Das Projekt untersucht die Institution des 'Public Intervenor' im US-Bundesstaat Wisconsin. Es soll die Frage beantwortet werden, ob das Konzept des Public Intervenor ein Modell fuer das bundesdeutsche Umweltrecht sein kann.
Enthält Angaben zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die der Verordnung des Bundes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Erfasst werden Anlagen nach § 62 WHG, soweit sie nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 bis 7 AwSV wiederkehrend prüfpflichtig sind.
Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität werden, wie große Teile des Umweltrechts nicht auf nationaler Ebene, sondern europaweit festgelegt. Ende 2024 hat die EU die Richtline (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie löst die bisherigen Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 12. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen werden. Die in der Richtlinie festgelegten verschärften Grenz- und Zielwerte bzw. Immissionswerte müssen zwar erst im Jahr 2030 eingehalten werden, dennoch haben sie bereits jetzt Relevanz. Denn schon ab dem Kalenderjahr 2026 wird überprüft, ob die gemessenen Konzentrationen über den ab 2030 einzuhaltenden Immissionswerten liegen. Nachfolgend sind die aktuell geltenden Immissionswerte ( Tabelle 1 ) und die ab 2030 einzuhaltenden Grenz- und Zielwerte ( Tabelle 2 ) zusammengestellt. Tabelle 2 enthält zusätzlich Hinweise auf Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Neben Grenz- und Zielwerten, die eingehalten werden müssen bzw. sollen, gibt es auch Informations- und Alarmschwellenwerte, die in Tabelle 3 zusammengefasst werden. Während eine Überschreitung der Informationsschwelle dazu führt, dass der Bevölkerung umgehend entsprechende Hinweise zur Verfügung gestellt werden müssen, sind bei Konzentrationen oberhalb der Alarmschwellenwerte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den jeweiligen Schwellenwert einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie unter den Tabellen. Bei Partikeln unterscheidet man zwischen PM 10 (PM = particulate matter), das sind Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 10 µm, und PM 2,5 , also Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 2,5 µm. PM 10 und PM 2,5 sind gesundheitlich besonders problematisch, da diese feinen Teilchen in die oberen Atemwege und Bronchien (PM 10 ) oder sogar bis in die Lunge (PM 2,5 ) gelangen können. Ein Grenzwert wird aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Dieser Grenzwert muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden. Werden die EU-weit geltenden Grenzwerte eines Schadstoffes überschritten, müssen in den betroffenen Regionen Luftreinhaltepläne erstellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten müssen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Bereits vor deren Inkrafttreten ab dem Jahr 2030 wird zwischen 2026 und 2029 geprüft, ob die gemessenen Konzentrationen oberhalb der künftigen Grenz- oder Zielwerte liegen. Ist dies der Fall, sind Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, die Maßnahmen enthalten, um eine Grenzwerteinhaltung bis 2030 zu erreichen. Sie sind auch erforderlich, um eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Von der Aufstellung eines Luftqualitätsfahrplans kann abgesehen werden, wenn Szenarienrechnungen aufzeigen, dass eine Einhaltung ohne zusätzliche Maßnahmen ab dem Jahr 2030 möglich ist, oder die Überschreitung durch temporäre Ursachen bedingt ist. Der Zielwert ist mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt in größerem Maße langfristig zu vermeiden. Er soll soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden. Das Langfristziel beschreibt die langfristig zu erreichende Konzentration in der Luft, unterhalb der eine direkte schädliche Auswirkung auf menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es besteht zudem für NO 2 und PM 2,5 die Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition, deren Erfüllung anhand des AEI überprüft wird. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition (AEI – Average Exposure Indicator) wird an allen Probenahmestellen an Standorten für den städtischen Hintergrund für die durchschnittliche Exposition ermittelt. Er wird als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem der Durchschnittswert aller Hintergrundstationen jeweils für NO 2 und PM 2,5 ermittelt wird. Der AEI eines bestimmten Jahres ist der Mittelwert des entsprechenden Jahres und der beiden Vorjahre. Die Luftschadstoffkonzentrationen sind in Berlin inzwischen so stark zurück gegangen, dass eine Gefahr der Überschreitung der bis 11. Dezember 2026 gültigen Alarmschwellen gemäß Richtlinie 2008/50/EG nicht mehr besteht. Im Sommer kommt es gelegentlich zu Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 µg/m 3 . In diesen Fällen werden in einem standardisierten Verfahren mittels Pressemitteilungen und Warntexten über die Internetseite luftdaten.berlin.de umgehend geeignete Informationen zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die neuen Alarmschwellen der Richtlinie (EU) 2024/2881 können jedoch künftig vereinzelt überschritten werden, wie eine Analyse der jüngsten Messdaten zeigt.
Nach einer Laufzeit von rd. drei Jahren wurde jetzt die erste Phase des Projekts European Topic Centre on Catalogue of Data Sources (ETC / CDS) der Europäischen Umweltagentur (EUA) abgeschlossen. Das Umweltbundesamt war im Rahmen dieses Projektes an der Erarbeitung des General Multilingual Environmental Thesaurus (GEMET) zusammen mit dem Italienischen Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR) wesentlich beteiligt. Für die Erstellung des GEMET wurden verschiedene nationale Umweltthesauri aus europäischen Ländern (u.a. Italien, Niederlande, Portugal und Spanien) sowie als Hauptanteil ein wesentlicher Auszug aus dem Umweltthesaurus des UBA herangezogen. Der Umweltthesaurus EnVoc von UNEP - Infoterra wurde komplett in GEMET integriert. Damit liegt erstmals ein allgemeiner Umweltthesaurus auf europäischer Ebene vor, der als Standard für die zukünftige Arbeit bei der inhaltlichen Erschließung von Metadaten, von wissenschaftlicher Fachliteratur, von Forschungsprojekten und zum Umweltrecht sowie beim Wiederauffinden von umweltrelevanten Informationen gelten kann. GEMET enthält in der Version 2001 rd. 5 300 Deskriptoren (Vorzugsbezeichnungen) und rd. 1 260 Synonyme. Er ist polyhierarchisch aufgebaut (Ober-, Unter- und verwandte Begriffe), verfügt über eine Grobeinteilung der Begriffe in 30 Gruppen und 40 Themengebiete und hat für die nachfolgenden Sprachen entsprechende Äquivalente: Englisch, Deutsch, Dänisch, Finnisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Ungarisch, Slowakisch, Amerikanisches Englisch, Bulgarisch, Russisch, Tschechisch, Slowenisch.. Da GEMET auch mehr als 4 000 Definitionen enthält, kann man ihn wie ein Glossar benutzen. GEMET steht über die Homepage des ETC / CDS im Internet in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das ETC / CDS wurde mit dem 31.12.2001 beendet. Eine Aktualisierung der Daten von GEMET ist derzeit nicht vorgesehen.
Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).
Arbeitsstättendaten (nach besonderen Vorgaben)
Umfasst genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV und Anhang (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).
Die katastermäßig erfassten Bodenaufbringungsflächen sind auch bei ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung von Bodenmaterialien nach BBodSchV und KrWG bei späteren Eingriffen in den Boden und bei baulichen Änderungen bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich von Bedeutung.
Es soll jeweils das rechtliche Instrumentarium und seine verwaltungsmaessige und gerichtliche Durchsetzung bei der Bekaempfung der Luftverschmutzung einer westlichen Industrienation mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Die gefundenen Ergebnisse koennen Anregungen fuer die weitere Entwicklung des deutschen Umweltrechts geben und als Ausgangspunkt fuer international-rechtliche Vorhaben dienen.
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Empfehlungen fuer den Gesetzgeber. Umweltschutz und -gestaltung erfordern sowohl eine lueckenlose Gesetzgebung, eine vorausschauende Planung, eine leistungsfaehige Organisation als auch einen Konsequenten Vollzug der Rechtsvorschriften. Um diese und andere Faktoren optimal zu begreifen und zu regeln, ist es notwendig zu untersuchen, welche Wege zur Loesung dieser Probleme in anderen Staaten gegangen werden. Es werden die genannten Faktoren fuer Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland rechtsvergleichend untersucht, aber auch die praktischen Ergebnisse der in Rechtsnormen zum Ausdruck gebrachten Umweltschutzpolitik ermittelt und die gewonnenen Ergebnisse mit dem Ziel ausgewertet, zusaetzliche Anregungen fuer eine Loesung der Umweltproblematik auf den verschiedenen Ebenen zu geben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 990 |
| Europa | 47 |
| Global | 3 |
| Kommune | 14 |
| Land | 86 |
| Weitere | 28 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 248 |
| Zivilgesellschaft | 60 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 850 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 137 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 64 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 186 |
| Offen | 868 |
| Unbekannt | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1023 |
| Englisch | 119 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 13 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 108 |
| Keine | 799 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 206 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 458 |
| Lebewesen und Lebensräume | 818 |
| Luft | 403 |
| Mensch und Umwelt | 1023 |
| Wasser | 388 |
| Weitere | 1071 |