Im Forschungsvorhaben soll das Monitoring der Verbandsklagen von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen für den Zeitraum 1/24 bis 12/27 fortgeführt und damit die empirische Grundlage zur fortlaufenden Bewertung der Wirkung der Umweltverbandsklage sichergestellt werden. Parallel sollen neuere rechtliche Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene untersucht werden. Dabei sollen die Folgen laufender und anhängiger Rechtsprechung der deutschen Gerichte, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, und des EuGH zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten für Deutschland rechtswissenschaftlich bewertet werden. Unter dem gleichen Gesichtspunkt sollen auch die Folgen der Spruchpraxis des Aarhus Compliance Committees zur UN ECE-Aarhus-Konvention für Deutschland ausgewertet werden. Weiterhin sollen die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bewertet und mögliche in dem Gesetzgebungsverfahren aufgeworfene rechtliche Fragestellungen weiterentwickelt werden. Auf diesen Grundlagen sollen Vorschläge für den Bundesgesetzgeber zur Fortentwicklung des Verbandsklageinstrumentariums entwickelt werden. Zudem sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens durch die Fachöffentlichkeit validiert werden, insbesondere durch deren Präsentation und Diskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe 'Forum Umweltrechtschutz'
Ziel der Studie ist die Fortführung des Monitorings der Umweltverbandsklage von 2021-2023. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. und Prof. Dr. Schmidt die Erhebungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl, Klagegegenstände, Erfolgsquote sowie Anzahl der aktiv klagenden Verbände bei den Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Gerichtsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen erfahrene Rechtswissenschaftler*innen aktuelle Fragestellungen des Umweltrechtsschutzes untersuchten.
Ziel der Studie ist die Fortführung des Monitorings der Umweltverbandsklage von 2021-2023. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. und Prof. Dr. Schmidt die Erhebungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl, Klagegegenstände, Erfolgsquote sowie Anzahl der aktiv klagenden Verbände bei den Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Gerichtsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen erfahrene Rechtswissenschaftler*innen aktuelle Fragestellungen des Umweltrechtsschutzes untersuchten.
Ziel der Studie ist die Fortführung des Monitorings der Umweltverbandsklage von 2021-2023. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. und Prof. Dr. Schmidt die Erhebungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl, Klagegegenstände, Erfolgsquote sowie Anzahl der aktiv klagenden Verbände bei den Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Gerichtsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen erfahrene Rechtswissenschaftler*innen aktuelle Fragestellungen des Umweltrechtsschutzes untersuchten. Veröffentlicht in Texte | 37/2025.
Das Vorhaben wird das Umweltressort bei anstehenden Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten rechtswissenschaftlich unterstützen. Es soll nach aktueller Planung die folgenden Untersuchungsschwerpunkte abdecken: Das Monitoring der Entwicklung der Umweltverbandsklage soll für den Projektzeitraum fortgeführt werden und damit eine empirische Grundlage zur fortlaufenden Bewertung der Wirkung der Umweltverbandsklage gelegt werden. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht werden die im European Green Deal angekündigten Vorschläge der EU-KOM zur Weiterentwicklung der Aarhus-Verordnung gewürdigt und evtl. Folgewirkungen und Handlungspflichten für Deutschland ermittelt. Zudem sollen die Folgen laufender und anhängiger Rechtsprechung des EuGH für Deutschland rechtswissenschaftlich bewertet werden. Unter dem gleichen Gesichtspunkt sollen auch die Folgen der Spruchpraxis des Aarhus Compliance Committee zur UN ECE-Aarhus-Konvention für Deutschland ausgewertet werden.
Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17). Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist im Juni 2017 umfassend novelliert worden. Dadurch ist zum einen der Anwendungsbereich für Rechtsbehelfe deutlich erweitert worden. Zum anderen wurde das Institut der materiellen Präklusion für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen abgeschafft, die den EU-Richtlinien über Industrieemissionen (2010/75/EU) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) unterliegen. In einem knapp dreijährigen Forschungsprojekt wurde das Klagegeschehen anerkannter Umweltverbände in der Bundesrepublik Deutschland seit der Novelle 2017 umfassend begleitet und anhand empirischer Daten untersucht und bewertet. Neben dem Klagegeschehen sind darüber hinaus die Dauer von gerichtlichen Entscheidungsverfahren sowie die Auswirkungen durch den Wegfall der materiellen Präklusion rechtswissenschaftlich und teilweise empirisch analysiert worden. Zudem wurden spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsbehelfen in den Blick genommen. Der Abschlussbericht enthält alle wesentlichen Befunde bis zum Stichtag 31.05.2021. Quelle: Forschungsbericht
Kern der Studie ist ein Monitoring der Umweltverbandsklage von 2017-2020. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V., Prof. Dr. Schmidt und RA Teßmer die Untersuchungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl und Erfolgsquote der Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Zulassungsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen verschiedene Rechtswissenschaftler*innen spezielle Fragen des Umweltrechtsschutzes klärten, RAin Heß z. B. solche zum Rechtsschutz gegen Pläne und Programme und Prof. Dr. Gärditz zur Präklusion. Veröffentlicht in Texte | 149/2021.
<p> <p>Die Aarhus-Konvention vermittelt Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsrechte im Umweltschutz. In diesem Jahr wird dieses internationale Umweltabkommen 20 Jahre alt. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben und wie sie diese wahrnehmen können, erläutert eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU).</p> </p><p>Die Aarhus-Konvention vermittelt Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsrechte im Umweltschutz. In diesem Jahr wird dieses internationale Umweltabkommen 20 Jahre alt. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben und wie sie diese wahrnehmen können, erläutert eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU).</p><p> <p>Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände, die sich für den Umweltschutz engagieren, wissen sie zu schätzen: Die Aarhus-Konvention. Denn diese internationale Vereinbarung vermittelt der Öffentlichkeit schlagkräftige Beteiligungsrechte im Umweltschutz. Im Jahr 2018 begeht die Aarhus-Konvention ein Jubiläum: 20 Jahre sind vergangen, seit im Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus 37 Staaten das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“ beschlossen haben. Ziel der Aarhus-Konvention ist es, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern, damit Bürgerinnen und Bürger sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können.</p> <p>Die Aarhus-Konvention fußt auf drei Säulen: Sie spricht der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Das Abkommen sorgt dadurch für eine transparente und gesetzmäßige Umweltverwaltung. Deutschland hat den internationalen Standard der Aarhus-Konvention in deutsches Recht übertragen. So profitieren auch Sie von den Beteiligungsrechten der Aarhus-Konvention.</p> <p>Welche Rechte Ihnen durch die Aarhus-Konvention im Umweltschutz konkret zustehen und wie Sie sie ausüben und durchsetzen können, zeigt eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. Die Herausgeber möchten Sie mit dieser <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/63068">Broschüre</a> ermuntern, Ihre Rechte aus der Aarhus-Konvention wahrzunehmen und sich für den Erhalt der Umwelt in öffentliche Entscheidungen einzumischen.</p> Weitere Informationen <p>Die Aarhus-Konvention ist drei Jahre nach ihrer Verabschiedung, am 30. Oktober 2001, in Kraft getreten. Ausgehandelt wurde die Konvention im Rahmen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>-Wirtschaftskommission für Europa (United Nations Economic Commission for Europe – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unece">UNECE</a>). Inzwischen hat die Aarhus-Konvention 47 Vertragsparteien, unter ihnen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.</p> <p>Ein wirksamer Durchsetzung-Mechanismus sorgt dafür, dass Verstöße von Vertragsstaaten gegen die Vorgaben der Aarhus-Konvention aufgedeckt und sanktioniert werden. Auch Einzelpersonen und Umweltverbände können ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention initiieren. Nicht zuletzt dadurch hat die Aarhus-Konvention in der Praxis eine enorme Bedeutung erlangt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Promotionsvorhaben
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 3 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6 |
| Offen | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 5 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6 |
| Luft | 2 |
| Mensch und Umwelt | 10 |
| Wasser | 2 |
| Weitere | 10 |