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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2342 Stralsund

Blatt Stralsund bildet das Norddeutsche Tiefland im Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns ab, wobei im Nordosten die Ostseeküste mit Greifswalder Bodden, Oderhaff, Rügen und Usedom erfasst ist. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale-und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Eiszeitliche Sedimente der Weichselkaltzeit dominieren den Kartenausschnitt, wobei zwischen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, glazifluviatilen Sanden und Schottern, glazilimnischen Beckenschluffen sowie äolischen Flug- und Dünensanden unterschieden wird. Abgesehen von der Sedimentation im marinen Bereich treten holozäne Ablagerungen auch in den Senken und Flussniederungen des Festlandes auf, z. B. Torf der Nieder- und Hochmoore oder limnische Sand-, Detritus- und Kalkmudde. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen übersichtlich zusammen. Zwei geologische Schnitte, beide Südwest-Nordost-verlaufend, gewähren zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes.

Sturmflutschutz (SFS) Nordusedom-Teilvorhaben Riegeldeich Karlshagen

Das Gesamtvorhaben Sturmflutschutz Nordusedom, bestehend aus den räumlich getrennten Teilvorhaben „Ringdeich Peenemünde“ und dem Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen", befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im nördlichen Teil der Insel Usedom. Der Bereich Nordusedom wird aktuell nur durch die Düne auf der Ostseeseite (Peenemünde bis Zinnowitz) sowie die Deiche am Peenestrom im Westen und am Achterwasser im Süden vor Sturmfluten geschützt. Während das relevante Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen" im Westen durch den Lauf des Peenestroms begrenzt wird, schließt es in nördlicher und östlicher Richtung unmittelbar an die Ostsee an. Aufgrund fehlender Küstenschutzanlagen im Norden besteht im Falle des Eintretens eines Bemessungshochwassers, für den Bereich der Außenküste Peenemünde mit 2,90 m ü. NHN, die Gefahr von Überflutungen für die Teile von Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Das Vorhaben "Sturmflutschutz Nordusedom" ist im Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern (1995) und seiner Fortschreibung, dem Übersichtsheft des Regelwerkes Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern (2012) enthalten, in dem das notwendige Schutzniveau für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nämlich der Schutz vor Sturmfluten in Höhe des Bemessungshochwasserstandes, festgeschrieben ist. Das geplante Vorhaben dient dazu, das gegenwärtig vorhandene Gefährdungspotential zu beseitigen. Das Bemessungshochwasser (BHW) für die Sturmflutschutzanlage ist mit 2,90 m ü. NHN ab Bereich des höhenmäßig ausreichend vorhandenen Geländes (Richtung Ostsee) und bis 3,10 m ü. NHN am Peenestrom festgelegt. Der Neubau der Sturmflutschutzanlage ist als Riegeldeich auf einer Gesamtlänge von 1.800 m entlang der Ortschaft Karlshagen vorgesehen. Die Sturmflutschutzanlage besteht im Wesentlichem aus einem Deichkörper und einer Stahlspundwand. Je nach örtlichen Gegebenheiten sowie definierten Seegangparametern variiert die Dimensionierung und Ausstattung des Deiches hinsichtlich der wasserseitigen Böschungsneigung, der Kronenhöhe, des Deichunterhaltungsweges und des Entwässerungsgrabens. Die genaue Vorhabenbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht (U 1.01) zu entnehmen. Notwendigkeit des Planfeststellungsverfahren und UVP - Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG: Gem. § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung. Insbesondere wenn die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG dem Gewässerausbau gleich. Vorliegend handelt es sich um die Errichtung eines Hochwasserschutzdeiches als Riegeldeich im Bereich der Ortslage Karlshagen, sodass die vorgenannten Regelungen Anwendung finden. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch die Ausbauplanung Betroffenen rechtsgestaltend nach § 68 Abs. 3 WHG geregelt. Als wasserwirtschaftliches Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ist für die geplante Maßnahme gemäß § 7 i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung (UVP-Vorprüfung) vorgesehen. Im Ergebnis der vom LUNG durchgeführten allgemeinen Vorprüfung vom 25.04.2018 wurde festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für die Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wurde diese Entscheidung der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger, Anlage zum Amtsblatt Nr. 22 vom 04.06.2018 sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt „Usedomer Norden“ Nr. 06 vom 20.06.2018 bekannt gemacht. Für den Bau des Riegeldeiches Karlshagen und der Spundwand sind Rodungen erforderlich. Daraus ergibt sich die UVP-Pflicht des Vorhabens (s. nachfolgend). Details wegen der durchzuführenden Umeltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben "Riegeldeich Karlshagen": Der Bau des Riegeldeiches Karlshagen sowie der Spundwand zieht Rodungen nach sich (Umwandlung von Wald i. s. d. § 15 LWaldG M-V). Auch für den in engem räumlichen Zusammenhang mit dem Deichbau stehenden B-Plan Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen“ werden Rodungen notwendig. Für Vorhaben derselben Art, die in engen räumlichen Zusammenhang stehen, sind die Kumulationsregelungen des § 10 Abs. 1 und 4 i. V. m. Nr. 17.2.1 Anlage 1 UVPG anzuwenden. Durch baubedingte Eingriffe infolge des Deichbaus einschl. der Errichtung der Spundwand werden Waldumwandlungen in einem Umfang von 6,0 ha vorgenommen. Das kumulativ zu betrachtende Vorhaben B-Plan Nr. 10 führt zu Waldumwandlungen von 5,1 ha. Da der Schwellwert von 10 ha gemäß Anlage 1 Nr. 17.2.1 UVPG überschritten wird, ist für die Waldumwandlung der kumulierenden Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Ortsdosisleistung (ODL): 17406 Usedom (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Usedom.

Strukturkonzept Usedom-Wolin

Inhalt - Entwicklungskonzeption für die Inseln Usedom und Wollin (in Deutsch). Detaillierte Maßnahmen- und Projektauflistung für die deutsche Seite (in Deutsch) sowie polnische Seite (in Polnisch). - Aussagen zu: Raumstruktur, Siedlungsstruktur, Verkehr, Konzeption zur Öffnung der Grenzübergänge auf Usedom, - Differenzierung des Raumes in kleinräumige Landschaftseinheiten, erarbeitete Entwicklungsleitbilder - Auflistung freiwilliger Projekte zur Aufwertung des gesamten Raumes

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: MeerMoor - Lebendige Kohlenstoffspeicher und Filterzonen um den Greifswalder Bodden

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Wild & Wichtig: Schilf!

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Gesamtkoordination, Umsetzung und Evaluation

Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen - Hotspot 30

Trotz der großen Zahl an Schutzgebieten mit hohem Schutzstatus hat sich die einstmals heterogene Küstenlandschaft der Ostvorpommerschen Küste zu einem anthropogen stark genutzten Lebensraum entwickelt, dies gilt besonders für die Insel Usedom. Das Projekt „Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen“ entwickelt hier Maßnahmen zu Besucherlenkung und Transformation der Landnutzung und leistet einen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz.

Myrmica constricta Karavajev, 1934 Myrmica hellenica Finzi, 1926 sensu Seifert 1998 Ameisen Stark gefährdet

isolierte Vorposten am Nordrand des Hauptareals: Lech, Isar, Lausitz, Insel Usedom Verbauung von Flussufern

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