Der öffentliche Bibliothekskatalog (OPAC) der Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes macht deren Bestände durchsuchbar. UBA-intern können Entleihvorgänge online vorgenommen werden. Im Bestandteil 'ULIDAT' (Umweltliteraturdatenbank) wurden bis Ende 2004 relevante Fachveröffentlichungen zum Umweltbereich vorwiegend aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum bibliographisch nachgewiesen. OPAC/ULIDAT dient als wichtige Informationshilfe bei der Aufgabenerledigung des UBA sowie für externe Benutzer in allen Bereichen von Verwaltung, Forschung und Lehre, Industrie und für die interessierte Öffentlichkeit. Seit 1984 wird OPAC/ULIDAT öffentlich angeboten. Der extern verfügbare Datenbestand umfasst Literatur ab 1976. Es werden bibliographische Angaben, in ULIDAT zum großen Teil Abstracts, Deskriptoren und Umweltklassifikation gespeichert. Der momentane Datenbestand umfasst etwa 850 000 (Juni 2016), davon aus ULIDAT etwa 510 000 Datensätze (bis Dezember 2004 erfasst). Die öffentliche Nutzung der Datenbestände erfolgt entgeltfrei im Internet (http://doku.uba.de).
Das Forschungsvorhaben beschaeftigt sich mit der Frage, wie das Recht auf technische Innovationen wirkt. Der Forschungsansatz ist dabei weit gespannt und reicht auf der einen Seite von der Behauptung nachhaltiger 'Innovationshemmnisse durch Recht' bis hin zu der Vermutung einer grundsaetzlichen 'Innovationsfoerderung durch Recht' auf der anderen Seite. Das Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, dieses Spektrum sowohl im grundsaetzlichen als auch im besonderen auszuleuchten. Als Referenzgebiet der allgemeinen Analyse wird der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Blick genommen, wobei es vor allem um die nationalen wie internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen neuen Entwicklungen in diesem Bereich geht. Ausgehend vom Thema des Forschungsvorhabens liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der Frage, wie sich Regelungen zur Informations- und Kommunikationstechnik auf Innovationen auswirken. Als erster Schritt in diesem Forschungsvorhaben hat in der Zeit vom 27. bis 29. September 1995 ein internationales und interdisziplinaeres Symposium zum Thema 'Technische Innovation und Recht' in Dresden stattgefunden.
Das Projekt untersucht Moeglichkeiten und Grenzen des Europa- und Voelkerrechts bei der Bekaempfung grenzueberschreitender Luft- und Wasserverschmutzung sowie anderer Umweltprobleme mit internationalen Bezuegen.
'- Erarbeitung und Abstimmung einer umfassenden Erhebungsmethode fuer die Ermittlung des Standes der internationalen Abfallminimierung, - Durchfuehrung der Primaererhebung und Darstellung des Status Quo der Abfallminimierung (Strategien, Recht, Instrumente, Abfallstroeme), - Evaluierung der bestehenden Ansaetze (Erfolge, Misserfolge) und Darstellung zukuenftiger Strategien, - Mitorganisation eines internationalen Workshops, - Ableitung von Handlungsempfehlungen fuer zukuenftige nationale und internationale Strategien der Abfallminimierung.
Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).
Das Projekt analysiert, ob anbetracht der internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen eine eigenständige nationale Umweltpolitik ökonomisch opportun und rechtlich möglich ist.
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Bild: SenUVK Chronik der Freiraumentwicklung Vom Ursprung der Stadt über die Notwendigkeit von Freiraumplanungen bedingt durch das städtische Wachstum werden die wesentlichen Etappen der Entwicklung beschrieben. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) Es werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Prozess des Wandels und der Entwicklung der Stadt integriert. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grüne Hauptwege Berlin Das Streckennetz der Grünen Hauptwege in Berlin nutzt die grünen Korridore und führt so zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet. Weitere Informationen Bild: Fugmann Janotta Grünes Band Berlin Das „Grüne Band Berlin“ reicht von der Innenstadt bis zum Naherholungsgebiet Berliner Barnim. Es zeichnet auf 15 km den ehemaligen innerstädtischen Grenzverlauf nach, ermöglicht Naturerleben mitten in der Stadt und die Entdeckung von Spuren der Stadtgeschichte. Weitere Informationen Bild: gruppe F Freiraum für alle GmbH (Visualisierung) Tegeler Stadtheide Die geplante Nachnutzung des ehemaligen Flughafens Tegel sieht neben der Ausweisung von Bauflächen und einer Parkfläche die Sicherung des Landschaftsraums Tegeler Stadtheide als Fläche für den Natur- und Landschaftsschutz vor. Weitere Informationen Bild: Jens Redlich Der Barnim Die rund 3.500 ha der Barnimhochfläche in Berlin gehören als „Landschaft mit Aussicht“ zu dem – für Berlin einzigartigen – Naherholungsgebiet Berliner Barnim, das rund dreizehn mal so groß ist wie der Tiergarten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Landschaftsplan Landschaftspläne stellen die Inhalte der näheren örtlichen Landschaftsplanung dar – sie konkretisieren die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und begründen die zu ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: SenUVK BFF-Biotopflächenfaktor Eine wesentliche Zielsetzung der Berliner Stadtentwicklung ist nach dem Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm der Abbau von Umweltbelastungen im Innenstadtbereich. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Eingriffe in Natur und Landschaft sollten möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher kompensieren. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten / Projektbüro Friedrich von Borries Strategie Stadtlandschaft Berlin Die Grün- und Freiräume klima- und sozialgerecht weiterzuentwickeln, ist in der wachsenden Stadt ein Kernthema der zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Service Gesetze und Rechtsverordnungen: Informationen zum Landesrecht, Bundesrecht und internationalem Recht im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung. Weitere Informationen
Origin | Count |
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Wissenschaft | 2 |
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Förderprogramm | 171 |
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Mensch & Umwelt | 251 |
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