Auf Blatt Stuttgart-Süd dominieren die mesozoischen Sedimentgesteine der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft. Der Jura der Schwäbische Alb quert das Kartenblatt von Südwest nach Nordost und nimmt die größte Fläche ein. Durch ihre blaue Farbgebung heben sich die Kalk-, Mergel- und Tonsteine deutlich von ihrer Umgebung ab. Nach Nordwesten, vom Albvorland über die Gäue bis zum Nordschwarzwald, setzen sich die Schichtstufen in den Ausbissen von Keuper, Muschelkalk und Buntsandstein fort. In den Niederungen und Senken ist das Mesozoikum der Schichtstufenlandschaft z. T. von känozoischen Sedimenten überlagert, wie pleistozänem Löss, Verwitterungslehm, Hangschutt oder pliozänen Schottern der Ur-Donau. Im Kartenblatt ist zudem das Urach-Kirchheimer Vulkanitgebiet mit seinen Vulkanschloten erfasst. Es stellt eine Besonderheit zwischen den umgebenden Sedimentgesteinen dar. Ein verstärkter Magmatismus bewirkte hier im Tertiär das Aufdringen von Basalten und Basalttuffen. Nach Südosten tauchen die mesozoischen Gesteine der Schichtstufenlandschaft unter die Molassesedimente des Alpenvorlandes. Das Molassebecken, der Schutttrog der Alpen, ist mit tertiären Ablagerungen der Süßwasser-, Brackwasser- und Meeresmolasse verfüllt. Diese werden weitflächig von pleistozänen Deckschichten überlagert, z. B. von Schottern der Schmelzwasserflüsse bzw. Löss und Lösslehm. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil beginnt im Nordschwarzwald und quert in seinem Verlauf die Oberen Gäue, Schönbuch, Albvorland, die Schwäbische Alb sowie das Molassebecken des Alpenvorlandes. Eine strukturgeologische Karte mit eingetragenen Störungslinien, Erdbebenzonen, Epizentren und dem tertiären Vulkanitgebiet zwischen Bad Urach und Kirchheim veranschaulicht die endogenen Aktivitäten im Untergrund.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Vulkanische Gefährdung in Deutschland Bewertung möglicher vulkanischer Aktivitäten der nächsten 1 Million Jahre in Deutschland inklusive Festlegung der Gebiete mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit in diesem Zeitraum. 29.03.2021 Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Bonn Prof. Dr. Gerhard Jentzsch, Bonn BGE-Vergabenummer: SEVGV3T-19-04-Ol Vulkanische Gefährdung in Deutschland Autoren: Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Bonn und Prof. Dr. Gerhard Jentzsch, Bonn Stand: 29.03.2021 Inhalt Seite 4 1.Veranlassung2. 2.1 2.2Definition der vulkanischen Gefährdung Mögliche Gefährdungen Betriebsphase und Nachbetriebsphase4 4 4 3.Auftragsumfang5 4.Kriterien für eine potentielle vulkanische Gefährdung6 5. Känozoischer Vulkanismus 5.1 Tertiärer Vulkanismus 5.1.1 Die Prä-Känozoische Rift-Entwicklung der Nordsee und Norddeutschlands 5.2 Quartärer Vulkanismus8 8 13 17 6. Großtektonischer Rahmen 6.1 Der Erdmantel unter Mitteleuropa 6.1.1 Teleseismische Studien 6.1.2 Der Eifel-Plume 6.2 Zusammenfassung Seismologie18 18 18 24 30 7.Isotopie der Mofettengase31 8.Tektonik der West- und Osteifel36 9. Quartärer Vulkanismus der Eifel 9.1 Vulkantypen und CO2-Quellen der West- und Osteifel 9.1.1 Maare 9.1.2 Schlackenkegel/Lavaströme 9.1.3 Staukuppen 9.1.4 Calderen 9.1.5 Mofetten, Mineralbrunnen, Säuerlinge 9.2 Vulkane der Westeifel 9.3 Die Osteifel 9.3.1 Laacher-See Vulkan 9.3.2 Wehr-Caldera 9.3.3 Riedener Vulkansystem 9.4 Gefährdungspotential Vulkane Osteifel 41 45 45 46 47 48 48 51 53 53 55 56 57 10. Festlegung des Gebietes mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit vulkanischer Aktivität in den nächsten 1 Ma für die Eifel 10.1 Karte der Gebietsfestlegung 10.2 Standortgefährdung durch sekundäre Effekte 58 61 63 2 Vulkanische Gefährdung in Deutschland Autoren: Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Bonn und Prof. Dr. Gerhard Jentzsch, Bonn Stand: 29.03.2021 11. Das quartäre Vulkangebiet des Vogtlands 11.1 Überblick 11.2 Gasaustritte 11.3 CO2-Quellen des Vogtlands 11.4 Großtektonische Zusammenhänge 11.5 Tektonischer Rahmen 11.6 Schwarmbeben 11.7 Diskussion 11.8 Festlegung des Gebietes mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit vulkanischer Aktivität in den nächsten 1 Ma für das quartäre Vogtland65 65 66 67 70 74 78 83 12. Die tertiären Vulkanfelder vom Siebengebirge bis zur Lausitz 12.1 Siebengebirge 12.2 Westerwald 12.3 Vogelsberg 12.4 Hessische Senke 12.5 Rhön Vulkanfeld 12.6 Heldburger Gangschar 12.7 Region Egergraben: Oberpfalz / Osterzgebirge / Lausitz 12.7.1 Oberpfalz / Südwestlicher Egergraben 12.7.2 Osterzgebirge / Lausitz87 87 89 90 92 93 95 97 98 101 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 14. 15. 84 Die südlichen Vulkangebiete - Urach, Hegau, Kaiserstuhl, Südlicher Schwarzwald, Unterer Neckar - Vulkanfeld der Schwäbischen Alb – Uracher Vulkangebiet Hegau Kaiserstuhl Südlicher Schwarzwald Unterer Neckar/nördlicher Kraichgau103 103 104 106 107 108 Die rezente Situation in Südwestdeutschland und Festlegung eines Gebietes mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit vulkanischer Aktivität109 Zusammenfassung111 Literatur 115 3
Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Bei der Kirche“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturierung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich Bei der Kirche 7-11. Dazu ist die Umgestaltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich der Flurstücke 31/3 und 28/4, auf Höhe Bei der Kirche 7-11, wird ein ca. 60 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst, außerdem befindet sich dort ein nicht mehr in Betrieb befindlicher Pegel mit Sohlschwelle. Im Zuge der Renaturierung wird die auf der rechten Uferseite bestehende Tuffsteinmauer abgebrochen und in kleineren Abschnitten durch Blockeinsatz ersetzt. Um möglichst auch Umlagerungen oder Teilumlagerungen des Gewässers zuzulassen, wird auf eine feste Einfassung des Gewässers verzichtet, um dem Gewässer Raum zur eigenen Entwicklung zu geben. Die Pegelmessstelle mit Sohlschwelle wird entfernt und damit die Durchgängigkeit des Gewässerabschnittes hergestellt. Das Gewässer erhält einen geschwungenen Verlauf mit unterschiedlicher Sohlbreite und wechselnden Fließgeschwindigkeiten. Entlang des Abschnittes ist eine Baumpflanzung von drei Weiden vorgesehen. Im nördlichen Bereich ist auf einer Länge von ca. 10 m auf der rechten Uferseite eine wassergebundene Decke geplant, um in Kirchennähe einen Aufenthaltsort zu schaffen, der das Gewässer erlebbar macht. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 60 m langen Gewässerabschnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschränken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässerverlaufs wird im Bereich Bei der Kirche eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde
Bekanntgabe über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - gemäß § 5 Absatz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Wasserrechtliches Verfahren zur Renaturierung der Erms in Bad Urach - Seeburg „Trailfinger Weg“ Die Gemeinde Bad Urach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Gewässerrenaturie-rung der Erms im Stadtteil Seeburg im Bereich des Trailfinger Weges 12-14. Dazu ist die Umge-staltung der Erms erforderlich. Für dieses Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Bereich des Flurstücks 45/1, auf Höhe des Trailfinger Weges 12-14, wird ein ca. 45 m langer Gewässerabschnitt der Erms im Rahmen der innerörtlichen Möglichkeiten naturnah gestaltet. Der Abschnitt ist im Bestand von beiden Seiten mit Ufermauern eingefasst und ist geprägt von einem geringen Gefälle mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. Im Zuge der Renaturierung wird auf der rechten Uferseite im nördlichen Bereich auf ca. 18 m Länge die Betonmauer durch einen zweireihigen Blocksatz ersetzt. Im südlichen Bereich wird die bestehende Tuffsteinmauer abge-brochen und der Böschungsbereich neu gestaltet. Die Böschung wird zweistufig gestaltet, wodurch eine Wuchsfläche entsteht, welche auf Höhe der Wasserspiegellinie bei mittlerem Ab-fluss liegt. Dadurch kann sich eine für eine Wasserwechselzone typische Bepflanzung etablie-ren, zusätzlich lässt sich die Fließgeschwindigkeit bei mittlerem Abfluss leicht erhöhen, um die Anlandung von Sedimenten zu verringern. Das linke Ufer bleibt unverändert. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung der Schutzkriterien der Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung des Vorhabens sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Das Vorhaben erstreckt sich über einen ca. 45 m langen Gewässerab-schnitt der Erms. Die möglichen nachteiligen Auswirkungen, wie bspw. der Baulärm beschrän-ken sich auf die Bauphase. Durch die Gewässergestaltung und die Aufweitung des Gewässer-verlaufs wird im Bereich des Trailfinger Weges eine ökologische Aufwertung erzielt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichti-gen wären. Das Ergebnis dieser Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit be-kannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Landratsamt Reutlingen, den 25.07.2023 Umweltschutzamt Untere Wasserbehörde
Die Messstelle Urach Bad (Messstellen-Nr: 5174) befindet sich im Landkreis Betreiber: Deutscher Wetterdienst.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
BUNDESGESELLSCHAFT •• FUR ENDLAGERUNG Standortauswahl - Ausschlusskriterien§ 22 Standortauswahlgesetz 1. Gesetzliche Grundlage Es liegt quartärer Vulkanismus vor oder es ist zukünftig vulkanische Aktivität zu erwarten § 22 Absatz 2 Nummer 5 StandAG Durch dieses Kriterium werden Gebiete ausgeschlossen, für die aufgrund der geologischen Verhältnisse das Auftreten von Vulkanismus und daraus resultierende Beeinträchtigungen des Endlagers innerhalb des Nachweiszeitraumes befürchtet werden {Bundestag-Drucksache 18/11398, S. 68}. 2. Datenabfrage und -lieferungen Die BGE hat Gebiete abgefragt, in denen: seit Beginn des Quartärs vulkanische Aktivität stattfand bzw. stattfindet (siehe Abb. la}, innerhalb der nächsten 1 Million Jahre vulkanische Aktivität erwartet wird. Aus den uns zur Verfügung gestellten Daten ergeben sich vielfach keine Hinweise auf quartäre Vulkangebiete im jeweiligen Landesgebiet. Anzeichen für quartären oder zukünftigen Vulkanismus gibt es nur in der Ost- und Westeifel, im Vogtland sowie in Bayern {Abb. la}. Die Möglichkeit über eine Prognose zur zukünftigen vulkanischen Aktivität wurde durch eine Zuarbeit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe {BGR} bewertet {May, 2019}. Eine Festlegung zu individuellen Sicherheitsabständen wird derzeit in einer externen Vergabe bearbeitet. Quartäre Vulkanfelder: Westeifel WE Osteifel OE Quartärer westlicher Egergraben QWEG v„..i.,. .J EU/ ~l<N I ... "'1 / \ Tertiärzeitliche Vulkanfelder: Tertiäre Hocheifel TH Siebengebirge SG Westerwald WW Vogelsberg VB Hessische Senke HS Rhön RH Heldburger Gangschar ,..__,._ . ( v Wies.baden 1 ,. '' •dl•llll"'6.o ? \\ s HGS l(,.., . . .,h ,;.,,r BK STO • SBG • VB Tertiärer westlicher Egergraben TWEG Lausitz LA Erzgebirge um Scheibenberg SBG Urach UR Hegau HE Kaiserstuhl KS •• M.,,,_ 1 DH • PS FO • •KB Im tschechischen Teil • quartäre Vulkanfelder des Egergrabens tertiärzeitl. Vulkanfelder gelegene tertiärzeitl. Vulkanfelder in Tschechien UR tertiärzeitliche Vulkanfelder: Ceske sti'edohoi'i KS 100 km (Böhmisches Mittel- HE gebirge) CS Doupovske hory (Duppauer Gebirge) Weitere Vorkommen: Blaue Kuppe BK, Forst FO, Hoher Meißner HM, Katzenbuckel KB, Messel ME, Parkstein DH PS, Sandebeck SB, Stolpen STD, Untermain-Trapp UM e e Abb. 1: a) Übersichtskarte über quartäre und tertiäre Vulkanfeldern in Deutschland sowie im tschechischen Teil des Egergrabens (Bildnachweis: NordNordWest (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Germany_location_map.svg), Lokalitäten nach Hofbauer (2016) hinzugefügt, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcodeumgezeichnet), b) Ausschlussgebiet für den Eifelvulkanismus und 10-km-Pufferzone 3. Prognosemöglichkeiten zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland Bas;s der Ausführungen ;st e;n aus e;ner Vergabe an d;e BCR Hannover resu[t;erender Ber;cht (/vtay, 2019) Selbst für die gut erforschten Vulkanfelder der Eifel sind Prognosen zukünftiger vulkanischer Aktivität schwierig (Schmincke, 2007) Prognosen sollten den gesamten känozoischen Vulkanismus berücksichtigen, da sich der tertiäre Vulkanismus nicht signifikant vom quartären Vulkanismus unterscheidet, weshalb eine ähnliche Aktivitätsdauer anzunehmen ist Erwartete Aktivität: Erwartet wird Aktivität innerhalb des Nachweiszeitraums von einer Million Jahren in den quartären Vulkanfeldern und ihrer Nachbarschaft Bisherige Verlagerung der Aktivität in der Eifel: ca. 50 km (Mertz et al., 2015) Verlagerung muss nicht in der bisherigen Richtung erfolgen; allseitige Verlagerung ist möglich Mögliche Aktivität in einigen tertiären Vulkanfeldern {Abb. la}, in einem „Gürtel" zwischen Eifel und Lausitz, Bereich Kaiserstuhl bis zum Urach-Kirchheimer Vulkangebiet Durch Änderung des Chemismus des lithosphärischen Mantels erneute Bildung von Magmen möglich Nicht auszuschließende Aktivität: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in weiteren Gebieten zu vulkanischer Aktivität kommen kann Dies betrifft Gebiete, in denen Indikatoren für magmatische Aktivität (Mantelgasaustritte, Asthenosphärenanomalien, Mofetten) vorliegen, es bisher aber nicht oder nur selten zu isolierten Vulkanausbrüchen kam •• _,, • 10 km Sicherheitsabstand Quartärer Vulkanismus in 1 Million Jahren • Ausschlussbereich • Mofette Förder- schlot Abb. 2: Darstellung der aktuellen Ausschlussmethodik 4. Aktuelle Ausschlussmethodik 5. Literatur AKEND (2002): Auswahlverfahren für Endlagerstandorte. Empfehlungen des AkEnd, Dezember 2002. Aktuell wendet die BGE den vom AkEnd (2002) empfohlenen Sicherheitsabstand von 10 km um den Bereich quartärer Vulkanfelder an {Abb. lb, Abb. 2). Dieser gilt als „Minimalabstand" und wird, wie von Jentzsch (2001) diskutiert, auf Grundlage eines darauf zugeschnittenen, extern vergebenen Forschungsprojektes mit einem individuell an die jeweiligen Gebiete angepassten Sicherheitsaufschlag versehen, der sich bezüglich der ausgeschlossenen Fläche einzig vergrößernd auswirken kann. www.bge.de Drucksache des Deutschen Bundestages 18/11398 vom 07.03.2017: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze. Hofbauer, G. (2016): Vulkane in Deutschland. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 226 S. Jentzsch, G. (2001): vulkanische Gefährdung in Deutschland. Entwicklung eines Kriteriums zum Ausschluss von Gebieten für die weitere Untersuchung hinsichtlich der Eignung als Standort eines Endlagers für radioaktive Abfälle. K-MAT 12-44. https://www.bundestag.de/endlager- a rc hiv / b lob/ 388974 /2c2ba4a 7b0 69c2 813de 915d3cb58e 30d/ kmat_l2-14-d ata. pdf May, F. (2019): Möglichkeiten der Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland. Kurzbericht, BGR Hannover, 87 S. Mertz, D. F., Löhnertz, W., Nomade, S., Pereira, A., Prelevic, D., Renne, P. R. (2015): Temporal-spatial evolution of low Si0 2 volcanism in the Pleistocene West Eifel volcanic field (West Germany) and relationship to upwelling asthenosphere. Journal of Geodynamics 88, S. 59-79. Meschede, M. (2018): Geologie Deutschlands - Ein prozessorientierter Ansatz. 2. Auflage, Springer Spektrum, Berlin, 252 S. Schmincke, H. U. (2007): The Quarternary Volcanic Fields of the East and West Eifel (Germany). In: Ritter, J. R. R., Christensen U. R.: Mantle Plumes - A Multidisciplinary Approach. Springer, Berlin, S. 241- 322. Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. 1 S.1074), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 16 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. 1 S. 2808) geändert worden ist. SG01201/8/3-2019#2 Poster I Stand: 14.12.2019
Ausschlusskriterium „Vulkanismus“ es liegt quartärer Vulkanismus vor oder es ist zukünftig vulkanische Aktivität zu erwarten § 22 Abs. 2 Ziffer 5 StandAG Was ist Vulkanismus? Als Vulkanismus werden sämtliche Prozesse und Erscheinungsformen bezeichnet, die mit dem Austritt von heißen, flüssigen Gesteinsschmelzen und Gasen an der Erdoberfläche ver- bunden sind. Explosives Herausschleudern von Magma (Eruption) wird dabei von ruhigem Ausfließen (Effusion) unterschieden (Martin & Eiblmaier, 2002). Durch solche vulkanische Ak- tivität bestehen erhebliche Risiken, auch für die Sicherheit eines Endlagers. Vulkanismus ist meist mit plattentektonischen Prozessen, der Neubildung ozeanischer Kruste an Mittelozeanischen Rücken (vulkanisch aktive Gebirgszüge in der Tiefsee) und dem Abtau- chen von ozeanischer unter kontinentale Kruste in Kollisions- und Subduktionszonen, verbun- den. Auch bei der Entstehung neuer Ozeane in Form von Grabensystemen (z. B. Ostafrikani- sches Riftsystem) kann Vulkanismus auftreten (Miller, 1992). Zusätzlich kommt Vulkanismus auch an so genannten Hotspots vor, Gebieten mit heißem aufsteigendem Mantelmaterial (Wil- son, 1963; Morgan, 1971). Prominente Beispiele hierfür sind Hawaii oder die Kanarischen Inseln (Wilson, 1963; Carracedo et al., 1998). Vulkanismus in Deutschland – Vergangenheit und Zukunft Meschede (2018) beschreibt in Deutschland an einigen Stellen Nachweise vulkanischer Akti- vität aus der jüngeren Erdgeschichte (Quartär und Tertiär). Dazu gehören eine von West nach Ost verlaufenden Zone (Eifel, Westerwald, Vogelsberg, Rhön, Egergraben) sowie einige süd- liche Regionen in Baden-Württemberg (Kaiserstuhl, Hegau, Urach). In der Eifel gab es die jüngsten Vulkanausbrüche vor wenigen tausend Jahren. Der dort heftigste Ausbruch war der des Laacher-See-Vulkans, welcher auf ein Alter von 12 900 Jahren datiert wird (Bogaard, 1995). Die vulkanischen Ausprägungen an der Erdoberfläche sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von großflächig auftretenden basaltischen Vulkaniten (Ergussgesteinen) in mächtigen Schichten bis hin zu durch hochexplosiven Vulkanismus entstandene Maare mit weit verbrei- teten pyroklastischen Ablagerungen (Meschede, 2018). Quartärer Vulkanismus ist neben der Eifel auch in der Region Vogtland-Oberpfalz nachgewiesen (Jentzsch, 2001). Erste Vorschläge für eine Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland wurden von Jentzsch (2001) auf Basis einer Expertenbefragung erarbeitet. Demnach ist eine erneute vulkanische Aktivität in der Eifel in den nächsten eine Million Jahren als sicher anzunehmen, während im Vogtland und in Nordwestböhmen eine Wahrscheinlichkeit von etwa 50 % für ein solches Ereignis besteht. In einem von der BGE in Auftrag gegebenen Bericht beschreibt May (2019) Möglichkeiten einer Prognose für zukünftige vulkanische Aktivität in Deutschland. Demnach können quanti- tative Vorhersagen zur Ausbruchshäufigkeit während der nächsten eine Million Jahren auf Grundlage unseres derzeitigen Prozessverständnisses nicht getätigt werden. Möglich ist aber eine qualitative Kategorisierung von Eintrittswahrscheinlichkeiten einer zukünftigen vulkani- schen Aktivität mithilfe von geologischen, geophysikalischen und petrologischen Indikatoren. Eine zukünftige Aktivität quartärer Vulkangebiete in der Eifel und in der Region Vogtland- Oberpfalz gilt als wahrscheinlich, da sich diese nicht generell von dem über mehrere Millionen Jahre andauernden tertiären Vulkanismus unterscheidet (May, 2019). Folgende Kategorien werden von May (2019) in Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeiten zu- künftiger vulkanischer Aktivität unterschieden: a) Wahrscheinliche bzw. erwartete Aktivität: in der Eifel und in der Region Vogtland-Oberpfalz ist eine erneute vulkanische Aktivität innerhalb des Nachweiszeitraumes von einer Millionen Jahren zu erwarten. b) Weniger wahrscheinlich bzw. mögliche Aktivität: in tertiären Vulkanfeldern wie dem Vul- kanfeld-Gürtel zwischen Eifel und Lausitz, im Kaiserstuhl und im Urach-Kirchheimer Gebiet. c) Unwahrscheinlich bzw. nicht auszuschließende Aktivität: Weitere Gebiete um den tertiären Vulkanfeld-Gürtel, wo es Hinweise auf magmatische Aktivität gibt (insbesondere Temperatur- anomalien im Erdmantel, Mofetten und Säuerlinge, Mantelgasaustritte). So will die BGE das Ausschlusskriterium Vulkanismus anwenden (Sollte sich auf Grundlage von Fachdiskussionen die Notwendigkeit einer methodischen Anpassung ergeben, kann der hier gezeigte Zwischenstand von dem Ergebnis im Zwischenbericht Teilgebiete abweichen.) Die BGE schlägt Gebiete, in denen quartärer Vulkanismus bekannt ist, für den Ausschluss vor. In diesen Gebieten ist nach May (2019) auch eine erneute vulkanische Aktivität innerhalb des Nachweiszeitraums zu erwarten. Diese potentiellen Gefährdungsgebiete werden gemäß dem Vorschlag von Jentzsch (2001) als Umkreis um vulkanische Eruptionszentren in der Eifel und der Region Vogtland-Oberpfalz abgegrenzt, wobei die Auswirkungen zukünftiger vulkani- scher Aktivität (z.B. Lavaströme) pauschal mit einem Radius von 10 km um jedes Eruptions- zentrum berücksichtigt werden. Die BGE arbeitet derzeit an einer Aktualisierung der von Jentzsch (2001) verwendeten Datengrundlage. Durch das Kriterium werden Gebiete ausgeschlossen, für die auf Grund der geolo- gischen Verhältnisse das Auftreten von Vulkanismus und daraus resultierende Be- einträchtigungen des Endlagers innerhalb des Nachweiszeitraumes befürchtet wer- den. Um das Gefährdungspotenzial von vulkanischen Aktivitäten angemessen zu berücksichtigen, sollte dabei ein Sicherheitsabstand von 10 km zu diesen Gebieten eingehalten werden. Quelle: Bundestag-Drucksache 18/11398, S. 69 Die BGE verwendet derzeit, gemäß dem Begründungstext zum StandAG (DS 18/11398), um jedes potentielle Gefährdungsgebiet einen Sicherheitsabstand von 10 km (siehe Abb. 1). Die- ser gilt als „Minimalabstand“ und wird auf Grundlage eines extern vergebenen Forschungs- projektes mit einem individuell an die jeweiligen Gebiete angepassten und vom konkreten Chemismus des Vulkanismus abhängigen Sicherheitsaufschlag versehen, der sich bezüglich der ausgeschlossenen Fläche einzig vergrößernd auswirken kann. Während für die Auswei- sung von Teilgebieten nach § 13 StandAG zunächst der statische Sicherheitsabstand von 10 km ausgewiesen wird, sollen zur Ermittlung von Standortregionen nach § 14 StandAG indivi- duelle Sicherheitsabstände zur Anwendung kommen. Abb. 1: Darstellung der aktuellen Ausschlussmethodik Konsultation zur Anwendung des Ausschlusskriteriums Gerne möchten wir die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Vulkanismus“ mit Ihnen disku- tieren. Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Verfahren oder Erkenntnisse, die uns bei der Anwendung helfen können? Teilen Sie uns diese mit. Hier geht’s zur Online-Konsultation: www.forum-bge.de Literaturverzeichnis Carracedo, J.C., Day, S., Guillou, H., Rodríguez Badiola, E., Canas, J.A., Pérez Torrado, F.J., 1998. Hotspot volcanism close to a passive continental margin: the Canary Islands. Geo- logical Magazine 135, 591-604. Drucksache des Deutschen Bundestages 18/11398 vom 07.03.2017: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein End- lager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze. Jentzsch, G., 2001. Vulkanische Gefährdung in Deutschland. Entwicklung eines Kriteriums zum Ausschluss von Gebieten für die weitere Untersuchung hinsichtlich der Eignung als Standort eines Endlagers für radioaktive Abfälle. K-MAT 12-14. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/CD09100/4.%20Materialien/K-MAT%2012-14.pdf Martin, C., Eiblmaier, M. (Hrsg.), 2002. Lexikon der Geowissenschaften Teil 6 (Silc bis Zy). - Spektrum Akad. Verl., Heidelberg und Berlin, 502 S. May, F., 2019. Möglichkeiten der Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland. Kurzbericht, BGR Hannover, 87 S., siehe https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Endlage- rung/Downloads/Standortauswahl/BGR-Fachberichte/2019-06-30_prognose_vulkanis- mus_kurzbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Meschede, M., 2018. Geologie Deutschlands - Ein prozessorientierter Ansatz, 2. Auflage, Springer Spektrum, Berlin, 252 S.
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