Das Projekt "Vorbehandlung von Abwaessern der Nahrungsmittelindustrie unter besonderer Beachtung der N- und P-Problematik" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: UWEGAS Gesellschaft für Geräte und Anlagen für den Umweltschutz.
Das Projekt "Analyse von Getriebegeraeuschen" wird/wurde ausgeführt durch: Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Institut für Konstruktions- und Fertigungstechnik.Im Rahmen der zunehmenden Anstrengungen im Umweltschutz finden bei Maschinen und Anlagen die akustischen Emissionswerte immer staerkere Beachtung. Zum einen fuehren erhoehte Schalleistungen im Arbeitsumfeld zu gesundheitlichen Beschwerden, zum anderen stellen sie ein Mass zur Beurteilung der relativen Guete von Antriebsanlagen dar. Ferner ergibt sich als Nebeneffekt die Moeglichkeit, anhand einer Schallemissionsanalyse im Zeitbereich Maschinenschaeden voraussagen bzw. verhindern zu koennen. Um diese Diagnostik anwenden zu koennen, sind zunaechst Erkenntnisse ueber die Entstehung des Schalls bei unterschiedlichen Parametern notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sollen mit praktischen Untersuchungen an einem Verspannpruefstand diese Erkenntnisse an einem Getriebe bei dynamischer Betriebsweise gefunden werden.
Das Projekt "H2Mare_VB3 - TransferWind - H2Mare Forschungs-Transfer, Teilvorhaben: Prüfung der Übertragbarkeit von bestehenden Regularien zur Anwendung bei der Installation und dem Betrieb von Offshore-PtX-Plattformen und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die zukünftige Vorschriftenentwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme.
Die Firma BMW AG beabsichtigt das Gebäude 36.2 (Anlagenteil Karosseriebau der Anlage zum Bau und Montage von Kraftfahrzeugen) im Werk 1.10, Lerchenauer Str. 76, 80809 München durch bauliche und brandschutzrechtliche Änderungen am Gebäude sowie weiterer Maßnahmen im Gebäudeumgriff zu ändern (Tektur). Das Vorhaben stellt eine nach § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigebedürftige Änderung dar, für welche die Fa. BMW AG eine Genehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz beantragt hat. Der hier vorliegenden Tektur vorausgegangen sind zwei Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG zum Anlagenbereich Karosseriebau, Gebäude 36.2 (separate allgemeine Vorprüfungen nach dem UVPG, Bekanntmachungen vom 30.01.2023 und 30.01.2024). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 12 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
ID: 4885 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Altheim müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 44 Lagerhäusern, 7 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 33,6 ha notwendig. Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,1 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 33,6 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 5 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Projektinformationen UVP-Bericht Fachbeitrag Artenschutz Formblatt FFH Vorprüfung Altheim Formblatt FFH Vorprüfung Külsheim Anlage 1 Karten: Biotoptypen Bestand Anlage 1 Karten: Biotoptypen Planung Anlage 1 Karten: Boden Bestand Anlage 1 Karten: Boden Planung Anlage 1 Karten: Höhlenbaumkartierung Anlage 1 Karten: Brutvögel gesamt Anlage 1 Karten: Brutvögel streng geschützt und Rote Liste.pdf Anlage 1 Karten: Schwarzspechtreviere Anlage 1 Karten: Fledermäuse Anlage 1 Karten: Haselmaus Anlage 1 Karten: Reptilien und Amphibien Anlage 1 Karten: Waldfunktionskarte Anlage 1 Karten: FE Daten innerhalb Anlage 1 Karten: FE Daten außerhalb Anlage 1 Karten: Übersichtskarte Anlage 1 Karten: Schutzgebiete Anlage 1 Karten Biotopverbund Anlage 1 Karten: Bodenkundliche Einheiten Anlage 1 Karten: Gewässernetz Anlage 1 Karten: Maßnahmenkonzept Anlage 2: Artenliste Altheim Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Altheim S+GMaßnahmenblätter Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Altheim S+G auf Bundesliegenschaften Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: Bofsheim Höpfingen S+G Maßnahmenblätter Anlage 3 Bundesforst Maßnahmenblätter: NeuaufforstungMaßnahmenblätter Anlage 4 Stadtflächen Maßnahmenblätter: Planung Gestaltungsmaßnahmen Stadt Walldürn Anlage 4 Stadtflächen Maßnahmenblätter: Walldürn Waldumwandlungen Maßnahmenblätter Anlage 5: Forstbetriebskarte Altheim Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Altheim Bestandesblatt Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Bestände-Altheim Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Umbau Külsheim Bestandesblätter Anlage 6 Bestandsblätter Bundesforstverwaltung: Wertheim Anlage 7 Bestandblätter Stadtwälder: FE Hardheim Anlage 7 Bestandblätter Stadtwälder: FE Höpfingen Anlage 8: Tabellarische Übersicht Ökopunkte für Ersatzaufforstung und Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen Anlage 9: standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls
ID: 4682 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Rohrfernleitung Würselen-Altenrath soll in Wesseling Urfeld auf einer Länge von ca. 190m innerhalb der Flurstücke der bestehenden Rohrfernleitung unterirdisch neu verlegt werden. Ort des Vorhabens: Wesseling Urfeld Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Allgemeine Vorprüfung Abschlussdatum: 18.12.2024 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Bonn Fontainengraben 200 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG
Die Überwachung der Freisetzung von Luftschadstoffen an der Emissionsquelle (z. B. am Kamin, Schornstein) ist gesetzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV) sowie in Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft) geregelt. Betreiber von industriellen oder gewerblichen Anlagen müssen Schadstoffe, die von ihren Anlagen in die Atmosphäre freigesetzt werden können, durch regelmäßige Emissionsmessungen überprüfen lassen und die Messergebnisse den für den Immissionsschutz zuständigen Überwachungsbehörden zur Beurteilung, ob vorgegebene Emissionsbegrenzungen eingehalten werden, zur Verfügung stellen. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind. Das LAU ist in Sachsen-Anhalt zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe dieser Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG. Bei häuslichen Heizungsanlagen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Die dabei notwendigen Emissionsmessungen sind vom Schornsteinfeger mit als dafür geeignet bekannt gegebenen Messgeräten durchzuführen. Die dabei eingesetzten Messgeräte müssen halbjährlich durch eine nach § 29b BImSchG i. V. m. § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV) bekannt gegebene Stelle ( Messgeräteprüfstelle ) überprüft werden. Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen: Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Die Bekanntgabe von Stellen nach § 29b i. V. m. § 13 Abs.3 der 1. BImSchV Prüfung der Qualität von Ermittlungen, Messplänen und Messberichten von Stellen nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG Unterstützung von Betreibern, bekannt gegebenen Stellen und Behörden zu messtechnischen Fragestellungen Durchführung von Emissionsmessungen, im Auftrag von Behörden, in Streitfällen und bei grundlegender oder landesweiter Bedeutung Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Emissionsmessverfahren
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind. Die regelmäßige Überprüfung der Messgeräte soll dazu beitragen, dass die Messeinrichtungen für Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der vorgenannten Verordnung oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Seit Inkraftsetzung der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) im Mai 2013 müssen sich diese Messgeräteprüfstellen nunmehr einem Bekanntgabeverfahren unterziehen. Voraussetzung für eine Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 der 41. BImSchV genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach sind neben den Anforderungen an die Organisationsform, Fachkunde, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit auch die in der Richtlinie VDI 4208 Blatt 2 beschriebenen Anforderungen vollständig nachzuweisen. Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist hierbei ein durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich Abgasmesstechnik zertifizierte Stelle erstellter aktueller Inspektionsbericht über die Einhaltung der Anforderungen an die personelle Ausstattung, der technischen Anforderungen und über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Stelle einen Antrag voraus. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten den Antrag ergänzt durch die geforderten Angaben, Anlagen und den Anhang personelle Ausstattung an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, wird das Ergebnis der Antragsprüfung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben und im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) bekannt gemacht. Im Falle einer positiven Entscheidung weist der Bescheid neben dem bekannt gegebenen Aufgabenumfang u. a. auch die Befristung der Bekanntgabe, ggf. vorgenommene Einschränkungen und vom Antragsteller zu beachtende Nebenbestimmungen und Hinweise aus. Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch nach dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.1.1, den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.1.2) und der Kompetenzprüfung (Nr. 23.1.3). Letzte Aktualisierung: 10.08.2021
Aufgabe des bekannt gegebenen Sachverständigen ist es, die Überwachungstätigkeit der Behörden von eigenen sachverständigen Ermittlungen zu entlasten. In Abhängigkeit insbesondere von den im Bekanntgabeverfahren überprüften Kenntnissen und Fähigkeiten des Sachverständigen, erstreckt sich diese Tätigkeit auf die im Rahmen des § 29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen und die Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen in bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagenarten nach dem Anhang der 4. BImSchV in Verbindung mit persönlich vertretenen Fachgebieten. Voraussetzung einer Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der 41. BImSchV genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach ist neben den Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, gerätetechnische Ausstattung und das Hilfspersonal auch das Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Hierzu sind die diesbezüglichen Hinweise und Festlegungen der Arbeitshilfe 41. BImSchV zu beachten. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Sachverständiger nach §29b BImSchG einen Antrag voraus. Das entsprechend zu verwendende Formular ist auch im Anhang 2 der vorbezeichneten Arbeitshilfe enthalten. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten den Antrag ergänzt durch die geforderten Angaben und Anlagen an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, werden bei den bekannt gebenden Behörden der anderen Bundesländer etwaige dortige Bedenken zur Zuverlässigkeit des Antragstellers oder darüber hinaus bestehende Einwände zum Bekanntgabebegehren abgefragt. Zudem erfolgt die Prüfung der Fachkunde und sachlichen Ausstattung. Im Zuge derer werden u.a. auch die vorgelegten Referenzen überprüft und ggf. ein Fachgespräch mit den Sachverständigen durchführt. Liegen alle Prüfungsergebnisse vor, wird die sich daraus ergebende Entscheidung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben. Dieser weist u. a. den Aufgabenumfang, ggf. Einschränkungen sowie die Befristung der Bekanntgabe aus und enthält vom Antragsteller zu beachtende Hinweise und Nebenbestimmungen (wie die Anzeige wesentlicher Änderungen, der Nachweis der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die Berichterstattung zu bei Prüfungen festgestellten bedeutsamen Mängeln etc.).Die Veröffentlichung der Bekanntgabe erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige ( ReSyMeSa ). Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.2.1, den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.2.2) und der Kompetenzprüfung (Nr. 23.2.3). Fachinformationen Arbeitshilfe für Sachverständige Formular Nachweis Haftpflichtversicherung Letzte Aktualisierung: 10.08.2021
Die Energiewende und mit ihr verbunden der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt ist von zentraler Bedeutung im Kampf gegen den Klimawandel. Ambitionierte Ziele beginnend auf Ebene der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen bis hinunter auf die Landesebene fordern nicht zuletzt einen energetischen Umbau in der Industrie und den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien, um den enormen Energiebedarf eines industriell geprägten Bundeslandes wie Sachsen-Anhalt zu decken. Das Landesamt für Umweltschutz führt räumliche Analysen in Bezug auf vorhandene Erneuerbare Energien Anlagen sowie potentielle künftige Standorte durch. Der Fokus liegt hierbei auf Analysen, die die Energiewende mit möglichst wenig Konflikten im Natur- und Artenschutz ermöglichen. Die enge Zusammenarbeit mit den hausinternen Naturschutzspezialisten ist hierbei von Vorteil. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Monitoring zum Ausbau der Windenergieanlagen im Land sowie zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien Anlagen. Letzte Aktualisierung: 18.09.2024
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Bund | 60 |
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Förderprogramm | 40 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 32 |
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