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s/urbach/Urach/gi

Ortsdosisleistung (ODL): 72574 Bad Urach (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Bad Urach.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Urach (Urach)

Die Messstation Urach befindet sich am Fluss Urach und wird betrieben vom RP Freiburg.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Bad Urach (Erms)

Die Messstation Bad Urach befindet sich am Fluss Erms und wird betrieben vom RP Tübingen.

Fließgewässergütedaten der Online-Messstelle Urach (Urach)

Die Online-Messstation Urach befindet sich am Fluss Urach und wird betrieben von der LUBW. Es werden kontinuierlich Güteparameter gemessen. Die aktuellen Daten der vergangenen sechs Wochen der Messstationen finden Sie als Stundenmittelwerte unter 'Messwerte' über die Stationsauswahl auf der Website. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dargestellten Messwerten um ungeprüfte Rohdaten handelt. Die mehrjährigen Tagesmittelwerte der an den Online-Messstationen gemessenen Parameter können im Daten- und Kartendienst der LUBW , ehemals Jahresdatenkatalog genannt, interaktiv abgerufen werden.

Ökologische Siedlung Burbach

Für eine kleine neue Wohnsiedlung im ländlichen Bereich soll ein ökologisches Siedlungskonzept entwickelt werden. Sparsamer Umgang mit den Bauflächen (auch im ländlichen Raum), Energiekonzepte, Umgang mit den Niederschlagwasser, Gesamtversiegelung sind wesentliche Beurteilungsmaßstäbe - neben den üblichen Qualitätsansprüchen an Gebäude und Umfeld einer kleinen Siedlung.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG - Renaturierung eines Teilabschnittes der Erms im Rahmen der Gartenschau 2027 in Bad Urach

Die Stadt Bad Urach, vertreten durch den Eigenbetrieb Gartenschau Bad Urach 2027, beabsichtigt im Zuge der Ausrichtung einer Gartenschau im Jahr 2027 die Renaturierung eines Teilabschnittes der Erms. Die Erms sowie deren Uferbereiche sollen naturnaher gestaltet sowie aufgewertet werden. Das Plangebiet befindet sich im Bereich rund um den Kurpark in Bad Urach und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1,5 km von der Hochhauskreuzung im Nordwesten der Innenstadt bis in die freie Landschaft an der Bleiche. Durch das Vorhaben soll zum einen die Gewässerstruktur nachhaltig verbessert und die Erms ökologisch aufgewertet werden. Zum anderen dient das Vorhaben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie der Steigerung der Erholungsfunktion und Erlebbarkeit der Erms und ihrer Zuflüsse. Durch Vorlandabtrag und Aufweitung der Erms sowie Rückbau des bestehenden harten Uferverbaus kommt es zu einer Vergrößerung des Retentionsraumes und der Schaffung eines naturnäheren Gewässers. Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar.

Planfeststellungverfahren für das Vorhaben „B 28 Bad Urach, Knotenpunkte Hochhaus (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und Wasserfall (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.

Baden-Württemberg fördert im Jahr 2024 Maßnahmen der Innenentwicklung mit knapp einer Million Euro

Im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neunzehn Projekte sowie einen neuen Flächenmanager mit rund 941.000 Euro. Verschiedene Themen der Innenentwicklung wurden mit Förderung des Landes in den Kommunen bearbeitet. So stehen die Aufwertung und effizientere Nutzung bestehender Gewerbegebiete im Fokus der vier Kommunen Neckartailfingen, Offenburg, Rottenburg am Neckar und Pfullingen. In der letztgenannten Stadt soll ein kommunaler Flächenmanager die örtlichen Gewerbegebiete in den Blick nehmen. Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand ist Thema u.a. in Bad Urach, Rietheim-Weilheim, Sindelfingen, Schluchsee und Überlingen, während in Albstadt, Bad Waldsee, Freiburg und Ostfildern effiziente Nutzungskonzepte für Flächen und Gebäude in gemischten Bestandsquartieren entwickelt werden sollen. Verschiedene Themen der Innenentwicklung wurden mit Förderung des Landes in den Kommunen bearbeitet. So stehen die Aufwertung und effizientere Nutzung bestehender Gewerbegebiete im Fokus der vier Kommunen Neckartailfingen, Offenburg, Rottenburg am Neckar und Pfullingen. In der letztgenannten Stadt soll ein kommunaler Flächenmanager die örtlichen Gewerbegebiete in den Blick nehmen. Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand ist Thema u.a. in Bad Urach, Rietheim-Weilheim, Sindelfingen, Schluchsee und Überlingen, während in Albstadt, Bad Waldsee, Freiburg und Ostfildern effiziente Nutzungskonzepte für Flächen und Gebäude in gemischten Bestandsquartieren entwickelt werden sollen. mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-foerdert-zwanzig-massnahmen-der-innenentwicklung-mit-rund-941000-euro mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-foerdert-zwanzig-massnahmen-der-innenentwicklung-mit-rund-941000-euro

Sika Deutschland GmbH in Bad Urach (2023)

Bei der Haupttätigkeit der Sika Deutschland GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.inspire.pf/pi-450-6755127-34300093) handelt es sich um Herstellung von Basiskunststoffen (NACE-Code: 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Öffentliche Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 UVPG zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg "Bei der Kirche"

Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Bei der Kirche“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturierung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich Bei der Kirche 7-11. Dazu ist die Umgestaltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich der Flurstücke 31/3 und 28/4, auf Höhe Bei der Kirche 7-11, wird ein ca. 60 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst, außerdem befindet sich dort ein nicht mehr in Betrieb befindlicher Pegel mit Sohlschwelle. Im Zuge der Renaturierung wird die auf der rechten Uferseite bestehende Tuffsteinmauer abgebrochen und in kleineren Abschnitten durch Blockeinsatz ersetzt. Um möglichst auch Umlagerungen oder Teilumlagerungen des Gewässers zuzulassen, wird auf eine feste Einfassung des Gewässers verzichtet, um dem Gewässer Raum zur eigenen Entwicklung zu geben. Die Pegelmessstelle mit Sohlschwelle wird entfernt und damit die Durchgängigkeit des Gewässerabschnittes hergestellt. Das Gewässer erhält einen geschwungenen Verlauf mit unterschiedlicher Sohlbreite und wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Entlang des Abschnittes ist eine Baumpflanzung von drei Weiden vorgesehen. Im nördlichen Bereich ist auf einer Länge von ca. 10 m auf der rechten Uferseite eine wassergebundene Decke geplant, um in Kirchennähe einen Aufenthaltsort zu schaffen, der das Gewässer erlebbar macht. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 60 m langen Gewässerabschnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschränken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässerverlaufs wird im Bereich Bei der Kirche eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde

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