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Globaler Atlas des Umweltrechts in Brüssel vorgestellt

Die Projektgruppe EJOLT stellte am 19. März 2014 in Brüssel ihren Atlas des Umweltrechts vor. Der Internet-Atlas informiert über mehr als 1000 umweltrechtliche Konflikte weltweit. Jeder Konflikt ist in einer Weltkarte durch einen Punkt dargestellt und mit Informationen über den jeweiligen Konflikt verknüpft. In Deutschland sind auf der Karte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 11 Konflikte verzeichnet.

Deutsche Einheit

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit gilt das bundesdeutsche Umweltrecht sowie das der europäischen Gemeinschaft grundsätzlich in ganz Deutschland. Durch Anpassungsvorschriften wird der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung getragen.

Naturdenkmale im Landkreis Rostock

Diese Karte umfasst die Naturdenkmale gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Landkreis Rostock mit Informationen zu Aktenzeichen,Kommentar, Standort, Unterschutzstellung,Rechtsquelle und Bild.

Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten in Kraft

Am 1. März 2010 treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein.

Daten zur Umwelt 2009

Das Digipack enthält CD-ROM, Begleitbroschüre und Faltblatt. Auf der CD-ROM finden Sie den vollständigen Inhalt der Internetanwendung „Daten zur Umwelt“ (Stand 2009). Diese enthält  unter dem Titel „Daten zur Umwelt – Umweltzustand in Deutschland“ umfassende, detaillierte Informationen zum Umweltzustand, zu Umweltpolitik und Umweltrecht sowie viele Lektüretipps und Links. Das „Umwelt-Kernindikatorensystem“  zeigt Erfolge und Handlungsbedarf der Umweltpolitik auf. Die Broschüre informiert Sie über wichtige ausgewählte Trends in fünf Schwerpunktbereichen des Umweltschutzes. Das Faltblatt informiert in Auszügen aus den Inhalten. Veröffentlicht in Broschüren.

Greenpeace-Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA vorgelegt

Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.

Reform des Umweltrechts abgeschlossen

Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.

Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvor­schriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umwelt­rechts­verstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts - das stärkt den Umweltschutz”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen.”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

Heinrich Freiherr von Lersner gestorben

Gründungspräsident des Umweltbundesamtes stand von 1974 bis 1995 an der Spitze der Behörde Der erste Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Heinrich Freiherr von Lersner ist am Dienstag, 26. August 2014 in Berlin verstorben. Der am 14. Juli 1930 in Stuttgart geborene von Lersner leitete das UBA 21 Jahre. Sein Nachfolger Andreas Troge, UBA-Präsident von 1995 bis 2009, würdigte von Lersner als einen herausragenden Visionär des Umweltschutzes: „Herr von Lersner wirkte maßgeblich daran mit, Visionen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen mit wissenschaftlich fundierten und praktisch wirksamen Maßnahmen zu verwirklichen. Seine hohe Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen, insbesondere uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seine Weitsicht hinsichtlich zukünftiger Umweltprobleme und sein Beharren auf wissenschaftlicher Unabhängigkeit des Umweltbundesamtes prägen das Amt nach wie vor.“ Die amtierende UBA-Präsidentin Maria Krautzberger ergänzt: „Das Umweltbundesamt, welches Herr von Lersner als ‚Amt neuen Stils‘ gründen half, verdankt ihm sein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft; schon kurze Zeit nach der Gründung und bis zum heutigen Tag.“ Nach dem Abitur 1950 studierte von Lersner zunächst Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel, absolvierte die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und legte 1959 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr wurde er von dem Tübinger Staatsrechtler Günter Dürig über Fragen der Haftung für legislatives Unrecht promoviert. Anschließend trat er im Südbadischen seine Assessorenlaufbahn bei verschiedenen Landratsämtern an. Nach nur zwei Jahren wechselte von Lersner in den Bundesdienst. Im Bundesministerium des Innern war er seit 1961 zunächst in der Abteilung für Soziales, schließlich in der Abteilung für öffentliche Sicherheit eingesetzt. Erst 1970 kam er in die kurz zuvor aus dem Bundesgesundheitsministerium umgezogene Abteilung für Umweltschutz und wurde dort Unterabteilungsleiter für Wasser- und Abfallwirtschaft. Im Jahr 1973 wurde der Ministerialdirigent von Innenminister Hans-Dietrich Genscher zum Leiter der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, der Vorläufereinrichtung des ⁠ UBA ⁠ ernannt. Das 1974 errichtete UBA leitete von Lersner 21 Jahre bis zu seiner Pensionierung 1995. Als Jurist war von Lersner vor allem Generalist, zum Umweltschutz kam er „wie die Jungfrau zum Kind“ – so formulierte er es in einem Interview 1983 einmal selbst. Doch es war ein Kind, das von Lersner lieb gewann, dies zeigt bereits seine ungeheure Produktivität auf dem Gebiet des Umweltrechts: Zwischen 1970 und 1990 veröffentlichte er über 50 wissenschaftliche Beiträge zu Fragen des Abfall- und Wasserrechts und sonstigen Fragen des Umweltschutzes. Sein Führungsstil war für einen Amtsleiter in den 1970er und 1980er Jahren eher ungewöhnlich. Der dem linken Flügel der FDP zuzurechnende von Lersner war stets für die Freiheitsrechte des Individuums eingetreten. Das UBA war für ihn ein „Amt neuen Stils“ und das war mehr als eine Floskel. Er bemühte sich, hierarchische Schranken abzubauen, etwa indem er Rücksprachen nicht nur mit den Vorgesetzten, sondern auch mit den fachlich verantwortlichen Mitarbeitern selbst führte – seinerzeit ein absolutes Novum. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine zu essen, war für ihn selbstverständlich. Er hatte für viele ein offenes Ohr. Es war von Lersners zentrales Anliegen, das UBA zu einer unabhängigen Behörde aufzubauen, die auch vor politischen Kurswechseln sicher ist. Die Geschichte, er habe im Bundesministerium des Innern (BMI) erreicht, dass der UBA-Präsident lediglich in Besoldungsstufe B8 eingruppiert wird und damit nicht mehr als politischer Beamter gilt, der im Zuge eines Regierungswechsels ausgetauscht werden kann, wird bis heute erzählt. Vehement verteidigte er seine Mitarbeiter immer wieder gegen Kritik – etwa wenn sich das vorgesetzte BMI über den „unbotmäßigen Kleidungsstil“ im UBA beklagte oder wenn die fachlich für richtig erachteten Stellungnahmen von UBA-Mitarbeitenden nicht mit den politischen Erwartungen in den Ministerien übereinstimmten. Als Privatmann zeichnete ihn ein starkes Interesse an Geschichte und Kunst aus. Im UBA etablierte von Lersner die Tradition regelmäßiger Kunstausstellungen.

Reform des Vergaberechts

Am 18. April 2016 ist die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten. Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der das Gesetz konkretisierenden Vergaberechtsmodernisierungsverordnung werden die EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen: Umweltzeichen, die als Vertrauenslabel auf wissenschaftlicher Basis und in einem offenen, transparenten Verfahren erarbeitet werden, dürfen als Nachweis verlangt werden. Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen schon einmal gegen Umweltrecht verstoßen haben, können künftig ausgeschlossen werden. Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten wird durch konkretisierende Ausführungen gestärkt. So besteht nun mehr Rechtssicherheit, wenn neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten während und am Ende der Nutzungsdauer von Produkten (etwa Strom- und Entsorgungskosten) oder Kosten, die der Allgemeinheit durch resultierende Umweltbelastungen entstehen (externe Umweltkosten), in die Vergabeentscheidung einbezogen werden.

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