Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2018:Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2018
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2024 bis 01.01.2025. Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2025 sind nur für die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz und Leipzig besetzt, da nur für diese Gebiete Bodenrichtwerte zum Stichtag flächendeckend ermittelt wurden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0 mit geringen Anpassungen entsprechend ImmoWertV, u. a. Erweiterung der Feldinhalte bei NUTA, ERGNUTA.
Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2016:Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2016
Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2010:Der Kartendienst stellt die Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale dar, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2010.
Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2012:Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2012
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2023 bis 01.01.2024. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0 mit geringen Anpassungen entsprechend ImmoWertV, u. a. Erweiterung der Feldinhalte bei NUTA, ERGNUTA.
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
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| Förderprogramm | 1 |
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| Boden | 37 |
| Lebewesen und Lebensräume | 52 |
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