Bestandteile in Ensembles. Unterschutzstellung als Teil von Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).
Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter. Hinweis: Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand"). Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten (Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet: 5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Wissenschaftliche Ziele: Ein Modell zum Verständnis des Genflusses von bisexuellen Ursprungspopulationen zu parthenogenen Pionierpopulationen soll entwickelt werden, mit dem die Resistenz solcher Netzwerke gegen genetische Driftphänomene analysiert werden kann. Damit kann erstmals die Bedeutung von Trittsteinhabitaten in ihrer Gesamtheit analysiert werden, da es im vorliegenden Fall möglich sein sollte, aufgrund ihrer besonderen Merkmale (Brackwasserstandorte im Binnenland - selten und aufgrund ihrer früheren Bedeutung als Salzquelle gut dokumentiert) alle derartigen sites zu identifizieren und einzubeziehen. Darüber hinaus wird aus den Ergebnissen der genetischen Analysen ein Beitrag zur Entschlüsselung des Auslösers für den Übergang zur Parthenogenese erwartet, der weiterführende molekularbiologische Grundlagenforschung ermöglicht. Gesellschaftlich/politisch: Durch das Verständnis der Konnektivität zwischen den bisexuellen Ursprungspopulationen und ihren parthenogenetischen Tochterpopulationen wird die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Genflusses zwischen ihnen quantifiziert. Damit kann die Effizienz von Erhaltungsmaßnahmen durch die Identifizierung wichtiger Trittsteinhabitate bzw. Maßnahmen zur Wiederherstellung des genetischen Austauschs verbessert werden. Die Entwicklung von Mehrzweck-Managementkonzepten für Schutzgebiete, die den Schutz von weitgehend unterschiedlichen Artengruppen (in diesem Fall Charophyten und Vögel) ermöglichen, wird die Akzeptanz und Effizienz derartiger Unterschutzstellungen erhöhen. In Bezug auf die Zielarten dieses Vorschlags wird das Projekt einen Beitrag zu den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie leisten, indem es ein entscheidendes Element (Lebensraumingenieur) aquatischer Ökosysteme schützt, das nachweislich in der Lage ist, den guten Umweltzustand bereits gestörter Systeme zu stabilisieren.
Wie soll die Berliner Mitte künftig aussehen – und wie bewegen wir uns darin fort? Die Senatsverwaltung präsentiert die Ergebnisse des Projekts. Unter Einbeziehung verschiedener Akteursgruppen wurden aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Berliner Mitte in Bezug auf die verkehrliche Ausgestaltung erarbeitet sowie Maßnahmen entwickelt, die zur einer lebenswerten Innenstadt beitragen können. Ausstellung vom 15. Dezember 2025 bis zum 30. Januar 2026 im Rahmen der Öffnungszeiten der ZLB Ausstellungsort: Foyer der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) , Breite Straße 30–36, 10178 Berlin Weitere Informationen zum Masterplan Berliner Mitte Die Helmholtz-Zentrum Berlin Materialien und Energie GmbH (HZB) hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der AtVfV werden die vorliegenden Antragsunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 mit Ausnahme der Tage 24. und 31.12.2025 statt. Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen Die Ambrosia ist eine hochallergene invasive Pflanzenart, die sich in Berlin ausbreitet. Sie wird vor allem durch Baumaßnahmen und Futterplatzstellen im Stadtgebiet verschleppt. Hier können Sie eigene Standorte auf einer Karte eintragen, kommentieren und diskutieren. Ihre Meldung hilft, die Ausbreitung zu beobachten und zu stoppen. Melden auf meinBerlin Weitere Informationen (Ambrosia erkennen und bekämpfen) Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen zu Straße und Schiene Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr. Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen! Weitere Informationen Bild: LVwA Amtliche Bekanntmachungen zum Umweltschutz Veröffentlichungen zusätzlich zum Amtsblatt von Berlin auf der Grundlage des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes. Weitere Informationen Bild: Foto: Berlin Partner/FTB-Werbefotografie Landschaftsprogramm (LaPro) Planungsinstrument zur integrativen Umweltvorsorge in der gesamten Stadt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verfahren zur Unterschutzstellung Planungsinstrument zur Ausweisung von Schutzgebieten. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Berlin unter Beteiligung aller Interessierter. Weitere Informationen Bild: bitpics / Depositphotos.com Luftreinhalteplan Maßnahmestrategien zur Verbesserung der Luft in der Stadt. Weitere Informationen
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42.750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch „Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts-Ergänzungsband“ beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist. Codierung: NUP0003LSA Größe: 42.750 ha Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt vom Mai 2002 (PDF) Verordnung tritt am 01.01.2003 in Kraft, veröffentlicht: GVBl LSA 13(2002)34 vom 01.07.2002 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Dübener Heide 2005 wurde der Naturpark "Fläming/Sachsen-Anhalt" durch Allgemeinverfügung erklärt. Der Naturpark Fläming, der sich auch in Brandenburg befindet, erstreckt sich in Sachsen-Anhalt über 82.425 ha. Codierung: NUP0007LSA Größe: 82.425 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Fläming/Sachsen-Anhalt" vom 5.10.2005 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg 13(2006)3 vom 10.02.2006 und Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemühte sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz mit einer Größe von etwa 166.000 ha. Der Nationalpark „Harz“ ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks. Der Naturpark Harz in Niedersachsen wurde 1960 gegründet. Die Verordnung des Naturparks Südharz in Thüringen erfolgte im Dezember 2010. Codierung: NUP0004LSA Größe: 166.000 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" vom 28. Oktober 2003 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 14(2003)37 vom 03.11.2003 Karte zur Verordnung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt Der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) ist ein Naturpark im Landkreis Mansfeld-Südharz. Er wurde am 20. Dezember 2012 durch den damaligen Umweltminister Hermann Onko Aeikens bei einem Festakt in Arnstein als siebter Naturpark des Landes offiziell proklamiert. Träger ist der Regionalverband Harz e. V. in Quedlinburg. Die Größe des Naturparks beträgt ca. 25.600 Hektar im Unterharz und östlichen Harzvorland. Im Norden grenzt er an den 2003 gegründeten, fast gleichnamigen Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt. Codierung: NUP0008LSA Größe: 25.600 ha Verordnung über den Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land)" vom 30. November 2012 (PDF) veröffentlicht: GVBl LSA 23(2012)24 vom 13. 12.2012 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71.167 ha Fläche rechtskräftig. Eine Erweiterung der Fläche des Naturparks um 32.570 ha wurde per Allgemeinverfügung über die Erklärung zur Erweiterung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 rechtskräftig festgelegt. Codierung: NUP0002LSA Größe: lt. Allgemeinverfügung 2008: 32.570 ha Größe: lt. VO 2000: 71.167 ha Ges.-Größe: 10.3737 ha Allgemeinverfügung des Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" vom 08.05.2008 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 18(2008)18 vom 19.05.2008 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Verordnung über den Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" vom 02.02.2000 (PDF) GVBl. für das LSA - 11(2000)6 vom 10.02.2000 Karte (PDF) Webseite: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Der Naturpark "Unteres Saaletal" wurde 2005 durch Allgemeinverfügung offiziell anerkannt. Die Größe des Naturparks beträgt 40.782,7349 ha. Codierung: NUP0006LSA Größe: 40.782,7349 ha Allgemeinverfügung zum Naturpark „Unteres Saaletal" vom 27.10.2005 (PDF) veröffentlicht: MBl LSA 15(2005)50 vom 12.12.2005 Karte zur Allgemeinverfügung (PDF) Karte (PDF) Webseite: Naturpark Unteres Saaletal Letzte Aktualisierung: 05.12.2025
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (auch Ramsar-Gebiete genannt) sind Ökosysteme, die Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten (z. B. Fische, Amphibien, Wasservögel) sind. Sie sind von internationaler Bedeutung, da sie zahlreichen Zugvogelarten als Habitat dienen. Außerdem sind sie Rückzugsgebiete für gefährdete und teils vom Aussterben bedrohte Fischarten. Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Sie wurde 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnet und sollte ursprünglich dem Schutz von Wasser- und Watvögeln dienen, wurde aber in den letzten Jahren auf die generelle Erhaltung der Biodiversität in Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme ausgeweitet. Deutschland trat 1976 dieser Konvention bei und verpflichtete sich damit, seine FIB zu schützen und zu fördern, obwohl der Begriff keinen eigenständigen Schutzstatus des betreffenden Gebietes darstellt, sondern eine ideelle Auszeichnung ist. In Deutschland wurden bisher 34 Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee. Alle in Deutschland gelegenen Ramsar-Gebiete erfüllen mindestens 3 von insgesamt 9 Kriterien. Sie sind Gebiete mit hoher biologischer Diversität, die repräsentative, seltene oder einzigartige Feuchtgebietstypen enthalten. Fast die gesamte Fläche aller Ramsar-Gebiete Deutschlands sind im Rahmen von Natura 2000 geschützt worden. Ramsar-Konvention Quelle: www.ramsar.org Informationen vom Bundesamt für Nautrschutz (BfN) Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Landes-Nr.: FIB0001LSA (FIB 0001LSA = IBA 0003LSA, = SPA 0003LSA) Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 8.920 ha, davon 5.744 ha in Sachsen-Anhalt und 3.176 ha in Brandenburg Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das FIB „Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See“ liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Gebiet ist seit 1978 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) und seit 1987 als Important Bird Area (IBA) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1992 als Teil des europäischen Vogelschutzgebiets (EU SPA0003LSA) von Sachsen-Anhalt gemeldet. Im Jahr 2002 vergrößert man das FIB, indem man das NSG „Schollener See“ hinzufügte und es damit an die Grenzen des EU SPA0003LSA anpasste. Das FIB umfasst somit heute drei Naturschutzgebiete (NSG): NSG „Schollener See“, NSG „Jederitzer Holz“ und NSG „Stremel“. Zu großen Teilen ist das Gebiet außerdem als FFH- Gebiet gemeldet (FFH0011LSA „Untere Havel und Schollener See“). Im Jahr 2018 wurde das überaus reich strukturierte Gebiet durch die Landesverordnung Natura 2000 (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0002LSA Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 1.453 ha, davon 784 ha in Sachsen-Anhalt und 669 ha in Thüringen Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) „Helmestausee Berga- Kelbra“ liegt an der Grenze Sachsen-Anhalts zwischen Harz und Kyffhäuser und schließt länderübergreifend 669 ha Thüringens im südwestlichen Bereich des Sees und am Südufer ein. Als Vogelrastgebiet hat es länderübergreifende Bedeutung und wurde deshalb bereits 1978 nach der Ramsar- Konvention als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgewiesen. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. Es beherbergt zusätzlich ca. 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. 1992 wurde das Gebiet als Special Protection Area (EU SPA) Helmestausee Berga-Kelbra an die EU-Kommission gemeldet. Im sachsen-anhaltinischen Teil des Gebietes entspricht das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nunmehr dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (EU SPA0004). Innerhalb des Gebietes liegen auf sachsen- anhaltinischer Seite auch das FFH- Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ und das LSG0065SGH „Helmestausee Berga- Kelbra“, welches das gesamte Gebiet und weitere außerhalb liegende Bereiche umfasst. Der Freistaat Thüringen sichert seinen Anteil am Gebiet durch das EU SPA „Kyffhäuser- Badraer Schweiz- Helmestausee“ sowie das NSG „Schlossberg- Solwiesen“ rechtlich ab. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0003LSA Jahr der Unterschutzstellung: 2003 Meldegröße: 8.605 ha Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“ besteht seit 2003 und ist Bestandteil des Biosphärenreservats „Mittelelbe“. Es gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Der nördliche Teil entspricht in seinem Umfang weitgehend dem Vogelschutzgebiet SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ und der südliche Teil dem FFH- Gebiet 0157 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“. Des Weiteren ist der südliche Teil auch Bestandteil des SPA 0011 „Elbaue Jerichow“, welches sich von Hohenwarthe bei Magdeburg entlang der Elbe bis nach Werben im Norden Sachsen-Anhalts erstreckt und dort an das SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ anschließt. Das SPA0011 „Elbaue Jerichow“ bildet damit die Verbindung zwischen südlichem und nördlichem Teilbereich des FIB entlang der Elbe. Der nördliche Teil wird durch den Elbverlauf an der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Niedersachsen und Brandenburg bei Wittenberge begrenzt und umfasst die Flussaue des Alands in südöstlicher Richtung. In diesem Teilgebiet liegen die FFH-Gebiete FFH 0007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ und FFH 0008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ sowie das NSG „Aland-Elbe-Niederung“. Der südliche Teil des FIB umschließt die reich strukturierte und zeitweise überflutete Flussaue bei Jerichow. In diesem Bereich liegen die NSG „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“. Ausführliche Gebietsbeschreibung Letzte Aktualisierung: 24.11.2025
Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]). Die Zuständigkeit für die Planung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind LSG-Vorschläge (Bestand=3), die außerhalb von NSG und NSG-Vorschlägen (Bestand=3) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung verschiedener Vorlagen (analog/digital) und unter Anpassung an andere Schutzkategorien (siehe Feld "BEMERKUNG") und z.T. Kartengrundlagen entstanden. Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. Die "GEBIETSNR" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige LSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG-Vorschläge lautet: 5322.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich R5 und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.
Die Schutzgebietsgrenzen der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Es handelt sich um die Gebiete im Sinne der EU-Richtlinie 92/43/EWG ("FFH-Richtlinie") in Hamburg. Die Unterschutzstellung erfolgt anhand Anhang III der Richtlinie und damit nach EU-weit einheitlichen Standards. Die nationale Unterschutzstellung wird in §§ 31 und 32 BNatSchG geregelt, der Schutz ergibt sich aus § 33 BNatSchG. Die FFH-Gebiete werden auch als "Besondere Erhaltungsgebiete" (BEG) bzw. gebräuchlicher als "Special Areas of Conservation" (SAC) bezeichnet. Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Es wird dann auch von "Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) gesprochen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 79 |
| Kommune | 13 |
| Land | 280 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 52 |
| Taxon | 1 |
| Text | 78 |
| unbekannt | 211 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 249 |
| offen | 89 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 341 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 5 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 204 |
| Keine | 75 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 22 |
| Webseite | 85 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 224 |
| Lebewesen und Lebensräume | 331 |
| Luft | 87 |
| Mensch und Umwelt | 343 |
| Wasser | 162 |
| Weitere | 324 |