der Fassung vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 05.09.2019 (GVBl. S. 554) Bundes-Bodenschutzgesetz 1998: Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999: (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Art. 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) Faensen-Thiebes, A., Gerstenberg, J., Goedecke, M., Smettan, U. 2006: Karten zur funktionalen Leistungsfähigkeit von Böden in Berlin. in: Bodenschutz Heft 3-2006 Berlin. Faensen-Thiebes, A., Goedecke, M. 2007: Bewertung von Stadtböden für Umweltprüfungen in der Bauleitplanung. in: Makki, M., Eidam, U. (Hrsg.): Böden im städtischen Umfeld. Berliner Geographische Arbeiten 108. Faensen-Thiebes, A., Gerstenberg, J., Goedecke, M., Siewert, W., Smettan, U. 2010: Leitbild und Maßnahmenkatalog für einen fachgerechten vorsorgenden Bodenschutz in Berlin. in: Bodenschutz Heft 1-2010 Berlin. Gerstenberg, J. H., Smettan, U. 2001, 2005, 2009: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 2001, 2005, 2009. ( Download PDF; 1,2 MB ) Gerstenberg, J. H., Siewert, W., Smettan, U. 2007: Leitbild und Maßnahmenkatalog für einen fachgerechten Bodenschutz in Berlin. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Berlin 2007. Gerstenberg, J. H. / Planungsgruppe Cassens + Siewert 2021: Planungshinweise zum Bodenschutz Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Berlin 2021. ( Download PDF; 3,2 MB ) Gerstenberg, J. H. 2013: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin 2013. ( Download PDF; 1,3 MB ) Gerstenberg, J. H. 2015: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin 2015. ( Download PDF; 2,9 MB ) Gerstenberg, J. H. 2017: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin 2017 ( Download PDF; 2,1 MB ) Gerstenberg, J. H., Kröcher, J., Knöll, P., Thelemann, M. 2024: Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin (Arbeitsbericht), Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin (Hrsg.). ( Download PDF, 8,0 MB ) Smettan, U., Lietz, N. 2006: Sanierungsbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit von Böden. In Handbuch der Bodenkunde Kap. 8.6. S. 1–12, Ecomed-Verlag, Landsberg. SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Berlin-Zoom (SW-Ausgabe), Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=berlinzoom_sw@senstadt&bbox=361649,5798779,424313,5838754 SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: Umweltatlas Berlin, Karte 01.02 Versiegelung 2021, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/boden/versiegelung/2021/karten/ SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 01.12 Bodenfunktionen 2020, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/boden/bodenfunktionen/
Gemäß Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der dabei nach SächsLPlG u.a. zu erstellende Umweltbericht dokumentiert die Art und Weise der Berücksichtigung der Schutzgüter bei der Erstellung des Plankonzeptes des Regionalplanes Südwestsachsen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 186 |
| Europa | 27 |
| Kommune | 1 |
| Land | 63 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 91 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 92 |
| Umweltprüfung | 30 |
| unbekannt | 40 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 145 |
| Offen | 109 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 208 |
| Englisch | 64 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 7 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 59 |
| Keine | 129 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 91 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 158 |
| Lebewesen und Lebensräume | 222 |
| Luft | 143 |
| Mensch und Umwelt | 260 |
| Wasser | 147 |
| Weitere | 254 |