API src

Found 67 results.

Related terms

Other language confidence: 0.7557083434339482

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2342 Stralsund

Blatt Stralsund bildet das Norddeutsche Tiefland im Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns ab, wobei im Nordosten die Ostseeküste mit Greifswalder Bodden, Oderhaff, Rügen und Usedom erfasst ist. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale-und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Eiszeitliche Sedimente der Weichselkaltzeit dominieren den Kartenausschnitt, wobei zwischen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, glazifluviatilen Sanden und Schottern, glazilimnischen Beckenschluffen sowie äolischen Flug- und Dünensanden unterschieden wird. Abgesehen von der Sedimentation im marinen Bereich treten holozäne Ablagerungen auch in den Senken und Flussniederungen des Festlandes auf, z. B. Torf der Nieder- und Hochmoore oder limnische Sand-, Detritus- und Kalkmudde. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen übersichtlich zusammen. Zwei geologische Schnitte, beide Südwest-Nordost-verlaufend, gewähren zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes.

Strukturkonzept Usedom-Wolin

Inhalt - Entwicklungskonzeption für die Inseln Usedom und Wollin (in Deutsch). Detaillierte Maßnahmen- und Projektauflistung für die deutsche Seite (in Deutsch) sowie polnische Seite (in Polnisch). - Aussagen zu: Raumstruktur, Siedlungsstruktur, Verkehr, Konzeption zur Öffnung der Grenzübergänge auf Usedom, - Differenzierung des Raumes in kleinräumige Landschaftseinheiten, erarbeitete Entwicklungsleitbilder - Auflistung freiwilliger Projekte zur Aufwertung des gesamten Raumes

Ortsdosisleistung (ODL): 17406 Usedom (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Usedom.

Katrin Eder und Daniela Schmitt: „Kur- und Heilwald fördert die Gesundheit und den Tourismus“

Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt eröffnen Kur- und Heilwald in Lahnstein – Neben dem Kinderheilwald ist nun auch ein Waldbereich mit Geräten und Übungen für Erwachsene fertig gestellt – Beide dürfen von allen Menschen kostenfrei genutzt werden „Der Wald ist ein wichtiger Raum, in dem Menschen Erholung finden. Er kann beim Gesund-Werden und beim Gesund-Bleiben helfen. Deshalb ist der Kur- und Heilwald in Lahnstein nicht nur ein besonderer Ort, um neue Kräfte zu sammeln, sondern macht die Region auch für Touristinnen und Touristen noch attraktiver“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt am heutigen Freitag in Lahnstein. Dort eröffneten sie gemeinsam mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Medizin den Kur- und Heilwald Lahnstein. Nachdem der Kinderheilwald bereits vor zwei Jahren an den Start gegangen ist, konnte nun auch der Kur- und Heilwald für Erwachsene fertiggestellt werden. Er ist damit der erste seiner Art in Rheinland-Pfalz und der erste in Deutschland, der das internationale Zertifikat „Healing Forest“ erhielt. In beiden kann an verschiedenen Geräten sowohl die Motorik trainiert als auch die Achtsamkeit im Wald geübt werden. Auf rund 230 Hektar Fläche gibt es im Kur- und Heilwald für Erwachsene nun unter anderem einen Achtsamkeitspfad, der vor allem bei der Behandlung psychosomatischer Erkrankungen helfen soll, einen Herz-Kreislauf-Pfad, einen Atem-Parcours und einen Fitness-Parcours, der unter anderem beim Muskelaufbau und der Körperkoordination helfen kann. Hilfe bei körperlichen Beschwerden und psychosomatischen Erkrankungen Diesen positiven Effekt machen sich örtliche Fachkliniken rund um Lahnstein sowie das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz zunutze, indem ein Teil der Behandlungen in einem ausgewiesenen Kur- und Heilwald stattfindet. Beide Waldbereiche sind kostenlos und für alle Menschen, gleich welchen Alters frei zugänglich und die Geräte entsprechend frei nutzbar. „Es ist ein hohes Gemeingut, dass alle unsere Wälder frei zugänglich sind. In so besonderen Bereichen wie diesem bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand an Personal und damit auch an Kosten, da beispielsweise stets sichergestellt werden muss, dass keine abgestorbenen oder abgebrochenen Äste herabstürzen. Dafür bin ich den Forstleuten und auch der Stadt Lahnstein sehr dankbar. Sie leisten diese Aufgabe, die klimawandelbedingt immer größer wird, weil Extremwetterereignisse zunehmen“, so Katrin Eder. „Ziel meiner Waldpolitik ist es, dass der Wald in all seinen Funktionen erhalten bleibt: Als Lieferant für den klimafreundlichen Rohstoff Holz, als Bildungsort, als Filter für sauberes Wasser und saubere Luft und als wertvoller Ort zur Erholung. Um so einen besonderen Ort wie den Kur- und Heilwald zu schaffen, haben wir das Landeswaldgesetz geändert. Dies schaffte die Voraussetzung dafür, dass solche Orte einerseits entstehen und andererseits keine Mogelpackungen sind. Denn es gibt dafür fest geschriebene Kriterien, etwa eine naturnahe Waldbewirtschaftung, das Vorliegen eines medizinisch-therapeutischen Konzepts sowie eine enge Partnerschaft zwischen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen und den Waldbesitzenden“, so Eder weiter. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des EU-Förderprogramms LEADER. „Der Kur- und Heilwald in Lahnstein zeigt eindrucksvoll, wie Gesundheit, Natur und Tourismus Hand in Hand gehen können. Dieses einzigartige Angebot der Naherholung fördert das Wohlbefinden auf vielfältige Weise und schafft gleichzeitig neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Gesundheitstourismus – ein echter Gewinn für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Region. Mit dem Kur- und Heilwald schaffen wir eine nachhaltige Wertschöpfung, von der Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher gleichermaßen profitieren – ein echtes Alleinstellungsmerkmal für Lahnstein und ganz Rheinland-Pfalz“, so Wirtschafts- und Tourismusministerin Daniela Schmitt. Lennart Siefert, Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein sagte: „Der Wald ist seit jeher ein Ort der Ruhe, der Kraft und der Erneuerung. Mit unserem Kur- und Heilwald machen wir diese besonderen Wirkungen gezielt erfahrbar – für die Gesundheit, für das Wohlbefinden und für die Lebensqualität der Menschen. Ich bin überzeugt, dass dieser besondere Ort weit über Lahnstein hinaus Strahlkraft entfalten wird, sowohl als Aushängeschild für nachhaltige Gesundheitsförderung als auch für naturnahen Tourismus in Rheinland-Pfalz.“ Hintergrund: Entstehung des Kur- und Heilwaldes Gezielt eingesetzte Waldtherapien können bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern heilende Impulse setzen und nachweisbare Wirkungen induzieren, wie aktuelle Studien zeigen. Insbesondere durch das Einatmen der ätherischen Öle, die die Bäume in die Luft abgeben, wird das Immunsystem gestärkt. Der Aufenthalt im Wald kann dabei wie eine Art Aromatherapie wirken. Um diese Wirkungen bewusst zu nutzen, werden unter anderem Kur-, Heil- und Gesundheitswälder ausgewiesen. Den Anfang machte in Deutschland Mecklenburg-Vorpommern: Im September 2017 brachte das Bundesland während eines internationalen Kongresses in Usedom die erste Kur- und Heilwaldverordnung des Landes auf den Weg. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern – als bis dato einziges Bundesland – im Waldgesetz die Möglichkeit geschaffen, Erholungs-, Kur- und Heilwälder zur Nutzung als Therapeutikum auszuweisen. Für die rechtswirksame Ausweisung des ersten Kur- und Heilwaldes in Rheinland-Pfalz durch die Obere Forstbehörde war zuvor eine Novellierung des Landeswaldgesetzes und die Erarbeitung einer eigenen Landesverordnung zu den Anforderungen, die Kur- und Heilwälder erfüllen müssen, erforderlich. Diese trat 2021 in Kraft. Die so entwickelten und mit berührten Verbänden, Institutionen und weiteren Ministerien abgestimmten Standards bildeten die Grundlage für die Prüfung der von Lahnstein vorgelegten Konzeption.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Wild & Wichtig: Schilf!

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: MeerMoor - Lebendige Kohlenstoffspeicher und Filterzonen um den Greifswalder Bodden

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Gesamtkoordination, Umsetzung und Evaluation

Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom

Sturmflutschutz (SFS) Nordusedom-Teilvorhaben Riegeldeich Karlshagen

Das Gesamtvorhaben Sturmflutschutz Nordusedom, bestehend aus den räumlich getrennten Teilvorhaben „Ringdeich Peenemünde“ und dem Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen", befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im nördlichen Teil der Insel Usedom. Der Bereich Nordusedom wird aktuell nur durch die Düne auf der Ostseeseite (Peenemünde bis Zinnowitz) sowie die Deiche am Peenestrom im Westen und am Achterwasser im Süden vor Sturmfluten geschützt. Während das relevante Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen" im Westen durch den Lauf des Peenestroms begrenzt wird, schließt es in nördlicher und östlicher Richtung unmittelbar an die Ostsee an. Aufgrund fehlender Küstenschutzanlagen im Norden besteht im Falle des Eintretens eines Bemessungshochwassers, für den Bereich der Außenküste Peenemünde mit 2,90 m ü. NHN, die Gefahr von Überflutungen für die Teile von Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Das Vorhaben "Sturmflutschutz Nordusedom" ist im Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern (1995) und seiner Fortschreibung, dem Übersichtsheft des Regelwerkes Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern (2012) enthalten, in dem das notwendige Schutzniveau für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nämlich der Schutz vor Sturmfluten in Höhe des Bemessungshochwasserstandes, festgeschrieben ist. Das geplante Vorhaben dient dazu, das gegenwärtig vorhandene Gefährdungspotential zu beseitigen. Das Bemessungshochwasser (BHW) für die Sturmflutschutzanlage ist mit 2,90 m ü. NHN ab Bereich des höhenmäßig ausreichend vorhandenen Geländes (Richtung Ostsee) und bis 3,10 m ü. NHN am Peenestrom festgelegt. Der Neubau der Sturmflutschutzanlage ist als Riegeldeich auf einer Gesamtlänge von 1.800 m entlang der Ortschaft Karlshagen vorgesehen. Die Sturmflutschutzanlage besteht im Wesentlichem aus einem Deichkörper und einer Stahlspundwand. Je nach örtlichen Gegebenheiten sowie definierten Seegangparametern variiert die Dimensionierung und Ausstattung des Deiches hinsichtlich der wasserseitigen Böschungsneigung, der Kronenhöhe, des Deichunterhaltungsweges und des Entwässerungsgrabens. Die genaue Vorhabenbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht (U 1.01) zu entnehmen. Notwendigkeit des Planfeststellungsverfahren und UVP - Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG: Gem. § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung. Insbesondere wenn die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG dem Gewässerausbau gleich. Vorliegend handelt es sich um die Errichtung eines Hochwasserschutzdeiches als Riegeldeich im Bereich der Ortslage Karlshagen, sodass die vorgenannten Regelungen Anwendung finden. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch die Ausbauplanung Betroffenen rechtsgestaltend nach § 68 Abs. 3 WHG geregelt. Als wasserwirtschaftliches Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ist für die geplante Maßnahme gemäß § 7 i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung (UVP-Vorprüfung) vorgesehen. Im Ergebnis der vom LUNG durchgeführten allgemeinen Vorprüfung vom 25.04.2018 wurde festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für die Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wurde diese Entscheidung der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger, Anlage zum Amtsblatt Nr. 22 vom 04.06.2018 sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt „Usedomer Norden“ Nr. 06 vom 20.06.2018 bekannt gemacht. Für den Bau des Riegeldeiches Karlshagen und der Spundwand sind Rodungen erforderlich. Daraus ergibt sich die UVP-Pflicht des Vorhabens (s. nachfolgend). Details wegen der durchzuführenden Umeltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben "Riegeldeich Karlshagen": Der Bau des Riegeldeiches Karlshagen sowie der Spundwand zieht Rodungen nach sich (Umwandlung von Wald i. s. d. § 15 LWaldG M-V). Auch für den in engem räumlichen Zusammenhang mit dem Deichbau stehenden B-Plan Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen“ werden Rodungen notwendig. Für Vorhaben derselben Art, die in engen räumlichen Zusammenhang stehen, sind die Kumulationsregelungen des § 10 Abs. 1 und 4 i. V. m. Nr. 17.2.1 Anlage 1 UVPG anzuwenden. Durch baubedingte Eingriffe infolge des Deichbaus einschl. der Errichtung der Spundwand werden Waldumwandlungen in einem Umfang von 6,0 ha vorgenommen. Das kumulativ zu betrachtende Vorhaben B-Plan Nr. 10 führt zu Waldumwandlungen von 5,1 ha. Da der Schwellwert von 10 ha gemäß Anlage 1 Nr. 17.2.1 UVPG überschritten wird, ist für die Waldumwandlung der kumulierenden Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Conisania leineri (Freyer, 1836) Leiners Beifußeule Eulenfalter, Trägspinner, Graueulchen Extrem selten

In Deutschland ist nur die ssp. pomerana Schulz, 1869 nachgewiesen. Vorkommen nur an der Ostseeküste auf der Insel Usedom.

1 2 3 4 5 6 7