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Bestandteile in Ensembles Land Bremen

Bestandteile in Ensembles. Unterschutzstellung als Teil von Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.

Gesetzlich geschützte Biotope Stadt Oldenburg

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Grundwasserschutz Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Grundwasserschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) sind als Wasserschutzgebiete festzusetzen. In VW ist das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Grundlage sind Gebiete, die bereits gesetzlich als Wasserschutzgebiete festgelegt wurden und für die eine Unterschutzstellung beabsichtigt ist. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Tagung 'Benefits beyond boundaries, Ergebnisse des 5. Weltschutzgebietskongresses in Durban 2003 und ihre Bedeutung für die deutschen Schutzgebiete' 10. bis 13. Februar 2004, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm

Das Projekt "Tagung 'Benefits beyond boundaries, Ergebnisse des 5. Weltschutzgebietskongresses in Durban 2003 und ihre Bedeutung für die deutschen Schutzgebiete' 10. bis 13. Februar 2004, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz.

Der Fischbestand des Großen und Kleinen Möggelinsees - Zusammensetzung und Zustand

Das Projekt "Der Fischbestand des Großen und Kleinen Möggelinsees - Zusammensetzung und Zustand" wird/wurde gefördert durch: Natur & Text GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.Fischbestandserfassung im Zuge der 'Unterschutz-Stellungs-Verfahrens', - Seen lagen im Sperrgebiet und wurde fischereilich nicht genutzt. Daher lagen keine Kenntnisse zum Arteninventar vor, - Ergebnisse sollen der Erarbeitung von Behandlungsrichtlinien dienen und Basis weitere Untersuchungen bilden.

Biotop- und Artenpotential von Trockenrasen und Halbtrockenrasen um Jena

Das Projekt "Biotop- und Artenpotential von Trockenrasen und Halbtrockenrasen um Jena" wird/wurde gefördert durch: Thüringer Landesanstalt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Jena, Institut für Ökologie.Zur Vorbereitung der Unterschutzstellung von Flaechen im Kerngebiet des Grossschutzgebietes 'Orchideenregion Jena' wird das zoologische und botanische Biotop- und Artenpotential von Teilflaechen erfasst und Managementmassnahmen vorgeschlagen.

Vegetationskundlich-floristische Untersuchungen in suedhessischen Feuchtgebieten

Das Projekt "Vegetationskundlich-floristische Untersuchungen in suedhessischen Feuchtgebieten" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachbereich 10 Biologie, Institut für Botanik.In unserer weitgehend ausgeraeumten Landschaft gehoeren Feuchtgebiete zu den am staerksten bedrohten Resten natuerlicher oder halbnatuerlicher Oekosysteme. Die Erhaltung des noch Vorhandenen ist daher dringend erforderlich, und zwar nicht nur wegen allgemeiner oekologischer Ausgleichsfunktionen sondern auch unter dem zunehmend aktuell gewordenen Gesichtspunkt des Artenschutzes. Bemuehungen der Naturschutzbehoerden um eine Unterschutzstellung der wichtigsten von diesen Feuchtgebieten lieferten den Anlass zu ihrer vegetationskundlichen und floristischen Untersuchung, um damit eine detaillierte Dokumentation ueber das noch vorhandene Inventar dieser Biotope an (zum grossen Teil bedrohten) Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften zusammenzubringen. Die bislang vorliegenden Befunde sind Bausteine zu einer umfassenderen vegetationskundlichen Bearbeitung unseres Gebietes. Auch koennen die fuer die einzelnen Gebiete gewonnenen Erkenntnisse zur Aufstellung langfristiger Pflegeplaene durch die dafuer zustaendigen Behoerden als Grundlage herangezogen werden, was wiederum Anstoesse zu einer Beschaeftigung mit allgemeineren Fragen der Landschaftspflege und des Naturschutzes aus vegetationskundlich-oekologischer Sicht lieferte.

Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Projekt "Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern" wird/wurde gefördert durch: Landesstraßenbauamt Mecklenburg-Vorpommern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Management ländlicher Räume, Lehrstuhl für Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung.

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