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Elbe-Hochwasser 1890 - Ausdehnung bei 837 cm Pegel Dresden

1890 - Scheitel: 06./07.09.1890, Durchfluss ca. 4.350 m³/s, Wasserstand von 8,37 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.

Elbe-Hochwasser 1845 - Ausdehnung bei 877 cm Pegel Dresden

1845 - Scheitel: 31.03.1845, Durchfluss ca. 5.700 m³/s, Wasserstand von 8,77 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Forstgrundkarte des Landes Brandenburg (WMS)

Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar. Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §2 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG). Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte. Maßstab: 1:5000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Schulstandorte Land Bremen

Die Vektordaten / Geometrien enthalten Schulstandorte der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, sowohl öffentlicher wie auch privater Träger. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Schule hinterlegt (wie z.B. Adressdaten, Schulform, Ganztagsschule und Art, Zusatzangebote, ISCED-2011 Level, etc.).

Weiterbildungsstandorte Land Bremen

Die Vektordaten / Geometrien enthalten wissenschaftlichen Weiterbildungseinrichtungen sowie Weiterbildungseinrichtungen gemäß WBG des Landes Bremen. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Weiterbildungseinrichtung hinterlegt (wie Adressdaten, Profile der Einrichtungen, Träger der Einrichtungen sowie ISCED-2011 Level).

Basis-DLM

Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung (ETRS89/UTM) angegeben. Das Basis-DLM ist Bestandteil des ATKIS (Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems). Im Basis-DLM werden die realen Objekte der Landschaft sowie ergänzende Informationen zu Namen und Gebieten mit punkt-, linien- und flächenförmigen Objekten vektoriell modelliert. Dabei wird die Landschaft gemäß dem ATKIS Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) in Objekte strukturiert und durch Attribute differenziert. Das Basis-DLM ist zweidimensional und deckt die gesamte Landesfläche von Baden-Württemberg lückenlos ab. Ausgesuchte Objektarten (z.B. Verkehr, Infrastruktur usw.) werden mit höchster Priorität fortgeführt (Spitzenaktualität). Eine flächendeckende Grundaktualisierung erfolgt in einem dreijährigen Zyklus. Grundlage für die geometrische Erfassung der Vektordaten sind vor allem Digitale Orthophotos (DOP20 und DOP10), die Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) sowie georeferenzierte Unterlagen der jeweiligen Veränderungsverursacher (z.B. Bebauungspläne oder Straßenbaupläne). Die vorgegebene Genauigkeit von wesentlichen linearen Objekten (z.B. Straßen) liegt bei +/- 3 m. Die Lagegenauigkeit aller anderen Objekte soll mindesten +/- 15 m betragen. Mit seiner großen Informationsdichte und hohen geometrischen Genauigkeit lässt sich das Basis-DLM hervorragend für raumbezogene Fachaufgaben einsetzen. Die Definition der Inhalte (Objekt-, Attribut- und Wertearten), die Bildungsregeln und Konsistenzbedingungen sind im ATKIS®-OK Basis-DLM der AdV ( siehe www.adv-online.de). Baden-Württemberg führt die Daten im Anwendungsschema AAA AS7.1 entsprechend eines modifizierter OK Basis-DLM – BW (siehe www.lgl-bw.de)

ATKIS - DTK100 Land Bremen

Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet. ### Wichtige Information ### Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung der Digitalen Topographischen Karten in Bremen derzeit pausiert. Das bedeutet keinerlei Einschränkung für Sie! Digitale kartographische Produkte, basierend auf den neusten Geobasisdaten, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Besuchen Sie einfach: https://basemap.de für aktuelle Informationen. ### Stand 01.12.2023 ###

ATKIS - DTK50 Land Bremen

Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet. ### Wichtige Information ### Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung der Digitalen Topographischen Karten in Bremen derzeit pausiert. Das bedeutet keinerlei Einschränkung für Sie! Digitale kartographische Produkte, basierend auf den neusten Geobasisdaten, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Besuchen Sie einfach: https://basemap.de für aktuelle Informationen. ### Stand 01.12.2023 ###

ATKIS - DTK25 Land Bremen

Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-Basis-DLM und ALK-Gebäudedaten abgeleitet. ### Wichtige Information ### Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung der Digitalen Topographischen Karten in Bremen derzeit pausiert. Das bedeutet keinerlei Einschränkung für Sie! Digitale kartographische Produkte, basierend auf den neusten Geobasisdaten, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Besuchen Sie einfach: https://basemap.de für aktuelle Informationen. ### Stand 01.12.2023 ###

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