Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet.
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar. Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §2 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG). Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte. Maßstab: 1:5000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Vektordaten / Geometrien enthalten wissenschaftlichen Weiterbildungseinrichtungen sowie Weiterbildungseinrichtungen gemäß WBG des Landes Bremen. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Weiterbildungseinrichtung hinterlegt (wie Adressdaten, Profile der Einrichtungen, Träger der Einrichtungen sowie ISCED-2011 Level).
1890 - Scheitel: 06./07.09.1890, Durchfluss ca. 4.350 m³/s, Wasserstand von 8,37 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.
1845 - Scheitel: 31.03.1845, Durchfluss ca. 5.700 m³/s, Wasserstand von 8,77 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.
Die Vektordaten / Geometrien enthalten Schulstandorte der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, sowohl öffentlicher wie auch privater Träger. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Schule hinterlegt (wie z.B. Adressdaten, Schulform, Ganztagsschule und Art, Zusatzangebote, ISCED-2011 Level, etc.).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 138 |
| Kommune | 23 |
| Land | 138 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| Kartendienst | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 17 |
| unbekannt | 126 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 30 |
| offen | 126 |
| unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 159 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 73 |
| Bild | 1 |
| Datei | 65 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 26 |
| Webdienst | 92 |
| Webseite | 108 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 117 |
| Lebewesen und Lebensräume | 114 |
| Luft | 27 |
| Mensch und Umwelt | 167 |
| Wasser | 61 |
| Weitere | 166 |