API src

Found 557 results.

Related terms

Umweltprobenbank: Auf Spurensuche im Umweltarchiv Deutschlands

Neue Webanwendung gibt umfassend Auskunft Hat sich seit dem Verbot von Bleibenzin die Belastung von Mensch und Umwelt mit Blei verringert? Weshalb ist in Fischen aus dem Unterlauf des Rheins keine nachhaltige Abnahme der PCB-Gehalte zu beobachten? Und wie verhält es sich mit den Quecksilberkonzentrationen in Fichtentrieben, Möweneiern und Brassen? Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB), ein Archiv der Umweltqualität Deutschlands, gibt der Öffentlichkeit umfassend Auskunft. Seit 1981 werden Umwelt- und Humanproben gesammelt, auf umweltrelevante Stoffe analysiert und dauerhaft eingelagert. Inzwischen sichert das Archiv rund 200.000 Human-Einzelproben und etwa 350.000 Teilproben aus dem Umweltbereich. Mit der neuen Webanwendung unter www.umweltprobenbank.de erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, die wissenschaftliche Fachwelt sowie Politik und Verwaltung einen benutzerfreundlichen und übersichtlichen Zugang zu den Themen und erhobenen Daten der UPB: Die Umweltprobenbank wird seit mehr als 30 Jahren vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) im Auftrag des Bundesumweltministeriums betrieben und bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in Deutschland. Hierfür werden in sechs verschiedenen Ökosystemtypen 13 typische Gebiete - von Küstenregionen über Ballungsräume bis hin zur Gebirgsregionen - regelmäßig beprobt. Bei den Umweltproben wird darauf geachtet, Vertreter unterschiedlicher Stufen der Nahrungskette auszuwählen - zum Beispiel Alge - Muschel - Fisch - Möwe. Hinzu kommen Boden- und Schwebstoffproben. Studierende der Universitätsstädten Münster, Halle, Greifswald und Ulm spenden der UPB jedes Jahr Blut- und Urinproben. Die Proben von gestern mit den Methoden von morgen analysieren. Die repräsentativen Umwelt- und Humanproben werden zum Teil seit 1981 veränderungsfrei bei Temperaturen um -150 ºC respektive -85 ºC aufbewahrt. Sie erlauben retrospektive Trendanalysen auch für Stoffe, die bei der Probennahme noch gar nicht bekannt waren, für die es kein Nachweisverfahren gab oder fälschlicherweise als ungefährlich galten. Damit liefert dieses Archiv der ökologischen und toxikologischen Beweissicherung dem Bundesumweltministerium eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu können. Die Ergebnisse der Umweltprobenbank basieren auf der langjährigen Zusammenarbeit des UBA mit seinen Partnern Universitätsklinikum Münster, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie, Fachbereich Geowissenschaften der Freien Universität Berlin, Fachbereich VI Biogeographie der Universität Trier und Eurofins GfA GmbH, Hamburg. Eine öffentliche Webanwendung der UPB gibt es bereits seit 2000. Der neue Auftritt setzt diese Tradition in erweiterter Form und zeitgemäßer Umsetzung fort. 19.04.2010

Management von Klimarisiken in Unternehmen: Politische Entwicklungen, Konzepte und Berichtspraxis

In dem Bericht wird der Stand der klimabezogenen Berichterstattung der 100 größten deutschen Unternehmen beschrieben. Die durchgeführte empirische Analyse zeigt, dass die meisten DAX-30-Unternehmen weitgehend gemäß den Empfehlungen der Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD) berichten. Bemerkenswert ist, dass Unternehmen sich mehr durch Risiken aus Klimaschutzpolitiken betroffen sehen als durch Risiken aufgrund des Klimawandels selbst. Über die Anwendung der nach TCFD geforderten Klimaszenarien wird allerdings selten berichtet. Darüber hinaus zeigt die Studie auf, welche politischen Prozesse sich mit klimabezogenen Risiken in der Wirtschaft befassen. Die Ergebnisse der Studie sind für die Entscheidungsfindung über etwaige gesetzliche Berichtspflichten von Bedeutung. Für das Projekt dienen sie als Grundlage, um für Unternehmen das Informationsangebot zum Management physischer Klimarisiken zu verbessern. Management of Climate Risks in Business: Public Policy Developments, Concepts and Reporting Practices The report describes the status of climate-related reporting by the 100 largest German companies. The empirical analysis carried out shows that most DAX 30 companies report largely in accordance with the recommendations of the Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD). It is noteworthy that companies see themselves more affected by risks from climate protection policies (transition risks) than by physical climate risks. However, the use of climate scenarios required under TCFD is rarely reported. In addition, the study gives on overview on the policy processes addressing climate-related disclosure. The results of the study are relevant for decision-making on any statutory reporting requirements. For the project, they serve as a basis for improving the information available to companies for managing physical climate risks. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2021.

Energie- und Ressourceneffizienz digitaler Infrastrukturen: Ergebnisse des Forschungsprojektes „Green Cloud-Computing“

Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke bilden gemeinsam die digitale Infrastruktur und damit die technische Basis der Informationsgesellschaft. Ihre Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sind nicht vernachlässigbar. Das vorliegende Papier enthält Handlungsempfehlungen für die Politik, aber auch Hintergrundinformationen zu den Umweltwirkungen digitaler Infrastrukturen, zum Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen, zu Planung, Betrieb und Entsorgung von Rechenzentren sowie zu Einsparmöglichkeiten in Privathaushalten.

Fachkräftemangel im Kontext des nachhaltigen Tourismus

Fachkräftemangel ist mittlerweile ein allgegenwärtiges Problem in vielen Branchen in Deutschland, darunter auch im Tourismus. Prognosen gehen davon aus, dass durch den Mangel an qualifiziertem Personal erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zeigt auf, dass durch das Fehlen von etwa 440.000 Fachkräften das gesamtwirtschaftliche Wachstum um etwa 0,9 Prozent gebremst wird. Dabei resultiert der Mangel nicht nur aus der allgemeinen demografischen Entwicklung mit einer rückläufigen Zahl an Erwerbstätigen, sondern auch aus den zum Teil wenig attraktiven Arbeitsbedingungen und einer unausgewogenen Work-Life-Balance in der Tourismusbranche. Das Themenpapier beschäftigt sich damit, welche Chancen und Perspektiven eine nachhaltige Ausrichtung mit ihrem Dreiklang aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten eröffnet, um dem Fachkräftemangel im Tourismus aktiv zu entgegnen. Einzelne Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass im Vergleich zu einer rein ökonomischen Ausrichtung die nachhaltige Aufstellung eines Unternehmens Vorteile hat und dazu führt, dass Arbeitskräfte im Tourismus gewonnen werden können. Denn sowohl Mitarbeitende als auch Gäste sind zunehmend kritischer. Im Hinblick auf das Engagement für Umwelt und Gesellschaft, soziales Verantwortungsbewusstsein, Qualität der Arbeit und den Umgang mit Mitarbeitenden müssen sich nachhaltig ausgerichtete Unternehmen deutlich von anderen abgrenzen. Die Unternehmen und Destinationen müssen sich darauf einstellen, indem sie neue Wege gehen und eine nachhaltige Unternehmenspolitik implementieren, die diese Werte lebt, nach außen transportiert und damit anziehend wirkt. Die Branche steht vor zahlreichen Herausforderungen, die im Rahmen des Themenpapiers benannt werden. Es zeigt Ansätze und Initiativen zur Minimierung des Fachkräftemangels in verschiedenen Ebenen auf und gibt politikrelevante Empfehlungen. Sowohl bundesweit als auch auf regionaler und betrieblicher Ebene sind die Herausforderungen und die Aufgaben bekannt, die der Fachkräftemangel mit sich bringt und reagiert mit innovativen Ideen und Aktivitäten. Weitere gute Beispiele und Umsetzungsstrategien folgen müssen, um für das Problem schrittweise Lösungen zu finden. Quelle: Forschungsbericht

Ökologisches Design als Qualitätskriterium in Unternehmen stärken

Obwohl das Prinzip der ökologischen Produktgestaltung bereits Thema in vielen Unternehmen ist, hat es sich häufig immer noch nicht als immanenter Bestandteil der Produktentwicklung durchgesetzt. Zielsetzung dieses Vorhabens war es auf Basis der Analyse von Erfolgsfaktoren und Hemmnissen ge-zielte Ansatzpunkte zur künftigen Stärkung von ökologischem Design als Qualitätskriterium in Unternehmen zu identifizieren. Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Unternehmensinterviews ergaben: In der Praxis verfolgen Unternehmen individuelle Ansätze und legen je nach Zielsetzung, Rahmenbedingungen und vorhandenen Strukturen eigene Schwerpunkte in der Umsetzung. Als besonders erfolgreich erwies sich, wenn bei der Unternehmensführung die Überzeugung greift, dass das bisherige Geschäftsmodell mittel- bis langfristig in Frage stehe, wenn nicht eine Transformation in Richtung Nachhaltigkeit stattfindet, d.h. wenn die Umsetzung von ökologischem Produktdesign als Teil der gesamten Unternehmenskultur in den Markenkern des Unternehmens aufgenommen wird. Diese grundsätzliche Änderung des Blickwinkels führt bei auftretenden Zielkonflikten dazu, dass die ökolo-gischen Ziele nicht so schnell zu Gunsten anderer, v.a. ökonomischer Ziele aufgegeben werden. Zentraler Erfolgsfaktor ist, wenn die Kommerzialisierung gelingt, d.h. ein ąBusiness Case for Sustainabilityĺ entsteht. Ein Schwerpunkt bei den von Unternehmen gewünschten Unterstützungsstrukturen lag bei der Sensibilisierung der Verbraucher durch weitere Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Kaufbereitschaft für ökologische Produkte. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen zur weiteren Verbreitung von ökologischem Produktdesign empfohlen: Stärkung des unternehmerischen Austauschs zu erfolgreichen Management-Praktiken, Verbesserung der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Frontrunner-Unternehmen, weiterer Ausbau der Stärken von Bundespreis Ecodesign und Blauer Engel sowie Bereitstellung von übergeordneten Kriterien und Metho-den zur einfacheren Beurteilung von neuen Materialien und Prozessen. Quelle: Forschungsbericht

Corporate sustainability reporting on environmental pollution

Diese Studie untersucht den möglichen Nutzen, den Umweltbehörden aus den Informationen über Umweltverschmutzung ziehen können, die große europäische Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) und des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard - ESRS) E2 künftig berichten müssen. Die Studie konzentriert sich insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den neuen Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des ESRS E2 und der Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive - IED) und dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollution Release and Transfer Register - E-PRTR). Im Rahmen eines Expertendialogs mit Vertreterinnen und Vertretern von Umweltagenturen und -ministerien aus 18 Ländern wurden vier Schlüsselfragen zur Interoperabilität zwischen diesen gesetzlichen Anforderungen ermittelt und diskutiert. Diese umfassen (1) die Nützlichkeit von Informationen über Unternehmenspolitiken, Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, (2) Aspekte in der Erfassung und Aggregation von Emissionsdaten, (3) Berichtsformate und Ort der Berichterstattung sowie (4) die Überprüfung der berichteten Informationen. Die Diskussionen des Expertendialogs werden im Rahmen dieser Studie zusammengefasst. Quelle: Forschungsbericht

Energie- und Ressourceneffizienz digitaler Infrastrukturen

Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke bilden gemeinsam die digitale Infrastruktur und damit die technische Basis der Informationsgesellschaft. Ihre Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sind nicht vernachlässigbar. Das vorliegende Papier enthält Handlungsempfehlungen für die Politik, aber auch Hintergrundinformationen zu den Umweltwirkungen digitaler Infrastrukturen, zum Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen, zu Planung, Betrieb und Entsorgung von Rechenzentren sowie zu Einsparmöglichkeiten in Privathaushalten. Quelle: Umweltbundesamt

Annual report 2021 (PDF, not barrier-free)

ANNUAL REPORT ANNUAL REPORT 2021 ◄ Title page: Morsleben repository: Visit to the demonstration structure for drift seals in the anhydrite, left to right, Swantje Claußen, Guido Rokitta, Martin Kolwig, Mathias Hüttig, Konstantin Bochmann, Ursula Ahlers Asse mine: Milling work for constructing a building material facility on the 750 m level, Marcel Liebig and Andreas Gumbach 1 Dear Readers, The coronavirus pandemic has challenged BGE for another financial year. Fortunately, almost all those affected have already returned to work in good health so far. Consistent enforcement of company safety policies and the employees’ prudent conduct in this regard have helped BGE, despite the pandemic and with only some delays, to make good progress overall. In fact, BGE even has a number of positive takeaways from this period of exceptional operations. The IT systems at BGE have played and continue to play an important role in enabling the switch from analogue to digital communication with almost no disruptions. This affects a good half of the workforce. The positive experiences have motivated BGE management and the co-determination representatives together to expand the general works agreement on mobile working and make it much more comprehensive. The push towards digitalisation has also had an effect internally, where many processes have been further optimised. And by now, participating in digital formats has become the norm. Until two years ago, hosting hybrid events was unimaginable. For retrieval, things have come a good way forward with important planning contracts for retrieval technology and waste treatment, initial purchase agreements for future operational areas, and entry into the regional planning procedure. At Konrad, the excavation of the underground cavities is almost complete. The filling site on the second level has kept us busy for more than two years. On Konrad 1, construction of the last buildings has begun. In particular, the various construction sites at the Konrad 2 shaft have picked up speed, clearly visible to all. Knowing the cranes are in motion there makes BGE optimistic about the continued progress of this project. At the Asse mine, things have progressed considerably. With early public participation, BGE has opened up the project to broad participation by all interested parties.In Morsleben, key questions regarding the approval for decommissioning have been clarified. Regarding the site selection procedure, there has been a great deal of communication on the results of the Sub- Areas Interim Report. Transparency and traceability remain essential goals for us in the site selection procedure. This goes for Step 2 in Phase I of site selection, for example, which has now begun with the development of methods for the first safety assessments. Product control has succeeded – with digitalisation – in significantly increasing the number of notices issued for the future storage licence for the Konrad repository and in accelerating the procedure overall. Last but not least, the press conference held by Supervisory Board Chair Jochen Flasbarth outlined the way forward for the closure of the Gorleben mine. For the implementation of emergency planning, a major milestone was reached with the completion of the surface facility for solution management.The BGE management would like to expressly thank the staff for their commitment, loyalty, and support over the past year! A crucial part of BGE’s success is the progress made in the projects on site. This has been partly complicated and hampered by the pandemic. Our attention is therefore focused on keeping the impact on the time-critical processes as low as possible. Stefan StudtSteffen KanitzDr. Thomas Lautsch Chair of the Management BoardDeputy Chair of the Management BoardTechnical Managing Director 2 ANNUAL REPORT 2021 ANNUAL REPORT 2021 Konrad shaft mine: Drift crossing at the crusher plant, 2nd level Contents Opening remarks from management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 At the Morsleben repository, it’s all about decommissioning – Research call sent out for a demonstration structure . . . . . . . . . . . . . . 30 Report of the supervisory board . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 What a luggage scanner has to do with radioactive waste . . . . . . . . . . . 34 Members of the supervisory board . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 ”We are advancing the state of the art in science and technology” – An interview with Managing Director Steffen Kanitz . . . . . . . . . . . . . . . 8 BGE TECHNOLOGY GmbH: Research & development as a supporting pillar . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Financial statements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Why research & development is important for BGE – Statements from the staff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Research for the final disposal of high-level radioactive waste – A guest article by Anne Eckardt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Profit and loss statement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Annex for the fiscal year 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Development of fixed assets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Guaranteeing the best possible safety . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Management report for the fiscal year 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Knowing what we don’t know – Research into uncertainties and their influence on site safety . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Bundle, model, understand – The OpenWorkFlow data synthesis platform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Company basics . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Research and development . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Economic report . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Learning from the past: Erosion in Germany’s future . . . . . . . . . . . . . . 22 Personnel and social report . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 A profile of crystalline host rocks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Forecast, opportunity, and risk report . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Bringing light into the darkness - Exploring the Asse mine An interview with Dr. Ralf Holländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Imprint . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 3

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Präsentation Sicherheitsgerichtetes Integriertes Managementsystem (sgIMS) - Herausforderungen eines IMS (PDF)

SICHERHEITSGERICHTETE INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME – WIE WERDEN ORGANISATIONEN RESILIENT UND LERNEND? Herausforderungen eines IMS THOMAS THIEL  STABSSTELLE PROZESSMONITORING Wolfsburg, 9. November 2023 HERAUSFORDERUNGEN EINES IMS 2 SICHERHEITSGERICHTETE IMS | THOMAS THIEL 09.11.2023 01ANFORDERUNGEN 02VERWEISMATRIX 03DOKUMENTE DES INTEGRIERTEN MANAGEMENTSYSTEMS 04MÖGLICHE ZIELKONFLIKTE 05WEITERFÜHRENDE FRAGEN AN DIE PODIUMSDISKUSSION ANFORDERUNGEN Prozess- orientierung § 7c AtG ISO 9001 Der Genehmigungsinhaber nach Absatz 1 ist verpflichtet, ein Managementsystem einzurichten und anzuwenden, das der nuklearen Sicherheit gebührenden Vorrang einräumt, • die Fähigkeit, beständig Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die die Kundenanforderungen und zutreffende gesetzliche und behördliche Anforderungen erfüllen • die Behandlung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihrem Kontext und ihren Zielen • die Fähigkeit, Konformität mit festgelegten Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems nachzuweisen ESK Leitlinie Das Sicherheitsmanagement ist im Sinne eines dynamischen Systems kontinuierlich zu prüfen und nach Bedarf an die aktuellen Aufgaben und Arbeiten anzupassen. Dazu beschreibt die Leitlinie insbesondere die organisatorischen und inhaltlichen Aspekte zur Etablierung eines entsprechenden Sicherheitsmanagements. Qualität Chancen und Risiken Politik und Ziele SICHERHEITSGERICHTETE IMS | THOMAS THIEL 09.11.2023 Dokumen- tation Sicherheit Inte- grierter Ansatz Ressourcen PDCA- Zyklus Sicherheits -kultur ZIEL: ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN UND BESTÄTIGUNG DURCH ZERTIFIZIERUNGEN 3 KTA 1402 Hierzu sind gemäß SiAnf 1 (1) a) ein integriertes, prozessorientiertes Managementsystem (IMS) einzuführen und kontinuierlich zu verbessern, b) Unternehmenspolitik und –ziele im Hinblick auf die Erreichung hoher Sicherheit und Stärkung der Sicherheitskultur festzulegen und zu kommunizieren, c) Grundsätze der Aufbau- und Ablauforganisation festzulegen und d) erforderliche Ressourcen bereitzustellen. Wesentlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist die Etablierung klar definierter Managementstrukturen, die sicherstellen, dass alle Tätigkeiten, die unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf den sicheren Betrieb […] haben a) erfasst und beschrieben sind, b) koordiniert und aufeinander abgestimmt ablaufen sowie c) kontinuierlich überprüft und verbessert werden.

1 2 3 4 554 55 56