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INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Abfalldeponie im UIS Baden-Württemberg

Das Thema Abfalldeponie umfasst Daten zu aktiven und stillgelegten Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie). | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Verhalten von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei der untertägigen Ablagerung in Salzformationen, insbesondere ihrer möglichen Mobilisierung durch salinare Lösungen

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Veröffentlicht in Texte | 06/2014.

Behaviour of mercury and mercury compounds at the underground disposal in salt formations and their potential mobilisation by saline solutions

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

Behaviour of mercury and mercury compounds at the underground disposal in salt formations and their potential mobilisation by saline solutions

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

Verhalten von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei der untertägigen Ablagerung in Salzformationen, insbesondere ihrer möglichen Mobilisierung durch salinare Lösungen

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

Verhalten von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei der untertägigen Ablagerung in Salzformationen, insbesondere ihrer möglichen Mobilisierung durch salinare Lösungen

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

Abfalldeponie

Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).

Planänderung zur Nutzungsart im Ostteil des Deponiefeld Nordfeld V der Untertagedeponie Sondershausen

Die Firma Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft mbH (GSES) in 99706 Sondershausen, Schachtstraße 22 hat für die mit Bescheid Nr. 699/2005 des Thüringer Landesbergamtes vom 05.08.2005 planfestgestellte Untertagedeponie eine Planänderung gemäß § 35 KrWG zur Nutzungsart im Ostteil des Deponiefeld Nordfeld V beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragt. Es handelt sich hierbei um eine Änderung eines planfestgestellten Vorhabens. Für das Änderungsvorhaben ist entsprechend § 9 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

Gemeinsame Stellungnahme der Landkreise Görlitz und Bautzen zu den Teilgebieten 009_00TG_194_00IG_K_g_SO und 008_01TG_294_01IG_T_f_kro (PDF)

MEIN ZUHAUSE LANDKREIS GÖRLITZ WOKRJES ZHORJELC Der Landrat Landratsamt Görlitz Landkreis Görlitz ■ Postfach 30 01 52 02806 Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin Deutschland Telefon 03581 663 Telefax 03581 663- landrat@kreis-gr.de www.kreis-goerlitz.de Datum: / 3. 2^1 Nachrichtlich: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine Gemeinsame Stellungnahme der Landkreise Görlitz und Bautzen zu den Teilgebieten 009_00TG_194_00IG_K_g_SO und 008_01TG_294_01IG_T_f_kro Sehr geehrte Damen und Herren, die Landkreise Görlitz und Bautzen sind im Ergebnis des Zwischenberichtes Teilgebiete bei der aktuell vorliegenden Auswahl der Teilgebiete betroffen von: - dem Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SG und - dem Teilgebiet 008_01TG_294_01IG_T_f_kro. In Ergänzung zur ausführlichen Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom Januar 2021 zum BGE-Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020, die sich im Wesentlichen kritisch mit den westlichen Bereichen Sachsens auseinandersetzt, bringen wir hiermit schwerwiegende Vorbehalte gegen die Eignung des Kristallingesteins des Lausitzer Granits bzw. Granodiorits auf dem Gebiet der Landkreise Görlitz und Bautzen und des Tongesteins im sächsischen Teil Niederschlesiens als mögliche Wirtsgesteine gemäß § 23 (1) Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle vor. Bitte berücksichtigen Sie die aufgeführten Vorbehalte entsprechend im weiteren Verfahren. Wir werden im Folgenden Stellung nehmen zu der unterschiedlichen Eignung der Wirtsgesteine (siehe Punkt 1), zu den im weiteren Verfahren zwingend zu berücksichtigenden geologischen Aspekten der die Landkreise Bautzen und Görlitz betreffenden Teilgebiete (siehe Punkt 2) sowie zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (siehe Punkt 3). Vorweg möchten wir zunächst kritisch konstatieren, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit ihrem Zwischenbericht Teilgebiete, in dem 90 Teilgebiete ausgewiesen wurden die insgesamt einer Fläche von 54% Deutschlands entsprechen, unter den Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern verständlicherweise für große Unruhe und viele Fragen gesorgt hat. Eine frühzeitige und breite Beteiligung und Transparenz in dem höchst sensiblen Standortauswahlverfahren sind nicht nur zu begrüßen, sondern eine vertrauensbildende Voraussetzung. Das jedoch die Bevölkerung von etwa der Hälfte der Fläche Deutschlands über viele Jahre in möglichen endlagerhöffigen Teilgebieten mit den dazugehörigen Unsicherheiten leben muss, das halten wir deutlich für unsachgemäß. Der Zugang für elektronisch Signierte und verschlüsselte elektronische Dokumente ist mit Einschränkungen eröffnet Informationen und Erläuterungen auf www krers-goerlitz de Allgemeine Öffnungszeiten 08.30 - 12.00 Uhr (nur Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde) Mo 08.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Di 08.30 - 12.00 Uhr (nur Kfz-Zulassung) Ml 08.30-12.00 Uhr und 13.30—18.00 Uhr Do 08.30 - 12.00 Uhr (außer Jugendamt) Fr Hwei Seite 2 von 6 1. Die unterschiedliche Eignung der Wirtsqesteine für die Endlaqerunq und die internationale wissenschaftliche Favorisierunq von Steinsalz Die Betrachtung und mögliche gleichwertige Berücksichtigung der drei Wirtsgesteine Tongestein, Steinsalz und Kristallingestein gemäß § 23 (1) StandAG führt international unter Wissenschaftlern Isolationseigenschaften unterschiedliche Verwunderung, sehr und sie zu da langzeitsicherheitsrelevante Kriterien für die Endlagerung wärmeentwickelnder hochradioaktiver Abfälle (HAW = High Active Waste) aufweisen. Der Diplom-Geologe und langjährige Experte für die Mi ration von Radionukliden im Deckgebirge möglicher HAW-Endlager, Prof. Dr. rer. nat. , führt dazu wie folgt aus: „Steinsalz, insbesondere des Zechsteins wie etwa die Staßfurt-Leine-Formationen, ist - sofern es nicht anthropogen verritzt wurde - seit etwa 230 Mio. Jahren trocken und damit besonders gut für eine Langzeit-Isolation von HAW geeignet. Steinsalz ist ein guter Wärmeleiter. Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle werden zunächst für etwa 30 bis 40 Jahre über Tage zwischengelagert, um die thermische Aktivität zu reduzieren. Danach beträgt die verbleibende Temperatur noch etwa 150 bis 170 Grad Celsius, was für die Endlagerung in einem Wirtsgestein Steinsalz verträglich wäre. Und auch die in § 27 (4) StandAG vorbehaltlich weiterer Untersuchungen aus Vorsorgegründen genannte Grenztemperatur von 100 Grad Celsius an der Außenfläche der Endlagerbehälter erscheint durch die temporäre Zwischenlagerung erfüllbar. Tongesteine eignen sich grundsätzlich auch als HAW-Endlagermedium, weisen aber eine wesentlich schlechtere Wärmeleitfähigkeit auf, wodurch die übertägige Zwischenlagerung sehr viel länger (bis ca. 100 Jahre) dauern müsste. Steinsalz reagiert auf (Gebirgs-)Druck elastisch. Dadurch können keine Risse oder Klüfte entstehen, durch die aus dem überlagernden Deckgebirge Wasser als mögliches Transportmedium eindringen könnte. Der einschlusswirksame Bereich kann im Steinsalz daher über sehr lange Zeiträume trocken gehalten werden. Das ist wahrscheinlich der größte Vorteil von Steinsalz. Kristalline Gesteine weisen nahezu immer Risse und Klüfte auf und sind daher potentiell gefährdet gegenüber Wassereintritt, über das ein unkontrollierter Austritt und Transport von Radionukliden erfolgen kann. Das Standortauswahlgesetz berücksichtigt diese Erkenntnis explizit, indem es in § 23 Abs. 1 Satz 2 für einen sicheren Einschluss in einem möglichen Wirtsgestein Kristallin deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität der Einlagerungsbehälter fordert. Bei den am gefährlichsten klassifizierten "konventionellen" Abfällen (Deponieklasse IV) nutzt Deutschland seit Jahrzehnten Steinsalz (Kalisalz) für die weltweit größte untertägige Deponie dieser Art in Herfa-Neurode (Hessen) mit 400 km2 Einlagerungsfläche. Und nun soll gerade dieses, von vielen Wissenschaftlern als bestes Wirtsgestein für die Langzeitsicherheit gefährlicher Abfälle anerkannte Medium bei der Standortauswahl und Langzeitsicherheitsbewertung für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle gleich behandelt werden mit Tongestein und Kristallingestein? Schweden und Finnland etwa mussten sich auf Kristallin als HAW-Wirtsgestein beschränken, da sie über keine nennenswerten Vorkommen von Steinsalz oder Tongestein verfügen. Deutschland hingegen verfügt über mehrere und für ein HAW-Endlager ausreichend mächtige Salzstöcke und damit über das potentiell beste Einlagerungsmedium. Aus geologischer Sicht ist schwer nachvollziehbar, warum die Standortauswahl nun auch deutlich weniger geeignete Wirtsgesteine wie das Kristallin mit einbezieht. “ Herr Prof. bezieht sich bei der vorgenannten Ausführung unter anderem auf die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung), die in § 3 Abs. 2 regelt, dass Deponien der Klasse IV (Untertagedeponien) nur im Salzgestein zu errichten sind, weil dessen hohe Isolationswirksamkeit und sicherer Einschluss wissenschaftlich unbestritten sind. Warum soll für hochradioaktive Abfälle nicht gelten, was international und im deutschen Abfall- bzw. Deponierecht als wissenschaftlich die beste Lösung - nämlich Salzgestein - erachtet und gefordert wird? 7^? ' ’ Seite 3 von 6 2. Zwingend zu berücksichtigende geologische Aspekte der die Landkreise Görlitz und Bautzen betreffenden Teilgebiete 009 00TG 194 OOIG K g SO und 008 01TG 294 01IG T f kro 2.1 Teilgebiet 009 00TG 194 OOIG K q SO Zum Teilgebiet OD9_OOTG_194_OOIG_K_g_SO ist aus der Sicht der Landkreise Görlitz und Bautzen festzustellen, dass eine Eignung des kristallinen Grundgesteins nach den Kriterien des StandAG nicht gegeben ist. Die Kriterien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 und 11 nach Tabelle 2 im Zwischenbericht Teilgebiete sind mit "nicht günstig" zu bewerten. Regional wird das Kristallin als „Lausitzer Block“ oder „Lausitzer Granit- bzw. Granodioritkomplex“ bezeichnet. Dies impliziert zunächst, dass hier ein geschlossener und kompakter Kristallinkomplex vorhanden ist, was aber nicht der Fall ist. Schon bei einer Betrachtung der geologischen Übersichtskarte 1:100.000 fallen die komplexe Untergliederung in granitische Gesteine aus unterschiedlichen geologischen Zeitaltern und zahlreich darin verlaufende Ganggesteine sowie Störungszonen auf. Scheinbar ist der Norden des regionalen Bereichs weniger betroffen. Die Ursache dafür begründet sich jedoch nicht mit Nicht-Vorhandensein von Kleinstrukturen, sondern mit der Überdeckung durch Känoziokum und ist Folge des Fehlens von Aufschlüssen an der Festgesteinsoberfläche. Es gilt festzuhalten, dass in der o.g. abgedeckten Karte die känozoischen Sedimente nicht dargestellt sind. Somit ist die scheinbar geringere Anzahl und verminderte Ausprägung von Störungen in Teilbereichen (z. B. nördlicher Bereich des Lausitzer Granodioritkomplexes) auch (und vor allem) auf einen geringeren Untersuchungsgrad und Kenntnisstand (fehlende Datendichte) zurückzuführen. Die Heterogenität der Magmatite auch im kleinräumigen Maßstab, wie auch das potentielle Vorhandensein von tektonischen Störungen widersprechen verschiedenen Kriterien der geowissenschaftlichen Abwägung nach § 24 StandAG. So ist bspw. keine eindeutige Charakterisierbarkeit der Kristallingesteine (Anlage 3 zu § 24 StandAG) in der Oberlausitz möglich, da dafür die Daten fehlen. Die Oberfläche des Grundgebirges (Grauwacke/Granodiorit/Granit) befindet sich nicht wie dargestellt 300 bis 1300 m unterhalb der Geländeoberkante. Tatsächlich ist das Kristallin gegen exogene Einflüsse völlig ungeschützt, bzw. wird nur von wenigen Metern bis Dekametern Känozoikum überdeckt. Die im StandAG vorgesehene Option, die fehlenden Deckschichten durch eine Einlagerung in entsprechender Tiefe in Verbindung mit technischen Schutzmaßnahmen sicher zu ersetzen, ist problematisch zu sehen, da von aktiver Neotektonik an den Störungen auszugehen ist (siehe nächster Abschnitt). Als „nicht geeignet“ ist auch die Eignung des Kristallins als Wirtsgesteins selbst zu sehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass alte Störungen mehrfach tektonisch beansprucht wurden und werden. Nach neueren Erkenntnissen wurden in der jüngeren Erdgeschichte ab der Elsterkaltzeit (300 ka) fast 100 m des älteren Reliefs abgetragen und das Grundgebirge um 100 m bis 400 m gehoben. Das Pleistozän hat dabei tief in das Grundgebirge eingegriffen. Dieses wurde durch Eislast zunächst nach unten gedrückt und danach wieder isostatisch gehoben. Aktive Spannungen und Störungen waren und sind die Folge. Das Kristallin ist stark gestört und tektonisch beansprucht (siehe Tietz, O. & Büchner, J. (2015): The landscape evolution of the Lausitz Block since the Palaeozoic - with special emphasis to the neovolcanic edifices in the Lausitz Volcanic Field (Eastern Germany), - Z. Dt. Ges. Geowiss., 166: 125-147, Stuttgart). Die Autoren leiten diese Erkenntnisse aus umfangreichen geologischen Untersuchungen an den känozoischen Vulkanen (z.B. Schafberg bei Baruth/Malschwitz oder Landeskrone bei Görlitz) und in Kombination mit eiszeitlichen Sedimenten ab, wonach die rezente Morphologie auf die neotektonischen Bewegungen v.a. entlang alter Störungen zurückzuführen ist (siehe Tietz, O. & Büchner, J. & Suhr, P. & Abratis, M. & Goth, K. (2011): Die Geologie des Baruther Schafberges und der Dubrauker Horken - Aufbau und Entwicklung eines känozoischen Vulkankomplexes in Ostsachsen Berichte der Naturforschenden Gesellschaft der Oberlausitz, Supplement zu Bd.18, 15-48 sowie Büchner, J. & Tietz, O. (2012): Reconstruction of the Landeskrone Scoria Cone in the Lausitz Volcanic Field, Eastern Germany - Insights on a large sized monogenetic volcano, long-lasting degradation of volcanic edifices and implications forthe landscape evolution. Geomorphology 151-152:175-187).

Änderung des Betriebs der zur Untertagedeponie Zielitz gehörenden Silo- und Absackanlage

Die K + S KALI GmbH, Werk Zielitz, beantragte mit Schreiben vom 29.11.2018 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Änderung des Betriebs der zur Untertagedeponie Zielitz (UTD Zielitz) gehörenden Silo- und Absackanlage. Das LAGB führte hierzu die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 9 Abs. 1 und 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG für die beabsichtigte Änderung betreffend die Dichteregulierung durch Vermischen von Abfällen mit gleichen und unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern in der Untertagedeponie Zielitz – Silo- und Absackanlage durch. Hierbei wurde das geplante Vorhaben anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien einer Überprüfung unterzogen. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

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