Der Bundestag lehnte am 28. April 2016 ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Von den Grünen stand ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, von den Linken ein Antrag, der die Bundesregierung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aufforderte.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU) Neues Gutachten: Keine Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem so genannten Flowback. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das heute in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde. Zwar soll Fracking an sich nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßt das Gutachten: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“. Beide sprechen sich für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten, zum Beispiel Kohleflözgas, können mehrere tausend Tonnen zum Teil gefährlicher, giftiger, gesundheits- und umweltgefährdender Chemikalien pro km² Fläche zum Einsatz kommen. Diese werden in einer so genannten Stützmittelflüssigkeit dazu eingesetzt, um erdgashaltiges Gestein aufzubrechen. Die derzeit vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um mögliche Risiken abschließend bewerten zu können. Um die konkreten Auswirkungen bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland benennen zu können, fehlte es an wissenschaftlich fundierten Kenntnissen. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Eine interdisziplinäre Gruppe von Gutachtern hat nun die Risiken von Fracking mit besonderem Blick auf das Grundwasser untersucht. Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweises vorzugehen. Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen. Das gilt im Besonderen für ihr human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Zudem sollte geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Insofern relevante Daten zu den beim Fracking eingesetzten Stoffen fehlen, kann nach Ansicht der Gutachter auch keine Genehmigung erteilt werden. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressort zu gewährleisten. „Die Vorschläge werden nun intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu diskutieren sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine für Alle akzeptable Lösung der Fracking-Problematik finden werden“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier.
Die vorliegende Studie untersucht die wasserbezogenen Umweltauswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Einsatz der Fracking-Technologie (hydraulische Stimulation) im Rahmen der Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbunden sein können. Die Studie befasst sich mit den naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten und den bestehenden berg- und umweltrechtlichen Bestimmungen. Alle Aspekte wurden im Hinblick auf die gemeinsamen Schnittmengen, Differenzen sowie Wissens- und Informationsdefizite analysiert. Veröffentlicht in Texte | 61/2012.
We examine the water-related environmental impacts and the risks for human health and the environment that could potentially be caused by hydraulic fracturing (fracking) during exploration and exploitation of unconventional natural gas reservoirs in Germany. This study covers both scientific-technical aspects and the existing mining and environmental regulations. Both were analyzed with respect to consistency, differences and current gaps of knowledge and lack of relevant information. Veröffentlicht in Texte | 83/2013.
Das Heft Nr. 23 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ behandelt die Frage nach den Potenzialen und Risiken der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Es beinhaltet eine Auswertung zahlreicher Gutachten zu diesem Thema, eine kritische Betrachtung der regionalgeologischen Erkenntnisse in Nordrhein-Westfalen und der aktuellen internationalen Literatur. Es wird die Bedeutung der in NRW möglicherweise vorhandenen unkonventionellen Erdgasvorkommen mit Blick auf die Frage der Versorgungssicherheit diskutiert. Außerdem werden die verschiedenen Vorkommen an Schiefer- und Flözgas beschrieben und es wird eine ansatzweise Mengenabschätzung der Potenziale vorgenommen. [2016. 128 S., 42 Abb., 8 Tab.; ISSN 1430-5267]
Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, wird wegen möglicher Auswirkungenauf Mensch und Umwelt in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Besorgnisseund Unsicherheiten bestehen besonders wegen einer möglichen Verunreinigung vonGrundwasser. Vom Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA)wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die "Umweltauswirkungen von Frackingbei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten"bewertet werden sollten. Hydraulic Fracturing ist mit Risiken für das Grundwasser unddamit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden und sollte derzeit in Deutschlandnicht in großtechnischem Maßstab angewendet werden. Dies sind die Kernaussagen desGutachtens. Ein Verbot von Fracking wird von den Gutachtern allerdings nicht empfohlen.<BR>Quelle: Risiken für das Grundwasser bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bei Einsatz der Frackingtechnologie/ Bernd Kirschbaum
We examine the water-related environmental impacts and the risks for human health and the environment that could potentially be caused by hydraulic fracturing (fracking) during exploration and exploitation of unconventional natural gas reservoirs in Germany. This study covers both scientific-technical aspects and the existing mining and environmental regulations. Both were analyzed with respect to consistency, differences and current gaps of knowledge and lack of relevant information. <BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de
Hat „Panorama“ recht? UBA-Gutachten verdeutlichen Risiken der Fracking-Technologie. Die NDR-Sendung „Panorama“ behauptet am 4. September in dem Beitrag „Brennende Wasserhähne: Wie gefährlich ist Fracking?“, das UBA gäbe das Fazit seiner zweiten Teilstudie zu den Umweltauswirkungen von Fracking falsch wieder. Demnach ließen sich aus diesem Gutachten keine unbeherrschbaren Risiken ableiten. Diese Darstellung ist irreführend. Die Risikobewertung des Umweltbundesamtes für das Schiefer- und Kohlegasfracking basiert nicht auf dem vom NDR zitierten Gutachten der RISK COM GmbH aus dem Jahr 2014. Diese basiert auf dem Gutachten der Firma ahu AG und dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wasser, IWW. Diese wurde 2012 veröffentlicht. Bei den Studien handelt es sich um eigenständige Teilgutachten, die unter dem Haupttitel „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.“ veröffentlicht worden sind. Das erste Gutachten der ahu AG und des IWW trägt den Untertitel „Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“. Diese Studie untersucht unter anderem die Umweltauswirkungen des Frackings auf das Grundwasser und die Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dem Einsatz der Fracking-Technologie im Rahmen der Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbunden sein können. Das zweite Gutachten der RISK COM GmbH trägt den Untertitel „Grundwassermonitoringkonzept, Frackingchemikalienkataster, Entsorgung von Flowback, Forschungsstand zur Emissions- und Klimabilanz, induzierte Seismizität, Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt“. Es dient in erster Linie dazu, Maßnahmen und Regelungen zu erarbeiten, um die bestehenden Risiken der Fracking-Technologie zu minimieren. Zum Beispiel, die Entwicklung eines Grundwassermonitoringkonzeptes, die Erstellung eines bundesweiten Frackingchemikalienkatasters sowie die umweltverträgliche Entsorgung des Flowbacks. Die Bewertung der Fracking-Technologie als „Risikotechnologie“ basiert auf der Gesamtschau dieser beiden Teilstudien, die Einschätzung der Risiken im Wesentlichen auf der ersten Teilstudie. Das Umweltbundesamt hat in der Pressemitteilung vom 30. Juli 2014 und in einer Pressekonferenz seine Risikobewertung und die aus seiner Sicht wichtigen Schlussfolgerungen aus beiden Gutachten ausführlich dargelegt. Diese Zusammenhänge haben wir der Panaroma-Redaktion am 4. September vor Ausstrahlung der Sendung schriftlich per Email erläutert. Die Redaktion des NDR hat dem UBA zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass sie mögliche Widersprüche zwischen dem Gutachten der RiskCOM GmbH und der Risiko-Einschätzung des Umweltbundesamtes ansprechen möchte und eine entsprechende Kommentierung der Äußerung der Firma bzw. deren Leiter Herrn Dannwolf wünscht. Bei so einer Vorgehensweise hätten sich die vermeintlichen Widersprüche schnell aufklären lassen. Die Bundesregierung wird demnächst einen Gesetzesvorschlag für die Anwendung der Fracking-Technologie vorlegen. Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamtes dringend geboten, da für die Anwendung dieser Technologie in Deutschland bisher kein klarer gesetzlicher Rahmen existiert. Zudem bestehen eine Reihe an Wissenslücken, die Risiken für Mensch und Umwelt bergen können. Zur Gewinnung von Schiefergas- und Kohlegas bestehen in Deutschland zum Beispiel kaum konkrete Erfahrungen. Völlig ungeklärt ist die Aufbereitung des sogenannten Flowbacks, der Spülungsflüssigkeit, die während des Bohrens und Frackens und kurz danach wieder oberirdisch austritt. Dieser Flowback enthält neben den zum Fracken verwendeten und eingebrachten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund, etwa Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe oder örtlich sogar radioaktive Substanzen. In Deutschland wurde bisher kein Flowback aufbereitet und wieder eingesetzt. Noch immer ist die Verpressung von Flowback in den Untergrund der ausschließliche Entsorgungspfad. Zu diesem Ergebnis kommt das zweite Teilgutachten der Firma RiskCom.
Welche Umweltauswirkungen hat die petrothermale Geothermie? Bei petrothermaler Geothermie sind im Vergleich zu hydrothermaler Geothermie spezielle Techniken nötig, um die natürlich vorhandene Erdwärme nutzbar zu machen. Sind mit dem Einsatz dieser Methoden Risiken für die Umwelt verbunden? Diese Frage beantwortet erstmals ein Gutachten, das die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für das Umweltbundesamt (UBA) erstellt hat. Mit den Schwerpunkten Grundwasserschutz und induzierte Seismizität sowie der besonderen Beachtung der Reservoirerschließung untersucht das wissenschaftliche Gutachten die Bereiche, bei denen in der tiefen Geothermie die größten Risiken vermutet werden. Vor allem in der Erschließungsphase bestehen Abweichungen zwischen petrothermaler Geothermie und der konventionellen, hydrothermalen Geothermie, die in der folgenden Betriebsphase jedoch wieder nach demselben Prinzip mit einem Wasserkreislauf Wärmeenergie aus dem Untergrund gewinnen. Herausgefunden haben die BGR-Forscher, dass Unterschiede bei der Bewertung der Umweltauswirkungen im Vergleich zur Anwendung ähnlicher Erschließungsmethoden bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bestehen. Dies hatte das UBA in einer Reihe von Forschungsvorhaben untersuchen lassen.
Von unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten spricht man, wenn Kohlenwasserstoffe nicht wie bislang üblich aus im Regelfall gut durchlässigen Speichergesteinen in Fallenstrukturen gefördert werden können. Seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat die Förderung aus unkonventionellen Lagerstätten insbesondere in den USA zu einem Boom in der Erdgasproduktion geführt. Hierzu zählen Kohlenwasserstoffe, die in den winzigen Poren ihrer Bildungs- und Trägergesteine, den sogenannten Muttergesteinen, verblieben sind. Es handelt sich um sehr schlecht durchlässige Tongesteine, aus denen eine Förderung nur über eine künstliche Herstellung von Durchlässigkeiten erfolgen kann. Die Vorkommen werden als Schiefergaslagerstätten (engl. „shale gas“) bezeichnet. Durch Einpressen von großen Wassermengen unter hohem Druck und unter Einsatz von Stützmitteln wie Sand und Chemikalien zur Konditionierung benötigter physikalischer, chemischer und biologischer Eigenschaften des Wassers werden die Reservoirgesteine hydraulisch aufgebrochen. Der Vorgang wird als „hydraulic fracturing“, kurz „Fracking“, bezeichnet. Zu den unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten zählt auch Kohleflözgas (eng. „coalbed methane“). Das Methan, das in Kohleflözen vorhanden ist, kann über Bohrungen frei gesetzt werden. Es entstand entweder durch mikrobielle Umwandlungsprozesse oder wie Schiefergas über einen thermischen Prozess als Resultat zunehmender Drücke und Temperaturen infolge mächtiger Überdeckung. In wassergesättigten Kohlenflözen verbleibt das Methan meist durch den natürlichen hydrostratischen Druck und entweicht erst, wenn dieser durch Förderung herabgesetzt wird. Als unkonventionelle Lagerstätten werden oft auch die sogenannten Tight-Gas-Lagerstätten bezeichnet. Es handelt sich um schlecht durchlässige Sand-oder Kalksteine, in die wie bei konventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten Erdgas aus Muttergesteinen migriert ist. Eine Erdgasförderung ist auch hier nur nach künstlicher Erhöhung der Durchlässigkeiten durch Fracking möglich. Nach Darstellung der staatlichen geologischen Dienste Deutschlands findet die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus Tight Gas-Lagerstätten in Deutschland (vornehmlich im Norddeutschen Becken) bereits seit vier Jahrzehnten mithilfe von bisher etwa 300 Einzel-Fracs statt. Da bei diesen Vorhaben umfangreiche Erfahrungen vorliegen, rechnen die SGD die Tight-Gas Lagerstätten nicht zu den unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten. Nähere Erläuterungen zu unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten, zu Fracking und zu den Risiken können Gutachten und Studien unter den Links entnommen werden. Anfang 2012 stellte die Firma BNK Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt auf eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld „Adler South“. Das Feld bedeckt ein großes Gebiet von Nordhessen und hat eine Fläche von 5.212 km². Als Ziel der Aufsuchung wurden Schiefergasvorkommen in Tonsteinen des Karbons und des Zechsteins genannt. Daraufhin wurde das HLUG vom Hessischen Umweltministerium beauftragt, die drei in Deutschland erarbeiteten Gutachten zu den Umweltauswirkungen der Aufsuchung und Erschließung sogenannter unkonventioneller Kohlenwasserstofflagerstätten auszuwerten. Hierbei sollten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten in Hessen im Hinblick auf die im vorliegenden Antrag der BNK Deutschland GmbH beschriebenen geplanten Aufsuchungstätigkeiten Handlungsempfehlungen aus geologischer und hydrogeologischer Sicht unterbreitet werden. Das Gutachten wurde durch den Präsidenten des HLUG dem Umweltausschuss des Landtages vorgestellt. Die Kurz- und Langfassung dieses Gutachtens stehen unter den nachfolgenden Links: Download Kurzfassung , Download Langfassung des HLUG-Gutachtens Im Juni 2013 wurde der Aufsuchungsantrag auf unkonventionelle Kohlenwasserstoffe in Nordhessen durch die zuständige Bergbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt abgelehnt. Vortrag "Geologische und hydrogeologische Bewertung zur geplanten Aufsuchung nichtkonventioneller Kohlenwasserstofflagerstätten in Hessen" GeoFrankfurt 2014 Dr. Sven Rumohr Tel.: 0611 - 6939 727 Dr. Wolfgang Liedmann Tel.: 0611- 6939 914 BGR: NiKo- Erdöl und Erdgas aus Tonsteinen - Potenziale für Deutschland UBA: „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (2012) UBA: „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas insbesondere aus Schiefergaslagerstätten Teil 2 (2014) „Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW“ (2012) „Risikostudie Fracking“ (2012) Expertenkreis Informations- und Dialogprozess ExxonMobil Production Deutschland GmbH Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands Fracking-Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
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