Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.
Bebauungspläne und Umringe saarlandweit:Alle Bebauungspläne und Umringe der Stadt Völklingen.
Zweck und Ziel: Aufgrund der Modellrechnungen zum Sauerstoffhaushalt der Saar ist bei der Planung vorsorglich eine stationaere Sauerstoffanreicherungsanlage vorgesehen. Die soll als zusaetzliche Massnahme zum Eintrag von Sauerstoffgas bei besonders kritischen Verhaeltnissen eingesetzt werden. Im Hauptbelastungsbereich unterhalb von Voelklingen ist das Oberwasser der Staustufe Lisdorf besonders gefaehrdet. Dort bietet sich eine stationaere Sauerstoffanreicherungsanlage nach dem Blasenverfahren an, da parallel zur Saar eine Sauerstoffleitung liegt. Ausfuehrung: 1. Erprobung von Filtermaterial; 2. Dimensionierung der anlage aufgrund der Sauerstoff- und Abflussverhaeltnisse; 3. Ueberwachung der Baudurchfuehrung; 4. Erprobung und Optimierung der Anlage sowie Erstellung einer Betriebsanleitung. Ergebnisse: Fuer die Sauerstoffanreicherungsanlage nach dem Blasenverfahren wurden mehrere Filtermaterialien auf ihre Eignung untersucht. Die Dimensionierung der Anlage wurde aufgrund der Sauerstoff- und Abflussverhaeltnisse in den gewaesserkritischen Zeiten ausgelegt. Im Abstand von 10 m sind insgesamt 20 Filterschlaeuche quer zur Fliessrichtung auf der Flusssohle verlegt. Jeder Zugang eines Filterschlauches ist mit einem Absperrschieber versehen und an einer Sammelleitung angeschlossen. Gespeist wird diese von der Sauerstoffentnahmestation, die am Ufer der Saar hochwasserfrei von der Betreiberfirma der Gasleitung gebaut wurde. Nach ersten Erprobungen wurde die stationaere Sauerstoffanreicherunganlage im Jahre 1988 bereits an 47 Tagen eingesetzt.
Dieser INSPIRE-Datensatz enthält ins INSPIRE Datenmodell „Landuse“ transformierte Umringe der Bebauungspläne der Mittelstadt Völklingen. Die Transformation erfolgte gemäß der Inspire Richtlinie Landuse (Planned Land Use) in der Version 4.0. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Bebauungspläne und Umringe der Stadt Voelklingen (Saarland), Stadtteil Luisenthal:Bebauungsplan "Gewerbegebiet ehemaliges Acetylenwerk" der Stadt Völklingen, Stadtteil Luisenthal
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung die Bebauungspläne der Stadt Völklingen bereit.:Dieser Layer visualisiert die Umringe der Bebauungspläne der Stadt Völklingen. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung die Bebauungspläne der Stadt Völklingen bereit.:Diese Layerzusammenstellung visualisiert die Umringe der Bebauungspläne der Stadt Völklingen. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Die Firma Sandaufbereitung Velsen (SAV) GmbH, An der Landstraße 163, 66333 Völklingen, hat am 04.11.2022 zuletzt geändert am 24.11.2023 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 KrWG Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 DepV zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen gestellt. Gegenstand ist die Nachnutzung von Flächen des derzeitigen Sandabbaus Velsen als Deponie der Klasse I. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 1.563.000 m³. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.
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