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PROSOIL – Protection of soil organisms: Development of toxicity criteria for soil organisms in the framework of classification of substances and PBT assessment

The European ⁠ CLP ⁠ Regulation as well as the Globally Harmonized System (GHS) only provide criteria for aquatic toxicity with regard to environmental hazards. Legal requirements for the use of terrestrial toxicity data are missing, although data from substance regulations (pesticides, pharmaceuticals, biocides or ⁠ REACH ⁠ chemicals) are available. The goal was to develop data-based proposals for possible criteria for soil organisms. In the project, available toxicity data for soil organisms were compiled and analyzed in a comprehensive database. Based on the toxicity distributions for different organisms, sensitive toxicity ranges for organism groups were identified using various statistical methods and possible criteria and categories were defined. Substances falling into the defined categories were identified and compared to existing aquatic classifications to highlight potential consequences and benefits. The findings and analyses provide an important contribution to support current processes to develop toxicity criteria for the terrestrial environmental compartment and implement them in regulations and guidance documents. Veröffentlicht in Texte | 105/2022.

Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) tritt in Kraft

Die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein wichtiger Fortschritt im Bereich der Umweltvorschriften. Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme trat am 21. Juli 2001 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten vor dem 21. Juli 2004 umgesetzt werden. Artikel 1: "Ziel dieser Richtlinie ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden."

Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvor­schriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umwelt­rechts­verstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts - das stärkt den Umweltschutz”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen.”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten ⁠ POP ⁠-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.

Definition of Best Available Techniques (BAT) in Europe for Surface Treatment Using Organic Solvents

Based on the Industrial Emissions Directive (2010/75/EU), the European Commission started 2014 an information exchange on best available techniques (BAT), aiming at the revision of the BAT Reference Document for Surface Treatment Using Organic Solvents” (STS ⁠ BREF ⁠ 2007). Germany participates actively in the information exchange to promote an ambitious level of environmental regulation in Europe. The research project evaluated and documented best available techniques in plants in Germany. Technical information and emission data were documented and assessed for these plants, either applying process-integrated measures or end-of-pipe techniques for emission reduction. Veröffentlicht in Texte | 20/2017.

Environmental Impacts of Fracking Related to Exploration and Exploitation of Unconventional Natural Gas Deposits

We examine the water-related environmental impacts and the risks for human health and the environment that could potentially be caused by hydraulic fracturing (fracking) during exploration and exploitation of unconventional natural gas reservoirs in Germany. This study covers both scientific-technical aspects and the existing mining and environmental regulations. Both were analyzed with respect to consistency, differences and current gaps of knowledge and lack of relevant information. Veröffentlicht in Texte | 83/2013.

Amt Wirtschaft

- Wirtschaftsförderung Die Abteilung Wirtschaftsförderung kümmert sich branchenübergreifend um verbesserte Standortbedingungen für Hamburg. Sie stärkt die Ansiedlung von Unternehmen und hilft ihnen, ihre Finanzierungssituation zu optimieren. - Außenwirtschaft Hamburg ist einer der führenden Im- und Exportstandorte des Kontinents. Das Referat Außenwirtschaft entwickelt Strategien und Maßnahmen, damit Unternehmen erfolgreich ausländische Märkte erschließen. - Umweltbezogene Wirtschaftspolitik, technischer Arbeitsschutz Regelungen zum Immissionsschutz, Abfall- oder Chemikalienrecht: das Referat begleitet Gesetzgebungsverfahren mit dem Schwerpunkt Umweltschutz. Dieses geschieht in engem Kontakt zu Verbänden und Unternehmen am Standort Hamburg. - Agrarwirtschaft Die Abteilung Agrarwirtschaft fördert, betreut und entwickelt die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, den Gartenbau und die Pferdezucht und sie ist zuständig für den Pflanzenschutz in Hamburg. - Agrarpolitik und Ländlicher Raum Förderung der ländlichen Gebiete und wettbewerbsfähiger Betriebe. - Gartenbau, Land- und Waldwirtschaft Es gilt die überregionale bedeutsamen Obst- und Gemüseanbaugebiete und Land- und Forstwirtschaft zu betreuen. - Jagd, Fischerei und Pferdezucht Hamburg ist eine grüne Stadt ¿ hier kann man jagen, fischen und Pferde züchten. - Planung und Landentwicklung Aufgabe ist es, in der städtebaulichen Planung und durch Flächenmanagement die Belange der Agrarwirtschaft in Einklang mit den Ansprüchen einer wachsenden Stadt zu bringen. - Pflanzenschutz Die Pflanzengesundheitskontrolle und der Pflanzenschutzdienst kontrollieren die vegetabilen Handelsgüter beim Im- und Export ¿ insbesondere im Hafen ¿ und führen Kontrollen nach Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes durch.

Versiegelung 1990

Die Versiegelung wurde für West- und Ost-Berlin aus unterschiedlichen Datengrundlagen erhoben. Der West-Berliner Erhebung liegen Satellitendaten (Landsat-5 mit dem Aufnahmesystem Thematic Mapper (TM) ) vom August 1985 und Mai 1988 zugrunde. Die Auswahl der Aufnahmemomente erfolgte in Abhängigkeit von der Vegetationsentwicklung, dem Bewölkungsgrad und dem Dunst. Zur Verifizierung der Satellitendaten wurden Gebiete bekannter Bodenversiegelung und Color-Infrarot-Bilder (im folgenden CIR genannt) von 1985 (Maßstab 1:4 000) hinzugezogen. Die Luftbilder werden in bestimmten Abständen im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen aufgenommen. Die Aktualisierung dieser Auswertung erfolgte 1991 anhand von CIR-Luftbildern von der Befliegung 1990, ebenfalls im Maßstab 1:4 000. Zur Bestimmung der Flächengrößen wurde auf die Stadtplanungsdatei der Abteilung II (Landesplanung und Raumordnung) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zugegriffen. Die Versiegelungsdaten für den Ostteil der Stadt beruhen auf der Interpretation von CIR-Luftbildern, Maßstab 1:6 000 nach einer Befliegung von 1990 und der Auswertung der Karte von Berlin 1:5000, in der flächengetreu die Gebäudegrundrisse eingezeichnet sind.

Umweltpakt Saar

Die Landesregierung setzt insbesondere auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft. Deshalb hat sie im März 2002 einen Umweltpakt mit der saarländischen Wirtschaft geschlossen - mit den Repräsentanten der Industrie, des Handwerks und der Arbeitskammer. Dieser Umweltpakt soll neue Wege beschreiten: weg von der hoheitlichen Umweltpolitik, hin zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Die darin enthaltene Verpflichtung der Landesregierung: Durch finanzielle Förderung, organisatorische Maßnahmen und Vereinfachung ihrer Umweltvorschriften und ihres Vollzugs will sie zu einer umweltverträglichen Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen. Die Wirtschaft hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, durch freiwillige Leistungen zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. 2006 wird eine Zwischenbilanz gezogen.

Using environmental monitoring data from apex predators for chemicals management: towards better use of monitoring data from apex predators in support of prioritisation and risk assessment of chemicals in Europe

A large number of apex predator samples are available in European research collections, environmental specimen banks and natural history museums that could be used in chemical monitoring and regulation. Apex predators bioaccumulate pollutants and integrate contaminant exposure over large spatial and temporal scales, thus providing key information for risk assessments. Still, present assessment practices under the different European chemical legislations hardly use existing chemical monitoring data from top predators. Reasons include the lack of user-specific guidance and the fragmentation of data across time and space. The European LIFE APEX project used existing sample collections and applied state-of-the-art target and non-target screening methods, resulting in the detection of>4,560 pollutants including legacy compounds. We recommend establishing infrastructures that include apex predators as an early warning system in Europe. Chemical data of apex species from freshwater, marine and terrestrial compartments should become an essential component in future chemical assessment and management across regulations, with the purpose to (1) validate registration data with ââą Ìreal worldââą Ì measurements and evaluate the predictability of current models; (2) identify and prioritise hazardous chemicals for further assessment; (3) use data on food web magnification as one line of evidence to assess biomagnification; (4) determine the presence of (bio)transformations products and typical chemical mixtures, and (5) evaluate the effectiveness of risk management measures by trend analysis. We highlight the achievements of LIFE APEX with regard to novel trend and mixture analysis tools and prioritisation schemes. The proposed advancements complement current premarketing regulatory assessments and will allow the detection of contaminants of emerging concern at an early stage, trigger risk management measures and evaluations of their effects with the ultimate goal to protect humans and the environment. This is the second policy brief of the LIFE APEX project. © The Author(s) 2022

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