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Einrichtung einer stationaeren Sauerstoffanreicherungsanlage fuer die Saar

Zweck und Ziel: Aufgrund der Modellrechnungen zum Sauerstoffhaushalt der Saar ist bei der Planung vorsorglich eine stationaere Sauerstoffanreicherungsanlage vorgesehen. Die soll als zusaetzliche Massnahme zum Eintrag von Sauerstoffgas bei besonders kritischen Verhaeltnissen eingesetzt werden. Im Hauptbelastungsbereich unterhalb von Voelklingen ist das Oberwasser der Staustufe Lisdorf besonders gefaehrdet. Dort bietet sich eine stationaere Sauerstoffanreicherungsanlage nach dem Blasenverfahren an, da parallel zur Saar eine Sauerstoffleitung liegt. Ausfuehrung: 1. Erprobung von Filtermaterial; 2. Dimensionierung der anlage aufgrund der Sauerstoff- und Abflussverhaeltnisse; 3. Ueberwachung der Baudurchfuehrung; 4. Erprobung und Optimierung der Anlage sowie Erstellung einer Betriebsanleitung. Ergebnisse: Fuer die Sauerstoffanreicherungsanlage nach dem Blasenverfahren wurden mehrere Filtermaterialien auf ihre Eignung untersucht. Die Dimensionierung der Anlage wurde aufgrund der Sauerstoff- und Abflussverhaeltnisse in den gewaesserkritischen Zeiten ausgelegt. Im Abstand von 10 m sind insgesamt 20 Filterschlaeuche quer zur Fliessrichtung auf der Flusssohle verlegt. Jeder Zugang eines Filterschlauches ist mit einem Absperrschieber versehen und an einer Sammelleitung angeschlossen. Gespeist wird diese von der Sauerstoffentnahmestation, die am Ufer der Saar hochwasserfrei von der Betreiberfirma der Gasleitung gebaut wurde. Nach ersten Erprobungen wurde die stationaere Sauerstoffanreicherunganlage im Jahre 1988 bereits an 47 Tagen eingesetzt.

Emissionskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997

Emissonskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997 für die Untersuchungsgebiete Dillingen/Saarlouis, Völklingen, und Saarbrücken mit Emissionen für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Distickstoffmonoxid, Staub, Chlorwasserstoff, Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Methan, flüchtige Kohlenwasserstoffe und Dioxine

Landweingebiete im Saarland

Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.

Bebauungsplan "Am Kirschenwaeldchen II Abschnitt"

Bebauungsplan "Am Kirschenwaeldchen II Abschnitt" der Stadt Völklingen

Bebauungsplan "Solarpark Kohlelager Velsen"

Bebauungsplan "Solarpark Kohlelager Velsen" der Stadt Völklingen

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 7102 Saarbrücken

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Gebietskulisse der benachteiligen Gebiete, landwirtschaftliche Flächen 2023-2027

Gebietskulisse Benachteiligen Gebiete: Es handelt sich um die „aus naturbedingten Gründen benachteiligen Gebiete“ (gemeint sind landwirtschaftliche Flächen). Es handelt sich um die Flächen folgender Gemeinden: Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Eppelborn, Freisen, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Homburg, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Lebach, Losheim am See, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Merzig, Namborn, Neunkirchen, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarbrücken, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach, Tholey, Überherrn, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen, Schiffweiler, Stadt Völklingen.

Bebauungsplaene Saarland - Völklingen

Bebauungspläne und Umringe saarlandweit:Alle Bebauungspläne und Umringe der Stadt Völklingen.

GRW_Foerdergebiet - GRW-Fördergebiete

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt das GRW-Fördergebiet im Saarland dar (Landkreise Neunkirchen, Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken):GRW-Fördergebiet: Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und aus Mitteln des Landesprogramms zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur. Das Fördergebiet mit der höchsten Förderpräferenz, das GRW-C1-Fördergebiet (orange), umfasst im Landkreis Saarlouis die Gemeinden Überherrn, Ensdorf, Bous, Nalbach, Schwalbach und Saarwellingen sowie die Städte Saarlouis und Lebach. Das Fördergebiet mit der höheren Förderpräferenz, das GRW-C2-Fördergebiet (hellorange), umfasst im Regionalverband Saarbrücken die Gemeinde Heusweiler sowie die Stadt Völklingen. Das Fördergebiet mit der niedrigeren Förderpräferenz, das GRW-D-Fördergebiet (hellblau), umfasst die Teile des Landkreises Saarlouis und des Regionalverbands Saarbrücken, die nicht dem GRW-C-Fördergebiet angehören, sowie die Landkreise Neunkirchen und Merzig-Wadern, die Gemeinden Marpingen und Tholey des Landkreises St. Wendel sowie die Gemeinde Kirkel und die Städte Bexbach, Homburg und St. Ingbert des Saarpfalz-Kreises. Außerhalb des GRW-Fördergebietes können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Programms zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und Wirtschaftsstruktur (KMU-Programm) unterstützt werden. (Quelle: MWAEV)

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen

Die Firma Sandaufbereitung Velsen (SAV) GmbH, An der Landstraße 163, 66333 Völklingen, hat am 04.11.2022 zuletzt geändert am 24.11.2023 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 KrWG Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 DepV zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen gestellt. Gegenstand ist die Nachnutzung von Flächen des derzeitigen Sandabbaus Velsen als Deponie der Klasse I. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 1.563.000 m³. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.

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