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Messstelle SH Krotzenburg km 076,0 oh KA Untermain Kleinostheim, MHS, Fließgewässer Main

Die Messstelle SH Krotzenburg km 076,0 oh KA Untermain Kleinostheim, MHS (Messstellen-Nr: 22541) befindet sich im Gewässer Main. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, der Quellschüttung, der Quelltemperatur.

Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Knabenweg - 63820 Elsenfeld Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Gemeinschaftskläranlage Bayer. Untermain GmbH Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten

Luft/Emissionen/Emissionskataster: Emissionskataster Hessen

Das Emissionskataster Hessen umfasst die Emissionsmengen gasförmiger und staubförmiger Luftverunreinigungen aus Quellen in Hessen. Es wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführt. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung der Emissionskataster sind der § 46 des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und zur Konkretisierung die 5. BImSchVwV (Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Daten des Emissionskatasters werden unter anderem als Grundlage für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§ 47 BImSchG) und für Ausbreitungsrechnungen verwendet. Für die sechs im Hessischen Emissionskataster untersuchten Emittentengruppen Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie) Sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe) Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizung) Verkehr (Kfz-Verkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr bis 300 m über Grund) Biogene und nicht gefasste Quellen (Landwirtschaft, Wälder und Deponien) sowie Privater Verbrauch werden die Emissionen für verschiedene Schadstoffe in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Auflösung erhoben. Das Hessische Emissionskataster wird seit den 1990er Jahren landesweit erhoben. Der Erhebungszyklus beträgt in der Regel sechs Jahre, weicht aber aufgrund bestimmter Vorgaben bei einzelnen Emittentengruppen von diesem Intervall ab. Im Folgenden sind die jeweils letzten Bezugsjahre für die Teilkataster aufgeführt. Industrie : 2012 2012 2016 2016 2020 2020 Kleingewerbe : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Gebäudeheizung : 2006 2006 2012 2012 2018 2018 Kfz-Verkehr : 2010 2010 2015 2015 2019 2019 Flugverkehr 2010 2015 2019 Schienenverkehr Schienenverkehr 2010 2015 2019 Landwirtschaft 2018 2019 2020 Wälder 2006 2012 2018 Deponien 2020 2020 2021 2021 2022 2022 Privater Verbrauch : 1995 1995 - - 2005 2005 Bereits seit Ende der 1970er Jahre wurden die Emissionen der ersten vier Emittentengruppen innerhalb von vier hessischen Untersuchungsgebieten erhoben. Aufgrund veränderter Erhebungsmethoden und der räumlichen Auflösung ist es jedoch nur noch für die Industrie möglich, Emissions-Zeitreihen für ausgewählte Schadstoffe über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren zu erstellen. Die Zahl der im Emissionskataster geführten Stoffe hat sich seit Beginn der Erhebungen vervielfacht. Während 1971 nur Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Staub erfasst wurden, umfasste das Emissionskataster im Jahr 1978 bereits 210 Stoffe; ab 1979 liegt die Anzahl der erhobenen Stoffe und Stoffgruppen zwischen ca. 400 und 800. Aufgrund der großen Vielfalt der emittierten Stoffe werden verschiedene emittierte Stoffe in Stoffgruppen wie z. B. NMVOC (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) oder Staub zusammengefasst. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Ergebnisse aller in Hessen erhobenen Teilkataster. Sie enthält die Jahresemissionen aller Emittentengruppen für ausgewählte Stoffe/Stoffgruppen aus dem jeweils letzten Erhebungsjahr. Die Tabelle ist auch als verfügbar. Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen (Stand: Februar 2024) Bezugsjahr 2020 2012 2018 2019 2019 2019 2018 2005 Anorganische Gase Kohlendioxid (CO 2 ) [kt/a] 10.809 - 12.511 14.647 1.022,1 - 96,9 - 39.086 Kohlenmonoxid (CO) [t/a] 4.092,9 - 31.290 85.269 - 119,25 - - 120.771 Stickstoffoxide (als NO 2 ) [t/a] 9.464 - 6.380,9 38.942 2.771,2 631,22 4.130,1 - 62.319 Schwefeldioxid (SO 2 ) [t/a] 1.437,3 - 351,96 73,1 181,52 0,381 - - 2044,3 Ammoniak (NH 3 ) [t/a] 58,2 - - 1.034,9 - - 19.116 - 20.209 Lachgas (N 2 O) [t/a] 198,35 - 90,6 485,57 - 2,1 2.083 - 2.859,6 Weitere Gase [t/a] 445,34 - 25,5 - - - - - 470,88 Organische Gase NMVOC 1) [t/a] 2.235,9 2) 8.144 2.510,2 4.940,5 416,84 39,6 89.619 13.213 121.119 Methan (CH 4 ) [t/a] 1.397,4 3) - 1.975,7 643,64 - 0,973 46.659 - 50.677 Stäube Staub gesamt [t/a] 1.974,5 201 1.463,4 3.184,8 25,6 1.139 1.731 - 9.719,3 Feinstaub PM 10 [t/a] 880,6 123 1.423,3 3.184,8 25,6 1.139 995,74 - 7.772 Feinstaub PM 2,5 [t/a] 379,79 16 1361,8 1.421,4 - - 139,7 - 3.318,7 - keine Emissionsdaten vorhanden 1) NMVOC = n on m ethane v olatile o rganic c ompounds / flüchtige organische Verbindungen ohne Methan 2) Wert enthält geringen Methananteil 3) Emissionen aus Massentierhaltung sind nicht enthalten 4) Daten der Fraport AG, Stand: 26.05.2023. Emissionen bis 300 m über Grund, Kohlendioxid bis 914 m 5) Daten der DB AG; aufgrund von Vereinbarungen mit der DB AG beinhaltet diese Aufstellung kein CO 2 6) beinhaltet für die Landwirtschaft Daten vom Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) Stand: März 2022 7) rundungsbedingt sind geringe Abweichungen zwischen Summenwert und Summe der Einzelwerte möglich Weiterführende Informationen zu den Emittentengruppen sind in einem gesonderten Informationsblatt zusammengefasst. Darüber hinaus sind weitere Emissionsangaben für die jeweiligen Emittentengruppen auf den folgenden Unterseiten zu finden. Individuelle Auswertungen und Kartendarstellungen für alle Emittentengruppen sind im Online-Service Emissionskataster abrufbar. Auf den einzelnen Emissionskarten des Online-Service Emissionskataster sind Jahresemissionen einzelner Schadstoffe abgebildet, die von der jeweiligen Emittentengruppe freigesetzt werden. Die weißen Flächen auf einem Teil der Karten entstehen dadurch, dass für die entsprechenden Gebiete keine Emissionsdaten vorliegen oder keine Emissionen vorhanden sind. Bei den Emissionskarten kann die Darstellungsform je nach Emittentengruppe variieren: Die Angaben beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Rasterflächen von 1 km x 1 km-Größe oder aber auf einzelne Gemeinden bzw. Kreise. In beiden Fällen werden die Emissionen in Kilogramm pro km 2 und Jahr – also bezogen auf die Emissions-Flächendichte – angegeben. Dabei werden die pro Kreis anfallenden Emissionen durch die jeweilige Kreisfläche geteilt (analog wird auch bei der gemeindebezogenen Darstellung vorgegangen). Bei der Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich Emissionen auf Arbeitsstätten- und Anlagenebene veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht zeigt für die einzelnen Emittentengruppen, in welchen Darstellungsebenen sich Daten erhebungsbedingt anzeigen lassen. Industrie x x x x x x x x x x Kleingewerbe x x x x - - - - - - Gebäudeheizung x x x x x x x x - - Kfz-Verkehr x x x x x x x x - - Biogene und nicht gefasste Quellen x x x x - - - - - - Privater Verbrauch x x - - - - - - - - x = Anzeige der Darstellungsebene möglich Eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten vom Europäischen Parlament oder vom Bund verabschiedet worden sind, hat zu erheblichen Emissionsminderungen geführt oder wird noch weitere Minderungen zur Folge haben. Die emissionsmindernden Maßnahmen betreffen verschiedene Emittentengruppen. Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen wurden die Emissionen insbesondere durch die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und die Altanlagen-Sanierungsprogramme nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drastisch reduziert. Für die Senkung der kleingewerblichen Emissionen spielen die 2. BImSchV, die 20. BImSchV, die 21. BImSchV sowie die 31. BImSchV eine wichtige Rolle. Bei der Gebäudeheizung wurden Emissionsverringerungen insbesondere durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) und die Energieeinsparverordnung bewirkt. Für den Bereich der Verkehrsemissionen sind u. a. das Benzin-Blei-Gesetz (BzBlG) und die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) zu nennen. Mit Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahre 1974 wurden die Weichen zu einer systematischen Erfassung aller Luftschadstoffe in stark belasteten Gebieten gestellt. In der Folge wurden in Hessen auf der Grundlage des § 44 BImSchG vier Belastungsgebiete ausgewiesen. Der Begriff „Belastungsgebiet“ wurde mit einer Änderung des BImSchG im Jahre 1990 durch den bis 2002 gültigen Begriff „Untersuchungsgebiet“ ersetzt. Die in Hessen ausgewiesenen Gebiete selbst wurden dabei nicht verändert und sind als Untersuchungsgebiet Untermain (Großraum Frankfurt bis Hanau) Untersuchungsgebiet Rhein-Main (Raum Wiesbaden) Untersuchungsgebiet Wetzlar Untersuchungsgebiet Kassel in folgender Karte dargestellt. Die ersten Datenerhebungen zum Emissionskataster Hessen erfolgten ab 1979 in diesen Gebieten. Diese vier damaligen Untersuchungsgebiete stellen nur knapp 4 % der Gesamtfläche Hessens dar; in ihnen lebt jedoch etwa ein Viertel der hessischen Bevölkerung. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Ausweisung als Belastungsgebiet bzw. als Untersuchungsgebiet war die Überschreitung von Immissions-Grenzwerten bei Schwefeldioxid und Staub. Für diese vier Gebiete, in denen die emittierten Schadstoffe bereits seit 1979 detailliert erfasst werden, wurden in den 80er und 90er Jahren umfangreiche Luftreinhaltepläne erstellt. Durch die Novellierung der 22. BImSchV im Jahr 2002 ergaben sich einige grundlegende Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzes. Nach § 9 der 22. BImSchV waren die Bundesländer zur Organisation der Immissionsüberwachung in bestimmte Regionen aufzuteilen; für Hessen erfolgte eine Unterteilung in zwei Ballungsräume und drei Gebiete . Bei Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten muss ein Luftreinhalteplan vorgelegt werden. Ab Anfang der 1990er Jahre wurden die Datenerhebungen auf ganz Hessen erweitert. Die 22. BImSchV wurde im August 2010 außer Kraft gestellt. Die Regelungen zur Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen sind jetzt im § 11 der 39. BImSchV zu finden. Die ausgewiesenen hessischen Gebiete und Ballungsräume wurden unverändert beibehalten. Dagmar Cornelius Tel.: 0611-6939 264 Online-Service Emissionskataster Hessen Broschüre Emissionskataster Hessen - Luft Tabelle Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen

Hochwasserereignisse im Rheingebiet: Das Februarhochwasser 1970

Die Wassersättigung des Bodens erreichte Ende Januar 1970 ihr Maximum. So führten die Niederschläge Anfang Februar schnell zu einer ersten großen Hochwasserwelle des Rheins, deren Scheitel am 4. Februar Basel und am 6. Februar Maxau erreichte (Abb. 2). Unterhalb des Neckars war eine zweite Flutwelle bedeutsamer, deren Scheitel sich in der zweiten Februarwoche über den Mittel- und Niederrhein fortpflanzte. Die Kälteperiode Mitte Februar führte allgemein wieder zum Fallen der Wasserstände, bevor die heftigen Niederschläge und das Tauwetter in der letzten Februarwoche eine extreme Hochflut verursachten. Der Scheitel dieser Hochwasserwelle passierte Basel am 23. Februar. An diesem Tag traf bereits der außergewöhnlich hohe Flutscheitel des Neckars auf den Rhein und bildete mit diesem eine ausgedehnte Hochwasserwelle. In Worms hielt sich der Wasserstand drei Tage (24.-26. Februar) in extremer Höhe. Die Flutscheitel von Rhein und Main, der ebenfalls extremes Hochwasser führte, trafen dicht aufeinander (Durchflussmaximum am Pegel Mainz (Rhein) und Frankfurt/Osthafen (Main) am 27. Februar), wodurch sich ein weiter Rückstau in den Untermain bildete. Auch in Kaub trat der Höhepunkt des Flutereignisses am 27. Februar ein. Während die Lahn ebenfalls ein außergewöhnlich hohes Hochwasser aufwies (Flutscheitel bei Kalkofen am 24. Februar), blieb die Hochflut der Mosel noch weit unter dem Niveau anderer Hochwasserereignisse. Ihr Flutscheitel hatte Cochem bereits am 24. Februar erreicht, sodass sich das Durchflussmaximum im Rhein am Pegel Andernach schon am 25. Februar einstellte. Von Andernach pflanzte sich die Hochflut des Rheins innerhalb von zwei Tagen bis zu den Pegeln Emmerich und Lobith fort. Auch wenn auf diesem Fließweg das für den Pegel Andernach registrierte Durchflussmaximum nicht mehr überschritten wurde, gehörte das Hochwasser auch am Niederrhein zu den größten des Jahrhunderts. [1][2][3][8][10]

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: AV Untermain Sitz Kleinostheim (BY), 2008

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 3429167 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 48000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 4115 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 31548 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: AV Untermain Sitz Kleinostheim (BY), 2005

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 3140000 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 48000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 3138 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 28244 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: AV Untermain Sitz Kleinostheim (BY), 2011

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 3172618 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 48000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 3173 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 22843 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: Gemeinschaftskläranlage Bayer. Untermain GmbH (BY), 2005

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 26400000 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 185000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 10576 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 185075 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: Gemeinschaftskläranlage Bayer. Untermain GmbH (BY), 2008

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 26090352 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 185000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 7827 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 177414 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: Kleinostheim , AV Untermain (BY), 2012

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 3198777 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 48000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 2878.8993 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 26229.9714 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""

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