Die Geologische Karte der eiszeitlich bedeckten Gebiete von Sachsen 1 : 50 000 (GK50) erfasst im wesentlichen die Bereiche des sächsischen Tief- und Hügellandes sowie Teile des Berglandes und Bergvorlandes, soweit sie von eiszeitlichen Sedimenten in nennenswerter Mächtigkeit bedeckt sind. Sie stellt den geologischen Bau und den jüngeren Werdegang der Landschaft im Freistaat Sachsen dar. Es werden die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine im Kartenbild wiedergegeben (Oberflächenkarte). Die Karte soll die Grundlage zur Beurteilung der Bodenbildung, der Wasserführung, der Verbreitung von nutzbaren Locker- und Festgesteinen, der möglichen Reichweite von Umweltschäden, der Deponiemöglichkeiten u. a. m. bilden. Folgende Blätter wurden bearbeitet und liegen analog und digital vor: 2465 Bitterfeld, 2466 Eilenburg, 2467 Bad Liebenwerda, 2469 Hoyerswerda, 2470 Weißwasser, 2565 Leipzig, 2566 Wurzen, 2567 Riesa, 2568 Großenhain, 2569 Kamenz, 2570 Niesky, 2665 Zeitz, 2666 Mittweida, 2667 Meißen, 2668 Dresden, 2669 Bautzen, 2670 Görlitz, 2766 Chemnitz, 2769 Pirna und 2770 Zittau. Zusammen mit dem Kartenwerk "Lithofazieskarten Quartär 1 : 50 000" (LKQ 50) und den "Lithofazieskarten Tertiär 1 : 50 000" (LKT) liegt damit für den gesamten nordwestsächsischen Raum ein einheitliches geowissenschaftliches Kartenwerk vor. Zusätzliche Informationen: Sonderblattschnitt; Blattschnitte reichen bis in angrenzende Regionen der Bundesländer Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) Zuletzt geänderte Artenanhänge durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 (ABl. L 133 vom 17.5.2023, S. 1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0966 1 Letzte Berichtigung ABl. L 188 vom 27.7.2023, S. 62: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/966/corrigendum/2023-07-27/oj 1 Letzte konsolidierte Fassung (Text Grund-VO und Artenanhänge) vom 20.05.2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 1 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1) Zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2280 vom 16. Dezember 2021 (ABl. L 473 vom 30.12.2021, S. 1): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2280 1 Letzte konsolidierte Fassung vom 19.01.2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0865-20220119 1 Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden EG-Richtlinie 2004/35/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden (ABl. L143 vom 30.4.2004, S. 56); http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:143:0056:0075:de:PDF 1 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7); zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368); Konsolidierte Fassung vom 1.1.2007 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF 1 EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EWG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7); Zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) Letzte konsolidierte Fassung vom 26.06.2019: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Vollzitat: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist" BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (gesetze-im-internet.de) 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896); Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf 2 - ohne Anlage 6 Anlage 5 - BArtSchV (36 KB, nicht barrierefrei) - Meldepflichtbefreiung; Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung ausgenommene Arten Anlage 6 - BArtSchV (173 KB, nicht barrierefrei) - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden Anlage 6 - BArtSchV (Auszug) (37 KB, nicht barrierefrei) - Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Umsetzungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/BGBl._I_S._1986.pdf 3 Umweltschadensgesetz (USchadG) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden Vom 10. Mai 2007 (BGBl. 2007 I Nr. 19, 14. Mai 2007); Ausfertigungsdatum: 10.05.2007, Vollzitat: "Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist", Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2013 I 2565 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uschadg/gesamt.pdf 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) 4 vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA, S. 569) Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 4 (Wiederinkraftsetzen und Zweite Änderung) Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2; Fundstelle: MBl. LSA 2009, S. 250; Bezug: Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 (MBl. LSA S. 685), geändert durch RdErl. des MLU vom 24.11.2006 (MBl. LSA S. 743) Ökokonto-Verordnung Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (Ökokonto-Verordnung - ÖkoKV ST) vom 21. Januar 2005, veröffentlicht im GVBl. LSA 2005, S. 24, mehrfach geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2011, veröffentlicht im GVBl. LSA 2011, S. 609 4 Ersatzzahlungsverordnung Verordnung über die naturschutzrechtliche Ersatzzahlung (Ersatzzahlungsverordnung) vom 28. Februar 2006, veröffentlicht GVBl. LSA 2006, S. 72 4 ; Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 18. März 2011 (GVBl. LSA S. 542) Festlegung des Kompensationsraumes für Ersatzmaßnahmen Gem. RdErl. des MLU vom 6.9.2010 – 22.2-22300, veröffentlicht MBl. LSA Nr. 28/2010, S. 561 vom 25.10.2010 4 Umsetzung der §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) und Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der durchgeführten Maßnahmen gem. RdErl. des MLU, MI, MW und MBV vom 27.07.2005 - 42.2-22301/3, veröffentlicht MBl. LSA 2005, S. 498 4 Grünes Band Sachsen-Anhalt Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" 4 (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA) Vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Quellen: 1 EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht 2 Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz 3 Bundesamt für Naturschutz (BfN) 4 Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.10.2023
Die Geologische Karte von Bayern 1:25.000 (GK25) ist das Produkt der gedruckten GK25, die dazugehörigen Daten entsprechen damit dem Stand des jeweils gedruckten Kartenblattes. Dieser Stand ist gegenüber dem aktiv gepflegten Datenbestand der digitalen Geologischen Karte von Bayern (dGK25) nicht mehr aktuell. Die Geologische Karte von Bayern 1:25.000 stellt flächendeckend den geologischen Bau der Landschaft von Bayern dar. Es werden die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine im Kartenbild wiedergegeben (Oberflächenkarte). Sie zeigt die Verbreitung und Lagerung der Gesteine. Die Karte bildet unter anderem eine Grundlage zur Beurteilung der Bodenbildung, des Baugrunds, der Wasserführung, der Verbreitung von nutzbaren Locker- und Festgesteinen, der möglichen Reichweite von Umweltschäden und der Schutzfunktion des Untergrunds. Das Kartenwerk enthält Punkt-, Linien und Flächenthemen. Pro Kartenblatt wird ein Erläuterungsband mit Erd- und Landschaftsgeschichte, Gesteinsbeschreibung, Stratigraphie und Tektonik erstellt. Weitere Daten (Manuskriptkarten) sind gegen Bereitstellungsgebühr bei der Datenstelle des LfU erhältlich.
Die digitale Geologische Karte von Bayern 1:25.000 (dGK25) bezeichnet den digitalen, flächendeckenden, aktiv gepflegten Datenbestand der Geologischen Karte von Bayern 1:25.000. Damit stellt sie den Primärdatenbestand für die digitale Verbreitung der GK25 auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen, insbesondere der Veröffentlichung im UmweltAtlas Bayern als Kartendienst des LfU dar. Der Stand der dGK25 kann gegenüber dem Stand des gedruckten Kartenblattes aktueller sein. Die dGK25 stellt ebenso wie die Geologische Karte von Bayern 1:25.000 den geologischen Bau der Landschaft von Bayern dar. Es werden die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine im Kartenbild wiedergegeben (Oberflächenkarte). Die Karte bildet unter anderem eine Grundlage zur Beurteilung der Bodenbildung, des Baugrunds, der Wasserführung, der Verbreitung nutzbarer Locker- und Festgesteine, der möglichen Reichweite von Umweltschäden und der Schutzfunktion des Untergrunds. Je nach Bearbeitungsstand der verwendeten Kartengrundlage liegen pro Kartenblatt ein Erläuterungsband mit Erd- und Landschaftsgeschichte, Gesteinsbeschreibung, Stratigraphie und Tektonik oder Aufnahmeberichte unterschiedlichen Umfangs vor. Die Grundlage der dGK25 bilden Daten unterschiedlicher Herkunft, i. W. von bereits veröffentlichten, gedruckten GK25-Blättern, von vorläufigen bisher nicht gedruckten GK25 mit geringerem Detaillierungsgrad (vGK25) oder Daten von digitalen Manuskriptkarten. Alle Kartenblätter sind generallegendenkonform, d. h. sie sind mit der für ganz Bayern gültigen geologischen Generallegende abgeglichen.
Das Projekt "Methodenkonvention 3.0 - Weiterentwicklung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Schätzung von Umweltkosten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: INFRAS AG.Bei Maßnahmen des Umweltschutzes werden oft die Kosten in den Vordergrund gestellt, die entstehenden Vorteile rücken dagegen in den Hintergrund. Um auch diese Vorteile stärker in die Entscheidungsfindung einbeziehen zu können, müssen diese quantifiziert und monetarisiert werden. Damit können gleichzeitig die Kosten eines unterlassenen Umweltschutzes verdeutlicht werden. Die Methodenkonvention liefert einen Ansatz für die Bewertung von Umweltschäden. Vor allem die Kostensätze für Energie und Verkehr sind zentrale Ergebnisse, die von Theoretikern und Praktikern der Bemessung von Umweltkosten nachgefragt werden und regelmäßig aktualisiert werden müssen. Die Aktualität der Kostensätze und Empfehlungen der Methodenkonvention ist zu prüfen, insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung der Methodik und die Anwendung. Für eine umfassendere Bewertung von Umweltschäden ist jedoch die Erweiterung der Konvention auf weitere Umweltgüter sowie Umweltfolgen aus Vorketten ('ökologische Rucksäcke') erforderlich. Als erste Schritte in diese Richtung sollen in diesem Vorhaben Ressourcennutzung (bspw. Rohstoffe, Wasser) und Ökosystemleistungen berücksichtigt werden. Im Bereich der Ressourcennutzung soll auf Grund seiner hohen Ressourcenintensität der Bausektor betrachtet werden. Dieser Sektor bietet sich zudem an, da wegen der starken regionalen Verankerung mit einer guten Datenverfügbarkeit gerechnet werden kann. Zudem lassen sich mit diesem Thema auch angesichts des neuen Ressortzuschnitts Akzente setzen. Darüber hinaus sollte auch die Bewertung von Ökosystemleistungen in die Methodenkonvention integriert werden, da die Erhaltung von Ökosystemen die Grundlage für das menschliche Wohlergehen bildet. Gleichzeitig wird dadurch die Anschlussfähigkeit an Prozesse wie TEEB (The Economics of Ecosystems and Biodiversity) und PES (Payments for Ecosystem Services) hergestellt. Dies würde die Akzeptanz der Methodenkonvention auch im internationalen Rahmen fördern.
Die ökonomische Bewertung von Umweltschäden ermöglicht es, den ökonomischen Nutzen umweltpolitischer Maßnahmen zu schätzen und auf die Kosten unterlassenen Umweltschutzes hinzuweisen. Mit der Methodenkonvention 2.0 schafft das Umweltbundesamt dafür eine valide Grundlage. Die Werturteile und Maßstäbe, die der Bewertung der Umweltschäden (und der vermiedenen Umweltschäden) zugrunde liegen, sind klar benannt. Die Methodenkonvention 2.0 stellt eine Aktualisierung der 2007 erschienen Methodenkonvention dar und berücksichtigt die wissenschaftlichen Entwicklungen, die sich seitdem vollzogen haben. Neben dem Hauptteil umfasst sie Methodenkonvention die separaten Anhänge A (Methoden der ökonomischen Bewertung) und B (Best-Practice-Kostensätze für Luftschadstoffe, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung).
Die ökonomische Bewertung von Umweltschäden ermöglicht es, den ökonomischen Nutzen umweltpolitischer Maßnahmen zu schätzen und auf die Kosten unterlassenen Umweltschutzes hinzuweisen. Mit der Methodenkonvention 2.0 schafft das Umweltbundesamt dafür eine valide Grundlage. Die Werturteile und Maßstäbe, die der Bewertung der Umweltschäden (und der vermiedenen Umweltschäden) zugrunde liegen, sind klar benannt. Die Methodenkonvention 2.0 stellt eine Aktualisierung der 2007 erschienen Methodenkonvention dar und berücksichtigt die wissenschaftlichen Entwicklungen, die sich seitdem vollzogen haben. Neben dem Hauptteil umfasst sie Methodenkonvention die separaten Anhänge A (Methoden der ökonomischen Bewertung) und B (Best-Practice-Kostensätze für Luftschadstoffe, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung).
Das Projekt "Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Externe Kosten im Hochbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Katalyse Institut für angewandte Umweltforschung e.V..Gegenstand des Forschungsprojekts war eine Untersuchung zur Frage der Relevanz und Einbindungsmöglichkeiten externer Umweltkosten im Baubereich und beispielhafte Berechnungen externer Kosten. Auf Basis der Ergebnisse wurden Empfehlungen für die Berücksichtigung externer Kosten in der Praxis der Bauverwaltung und im Leitfaden Nachhaltiges Bauen der Bundesbauministeriums entwickelt. Der Löwenanteil der Umwelt- und Gesundheitskosten, die bei der Herstellung und Nutzung von Materialien entstehen, werden von der Allgemeinheit, aber nur zu geringen Teilen von den Verursachern selbst getragen. Seit 2007 liegt mit der vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten eine Grundlage für eine standardisierte ökonomische Berücksichtigung und Bewertung von Umweltschäden vor. Mit der vom UBA vorgestellten Methode und den in der Studie sondierten Anwendungsfeldern findet die langjährige Debatte zur Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Umweltkosten aus Produktionsprozessen einen vorläufigen Abschluss. Für die Bereiche Energieerzeugung und Verkehr ist die Einbeziehung externer Kosten bereits seit längerem mit Hilfe von Forschungsvorhaben erkundet und durch nationale Regelungen in der Praxis umgesetzt worden. Erfahrungen zur praktischen Anwendung im Gebäudebereich, das heißt die Integration externer Umweltkosten in die Verfahren der Gebäudeplanung, -erstellung, -verwaltung und -bewirtschaftung liegen in Deutschland dagegen kaum vor. Diese Wissenslücken schließen zu helfen, ist ein zentrales Anliegen dieses Projektes. Denn der Gebäudebereich wird bereits seit längerem als Handlungsfeld ausgewiesen, in dem die Integration externer Kosten einen potenziell großen Effekt haben kann - beispielsweise bei Entscheidungen über die Art der Wärme- und Energieerzeugungsanlagen oder der Wahl der Maßnahmen zur Energieeffizienz durch Dämmung. Ziele: Als praxisbezogene Ziele bearbeitete die Studie: 1. Die Entwicklung konkreter Vorschläge zur Berücksichtigung von externen Kosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wie sie im Rahmen von Nachhaltigkeitsbetrachtungen bei Bundesbauten durchgeführt werden. 2. Die Ausarbeitung einer Methodik und eines einfach zu handhabenden EDV-Instruments zur Berechnung externer Kosten für die Verwaltung von Bundesliegenschaften. 3. Eine Aufbereitung des Themas externe Kosten für die Praxis, welche es ermöglicht als Entscheidungshilfsmittel in der Neubauplanung, bei der Analyse von Bestandsgebäuden wie auch im Rahmen von Architektur-Wettbewerben zu dienen.
Das Projekt "IC-EUREKA, Laser induced flourescence" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Optoelektronik.Objective: As air pollution, the use of chemicals, and natural hazards take their toll on Europe's forests and farmland, research from Germany, France, Italy and Sweden cooperate under the umbrella of EUREKA to develop a way of fast monitoring the health status of crop and forest stands. The goal of the LASFLEUR project is to develop a remote sensing system based on an airborne laser to collect information on the state of plant health across large areas of vegetation. By using laser-induced fluorescence signals of vegetation, conclusions may be drawn on the state of plant vitality. Thus, such measurements may be valuable tools for the development of a monitoring system for environmental damage forecast recovery assessment. General Information: In essence, the system measures photosynthesis - the process by which plants convert sunlight into chemical energy. Diseased plant leaves partially lose their ability to use the absorbed radiation. The amount of radiation not used to sustain plant life, is emitted as fluorescence and will increase with damage. Thus, from chlorophyll fluorescence data, information on the state of photosynthesis performance may be derived. Whereas the German and Italian project partners are mainly concerned with measuring and interpreting the fluorescence spectrum (Spectral Radio Principle) with regard to its dependency on the physiological and systems-relevant parameters, the project partner in FRANCE will mainly study the correlation of time-resolved fluorescence with physiological parameters (Time Resolved Principles). The Swedish group is developing an imaging fluorescence lidar. It is planned in the European work distribution within the EUREKA project LASFLEUR to develop, realise, optimize, test and evaluate all systems in order to provide a suggestion for a future European airborne lidar system which would be able to measure the chlorophyll fluorescence of vegetation spectrally as well as time-resolved. Parallel to these studies on laser-induced chlorophyll- a fluorescence passive spectro-radiometer data suitable for fieldwork will be taken as reference. For comparability the scientists have already agreed on 4 tree and crop species which will be studied under different environmental conditions. To this will be added some species of regional importance. Research in ITALY and Southern FRANCE will concentrate on effects of the Mediterranean climate such as lack of water, heat, etc. while the northern countries will lay more emphasis on the problem of agricultural and industrial pollution. There is broad interest in this new technology in forestry production and agriculture worldwide. Large areas can be surveyed, enabling data to be collected on a regular basis. Frequent monitoring may help to plan harvest, irrigation and fertilisation management. The project organises are confident that the system will also provide a sound basis for political decisions to introduce tighter pollution controls.
Das Projekt "Oekonomische Bewertung oekologischer Schaeden (Vorstudie)" wird/wurde gefördert durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltbehörde. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Verkehrswissenschaft.Es soll die Moeglichkeit der oekonomischen (monetaeren) Bewertung von Umweltschaeden aufgrund der gegenwaertigen Erkenntnisse der naturwissenschaftlichen Schadforschung und der Datenlage in Hamburg aufgezeigt werden. Schwerpunkte der Vorstudie sind die Bereiche Oberflaechen und Grundwasser, Bauwerke und Boden.
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Bund | 7 |
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Förderprogramm | 5 |
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unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
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Deutsch | 10 |
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Keine | 6 |
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