Der Band dokumentiert die Vorträge und Diskussionen der Fachtagung „Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung – Anforderung an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht“, die das Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung (CliMA) der Universität Kassel mit Unterstützung des Umweltbundesamts in Dessau am 25. November 2014 in Kassel veranstaltet hat. Veröffentlicht in Texte | 107/2015.
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Ziel der Reduzierung der CO2 -Emissionen rückt die verstärkte Nutzung des geologischen Untergrundes ins Zentrum des Interesses. Durch diese neuen Anforderungen zur sicheren Speicherung bzw. dauerhaften Ablagerung von Stoffen im Untergrund kommt es verstärkt zu Konkurrenzen in der Nutzung geologisch geeigneter Strukturen. Deshalb sollten im Rahmen des Forschungsvorhabens im Teilvorhaben 1 die geologischen Grundlagen zur Nutzung des Untergrundes betrachtet werden. Dazu wurde zunächst analysiert, welche Nutzungen im Untergrund möglich sind und welche geologischen Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen. Bei den Nutzungen kann in die Kategorien Speicherung, Ablagerung, Gewinnung und unterirdische Bauwerke unterschieden werden. Im Anschluss daran wurde untersucht, welche Nutzungskonkurrenzen es gibt und welche gegenseitigen Beeinflussungen von einzelnen Nutzungen ausgehen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des potenziellen Nutzungsraumes eingeführt, der ein mögliches Instrument für die unterirdische Raumplanung darstellt. Im Anschluss daran wurde anhand von drei Bundesländern untersucht, welche Daten für eine unterirdische Raumplanung nutzbar sind und welche Einschränkungen vorliegen. Schließlich wurden für zwei Beispielgebiete unterschiedliche Möglichkeiten zur Visualisierung von unterirdischen Nutzungsräumen und Nutzungskonkurrenzen erläutert. Veröffentlicht in Texte | 11/2015.
Das UBA stellt in seiner Stellungnahme heraus, dass die Speicherung von CO 2 im Untergrund keine nachhaltige Klimaschutzmaßnahme ist. Allerdings kann die weitere Erforschung und Erprobung der CCS -Technologie dennoch sinnvoll sein, falls sich nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen nicht als hinreichend erweisen. Es werden die möglichen Auswirkungen der CO 2 -Speicherung für Grundwasser, Boden und die menschliche Gesundheit beschrieben. Das UBA empfiehlt, unterhalb von Wasserschutzgebieten möglichst keine Speichervorhaben durchzuführen, Vorhaben mit einem schutzgutbezogenem Monitoring zu begleiten und zu überwachen sowie eine unterirdische Raumordnung einzuführen.
Das Forschungsprojekt befasst sich mit den planerischen Grundlagen, dem Umgang mit Nutzungskonflikten und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer unterirdischen Raumplanung (Teilvorhaben 2). Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Teilvorhabens 1 (Geologische Daten) werden die Herausforderungen für die vorsorgende und koordinierende Steuerung von Untergrundnutzungen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob mit dem bestehenden Instrumentarium der oberirdischen Raumplanung auch das Konzept einer untertägigen Raumplanung verfolgt werden kann. Daran schließt sich die Frage an, welche Anpassungen notwendig sind, um den Herausforderungen einer untertägigen Planung adäquat begegnen zu können. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Vielfalt der Untergrundnutzungen vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung weiter steigen wird, werden im Bericht zunächst die planerischen Grundlagen ermittelt und dargestellt. Sodann erfolgt eine Entwicklung von Lösungsansätzen zum Umgang mit potenziell bestehenden Nutzungskonflikten, aufbauend auf der Analyse von schutzgutbezogenen Kriterien und materiellinhaltlichen Anforderungen. Im Rahmen der rechtlichen Analyse werden die Instrumente einer vor- und nachsorgenden Steuerung sowie das Zusammenwirken von Raumordnungs- und Fachplanungsrecht untersucht. Bestandteil der rechtlichen Prüfung ist auch die mögliche Einführung eines Bundesspeicherplans. Abschließend werden planerische und rechtliche Handlungsempfehlungen vorgestellt. Veröffentlicht in Texte | 57/2015.
Das Projekt hatte zum Ziel Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis zu gewinnen. Hintergrund sind die wachsenden Nutzungsmöglichkeiten des unterirdischen Raumes einschließlich damit einhergehender potenzieller Nutzungskonflikte und des Schutzes von Umweltgütern, allen voran der Grundwasserschutz. Es gilt die begrenzte Ressource unterirdischer Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig die Nutzungsoptionen auch für die kommenden Generationen offen zu halten. Neben den klassischen Nutzungen können zukünftig weitere Nutzungsoptionen hinzutreten, die den Nutzungsdruck im Untergrund erhöhen und die Frage nach seiner koordinierenden und vorsorgenden Planung aufwerfen. Auch können neue Erkenntnisse über die Umweltsituation und -güter hinzutreten (beispielsweise unterirdische Grundwasserleiter), die ein Umdenken in der Nutzung des Untergrunds erfordern. Treiber dieser Debatte waren die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking und die Ablagerung von Kohlenstoffdioxid ( CCS ). Die grundlegenden geowissenschaftlichen, planerischen und rechtlichen Zusammenhänge einer unterirdischen Raumplanung wurden im Forschungsvorhaben „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrund-lagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten (FKZ 3711 16 103 1/2)“ untersucht. Aufbauend auf diesen Ergebnissen widmete sich dieses Vorhaben der praktischen Umsetzbarkeit einer nachhaltigen unterirdischen Raumplanung. Zuerst fand eine umfassende Befragung relevanter Akteure statt. Zudem wurden verschiedene (Modell-)Planungsregionen und damit gleichzeitig unterschiedliche geologische Ausgangssituationen betrachtet. Zur Simulation der praktischen Vorgehensweise bei der unterirdischen Raumplanung wurde ein Planspiel durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 27/2018.
Der Band dokumentiert die Vorträge und Diskussionen der Fachtagung "Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung - Anforderung an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht", die das Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung (CliMA) der Universität Kassel mit Unterstützung des Umweltbundesamts in Dessau am 25. November 2014 in Kassel veranstaltet hat. Ausgangspunkt der Tagung war die Feststellung, dass Nutzungsansprüche an den begrenzten untertägigen Raum zunehmen - insbesondere durch neue klima- und energiepolitische Vorhaben, dass Rohstoffe auf den heimischen und globalen Märkten zusehends knapper werden und die Rohstoffgewinnung zu erheblichen Umweltbelastungen und Eingriffen in Natur und Landschaft führt. Daher sollten die Nutzung untertägiger Räume und der Rohstoffabbau im Sinne des Gemeinwohls geordnet werden. Dabei ist vor allem das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Untergrundes - auch im Interesse künftiger Generationen - zu berücksichtigen. In der Fachtagung wurde untersucht, wie eine untertägige Raumordnung sinnvoll in bestehendes Recht implementiert werden kann, wie das Bundesberggesetz - als maßgebliches "Vorhabenzulassungsrecht" für Untergrundnutzungen - für die bessere Berücksichtigung von Ressourcenschutz geöffnet werden kann. Den Abschluss bildet eine Podiumsdiskussion zum Thema "Bedarfsplanung bestimmter Rohstoffgruppen". Quelle: Forschungsbericht
Anhang 4: Anmerkungen zum Forschungsbedarf vor Beginn des Workshops Anmerkungen von Frau Dr. Eckhardt: Forschungsbedarf Standortauswahl der BGE Workshop vom 19./20. März 2019 Vorschlag zur interdisziplinären Aufweitung von Forschungsthemen von Dr. Anne Eckhardt, risicare GmbH, CH-Zollikerberg 1. Standortsuche und Raumplanung a. Forschung zum Schutzbereich des Endlagers im geologischen Untergrund, d.h. dem Be- reich, der raumplanerisch im Untergrund für das Lager ausgeschieden werden muss. Diese For- schung muss notwendigerweise zunächst auf generischer Basis erfolgen. Mit der Forschung sollen insbesondere Erkenntnisse dazu gewonnen werden, welche Wechselwirkungen mit an- deren zukünftig zu erwartenden oder möglichen Nutzungen des Untergrunds bestehen könn- ten und wie diese Wechselwirkungen bei der Festlegung eines Schutzbereichs in unterschiedli- chen Wirtsgesteinen und geologischen Situationen zu berücksichtigen sind. Zudem sollte ein Bezug zum einschlusswirksamen Gebirgsbereich bzw. zum einschlusswirksamen Bereich herge- stellt werden. Die Forschung erfordert die Entwicklung zukunftsgerichteter Szenarien für Nut- zungskonflikte wie Gewinnung von Primärrohstoffen und Konflikte mit anderen Schutzansprü- chen, beispielsweise von Geotopen. Folgerungen für die Ausscheidung des Schutzbereichs und die entsprechende Raumplanung im Untergrund sowie über Tage sollten dargelegt werden. b. Untersuchung, ob Markierung ein geeigneter Ansatz ist, um Human Intrusion zu vermeiden oder welche anderen Ansätze für die Vermeidung von Human Intrusion infrage kommen, wenn die Information über das Lager verloren gegangen sein sollte. Falls eine dauerhafte Markie- rung des Lagers in Erwägung gezogen wird, Klärung der raumplanerischen Konsequenzen und der Frage, wie dieser Aspekt im Standortauswahlverfahren berücksichtigt wird. 2. Endlagerkonzepte a. Vorkehrungen für den Fall gesellschaftlicher Krisensituationen bei der stufenweisen Kon- kretisierung des Endlagerkonzepts. Dazu könnten zunächst relevante Formen gesellschaftlicher Krisensituationen erhoben, eingeordnet und deren Auswirkungen auf die Sicherheit eines End- lagers ermittelt werden. Anschließend werden – zunächst generische – Sicherheitsmaßnahmen skizziert und evaluiert wie etwa die schnelle Verbringung der noch nicht einlagerten Behälter nach unter Tage oder ein (provisorischer) Schnellverschluss des Lagers. Ein wesentliches Ziel des Forschungsprojektes ist es, die generelle Robustheit der Endlagerkonzepte zu stärken. b. Forschung zu alternativen Behältermaterialien vor dem Hintergrund zukunftsgerichteter Entwicklungen der Materialwissenschaften. Einordnung der Forschungsergebnisse in das Si- cherheitskonzept für Endlager in unterschiedlichen Wirtsgesteinen. Berücksichtigung mögli- cher Vor- und Nachteile der Materialwahl für das Monitoring des Endlagers, zum Beispiel wenn «smarte» Endlagerbehälter vorgesehen werden sollten. Seite 1 / 3 3. Monitoring a. Gesellschaftliche Erwartungen an die Sicherheit und Kontrollierbarkeit eines Endlagers. Wel- che Anforderungen an das Monitoring-Konzept lassen sich daraus ableiten? Wie können diese Anforderungen mit einem technisch-naturwissenschaftlich begründeten Monitoring-Konzept in Einklang gebracht werden? Welche Hinweise geben die Forschungsresultate zur Durchfüh- rung des Monitorings? Die Ergebnisse dieser Forschung, die sich vertieft mit den Anforderun- gen und Bedürfnissen der Stakeholder auseinandersetzt, können eine Grundlage für die von der BGE vorgesehene Strategie- und Konzeptentwicklung für die Einbindung von Interessens- gruppen in die Entwicklung von Monitoring-Programmen für ein Endlager-Monitoring bilden («Forschungs- und Entwicklungsbedarf Standortauswahlverfahren. Sicht des Vorhabenträgers», Seite 35). b. Anforderungen an das Monitoring als Entscheidungsgrundlage aus gesellschaftlicher und technisch-naturwissenschaftlicher Perspektive: Interdisziplinäre Untersuchung zur Notwendig- keit von Entscheidungskriterien («Abbruchkriterien»), zur Ausgestaltung von Entscheidungs- prozessen, Fragen der Governance etc. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das geplante Moni- toring-Konzept der BGE. 4. Sicherheitskultur a. Sicherheit im Spannungsfeld mit Effizienz und Akzeptanz. Eine gute Sicherheitskultur zeichnet sich wesentlich durch eine hinterfragende Grundhaltung aus. Untersuchungen zu Un- fällen in Kernkraftwerken, darunter dem sehr schweren Unfall von Fukushima Daiichi, von Un- fällen in der Luftfahrt, der Raumfahrt und in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen zeigen auf, dass nicht-sicherheitsgerichtetes Verhalten häufig auf Ziel- und Interessenkonflikte zu- rückgeht. Diese Ziel- und Interessenkonflikte können eine grundsätzlich vorhandene hinterfra- gende Grundhaltung überlagern und im ungünstigen Fall unwirksam machen. Wesentlich ist daher eine klare Positionierung der Sicherheit innerhalb von Organisationen wie der BGE, die Verantwortung für die Sicherheit tragen. Angesichts des großen politischen Gewichts, das ge- genwärtig der Nachhaltigkeit zukommt, sollte diese Positionierung insbesondere im Kontext eines Nachhaltigkeitsansatzes erfolgen. Dies bedeutet vor allem, Konflikte im Dreieck der er- wünschten Ziele «Sicherheit», «Effizienz», «Akzeptanz» auszuloten. Die Forschungsergebnisse bilden eine Grundlage, auf der sich die BGE nach innen und außen entsprechend positionieren kann. 5. Kommunikation mit Stakeholdern a. Forschung zum vertieften Verständnis der Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der wichtigen Stakeholder im Standortauswahlverfahren unter besonderer Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Fragen. Dabei können sowohl die bisherigen Erfahrungen in Deutschland als auch internationale Erfahrungen, zum Beispiel mit dem Technischen Forum Sicherheit in der Schweiz, ausgewertet werden. b. Untersuchung der Rolle, die Visualisierungen zum Endlagerkonzept bei der Standortauswahl und auf dem weiteren Entsorgungspfad zukommen soll. Visualisierungen sind wesentlich, um das Endlagerkonzept zu verdeutlichen. Sie bergen aber auch die Gefahr in sich, sich aufgrund ihrer Anschaulichkeit im gesellschaftlichen Diskurs zu «verselbständigen» und den Anschein Seite 2 / 3 verfrühter Festlegungen zu erwecken. Damit erschweren sie es potentiell, den Grundsatz der schrittweisen Konkretisierung des Endlagers («Entscheidungen zu spät wie möglich und so früh wie nötig treffen») umzusetzen. Mit einem Forschungsprojekt können Grundlagen zur Gestal- tung und Verwendung von Visualisierungen durch die BGE entwickelt werden. c. Junge Menschen erreichen. Einen Forschungsschwerpunkt kann zudem die Frage bilden, wie sich junge Menschen wirksam ansprechen lassen. Beim 10. Länderworkshop des Forums on Stakeholder Confidence der Nuclear Energy Agency zeigte sich beispielhaft, dass dabei nicht nur spezifische Medien und neue Darstellungsformen eine Rolle spielen müssen, sondern es auch darum geht, die Werthaltungen und Interessen junger Menschen zu verstehen. Mit ent- sprechender Forschung würde ein Bezug zur Forschungsagenda der BfE hergestellt, die die « Einbindung der jungen Generation in das Standortauswahlverfahren» vorsieht. 6. Mikrobiologische Einflüsse Die Geomikrobiologie entwickelt sich gegenwärtig unter anderem mit Initiativen wie dem «Deep Car- bon Observatory» und dem «Census of deep life» weiter. Biologische Prozesse im Endlager können sich beispielsweise auf die Korrosion von Endlagerbehältern und Ausbaumaterialien und die Gasent- wicklung im Endlager auswirken. Daher scheint es angebracht, den im Dokument «Forschungs- und Entwicklungsbedarf Standortauswahlverfahren. Sicht des Vorhabenträgers» angesprochenen biologi- schen Prozessen ausreichende Aufmerksamkeit zu schenken – auch wenn sich die Vielfalt biologischer Lebensformen und Prozesse nur schwer erfassen lässt und aufgrund der Anpassungsfähigkeit von Mik- roorganismen an neue Umweltbedingungen ein «moving target» darstellen kann. Für ein Interview stehe ich bei Bedarf gerne zur Verfügung. Seite 3 / 3
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Ziel der Reduzierung derCO2-Emissionen rückt die verstärkte Nutzung des geologischen Untergrundes ins Zentrum des Interesses. Durch diese neuen Anforderungen zur sicheren Speicherung bzw. dauerhaften Ablagerung von Stoffen im Untergrund kommt es verstärkt zu Konkurrenzen in der Nutzung geologisch geeigneter Strukturen. Deshalb sollten im Rahmen des Forschungsvorhabens im Teilvorhaben 1 die geologischen Grundlagen zur Nutzung des Untergrundes betrachtet werden. Dazu wurde zunächst analysiert, welche Nutzungen im Untergrund möglich sind und welche geologischen Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen. Bei den Nutzungen kann in die Kategorien Speicherung, Ablagerung, Gewinnung und unterirdische Bauwerke unterschieden werden. Im Anschluss daran wurde untersucht, welche Nutzungskonkurrenzen es gibt und welche gegenseitigen Beeinflussungen von einzelnen Nutzungen ausgehen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des potenziellen Nutzungsraumes eingeführt, der ein mögliches Instrument für die unterirdische Raumplanung darstellt. Im Anschluss daran wurde anhand von drei Bundesländern untersucht, welche Daten für eine unterirdische Raumplanung nutzbar sind und welche Einschränkungen vorliegen. Schließlich wurden für zwei Beispielgebiete unterschiedliche Möglichkeiten zur Visualisierung von unterirdischen Nutzungsräumen und Nutzungskonkurrenzen erläutert.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern. Quelle: : http://www.umweltbundesamt.de/
Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern. Quelle: : http://www.umweltbundesamt.de/
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