Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Bestandteile in Ensembles. Unterschutzstellung als Teil von Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.
In unserer weitgehend ausgeraeumten Landschaft gehoeren Feuchtgebiete zu den am staerksten bedrohten Resten natuerlicher oder halbnatuerlicher Oekosysteme. Die Erhaltung des noch Vorhandenen ist daher dringend erforderlich, und zwar nicht nur wegen allgemeiner oekologischer Ausgleichsfunktionen sondern auch unter dem zunehmend aktuell gewordenen Gesichtspunkt des Artenschutzes. Bemuehungen der Naturschutzbehoerden um eine Unterschutzstellung der wichtigsten von diesen Feuchtgebieten lieferten den Anlass zu ihrer vegetationskundlichen und floristischen Untersuchung, um damit eine detaillierte Dokumentation ueber das noch vorhandene Inventar dieser Biotope an (zum grossen Teil bedrohten) Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften zusammenzubringen. Die bislang vorliegenden Befunde sind Bausteine zu einer umfassenderen vegetationskundlichen Bearbeitung unseres Gebietes. Auch koennen die fuer die einzelnen Gebiete gewonnenen Erkenntnisse zur Aufstellung langfristiger Pflegeplaene durch die dafuer zustaendigen Behoerden als Grundlage herangezogen werden, was wiederum Anstoesse zu einer Beschaeftigung mit allgemeineren Fragen der Landschaftspflege und des Naturschutzes aus vegetationskundlich-oekologischer Sicht lieferte.
Fischbestandserfassung im Zuge der 'Unterschutz-Stellungs-Verfahrens', - Seen lagen im Sperrgebiet und wurde fischereilich nicht genutzt. Daher lagen keine Kenntnisse zum Arteninventar vor, - Ergebnisse sollen der Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien dienen und Basis weitere Untersuchungen bilden.
Wissenschaftliche Ziele: Ein Modell zum Verständnis des Genflusses von bisexuellen Ursprungspopulationen zu parthenogenen Pionierpopulationen soll entwickelt werden, mit dem die Resistenz solcher Netzwerke gegen genetische Driftphänomene analysiert werden kann. Damit kann erstmals die Bedeutung von Trittsteinhabitaten in ihrer Gesamtheit analysiert werden, da es im vorliegenden Fall möglich sein sollte, aufgrund ihrer besonderen Merkmale (Brackwasserstandorte im Binnenland - selten und aufgrund ihrer früheren Bedeutung als Salzquelle gut dokumentiert) alle derartigen sites zu identifizieren und einzubeziehen. Darüber hinaus wird aus den Ergebnissen der genetischen Analysen ein Beitrag zur Entschlüsselung des Auslösers für den Übergang zur Parthenogenese erwartet, der weiterführende molekularbiologische Grundlagenforschung ermöglicht. Gesellschaftlich/politisch: Durch das Verständnis der Konnektivität zwischen den bisexuellen Ursprungspopulationen und ihren parthenogenetischen Tochterpopulationen wird die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Genflusses zwischen ihnen quantifiziert. Damit kann die Effizienz von Erhaltungsmaßnahmen durch die Identifizierung wichtiger Trittsteinhabitate bzw. Maßnahmen zur Wiederherstellung des genetischen Austauschs verbessert werden. Die Entwicklung von Mehrzweck-Managementkonzepten für Schutzgebiete, die den Schutz von weitgehend unterschiedlichen Artengruppen (in diesem Fall Charophyten und Vögel) ermöglichen, wird die Akzeptanz und Effizienz derartiger Unterschutzstellungen erhöhen. In Bezug auf die Zielarten dieses Vorschlags wird das Projekt einen Beitrag zu den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie leisten, indem es ein entscheidendes Element (Lebensraumingenieur) aquatischer Ökosysteme schützt, das nachweislich in der Lage ist, den guten Umweltzustand bereits gestörter Systeme zu stabilisieren.
Zur Vorbereitung der Unterschutzstellung von Flaechen im Kerngebiet des Grossschutzgebietes 'Orchideenregion Jena' wird das zoologische und botanische Biotop- und Artenpotential von Teilflaechen erfasst und Managementmassnahmen vorgeschlagen.
„Berliner Klima Schulen“ ist ein Teamwettbewerb für Klimaschutzaktivitäten an Berliner Schulen. Am Wettbewerbsbeitrag muss ein Team von mindestens drei Berliner Schülerinnen und Schülern gearbeitet haben, die Einreichung erfolgt durch ein Mitglied des pädagogischen Personals. Schreiben Sie eine formlose E-Mail an berlinerklimaschulen@eumb-poeschk.de – Sie erhalten binnen weniger Tage die Bewerbungsunterlagen und können diese dann bis spätestens zum 27. Oktober 2025, 12:00 Uhr ausgefüllt zurückschicken. Mitmachen und weitere Informationen Die Ambrosia ist eine hochallergene invasive Pflanzenart, die sich in Berlin ausbreitet. Sie wird vor allem durch Baumaßnahmen und Futterplatzstellen im Stadtgebiet verschleppt. Hier können Sie eigene Standorte auf einer Karte eintragen, kommentieren und diskutieren. Ihre Meldung hilft, die Ausbreitung zu beobachten und zu stoppen. Melden auf meinBerlin Weitere Informationen (Ambrosia erkennen und bekämpfen) Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen zu Straße und Schiene Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr. Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen! Weitere Informationen Bild: LVwA Amtliche Bekanntmachungen zum Umweltschutz Veröffentlichungen zusätzlich zum Amtsblatt von Berlin auf der Grundlage des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes. Weitere Informationen Bild: Foto: Berlin Partner/FTB-Werbefotografie Landschaftsprogramm (LaPro) Planungsinstrument zur integrativen Umweltvorsorge in der gesamten Stadt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verfahren zur Unterschutzstellung Planungsinstrument zur Ausweisung von Schutzgebieten. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Berlin unter Beteiligung aller Interessierter. Weitere Informationen Bild: bitpics / Depositphotos.com Luftreinhalteplan Maßnahmestrategien zur Verbesserung der Luft in der Stadt. Weitere Informationen
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