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EU-ETS - Erkennung, Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche im Emissionshandel

Dies ist eine EU-weite Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Basis von Umfragen unter im Unionsregister aktiven Unternehmen und kontobevollmächtigten Personen. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Kommunikation über Risikolagen und Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, insbesondere Einführung einer Transaktionsgrenze für Bargeldzahlungen (4) Transparenz im Unionsregisters über AML-CMS (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die nationalen Registerführer. (6) Follow-up Survey zur Entwicklung der Risikolage und des Compliance-Managements. Veröffentlicht in Texte | 07/2023.

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

Die empirische Studie untersucht die Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die ermittelten Transaktionsmuster und wahrgenommenen Verdachtsfälle begründen einen Geldwäscheverdacht in hochgerechnet ca. 300 Fällen innerhalb eines Handelsjahres. Es werden sechs Empfehlungen ausgesprochen: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandeslstelle. (6) Internationale Risikoanalysen. Veröffentlicht in Texte | 19/2020.

Machbarkeitsstudie für eine Registerarchitektur mit Distributed Ledger Technologie

Alle bekannten staatlichen Emissionshandelsregister sind derzeit als Anwendungen auf der Basis von relationalen Datenbanken realisiert. Diese ⁠ Machbarkeitsstudie ⁠ geht der theoretischen Frage nach, ob diese auch auf Basis der Blockchain-Technologie umgesetzt werden könnten. Als Betrachtungsgegenstand wurde das Unionsregister ausgewählt, weil es ein Kernelement im europäischen Emissionshandel ist, welcher am längsten und umfangreichsten realisiert ist und somit die bestehenden Rollen und Prozesse bekannt sind. Neben der reinen Machbarkeitsfrage werden insbesondere die Effizienz und die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ von Blockchain-Lösungen betrachtet. Veröffentlicht in Texte | 01/2024.

EU ETS: Detecting, preventing, and fighting money laundering in emissions trading

Es handelt sich um eine repräsentative EU-weite Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Basis von Umfragen unter im Unionsregister aktiven Unternehmen und deren kontobevollmächtigten Personen. Es haben 29 Mitgliedstaaten des EU-ETS sowie die Schweiz an der Studie teilgenommen. Im Hauptteil der Studie erfolgte von November 2020 bis Februar 2021 eine webbasierte Befragung von 1.889 Inhabern von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten und 222 Handelskonten. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf alle angeschriebenen Kontoinhaber 32,3 %. Auf der Basis der Angaben der Befragten zu auffälligen Transaktionsmustern gelangt die Studie zu hochgerechnet rund 3.300 Transaktionskonstellationen innerhalb von zwei Jahren, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Bei rund der Hälfte der Transaktionskonstellationen kann es sich um das Verbergen des wahren wirtschaftlich Berechtigten handeln. Das Risikopotenzial dürfte jedoch sehr viel höher sein. Der Emissionshandel wird für Geldwäsche aufgrund des mittlerweile erreichten Preisniveaus erheblich an Attraktivität gewinnen. Bei anhaltenden Defiziten im Compliance-Management der Kontoinhaber dürften die Risiken der Geldwäsche im EU-ETS weiter deutlich zunehmen. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) SoftwaregestuÌ tzte Analysen des Unionsregisters, (2) Kommunikation über Risikolagen und Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, insbesondere Einführung einer Transaktionsgrenze für Bargeldzahlungen (4) Transparenz im Unionsregisters über AML-CMS (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die nationalen Registerführer. (6) Follow-up Survey zur Entwicklung der Risikolage und des Compliance-Managements. Quelle: Forschungsbericht

EU-ETS - Erkennung, Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine repräsentative EU-weite Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Basis von Umfragen unter im Unionsregister aktiven Unternehmen und deren kontobevollmächtigten Personen. Es haben 29 Mitgliedstaaten des EU-ETS sowie die Schweiz an der Studie teilgenommen. Im Hauptteil der Studie erfolgte von November 2020 bis Februar 2021 eine webbasierte Befragung von 1.889 Inhabern von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten und 222 Handelskonten. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf alle angeschriebenen Kontoinhaber 32,3 %. Auf der Basis der Angaben der Befragten zu auffälligen Transaktionsmustern gelangt die Studie zu hochgerechnet rund 3.300 Transaktionskonstellationen innerhalb von zwei Jahren, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Bei rund der Hälfte der Transaktionskonstellationen kann es sich um das Verbergen des wahren wirtschaftlich Berechtigten handeln. Das Risikopotenzial dürfte jedoch sehr viel höher sein. Der Emissionshandel wird für Geldwäsche aufgrund des mittlerweile erreichten Preisniveaus erheblich an Attraktivität gewinnen. Bei anhaltenden Defiziten im Compliance-Management der Kontoinhaber dürften die Risiken der Geldwäsche im EU-ETS weiter deutlich zunehmen. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) SoftwaregestuÌ tzte Analysen des Unionsregisters, (2) Kommunikation über Risikolagen und Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, insbesondere Einführung einer Transaktionsgrenze für Bargeldzahlungen (4) Transparenz im Unionsregisters über AML-CMS (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die nationalen Registerführer. (6) Follow-up Survey zur Entwicklung der Risikolage und des Compliance-Managements. Quelle: Forschungsbericht

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Machbarkeitsstudie für eine Registerarchitektur mit Distributed Ledger Technologie

Alle bekannten Emissionshandelsregister sind derzeit als Anwendungen auf der Basis von relationalen Datenbanken realisiert. Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens (PA) wurde mehrfach die Nutzung der Blockchain-Technologie für die Verwaltung von ITMOS ins Spiel gebracht. Auch das UN-Klimasekretariat hat sich daraufhin mit der Technologie beschäftigt, ohne abschließend dazu Stellung zu nehmen. Vor diesem Hintergrund stellt die vorgeschlagene Lösungsarchitektur dieser Machbarkeitsstudie dar, wie heutige Rollen und Prozesse des Unionsregisters in DLT abgebildet werden können, ohne die bestehende Nutzererfahrung der verschiedenen Stakeholder wesentlich zu verändern. Das Unionsregister eignet sich deshalb am besten, weil es das am längsten realisierte und funktionierende Emissionshandelsregister ist, welches im bislang umfangreichsten Emissionshandelssystem, dem EU ETS, ein Kernelement darstellt. Hierbei bilden der Einsatz von sogenannten Smart Contracts und das Verknüpfen von Schlüsselpaaren zu bestehenden Accounts das Fundament. Die gewählte Architektur bietet wesentliche Vorteile gegenüber bereits bestehenden Architekturen, so z.B. die leichte Anbindbarkeit von Handelsplattformen über Smart Contracts oder der Einsatz von Wallets anstatt einer Browserschnittstelle für den Zugriff auf das Emissionshandelsregister. Darüber hinaus wird argumentiert, wie DLT wesentliche Vorteile beim Handel und bei der Identitätsverwaltung erschließen kann. Im Kern wurde festgestellt, dass ein Emissionshandelsregister wie das Unionsregister sich in DLT implementieren lässt. Dabei können gleichzeitig entscheidende Nachteile anderer DLT-Systeme (z.B. extrem hoher Stromverbrauch des Bitcoin Netzwerkes) vermieden werden. Bestimmte Blockchains bieten zudem eine schnellere, günstigere und komplexere Verbindung mit anderen ähnlichen Blockchains. Dies bietet perspektivisch effiziente Mittel und Wege zur Verbindung von verschiedenen Emissionshandelssystemen. Quelle: Forschungsbericht

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Der Europäische Emissionshandel

Das Kraftwerk Westfalen in Hamm-Uentrop ist eine von rund 540 emissionshandels-pflichtigen Anlagen in NRW; Foto: Adobe Stock/Sid10 Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) und anderen Treibhausgasen unter möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken und das Klima zu schützen. Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU im Bereich der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. In Nordrhein-Westfalen sind rund 492 Anlagen berichtspflichtig. Rund 62 % der Gesamtemissionen im Bundesland werden durch den EU-Emissionshandel erfasst und reguliert (Stand 2021). Hintergrund Mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 sind erstmals Pflichten zur Begrenzung und Verminderung von Treibhausgasen (THG) von den Industrieländern der UN-Klimarahmenkonvention vereinbart worden. Das Protokoll trat 2005 in Kraft und umfasste die sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas, N 2 O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Flurkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF 6 ). Um das beschlossene Klimaschutzziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten im Jahr 2003 im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels. Am 1. Januar 2005 wurde der Europäische Emissionshandel eingeführt und ist seitdem das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Emissionshandels auf EU-Ebene bildet die am 13. Oktober 2003 erlassene Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG). In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes (DEHSt) mit der Ausgabe von Zertifikaten und der Überwachung der Emissionen beauftragt. Im Jahr 2011 wurde das TEHG novelliert. In Folge der verschärften Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris wurde die derzeit gültige Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO 2 -Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814 verabschiedet. Die Richtlinie sieht vor, dass alle Wirtschaftssektoren zur Verwirklichung des europäischen Klimaschutzziels beitragen, indem über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union bis 2030 eine Emissionsreduktion von 43 % gegenüber 2005 erreicht wird. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die 4. Handelsperiode 2021-2030. Richtlinie 2003/87/EG Richtlinie (EU) 2018/410 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -TEHG) Teilnehmer des Europäischen Emissionshandels Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 31). Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. In Nordrhein-Westfalen unterliegen rund 492 Anlagen dem Emissionshandel (Stand 2021). Von der Erfassungs- und Berichtspflicht sind seit 2005 die thermischen Kraftwerke der Stromerzeugung ab 20 Megawatt Leistung sowie die folgenden fünf Industriebranchen betroffen: Eisen- und Stahlverhüttung, Kokereien, Raffinerien und Cracker, Zement- und Kalkherstellung, Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie, sowie Papier- und Zelluloseproduktion. Zu Beginn der dritten Handelsperiode im Jahr 2013 wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS ausgeweitet. Seither müssen auch folgende Branchen ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben: Chemische Industrie, Nichteisenmetalle, Sonstige Verbrennung, sowie Mineralverarbeitende Industrie (neben Zement-, Kalk-, Glas- und Keramikherstellung, jetzt auch Gips- und Mineralfaser-Herstellung) Seit 2012 unterliegt auch der internationale Luftverkehr dem europäischen Emissionshandel. Um die Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) um ein globales, marktbasiertes Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr zu unterstützen, gilt die Berichtspflicht für alle Flüge, die auf dem Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes starten und landen. In Nordrhein-Westfalen gehört die Mehrzahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen der chemischen Industrie sowie der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung an. Zusammen repräsentieren diese beiden Sektoren mehr als 50 % der hiesigen EU-ETS-Anlagen. Weitere bedeutende Sektoren sind in Nordrhein-Westfalen die mineralverarbeitende Industrie sowie die Stahlindustrie (siehe Abb. „Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren“). Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren Verteilung der EU-ETS-Anlagen auf die Wirtschaftssektoren; Datenquelle: Deutsche Emissionshandelsstelle 2020, Abbildung: PantherMedia/soleilc Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels – Cap and Trade Der Grundgedanke des EU-ETS beruht darauf, eine maximale Obergrenze an erlaubten Emissionen festzusetzen (Cap) und den Handel (Trade) zwischen den Teilnehmern zu ermöglichen. Entsprechend dem für Deutschland festgelegten Emissionsminderungsziel, wird dem Bund eine begrenzte Menge an Emissionsberechtigungen durch die EU zugewiesen, die teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen an die Anlagenbetreiber ausgegeben werden. Eine Emissionsberechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede Fabrik und jedes Kraftwerk wird einzeln erfasst. Um das Cap einzuhalten, können Anlagenbetreiber geeignete technische sowie organisatorische Emissionsminderungsoptionen entwickeln oder Zertifikate zukaufen. Überschüssige Zertifikate können an der Börse gewinnbringend verkauft werden, in Deutschland zum Beispiel an der Leipziger Energiebörse. Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Der Preis je emittierter Tonne CO 2 ist variabel. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) führt Konten für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen sowie das Nationalkonto innerhalb des zentralen Unionsregisters der Europäischen Union. Auf diesen werden die An- und Verkäufe von Zertifikaten verzeichnet. Die Konten sind ebenfalls Grundlage für die jährliche Abrechnung. Zum 30.04. jeden Jahres sind die Anlagenbetreiber verpflichtet einen Emissionsbericht zu erstellen, d. h. ihre Emissionen zu melden und eine entsprechende Anzahl von Zertifikaten auf das Nationalkonto bei der DEHSt zu überweisen. Die dort eingetragenen Emissionsdaten sind öffentlich einzusehen. Sind die Angaben fehlerhaft, ist mit Sanktionen zu rechnen. Tabelle der geprüften Emissionen im Unionsregister der EU (verified emission table) Berichte über die emissionshandelspflichtigen Treibhausgasemissionen von stationären Anlagen und Luftverkehr in Deutschland (VET-Berichte) Entwicklung des Europäischen Emissionshandels – Die Handelsperioden Die Zuteilung von Emissionsberechtigungen erfolgt für zeitlich begrenzte Handelsperioden (HP) mit jeweils eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen. 1. HP 2005-2007 2. HP 2008-2012 3. HP 2013-2020 4. HP 2021-2030 In den ersten Handelsperioden wurden Zertifikate noch größtenteils kostenlos vergeben. Seit 2013 wird ein Großteil der Zertifikate zu Marktpreisen versteigert. Der Auktionsanteil stieg im Zeitraum 2013 bis 2020 von 20 auf bis zu 70 %. Eine weitere Steigerung ist vorgesehen. Die EU differenziert bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach Branchen: Für die Stromproduktion ist keine kostenfreie Zuteilung mehr vorgesehen, ebenso wenig für Anlagen zum Abscheiden, Transport und Speichern von Treibhausgasen (Carbon dioxid Capture and Storage: CCS). Anlagen der energieintensiven Industrie erhalten einen abnehmenden Anteil ihrer Zertifikate kostenlos. Die kostenlose Zuteilung erfolgt anhand von 52 EU-einheitlichen Benchmarks. Diese Werte legen fest, wie viel Treibhausgas pro produziertem Produkt ausgestoßen werden darf. Maßstab hierfür sind die effizientesten Anlagen in Europa (best available technology, BAT). Sonderregelungen gelten für Unternehmen, bei denen die Produktion aufgrund höherer Kosten für den Klimaschutz in Nicht-EU-Länder mit geringeren Standards verlagert würde (carbon leakage). Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile verhindert werden. Welche Sektoren vom Carbon Leakage, also der Verlagerung von CO 2 -Emissionen, betroffen sind, wird seit 2009 von der EU-Kommission bestimmt und alle fünf Jahre neu festgelegt. Seit der zweiten Handelsperiode können fehlende Emissionsberechtigungen auch in einem festgelegten Umfang durch Emissionsreduzierungen in Drittländern, aus sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation-Projekten (JI) ausgeglichen werden. Beide Mechanismen ermöglichen es vor allem Industrieländern, ihre Reduktionsverpflichtungen bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets (etwa in Entwicklungsländern) einzulösen. In Deutschland ist die zulässige Höhe der so ausgeglichenen Emissionen auf 22 % der jeder einzelnen Anlage zugeteilten Emissionszertifikate begrenzt. In den ersten beiden Handelsperioden hat jedes Land sein Cap selbst festgelegt. Diese nationalen Allokationspläne wurden in der dritten Handelsperiode durch eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO 2 -Emissionen ersetzt. Die ausgegebene Menge an Emissionsberechtigungen wurde jährlich um den festen Wert von 1,74 % der durchschnittlich in der zweiten Handelsperiode verausgabten Zertifikate gesenkt (linearer Reduktionspfad). In der laufenden vierten Handelsperiode wird das Cap noch schneller abgesenkt als in der dritten Handelsperiode. Die ausgegebene Menge an Emissionsberechtigungen wird jedes Jahr um 2,2 % reduziert. Dieser Reduktionsfaktor soll frühestens 2024 angepasst werden. Durch das Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen und die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) soll zudem der vorhandene Überschuss an Emissionszertifikaten schrittweise abgebaut werden. Dieser ist infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften entstanden. Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen der EU-ETS-Anlagen in NRW (stationäre Anlagen) Der überwiegende Anteil an Emissionen in NRW entsteht in emissionshandelspflichtigen Anlagen. Im Jahr 2020 entfielen mit rund 125 Mio. t CO 2eq circa 62 % der Gesamtemissionen auf Anlagen des europäischen Emissionshandels. Somit werden knapp zweidrittel aller in Nordrhein-Westfalen entstehenden Emissionen durch das Instrument des europäischen Emissionshandels erfasst. Auf die Nicht-ETS-Sektoren Verkehr, Haushalte/Kleinverbrauch, Landwirtschaft und Abfall entfallen weitere 80 Mio. t CO 2eq (siehe Abb. „Emissionsentwicklung der ETS-Sektoren und Nicht-ETS-Sektoren in NRW“). Seit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2005 sind die Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen um rund 41 % gesunken. In den ersten beiden Handelsperioden ist in NRW eine Reduktion der THG-Emissionen der EU-ETS-Anlagen um ca. 7 Mio. t CO2eq zu verzeichnen. Diese liegt auf Grund effizienzsteigender Maßnahmen überwiegend im Bereich der Wärmeerzeugung, während Industriezweige wie Eisen- und Stahl oder die Papierbranche einen Zuwachs an Emissionen aufweisen. Im Jahr 2009 ist über alle Branchen hinweg ein deutlicher, durch die Wirtschaftskrise verursachter Rückgang der Emissionen dokumentiert. Die konjunkturelle Erholung in den folgenden Jahren bis zum Ende der 2. Handelsperiode zeigt sich auch in einem Anstieg der Emissionen. Die Emissionsentwicklung der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012) und dritten Handelsperiode (2013-2020) ist auf Grund der beschriebenen Änderungen im Anwendungsbereich nicht direkt vergleichbar. In der dritten Handelsperiode sind die Emissionen um rund 90 Mio. t CO 2eq gesunken, d. h. im Jahr 2020 lagen die Emissionen um etwa 42 % unterhalb des Wertes von 2013. Im Jahr 2020 emittierten die rund 492 in NRW erfassten EU-ETS-Anlagen rund 125 Mio. t CO 2eq . Dabei wurden rund 56 % der Emissionen, d. h. rund 70 Mio. t CO 2eq , von Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung verursacht. Weitere 17 Mio. t CO 2eq gingen zu Lasten der Eisen- und Stahlindustrie. Große Emissionsmengen entstanden zudem mit rund 13 Mio. t CO 2eq im Bereich der chemischen Industrie sowie mit rund 9 Mio. t CO 2eq bei der Verarbeitung Nicht-Metallischer Minerale (u. a. Zement, Kalk, Glas) (siehe Abb. „Emissionsentwicklung der ETS-Anlagen in der 3. Handelsperiode“). Für die negative Emissionsentwicklung in der dritten Handelsperiode sind in erster Linie Veränderungen in der Energiewirtschaft maßgeblich. Die Emissionen der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung sind von 2013 bis 2020 um rund 53 % gesunken. Der dokumentierte Rückgang der Emissionen lässt sich nahezu vollständig mit einer Reduzierung der Verstromung fossiler Brennstoffe und der Stilllegung großer Kohlekraftwerke erklären. Die Stilllegung von Erdgaskraftwerken trägt auf Grund des relativ kohlenstoffarmen Brennstoffs nur in geringem Umfang zur Minderung der Emissionen in der Energiewirtschaft bei. In den verschiedenen Industriezweigen sind Emissionsminderungen im Verlauf der dritten Handelsperiode unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Ursachen für die teils beachtliche Reduzierung der Emissionen liegen überwiegend in technologischen Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz (z. B. Salpetersäure-, Adipinsäure- und Aluminiumherstellung) sowie dem zunehmenden Einsatz von Ersatzbrennstoffen mit biogenem Anteil (bspw. Zementindustrie). Zudem spielt der Strukturwandel von der Montan- und Stahlindustrie hin zum Dienstleistungsgewerbe in Nordrhein-Westfalen eine entscheidende Rolle. Emissionen der EU-ETS-Anlagen im Online Emissionskataster Luft Mehr Informationen zur Treibhausgas-Emissionsentwicklung in NRW Emissionsentwicklung der ETS-Sektoren und Nicht-ETS-Sektoren in NRW. Die Abbildung eignet sich nicht für den direkten Vergleich der Emissionen zwischen der zweiten und der dritten Handelsperiode, da der Anwendungsbereich des EU-ETS 2013 ausgeweitet wurde. Datenquelle: LANUV, Deutsche Emissionshandelsstelle 2021, Abbildung: LANUV Emissionsentwicklung der ETS-Anlagen in der 3. Handelsperiode. Datenquelle: Deutsche Emissionshandelsstelle 2021, Abbildung: LANUV Zuständige Behörden Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist gemäß § 19 TEHG die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie prüft und genehmigt die Überwachungspläne gemäß § 6 TEHG sowie die Emissionsberichte gemäß § 5 TEHG. Der Emissionsbericht ist durch einen Sachverständigen nach § 21 TEHG zu verifizieren Die Emissionsgenehmigung gemäß § 4 TEHG wird durch die Landesbehörden erteilt. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Ansprechpartner Die Emissionshandelspflicht bzw. die Emissionsgenehmigung wird in NRW durch die Genehmigungsbehörden festgestellt bzw. erteilt. Genehmigungsbehörden sind die Bezirksregierungen sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Die Bezirksregierungen können Ihnen auch die für Sie zuständige kommunale Behörde nennen. Bezirksregierung Arnsberg Moritz Will 02931-82-2172 moritz.will(at)bezreg-arnsberg.nrw.de Bezirksregierung Detmold Burkhard Oevermann 05231-71-5304 burkhard.oevermann(at)bezreg- detmold.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Reinhard Dratwa 0211-475-9128 reinhard.dratwa(at)brd.nrw.de Bezirksregierung Köln Matthias Wudtke 0221-147-4140 matthias.wudtke(at)brk.nrw.de Bezirksregierung Münster Daniel Berghoff 0251-411-1629 daniel.berghoff(at)bezreg-muenster.nrw.de Das LANUV berät und unterstützt die Behörden im Zusammenhang mit den Genehmigungsanträgen und -bescheiden sowie der Emissionsberichterstattung und hat eine koordinierende Funktion in Nordrhein-Westfalen. Zentrale 02361-305-0 poststelle(at)lanuv.nrw.de Fachbereich 77 Luftreinhaltung, Emissionskataster Dr. Katharina Filz 02361-305-1864 katharina.filz(at)lanuv.nrw.de Als national zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an deutsche Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber, die Überwachung des Emissionshandels mit allen Regeln und Pflichten für die Betreiber sowie die Steuerung der deutschen Versteigerungen verantwortlich. Die DEHSt überprüft jährlich die Emissionsberichte der Unternehmen und verwaltet die deutschen Konten im Unionsregister. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU). Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) 030-8903-5050 emissionshandel(at)dehst.de Nationaler Emissionshandel (nach BEHG) 030-8903-5050 nationaler-emissionshandel(at)dehst.de Daten und Fakten zum EU-ETS in NRW Abbildung: PantherMedia/soleilc Nationales Emissionshandelssystem Am 1. Januar 2021 wurde in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe in Kraft gesetzt. Es zielt darauf ab, die Treibhausgas-Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken, die durch Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas entstehen. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nationalen Emissionshandelssystems. Es werden jedoch nach und nach weitere Brennstoffe in das System einbezogen. Die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen besteht für die rechtlich sogenannten Inverkehrbringer, d. h. zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen. Inverkehrbringer müssen für jede Tonne CO 2 , die durch die Verbrennung der genannten Brennstoffe entstehen wird, ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der zuständigen Behörde abgeben. Für die Umsetzung des nationalen Emissionshandelssystems ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA zuständig. Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO 2 im Jahr 2021. Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO 2 -Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystemfließen in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert wird. Weitere Informationen zum nationalen Emissionshandel Hintergrundpapier der DEHSt zum nEHS (pdf)

Emissionshandel: DEHSt-Internetseite neu gestaltet

Emissionshandel: DEHSt-Internetseite neu gestaltet Die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt www.dehst.de hat ein neues Design. Als wichtigste Neuerung passt sich unsere Website jetzt automatisch an Ihren Bildschirm an und lässt sich so auch viel besser auf dem Smartphone verwenden. Mit zeitgemäßer Optik, klar strukturierter Navigation und umfangreichen Informationen wollen wir Ihnen eine übersichtliche und nutzerfreundliche Internetseite zur Verfügung stellen. Doch auch wenn sich einiges verändert hat, unsere umfangreichen Serviceangebote bleiben Ihnen erhalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren News und lassen Sie sich an die nächsten Termine erinnern (zu finden auf der Startseite). Nutzen Sie die Gelegenheit, mit teilweise nur zwei Klicks Antworten auf Ihre Fragen rund um den Emissionshandel zu bekommen. Sie finden unsere bisher als „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ bekannten Antworten im Kopf der Seite neben der Suche unter „Antworten schnell finden“. Außerdem haben Sie ab sofort alle Online-Services, wie das Formular Management System (FMS), die Virtuelle Poststelle (VPS) oder das Unionsregister, stets in klickbarer Nähe: Mit der fest am rechten Bildschirmrand verankerten Toolbar greifen Sie jederzeit auf die Informationen und direkt auf diese Anwendungen der DEHSt zu. Das neue Design haben wir natürlich auch auf unserer Seite www.strompreiskompensation.de übernommen. Wir laden Sie herzlich ein, unsere neu gestalteten Internetseiten zu besuchen und freuen uns auf Ihr Feedback !

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