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Nachhaltige Integrierte Farmsysteme für die Mitigation und Anpassung an den Klimawandel mit Kleinbauern in Indien, Teilprojekt 1

Bewertung der seismischen Gefährdung in der Niederrheinischen Bucht zur Nutzung von Tiefengeothermie, Teilvorhaben: Untersuchung und Steuerung der natürlichen und induzierten seismischen Verhältnisse am Geothermie- Standort Weisweiler

Grundlastfähige Energie- und Wärmegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen ist entscheidend für ein zeitnahes Erreichen der globalen Klimaziele. Die Tiefengeothermie kann sowohl Wärme als auch Strom unabhängig von Wetterbedingungen liefern und spielt somit eine Schlüsselrolle beim Vorantreiben der grünen Energiewende. Die Hauptfaktoren, die ein schnelleres Wachstum des Sektors der tiefen Geothermie verzögern, sind lange Amortisationszeiten und hohe sozioökonomische Risiken im Zusammenhang mit dem möglichen Auftreten von induzierter Seismizität. Um diese Risiken zu verringern, müssen geologische Unsicherheiten und die Gefahr von induzierter Seismizität minimiert werden. In diesem Projekt schlagen wir eine vollumfängliche seismotektonische Studie vor, die unter Verwendung von modernsten seismologischen und geomechanischen Arbeitsabläufen und Methoden neue Strategien zur Bewertung der seismischen Gefahren vor dem Betriebsbeginn entwickelt. Mit kontinuierlichen Daten der Bodenbewegungen, einem detaillierten Erdbebenkatalog, Bohrprotokollen, hydrogeologischen und gesteinsphysikalischen Parametern können wir verschiedenste Aspekte potentieller geothermischer Reservoirs quantifizieren und unter realistischen Bedingungen modellieren. Diese Untergrundmodelle erlauben anschließend Langzeitsimulationen der Spannungsveränderungen und Simulationen der seismischen Wellenausbreitung. Mit den entwickelten Arbeitsabläufen demonstrieren wir fiktive geothermische Standorte in der Niederrheinischen Bucht. Durch optimierte Standortauswahl auf Basis von probabilistischen Untergrundmodellen kann die Gefahr von induzierter Seismizität grundsätzlich reduziert werden. Die Ergebnisse dieses Projekts werden Investitionen in den Geothermiesektor auslösen und somit den Geothermiemarkt in Deutschland stärken und eine schnellere Expansion ermöglichen. Diese Entwicklung ist notwendig, um die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Agenda 2030 festgelegten Energieziele zu erreichen.

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 4258

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 4258

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 25832

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 3044 (25832)

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)

Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg - Anwendung

Die Badestellenkarte enthält aktuelle Angaben zur Badegewässerqualität für 2024 und zu ihrer Einstufung an den ausgewiesenen Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg. Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres werden die Daten und Informationen täglich aktualisiert. Neben den Angaben zu gesundheitlich relevanten mikrobiologischen Parametern und aktuellen Überwachungsergebnissen der Wasserproben wird auch über die aktuelle Sichttiefe, über mögliche Algenmassenentwicklungen oder Blaualgenbelastungen mit Warnhinweisen sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung der Badestelle wie z.B. Einrichtungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Gastronomie, sanitäre Einrichtungen und Abfallentsorgung informiert. Jede Badestelle ist mit einem Foto abgebildet. Die Badestellen und deren Umgebung können bis zu einer Auflösung der Topographischen Landkarte im Maßstab von 1:10.000 dargestellt und ausgedruckt werden.

Biodiversität im globalen Kontext

Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die biologische Vielfalt im Berliner Raum zu schützen und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das globale Artensterben. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist: Laut dem globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen weltweit um fast 70 % zurückgegangen. Bei der Förderung der biologischen Vielfalt spielen auch Städte eine wichtige Rolle. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. Politisch betrachtet ist Berlin in einem großen Rahmen aus globalen, internationalen, nationalen und lokalen Abkommen dazu verpflichtet, zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Mit dem Berlin Urban Nature Pact leistet Berlin einen aktiven Beitrag zur Förderung von Stadtnatur in Städten weltweit. Der Berlin Urban Nature Pact von 2024 unterstreicht die führende Rolle, die Städte und lokale Behörden beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bekämpfung des Klimawandels und für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger spielen. Das Abkommen ist darauf fokussiert, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmen mittels konkreter, lokaler Maßnahmen umzusetzen. Der Pakt definiert sieben Zielbereiche mit 28 formulierten Unterzielen, wobei sich die unterzeichnenden Städte verpflichtet haben, bis 2030 mindestens 15 von ihnen umzusetzen. Um die Ziele zu erreichen, setzt der Pakt auf die Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft und der Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Global Biodiversity Framework) ein zentrales Regelwerk, der 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) von 196 Staaten verabschiedet wurde. Er legt langfristige Ziele bis 2050 und 23 konkrete, handlungsorientierte Ziele bis 2030 fest. Ziel 12 fordert Städte wie Berlin auf, ihre Grünflächen- und Stadtplanung zu verbessern, um sowohl das menschliche Wohlergehen als auch die biologische Vielfalt zu fördern. Biodiversität ist außerdem in der Agenda 2030 fest verankert, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 17 Ziele für nachhalte Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden das Herzstück der Agenda: besonders SDG 14 („Leben unter Wasser”) und SDG 15 (“Leben an Land”) heben die Bedeutung der Biodiversität für eine nachhaltige Zukunft hervor und setzen klare Ziele für den Schutz von Meeres- und Landökosystemen sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Ramsar-Konvention von 1971 spielt eine weitere global bedeutsame Rolle für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und den Erhalt ihrer Biodiversität. Feuchtgebiete sind Lebensräume zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten, regulieren den Wasserhaushalt und spielen eine Schlüsselrolle bei der Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung. Die Konvention ist somit essenziell für den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt, die darauf angewiesen ist. Auf europäischer Ebene sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie zentrale Instrumente zum Schutz der Biodiversität in Europa. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk, ein europaweites Netz geschützter Gebiete, das bedrohte Arten und Lebensräume bewahrt. Diese Richtlinien fördern den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und tragen wesentlich dazu bei, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen und langfristige Lebensräume für gefährdete Arten zu sichern. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist eine tragende Säule des European Green Deals und zielt darauf ab, die Natur zu schützen und den Artenverlust zu stoppen. Sie wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %, das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 – was umgerechnet auf Einwohnerinnen und Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin bedeuten würde, sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen, was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie betont die Bedeutung von Städten wie Berlin und fordert sie auf, ehrgeizige Pläne für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als große Flächenreserve in den Blick genommen werden. 2024 hat die EU-Kommission außerdem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust von Biodiversität und die Degradierung natürlicher Lebensräume in Europa umzukehren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Renaturierung von Ökosystemen zu ergreifen, darunter Wälder, Feuchtgebiete und landwirtschaftliche Flächen. Artikel 8 adressiert städtische Ökosysteme und fordert, dass es ab 2030 einen positiven Trend bei der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der Baumüberschirmung gibt. Dadurch soll nicht nur die Artenvielfalt geschützt, sondern auch die Lebensqualität der Stadtbewohner verbessert und Städte widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Extremwetter gemacht werden. In Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das zentrale Gesetz für den Naturschutz und regelt den Schutz von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene. Es zielt darauf ab, die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme und die Vielfalt der Landschaften dauerhaft zu sichern. Durch Schutzmaßnahmen, die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Förderung nachhaltiger Landnutzung trägt das Gesetz entscheidend zur Erhaltung der Biodiversität und zur ökologischen Stabilität bei. Außerdem ist die neue Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030((NBS 2030)) richtungsweisend für Bundesländer und Kommunen. Sie wurde 2024 beschlossen und ist eine Weiterentwicklung der Nationalen Strategie von 2007. Die Umsetzung von 64 Zielen wird von einem Aktionsplan begleitet, der rund 250 Maßnahmen enthält, die zwischen 2024–2027 durchgeführt werden sollen. Auf Berliner Ebene ist das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) relevant, denn es schafft einen rechtlichen Rahmen für das Landesgebiet und beinhaltet Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der räumlichen Gesamtplanung. Zudem gibt es die Berliner Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern mit konkreten Maßnahmen für den Schutz von Wildbienen und Honigbienen. Zusammenfassend ist Berlin durch diese Strategie und die Einhaltung von internationalen, nationalen und lokalen Vorgaben verpflichtet, die biologische Vielfalt aktiv zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig verdeutlichen die Abkommen die wichtige Rolle von Städten bei der Förderung biologischer Vielfalt. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)

Submission under the United Nations Framework Convention 2025

As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( ⁠ ⁠ UNFCCC ⁠ ⁠ ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. Pursuant to Decision 24/CP.19, all Parties listed in ANNEX I of the ⁠ UNFCCC ⁠ are required to prepare and submit annual National Inventory Reports (NID) containing detailed and complete information on the entire process of preparation of such greenhouse - gas inventories. The purpose of such reports is to ensure the transparency, con sistency and comparability of inventories and support the independent review process. Veröffentlicht in Climate Change | 40/2025.

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Optimizing Water Allocation in Rural Areas of Lake Nasser - Upper Egypt (OWARA)

To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.

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