Am 19. April 2011 beschloss der zwischenstaatliche Ausschuss Mekong River Commission (MRC) die Entscheidung über den Bau des umstrittenen Xayaburi-Staudamms am Oberlauf des Mekong auf der höheren Ministerebene der Anrainerstaaten Kambodschia, Laos, Thailand und Vietnam zu klären. Grund ist die wachsende Sorge über die möglichen negativen Folgen des geplanten Großprojektes für die Umwelt und die Bewohner entlang des Mekong. Eine WWF-Untersuchung hatte aufgezeigt, dass die von den Planern vorgelegten Machbarkeits- und Umweltverträglichkeitsstudien ungenau und fehlerhaft sind.
Beschreibung: Räumliche Verbreitung ausgewählter makrozoobenthischer Arten in der deutschen Bucht. Datenquelle: Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in der AWZ der Nordsee und Forschungsdaten des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung; Erfassungszeitraum: 1997 bis 2011, hauptsächlich Frühjahrs- und Herbstdaten (UVS-Daten), aber auch Sommer- und Winterdaten (AWI-Daten) Beprobungsstandards: Die Daten aus UVSn folgen dem Standarduntersuchungskonzept StUK 1-3 (BSH 2007); AWI-Daten dem ICES Standard (Rumohr 1999) Beprobungsgerät: hauptsächlich van-Veen-Greifer (0,1 qm, 30-95 kg je nach Sediment), wenige Stationen Kastengreifer (0,1 qm, 160 kg), für Nephrops norvegicus und Goneplax rhomboides Baumkurre und Dredge (1-3 m Breite) Probennahme: 1-3 Parallelproben pro Station, Siebung über 1 mm, Fixierung in Seewasser-gepuffertem Formalin, Daten aus Kurre/Dredge an Bord erfasst oder Unterproben eingefroren, Abundanz und Biomasse (g Nassgewicht) pro Art Datenauswertung: Fachinformationssystem für benthische Invertebraten; Prüfung der Qualität, Datenharmonisierung, Produkterstellung durch das AWI Produktbeschreibung: Grid: 5x5 qkm für Greiferdaten, 10x10 km² für Daten zu N. norvegicus und G. rhomboides aus Baumkurrendaten; Vorhandene auswählbare Parameter: Anzahl der Stationen, Minimum, Maximum, Mittelwert, Median und Standardabweichung der Dichte (m-2) je Art; Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen (Jenks-Caspall-Algorithmus); Die Produkte enthalten eine unterschiedliche Klassifizierung der Dichten je Art! Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Wertebereiche! Rumohr, H. (1999). "Soft bottom macrofauna: Collection, treatment, and quality assurance of samples." ICES Techniques in Environmental Sciences, No. 27: 1-19. BSH (2007): Standard "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 3)", Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Benthos-Density_Information_Benthos_Dichte_DE.pdf
Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Beschreibung: Räumliche und saisonale Verbreitung ausgewählter Seevogelarten in der deutschen Bucht. Datenquelle: TOPAS-Windobs Datenbank + TOPAS-FTZobs Datenbank. Dabei handelt es sich um Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und Umweltmonitoring-Studien, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BSH in der AWZ der Nordsee erhoben wurden, und Daten aus langjährigen Forschungsprojekten des FTZ. Datenerhebung: Schiffs- und Flugzeug-basierte Zählungen. Die Basis für alle schiffsgestützten Seevogelerfassungen bildet die von Tasker et al. (1984) und Garthe et al. (2002) beschriebene Methode. Hierbei handelt es sich um eine Transektmethode. Durch die Länge der Linie und die Transektbreite ist ein Flächenbezug gegeben, wodurch die Anzahl der Vögel pro Fläche (Vogeldichte) berechnet werden kann. Seevogelerfassungen aus dem Flugzeug basieren auf Diederichs et al. (2002). Auch hier handelt es sich um eine Transektmethode. Erhebungszeiträume: Schiff: Juni 2000 bis Aug. 2013, Flugzeug: März 2002 bis Juni 2013. Datenauswertung: Auswertung auf Grundlage aller Erhebungsjahre; für jede Art (bzw. Artengruppe) und jede artspezifische Saison ist die Dichte [Individuen/km²] pro Rasterzelle berechnet als "die Summe der gezählten Vögel dividiert durch die Summe der kartierten Fläche in der Rasterzelle". Für die Dichteberechnungen wurden artspezifische Korrekturfaktoren nach Garthe et al. (2007, 2009) und Markones und Garthe (2012) verwendet. Der Korrekturfaktor für Seetaucher wurde für jede Datenerheberpartei einzeln berechnet und zu einem gewichteten Mittelwert zusammengefasst (Garthe et al. 2015 in prep.). Produktbeschreibung: Vektorraster mit "3 km x 5 km"-Rasterzellen (EPSG 3035). WMS: Klassifizierung nach Dichte (5 Wertebereiche), Visualisierung durch abgestufte Symbole. Literaturverzeichnis siehe: ftp://ftp.bsh.de/outgoing/gdi-bsh/public/M/M5/docs/Seebirds_density_bibliography.htm
Handlungsbedarf bei Pflanzenschutzmitteln Amphibien sind die weltweit am stärksten gefährdeten Wirbeltiere. Auch in Deutschland steht mehr als die Hälfte der Frösche, Kröten und Molche auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Ergebnisse eines aktuellen Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) deuten darauf hin, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft mitverantwortlich für den Rückzug der Amphibien ist. In Versuchen eines Forschungskonsortiums führten Pflanzenschutzmittel schon in anwendungsüblichen Mengen bei Grasfröschen zu Sterblichkeitsraten von 20 bis 100 Prozent. „Amphibien nutzen landwirtschaftliche Flächen als Lebensraum und überqueren sie auf ihren Wanderungen zu den Laichgewässern, “ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf. Das Umweltbundesamt hält es für erforderlich, den Schutz der Amphibien in der Produktzulassung, aber auch in der landwirtschaftlichen Praxis stärker zu berücksichtigen.“ Pflanzenschutzmittel werden in der EU erst nach umfangreichen Untersuchungen zu ihrer Umweltverträglichkeit zugelassen. In Deutschland ist das UBA für die Bewertung des Umweltrisikos zuständig. Wenn dabei unvertretbare Risiken für den Naturhaushalt festgestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittel nach europäischem Recht nicht zulassungsfähig. Eine Risikobewertung für Amphibien ist bislang nicht Bestandteil des auf europäischer Ebene festgelegten Bewertungsrahmens. Auf ihren Wanderungen von einem Lebensraum zum anderen können Amphibienarten aber landwirtschaftliche Flächen durchqueren. Einige der Arten halten sich auch außerhalb der Wanderungszeiten auf Äckern und Wiesen auf. Dort können sie während oder nach der Ausbringung mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen. Das UBA ließ deshalb prüfen, ob die Zulassungsbewertungen von Pflanzenschutzmitteln die Schutzbedürftigkeit von Amphibien ausreichend berücksichtigen. Die nun veröffentlichten Forschungsergebnisse weisen auf ein Gefährdungspotenzial für Amphibien durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hin. Bei Versuchen wurden zur Simulation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Grasfrösche ( Rana temporaria ) mit sieben verschiedenen Präparaten übersprüht. Sechs der getesteten Produkte führten zum Tod von 40-100 Prozent der Frösche. Akut toxisch wirkte bei dreien der Produkte bereits der Kontakt mit nur einem Zehntel der zugelassenen Aufwandmengen - er tötete 40 Prozent der Tiere innerhalb von sieben Tagen. Auf welche Mechanismen die beobachtete tödliche Wirkung der Pestizide auf Frösche zurückzuführen ist, konnte allerdings noch nicht geklärt werden. Die Stärke der Wirkung scheint auch von Lösemitteln abzuhängen, die Pestizidprodukten beigemischt werden. Diese wirken entweder selbst toxisch oder begünstigen das Eindringen der Wirkstoffe in den Körper. Die Risikobewertung bei Wildtieren hat sich durch Erkenntnisse der Forschung in der Vergangenheit bereits sehr stark weiter entwickelt und konnte besser an die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft angepasst werden. Für die Gruppe der Amphibien steht dies noch aus. Die Ergebnisse der Studie, die im Rahmen eines Forschungsprojektes zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt entstand, zeigen, wie wichtig es ist, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter reduziert wird und in der Landschaft ausreichend Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Jochen Flasbarth: „Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt das UBA eine Überarbeitung der EU-Leitfäden zur Risikobewertung von Pestiziden. Neben einer Änderung der Zulassungspraxis ist es wichtig, Lebensräume stärker zu vernetzen und Gewässerschutzstreifen in der Agrarlandschaft anzulegen.“ Günstig würde sich auch die Ausweitung des ökologischen Landbaus auswirken, da die Biolandwirtschaft ganz auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide verzichtet. Diese Ziele verfolgt auch die vom EU-Landwirtschaftskommissar angestoßene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Eine ambitionierte Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel trägt somit auch zum Erhalt der Amphibien bei. Die Studie: „Terrestrial pesticide exposure of amphibians: An underestimated cause of global decline? “ - wurde in einen Forschungskonsortium um Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften an der Universität Koblenz-Landau erstellt.
Das Heft Nr. 2 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet die folgenden bodenkundlichen Beiträge: „Schutzgut Boden in Umweltverträglichkeitsstudien für Abgrabungen - Grundlagen und Ansätze einer Bewertung - “; „Verbreitung, Pedogenese und ökologische Wertigkeit oberflächennaher Schuttkörper unter Wald im rechtsrheinischen Schiefergebirge“; „Penetrometermessungen auf rekultivierten Böden - Ergebnisse eines Pilotprojektes - “. Ergänzt wird der Band durch zwei Beiträge zur Geologie: „Strukturgeologische Kartierung des Sülz-Überleitungsstollens bei Kürten (Bergisches Land, Rheinisches Schiefergebirge)“ und „Dokumentation eines temporären Aufschlusses der Flöze Sengsbank und Sengsbänksgen (Namur C, Oberkarbon) in Wetter an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen“. [1997. 83 S., 34 Abb., 9 Tab., 2 Anh., 4 Anl.; ISSN 1430-5267]
Gegenstand dieses Forschungsvorhabens ist die Berücksichtigung von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, Starkregen, Dürreperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels, als Folgen des Klimawandels im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) enthält ausdrückliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Anfälligkeit von Vorhaben für die Folgen des Klimawandels. Es hat jedoch nur klarstellenden Charakter und stellt keine neuen und zusätzlichen Anforderungen. Maßgeblich ist nach wie vor das Fachrecht. Für das Fachrecht ergibt sich daraus ein Prüfauftrag, ob dessen Anforderungen auch unter den Bedingungen des Klimawandels erfüllt sind. Im Hochwasserschutzrecht und als allgemeiner Grundsatz des Wasserrechts ist die Anforderung, die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, bereits ausdrücklich formuliert. Auch im Störfallrecht werden Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gegenüber "umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser", nach dem Stand der Sicherheitstechnik gefordert. Die Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderung erfolgt in untergesetzlichen Regelwerken. Teilweise berücksichtigen auch diese die Folgen des Klimawandels ausdrücklich. In vielen Fällen sind sie jedoch zu überarbeiten, um klarzustellen, ob und in welcher Weise Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Um die Wirkungen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, auf UVP-pflichtige Vorhaben mit den sich hieraus ergebenden Folgen auf die Schutzgüter näher zu identifizieren, wurden abgeschlossene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Industrieanlagen, wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Bundesverkehrswege Straße und Schiene untersucht (ex-post Betrachtung). Darüber hinaus wurde eine methodische Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in der UVP entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, die Erneuerbaren Energien in NRW stark auszubauen. Dazu hat sie das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht in dem festgeschrieben ist, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen drastisch zu reduzieren. Bis zum Jahr 2020 sollen 25 % der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990, bis 2050 sogar über 80 % eingespart werden. Ein Eckpunkt des Klimaschutzgesetzes ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. In diesem Rahmen hat das MKULNV das LANUV mit der Durchführung der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW beauftragt. Durch fundierte Analysen für die Energieformen Solarenergie, Windenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft sollen Potenziale zu ihrem weiteren Ausbau ermittelt werden. Der Fokus liegt insbesondere auf der Darstellung regionaler Potenziale, möglichst auf der Gemeindeebene. Die Ergebnisse werden hier im Fachinformationssystem Energieatlas NRW veröffentlicht. Sie sollen als Grundlage für die unterschiedlichen Planungsebenen, wie z.B. Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und Genehmigungsbehörden, dienen. Potenzialstudie Bioenergie Nordrhein-Westfalen Die Potenzialstudie Bioenergie steht seit September 2014 als "LANUV-Fachbericht 40" der Öffentlichkeit zur Verfügung. Viele Potenzialkarten aus der Studie stehen unter der Karte Planung Biomasse zur Verfügung. Die Studie beschreibt die Potenziale aus Land-, Forst- und Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung der Aspekte Umweltverträglichkeit und Nutzungskonkurrenzen in verschiedenen Szenarien. Anders als bei der Wind- und Solarenergie werden in NRW im Bereich der Biomasse bereits große Anteile der vorhandenen Potenziale energetisch genutzt. Trotzdem bestehen noch Ausbaupotenziale, die unter nachhaltigen und naturverträglichen Bedingungen erschlossen werden können. Das NRW-Leitszenario weist ein technisch machbares Biomasse-Potenzial von 31,9 TWh/a aus - dabei entfallen 8,4 TWh/a auf Strom und 23,5 TWh/a auf Wärme. Bestehende Biomassekonversionsanlagen in NRW produzieren hiervon bereits etwa die Hälfte. Im Wärmesektor wird die produzierte Energie allerdings häufig nicht genutzt. Um die Biomasse effizient zu verwerten, sollte darauf hingearbeitet werden, diese Wärmeenergie über Nah- und Fernwärmenetze zu erschließen. Weitere Schwerpunkte sieht die Studie in der Effizienzsteigerung bestehender Anlagen, die energetische Verwertung von Abfällen und Wirtschaftsdüngern sowie der Kaskadennutzung. Die Ausbaupotenziale in der Land- und Forstwirtschaft sollten unter qualitativen und nachhaltigen Gesichtspunkten erschlossen werden.
Bei dem Wehrneubau handelt es sich um einen Ersatzbau. Das alte Wehr Neddemin war nicht mehr funktionstüchtig. Im Zusammenhang mit dem Wehrbau ist ein befestigter Weg geplant.
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