Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland nördlich von Osterwieck. Nach Norden schließt sich das LSG „Großes Bruch“ an. Der Große Fallstein stellt einen fast vollständig bewaldeten sanft aufragenden Muschelkalkrücken eines von Norwest nach Südost streichenden salztektonischen Breitsattels dar, der sich über den Huy fortsetzt. Der Kleine Fallstein ist ein westlich des LSG gelegener Höhenzug. Die Wälder des Großen Fallsteins sind nahezu vollständig von Ackerflächen umgeben. Lediglich am südwestlichen Rand und östlich vom Waldhaus grenzen Grünlandflächen an, teilweise umgeben von Wald. Vorwiegend am südlichen Rand des Fallsteins bilden zumeist kleinflächige Streuobstwiesen den Übergang zur offenen Landschaft. Das sehr abwechlungsreiche Relief und eine Vielzahl von Erdfällen beleben das Gebiet. Die höchste Erhebung auf dem Kamm des Fallsteins liegt bei 288 m über NN, der Hohe Fallstein erreicht 286,7 m über NN. Das nördliche Harzvorland wurde bereits vor zirka 7500 Jahren von den Bandkeramikern besiedelt, die aus den Donaugebieten einwanderten und als Pflanzenbauer und Viehhalter seßhaft wurden. Um Flächen für den Ackerbau zu gewinnen, wurden Wälder gerodet. Der heranwachsene nacheiszeitliche Waldbestand konnte sich somit nur in Räumen entwickeln, in denen die Besiedlung aufgrund der ungünstigen naturräumlichen Gegebenheiten erschwert wurde. Ein derartiges zusammenhängendes Waldgebiet erstreckte sich, den Fallstein einschließend, zwischen Oker und Ilse und setzte sich weiter im Harz fort. Diese Waldgebiete waren von Siedlungen umgeben, so auch der Fallstein. Dies trifft bereits für die Linienbandkeramikkultur zu, wie Siedlungen bei Veltheim, Hessen, Deersheim und Osterwieck belegen, Gebiete, die auch später immer besiedelt blieben. Die Schnurkeramikkultur dagegen drang erstmals auch nach Osterode und Rhoden vor, in Gegenden, die im Rahmen des herrschaftlichen Landesausbaus entwaldet wurden, wie ihre Namen besagen. Die letzte und einschneidenste Rodungsperiode zu Beginn des 11. Jahrhunderts ließ den Fallstein als eine der wenigen ”Waldinseln” verschont. Die Ortsnamen mit der Endung ”-rode”, zum Beispiel Göddeckenrode, Wülperode, Suderode und Lüttgenrode entstanden zu dieser Zeit. Im Mittelalter wurden die Wälder zunehmend zur Streugewinnung und als Waldweide genutzt, so daß Niederwaldbetrieb vorherrschte. Die am Nordwestrand des Mitteldeutschen Trockengebietes gelegenen Lößböden galten als Vorzugsgebiete für Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte. Hier wurde der Ackerbau zur Haupterwerbsquelle, auf deren Grundlage sich viele agrarorientierte Wirtschaftszweige entwickelten. Zur Zeit der Industrialisierung, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, entwickelte sich neben dem zentralen Wirtschafts- und Kulturzentrum Halberstadt auch die Stadt Osterwieck zu einem Handelszentrum. Geologisch liegt das LSG in der Struktur des Subhercynen Beckens, das aus mesozoischen Sedimentgesteinen und Salzgesteinen im Untergrund, das heißt Zechstein, aufgebaut ist. Im Norden wird das Becken vom paläozoischen Grundgebirge der Flechtingen-Roßlauer Scholle und im Süden vom Harz begrenzt. Der oberflächennahe Strukturbau wird durch Fließprozesse der Salzgesteine und durch dadurch verursachte Verformungen und Brüche in den Deckschichten der Salzgesteine, also durch Salztektonik, bestimmt. Tertiäre Sedimente sind an lokale Senkungsbereiche gebunden. Die quartäre Schichtenfolge beinhaltet sowohl voreiszeitliche Schotter als auch durch die Vereisung gebildete Geschiebelehme beziehungsweise -mergel und Schmelzwassersande. Zu den jüngsten Ablagerungen gehören Fließerden, seltener Schutte und Löß. Sie sind zwar relativ geringmächtig, aber überall verbreitet. Der Große Fallstein ist eine durch salztektonische Hebung gebildete, uhrglasförmige Aufwölbung der Schichten des Muschelkalkes mit herzynischer Streichrichtung seiner Kammlinie. Der Große Fallstein erhielt seine Form durch den bevorzugten Abtrag der ihn verhüllenden weicheren Ton- und Schluffsteine des Keupers. Neben der mechanischen Erosion unterliegt der Kalkstein in stärkerem Maße der Lösung durch Wasser, das heißt der Verkarstung. Die Stärke der Verkarstung ist von der Wasserwegsamkeit des Gesteins wie Porosität, Klüftigkeit und Bankung abhängig. Erdfälle gaben dem Fallstein seinen Namen. Sie kommen im gesamten LSG vor, häufen sich aber auf den niederschlagsreichen Kuppenlagen zwischen Stüh und Breitem Stein. Die Erdfälle und die Kalksinterbildungen am nördlichen Fuße des Fallsteins sind Erscheinungen des Kalkkarstes. Die rezenten Quellkalkbildungen der Karstquelle an der Steinmühle am Nordhang des Fallsteins zeigen das Andauern dieses Prozesses bis heute. Bodengeographisch gehört der Große Fallstein zu den Muschelkalkaufwölbungen des Ostbraunschweigischen Löß-Hügellandes. Aufgrund seiner Höhenlage empfängt er einen Jahresdurchschnittsniederschlag von 600-700 mm. Die Niederschläge und die damit verbundene Bewaldung sind die Ursachen für die Vormacht der Lessivé-Böden, die im Kontrast zu den Pararendzinen und Tschernosemen der umgebenden Landschaften stehen. Auf den Hanglagen des bewaldeten Großen Fallsteins sind schwach stauvernässte Fahlerden und erodierte Fahlerden aus Löß über schuttführendem, schluffigem, olivgrünem Ton weit verbreitet. Darunter folgen Kalksteine und Kalkstein-Mergel-Wechsellagerungen des Mittleren und Unteren Muschelkalkes. In Mulden und Rinnen sind Pseudogley-Fahlerden bis Pseudogleye ausgebildet. Die höhere Lößmächtigkeit auf den nordöstlichen Hanglagen ist dabei bemerkenswert. Im Kuppenbereich ist der Löß geringmächtig und durch Umlagerungs- und pedogenetische Prozesse schutthaltig und tonig. Hier sind flach entwickelte Fahlerden, erodierte Fahlerden und Braunerden bis Kalkbraunerden vorhanden. Im Osteroder Holz wird Kalkstein und Mergel des Mittleren Muschelkalkes durch drenthestadiale Ablagerungen, das heißt Schmelzwassersande und selten Geschiebelehm, überlagert. Diese Ablagerungen sind von einer Lößdecke verhüllt, die in den Rinnenbereichen über 2 m mächtig sein kann. Im Löß und sandunterlagerten Löß sind Fahlerden entwickelt. Lokal kommen Parabraunerde-Braunerden aus Sandlöß über Schmelzwassersand und umgelagertem Sandlöß vor. Über Geschiebelehm sind Pseudogleye und Pseudogley-Fahlerden entwickelt. Am Waldhaus, auf dem südlichen Hangfuß des Großen Fallsteins, besteht der geologische Untergrund aus Schiefertonen und Schluffsteinen mit Mergelsteinbänken des Mittleren Keupers, der im Südteil transgressiv von Ablagerungen der Unteren Kreide, Tonen mit einzelnen Lagen aus Brauneisenstein-Konglomerat, überlagert ist. Darüber lagern im Norden dieses Gebietes Geschiebelehme und Schmelzwassersande. Die Lößdecke erreicht teilweise eine Mächtigkeit von einem Meter. Die größte Fläche nehmen Fahlerden und erodierte Fahlerden ein. In geringmächtigen Lößdecken sind Braunerden bis Braunerde-Rendzinen und Pelosole entwickelt. Selten sind die Täler beständig wasserführend. Hier kommen Gleye und Anmoorgleye vor. Das Grundwasser liegt als Kluftwasser oder Porenwasser im karbonathaltigen Festgestein des Fallsteins vor. Eine Grundwasserscheide erstreckt sich entlang des Kammes, so daß das Grundwasser in südwestliche Richtung zur Ilse und in nordöstliche Richtung zum Großen Bruch hin fließt. Während die Grundwasserflurabstände südlich der Grundwasserscheide 100 m betragen, nehmen sie nordöstlich davon auf weniger als 20 m ab. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich im westlichen und nordöstlichen Bereich des LSG. Vor allem an den westlichen bis südlichen Hängen führen die Täler Wasser, das sich am Rande des Fallsteins in Bächen, zum Beispiel im Mühlgraben, ansammelt, die in Richtung Ilse entwässern. In nördliche Richtung, zum Großen Bruch hin, entwässern beipielsweise der Steinbach und der Zieselbach. Die jährlichen Niederschläge liegen am Großen Fallstein bei über 600 mm, das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,5°C. Teilweise flächenhafte Kaltluftströmungen fließen überwiegend vom Fallstein in südwestliche Richtung ab. Die potentiell natürliche Vegetation des Fallsteins ist der Haargersten-Buchenwald, der in Teilen des LSG noch in seiner natürlichen Ausprägung vorhanden ist. Das LSG ist nahezu vollständig bewaldet und wird von großflächigen Laubmisch- und Laub-Nadelwäldern eingenommen. Die Übergangsstellung des Gebietes zwischen dem östlichen und dem westlichen subherzynen Harzvorland kommt durch Arealüberschneidungen von subkontinental verbreiteten Arten, zum Beispiel Frühlings-Adonisröschen, Diptam oder Weißes Fingerkraut, und subatlantisch orientierten Buchenwaldpflanzen wie Erdbeer-Fingerkraut, Waldgerste oder Wald-Schwingel zum Ausdruck. Neben verschiedenen Buchenwaldformen tritt besonders an den südexponierten Hängen ein Traubeneichen-Hainbuchenwald auf. Hier sind der Baumschicht Feld-Ahorn und Elsbeere beigemischt, und in der Bodenflora treten eindrucksvoll Türkenbund-Lilie und Vielblütige Weißwurz in Erscheinung. Weit verbreitet in der Strauchschicht des Gebietes ist der Seidelbast. Im Süden des LSG befindet sich ein Ahorn-Eschen-Gründchenwald, der einen besonders schönen Frühjahrsaspekt aufweist. Hohe Schlüsselblume, Hohler Lerchensporn, Märzbecher, Bären-Lauch und Aronstab bilden dann einen dichten Blütenteppich. Zahlreiche weitere bemerkenswerte Pflanzen, viele davon zählen in Sachsen-Anhalt zu den gefährdeten Arten, sind am Fallstein zu betrachten. So kommen Geflecktes, Stattliches und Purpur-Knabenkraut, Fliegen-Ragwurz, Gemeine Akelei, Weiße Waldhyazinthe und Fransen-Enzian vor. Die Wälder des Fallsteins werden von einer artenreichen Kleinvogelwelt bewohnt und zeichnen sich durch eine hohe Greifvogeldichte aus. Hier ist besonders der Rotmilan zu erwähnen, der im nördlichen Harzvorland weltweit seinen Verbreitungsschwerpunkt hat. In den Abendstunden kann man bei etwas Geduld auch den "Schnepfenstrich" beobachten, den Balzflug der Waldschnepfe. An den wenigen feuchten Stellen des Gebietes kommen Erdkröte, Gras- und Teichfrosch vor. Auch Blindschleiche und Zauneidechse gehören zu den Bewohnern des LSG. Besonders die oberen Lagen des Fallstein-Höhenzuges sind durch forstliche Nutzungen sehr eintönig geworden. An anderen Stellen setzten bereits umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Buchenverjüngung ein. Die bestehenden Laub-Nadelmischbestände sowie die kleinflächigen Nadelforste sind langfristig in naturnahe Laubwälder umzuwandeln. Die Waldgebiete des Fallsteins sind besonders für die Naturbeobachtung geeignet. Erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen verlangen eine besondere Rücksichtnahme. Sie bedürfen vor allem einer Abstimmung mit dem erforderlichen Ausbau von Wander- und Radwanderwegen. Durch das Waldgebiet des Fallstein führen Wanderwege, die auch mit dem Fahrrad befahren werden können. Der Verbindungsweg der Ortschaften Hessen und Rhoden durchquert das LSG im nördlichen Bereich. Den höchsten Abschnitt des Weges legt man durch das NSG „Großer Fallstein“ zurück, wo man am Fuß des Hohen Fallsteins vorbei bis auf 278 m über NN gelangt. Je nach Fahrtrichtung verläßt man bei zirka 210 m über NN am östlichen Rand beziehungsweise bei 220 m über NN am westlichen Rand das Waldgebiet und damit das Landschaftsschutzgebiet. Eine andere Möglichkeit, das LSG zu durchwandern oder mit dem Fahrrad zu erkunden, bietet sich in Nord-Süd Richtung von Veltheim nach Osterwieck. Vorbei am Veltheimer Friedhof erreicht man auf diesem Weg die Wald- und gleichzeitig LSG-Grenze, überquert bei 278 m über NN den Kamm des Fallsteins, der gleichzeitig Kreuzungspunkt mit dem Fahrradweg Hessen-Rhoden ist, und benutzt diesen in westliche Richtung, bis nach etwa 30 m ein Weg in südliche Richtung nach rechts abzweigt. Nach zirka 150 m verläßt man den Weg und begibt sich in südliche Richtung. Jetzt führen mehrere Wege deutlich abwärts, bis man schließlich Osterwieck erreicht, eine Stadt, in welcher sich ein Spaziergang durch den Stadtkern lohnt. Osterwieck Neben Goslar und Halberstadt liegt Osterwieck als eine der bedeutendsten Städte dieser Region zirka 2 km südlich des LSG an der Ilse. Vermutlich ist die Stadt, an der alten Handelstraße zwischen Halberstadt, Braunschweig und Hildesheim liegend, identisch mit dem um 780 unter Karl des Großen eingerichteten Missionsbistum Seligenstadt. Der Name Osterwieck wurde erstmals im Jahr 1073 urkundlich erwähnt. Obwohl das Bistum kurz nach 800 nach Halberstadt verlegt wurde, spielte Osterwieck wirtschaftlich weiter eine wichtige Rolle. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es in der Stadt zwei Kirchen, die Stephanikirche und die Nikolaikirche, um welche sich jeweils eine Siedlung etablierte. Ende des 15. Jahrhunderts wurde eine Mauer um diesen Stadtkern errichtet, die heute nur noch in kleinen Resten erhalten ist. Neben Goslar oder Quedlinburg gehört Osterwieck zu den Städten, in denen das niedersächsische Fachwerk des 16. und 17. Jahrhunderts noch an vielen Gebäuden erhalten ist. Anlaß für den Bau dieser Fachwerkhäuser war im Jahr 1511ein Brand. Der gesamte Stadkern steht unter Denkmalschutz. Von den 328 Gebäuden gelten 118 als Einzeldenkmal. Besucht man zum Beispiel Eulenspiegels Osterwiecker Adresse, Schulzenstraße Nr. 8, steht man vor einem Fachwerkhaus des Jahres 1534. Die närrische Bilderschrift vor dem Eingang versetzt den Besucher in die sagenhafte Welt des Till Eulenspiegel, der von der Magdeburger Ratslaube fliegen wollte, in Bernburg ein querulanter Turmwächter war und vor dem Halberstädter Dom mit Brot und in Quedlinburg mit Hühnern handelte. In der sachlichen Deutung der geschnitzten Bilder kann man auf dem Wappen eine Schere erkennnen, die auf die Schneiderherberge im Eulenspiegelhaus hindeutet. Ein weiteres Zeichen in Osterwieck nahe des Marktes zeigt Zweige, einen Warenballen, ein Faß, einen Ankter und den geflügelten Merkurstab, das Symbol der Kaufleute. In der heutigen Rössingstraße erbaute im Jahre 1579 Ludolph von Rössing den ”Bunten Hof”, von dem leider nur noch ein Flügel mit einem Treppentürmchen erhalten geblieben ist. Der Name erinnert an den Brauch, Fachwerkfelder ursprünglich mit Malereien zu verzieren. Die Wendeltreppe im Turm führt hinauf zum ”Rittersaal”, der nicht nur die Wohlhabenheit des Besitzers, sondern auch die Meisterschaft der Zimmerer zeigte. Doch darf der Besucher von den Fachwerkhäusern Osterwiecks keine allzubunten Farben erwarten, da damals Erdfarben wie dunkles Balkenbraun oder Schwarz, Lehmgelb und verhalten wirkendes Blau und Rot verwendet wurden. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts; © 2000; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband; © 2003; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISBN 3-00-012241-9; LSG "Waldgebiet Fallstein" Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Westlich von Berga und Kelbra erstreckt sich der Helmestausee, der vor über 30 Jahren vorrangig für den Hochwasserschutz gebaut wurde. Der Ersteinstau fand 1967 statt. Der Stausee und das westlich angrenzende Rückhaltebecken setzen sich im angrenzenden Thüringen fort. Der Stausee und der etwa 4 km lange Staudamm zwischen Berga und Kelbra bestimmen das Landschaftsbild in der Niederung der Goldenen Aue. Der Stausee ist ca. 700 ha groß, maximal nur 3,5 m tief und von fast dreieckiger Form. Bei Hochwasser kann sich die Fläche auf 1 400 ha ausdehnen. Dann werden weite Teile des landwirtschaftlich als Grünland genutzten Rückhaltebeckens überstaut. Das LSG liegt zwischen den Grundgebirgsaufragungen des Harzes und des Kyffhäusergebirges innerhalb der Helmeniederung, der Goldenen Aue, die durch Ablaugung von Salzgestein des Zechsteinuntergrundes entstand. Prägende tektonische Elemente sind am Ostrand des LSG die NNW-SSE gerichtete Thyratal-Störungszone und die Kelbraer-Störung am Südrand der Goldenen Aue. In dem morphologisch wenig gegliederten LSG wird der Festgesteinsuntergrund vollständig von pleistozänen Sanden und Kiesen sowie im südlichen Teil von braunkohleführenden Sedimenten des Tertiärs überdeckt. Die känozoischen Ablagerungen erreichen im westlichen Teil Mächtigkeiten bis 100 m.Darunter setzentiefgründig entfestigte Schluffsteine des Unte-ren Buntsandsteins ein, die ca. 200 m unter Gelände von Sulfat- und Karbonatgestein sowie Steinsalz der Zechstein-Serie unterla-gert werden.Im mittleren südlichen Abschnitt,nördlich der Numburg, können unter einer nur geringmächtigen quartären Lockergesteinsbedeckung direkt hochverkarstete Gipsgesteine der Werra-Folge anstehen. In diesem Bereich ereigneten sich insbesondere im Zeitraum zwischen 1988 und 1990 zahlreiche Erdfälle, nachdem der Stausee in den Absenkungstrichter des zwischenzeitlich eingestellten Sangerhäuser Kupferschieferbergbaues gelangte. Über die Erdfälle flossen erhebliche, montanhydrologisch nicht mehr beherrschbare Wassermengen (max.32 m3/min) den untertägigen Grubenbauen zu. Das LSG breitet sich in der Bodenlandschaft „Helme-Unstrutaue mit Goldener Aue“ aus. Mit der Bezeichnung „Goldene Aue“ wird die sehrhohe Ertragsfähigkeit der Böden in diesem Gebiet hervorgehoben. Die hier vorkommenden schluffig-tonigen Auenböden sind frische bis grundfrische Vegen, grund- und stauwasserbeeinflusste Gley- und Pseudogley-Vegen. Die breite Aue war noch im frühen Mittelalter vermoort. Nach der Trockenlegung durch die Holländer im 11. Jh. wurde auf den moorigen Böden noch eine tonige Auelehm-Schicht von 0,8 bis 1 m abgelagert, in der sich Gley-Pseudogleye bis Humusgleye bildeten. Gleye, Humusgleye und grundwasserbeherrschte Anmoorgleye finden sich heute in den zentralen, tiefsten Bereichen der Landschaft. Im Laufe der Zeit wurden in dieser Gegend zahlreiche Meliorationsmaßnahmen durchgeführt. In der Regel führte das zu Grundwasserabsenkungen, die Spuren in den Bodenprofilen hinterließen. Die Anlage des Helmestausees bewirkt in seiner näheren Umgebung eine Wiedervernässung der Böden. Eine Besonderheit in diesem LSG sind die Bittersalz-Quellen ander Numburg, einem heute unter Wasser stehenden Bauernhof. Im Umfeld der Quellen sind „Salzböden“ mit entsprechenden Pflanzengesellschaften entwickelt. Der Wasserhaushalt des Gebietes wird ausschließlich von der Talsperre Kelbra bestimmt. Die Stauhaltung dieses Gewässers und das auf den Tourismus und die Fischwirtschaft ausgelegte Betriebsregime prägen die hydrologischen Verhältnisse. Der Helmestausee Berga-Kelbra besitzt für den Vogelzug im Binnenland eine besondere Bedeutung. Mit der Veränderung der Zugwege des Kranichs entwickelt sich der Helmestausee seit etwa Anfang der 1990er Jahre zum wohl derzeit bedeutendsten Kranichrastplatz in Mitteldeutschland während des Herbstzuges. Die Entwicklung der maximalen Rastzahlen der letzten sechs Jahre soll das belegen: 1996 – 2 300, 1997 – 4 000, 1998 – 5 000, 1999 – 5 825, 2000 – 10 264, 2001 – 10 540! Im Jahre 1982 entstand im Bereich des Auwäldchens eine Graureiherkolonie, in der 1994 einmalig auch zwei Kormoranpaare einen Brutversuch unternahmen. Der Weißstorch nutzt das Gebiet als Nahrungsraum. Die Großseggenriede sind Lebensraum für Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn. Feuchtere Bereiche des Grünlandes nutzt die Bekassine zum Brüten, seltener erscheint hier auch der Wachtelkönig. Die Beutelmeise baut ihr hängendes Nest an den Zweigen der Weiden. Neben den speziellen Regelungen zum Bewirtschaftungssystem des Stausees, die aus Sicht des Vogelschutzes zu verbessern sind, ist das Schutzziel auch darauf gerichtet, naturnahe Uferabschnitte und uferbegleitende Vegetation zu sichern und damit wesentlich zum Schutz der Vogelwelt beizutragen. Das Grünland soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Dazu ist vor allem eine Extensivierung der Nutzung notwendig. Das LSG kann durch die Anlage von Gehölzen bereichert werden, ohne dabei jedoch den offenen Charakter des Vogelschutzgebietes zu beeinträchtigen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die Hamburger Geotope und deren Beschreibung.
Dieser WFS (WebFeatureService) Geotourismus, stellt die Geotourismuskarte im Maßstab 1:60 000 zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der INSPIRE-konforme Datensatz geogene Naturgefahren gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes Baden-Württemberg. Die Daten wurden nach wissenschaftlichen Kriterien für einen Übersichtmaßstab 1 : 50 000 erstellt. Der Datensatz beinhaltet die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz), Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken), setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine.
Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.
Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte ISH50 wurde auf Basis des Geotektonischen Atlas von Nordwestdeutschland 1:100.000 Salzstockhochlagen gekennzeichnet, in denen Salzgesteine oberhalb von -200 m NN – in wenigen Ausnahme oberhalb von -300 m NN – auftreten und von Grundwasser führenden Schichten umgeben sind. Hier können durch Auslaugung im Bereich des Salzspiegels flächenhafte Senkungen und durch Auslaugung im Bereich des Gipshutes Erdfälle entstehen. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).
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