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s/urbach/Urach/gi

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Urach (Urach)

Die Messstation Urach befindet sich am Fluss Urach und wird betrieben vom RP Freiburg.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Bad Urach (Erms)

Die Messstation Bad Urach befindet sich am Fluss Erms und wird betrieben vom RP Tübingen.

Ökologische Siedlung Burbach

Das Projekt "Ökologische Siedlung Burbach" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Siegen, Fachbereich 9 - Architektur - Städtebau, insbesondere städtebauliches Entwerfen sowie Stadt- und Regionalplanung, Stadtbaugeschichte und Stadtbildpflege.Für eine kleine neue Wohnsiedlung im ländlichen Bereich soll ein ökologisches Siedlungskonzept entwickelt werden. Sparsamer Umgang mit den Bauflächen (auch im ländlichen Raum), Energiekonzepte, Umgang mit den Niederschlagwasser, Gesamtversiegelung sind wesentliche Beurteilungsmaßstäbe - neben den üblichen Qualitätsansprüchen an Gebäude und Umfeld einer kleinen Siedlung.

Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.

Baden-Württemberg fördert im Jahr 2024 Maßnahmen der Innenentwicklung mit knapp einer Million Euro

Im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neunzehn Projekte sowie einen neuen Flächenmanager mit rund 941.000 Euro. Verschiedene Themen der Innenentwicklung wurden mit Förderung des Landes in den Kommunen bearbeitet. So stehen die Aufwertung und effizientere Nutzung bestehender Gewerbegebiete im Fokus der vier Kommunen Neckartailfingen, Offenburg, Rottenburg am Neckar und Pfullingen. In der letztgenannten Stadt soll ein kommunaler Flächenmanager die örtlichen Gewerbegebiete in den Blick nehmen. Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand ist Thema u.a. in Bad Urach, Rietheim-Weilheim, Sindelfingen, Schluchsee und Überlingen, während in Albstadt, Bad Waldsee, Freiburg und Ostfildern effiziente Nutzungskonzepte für Flächen und Gebäude in gemischten Bestandsquartieren entwickelt werden sollen.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 UVPG zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg "Bei der Kirche"

Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Bei der Kirche“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturierung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich Bei der Kirche 7-11. Dazu ist die Umgestaltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich der Flurstücke 31/3 und 28/4, auf Höhe Bei der Kirche 7-11, wird ein ca. 60 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst, außerdem befindet sich dort ein nicht mehr in Betrieb befindlicher Pegel mit Sohlschwelle. Im Zuge der Renaturierung wird die auf der rechten Uferseite bestehende Tuffsteinmauer abgebrochen und in kleineren Abschnitten durch Blockeinsatz ersetzt. Um möglichst auch Umlagerungen oder Teilumlagerungen des Gewässers zuzulassen, wird auf eine feste Einfassung des Gewässers verzichtet, um dem Gewässer Raum zur eigenen Entwicklung zu geben. Die Pegelmessstelle mit Sohlschwelle wird entfernt und damit die Durchgängigkeit des Gewässerabschnittes hergestellt. Das Gewässer erhält einen geschwungenen Verlauf mit unterschiedlicher Sohlbreite und wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Entlang des Abschnittes ist eine Baumpflanzung von drei Weiden vorgesehen. Im nördlichen Bereich ist auf einer Länge von ca. 10 m auf der rechten Uferseite eine wassergebundene Decke geplant, um in Kirchennähe einen Aufenthaltsort zu schaffen, der das Gewässer erlebbar macht. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 60 m langen Gewässerabschnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschränken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässerverlaufs wird im Bereich Bei der Kirche eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 UVPG zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg "Trailfinger Weg"

Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Trailfinger Weg“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturie-rung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich des Trailfinger Weges 12-14. Dazu ist die Umge-staltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich des Flurstücks 45/1, auf Höhe des Trailfinger Weges 12-14, wird ein ca. 45 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst und ist geprägt von einem geringen Gefälle mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. Im Zuge der Renaturierung wird auf der rechten Uferseite im nördlichen Bereich auf ca. 18 m Länge die Betonmauer durch einen zweireihigen Blocksatz ersetzt. Im südlichen Bereich wird die bestehende Tuffsteinmauer abge-brochen und der Böschungsbereich neu gestaltet. Die Böschung wird zweistufig gestaltet, wodurch eine Wuchsfläche entsteht, welche auf Höhe der Wasserspiegellinie bei mittlerem Ab-fluss liegt. Dadurch kann sich eine für eine Wasserwechselzone typische Bepflanzung etablie-ren, zusätzlich lässt sich die Fließgeschwindigkeit bei mittlerem Abfluss leicht erhöhen, um die Anlandung von Sedimenten zu verringern. Das linke Ufer bleibt unverändert. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 45 m langen Gewässerab-schnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschrän-ken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässer-verlaufs wird im Bereich des Trailfinger Weges eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichti-gen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit be-kannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde

Sika Deutschland GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Stuttgarter Straße 117 72574 Bad Urach Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Sika Deutschland GmbH Haupttätigkeit: Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien

Deep seismic reflection profile KTB 1984 Line 3 in the Black Forest, Southwest Germany

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7918 Stuttgart - Süd

Auf Blatt Stuttgart-Süd dominieren die mesozoischen Sedimentgesteine der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft. Der Jura der Schwäbische Alb quert das Kartenblatt von Südwest nach Nordost und nimmt die größte Fläche ein. Durch ihre blaue Farbgebung heben sich die Kalk-, Mergel- und Tonsteine deutlich von ihrer Umgebung ab. Nach Nordwesten, vom Albvorland über die Gäue bis zum Nordschwarzwald, setzen sich die Schichtstufen in den Ausbissen von Keuper, Muschelkalk und Buntsandstein fort. In den Niederungen und Senken ist das Mesozoikum der Schichtstufenlandschaft z. T. von känozoischen Sedimenten überlagert, wie pleistozänem Löss, Verwitterungslehm, Hangschutt oder pliozänen Schottern der Ur-Donau. Im Kartenblatt ist zudem das Urach-Kirchheimer Vulkanitgebiet mit seinen Vulkanschloten erfasst. Es stellt eine Besonderheit zwischen den umgebenden Sedimentgesteinen dar. Ein verstärkter Magmatismus bewirkte hier im Tertiär das Aufdringen von Basalten und Basalttuffen. Nach Südosten tauchen die mesozoischen Gesteine der Schichtstufenlandschaft unter die Molassesedimente des Alpenvorlandes. Das Molassebecken, der Schutttrog der Alpen, ist mit tertiären Ablagerungen der Süßwasser-, Brackwasser- und Meeresmolasse verfüllt. Diese werden weitflächig von pleistozänen Deckschichten überlagert, z. B. von Schottern der Schmelzwasserflüsse bzw. Löss und Lösslehm. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil beginnt im Nordschwarzwald und quert in seinem Verlauf die Oberen Gäue, Schönbuch, Albvorland, die Schwäbische Alb sowie das Molassebecken des Alpenvorlandes. Eine strukturgeologische Karte mit eingetragenen Störungslinien, Erdbebenzonen, Epizentren und dem tertiären Vulkanitgebiet zwischen Bad Urach und Kirchheim veranschaulicht die endogenen Aktivitäten im Untergrund.

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