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17. BImSchV – Luftemissionen der berichtspflichtigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen in NRW

Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).

Biotoptypen im Land Bremen

Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.

MV Hydrogeologie WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zur Hydrogeologie in Mecklenburg-Vorpommern

MV Geotope WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Geotopen (Einzelobjekte, Kliffe, Landschaftsgebiete)

11. BImSchV (Emissionserklärung) – Luftemissionen der berichtspflichtigen Anlagen in NRW

Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.

Umweltportal Sachsen-Anhalt

Für die technische Umsetzung der aktiven Informationspflicht aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) soll das vorhandene Umweltinformationssystem (UIS) der Umweltverwaltung genutzt werden. Diese Anforderungen für das Umweltinformationsgesetz (UIG) erfüllt das Landesumweltportal Sachsen-Anhalt (LUPO). Es verlinkt alle aktiv zu verbreitenden Informationen zentral und stellt die Informationen der Öffentlichkeit in geprüfter Qualität zur Verfügung. Inhalt: Suche, Umweltthemen, digitale Karten, Veranstaltungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Metadaten Formen: Web-Applikation, digitale Karten

Ressortforschungsplan 2024, Europäische Vernetzung zur Klimaanpassung verstärken

In diesem Vorhaben soll der europäische Sachstand zu aktuellen wissenschaftlichen und politischen Fragen, im Zusammenhang mit Monitoring und Evaluation, Klimarisikoanalysen, Anpassungszielen, Aktionsplänen, Governance der Anpassung, Integration von Anpassung in politische Strategien, aufgearbeitet und der Forschungsfrage nachgegangen werden, wie der Science-Policy Transfer in Europa verbessert werden sollte. Im Ergebnis sollen, gemeinsam mit europäischen Akteuren wie anderen Umweltbehörden, gezielt Forschungsvorhaben zu Themen durchgeführt werden, die für Europa und Deutschland relevant sind, wie z.B. Kaskadeneffekte und multiple Risiken, grenzüberschreitende Risiken und Governance, Wirksamkeit und Umsetzung von Maßnahmen, Rahmenbedingungen einer effektiven Anpassung, Maladaption und Grenzen der Anpassung, Ziel- und Indikatorentwicklung, Evaluations- und Bewertungstools.

Populismus erkennen – Umweltpolitik stärken

Der Leitfaden erläutert auf Basis der Forschungsliteratur was Populismus ist, wie er wirkt und welche Rolle er in der Umweltpolitik spielt. Darüber hinaus werden acht Handlungsansätze vorgestellt, mit denen im Bereich der Umweltpolitik auf populistischen Interventionen reagiert bzw. diesen vorgebeugt werden kann. Die Handlungsansätze sind das Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eines Werkstattprozesses mit Umweltbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Umweltbereich und der Demokratieförderung. Der Leitfaden soll vorrangig Behörden dabei unterstützen, sich resilienter gegen populistische Interventionen aufzustellen.

OEKOPROFIT

OeKOPROFIT startete 1991 gleichzeitig mit PREPARE als regionales Projekt der Stadt Graz in einer Zusammenarbeit mit dem Institut fuer Verfahrenstechnik der Technischen Universitaet Graz. Trotz einer aehnlichen Zielsetzung wurde fuer die Zielgruppe 'Klein- und mittelbetriebliche Unternehmungen' (KMU) eine geringfuegig andere Strategie gewaehlt. So wird unter OeKOPROFIT auf eine vollstaendige Input / Output-Analyse verzichtet und man beschraenkt sich auf eine Bilanzierung und Bewertung der wesentlichen Stoffe. Grosser Wert wird aber auf das Prinzip der Vermeidung gelegt, indem alle relevanten auftretenden Abfaelle und Emissionen von Symptom zur Quelle hin verfolgt und auf Vermeidungsmoeglichkeiten hin untersucht werden. Im ersten Projektjahr nahmen fuenf Betriebe an OeKOPROFIT teil, wobei vier eine finanzielle Unterstuetzung ihres Projektes durch die Stadt Graz erfuhren. Dies waren drei Druckereien und ein KFZ-Reparatur- und Handelsbetrieb: - Druckwerk (Kleindruckerei, Offsetdruck); - Salis und Braunstein (KFZ-Reparatur und Handel); - Steirische Landesdruckerei (mittelgrosse Druckerei, Offset und Hochdruck); - Alfred Wall AG (Verpackungsdruckerei); - J. Hornig (Grosshandel und Kaffeeroesterei; finanzierte von Beginn an das Projekt eigenstaendig). Nach zwei Jahren und eindrucksvollen Ergebnissen steht der Erfolg des Projektes eindeutig fest. So wurden in den Betrieben zahlreiche Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen und Abfaellen getroffen, konnten hoehere Anteile an Recyclingmengen erzielt werden und konnte vor allem die Gefaehrlichkeit der Abfaelle vielfach durch Ersatz von gefaehrlichen Materialien vermindert werden. Diese Ergebnisse sind ausfuehrlich in einem Endbericht dargestellt (Heitzinger, 1992). Das Motto 'Umweltschutz aus Eigennutz', unter welchem dieses Projekt lief, hat sich eindeutig bestaetigt: - 24 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen rechnen sich unter 1 Jahr, - 30 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen unter 2 Jahren, - 15 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen sind kostenneutral, - 31 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen haben Mehrkosten verursacht. Nach dem ersten Projektjahr wurden mit den Betrieben mehr als 50 Vorschlaege erarbeitet, wie die Abfall- und Emissionsmengen verringert werden koennten. 50 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen haben sich damit als wirtschaftlich erwiesen und wurden grossteils auch umgesetzt. Gleichzeitig hat die Idee eines kooperativen Umweltschutzes zwischen Verwaltung, Betrieben und Forschung ein starkes internationales Echo hervorgerufen. Durch die Vorstellung der Methode und der Ergebnisse in mehreren Staaten durch die Projektbeteiligten und durch die Uebernahme der Ergebnisse als mustergueltige Fallbeispiele in die Umweltschutzprogramme des United Nations Environmental Program, des EUREKA Forschungsprogrammes PREPARE, der amerikanischen Umweltbehoerde (US-EPA) und einige internationale Ausbildungslehrgaenge wurde das Projekt international sehr bekannt.

Primär nachgewiesene Abfallmengen - Jahressumme - regionale Tiefe: Kreise und krfr. Städte

Teil der Statistik "Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind " In der Erhebung der gefährlichen Abfälle im Inland werden jährlich sekundärstatistische Auswertungen der Begleit- scheine durchgeführt. Die Begleitscheine sind gemäß §10 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes (KrWG) für alle gefährlichen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen. Befragt werden die zuständigen Umweltverwaltungen der Länder. Detailliertere Angaben zu dieser Statistik wie z. B. zu Methodik, Aktualität und Vergleichbarkeit finden Sie im Qualitätsbericht unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/ Qualitaetsberichte/Umwelt/gefaehrliche-abfaelle.pdf? __blob=publicationFile&v=4

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