Das Projekt "Umweltvertraegliche Holzschutz- und Holzkonservierungsmittel mit spezifischer Wirkung gegen Trockenholzinsekten, Umweltvertraegliche Holzschutz- und Holzkonservierungsmittel mit spezifischer Wirkung gegen Trockenholzinsekten" wird/wurde gefördert durch: Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Konservierung und Restaurierung.Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines physiologisch unbedenklichen und gegen Insekten insbesondere gegen Trockenholzinsekten einsetzbares wirksames Holzschutz- bzw. Holzkonservierungsmittels als Prototyp eines neuen innovativen technischen Produktes zum Inhalt. Die Entwicklung soll den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten der spaeteren Produzenten bzw. mittelstaendischen Verbundpartners Rechnung tragen. Das spaetere Produkt muss zudem den oekologischen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass am Ende der Entwicklung ein umweltschonendes und durch Mikroorganismen des Bodens abbaubares, fluessiges Holzschutz- bzw. Holzkonservierungsmittel mit langandauernder Schutzwirkung gegenueber Trockenholzinsekten, kombiniert mit moeglicher Prevention gegen Blauschimmel- bzw. Braunfaeulebefall, vorliegt. Es soll vollstaendig frei vom Verdacht sein, Krankheiten bzw. Allergien und andere Irritationen beim Mensch oder anderen Warmbluetlern hervorzurufen. Besondere Beruecksichtigung sollen neben dem Einsatz als allgemeines Bautenschutzmittel weiterhin die verschiedenartigen denkmalpflegerischen Aspekte der Holzkonservierung verbauten Holzes, sowohl bei Fachwerkgebaeuden als auch bei Kunst- und Kulturgegenstaenden, z.B. Holzskulpturen, Holzaltaeren und anderes finden. Im Fachbereich Restaurierung der FH Erfurt ist zudem die Pruefung dieser Mittel auf ihre Vertraeglichkeit und Handlichkeit mit dem sehr komplexen Materialgefuege von Kunstwerken aus Holz vorgesehen. Dazu ist die Entwicklung einer physikalischen Messmethode zur Lokalisierung und Vitalitaetskontrolle von Trockenholzinsekten und ihrer Larvenstadien in befallenen Kunstgegenstaenden vor Ort ein weiteres wesentliches Ziel dieses Vorhabens. Am Ende des Verbundprojektes im Jahre 2000 wird dem praktischen Denkmalschutz ein einsatzfaehiges System (Audi Sys) vorliegen, welches den oben beschriebenen Anforderungen Rechnung traegt.
Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz sowie damit zusammenhängend die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG für einen Teil der Maßnahmen beantragt. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu den oben genannten Anträgen einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt. Es wurde zudem ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§8, 10 WHG zur Versickerung von Niederschlagswasser gestellt, hierfür wird ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren geführt.
Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt ( UBA ) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.
Die Teilnehmergemeinschaft Künisches Gebirge KW 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die ge- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine all- gemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Das Projekt "Green Goal for the 2010 FIFA World Cup in South Africa" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Modelling of the impacts of policies for sustainable use of cars" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Dichte und Stadtstruktur" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Städtebau und Entwerfen.
Das Projekt "Vorprüfung BZA Ahaus" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Das Projekt "Programmatic CDM for energy efficiency in the building sector in India" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Freie Grundschule Schkola Ostritz: Öko-?Logisch" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein Freie Grundschule Ostritz e.V..Deutsch-polnische Umweltbildungskonzeption in schulischen Kontext.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 6257 |
Land | 210 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 6152 |
Text | 107 |
Umweltprüfung | 135 |
unbekannt | 64 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 289 |
offen | 6164 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 6218 |
Englisch | 726 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 3 |
Datei | 5 |
Dokument | 176 |
Keine | 4351 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 1961 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 4644 |
Lebewesen & Lebensräume | 6464 |
Luft | 6464 |
Mensch & Umwelt | 6462 |
Wasser | 3273 |
Weitere | 6323 |