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Erweiterung der Biogasanlage der Biogas Oberleiterbach GmbH bei Oberleiterbach

Die Biogas Oberleiterbach GmbH, Pfarrer-Müller-Straße 7, 91275 Auerbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage. Die Biogasanlage ist in ihrem bisherigen Bestand bereits baurechtlich genehmigt. Im Rahmen der beantragten Genehmigung soll die Feuerungswärmeleistung der Anlage von bisher 697 kW auf nun 1,327 MW erhöht werden. Die Menge der Einsatzstoffe steigt auf 20 t/d, die erzeugte Rohbiogasmenge auf ca. 1,14 Mio. Nm³/a.

BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung

ID: 4261 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 08.11.2023, eingegangen am 15.11.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Standort Bonn, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung mit Beschluss vom 28.06.2018. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 26.06.2024 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer 4200 im Kreis Steinfurt westlich des Ortsteils Greven-Gimbte zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und der Anschlussstelle Greven bei Bau-km 32+974. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 26.06.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Bekanntmachung gem. § 10 BImSchG im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde Drochtersen

Die Firma Eggers Windkraft GmbH & Co. KG, Zur Wettern 1, 21706 Drochtersen, hat beim Landkreis Stade die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 16 b Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ NORDEX N163/6.X, einer Nennleistung 7.000 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m in der Gemarkung Drochtersen, Flur 38, Flurstück 25/4, beantragt. Durch dieses Vorhaben soll eine Bestandsanlage des Typs Vestas V 42 auf demselben Flurstück ersetzt werden.

Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Umweltverträglichkeitsstudie für die 110-kV Freileitung Abzweig Zirzow- Altentrptow

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.

Feststellung nach § 5 UVPG (BeG Bioenergie Großefehn GmbH), Az.: G2.450.03/99

Die BeG Bioenergie Großefehn GmbH, Leerer Landstraße 57, 26629 Großefehn, hat mit Schreiben vom 12.10.2018, die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16 i.V.m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort Groot Deep 30, 26629 Großefehn, Gemarkung Ostgroßefehn, Flur 2, Flurstücke 149/2, 144/13 und 144/3 beantragt. Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen - die Errichtung und der Betrieb von zwei zusätzlichen BHKW des Typs Bioenergie Geisberger BHKW B-550 AS für Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von je 1,299 MW und der damit ein-hergehenden Leistungserhöhung der Verbrennungsmotoranlage auf insgesamt 4,375 MW. - die Errichtung und der Betrieb von zwei Gasaufbereitungen mit Aktivkohlefilter - die Errichtung und der Betrieb eines Gärrestelagerbehälters mit Gasspeicherdach - die Errichtung und der Betrieb neuer Gasspeicherdächer auf dem vorhandenen Fermenter sowie den bestehenden Lagerbehältern I und II - Erhöhung der Gesamt-Gaslagermenge der Biogasanlage auf max. 14.464 m³ bzw. max. 18.803 kg - die Anpassung der Inputmengen. Zukünftig sollen max. 20.250 t/a bzw. max. 55,48 t/d an nachwachsenden Rohstoffen behandelt werden, hiervon max. 15.500 t/a bzw. max. 42,47 t/d Maissilage, max. 800 t/a bzw. max. 2,19 t/d Zuckerrüben, max. 250 t/a bzw. max. 0,68 t/d Getreide, max. 2.000 t/a bzw. 5,48 t/a Getreide-GPS, max. 1.700 t/a bzw. max. 4,66 t/d Grassilage.

Errichtung und Betrieb von 5 WEA in Plettenberg - Hohe Molmert

Die Firma P-Wind GbR, Alter Weg 25a, 58840 Plettenberg, beantragt einen Vorbescheid gem. § 9 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V172-7.2 an den folgenden Standorten: Bezeichnung: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: WEA 1 Plettenberg Holthausen 22 207 WEA 2 Plettenberg Holthausen 5 77 WEA 3 Plettenberg Holthausen 5 21 WEA 4 Plettenberg Ohle 8 400 WEA 5 Plettenberg Holthausen 5 75 Die Nabenhöhe der WEA 1, 2, 3 und 5 beträgt 164,00 m bei einer Gesamthöhe von 250,00 m. Die Nabenhöhe von WEA 4 beträgt 119,00 m bei einer Gesamthöhe von 200,00 m. Die Nennleistung bei allen fünf WEA liegt bei 7,2 MW.

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