Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
ID: 3883 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die ca. 70 km lange Vorzugstrasse beginnt an der Gemeindegrenze Poppenhausen – Oerlenbach. Die Trasse verläuft Richtung Westen zwischen Oerlenbach und Ebenhausen hindurch und unterbohrt anschließend einen Waldbereich. Nach Querung der KG 4 schwenkt die Trasse nach Süden und verläuft parallel zu einer Freileitung zwischen weiteren Waldflächen hindurch. Die Trasse führt weiter Richtung Süden, wobei die St 2290 und die SW 9 gequert werden. Südöstlich von Greßthal werden die St 2293 und die BAB 7 gequert. Anschließend verläuft die Trasse zwischen dem Aussiedlerhof „Weidenhof“ und Schwemmelsbach Richtung Südwesten, bevor östlich von Wülfershausen nahe des Waldbereichs Krämerholz die St 2433 gequert wird. Weiter Richtung Süden verlaufend schwenkt die Trasse nördlich von Schwebenried nach Westen, um die St 2433 nördlich der Zinkenmühle zu queren. Weiter südwestlich wird südlich der Galgenmühle ein längerer Abschnitt mit hochwertigen Biotopen und Lebensraumtypen inklusive Krebsbach und St 2294 geschlossen gequert. Kurz darauf knickt die Trasse nach Südwesten ab, wo sie nach Querung der geplanten B 26n in die Kabelabschnittsstation führt. Im weiteren Verlauf werden zunächst die MSP 6, der Waldbereich entlang des Wertgrabens sowie der Waldbereich am Etzwiesengraben einschließlich eines Bodendenkmals unterbohrt. Anschließend schwenkt der Verlauf nach Südosten westlich an Binsfeld vorbei und sieht dabei geschlossene Querungen der Waldbereiche des Forstberges und des Talbereichs einschließlich der Gewässer Wern und Kleine Wern, der B 26 und einer Bahnlinie vor. Südlich des Forstberges führt die Trasse entlang von Wegstrukturen durch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen, nähert sich dem Gramschatzer Wald, schwenkt südlich von Retzstadt nach Südwesten und führt durch Offenland zwischen Innenforst und Gramschatzer Wald hindurch, bevor der Ehrenforst geschlossen gequert wird.Südlich des Waldbereichs Oberloch verläuft die Trasse in westliche Richtung, umgeht ein Bodendenkmal und führt nordöstlich von Thüngersheim in geschlossener Bauweise in den Weinberg hinein. Im Hang verläuft die Trasse im Bereich des bestehenden Zwillingswegs und verlässt den Weinberg mit einer geschlossenen Querung. Dabei werden die B 27, die Bahnlinie, der Main und die St 2300 unterbohrt. Südwestlich von Zellingen führt die Trasse Richtung Leinachtalbrücke und weiter zum Schranngraben, wo wertvolle Biotopstrukturen unterbohrt werden. Weiter südwestlich wird der Waldbereich Hägholz geschlossen gequert, bevor die Trasse in südliche Richtung am Johannishof und westlich an Greußenheim vorbeiführt. Östlich von Uettingen werden die B 8 und der Aalbach samt Überschwemmungsgebiet geschlossen gequert, bevor die Trasse im Frohndellsgraben zwischen Waldbereichen und Wohn- und Gewerbeflächen Richtung Süden verläuft. Nach Querung der BAB 3 führt die Trasse östlich an Helmstadt vorbei. Die Trasse verläuft östlich des Waldbereichs Tannet und führt anschließend östlich um Altertheim herum, um ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze zu umgehen. Richtung Süden wird die St 2297 gequert, bevor die Trasse ca. 450 m weiter die Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.10.2020 Datum der Entscheidung: 30.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e1 ) • per E-Mail Vorhaben3e1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 Abschnitte E1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1. Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Veitshöchheim Ort der Erörterung MainfrankensäleVeitshöchheim Mainlände 1 97209 Veitshöchheim Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1
Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.
Die Bayernwerk Netz GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Ersatzneubau der insgesamt ca. 18,4 Kilometer langen 110-kV-Leitung von Töging am Inn nach Pirach. Die 110-kV-Leitung Nr. B54 beginnt im Umspannwerk Töging zwischen dem südlichen Ortsrand der Stadt Töging am Inn und dem nördlichen Ufer des Innwerkkanals und endet südöstlich der Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz im UW Pirach.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Verlängerung des bestehenden, von Osten kommenden bisherigen Stumpfgleises A und des nördlich davon liegenden Stumpfgleises B sowie den Anschluss neuer Weichen in das Streckengleis der Deutschen Bahn (DB) 5634 Landshut Hauptbahnhof – Bayerisch Eisenstein am Westkopf des Werkes 2.40 der Antragstellerin in Dingolfing. Das Werk befindet sich links, also nördlich der Strecke etwa bei Bahn-km 27,44. Die bisherigen Abstellgleise A und B liegen außerhalb des Werksgeländes, links der Strecke 5634, in paralleler Lage von ca. Bahn-km 27,32 bis ca. Bahn-km 27,65 im Westkopf des Bahnhofs Dingolfing, das Gleis A etwa 6,61 bis 8,14 m nördlich des Streckengleises und das Gleis B etwa 4,50 m nördlich des Gleises A. Die Verlängerung der Gleise, die eine neue gesamte Nutzlänge von jeweils etwa 839 m pro Gleis erhalten sollen, soll bei etwa Bahn-km 26,57 westlich der Brücke der Industriestraße über die Bahnlinie wieder an das Streckengleis der DB angeschlossen werden. Zusätzlich umfasst das Vorhaben ein neues Abstellgleis für die Abstellung von E-Loks und die mobile Instandhaltung schadhafter Waggons sowie als Sicherungslänge für die Ausfahrt aus Gleis B Richtung Landshut. Das Gleis zweigt im Westen bei etwa Bahn-km 26,60 vom geplanten verlängerten Gleis A ab und führt rund weitere 185 m nach Westen, wo es kurz vor dem Finkenweg, der bei Bahn-km 26,347 die Bahnstrecke höhengleich quert, mit einem Bremsprellbock endet. Alle neuen Gleise werden in Schotteroberbau verlegt. Die neuen Gleise sowie der Anlagenbestand bis zur Anschlussweiche im Bahnhof Dingolfing werden elektrifiziert. Es sind Flach- und Winkelmaste aus Stahl nach dem Regelwerk der DB geplant. Zur Freihaltung der Oberleitung ist ein Rückschnitt der vorhandenen Vegetation vor-gesehen. Unter den Brücken der Industriestraße – Kreisstraße DGF 16 - bei Bahn-km 26,85 einschließlich Geh- und Radweg bei Bahn-km 26,89, der Landshuter Straße – Staatsstraße 2074 - bei Bahn-km 27,67 einschließlich Geh- und Radweg bei Bahn-km 27,71 und der Brumather Straße bei Bahn-km 28,13 ist eine Kettenwerksabsenkung vorgesehen. Die Mindest-fahrdrahthöhe beträgt durchgehend 5,05 m über Schienenoberkante. Für die Einbindung der Gleise der Antragstellerin in die bestehende Oberleitung der DB-Gleise muss auch deren Oberleitung auf einer Länge von etwa 880 m umgebaut werden. Zusätzlich ist für die neuen Gleise eine Gleisfeldbeleuchtung durch etwa 14 m hohe Stahlrohrmasten geplant sowie zusätzlich im Bereich der Unterquerung der Industriestraße eine bodennahe Beleuchtung entlang der Schienen. Das Vorhaben beinhaltet darüber hinaus den Bau von zwei maximal 1 m hohen Winkelstützwänden zur Abfangung des Gleiskörpers von etwa Bahn-km 26,54 bis 26,70 und von etwa Bahn-km 26,90 bis 26,94 sowie einer Winkelstützwand bei der Brücke der Industriestraße, um die Breite zur Durchführung der zwei Gleise einschließlich der Elektrifizierung unter dem Bauwerk zu gewährleisten; außerdem von drei Rangiererwegen zwischen Streckengleis und Gleis A, zwischen Gleis A und Gleis B sowie nördlich des Gleises B. Überwege sollen aus glasfaserverstärkten Kunststoffplatten hergestellt werden. An mehreren Weichen sollen Weichenheizungen eingebaut werden. Auch werden die Berührungsschutze an der Brücke der Industriestraße bei Bahn-km 26,85 einschließlich Geh- und Radweg bei Bahn-km 26,89 über die Bahnlinie erweitert. Mehrere Spartenleitungen und Kabel müssen als Folge der Baumaßnahme umverlegt werden. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf zwei Flächen im Eigentum der Antragstellerin im Westen und Nordwesten des Werks sowie einer externen Ökokontofläche im Landkreis Traunstein geplant. Eine umzäunte und befestigte Baustelleneinrichtungsfläche ist unmittelbar nördlich der Neubaugleise etwa 100 m westlich der Unterquerung der Industriestraße vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen tagsüber von 7 bis 20 Uhr an Werktagen stattfinden. In Abstimmung mit der Eisenbahninfrastrukturbetreiberin kann die Bahnstrecke während der Durchführung der Baumaßnahmen zeitweise gesperrt werden. Der Asphaltoberbau der Feuerwehrumfahrung muss bauzeitlich vorübergehend zurückgebaut und im Anschluss wiederhergestellt werden.
Die Fa. Gascade Gastransport GmbH mit Sitz in Kassel hat als technischer Betriebsführer für den Vorhabenträger beim Bergamt Stralsund die Zulassung von Änderungen zum genehmigten und in Betrieb befindlichen Vorhaben Norddeutsche-Erdgas-Leitung (NEL) beantragt. Die beantragten Änderungen umfassen in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim den Bau und Betrieb einer Verdichterstation (VS) im mittleren Abschnitt der NEL bei Leitungskilometer 198; eingesetzt werden sollen Elektroverdichter. Aufgrund der Lage im Raum wird die geplante Anlage namentlich als VS Wittenburg betitelt. Zur Erhöhung der Transportkapazität auf der NEL zur Versorgung Ostdeutschlands und Südosteuropas mit Erdgas besteht ein entsprechender energierechtlicher Bedarf an dieser Anlage.
Der Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ plant die ökologische Durchgängigkeit im Ruhlander Schwarzwasser an den Wehren 17.33 und 17.33a. Das Vorhaben untergliedert sich in 4 Teilmaßnahmen: - bauzeitliche Sicherung des Wehres 17.33, - Ersatzneubau des Wehres 17.33a, - Umbau des Wehres 17.33 zur Sohlgleite und - Umbau des Dubteichzuleiters und des Teiches Rohnaer Weg. Das Vorhaben erstreckt sich über Flur 3, Flurstücke 78, 79 und 249 der Gemarkung Jannowitz.
Durch Einwirkungen des Bibers im Bereich des Beurerbachs ist auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 924/3 der Gemarkung Obermühlhausen, Markt Dießen am Ammersee ein Teich entstanden. Im Rahmen der Gewässerausbaumaßnahme wurde dieser Teich durch die Grundstückeigentümer erweitert, eingetieft und über ein neu hergestelltes Auslaufbauwerk sowie ein neu hergestelltes Auslaufgerinne wieder an den Beurerbach angeschlossen.
Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.
Origin | Count |
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Bund | 2592 |
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Land | 21216 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 20 |
Förderprogramm | 714 |
Gesetzestext | 3 |
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Strukturierter Datensatz | 3 |
Text | 171 |
Umweltprüfung | 22771 |
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License | Count |
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geschlossen | 22992 |
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