Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Die digitale Berliner Luftkarte bietet einen Überblick über die Luftqualität in 50 m × 50 m großen Rasterfeldern der Stadt. Sie basiert auf Jahresmittelwerten (2024) der Schadstoffe NO₂ , PM₁₀ und PM₂,₅ und stuft die Belastung in fünf Kategorien ein – von „sehr niedriger“ bis „hoher“ Belastung mit Luftschadstoffen. Die Einstufung richtet sich nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der erforderlichen Zwischenziele zur Erreichung einer Luftqualität, die für den Menschen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft unbedenklich ist. Ergebnisse und Verteilung: 48 % der Stadtfläche haben nur geringe Luftschadstoffbelastungen, doch nur 15 % der Bevölkerung lebt dort (z. B. Müggelsee, Grunewald). 74 % der Berliner*innen wohnen in Gebieten mit mäßiger Luftqualität , obwohl diese nur 46 % der Fläche ausmachen – meist Wohngebiete in Straßennähe. 6 % der Fläche haben erhöhte Belastung , betreffen aber 11 % der Bevölkerung (z. B. an Hauptverkehrsstraßen). Bereiche mit sehr niedriger Belastung existieren aktuell nicht, ebenso wenig wie Bereiche mit vollständiger WHO-Konformität. Gesundheitliche Auswirkungen: Feinstaub (besonders PM₂,₅) ist gesundheitsschädlich – selbst in kleinsten Mengen. Er kann u. a. Krebs, neurologische Störungen, Atemwegserkrankungen sowie Risiken für ungeborene Kinder verursachen. Schadstoffe gelangen über die Atemwege bis in Organe und sogar ins Gehirn. Maßnahmen zur Luftverbesserung: Verkehr: Umweltzonen, Tempolimits, Ausbau des ÖPNV. Heizsysteme: emissionsarme Anlagen, Filter, sauberer Holzofenbetrieb. Industrie & überregionale Quellen: europaweite Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Die Karte dient als Orientierung für Bevölkerung und aber auch der Verwaltung, wo konkrete Maßnahmen zur Luftverbesserung notwendig sind. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Karten Literatur Download
Durch eine Vielzahl von Maßnahmen ist die Berliner Luft in den letzten drei Jahrzehnten deutlich besser geworden und die Konzentration von Luftschadstoffen langsam aber über den langen Zeitraum doch deutlich zurückgegangen. Dadurch konnten die Immissionsgrenzwerte für Partikel-PM 10 (Feinstaub) in Berlin schon seit einigen Jahren flächendeckend eingehalten werden und auch die flächendeckende Einhaltung des Grenzwertes für das Jahresmittel von Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ wird 2020 voraussichtlich erreicht werden. Die folgenden Abbildungen zeigen den langjährigen Verlauf der mittleren Luftbelastung einzelner Schadstoffe in den drei Belastungsregimen Verkehr (Hauptverkehrsstraßen), innerstädtischer Hintergrund und Stadtrand. Für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Partikel PM 10 und Ozon werden die langzeitlichen Entwicklungen auf Basis eines Differenzenmodels analog zum Jahresbericht 2019 ermittelt. Die Methodik ist im Jahresbericht 2019 genauer erklärt. Die Langzeittrends der weiteren Luftschadstoffe werden durch arithmetische Mittelwertbildung bestimmt. Stickstoffdioxid Schwebstaub / Partikel PM 10 Partikel PM 2,5 Ozon Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Schwefeldioxid Benzol Kohlenmonoxid Stickstoffdioxid gehört zu den Luftschadstoffen, die überwiegend vom Straßenverkehr verursacht werden. Die nebenstehende Grafik zeigt die langjährige Entwicklung der NO 2 -Belastung der automatischen Messstellen am Stadtrand, im innerstädtischen Hintergrund und an Hauptverkehrsstraßen sowie der acht beurteilungsrelevanten Passivsammlerstandorte (Passivsammler = PS) (weiter Informationen finden sich im Jahresbericht 2019. Bis Mitte der neunziger Jahre konnte durch die Ausrüstung der Berliner Kraftwerke mit Entstickungsanlagen und die Einführung des geregelten Katalysators für Ottomotoren ein Rückgang der NO 2 -Belastung erreicht werden. Durch eine zunehmende Anzahl an Dieselfahrzeugen wurde dieser Trend jedoch weitestgehend aufgehoben, so dass bis 2014 nur eine sehr langsame Abnahme der NO 2 -Belastung verzeichnet wurde. Auffällig sind die erhöhten Jahresmittelwerte von 2006. Vor allem für die Straßenmessstellen zeigen diese hohen Jahresmittelwerte eindrucksvoll den Einfluss von meteorologischen Bedingungen auf die Konzentration von Luftschadstoffen, denn das Jahr 2006 war geprägt durch eine hohe Anzahl windschwacher Hochdruckwetterlagen und ungünstigen meteorologischen Ausbreitungsbedingungen. In den Jahren zwischen 2008 und 2015 blieben die NO 2 -Jahresmittelwerte auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau, da Emissionsminderungen nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß erfolgten. Besonders Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 stießen durch Software-Manipulation im realen Betrieb sehr viel mehr NOx aus, als von den Herstellern angegeben wurde bzw. als sich auf dem Prüfstand ergab. Auffällig ist, dass seit 2016 die NO 2 -Belastung an Straßenmessstellen stark sank, am Stadtrand und im innerstädtischen Hintergrund aber keine bzw. nur eine sehr geringe Veränderung zu beobachten war. Dies unterstreicht nochmals den starken Einfluss der Verkehrsemissionen auf die an den verkehrsnahen Stationen gemessenen Immissionen. Von 2013 bis 2019 ergab sich für die sechs automatischen Straßenmessstellen ein Rückgang um 24 %, wobei mit einem absoluten Rückgang von 5 µg/m³ die Belastung von 2018 auf 2019 am stärksten gesunken ist. Ähnlich verhält es sich mit den Messergebnissen der Passivsammler, für welche von 2018 auf 2019 ebenfalls ein absoluter Rückgang von etwa 5 µg/m³ ermittelt wurde. Erzielt wurden diese bemerkenswert rückläufige Entwicklung der NO 2 -Belastung durch zielgerichtete und wirkungsvolle Maßnahmen der Berliner Luftreinhaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, 2019). Dabei lag und liegt der Fokus darauf, den motorisierten Verkehr in der Berliner Innenstadt zu verringern und die Stärkung des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr voranzutreiben. Neben Maßnahmen wie der Modernisierung der BVG-Busflotte – 2030 soll diese zu 100 % aus elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bestehen –, Tempo-30-Anordnungen und Durchfahrverboten für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5/V hat aber auch die generelle Erneuerung der Kfz-Flotten, mit einem steigenden Anteil von Euro VI und 6d-TEMP Fahrzeugen, einen Anteil an dieser positiven Entwicklung. Deshalb lässt sich dieser Trend auch unabhängig von einzelnen Maßnahmen der Berliner Luftreinhaltung in ganz Deutschland beobachten. Modellergebnissen zu Folge sind etwa ein bis zwei µg/m³ des NO 2 -Rückgangs 2019 in Deutschland auf Softwareupdates und die Flottenerneuerung zurückzuführen (Umweltbundesamt, Luftqualität 2018, 2019). Einen Überblick über die verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 und 2020 finden Sie im Umweltatlas unter Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum . Ende der 1990er Jahre wurde mit der Messung von PM 10 , also von besonders gesundheitsschädlichen Teilchen kleiner als 10 Mikrometer (µm), begonnen. Sie ersetzte die Gesamtstaubmessung, bei der auch grobe Teilchen > 10 µm erfasst wurden. Deshalb sind beide Reihen nicht direkt miteinander vergleichbar. Seit den 1980er Jahren ist die Gesamtstaub-Belastung in Berlin deutlich gesunken. Auch die PM 10 -Belastung zeigt über den dargestellten Zeitraum eine deutliche Abnahme um rund 30 % im innerstädtischen Hintergrund und am Stadtrand sowie eine Abnahme um etwa 40% an Straßenmessstellen. Seit 2004 wird in Berlin der für das Jahresmittel gültige Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³ (siehe auch Grenz- und Zielwerte) durchgängig und an allen Stationen eingehalten. Auch die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittels von 50 µg/m³ ist im dargestellten Zeitraum rückläufig. Im Jahr 2015 wurden letztmals mehr als die zulässigen 35 Überschreitungen des Tagesmittels von 50 µg/m³ beobachtet (Station MC174, 36 Überschreitungen). Die PM 10 -Belastung in Berlin und ihre langjährige Entwicklung wird maßgeblich durch emissionsmindernde Maßnahmen und meteorologische Bedingungen geprägt. Die jährlichen Schwankungen der PM 10 -Jahresmittelwerte von bis zu 20 % und insbesondere die Variabilität der Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittels von 50 µg/m³ von bis zu einem Faktor zwei spiegeln die Abhängigkeit der PM 10 -Belastung von den Witterungsbedingungen wider. Besonders der Ferntransport von Partikeln bei südlichen bis östlichen Anströmungen, vermehrtes Heizen bei tiefen Temperaturen und die Häufigkeit von austauscharmen, in der Regel durch Hochdruck geprägten Wetterlagen, beeinflussen die PM 10 -Belastung stark. Ein großer Teil der Überschreitungstage des Tagesgrenzwerts wird auf Ferntransport aus östlichen und südöstlichen Richtungen zurückgeführt. In Jahren mit vergleichsweise geringer PM 10 -Belastung, beispielsweise 2007, 2008, 2012, 2013 und 2017, herrschten stets günstige meteorologische Bedingungen. Auch im Jahr 2019 trugen die Witterungsbedingungen maßgeblich zu einer geringen PM 10 -Belastung bei. So führten einerseits hohe Temperaturen der Wintermonate im Jahr 2019 zu einem geringen Heizbedarf, was niedrige lokale Partikelemissionen mit sich bringt. Weiterhin ist das geringe Auftreten von Ost- und Südwinden in den 2019er Wintermonaten ein Indiz für wenig Hochdruckeinfluss und den damit zusammenhängenden geringen Ferntransport von vorbelasteten Luftmassen aus Süd-Osteuropa. Der langjährige Rückgang der PM 10 -Belastung ist hingegen auf emissionsmindernde Maßnahmen zurückzuführen. Eine sehr wichtige Maßnahme zur Minderung der PM 10 -Belastung war die Einführung der Umweltzone in zwei Stufen zum 01.01.2008 und 01.01.2010. Nach einer Untersuchung zur Wirkung der Stufe 2 der Umweltzone von 2011 ( Wirkungsanalyse; 2. Stufe Umweltzone ), verhinderte die Einführung der Umweltzone eine um etwa 7 % höhere PM 10 -Belastung und 10 Überschreitungstage mit Tagesmitteln über 50 µg/m³. Zur vereinfachten Ermittlung des lokalen Verkehrsbeitrages kann die Differenz der PM 10 -Konzentration an Straßen und im innerstädtischen Hintergrund hergezogen werden. Die Annäherung der roten Linie an die gelbe Linie verdeutlicht, dass der lokale Verkehrsbeitrag durch den Straßenverkehr im dargestellten Zeitraum deutlich abgenommen hat. Der mit dieser Methode ermittelte Verkehrsbeitrag konnte seit Ende der 1990er Jahre um etwa 70 % reduziert werden. Weitere wichtige Maßnahmen zur Verringerung der PM 10 -Belastung waren die Einführung wirksamer Rauchgasreinigungssysteme bei Kohlekraftwerken und bei der Abfallverbrennung zur Minderung von Staub, Schwefeldioxid und Stickoxiden, der Ersatz von Kohleheizungen durch Fernwärme und Gasheizungen sowie die Einführung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge und Baumaschinen auf Baustellen der Öffentlichen Hand. Als Partikel PM 2,5 werden kleinere Partikel des Feinstaubs bezeichnet, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 µm ist. Sie können nachhaltig die Lunge schädigen, da sie tief in die Atemwege eindringen und länger dort verweilen. Außerdem führen hohe PM 2,5 Belastungen zu Herz- und Kreislauferkrankungen. Der im Feinstaub enthaltene Ruß gilt als stark krebserregend. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde ein PM 2,5 -Grenzwert von 25 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt. Er muss ab 2015 an allen Luftgütemessstellen eingehalten werden. Zusätzlich gibt es einen deutschlandweiten Indikator für die durchschnittliche PM 2,5 -Exposition der städtischen Wohnbevölkerung (AEI, Average Exposure Indicator). Er wird vom Umweltbundesamt im Durchschnitt über jeweils 3 Kalenderjahre als Mittel über 36 ausgewählte Messstationen in Deutschland bestimmt, die sich ausschließlich in Wohngebieten größerer Städte befinden. Drei dieser Hintergrundmessstellen gehören zum Berliner Luftgütemessnetz. Der AEI-Zielwert von 16,4 µg/m³ für das Jahr 2020 ergibt sich aus der Minderung um 15 % des AEI-Wertes von 2010. In Berlin wird PM 2,5 seit 2004 an der Hauptverkehrsstraße Frankfurter Allee (MC174) und im innerstädtischen Hintergrund an der Station in Neukölln (MC042) gemessen. 2008 kamen noch die innerstädtischen Hintergrund-Stationen in Mitte (MC171) und in Wedding (MC010) hinzu. Alle drei städtischen Hintergrund-Stationen werden vom UBA zur Ermittlung des AEI herangezogen. Die nebenstehende Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung von PM 2,5 . Der Grenzwert von 25 µg/m³, der seit 2015 einzuhalten ist, wird bereits seit 2007 unterschritten. Der bundesweite AEI-Zielwert für 2020 wurde bereits seit 2016 unterschritten. Es kann daher angenommen werden, dass 2020 das bundesweite Minderungsziel von 15 % erreicht wird. Tendenziell ist, wie die PM 10 -Belastung, auch die PM 2,5 -Belastung rückläufig. Dies zeigt die Wirkung der Umweltzone, die gezielt den Ausstoß der sehr feinen Dieselrußpartikel reduziert hat. Dadurch hat sich die Belastung an Straßen der niedrigeren Belastung im städtischen Hintergrund angenähert. Die erhöhte PM 2,5 -Belastung in 2006, 2010 und 2014 wird aufgrund schlechter Ausbreitungsbedingungen vor allem auf den Schadstoffausstoß aus Heizungen mit Holzfeuerung und einen hohen Beitrag aus Gebieten außerhalb Berlins zurückgeführt. In einem Projekt zur Holzfeuerung wurden gerade in den Herbst-und Wintermonaten bei Inversionswetterlagen erhöhte Beiträge dieser Partikel zur PM 2,5 -Belastung festgestellt. Dieser dreiatomige Sauerstoff ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und wird nur selten direkt emittiert. Die Bildung von bodennahem Ozon geschieht über chemische Reaktionen sogenannter Vorläuferstoffe unter dem Einfluss von UV-Strahlung. Der wichtigste Vorläuferstoff für die Bildung von Ozon ist NO 2 . Aber auch flüchtige organische Verbindungen (VOC, volatile organic compounds) sind für die Ozonbildung von Bedeutung, da diese mit NO zum Ozonvorläuferstoff NO 2 reagieren können. Abgebaut wird Ozon wiederum durch NO. Die Bildung von bodennahem Ozon ist damit eine reversible photochemische Reaktion und stark von der Jahreszeit abhängig. Da zur Bildung UV-Strahlung benötigt wird und bei höheren Temperaturen mehr VOCs von der Vegetation freigesetzt werden, die als Vorläuferstoff fungieren, sind die Ozon-Konzentrationen im Sommer und besonders während sonnigen Schönwetterperioden am höchsten. Im nebenstehenden Diagramm sind für die O 3 -Belastung im innerstädtischen Hintergrund und am Stadtrand unterschiedliche langjährige Entwicklungen zu erkennen. Im innerstädtischen Hintergrund stieg die Belastung seit Ende der 80er Jahre nahezu stetig an; eine Regressionsanalyse ergibt eine Zunahme von etwa 0,4 µg/m³ pro Jahr. Am Stadtrand kam es dagegen zu Beginn der 90er Jahre zu einer Abnahme und seitdem zu einer sehr geringen Zunahme von etwa 0,1 µg/m³ pro Jahr. Diesen langzeitlichen Entwicklungen sind Schwankungen infolge der Witterungssituation des jeweiligen Sommers (Temperaturen, Bewölkung) überlagert, so dass Sprünge in den Jahresmittelwerten von bis zu 7 µg/m³ von einem auf das nächste Jahr nicht unüblich sind. Auf Grund der meteorologischen Bedingungen im Jahr 2018 und 2019 mit hohen Temperaturen und einer sehr hohen Sonneneinstrahlung war die mittlere Ozonbelastung im Vergleich zu den Vorjahren 2016 und 2017 erhöht. Kurzzeitige O 3 -Belastungsspitzen sind gesundheitlich besonders relevant, da erhöhte Ozon-Konzentrationen zu Reizerscheinungen der Augen und Schleimhäute sowie Lungenschäden führen können. Deshalb wurden zum Zweck des Gesundheitsschutzes die Informationsschwelle von 180 µg/m³ und die Alarmschwelle von 240 µg/m³ festgelegt. Diese Belastungsspitzen sind jedoch im Gegensatz zur mittleren O 3 -Belastung seit Jahren rückläufig. Bemerkenswerterweise, war dies auch in den Jahren 2018 und 2019 der Fall (siehe Jahresbericht 2018 und Jahresbericht 2019 ), obwohl die Witterungsbedingungen sehr günstig für die Bildung von Ozon waren. Grund dafür können die besonders in den Sommermonaten niedrigen NO 2 Konzentrationen sein, so dass hohe Ozon-Spitzenkonzentrationen durch ein Fehlen von Vorläuferstoffen verhindert wurden. Zusätzlich kann auch die extreme Trockenheit in den Sommermonaten in 2018 und 2019 ein Grund für diese Beobachtung sein. Es wird vermutet, dass die Emission von VOC durch die Vegetation auf Grund der Trockenheit und Dürrestress geringer war als üblich, so dass auch aus diesem Grund die Spitzenbelastung von Ozon nicht auffällig hoch war. Deutschlandweit wurde im Gegensatz zur Abnahme der Ozon-Spitzenkonzentrationen durch Minderungsmaßnahmen – Ozonvorläuferstoffe (Autoverkehr, Kraftwerke, Industriebetriebe, gewerblicher und privater Gebrauch von Farben, Lacken und Lösemitteln) konnten seit 1990 fast halbiert werden – eine schwache Zunahme der Jahresmittelwerte an städtischen Stationen beobachtet. Im ländlichen Hintergrund wurden bis Ende der 1990er Jahre eine deutschlandweite Zunahme und eine darauffolgende Stagnation der Ozon-Jahresmittelwerte registriert (siehe Luftqualität 2019 – Vorläufige Auswertung vom Umweltbundesamt). Da auch die Berliner Stadtrandstationen im Fall von Ozon maßgeblich von städtischen Emissionen beeinflusst sind, hier besonders die im Lee der Stadt liegenden Stationen MC027 und MC085 , passt der in Berlin im Mittel über alle Stationen festgestellte Anstieg, zum deutschlandweiten Trend. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten unter den organischen Verbindungen als krebserregend. Als Leitkomponente für diese Verbindungen wird Benzo(a)pyren verwendet. Mitte der 1990er Jahre wurden an der Messstelle Nansenstraße in Neukölln bereits orientierende Messungen von Benzo(a)pyren B(a)P durchgeführt. Nachdem die 4. Tochterrichtlinie zur europäischen Rahmenrichtlinie 96/62/EG in Kraft trat, wurden die Messungen ab 2006 in erweitertem Umfang an vier Messstandorten (Hauptverkehrsstraßen, städtisches Wohngebiet und städtischer Hintergrund) aufgenommen, um die ab 2013 geforderte Einhaltung des Zielwerts für Benzo(a)pyren B(a)P von 1 ng/m³ zu überwachen. Der Zielwert gilt bis zu einer Konzentration von 1,49 ng/m³ als eingehalten. Einen Überblick über die langfristige Entwicklung der Leitkomponente B(a)P gibt die nebenstehende Abbildung. Für das städtische Wohngebiet hat die Belastung seit den 90er Jahren um den Faktor 5 abgenommen. Im Jahr 2010 wird der Zielwert von 1 ng/m³ sowohl an der Station im innerstädtischen Wohngebiet Neukölln als auch in der Hauptverkehrsstraße, Schildhornstraße, erreicht. Dies wird auf den sehr kalten Winter und auf den gestiegenen Verbrauch an Kohle und Holz bei nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen (Kohleheizungen, Holzöfen und Kamine) der privaten Haushalte zurückgeführt. Im Bereich des Wohngebiets (MC042) und an den Straßenschluchten Frankfurter Allee (MC174) und Schildhornstraße (MC117) sind solche Öfen noch häufiger vertreten. Seit 2012 liegen die PAK-Konzentrationen aller Stationen eng beieinander und deutlich unter dem Zielwert. Sie bewegen sich um den unteren Schwellenwert von 0,4 ng/m³. Die Luftbelastung durch die meisten direkt emittierten Schadstoffe ist in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Beim Schwefeldioxid, das hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Die Emissionen sind durch die Sanierung oder Stilllegung von Industrieanlagen und die Installation von Rauchgasentschwefelungsanlagen in Kraftwerken Ende der 80er Jahre in West-Berlin und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern und osteuropäischen Nachbarländern stark gesunken. Auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme und der Einsatz von schwefelarmen Kraftstoff haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Seit 2004 hat sich die Schwefeldioxidimmission im gesamten Stadtgebiet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken auf Jahresmittelwerte zwischen 1-4 µg/m³ eingependelt. Damit ist die Konzentration von Schwefeldioxid im Vergleich zu 1989 um 96 % zurückgegangen. Benzol gehört zu den krebserregenden Stoffen und kann Leukämie (Blutkrebs) verursachen. Benzol wird vorwiegend von Pkw mit Ottomotor emittiert. Durch den Einsatz des geregelten Katalysators, verbesserter Motortechnik, besserer Kraftstoffe und den Einsatz von Gaspendelsystemen an Tankstellen sowie in Tanklagern konnte die Emission dieses Schadstoffes in den letzten Jahren deutlich verringert werden. Entsprechend hat auch die Immissionsbelastung durch Benzol in den vergangenen Jahren in Berlin stark abgenommen. Die Benzolwerte im Jahr 2010 waren an den Hauptverkehrsstraßen nur ein Fünftel und im innerstädtischen Hintergrund nur noch ein Drittel so hoch wie 1993. Der ab 2010 einzuhaltende Grenzwert von 5 µg/m³ wird bereits seit dem Jahr 2000 unterschritten. In den letzten fünf Jahren lag auch die straßennahe Benzolkonzentration im Jahresmittel unter 1,5 µg/m³. Die nebenstehende Abbildung zeigt die langjährige Entwicklung der Kohlenmonoxid (CO) Konzentration als Jahresmittel an den Hauptverkehrsstraßen, im innerstädtischen Hintergrund und am Stadtrand. In den letzten drei Jahrzehnten nahm die Kohlenmonoxid-Belastung an den Hauptverkehrsstraßen und im innerstädtischen Hintergrund um jeweils ca. 80 % ab. Dadurch wurde auch der seit 2005 einzuhaltende Kohlenmonoxid-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages an allen Messstationen nie überschritten. Der starke Rückgang der Kohlenmonoxid-Belastung wird auf die Einführung des geregelten Katalysators und effizienterer Motoren zurückgeführt. Auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme hat dazu beigetragen. Seit 2007 werden die Messungen von CO nur noch an der Schildhornstraße und an der Frankfurter Allee durchgeführt.
Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.
Die Umweltzone der Stadt Aachen als Umringspolygon. Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>
Ältere Dieselfahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten oder unter Ausnahmeregelungen fallen, dürfen nicht in die Umweltzone. Aber nicht immer muss das Fahrzeug ersetzt werden, oft kann es auch mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dies gilt besonders für Fahrzeuge mit gelber Plakette (Dieselfahrzeuge der Euronorm 3). Bei einer Nachrüstung dürfen nur zertifizierte Filter eingebaut werden, für die vom Kraftfahr-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wurde. Die technischen Anforderungen für Partikelfilter sind in den Anlage XXVI (Pkw/leichte Nutzfahrzeuge) und XXVII (Lkw) zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Über den Einbau des Filtersystems erhält man von der Werkstatt eine Bescheinigung. Die Zulassungsstelle nimmt aufgrund dieser Bescheinigung eine Eintragung in Ziffer 22 der Kfz-Papiere vor und kann eine bessere Plakette erteilen. Die Abgasnorm (Euro-Norm) eines Fahrzeugs und damit die entsprechende Einstufung bei der Kfz-Steuer ändern sich durch den Einbau eines Filters nicht. Denn die Abgasnorm enthalten auch Regelungen für andere Schadstoffe, die durch den Filter nicht weniger werden. Die langjährige Förderung der Partikelfilternachrüstung durch die Bundesregierung ist 2016 ausgelaufen. Informationen über Nachrüstungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de . Für die Nachrüstung kann es sich durchaus lohnen, mehrere Werkstätten oder eine spezielle Nachrüstungswerkstatt zu Rate zu ziehen. Auch Anbieter und Hersteller von Nachrüstsystemen informieren beispielsweise über das Internet. Formulare Rechtsvorschriften
<p>Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.</p> <div> </div>
<p>Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.</p> <div> </div>
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| Land | 116 |
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| Daten und Messstellen | 1 |
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| Förderprogramm | 19 |
| Text | 87 |
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| License | Count |
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| geschlossen | 77 |
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| Boden | 126 |
| Lebewesen und Lebensräume | 162 |
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| Weitere | 171 |