Der Datensatz enthält die Stammdaten der aktiven Partner der UmweltPartnerschaft Hamburg. Die UmweltPartnerschaft ist die Institution zur Förderung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes in Hamburg. Aktive Partner des Netzwerkes leisten freiwillig mehr für den Umwelt- und Klimaschutz als das Gesetz ihnen vorschreibt. Gemeinsam mit den Trägern unserer Initiative unterstützen wir die Unternehmen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen in Sachen Umweltschutz. Die Partnerkarte der UmweltPartnerschaft Hamburg (Webportal) soll zur stärkeren Vernetzung der aktiven Umweltpartner und zur Präsentation der aktiven Umweltpartner gegenüber den Hamburger Bürgern/innen dienen. Für jeden aktiven Umweltpartner wird georeferenziert dargestellt: - Name des Unternehmens - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) - Branche/ Wirtschaftszweig Zusätzlich wird im Webportal eine Filterfunktion mit folgenden Sortierungen angeboten: - Bezirk - Wirtschaftsfeld - Wirtschaftszweig
Um geeignete Maßnahmen für die Insektenförderung auf Landesebene zu gestalten, sind einheitliche und zielführende Kriterien notwendig. Diese müssen die Wirksamkeit der Maßnahmen für verschiedene Insektengruppen, die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten sowie mögliche Synergien und Konflikte mit anderen Zielen des Natur- und Umweltschutzes einschließen. Um einen breit angelegten und wirksamen Insektenschutz zu realisieren, ist es zudem erforderlich, individuelle Anpassungen zu ermöglichen und landwirtschaftliche Betriebe naturschutzfachlich zu beraten. Die Umsetzung von lnsektenschutzmaßnahmen muss angemessen honoriert werden und die infrastrukturellen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Die in Brandenburg entwickelte Strategie zur Bewertung von lnsektenschutzmaßnahmen stellt eine Grundlage für die Entwicklung einheitlicher Kriterien in Deutschland dar.
Die slowenische Hauptstadt Ljubljana erhält die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas 2016. Die Vergabe wurde am 24. Juni 2014 von EU-Umweltkommissar Janez Potoènik bei einem Festakt in Kopenhagen, die den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2014“ innehat, bekannt gegeben. Anerkennung fand Ljubljana insbesondere für die Stärkung des Umweltbewusstseins ihrer Bürger, ihre nachhaltige Strategie „Vision 2025“, die Umsetzung verschiedener städtischer Umweltmaßnahmen im Laufe der vergangenen zehn Jahre und ihr beeindruckendes Verkehrsnetz.
Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Der Ro-Ro-Frachter MS „Frisia VIII“ ist das erste Schiff, welches den Blauen Engel für umweltfreundliches Schiffsdesign (RAL - UZ 141) tragen darf. Das Umweltzeichen richtet sich an Reedereien oder Schiffsbetreiber, die einen Neubau planen. Denn schon beim Design und Bau eines Schiffes sollten möglichst viele Umweltinnovationen realisiert werden, um die Potenziale zum Schutz der Umwelt zu nutzen. Am 23. März 2012 Tagen fand in Ostfriesland die Übergabe der Urkunde statt. Der im Oktober 2010 von der Sietas Werft abgelieferte Neubau wurde nicht nur speziell entsprechend den logistischen Bedürfnissen im Inselversorgungsverkehr nach Norderney und Juist konstruiert, sondern es wurden, wie es die Kriterien vorschreiben, bereits bei Design und Bau möglichst viele zukunftsweisende Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt.
Gründungspräsident des Umweltbundesamtes stand von 1974 bis 1995 an der Spitze der Behörde Der erste Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Heinrich Freiherr von Lersner ist am Dienstag, 26. August 2014 in Berlin verstorben. Der am 14. Juli 1930 in Stuttgart geborene von Lersner leitete das UBA 21 Jahre. Sein Nachfolger Andreas Troge, UBA-Präsident von 1995 bis 2009, würdigte von Lersner als einen herausragenden Visionär des Umweltschutzes: „Herr von Lersner wirkte maßgeblich daran mit, Visionen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen mit wissenschaftlich fundierten und praktisch wirksamen Maßnahmen zu verwirklichen. Seine hohe Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen, insbesondere uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seine Weitsicht hinsichtlich zukünftiger Umweltprobleme und sein Beharren auf wissenschaftlicher Unabhängigkeit des Umweltbundesamtes prägen das Amt nach wie vor.“ Die amtierende UBA-Präsidentin Maria Krautzberger ergänzt: „Das Umweltbundesamt, welches Herr von Lersner als ‚Amt neuen Stils‘ gründen half, verdankt ihm sein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft; schon kurze Zeit nach der Gründung und bis zum heutigen Tag.“ Nach dem Abitur 1950 studierte von Lersner zunächst Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel, absolvierte die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und legte 1959 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr wurde er von dem Tübinger Staatsrechtler Günter Dürig über Fragen der Haftung für legislatives Unrecht promoviert. Anschließend trat er im Südbadischen seine Assessorenlaufbahn bei verschiedenen Landratsämtern an. Nach nur zwei Jahren wechselte von Lersner in den Bundesdienst. Im Bundesministerium des Innern war er seit 1961 zunächst in der Abteilung für Soziales, schließlich in der Abteilung für öffentliche Sicherheit eingesetzt. Erst 1970 kam er in die kurz zuvor aus dem Bundesgesundheitsministerium umgezogene Abteilung für Umweltschutz und wurde dort Unterabteilungsleiter für Wasser- und Abfallwirtschaft. Im Jahr 1973 wurde der Ministerialdirigent von Innenminister Hans-Dietrich Genscher zum Leiter der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, der Vorläufereinrichtung des UBA ernannt. Das 1974 errichtete UBA leitete von Lersner 21 Jahre bis zu seiner Pensionierung 1995. Als Jurist war von Lersner vor allem Generalist, zum Umweltschutz kam er „wie die Jungfrau zum Kind“ – so formulierte er es in einem Interview 1983 einmal selbst. Doch es war ein Kind, das von Lersner lieb gewann, dies zeigt bereits seine ungeheure Produktivität auf dem Gebiet des Umweltrechts: Zwischen 1970 und 1990 veröffentlichte er über 50 wissenschaftliche Beiträge zu Fragen des Abfall- und Wasserrechts und sonstigen Fragen des Umweltschutzes. Sein Führungsstil war für einen Amtsleiter in den 1970er und 1980er Jahren eher ungewöhnlich. Der dem linken Flügel der FDP zuzurechnende von Lersner war stets für die Freiheitsrechte des Individuums eingetreten. Das UBA war für ihn ein „Amt neuen Stils“ und das war mehr als eine Floskel. Er bemühte sich, hierarchische Schranken abzubauen, etwa indem er Rücksprachen nicht nur mit den Vorgesetzten, sondern auch mit den fachlich verantwortlichen Mitarbeitern selbst führte – seinerzeit ein absolutes Novum. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine zu essen, war für ihn selbstverständlich. Er hatte für viele ein offenes Ohr. Es war von Lersners zentrales Anliegen, das UBA zu einer unabhängigen Behörde aufzubauen, die auch vor politischen Kurswechseln sicher ist. Die Geschichte, er habe im Bundesministerium des Innern (BMI) erreicht, dass der UBA-Präsident lediglich in Besoldungsstufe B8 eingruppiert wird und damit nicht mehr als politischer Beamter gilt, der im Zuge eines Regierungswechsels ausgetauscht werden kann, wird bis heute erzählt. Vehement verteidigte er seine Mitarbeiter immer wieder gegen Kritik – etwa wenn sich das vorgesetzte BMI über den „unbotmäßigen Kleidungsstil“ im UBA beklagte oder wenn die fachlich für richtig erachteten Stellungnahmen von UBA-Mitarbeitenden nicht mit den politischen Erwartungen in den Ministerien übereinstimmten. Als Privatmann zeichnete ihn ein starkes Interesse an Geschichte und Kunst aus. Im UBA etablierte von Lersner die Tradition regelmäßiger Kunstausstellungen.
Mehr Nachhaltigkeit bei Textil- und Schuhproduktion Umweltbundesamt (UBA), Industrie- und Handelsunternehmen, Verbände der Textil- und Schuhbranche sowie zivilgesellschaftliche Institutionen ziehen in Sachen Nachhaltigkeit an einem Strang: Die Umweltstandards der Textil- und Schuhproduzenten sollen weltweit verbessert werden. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßt, dass Marken- und Handelsunternehmen ihren Zulieferern Umweltstandards zunehmend zur Bedingung machen: „In der weltweit vernetzten Textil- und Schuhproduktionskette müssen endlich auch Umweltstandards global wirken - nicht nur in der EU, in der nur noch ein Bruchteil produziert wird“. Dem Handel komme hier die wichtige Rolle zu, über seine Einkaufspolitik entscheidende Impulse zu setzen und für Know-how-Transfer zu sorgen. Die teilnehmenden Unternehmen profitieren ebenso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Zusammenarbeit. Erstgenannte können Ressourcen wie Energie und Wasser sparen sowie ihre Kosten senken. Ebenso fallen geringere Ausgaben für die Abwasser- und Abgasreinigung an, denn wer die Schadstoffe darin im Vorhinein verringern kann, braucht weniger für deren Reinigung zu bezahlen. Die Investition in betriebliche Umweltmaßnahmen zahlt sich also mittel- und langfristig für die Unternehmen aus. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Laut der aktuellen Umweltbewusstseinsstudie des UBA kaufen zwei von drei Befragten gezielt Produkte, deren Herstellung die Umwelt möglichst gering belastet. Ein Ziel von Handel und Industrie muss es also sein, unsere Umwelt besser zu schützen und das Gros der Konsumenten nicht zu verlieren. Auf dem Forum „Umweltstandards in der Textil- und Schuhbranche“ stellen die Kooperationspartner heute in Berlin die gleichnamige Broschüre vor, die sich weltweit an Textil- und Schuhproduzenten richtet. Mit der Broschüre soll vor allem eines erreicht werden: mit den Produzenten so praxisnah wie möglich in Dialog treten. Der Leitfaden greift konkrete Produktionsschritte auf, skizziert Verbesserungen in Technik und Ablauf und zeigt, wie sich betrieblicher Umweltschutz schon während der Herstellung von Produkten rechnet. Beispielsweise können Mitarbeiterweiterbildung und -schulung sowie Wartung und Überprüfung von Anlagen zu hohen Umweltentlastungen führen. Zum einen werden dadurch Wasser- und Energiebedarf gesenkt, zum anderen Ressourcen eingespart. 28.06.2011
In ihrem am 28. März 2011 vorgestellten Fahrplan "Verkehr 2050" setzt die EU-Kommission auf drei Kernziele: Verlagerung von Straße auf Schiene und Wasser, Senkung der CO2-Emissionen und mehr Mobilität. Bis 2050 soll mindestens die Hälfte der Personenbeförderung bei Strecken ab 300 Kilometer auf die Schiene verlagert werden. Auch der Güterverkehr soll bis dahin vermehrt auf den Eisenbahn- oder Schiffsverkehr umsteigen. Dazu plant die EU-Kommission einen entsprechenden Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes, der nach Einschätzung der Kommission 550 Milliarden Euro kosten würde. So sollen etwa alle Flughäfen des Kernnetzes an das Schienennetz angebunden und die verschiedenen Verkehrsträger besser miteinander verknüpft werden. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen will die EU-Kommission bis 2050 um 60 Prozent senken, auch um Europas Abhängigkeit von Öleinfuhren drastisch zu verringern. So soll etwa bis 2050 der Anteil CO2-emissionsarmer Flugkraftstoffe 40 Prozent erreichen, die Emissionen in der Schifffahrt sollen um 40 Prozent gesenkt werden. Auch im Stadtverkehr schlägt die EU-Kommission ehrgeizige Maßnahmen für mehr Umweltschutz vor. So sollen bis 2050 keine Autos mit konventionellem Kraftstoff mehr in den Städten fahren.
Minister und hochrangige Vertreter, verantwortlich für die Wasserbewirtschaftung des Donau-Einzugsgebiets aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Montenegro, Österreich, der Republik Moldau, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Ungarn sowie der Europäischen Kommission haben im Rahmen einer Ministertagung am 16. Februar 2010 in Wien eine "Donaudeklaration" verabschiedet. Die Tagung wurde unter der Koordination der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) in Wien abgehalten. Damit wird der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau verabschiedet, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse bis zum Jahr 2015 aufzeigt. Der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau skizziert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse, die bis zum Jahr 2015 realisiert werden sollen. Die Maßnahmen sind vielfältig und haben das Ziel, die Verschmutzung durch Abwasser aus menschlichen Siedlungen und der Landwirtschaft zu reduzieren, die negative Auswirkungen von künstlichen Veränderungen der Flussstruktur zu verringern, phosphatfreier Waschmittel in allen Ländern einzuführen, sowie Auenlandschaften wieder an die Flüsse anzubinden. Der Plan orientiert sich an den rechtlich verbindlichen Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie.
Die 13. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt nach umfangreichen Vorarbeiten unter maßgeblicher Beteiligung des Umweltbundesamtes in Kraft. Sie regelt insbesondere die zulässigen Emissionen von Kraftwerken und industriellen Großfeuerungsanlagen. Es ist eine der erfolgreichsten Umweltschutzmaßnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Allein in den alten Bundesländern sinkt bis 1993 die Emission von Schwefeldioxid um 89 %. Die Werte um Stickoxide und Staube gehen um 72 bzw. 80 % zurück.
Origin | Count |
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Bund | 1305 |
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Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 20 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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