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Found 83 results.

Digitales Orthophoto 2011

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2008

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2008. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2014

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2014. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2005

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2005. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2009

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2009. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Plangenehmigungsverfahren für die Ertüchtigung der Gaserfassung und Gasbehandlungsanlage der ehemaligen Deponie des Landkreises Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt a.d.S. / Hohenroth

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld beantragte mit Schreiben vom 22.10.2024 bei der Regierung von Unterfranken die abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG für Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gaserfassung und Gasbehandlungsanlage der Deponie des Landkreises Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt a.d.S. / Hohenroth im Zuge einer aeroben In-Situ-Stabilisierung.

Übersichtskarte Alarmplan Main Gewässerökologie

Ziel des Alarmplan Main Ökologie (AMÖ) ist es, ökologisch kritische Zustände im Main frühzeitig und repräsentativ zu erkennen, Gewässernutzer und Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Der AMÖ definiert kritische gewässerökologische Situationen am Main in drei Warnstufen. Auf Basis festgelegter Schwellenwerte für Wassertemperatur, Sauerstoff und Abfluss sowie einer Experteneinschätzung erfolgt eine Bewertung der ökologischen Situation für zwei abgegrenzte, homogene Abschnitte des Mains, den Meldebereichen. Federführend zuständig für den AMÖ ist die Regierung von Unterfranken. Weitere Informationen zum Alarmplan der Ökologie finden Sie auf der Webseite der Regierung von Unterfranken .

Lohr, Gemarkung Lohr- Änderungsgenehmigungsverfahren(§ 16 BImSchG) - Errichtung und Betrieb einer Heizzentrale, Bezirk Unterfranken

Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt die Sanierung der bestehenden Heizanlage des Bezirkskrankenhauses in Lohr auf der Fl.Nr. 2068 Gemarkung Lohr am Main. Derzeit sind ein Holzhackschnitzelkessel mit 850 kW und zwei mit Gas befeuerte Kessel mit einer Nennleis-tung von jeweils ca. 2.800 kW vorhanden. Künftig ist die Errichtung von zwei Holzhackschnitzelkesseln mit jeweils 1.282 kW Feuerungswärmeleistung für die Abdeckung der Grundlast vorgesehen. Hierfür werden zwei Kamine mit einer Höhe von 21,7 m errichtet. Die Spitzenlast soll durch vier Gasheizkessel mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 5.182 kW abgedeckt werden. Hierfür werden vier Kamine mit einer Höhe von 20,7 m errichtet. Die geplante Anlage ist ganzjährig in Betrieb. Die Anlieferung der Hackschnitzel erfolgt mittels Lkw, der den vorgesehenen Lagerbunker mit einem Netto-Fassungsvermögen von 130 m³ durch das Abkippen eines Containers befüllt. Entsprechend ergibt sich eine maximale Lagermenge von 32,5 t. Der Lagerbunker befindet sich unterirdisch mit zwei bodengleichen Toren mit Hydraulikantrieb. Von dem Lagerbunker ausgehend werden die Holzhackschnitzel über einen Schubboden im Bunkerboden und an-schließend über senkrecht und waagrecht verlaufenden Schnecken zu den Brennkesseln befördert. Die gewählte Kesseltechnologie verfügt über einen Stufen-Vorschub-Rost, welcher eine beruhigte Verbrennung mit geringen Staubwerten ermöglicht. Für die Ansteuerung des Vorschubrostes soll ein Öl-Hydraulikaggregat zum Einsatz kommen. Bei den Biomassekesseln erfolgt die Ascheabscheidung an insgesamt drei Stellen. Der größte Ascheanteil wird im Kessel selbst mittels der Unterrostentaschung elektromechanisch abgeschieden. Im zweiten Schritt erfolgt eine Entaschung der leichteren Aschepartikel aus dem Abgasstrom mittels Zyklonabscheider. Eine finale Entstaubung findet über den dem Abgasstrom nachgeschalteten Elektrofilter statt. Bei den Gaskesseln kommen Gas-Gebläsebrenner zum Einsatz. Die Brennstoffzufuhr erfolgt direkt über das Gasversorgungsnetz des Energieversorgers. Zur Ertüchtigung sind zudem umfangreiche Baumaßnahmen am Gebäude der Heizzentrale erforderlich. Mit Schreiben vom 30.03.2023 stellte der Bezirk Unterfranken den entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antrag. Dieser wurde am 05.04.2023, 20.04.2023, 23.08.2023, 25.08.2023, 30.08.2023, 13.09.2023, 26.09.2023 und 20.02.2024 um erforderliche Informationen und Unterlagen ergänzt. Am 10.04.2024 wurde der Antrag schließlich dahingehend geändert, dass die baurechtliche Brandschutzprüfung nicht durch die Bauaufsichtsbehörde, sondern durch einen externen Prüfsachverständigen erfolgen soll, sodass der vollständige Antrag am 10.04.2024 vorlag. Die mit Schreiben vom 30.03.2023 beantragte Sanierung der Heizzentrale überschreitet mit den zwei Holzhackschnitzelkesseln erstmals die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit maßgebende Leistungsgrenze in Höhe von 1 MW Feuerungswärmeleistung. Gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV bedarf die gesamte Anlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Nr. 1.2.1 von Anhang 1 zur 4. BImSchV zu „V“ war ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG durchzuführen.

Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a) mit streckenbaulichen Anpassungen

Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald an der BAB A 7 (Fulda – Würzburg) rund 3,1 km nördlich der Anschlussstelle Bad Brückenau/Volkers gestellt. Der Abriss und Neubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke in östlicher Seitenlage einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen an der A 7, sowie die Strecken- und Bauwerksentwässerung mit Anlage von zwei neuen Retentionsbodenfilteranlagen bestehend aus Geschiebeschacht und Retentionsbodenfilterbecken im Talraum. Die Gesamtlänge der Brückenbaumaßnahme inklusive Anpassungsmaßnahmen beträgt rund 2 km, wovon die Brücke selbst 939 m einnimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Bauwerk um maximal 35 m nach Osten verschoben wird, um den Autobahnverkehr während der Bauzeit aufrecht zu halten. In Arbeitsstellen ist in der Regel eine Verkehrsführung unter Aufrechterhaltung von 4 Fahrstreifen (sog. 4+0-Verkehrsführung) erforderlich. Um diese für beide Richtungsfahrbahnen innerhalb des Maßnahmenbereiches sicherzustellen, müssen beide Richtungsfahrbahnen von 11,50 m auf 12,00 m verbreitert werden. Im Zuge der für die Umschließung der Fahrbahnen notwendigen 4+0/0+4 Verkehrsführung sind die beiden Richtungsfahrbahnen jeweils zwischen der AS Bad Brückenau/Volkers und der Talbrücke verkehrsfrei. Daher wurde festgelegt, hier nicht nur provisorisch zu verbreitern, sondern die ohnehin anstehende grundhafte Erneuerung der Strecke bereits im Zuge der Herstellung des Ersatzneubaus zu realisieren. Der Gesamtumgriff der Maßnahme beträgt damit rd. 4,8 km.

Bundesautobahn A 7: Sechsstreifiger Ausbau im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck – nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald

Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck bis nördlich der Tank- und Rastanlage Riedener Wald gestellt. Das Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck wird umgestaltet und erhält für die Übereckbeziehung Schweinfurt – Würzburg eine halbdirekte Rampe. Der Ausbauabschnitt ist Bestandteil des Gesamtabschnitts der Bundesautobahn A 7 vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis zum Autobahnkreuz Biebelried, über welches die Verknüpfung mit der Bundesautobahn A 3 erfolgt. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 10,4 km einschließlich der Längen der ausbaubedingten Anpassungen an der A 70 sowie der B 26a und sieht für die A 7 einen neuen, zweibahnigen, sechsstreifigen Querschnitt mit 14,50 m Fahrbahnbreite je Richtungsfahrbahn vor.

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