Pretiale umweltpolitische Instrumente wie Emissionssteuern und handelbare Verschmutzungszertifikate haben gegenueber dem Ordnungsrecht nicht nur den Vorteil der statischen Effizienz, sondern liefern auch langfristig Anreize, in neue umweltfreundliche Technologien zu investieren. In diesen Projekt sollen zum einen Steuern, Zertifikate, wie auch das Ordnungsrecht im Hinblick auf ihre unterschiedliche Anreizwirkung hin untersucht werden. Darueber hinaus sollen die so gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit dem ZEW fuer die Endogenisierung technischen Fortschritts im Umweltbereich in berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, insbesondere fuer die BRD und die EU verwendet werden.
Liegen Schadstoffinteraktionen vor, so haengt die Umweltwirkung jedes einzelnen Schadstoffes von der Emissionsmenge anderer Schadstoffe ab. Umweltpolitische Ziele der Emissionsvermeidung koennen daher nicht fuer einzelne Schadstoffe unabhaengig voneinander verfolgt werden. Das Forschungsprojekt untersucht die Konsequenzen, die sich aus diesen Zusammenhaengen fuer eine effiziente Umweltpolitik ergeben.
Untersuchung über die Möglichkeiten zur Einführung vorgezogener Entsorgungsgebühren.
Theoretische und empirische Analysen der Moeglichkeiten zur Verbesserung der Umweltqualitaet (Instrumente der Umweltpolitik): Vor- und Nachteile der Verwendung direkter Kontrolle und der Preissteuerung. Erfassung der Wertschaetzung der Umwelt.
Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Lebensraum-zerstörung und Umweltschäden, aber auch durch den Handel mit ihnen in ihrem Bestand gefährdet. Beispielsweise werden Land- und Sumpfschildkröten, Papageien und Kleinblumenzwiebeln für Liebhaberzwecke jährlich in großen Mengen der Natur entnommen. Zum Schutz von Arten vor unkontrollierter Naturentnahme für den Handel verpflichten sich die Vertragsstaaten des 1973 geschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) zu konkreten einschränkenden Maßnahmen der Handelskontrolle und -begrenzung. Weiter lesen Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungs-verbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote. Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen. Weiter lesen Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen der Anhänge A, B und C der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (1) in die bzw. aus der EU sind zuvor spezielle Dokumente gemäß Artikel 4 und 5 dieser Verordnung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn (Tel.: +49 228 8491-0, Fax: +49 228 8491-1319) erforderlich. Bundesamt für Naturschutz Artenschutzvollzug Konstantinstr. 110 53179 Bonn Einzelheiten zur Beantragung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen können im Internet unter Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN (2) nachgelesen werden. Eine Zusammenstellung aller bisherigen Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten enthält www.zeet.de (2) . Voraussetzung für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen für Arten der Anhänge A, B und C sind die EU-Bescheinigungen der zuständigen Behörden der Bundesländer, in Sachsen-Anhalt vom CITES-Büro in Steckby (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ): Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Kontrollaufgaben des Artenschutzes / CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Quelle: (1) EURO-Lex (2) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Bedeutung des besonderen Schutzes von Tieren Besonders geschützte und streng geschützte Arten Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen Besitz von Totfunden für Forschung oder Lehre Totfunde von Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97, die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegen (sogenannte „Doppelrechtler“) Verstorbene naturentnommene Pfleglinge von Zoos und Tiergärten Verstorbene gezüchtete oder eingeführte Tiere von Zoos, Tiergärten und privaten Haltern Anforderungen an Präparatoren Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation Nachweispflicht Kennzeichnung Vermarktung Buchführungspflicht Gesetze, Merkblätter und weitere Informationen Letzte Aktualisierung: 18.12.2024
Landesrecht Bundesrecht Informationsfreiheitsgesetz (mit Umweltinformationsrecht) Gesetz über Gebühren und Beiträge Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung – UGebO) Umweltgesetze und Verordnungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Übersicht und Download) Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz – UIG) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG Kostenverordnung) Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Des Weiteren finden Sie spezielle Rechtsvorschriften zu folgenden Themen: Bodenschutz und Altlasten Elektromagnetische Felder Immissionsschutz / Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Strahlenschutz Wasser und Geologie Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU
F. Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresverschmutzung Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr 2501 Verlängerung der Gültigkeit eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung ( IOPP -Zeugnis), die Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe ( IAPP -Zeugnis), die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut, die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser ( ISPP -Zeugnis), bis zu fünf Monaten 65 2052 Zulassungen von Anlagen und Geräten zur Verhütung der Meeresverschmutzung § 3 Absatz 3 Nummer 2 SchSV i. V. m. § 1 Absatz 2 Abschnitt A. II. Anlage SchSG i. V. m. MARPOL Anlagen I, II, IV, V, VI 778 2503 Erteilung des Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ( BCH -Zeugnis) nach MARPOL Anlage II Regel 11 i. V. m. Abschnitt 1.6.4 des Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ( BCH-Code ) (BCH-Zeugnis) § 9 Absatz 1, 3 Nummer 1 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt A. 1. II. Nummer 16 SchSV MARPOL Anlage II Regel 11 i. V. m. Abschnitt 1.6.4 des Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (BCH-Code) nach Zeitaufwand 2553 Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut nach MARPOL Anlage II Regel 11 i. V. m. Abschnitt 1.5.4 des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ( IBC-Code ) (IBC-Zeugnis) § 9 Absatz 1 und § 3 Absatz 3 Nummer 2 Anlage 2 Abschnitt A. 1. I. Nummer 9 SchSV i. V. m. SOLAS Regel VII/10 i. V. m. Regel I/12 nach Zeitaufwand 2554 Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut ( IGC -Zeugnis) § 9 Absatz 1 und § 3 Absatz 3 Nummer 2 Anlage 2 Abschnitt A. 1. I. Nummer 10 SchSV i. V. m. SOLAS Regel VII/3 i. V. m. Regel I/12 nach Zeitaufwand 2557 Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Regel 14 i. V. m. Anhang 4 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 1973/78 § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 2 Absatz 1, § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. II. SchSG i. V. m. § 5 Absatz 1 und 4 SchSV i. V. m. dem MARPOL-Gesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 ( BGBl. 1998 II Seite 2546), in der jeweils gültigen Fassung) i. V. m. den Verordnungen über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr i. V. m. Regel 14 und Anhang 4 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 119 2558 Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes für Ölverschmutzungen ( SOPEP ) nach MARPOL Anlage I Regel 37 oder des bordeigenen Notfallplanes für Meeresverschmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe ( SMPEP ) nach MARPOL Anlage II Regel 17 bzw. des bordeigenen Notfallplanes für Meeresverschmutzungen nach MARPOL Anlage I Regel 37 Absatz 3 und Anlage II Regel 17 Absatz 3 § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 1 Absatz 2, § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. II. SchSG i. V. m. § 5 Absatz 1 SchSV i. V. m. dem MARPOL-Gesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 (BGBl. 1998 II Seite 2546), in der jeweils gültigen Fassung) i. V. m. den Verordnungen über Änderungen Internationaler Vorschriften über Umweltschutz im Seeverkehr i. V. m. Regel 37 der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens bzw. Regel 17 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens bzw. Regel 37 Absatz 3 der Anlage I und Regel 17 Absatz 3 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 65 2580 Genehmigung der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser nach MARPOL Anlage IV Regel 11 Absatz 1.1 § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 1 Absatz 2, § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. II. SchSG i. V. m. dem § 5 Absatz 1 SchSV i. V. m. dem IntMeerSchÜbk1973G i. V. m. den Verordnungen über Änderungen internationaler Vorschriften über Umweltschutz im Seeverkehr i. V. m. Regel 11 Absatz 1.1 der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens 131 2590 Befreiung von MARPOL Anlage VI Regel 3 Absatz 2 § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. dem IntMeerSchÜbk1973G i. V. m. den Verordnungen über Änderungen Internationaler Vorschriften über Umweltschutz im Seeverkehr i. V. m Regel 3 Absatz 2 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens nach Zeitaufwand 2591 Zulassung eines emissionsmindernden schiffsbezogenen technischen Verfahrens nach § 13 Absatz 5 der See-Umweltverhaltensverordnung § 13 Absatz 5 SeeUmwVerhV i. V. m. dem IntMeerSchÜbk1973G i. V. m. den Verordnungen über Änderungen Internationaler Vorschriften über Umweltschutz im Seeverkehr i. V. m. Regel 4 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens nach Zeitaufwand 2600 Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung nach Regel E-2 der Anlage des Ballastwasser-Übereinkommens vor Indienststellung des Schiffes § 9 Absatz 3 Nummer 1 i. V. m. § 3 Absatz 3 Nummer 2 und Anlage 2 Abschnitt A. 1. VII. Nummer 27b SchSV i. V. m. Artikel 7 und Regel E-2 der Anlage des Ballastwasser-Übereinkommens 718 2601 Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung nach Regel E-2 der Anlage des Ballastwasser-Übereinkomens für vorhandene Schiffe § 9 Absatz 3 Nummer 1 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt A. 1. VII. Nummer 27b SchSV i. V. m. Artikel 7 und Regel E-2 der Anlage des Ballastwasser-Übereinkommens 592 2602 Verlängerung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung § 9 Absatz 3 Nummer 1 i. V. m. § 3 Absatz 3 Nummer 2 und Anlage 2 Abschnitt A. 1. VII. Nummer 27b SchSV i. V. m. Artikel 7 und Regel E-2 der Anlage des Ballastwasser-Übereinkommens 119 2603 Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans nach § 19 Absatz 1 der See-Umweltverhaltensverordnung § 19 Absatz 1 SeeUmwVerhV i. V. m. BallastWG und der Ballastwasser-Änderungsverordnungen i. V. m. Regel B-1 der Anlage zum Ballastwasser-Übereinkommen 131 2604 Genehmigung von Änderungen im Sinne der Anlage Regel E-1 Absatz 10 des Ballastwasser-Übereinkommens § 1 Nummer 4, § 6 Absatz 1 SeeAufgG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1, § 10 Absatz 2 und Anlage Abschnitt A. IX. SchSG i. V. m. § 5 Absatz 1, 4 SchSV i. V. m. dem BallastWG und den Ballastwasser-Änderungsverordnungen i. V. m. Regel E-1 Absatz 10 Anlage zum Ballastwasser-Übereinkommen nach Zeitaufwand 2605 Erteilung der Inventarbescheinigung nach Erstbesichtigung nach § 24 Absatz 1 Satz 1 der See-Umweltverhaltensverordnung Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG i. V. m. dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2325 der Kommission vom 19. Dezember 2016 i. V. m. § 24 Absatz 1 Satz 1 SeeUmwVerhV 855 2606 Erteilung der Inventarbescheinigung nach Erneuerungsbesichtigung nach § 24 Absatz 1 Satz 1 der See-Umweltverhaltensverordnung Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG i. V. m. dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2325 der Kommission vom 19. Dezember 2016 i. V. m. § 24 Absatz 1 Satz 1 SeeUmwVerhV 418 2607 Verlängerung der Geltungsdauer der Inventarbescheinigung nach § 24 Absatz 2 der See-Umweltverhaltensverordnung Artikel 9 Absatz 7 und 8 der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG i. V. m. § 24 Absatz 2 SeeUmwVerhV 131 2608 Erteilung der Recyclingfähigkeitsbescheinigung nach § 24 Absatz 1 Satz 1 der See-Umweltverhaltensverordnung Artikel 9 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG i. V. m. dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2321 der Kommission vom 19. Dezember 2016 i. V. m. § 24 Absatz 1 Satz 1 SeeUmwVerhV 538 2609 Verlängerung der Geltungsdauer der Recyclingfähigkeitsbescheinigung nach § 24 Absatz 2 der See-Umweltverhaltensverordnung Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG i. V. m. § 24 Absatz 2 SeeUmwVerhV 131 2610 Genehmigungen und Prüfungen nach der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 und/oder nach dem Übereinkommen von Hongkong nach Abschnitt 4a, § 23 Absatz 1 SeeUmwVerhV i. V. m. der Verordnung (EU) Nummer 1257/2013 oder dem Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen nach Zeitaufwand Stand: 01. Oktober 2024
Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de
Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de
Teil der Statistik "Export und Abgabe" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de
Origin | Count |
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Bund | 134 |
Land | 35 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 122 |
Gesetzestext | 1 |
Strukturierter Datensatz | 12 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 11 |
unbekannt | 11 |
License | Count |
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geschlossen | 25 |
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Language | Count |
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Deutsch | 157 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
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Unbekannt | 1 |
Webdienst | 12 |
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Topic | Count |
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Boden | 96 |
Lebewesen & Lebensräume | 103 |
Luft | 92 |
Mensch & Umwelt | 163 |
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Weitere | 142 |