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Ausgaben für den Umweltschutz

<p> <p>Das Statistische Bundesamt erfasst regelmäßig die Ausgaben von Staat, Unternehmen und privaten Haushalten für den Umweltschutz. Die Daten zeigen die Entwicklung der Ausgaben insgesamt und die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche wie z.B. Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung und Klimaschutz.</p> </p><p>Das Statistische Bundesamt erfasst regelmäßig die Ausgaben von Staat, Unternehmen und privaten Haushalten für den Umweltschutz. Die Daten zeigen die Entwicklung der Ausgaben insgesamt und die Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche wie z.B. Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung und Klimaschutz.</p><p> Entwicklung der Umweltschutzausgaben <ul> <li>Im Jahr 2023 gaben Staat, Unternehmen und private Haushalte insgesamt 2,0 % des Bruttoinlandsprodukts und damit rund 85,3 Milliarden Euro für den Umweltschutz aus.</li> <li>Dies entspricht einer Zunahme von rund 3,3 % gegenüber 2022.</li> </ul> <p>Diagramm: Die Umweltschutzausgaben des Staates stiegen zwischen 2015 und 2023 von 10,0 auf 16,6 Milliarden (Mrd.) Euro. Die der Unternehmen stiegen von 40,6 auf 53,9 Mrd. Euro, die der privaten Haushalte von 14,2 auf 14,9 Mrd. Euro.</p> <strong> Entwicklung der Umweltschutzausgaben 2010 bis 2023 </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Umweltökonomische Gesamtrechnungen (2026)</a><br>Datenzugriff zu Umweltschutzausgaben im<a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=8&amp;isAvailabilityDisabled=false&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;df[vs]=1.0&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false"> UBA DataCube</a></p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Umweltschutzausg_2026-03-16.pdf">Diagramm als PDF (124,55 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Umweltschutzausg_2026-03-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> Laufende Ausgaben und Investitionen in den Umweltschutz <ul> <li>Die Umweltschutzausgaben setzen sich zusammen aus Investitionen z.B. in Anlagen für den Umweltschutz und laufenden Ausgaben für den Betrieb der Anlagen (z.B. Personalkosten).</li> <li>Der Anteil der Investitionen betrug im Jahr 2023 rund 20,1 %, während die laufenden Ausgaben 79,9 % der gesamten Umweltschutzausgaben ausmachten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.png"> </a> <strong> Tab: Umweltschutzausgaben in Millionen Euro </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.pdf">Tabelle als PDF (51,85 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Umweltschutzausg_2026-03-16.xlsx">Tabelle als Excel (232,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ausgaben nach Umweltbereichen <ul> <li>Auf die Bereiche Abwasser und Abfall entfielen im Jahr 2023 zusammen 79,6 % der Ausgaben.</li> <li>Weitere 12,5 % der Ausgaben wurden für die Beseitigung von Umweltbelastungen verwendet.</li> <li>Dies beinhaltet Luftreinhaltung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz sowie Strahlenschutz.</li> </ul> <p>Das Diagramm schlüsselt die Umweltschutzausgaben des Jahres 2023 auf. Die höchsten Ausgaben entfielen auf die Abwasserwirtschaft mit 34,4 Milliarden Euro und die Abfallwirtschaft mit 33,6 Milliarden Euro.</p> <strong> Umweltschutzausgaben nach Umweltbereichen im Jahr 2023 </strong> <p>² beinhaltet Luftreinhaltung und Klimaschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz, Strahlenschutz<br> ³ beinhaltet z. B. Umweltverwaltungen der Länder</p> Quelle: <p>Datenzugriff zu <a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=5&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false">Umweltschutzausgaben im Data Cube</a></p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Umweltschutzausg-Umweltbereiche_2026-03-16.pdf">Diagramm als PDF (273,23 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Umweltschutzausg-Umweltbereiche_2026-03-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> Hinweise zur Methodik <p>Die Angaben zu den Umweltschutzausgaben nach Umweltbereichen werden regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Mit dem Berichtsjahr 2010 wurden die Berechnungen auf die Konzepte und Vorgaben einer neuen EU-Verordnung umgestellt, die zum Ziel hat, europaweit vergleichbare Daten zu den Ausgaben für den Umweltschutz zu erstellen. Dadurch sind die Daten nicht mehr mit den bislang ausgewiesenen Ergebnissen für die Jahre vor 2010 vergleichbar.</p> <p>Die Ausgaben sind als Untergrenze der gesamtwirtschaftlichen Ausgaben für den Umweltschutz anzusehen, denn der integrierte Umweltschutz wird vermutlich unterschätzt. Viele prozessorientierte Innovationen beispielsweise dienen der Kostenersparnis, nutzen aber zugleich der Umwelt, weil sie Ressourcen sparen und Emissionen vermindern. Die Umweltschutzausgabenrechnung erfasst solche Maßnahmen nur unvollständig.</p> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0%7CUmwelt%20und%20Wirtschaft%23ENVIRONMENT_ECONOMY%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=8&amp;isAvailabilityDisabled=false&amp;df[ds]=ds-dc-release&amp;df[id]=DF_ENV_ECON_PROTECTION_EXPENDITURE&amp;df[ag]=UBA&amp;df[vs]=1.0&amp;dq=.A...&amp;pd=2010,2022&amp;to[TIME_PERIOD]=false"><strong>Datenzugriff zum Thema Umweltschutzausgaben im UBA Data Cube</strong></a></p> <p>Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

MV GLRP WFS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung Mecklenburg-Vorpommerns

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Psychosoziale Folgen eines radiologischen Notfalls

Psychosoziale Folgen eines radiologischen Notfalls Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung und Unsicherheit im Umgang mit Strahlung besondere Angstauslöser sind. Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. In Deutschland sollen die Planungen für die Notfallvorsorge darum auch psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung sowie die Unsicherheit im Umgang damit besondere Angstauslöser sind. Psychosoziale Folgen meist größer als physische Folgen Untersuchungen zu den Kernkraftwerksunglücken Three Mile Island ( USA , 1979), Tschornobyl (Ukraine, 1986) und Fukushima (Japan, 2011) haben gezeigt, dass die größten Folgen der Reaktorunfälle für die Gesundheit der Betroffenen nicht in der physischen Beeinträchtigung durch das freigesetzte radioaktive Material bestanden, sondern vielmehr in den psychosozialen Konsequenzen der Ereignisse. Beobachtete Folgen der untersuchten Reaktorunfälle für die psychische Gesundheit waren schwere Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörung, stressbedingte Symptome und verschiedene körperliche Beschwerden wie etwa Übelkeit, Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Beobachtet wurden zudem übermäßiger Alkoholkonsum und erhöhte Selbstmordraten. Auch wenn solche Folgen häufiger vorkamen, je direkter Personen zum Beispiel durch Nähe zum Ort des radiologischen Unfalls oder ergriffene Schutzmaßnahmen betroffen waren, können sie grundsätzlich bei allen Menschen auftreten. Dass die Untersuchungen anhand von Kernkraftwerksunglücken stattfanden, bedeutet nicht, dass psychosoziale Konsequenzen nur bei Kernkraftwerksunfällen mit überregionalen Auswirkungen auftreten können. Die Angst vor radioaktivem Material und das mangelnde Wissen sowohl über Ausbreitung und Wirkung von Radioaktivität als auch über Schutzmöglichkeiten können Menschen auch bei nur lokal oder regional bedeutsamen radiologischen Unfällen verunsichern und zu ihrer psychischen Belastung beitragen. Selbst Vorkommnisse ohne relevante Freisetzung von radioaktivem Material führen zu Verunsicherung und tragen zur psychischen Belastung bei. Auslöser für psychosoziale Belastungen Nach dem Kernkraftwerksunfall in Fukushima 2011 konnten im Fukushima Health Management Survey die bereits vorhandenen Einblicke in psychosoziale Belastungsfaktoren radiologischer Notfälle vertieft werden. Sie lieferten wertvolle Erkenntnisse für das radiologische Notfallmanagement. Belastungsfaktoren sind für Betroffene demnach vor allem Strahlung als besonderer Angstauslöser, gedankliche Verbindung eines radiologischen Unfalls mit vergangenen Reaktorunfällen, geringes Wissen über die Ausbreitung und Wirkun g von Strahlung , Überschätzung des radiologischen Risikos, Sorge um die eigene Gesundheit und/oder um Angehörige, unsichere Informationslage zum aktuellen radiologischen Notfall , Schutzmaßnahmen wie Evakuierung und Umsiedlung samt ihrer Folgen durch veränderte Lebensumstände und -strukturen, Kritik an handelnden Behörden und zuständigen Stellen mit entsprechendem Vertrauensverlust, sowie Diskriminierung und Stigmatisierung – zum Beispiel, wenn Personen im Zusammenhang mit dem Notfall als "Opfer" oder "Evakuierte" stigmatisiert werden, oder wenn sie als "Verstrahlt" diskriminiert werden und Ängste auslösen, nachdem sie möglicherweise einer erhöhten Strahlung ausgesetzt waren. Deutschland: Notfallpläne berücksichtigen psychosoziale Aspekte Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Neben den radiologischen Kriterien werden darin auch psychosoziale Aspekte als nicht-radiologische Kriterien bei der Entscheidung für Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein "Besonderer Notfallplan für kontaminierte Gebiete, insbesondere für kontaminierte Grundstücke und Gewässer" soll diese Kriterien konkretisieren, und so helfen, auch den Schutz vor psychosozialen Folgen eines Notfalls in die Praxis umzusetzen. Über psychosoziale Folgen zu informieren und dazu beizutragen, sie zu verringern, ist für alle Akteure des Notfall- und Katastrophenschutzes auf Bund- und Länderebene wichtig. In den Bundesländern zählen hierzu auch die Einrichtungen des allgemeinen Katastrophenschutzes, die für das Notfallmanagement auf Bundesländerebene zuständig sind. Psychosoziale Folgen vermeiden oder besser bewältigen Notfallschützer*innen können die (betroffene) Bevölkerung und Einsatzkräfte dabei unterstützen, psychosoziale Effekte zu vermeiden bzw. zu bewältigen, indem sie Informationen über radiologische Notfälle und ihre möglichen Konsequenzen dauerhaft bereitstellen, im Falle eines Notfalls insbesondere in Gebieten, in denen größere Auswirkungen möglich sind, über psychosoziale Aspekte und Bewältigungsstrategien informieren, in der allgemeinmedizinischen Praxis dafür Aufmerksamkeit erzeugen, mit psychosozialen Einrichtungen zusammenarbeiten, mögliche Stigmatisierungen erkennen und ansprechen. Auch Bürger*innen können selbst aktiv werden und psychosoziale Belastungen durch radiologische Notfälle vermeiden bzw. besser bewältigen, indem sie sich bei seriösen Quellen über radiologische Fragen informieren: Die zuständigen öffentlichen Stellen sind neben dem Bundesamt für Strahlenschutz das Bundesumweltministerium und die zuständigen Gesundheits- bzw. Umweltschutzbehörden in den Bundesländern. aktuelle radiologische Messdaten einsehen: Das Bundesamt für Strahlenschutz ermittelt mithilfe eines bundesweiten Messnetzes kontinuierlich die äußere Strahlenbelastung. Die Messwerte können unter https://odlinfo.bfs.de online eingesehen werden. Wissenschaftliche Projekte zum Thema Im Jahr 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) mit "A framework for mental health and psychosocial support in radiological and nuclear emergencies" ("Rahmenkonzept für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung bei radiologischen und nuklearen Notfällen", nur in Englisch verfügbar) Vorschläge gemacht, wie psychosozialen Belastungen bereits im Vorfeld eines möglichen radiologischen Notfalls, während eines akuten Notfalls und in der Nachunfallphase bestmöglich begegnet werden kann. Eine Unterarbeitsgruppe der OECD - NEA (Nuclear Energy Agency) konkretisiert diese Vorschläge aktuell und versieht sie mit praktischen Hilfestellungen: " Mental health and psychosocial impacts of radiological and nuclear emergencies: NEA’s Work to build a practical extension based on a new World Health Organization framework" ("Psychische Gesundheit und psychosoziale Auswirkungen von radiologischen und nuklearen Notfällen: Die Arbeit der NEA an einer praktischen Erweiterung auf der Grundlage eines neuen Rahmenkonzepts der Weltgesundheitsorganisation", nur in Englisch verfügbar). Konkret geht es zum Beispiel um effektive Krisenkommunikation, Aufgaben- und Rollenverteilung der Akteure in einem Notfall , Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der psychischen Gesundheit und des Notfallschutzes, Ausbildung und Training im Bereich "Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung" (Mental Health and Psychosocial Support - MHPSS), Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung und Berücksichtigung zentraler ethischer Werte. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 07.04.2026

MV Naturraeume WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Die naturräumliche Gliederung als Themenbereich im Kartenportal Umwelt M-V besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. Die Einzelthemen dieses Bereiches sind auch als WMS Naturräume verfügbar.

MV Gewaesser WFS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Fliessgewaessern, Standgewaessern, Kuestengewaessern und Einzugsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern

Missbrauch radioaktiven Materials in Verbindung mit konventionellem Sprengstoff ("Schmutzige Bombe")

Missbrauch radioaktiven Materials in Verbindung mit konventionellem Sprengstoff ("Schmutzige Bombe") "Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als "Schmutzige Bomben" bezeichnet werden. Im Sprachgebrauch der Internationalen Atomenergie-Organisation ( International Atomic Energy Agency , IAEA ) sind "Schmutzige Bomben" Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. In den USA spricht man daher von Vorrichtungen zur Ausbringung und Verbreitung von Radioaktivität , sogenannten Radioactive Dispersion Devices (RDD), in Deutschland von USBV-A. Die deutsche Abkürzung steht für U nkonventionelle S preng- und B rand v orrichtung, das "A" steht in diesem Zusammenhang für a tomar. Die Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" und vergleichbare Szenarien gelten derzeit als möglicher Fall einer missbräuchlichen Verwendung von radioaktivem Material. Bedrohungspotenzial einer "Schmutzigen Bombe" Die Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" und vergleichbare Szenarien gelten als möglicher Fall einer vorsätzlich missbräuchlichen Verwendung radioaktiven Materials. Andere Szenarien wie die Verwendung einer improvisierten Kernwaffe werden von Fachleuten demgegenüber bislang für sehr viel unwahrscheinlicher gehalten. Ein potenzieller Täter wird sich zur Herstellung einer "Schmutzigen Bombe" mutmaßlich radioaktiver Stoffe bedienen, die in Technik oder Medizin Anwendung finden. Erster Baustein eines Schutzes vor den Folgen einer solchen Waffe ist daher der physische Schutz der vorhandenen radioaktiven Stoffe, um deren missbräuchliche Verwendung auszuschließen. Die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden prüfen die Einhaltung dieser Anforderungen nach einem zwischen den Innen- und Umweltbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Regelwerk. Radiologisches Gefährdungspotenzial einer "Schmutzigen Bombe" Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die radiologischen Gefahren, zur Beurteilung anderer Gefahrenaspekte (wie etwa Explosionswirkung oder psychologische Wirkung) gilt diese Einschätzung nicht. Selbst für größere Cäsium-137 -Quellen lägen auch in unmittelbarer Nähe des Freisetzungsortes, das heißt außerhalb des unmittelbaren Wirkkreises der Explosion, die Dosiswerte für die Bevölkerung so niedrig, dass spezielle Maßnahmen des Strahlenschutzes, wie etwa das Verweilen im Haus oder gar eine Evakuierung, nicht erforderlich wären. Etwas anderes gilt im Fall einer Verwendung von Plutonium -239, das eine wesentlich höhere Radiotoxizität aufweist als alle anderen zu berücksichtigenden Nuklide. Hier sind Szenarien denkbar, bei denen in der näheren Umgebung bis zu wenigen Kilometern Entfernung vom Freisetzungsort Maßnahmen des Notfallschutzes erforderlich werden, da Effektivdosiswerte um 100 Millisievert für die sich dort aufhaltenden Personen nicht ausgeschlossen werden können. 100 Millisievert Effektivdosis ist der Wert, der auch im Katastrophenschutz Anwendung findet zur Beantwortung der Frage, wann nach einem kerntechnischen Unfall eine Evakuierung der Bevölkerung durchzuführen ist. Plutonium -239 wird jedoch weder in der Industrie noch in der Medizin eingesetzt; es entsteht in kerntechnischen Anlagen und seine missbräuchliche Verwendung setzt einen Zugang zu besonders gesicherten Anlagen voraus. Zusammengefasst bedeutet das: "Schmutzige Bomben" unter Verwendung von in Industrie und Medizin eingesetzten radioaktiven Stoffen würden demnach selbst in unmittelbarer Nähe zum Freisetzungsort aus radiologischer Sicht keine Gesundheitsgefährdung für große Teile der Bevölkerung hervorrufen. Das radiologische Gefährdungspotenzial einer Schmutzigen Bombe ist beschränkt. Psychosoziale Effekte Jenseits objektivierbarer Feststellungen zum radiologischen Gefährdungspotenzial können Assoziationen mit bekannten Folgen radioaktiver Strahlung und den möglichen gesundheitlichen Effekten zu psychosozialen Effekten in der Bevölkerung führen wie zum Beispiel Unsicherheit (Autoritarismus, Aggression), Überforderung (Distress, Überlauf), Angst und überschießenden Reaktionen (Hysterie, Hyperaktivität und Überkommunikation). Insbesondere die Assoziationen zu den existierenden Kernwaffen, mit den verheerenden Folgen der Atomwaffeneinsätze von Hiroshima und Nagasaki, mit der latenten Bedrohungssituation während des Kalten Krieges, verbunden mit dem Gefühl der persönlichen Ohnmacht in Bezug auf die Gefahrenwahrnehmung - der Mensch besitzt keine Sinnesorgane für Strahlung - und in Bezug auf die Gefahrenbeherrschung können diese psychosozialen Effekte herbeiführen. Kommunikationsmaßnahmen Ausgehend vom Erkenntnisstand im allgemeinen Notfallschutz hat das BfS auch für den Bereich der terroristischen Bedrohungen Untersuchungen zu den Methoden einer notwendigen Information der Öffentlichkeit in Auftrag gegeben. Im Untersuchungsvorhaben "Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen bei außerordentlichem (nicht auf kerntechnische Anlagen bezogenem) nuklearen Notfallschutz bei neuen Bedrohungsformen: Informationsvorsorge und Informationsbewältigung im Falle von Nuklearterrorismus" wurden diese Fragestellungen untersucht. Die Ergebnisse (siehe unten) zeigen, dass auch die gesellschaftliche Diskussion um die Risiken der Kernkraft eine in diesem Zusammenhang wichtige Größe ist, weil sie die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen (Staat und Bürger) beeinflusst. Neben der Entwicklung von Strategien für eine Öffentlichkeitsarbeit nach einem radiologisch relevanten Ereignis kommt der vorsorgenden Information eine hohe Bedeutung zu. Weiterführende Informationen finden sich im unten angezeigten Bericht auf den Seiten 72 bis 74. Deutsche Sicherheitsbehörden sind gut vorbereitet Auf operativer Seite sind die deutschen Sicherheitsbehörden, einschließlich des BfS , auf die Abwehr einer Anschlagssituation unter Verwendung einer "Schmutzigen Bombe" gut vorbereitet. Der Prävention gegen den illegalen Erwerb und den missbräuchlichen Einsatz solcher Quellen kommt ein hoher Stellenwert zu. Die in der Bundesrepublik auf den hier einschlägigen Gebieten bereits getroffenen Maßnahmen begründen einen im europäischen Vergleich hohen Standard. Mit dem Register über hochradioaktive Strahlenquellen , dem sogenannten HRQ -Register, führt das Bundesamt für Strahlenschutz ein weiteres wichtiges Element der Prävention. In ihm werden alle einzelnen radioaktiven Quellen ab einer bestimmten (isotopabhängigen) Aktivität geführt, so dass der jederzeitige Nachweis ihres Verbleibs geführt werden kann. Zugriff auf das Register haben die deutschen Sicherheitsbehörden. Zentrales Element: polizeiliche Arbeit Das zentrale Element zur Bekämpfung der Nuklearkriminalität bleibt jedoch die polizeiliche Arbeit. Für sie sind die Bundesländer zuständig. Auf diesem Feld, das als " Nuklearspezifische Gefahrenabwehr " bezeichnet wird, werden die polizeilichen Dienststellen unterstützt durch die Strahlenschutzbehörden der Länder. Der Bund bietet ergänzende Unterstützung in Form der " UnterstützungsverBundes CBRN " an. CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren für Menschen und die Gesellschaft. Jeder ernsthafte Verdacht eines terroristischen Anschlags auf ein Ziel in Deutschland, bei dem der Einsatz radioaktiver Stoffe zu besorgen ist, würde als ein gravierender Fall betrachtet werden. Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden arbeiten im UnterstützungsverBund CBRN eng zusammen. Wird der jederzeit einsatzbereite UnterstützungsverBund CBRN benötigt, gliedert er sich bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Fazit Die Abschätzungen der radiologischen Konsequenzen von "Schmutzigen Bomben" zeigen, dass Besorgnis erregend hohe Dosiswerte nur für Personen zu erwarten wären, die sich in einem sehr kleinen Umkreis um den Explosionsort aufhalten. Die subjektive Wahrnehmung der durch eine "Schmutzige Bombe" hervorgerufenen gesundheitlichen Risiken würde bei einer Vielzahl von Menschen das tatsächliche Strahlenrisiko deutlich übersteigen und könnte so zu vergleichsweise hohen Sekundärfolgen führen. Die Abwehr der Bedrohung durch eine "Schmutzige Bombe" erfordert staatliches Tätigwerden durch operative Maßnahmen zur Abwehr solcher Bedrohungen, operative Maßnahmen zur Bewältigung solcher Ereignisse, präventive Kommunikation zur richtigen Einordnung der mit einem solchen Ereignis verbundenen Risiken und eine umfassende Krisenkommunikation. Stand: 07.04.2026

Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)

The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2025 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 (pdf-Datei 20 MB)) nein 1/2023 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2021 (pdf-Datei 7 MB) ja 1/2022 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2020 ja 1/2021 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2019 ja 3/2020 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2018 nein 2/2020 Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 21 MB) ja 1/2020 Rote Listen Sachsen-Anhalt nein 2/2019 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 16 MB) nein 1/2019 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2015-2017 (pdf-Datei 8 MB) ja 1/2017 Bestimmung des atmosphärischen Konvektionspotenzials über Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2016 Hintergrundwerte organischer Schadstoffe in Oberböden des ländlichen Raumes von Sachsen-Anhalt - aktualisierte Fassung (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2016 Klimaanalyse Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1951-2014 auf Basis von Beobachtungsdaten (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2015 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2014 (pdf-Datei 10,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2015 Die Lurche & Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nicht barrierefrei) nein 3/2015 Frachtemission Mischwasser Sachsen-Anhalt Sonderuntersuchungen im Ablauf zweier Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungssystem von Halberstadt Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) (pdf-Datei 8 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) (pdf-Datei 11,5 MB, nicht barrierefrei) ja 7/2014 Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17,5 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2013 (pdf-Datei 6,9 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2014 Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 7,7 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2014 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2014 Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) Tabelle 4 (pdf-Datei 614 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2012 (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) nein 12/2013 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen nein 11/2013 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen bei der Verbrennung von Getreide, Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) nein 10/2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 9/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Anpassungsmaßnahmen (pdf-Datei 3,2 MB, nicht barrierefrei) nein 8/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Forstwirtschaft (pdf-Datei 10,7 MB, nicht barrierefrei) nein 7/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Landwirtschaft (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Naturschutz (pdf-Datei 27 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 2) (pdf-Datei 42 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 1) (pdf-Datei 17,6 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Klimadiagnose und Klimaprojektion, Extremereignisse (pdf-Datei 18,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 2 - Anhang (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 1 - Bericht (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2013 Die Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt Kurzfassungen der Studien von 2009 und 2012 (pdf-Datei 3,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts (pdf-Datei 6,5 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2012 Untersuchung von Abfällen aus der thermischen AbfallbehandlungEinschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle an Hand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege, Kurzbericht (pdf-Datei 751 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2012 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2011 (pdf-Datei 4 MB, nicht barrierefrei) nein 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 (nicht barrierefrei) ja Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt 2004 bis 2020 (nicht barrierefrei) 38/2002 Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2001 (pdf-Datei 3,6 MB, nicht barrierefrei) nein 37/2002 OFULSA - Operationalisierung von Fernerkundungsdaten für die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ja 36/2002 Schadstoffemissionskataster - Straßenverkehr Sachsen-Anhalt ja 35/2000 Bodendauerbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt ja 34/2000 Immissionsschutzbericht 1999 ja 33/2000 FCKW und FCKW-Ersatzstoffe - Verwendung und Entsorgung ja 32/1999 Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung ja 31/1999 Immissionsschutzbericht 1998 ja 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 ja 29/1998 Bodenschutz in der räumlichen Planung nein 28/1998 Leitfaden zum Altlastenprogramm - Fortschreibung ja 27/1998 Immissionsschutzbericht 1997 ja 26/1998 Leitfaden für die Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und betrieblichen Abfallbilanzen ja 25/1997 Handlungsempfehlung zur Messung von Deponiegas und Bodenluft ja 24/1997 Luftreinhaltung in Sachsen-Anhalt ja 23/1997 Bodenbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt nein 22/1997 Immissionsschutzbericht 1996 ja 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz ja 20/1996 Leitfaden zum Altlastenprogramm ja 19/1996 Immissionsschutzbericht 1995 ja 18/1995 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 ja 17/1995 Immissionsschutzbericht 1994 ja 16/1995 Stand Kompostierung in Sachsen-Anhalt ja 15/1994 Das Frühjahrshochwasser vom April 1994 nein 14/1994 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte ja 13/1994 Biotopkartierung im besiedelten Bereich ja 12/1994 Immissionsschutzbericht 1993 ja 11/1993 Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt nein 10/1993 Recycling von Kunststoffen ja 9/1993 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 ja 8/1993 Immissionsschutzbericht 1992 ja 7/1993 Klärschlammverwertung im Landschaftsbau ja 6/1992 Schutz, Pflege und Entwicklung der Karstlandschaft im Südharz Tagung am 24.04.1992 in Uftrungen nein 5/1992 Naturschutz im Elbegebiet Fachtagung am 10.04.1992 in Dessau ja 4/1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR -luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt, Stand 14.08.1992 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1992 Landschaftsrahmenplanung Seminar am 27.02./28.02.1992 in Magdeburg ja 2/1992 Immissionsbericht 1991 ja 1/1992 Rote Liste Sachsen-Anhalt nein Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

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