Die Messstation Urach befindet sich am Fluss Urach und wird betrieben vom RP Freiburg.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Bad Urach.
Die Messstation Bad Urach befindet sich am Fluss Erms und wird betrieben vom RP Tübingen.
Für eine kleine neue Wohnsiedlung im ländlichen Bereich soll ein ökologisches Siedlungskonzept entwickelt werden. Sparsamer Umgang mit den Bauflächen (auch im ländlichen Raum), Energiekonzepte, Umgang mit den Niederschlagwasser, Gesamtversiegelung sind wesentliche Beurteilungsmaßstäbe - neben den üblichen Qualitätsansprüchen an Gebäude und Umfeld einer kleinen Siedlung.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neunzehn Projekte sowie einen neuen Flächenmanager mit rund 941.000 Euro. Verschiedene Themen der Innenentwicklung wurden mit Förderung des Landes in den Kommunen bearbeitet. So stehen die Aufwertung und effizientere Nutzung bestehender Gewerbegebiete im Fokus der vier Kommunen Neckartailfingen, Offenburg, Rottenburg am Neckar und Pfullingen. In der letztgenannten Stadt soll ein kommunaler Flächenmanager die örtlichen Gewerbegebiete in den Blick nehmen. Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand ist Thema u.a. in Bad Urach, Rietheim-Weilheim, Sindelfingen, Schluchsee und Überlingen, während in Albstadt, Bad Waldsee, Freiburg und Ostfildern effiziente Nutzungskonzepte für Flächen und Gebäude in gemischten Bestandsquartieren entwickelt werden sollen.
Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Bei der Kirche“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturierung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich Bei der Kirche 7-11. Dazu ist die Umgestaltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich der Flurstücke 31/3 und 28/4, auf Höhe Bei der Kirche 7-11, wird ein ca. 60 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst, außerdem befindet sich dort ein nicht mehr in Betrieb befindlicher Pegel mit Sohlschwelle. Im Zuge der Renaturierung wird die auf der rechten Uferseite bestehende Tuffsteinmauer abgebrochen und in kleineren Abschnitten durch Blockeinsatz ersetzt. Um möglichst auch Umlagerungen oder Teilumlagerungen des Gewässers zuzulassen, wird auf eine feste Einfassung des Gewässers verzichtet, um dem Gewässer Raum zur eigenen Entwicklung zu geben. Die Pegelmessstelle mit Sohlschwelle wird entfernt und damit die Durchgängigkeit des Gewässerabschnittes hergestellt. Das Gewässer erhält einen geschwungenen Verlauf mit unterschiedlicher Sohlbreite und wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Entlang des Abschnittes ist eine Baumpflanzung von drei Weiden vorgesehen. Im nördlichen Bereich ist auf einer Länge von ca. 10 m auf der rechten Uferseite eine wassergebundene Decke geplant, um in Kirchennähe einen Aufenthaltsort zu schaffen, der das Gewässer erlebbar macht. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 60 m langen Gewässerabschnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschränken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässerverlaufs wird im Bereich Bei der Kirche eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde
Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Trailfinger Weg“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturie-rung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich des Trailfinger Weges 12-14. Dazu ist die Umge-staltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich des Flurstücks 45/1, auf Höhe des Trailfinger Weges 12-14, wird ein ca. 45 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst und ist geprägt von einem geringen Gefälle mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. Im Zuge der Renaturierung wird auf der rechten Uferseite im nördlichen Bereich auf ca. 18 m Länge die Betonmauer durch einen zweireihigen Blocksatz ersetzt. Im südlichen Bereich wird die bestehende Tuffsteinmauer abge-brochen und der Böschungsbereich neu gestaltet. Die Böschung wird zweistufig gestaltet, wodurch eine Wuchsfläche entsteht, welche auf Höhe der Wasserspiegellinie bei mittlerem Ab-fluss liegt. Dadurch kann sich eine für eine Wasserwechselzone typische Bepflanzung etablie-ren, zusätzlich lässt sich die Fließgeschwindigkeit bei mittlerem Abfluss leicht erhöhen, um die Anlandung von Sedimenten zu verringern. Das linke Ufer bleibt unverändert. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 45 m langen Gewässerab-schnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschrän-ken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässer-verlaufs wird im Bereich des Trailfinger Weges eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichti-gen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit be-kannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde
The ca. 62 km long KTB Line 3 was recorded in 1984 as part of the DEKORP, the German Continental Seismic Reflection Program, in the context of presite investigations for the KTB, the German Continental Deep Drilling Project. KTB 8403 is one of the four KTB seismic reflection lines, which were performed in the Black Forest, one of the candidates for the KTB drilling site. The purpose of the investigations was to reveal a strongly differentiated crust beneath the Black Forest with high-fold near-vertical incidence vibroseis acquisition. The main focus was on the crustal structure of the Black Forest massif with respect to the role and extent of Variscan thrust and extension tectonics and the geometry of deep crustal reflection patterns. Details of the experiment, first results and interpretations were published by Lüschen et al. (1987) and KTB-Research Group Black Forest (1987). Results discussed together with the KTB surveys in the Upper Palatinate were presented in a number of works which can be found in Emmermann & Wohlenberg (1989). The Technical Report of KTB 8403 gives complete information about acquisition and processing parameters. The European Variscides, extending from the French Central Massif to the East European Platform, originated during the collision between Gondwana and Baltica in the Late Palaeozoic. Due to involvement of various crustal blocks in the orogenesis, the mountain belt is subdivided into distinct zones. The external fold-and-thrust belts of the Rhenohercynian and Saxothuringian as well as the predominantly crystalline body of the Moldanubian dominate the central European segment of the Variscides. Polyphase tectonic deformation, magmatism and metamorphic processes led to a complex interlinking between the units. The Black Forest is the uplifted eastern shoulder of the Upper Rhine Graben within the internal Moldanubian zone, where rocks of the Variscan basement complex of Central Europe are exposed. The crystalline basement of the Black Forest consists of high-grade gneisses and migmatites intruded by Variscan granites. It was uplifted during the Tertiary rift movements of the Rhine Graben. The E-W running profile 8403 extends through the Black Forest crystalline basement and the adjacent Triberg Granite Massif onto the Swabian Jura Platform. Near Haslach the profile crosses KTB 8402 and KTB 8401 farther to the east. The intersection of these three lines generates a triangle of 3-4 km side length with a focus on the proposed drilling area. To the west the profile is connected with the DEKORP 9S, which runs across the Rhine Graben and the northern tip of Vosges massif into the Lorraine Basin. To the east KTB 8403 is linked to the Urach profile U1, running through the geothermal anomaly at Urach.
Die Nutzung der tiefen Erdwärme ist derzeit an das Vorhandensein von hydraulisch gut durchlässigen Schichten im Untergrund gebunden. Hydraulisch gut durchlässige Schichten machen jedoch nur einen sehr kleinen Teil der potenziell nutzbaren Schichten des tiefen Untergrundes aus. Wenn es gelingt, Erdwärme auch aus wenig durchlässigen bzw. dichten Gesteinsformationen zu entziehen, kann ein um ein Vielfaches größeres geothermisches Potenzial nutzbar gemacht werden. Der Geothermie kann dadurch eine weitgehende Standortunabhängigkeit verschafft werden. Die (Weiter-) Entwicklung entsprechender Methoden und Konzepte ist das Ziel des vorliegenden Antrages. Eine Schlüsselstellung für die angestrebte Nutzung von dichten Gesteinsformationen nimmt die Fractechnik, insbesondere die Wasserfractechnik, ein. Durch massive Injektion von Wasser werden Risse im Gestein erzeugt und hierdurch natürliche Wasserwegsamkeiten (Klüfte, Kluftzonen, Störungen) an Bohrungen hydraulisch angeschlossen. Auf diese Weise wird die Produktivität der Bohrungen gesteigert. Bisher konzentrierten sich die Forschungsarbeiten auf kristalline Gesteine (Hot-Dry-Rockprojekte Soultz und Bad Urach). Erst in den letzten Jahren wurden in den Projekten GeneSys und Groß Schönebeck analoge Konzepte zur Erschließung dichter Sedimentgesteine untersucht. Während in Groß Schönebeck die Experimente auf Dubletten-Systeme in den subsalinaren Formationen (Rotliegend-Sandsteine) ausgerichtet sind, werden im GeneSys-Projekt Einbohrlochkonzepte in den suprasalinaren Formationen (Buntsandstein, Muschelkalk, Kreide) erprobt. Einbohrloch-Konzepte stellen gegenüber der üblichen Dublettenanlage eine kostengünstige Alternative dar und können die große Lücke im Leistungsbereich zwischen der tiefen Erdwärmesonde (kleiner als 1 MWth) und den Dublettensystemen (größer als 5 MWth) füllen. Sie sind für Verbraucher mittlerer Größe (Kliniken, Bürokomplexe, Industriebetriebe u. a.) interessant. Das hier beantragte Vorhaben knüpft unmittelbar an die bereits an der Bohrung Horstberg durchgeführten Untersuchungen an und setzt diese während und nach der Bohrphase derGeothermiebohrung GeneSys GTI in Hannover fort, zielt aber auf neue Horizonte zur Nutzung geothermischer Energie und die Entwicklung neuer Methoden zur Charakterisierung geothermischer Reservoire ab.
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Bund | 33 |
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Text | 7 |
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