Das Projekt "Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Zentrum für Forschung und Wissenstransfer, Institut für Ökologie und Landschaft.Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.
Im Forschungsbericht wurden praxisbezogene methodische Vorschläge zur Stärkung der Prüfung von Ressourcenschutzaspekten in der UVP /SUP erarbeitet. Auf Basis der Auswertung von Fallstudien zur Analyse der in der UVP/SUP-Praxis seinerzeit schon thematisierten Ressourcenschutzaspekte wurden im Vergleich zu den außerhalb der UVP/SUP aus Ressourcenschutzsicht typischerweise betrachteten Fragestellungen mögliche Potenziale für die Bearbeitung des Themas Ressourcenschutz in den Umweltprüfungen aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 26/2025.
Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Das Projekt "Environmental Audits of Enterprises in Morocco" wird/wurde gefördert durch: United Nations Industrial Development Organization (UNIDO), Vienna International Centre. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Gemäß Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der dabei nach SächsLPlG u.a. zu erstellende Umweltbericht dokumentiert die Art und Weise der Berücksichtigung der Schutzgüter bei der Erstellung des Plankonzeptes des Regionalplanes Südwestsachsen.
Das Projekt "Erstellung eines praxisorientierten Handlungsleitfadens als Hilfestellung für Kommunen zur Bewältigung der SUP-Anforderungen an die Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.
Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Land-Based Solutions for Plastics in the Sea" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universidad de Vigo.Plastic is pouring from land into our oceans at a rate of nearly 10 million tonnes a year. Once in the sea, plastics fragment into particles moving with the currents and ocean gyres before washing up on the coastline. The smaller the size the higher the risk posed by these particles to organisms and human health. EU-funded LABPLAS will develop new techniques and models for the quantification of small micro- and nano plastics (SMNP). Specifically, LABPLAS will determine reliable identification methods for more accurate assessment of the abundance, distribution, and toxicity determination of SMNP and associated chemicals in the environment. It will also develop practical computational tools to facilitate the mapping of plastic-impacted hotspots and promote scientifically sound plastic governance. Objective: There are 5,250 billion plastic particles floating on the surface on the world's seas and oceans, equivalent to 268,940 metric tons of waste. These fragments move with the currents before washing up on beaches, islands, coral atolls or one of the five great ocean gyres. Because MP cannot be removed form oceans, proactive action regarding research on plastic alternatives and strategies to prevent plastic entering the environment should be taken promptly. Despite the research increasing, there is still a lack of suitable and validated analytical methods for detection and quantification of small micro- and nano plastics (SMNP) evidencing a huge obstacle for large-scale monitoring. There is also a lack of hazard and fate data which would allow their risk assessment. LABPLAS is a 48-months project whose vision is creating capacities (sampling, analysis and quantification techniques, new materials and new models) to evaluate rapidly and precisely the interactions of plastics with the environmental compartments and natural cycles leading to the development of effective mitigation and elimination measures, as well as, making management decisions. It will assess reliable identification methods for more accurate assessment of the abundance, distribution and toxicity determination of SMNP in the environment, giving the opportunity of new developments of cutting edge technologies. It will also develop practical computational tools that up-scaled should allow European agencies to map plastic-impacted hotspots. The project will have a multi-actor approach, creating scientific knowledge with a partnership of scientists, technicians, research organizations and enterprises, working together towards the recognition at different levels (society, industry, policy) of the main issues (sources, potential biodegradability, ecotoxicology, ingestion, environmental assessment) related to the presence of plastics in ecosystems.
Das Projekt "Neuausrichtung der SUP als Prüfinstrument für ein beschleunigtes Verfahren für die Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Planungsgruppe Umwelt GbR.Mit der nationalen Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien) wurden Maßnahmen beschlossen, mit dem Ziel den Ausbau der Erneuerbaren Energien, z.B. von Windkraftanlagen, zu beschleunigen. Dazu soll das Unterbleiben von Umweltverträglichkeitsprüfungen beitragen. Lediglich auf der Planebene ist eine Strategische Umweltprüfung gefordert. Nach dem Auslaufen der EU-Notfallverordnung zum 30. Juni 2024 ist zu erwarten, dass die Grundzüge dieser Regelungen, mit der Umsetzung des Vorschlags zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II-Änderung, 2021/0218(COD) verstetigt werden. Angesichts des auch in den kommenden Jahren anhaltend hohen Ausbaubedarfs für Windkraftanlagen zur Umsetzung der Energiewende ist in diesem F+E-Vorhaben die Neuausrichtung der SUP bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und bei der Planung von Windkraftanlagen zu prüfen. Aufgrund des Wegfallens der UVP als Regelfall in Windenergiegebieten ('Go-to-Gebiete') sollen die neuen Anforderungen an die SUP die rechtssichere Durchführung der Planungs- und Zulassungsverfahren gewährleisten. Zur Neuausrichtung der SUP bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und für ein beschleunigtes Verfahren zur Genehmigungserteilung von Windkraftanlagen ohne UVP sollen im Rahmen des Vorhabens daher eine rechtliche Anforderungsanalyse durchgeführt sowie methodisch-fachliche Eckpunkte unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Im Kontext der Umsetzung der novellierten RED-RL und der notwendigen Anpassung des nationalen Rechts soll über das Vorhaben zudem eine Ad-hoc-Beratung des BMUV zu rechtlichen und ggf. methodischen Fragen der Umweltprüfungen im Kontext der Planung und Zulassung von EE-Anlagen realisiert werden. Diese Ad-hoc-Beratung wird bereits zu Beginn des Vorhabens im Herbst 2023 durchgeführt.
Die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahre 2004 brachte als wichtige Änderung die Einführung einer obligaten Umweltprüfung bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Da diese Umweltprüfung natürlich auch die Belange des Bodenschutzes berücksichtigen muss, wurde ein Verfahren entwickelt, das auf die Hauptziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung ausgerichtet wurde: Beschränkung der Inanspruchnahme von Böden auf ein unerlässliches Maß Lenkung der Inanspruchnahme von Böden auf Flächen mit einer geringeren Schutzwürdigkeit in Bezug auf die Bodenfunktionen Vermeidung der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen Dafür wurden die im Land Berlin vorliegenden bodenrelevanten Daten und Bewertungen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufbereitet; sie liegen als flächen- und raumbezogene digitale Informationen im Geoportal Berlin vor. Hier bietet insbesondere der Umweltatlas Berlin die besten Voraussetzungen für die Bereitstellung digitalisierter und bewerteter Bodendaten. Darauf aufbauend wurde eine Methodik für eine gewichtete Bewertung der Bodenfunktionen entwickelt. Sie beinhaltet die stadtweite Vereinheitlichung der Bewertung von Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Böden und stellt die Grundlage für die Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung dar. Die Ergebnisse wurden erstmalig 2007 im Leitbild für einen fachgerechten Bodenschutz in Berlin und in einem Maßnahmenkatalog für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie in einer Umweltatlaskarte dargestellt. Die Novellierung des BauGB und die Aktualisierung des Landschaftsprogramms machten in 2014 die Überarbeitung, Anpassung und Aktualisierung des Leitbildes und Maßnahmenkatalogs für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin und der Umweltatlaskarte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz erforderlich. Im Zuge der Aktualisierung der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz 2015 in 2018 wurde bis zum Jahr 2020 eine weitere Überarbeitung, Anpassung und Aktualisierung des Leitfadens Leitbild Maßnahmenkatalog erarbeitet. Mittlerweile ist die Planungshinweiskarte mit aktuellem Sachstand 2020 im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin abrufbar. Als anwenderfreundliche Arbeitsinstrumente für die detaillierte Bewertung der von der Planung betroffenen Böden und zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung wurden zudem in 2015 ein Merkblatt und Checklisten entwickelt. Seit 2019 gibt es mit der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz. Diese Norm zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab, sofern erhebliche Eingriffe damit verbunden sind. Sie gilt für Vorhaben mit bauzeitlicher Inanspruchnahme von Böden und Bodenmaterialien, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen sollen. Mit den zur Verfügung gestellten aktualisierten und neu entwickelten Arbeitshilfen können die Fachbehörden der Berliner Bezirke, die im Wesentlichen die Bebauungspläne aufstellen, die Auswirkungen der Planungen auf das Schutzgut Boden und seine Funktionen für betroffene Grundstücksteile prüfen. Dabei können sie die Möglichkeiten für Alternativen oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz der schutzwürdigen Böden im Land Berlin abwägen und umsetzen. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, wurden differenzierte „Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren“ als Arbeitshilfe für die Planungspraxis und den Vollzug mit Stand von November 2017, redaktionell überarbeitet im August 2018, erarbeitet. Mit den Checklisten wird eine bundeseinheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die das o.g. „Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung“ umfassend ergänzt. Die Bodenschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt empfiehlt die Nutzung der Checklisten als Ergänzung zu der o.g. Arbeitshilfe des Landes Berlin, um die Belange des Bodenschutzes bei Untersuchungen und der Erstellung von Unterlagen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Die Checklisten sind im Internet unter folgendem Link verfügbar: LABO Deutschland: Bodenschutz in der Planung Von der LABO wurde in 2009 nachfolgender Leitfaden für die Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung erarbeitet:
Mit dem Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ verfolgt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Auf den entsiegelten Flächen werden die Bodenfunktionen wiederhergestellt und vorzugsweise naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt. Dies dient der Umwelt und der Verbesserung der Lebensqualität in Berlin, insbesondere auch unter dem Aspekt der wachsenden Stadt. Das Instrumentarium für ein nachhaltiges und anwenderfreundliches Flächenentsiegelungsmanagement erleichtert es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Täger öffentlicher Belange z.B. im Rahmen der Bauleitplanung und von Umweltprüfungen wahrzunehmen und eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vorzunehmen. Das Projekt Entsiegelungspotenziale ist jedoch ebenso ein Angebot für Investoren, Eigentümer sowie Planungsbüros, die vorhandenen Informationen aktiv zu nutzen. In den Jahren 2010 bis heute wurden Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die bei diesen Recherchen ermittelten Flächen und Informationen wurden in einer Datenbank zusammengeführt und mit den im Land Berlin verfügbaren flächenbezogenen Daten verknüpft. Auf diese Weise konnten den potenziellen Entsiegelungsflächen weitere relevante Informationen zugeordnet werden. Zudem wurde eine Priorisierung der Entsiegelungsflächen vorgenommen und für einen Großteil der Flächen eine Fotodokumentation erstellt. Für jede erfasste Fläche wurden die erhobenen Daten und Informationen in einem Steckbrief zusammengestellt. So wird es möglich, den notwendigen Aufwand für die jeweilige Entsiegelungsmaßnahme einzuschätzen. Mit der Entwicklung einer Entsiegelungspotenzialkarte im Umweltatlas Berlin und ihrer Integration in das Geoportal wird die Visualisierung der Ergebnisse und die Bereitstellung eines Maximums an Informationen ermöglicht. In der Umweltatlaskarte Entsiegelungspotenziale wurden die recherchierten Flächen zusammengestellt, so dass die gesammelten Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen: Eine Arbeitshilfe, ein Handlungsleitfaden, eine Excel-Eingabemaske sowie die Vorstellung eines Pilotprojektes sollen dabei helfen, Entsiegelungsmaßnahmen in der Praxis umzusetzen: Arbeitshilfe „Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen“: Die Arbeitshilfe dient der Ableitung vereinfachter Kostenansätze. Hierzu erfolgte eine Typisierung der Entsiegelungsflächen nach baulichen Merkmalen und eine Zuordnung vereinfachter Kostenansätze für Abbruchmaßnahmen. Auf dieser Grundlage kann – in Verbindung mit einer Ortsbegehung ein Orientierungswert für die zu erwartenden Rückbaukosten abgeschätzt werden. Handlungsleitfaden „Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung“: In einem ersten Schritt wurde eine Literaturrecherche im deutschsprachigen Raum durchgeführt Darauf aufbauend werden Vorschläge und Hinweise für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Zuge von Entsiegelungsmaßnahmen entwickelt. Die Literaturrecherche (Teil 1) wie auch die Arbeitshilfe „Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung“ (Teil 2) sind hier zum Download verfügbar. Eine Excel-Eingabemaske vereinfacht die Kostenschätzung für eine Entsiegelungsmaßnahme. Die Entsiegelungsmaßnahme eines ehemaligen Forellenzuchtbetriebs und die Einbindung dieser Fläche in einen neuen Grünzug als Teil eines übergeordneten, öffentlich nutzbaren Freiraumverbundes wurde in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau beispielgebend umgesetzt. Oftmals scheitern Entsiegelungsmaßnahmen in ihrer Umsetzung an der Finanzierung sowie an planerischen oder praktischen Problemen. Insbesondere der Gebäudeabriss stellt häufig eine unüberwindbare Hürde dar. Eine Möglichkeit der Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen abseits der gesetzlich geregelten Ausgleichsmaßnahmen ist, wie beim ehemaligen Forellenzuchtbetrieb, die zielgenaue Akquirierung von Finanzmitteln über Förderprogramme, wie z. B. das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin finanziert wird. Der nachfolgende Kurzbericht dokumentiert das gelungene Projekt und zeigt überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten des Bezirksamtes Spandau auf.
Origin | Count |
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