Das Projekt "Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..
Das Projekt "Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Allianzen für den Umweltschutz II: Transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Umwelt-/Sozialverbänden und Wissenschaft zu Fragen einer sozial gerechten Ressourcenwende" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V..Das Vorhaben knüpft an das Projekt 'Analyse der Möglichkeiten einer besseren Beteiligung von Umweltverbänden an Debatten und transdisziplinären Forschungen am Beispiel Ressourcenpolitik' (FKZ 3718 11 109 0) an. Ziel ist es, die Arbeit des erfolgreichen Netzwerks „Ressourcenwende“ weiter auszubauen und die Erfahrungen dieser Kooperationsform zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft für andere Prozesse aufzubereiten und nutzbar zu machen. Am Beispiel des Netzwerks Ressourcenwende soll eine Roadmap zur Verstetigung der Zusammenarbeit entwickelt werden, die anderen Netzwerken als Vorlage dienen kann. Die bestehenden strategischen Allianzen sollen ausgeweitet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Abbildung sozialer Perspektiven zu legen ist. Darüber hinaus sollen aus dem Netzwerk heraus transformative Projekte in Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt und angestoßen sowie neue Methoden und Ansätze erprobt und kommuniziert werden.
Mit Hilfe von Fachgutachten wird geprüft, ob das Gebiet schutzbedürftig ist, welche Schutzzwecke es erfüllen könnte, welche Ge- und Verbote festgelegt werden müssen und welche Pflegemaßnahmen notwendig sind. Eine Rechtsverordnung mit Karte und Begründung wird entworfen. Der Verordnungsentwurf wird den zuständigen Behörden zur Behördenbeteiligung und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Verbandsbeteiligung zugeleitet. Für die “Betroffenenbeteiligung” wird der Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt, worüber alle Betroffenen vorher im Amtsblatt und in den einschlägigen Tageszeitungen informiert werden. Sehen sie sich durch den Verordnungsentwurf in ihren Rechten eingeschränkt, können sie bei der Obersten Naturschutzbehörde ihre Anregungen und Bedenken vorbringen. Diese wägt die vorgebrachten Rechtspositionen, Interessen und Argumente mit den Anforderungen des Naturschutzes ab und ändert den Entwurf entsprechend. Die abschließende Rechtsprüfung nimmt die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung vor. Erst dann erlässt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats die Verordnung. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin tritt die Verordnung in der Regel am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Wendy Brandt Public Affairs Managerin in der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, Schwerpunkt Naturschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. „Nur gemeinsam schaffen wir ein klimaresilientes, grünes und nachhaltiges Berlin! Eine wachsende Bevölkerung, zunehmende Flächenkonkurrenzen und Extremwetterereignisse sind immens herausfordernd. Wir sollten uns stärker auf integrative Lösungsansätze in den einzelnen Stadtentwicklungsbereichen fokussieren, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sowie Kooperationen „über den eigenen Tellerrand“ eingehen. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats können verschiedene Blickwinkel in die Beratungsarbeit einfließen. E-Mail: wendy.brandt@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de
Die Untersuchungen aus 2013 bezogen sich auf die grundsätzliche Machbarkeit, die verkehrliche Notwendigkeit und die Finanzierbarkeit der neuen Straßenverbindung. Nach diesen Voruntersuchungen begann das eigentliche Planungsverfahren, in dem fachlich fundierte und rechtssichere Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erarbeitet und konsensfähige Lösungsansätze weiterentwickelt werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Feststellung des verkehrlichen Bedarfes gelegt sowie auf die vertiefte Untersuchung aller in Frage kommenden Streckenvarianten. Fest steht: Jede der noch zu untersuchenden Varianten berücksichtigt oder belastet Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und die Umwelt anders. Bedarfsfeststellung Variantenuntersuchung Umweltverträglichkeitsstudie Planfeststellung Ein großräumiger Bereich wird hinsichtlich Fahrzeugaufkommen, Leistungsfähigkeit (z. B. vorhandene Stausituationen), städtebauliche Weiterentwicklung (z. B. Einwohner, Arbeitsplätze) und Reiseziele überprüft. Das Angebot und die Nachfrage werden miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung beziffert die Anzahl von Kraftfahrzeugen/Werktag als ermittelten Bedarf. Es besteht eine hohe Verkehrsnachfrage für die TVO in relevanten Größenordnungen. Das Nutzungspotenzial der TVO wird im Zeitraum bis 2030 auf werktäglich zwischen 22.000 und 33.000 Kfz pro Werktag im Querschnitt abgeschätzt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen ergeben den Bedarf eines vierspurigen Querschnitts für die TVO. Für die konkrete Ausgestaltung der TVO sind verschiedene Varianten, z.B. in Bezug auf ihre konkrete Lage (Streckenführung), denkbar. Die Untersuchung aller Varianten erfolgt in Anlehnung an ein formelles und erprobtes Verfahren, das bekannt ist als: F ormalisiertes A bwägungs- und R angordnungsverfahren Im FAR, Stufe 1, werden alle potenziell geeigneten Varianten gesucht und deren Auswirkungen ermittelt. Alle in Frage kommenden Varianten werden nach ihren positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen verbal argumentativ beurteilt. Durch diesen Abwägungsvorgang erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Varianten, die dann einer vertiefenden Untersuchung zugeführt werden (FAR, Stufe 2). Im FAR, Stufe 2, werden die verbliebenen sinnvollen und zumutbaren Varianten planerisch intensiver geprüft, was auch jeweils die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Danach werden die verbliebenen Varianten paarweise mittels gewichteter Kriterien miteinander verglichen. Das Ergebnis aller Abwägungen führt zu einer Varianten-Rangfolge. In einem weiteren Schritt werden die Varianten einer Risikoabschätzung zur Gesamteinschätzung der Konfliktschwere im Bereich des Besonderen Artenschutzes unterzogen. Daraus ergibt sich eine weitere Rangfolge. Die Bewertungen der artenschutzexternen Belange und der Belange des Besonderen Artenschutzes werden in der Planerischen Gesamtentscheidung erläutert und führen damit zur Vorzugsvariante . Bewertung und Abwägung der Varianten Mit Stand März 2018 liegen wesentliche Unterlagen zur Bestimmung der Vorzugsvariante vor, die Bearbeitung soll bis Herbst 2018 abgeschlossen sein. Im Verlauf des bisherigen Prozesses hat es sich bewährt, den Planungsbeirat frühzeitig zu informieren. Eine Sitzung des Beirats fand deshalb Mitte April 2018 statt. Es werden außerdem die Umweltfachbehörden, die Umweltverbände und weitere Fachbehörden beteiligt. Alle Anregungen und Einwände werden geprüft und finden, soweit realisierbar, Eingang in die weiteren Planungen. Entscheidung für eine Vorzugsvariante Nach Auswertung der Kriterien des FAR-Verfahrens und unter Berücksichtigung der Belange des Besonderen Artenschutzes erfolgt die Querung des Berliner Außenringes tendenziell im räumlichen Bereich des Kombinationspunktes 3 (Lauchhammerstraße). FAR, Stufe 2, Besonderer Artenschutz, Planerische Gesamtentscheidung Im Ergebnis der Online-Beteiligung und der Beteiligung durch die Umweltfachbehörden und -verbände konnte im August 2019 die Variantenuntersuchung zur Findung einer Vorzugstrasse abgeschlossen werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsstudie handelt es sich um eine Umweltfolgenabschätzung. Untersucht wird, welche Auswirkungen durch ein Bauvorhaben für die Umwelt entstehen. Einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Umweltauswirkungen leistet die Umweltverträglichkeitsstudie vor allem in der Planungsphase des Variantenvergleichs. Denn zu diesem frühen Zeitpunkt bestehen die größten Möglichkeiten, potenzielle Konfliktschwerpunkte durch die Wahl einer entsprechenden Linienführung zu vermeiden oder zu mindern. Betrachtet werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die sogenannten Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Scoping Im ersten Bearbeitungsschritt wurde der Untersuchungsrahmen bestimmt. Unter Beteiligung der Umweltfachbehörden und der Umweltverbände wurde im Rahmen des Scoping-Termins am 03. Juli 2014 festgelegt, was in welchem Raum und auf welche Art untersucht wird. Ergebnis Die Ergebnisse des Scopings sind in der entsprechenden Scoping-Unterlage zusammengefasst. Sie bilden den Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie. Bestandserfassung und -bewertung Es wurden alle relevanten vorhandenen Bestandsdaten erfasst, wie z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan Lichtenberg, Landschaftsplan Unteres Wuhletal und sämtliche relevante Daten des Berliner Umweltatlas. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger umfangreiche eigene Erhebungen zu Biotopen und Tierarten im Gelände durchgeführt. Sämtliche erfasste Daten wurden in ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gutachterlich bewertet. Ergebnis Durch die Erfassung und Bewertung des Bestands ist es möglich, Konfliktschwerpunkte frühzeitig zu erkennen. Die Bestandsunterlage wurde vom Vorhabenträger den Umweltfachbehörden und den Umweltverbänden vorgelegt. Die Bestandsbewertung wurde bei der Festlegung der zu untersuchenden Varianten für die Tangentialverbindung Ost berücksichtigt. Im Anschluss wurden die von den Varianten ausgehenden Wirkungen auf die Schutzgüter prognostiziert und bewertet. Es wurde eine Rangreihung aus Umweltsicht vorgenommen. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sind in die Variantenuntersuchung 2. Stufe FAR eingegangen. Für den Planfeststellungsantrag wurde für die Vorzugsvariante ein sogenannter UVP-Bericht angefertigt. Für die ermittelte Vorzugsvariante wurden alle notwendigen Unterlagen als Antragsunterlage zur Planfeststellung erarbeitet und bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren Nach Vorliegen eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungs- und Vergabeunterlage erarbeitet und der Baubeginn kann erfolgen.
Das Factsheet fasst die Erkenntnisse der gleichnamigen Studie zusammen, welche sich im Schwerpunkt mit der Frage beschäfitgt, welchen Nutzen die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden bei der Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben für die Umwelt hat. Ein interdisziplinäres Forschungsteam aus den Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften führte dazu Wissen aus der Literatur mit neuen empirischen Erkenntnissen im Rahmen eines Wirkungsmodells zusammen. Zahlreiche der bisher eher theoretischen Thesen zu einer positiven Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Umweltschutz können nun auf eine umfassendere empirische Grundlage gestützt werden. Veröffentlicht in Texte | 32/2023.
Schüler:innen lernen politische Mitgestaltung kennen Das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an der Endlagersuche eignet sich besonders, um Schülern:innen politische Mitgestaltung und demokratische Prozesse näherzubringen. Die Schüler:innen können üben, verschiedene Perspektiven einzunehmen, zu argumentieren und sich zu einem polarisierenden Thema zu verständigen. Vertreter:innen des BASE beraten interessierte Lehrer:innen und Multiplikator:innen dazu am Messestand, gern auch per Mail an dialog@base.bund.de . Lehrer:innen können die Spielmaterialien und eine Handreichung zur Durchführung des Planspiels direkt am Messestand mitnehmen. Darüber hinaus informiert die BASE -Ausstellung suche:x über Hintergründe und den aktuellen Stand der Endlagersuche. Die Mitarbeiter:innen des BASE stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Unterrichtsmaterial am Messestand Beim Planspiel stellen Schüler:innen ein fiktives Dialogformat nach: Der Ort „Mitthausen“ liegt in einer Region, die als möglicher Endlagerstandort in Frage kommt. Schüler:innen nehmen die Rollen von Bürger:innen, Vertreter:innen von Kommunen, Umweltverbänden etc. ein und tauschen sich aus, welche Chancen und Herausforderungen eine Beteiligung an der Endlagersuche mit sich bringen. Die Spielmaterialien gibt es in der Version für die 9./10. Klasse und in der Version ab der 11./12. Klasse; spielbar ist das Planspiel für ca. 14 bis 26 Schüler:innen; die Spieldauer beträgt i.d.R. 180 Minuten. Die Spielmaterialien zum Planspiel und eine Handreichung finden Sie hier zum Download. 16.02.2023 Angebote für Schulen Das BASE auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart 07.03.2023 - 11.03.2023 Angebote für Schulen
Beschlüsse des 1. Forums Endlagersuche – Berücksichtigung und Erläuterung des BASE Auf dem Forum Endlagersuche am 20./21. Mai 2022 stand die aktuelle Arbeit der Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH im Fokus. Daneben wurden auch Beteiligungsfragen mit Blick auf die Arbeit des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) diskutiert. Expert:innen als auch Bürger:innen und kommunale Verantwortungsträger:innen sind hier miteinander ins Gespräch gekommen. Das Forum Endlagersuche ermöglicht der Öffentlichkeit Beteiligung in der aktuellen Phase der Endlagersuche. Die Mitwirkung schlägt sich u. a. nieder in Beschlüssen, die die Teilnehmenden zu einzelnen Fragestellungen fassen. Die Beschlüsse haben empfehlenden Charakter und richten sich an unterschiedliche Empfänger (Organisationen und Institutionen). Ziel und Wunsch ist es, dass die Ergebnisse von den Adressaten bei der weiteren Arbeit be- rücksichtigt werden. Das BASE beantwortet nachfolgend die gefassten Beschlüsse und Empfehlungen, die sich direkt oder indirekt an das BASE wenden. Hinweise und Erläuterungen finden sich zu folgenden drei Themenfeldern: a) b) c) Arbeitsfortschritt der BGE mbH: Das Themenfeld umfasst Beschlüsse zu fol- genden Anträgen: Antrag Nr. 13 „BASE-Stellungnahme zur rvSU-Methodik“, Antrag Nr. 6 „Workshop Zeitplan Verfahren StandAG“ und Antrag Nr. 14 „Ver- öffentlichung von Zwischenergebnissen“. Grenztemperatur: Das Themenfeld umfasst den Beschluss des Antrags Nr. 8 „Workshop 100-Grad Kriterium“. Beteiligung: Das Themenfeld Beteiligung umfasst Beschlüsse zu folgenden Anträgen: Antrag Nr. 3 „weitere Jugendbeteiligung“, Antrag Nr. 15 „Workshop Weiterentwicklung Öffentlichkeitsbeteiligung“, Antrag Nr. 9 „Organisations- büro“, Antrag Nr. 10 „Vertreter:innen aus Nachbarländern auf dem Forum End- lagersuche“ und Antrag Nr. 12 „Übersetzung, Wissenschaftskommunikation und Dokumentation“. Allgemeine Einführung: Stand des Verfahrens Der aktuelle Arbeitsfortschritt der BGE mbH auf dem Weg zu den Standortregionen wurde auf dem Forum Endlagersuche am 20./21. Mai 2022 reflektiert und diskutiert. Die Veranstaltung hat u. a. durch den Beschluss des Forums zum fehlenden Zeitplan deutlich gemacht, dass die Frage nach dem Projektfortschritt der BGE mbH und damit nach einer klaren zeitlichen Perspektive im Verfahren zunehmend an Relevanz ge- winnt. Wie die im Standortauswahlgesetz angelegte Zielstellung erreicht werden soll, bis zum Jahre 2031 eine Standortentscheidung herbeizuführen, ist vor dem aktuellen Ar- beitsstand der BGE mbH und der fehlenden zeitlichen Perspektive für den Vorschlag der BGE mbH für die Standortregionen und für das Verfahren insgesamt nicht nach- vollziehbar. Das BASE achtet auf die gesetzeskonforme und zielgerichtete Umsetzung des Standortauswahlverfahrens. Im Rahmen seiner aufsichtlichen Aufgaben hat das BASE die Vorhabenträgerin mehrmals dazu aufgefordert, einen Zeitplan vorzulegen. Datum 12. August 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 7 In welchem Zeitrahmen die Festlegung eines Endlagerstandortes nach aktuellem Stand erreichbar ist, liegt maßgeblich in der Hand der BGE mbH. Sowohl für den Fort- gang der Endlagersuche an sich als auch für eine zielgerichtete und breite Öffentlich- keitsbeteiligung ist es zentrale Grundlage, dass die Eingrenzung der Standortregionen zügig erfolgt (Abschluss der Phase 1). Erst mit dem Vorschlag der BGE mbH für die Standortregionen gemäß § 14 StandAG wird der Inhalt für die Beteiligung gemäß § 10 StandAG klar umrissen, umfassende Nachprüfmöglichkeiten sind vorgesehen. Auch rückt mit konkreten Vorschlägen für Standortregionen und der damit einherge- henden regionalen Betroffenheit im Verfahren die notwendige Aufmerksamkeit für das Thema wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Auf dem Weg dorthin schaffen Beteiligungs- und Informationsangebote des BASE als Träger des Öffentlichkeitsbeteiligung Nachvollziehbarkeit und Transparenz und unter- stützen gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft den Verfahrensfortschritt. Themenfeld 1: Arbeitsfortschritt der BGE mbH Beschluss zu Antrag Nr. 13: BASE Stellungnahme zur rvSU-Methodik (Adressat:in: BASE) „Mit dem Beschluss wird das BASE aufgefordert, in den nächsten Monaten zur rvSU- Methodik der BGE mbH Stellung zu nehmen.“ Der Wunsch nach einer Positionierung des BASE zum Arbeitsstand der BGE mbH wi- derspricht der Architektur und der vom Gesetzgeber beschlossenen Logik des Ver- fahrens, eine klare Trennung und Distanz zwischen Aufsicht und Vorhabenträgerin zu gewährleisten: Die BGE mbH arbeitet eigenverantwortlich als Vorhabenträgerin auf dem Weg hin zum ersten Meilenstein im Verfahren: dem Vorschlag der Standortregio- nen. Sie hat die notwendigen Ressourcen, um die eigenständige wissen- schaftliche Bewertung, Begleitung und Qualitätssicherung ihrer Arbeit, z. B. zur Methodenentwicklung in Form von Reviews, zu organisieren. Aufgabe des BASE ist es, zu gesetzlich definierten Zeitpunkten im Verfahren Ergebnisse der BGE mbH auf ihre Rechtmäßigkeit und fachliche Plausibilität zu prüfen. Eine erste Prüfung steht gemäß § 14 Standortauswahlgesetz erst mit dem Vorschlag zu den Standortregionen an. Eine vorweggenommene wis- senschaftliche Begleitung oder Qualitätssicherung der Arbeit der BGE mbH durch das BASE würde die Unabhängigkeit der fachlichen Prüfung unterlau- fen. Damit wäre auch die Glaubwürdigkeit des Standortauswahlverfahrens beschädigt, die sich auf eine klare Rollentrennung zwischen Aufsicht/Kon- trolle und Vorhabenträgerin stützt. Das BASE führt daher keine laufende wissenschaftlich-inhaltliche Prüfung der Arbeitsergebnisse der BGE mbH durch und wird auch keine Stellung- nahme zur Methodik der rvSU oder zu anderen Arbeitsständen abgeben. Auf Wunsch der BGE mbH berät das BASE die BGE mbH zu einzelnen Sachverhal- ten. Stattdessen bereitet das BASE die kommenden eigenen Prüfschritte vor und achtet darauf, dass eine frühzeitige, umfassende und systematische Infor- mation und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Außerdem prüft es die ge- setzeskonforme Umsetzung des Verfahrens durch die Vorhabenträgerin kon- tinuierlich, zum Beispiel in Form von aufsichtlichen Statusgesprächen. Sollte es zu der Überzeugung gelangen, dass die Vorhabenträgerin konkret und of- Seite 2 von 7 fenkundig gegen das Standortauswahlgesetz verstößt oder unmittelbar Ge- fahr läuft zu verstoßen, wird das BASE gegenüber der BGE mbH unmittelbar tätig. Beschluss zu Antrag Nr. 06 „gemeinsamer Zeitplan“ (Adressat:innen: BGE, Base, NBG, BMUV) und Nr. 14 „Veröffentlichung Zwischenergebnisse“ (Adressat:innen: BASE, BGE) Beschluss Nr. 06: „Die BGE und die anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens werden aufgefordert, gemeinsam einen Zeitplan für den weiteren Verlauf des Stand- ortauswahlverfahrens zu erarbeiten. Auf dem Weg dahin soll im Herbst 2022 unter dem Dach des neuen PFE ein Workshop stattfinden, auf dem Stellschrauben Abhän- gigkeiten, Ungewissheiten und Hinderungsgründe bei der Aufstellung eines Zeitplans benennt und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Ziel ist die Veröffentlichung einer 1. Version des gemeinsam erarbeiteten Zeitplans bis Ende 2022. Begründung: Institutionen müssen Personal und Kapazitäten planen, Bürgerinitiati- ven und Umweltverbände müssen Wissen und ehrenamtliches Engagement managen, Bundesländer und Zivilgesellschaft müssen ihre Mitwirkung zeitlich einordnen, Wis- senschaftler müssen Forschungsprojekte rechtzeitig anstoßen etc. Vor allem Beteili- gung braucht Zeit. Nur wenn ein übergeordneter Zeitplan vorliegt, können ausrei- chende Zeitfenster für Beteiligung vorgesehen und in den Gesamtablauf eingefügt werden. Ein erster Zeitplan kann weder präzise noch endgültig sein. Vielmehr ist er als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Damit der Prozess der schrittweisen Anpassung und Verfeinerung in Gang kommen kann, ist eine 1. Version noch im Jahr 2022 erfor- derlich.“ Mit Beschluss Nr. 14 wendet sich das Forum Endlagersuche an das BASE, „der BGE die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen auf dem Weg zu Standortregionen mind. einmal im Jahr zu ermöglichen.“ Die Rückmeldung des BASE zu den beiden Beschlüssen im Folgenden in Kombina- tion: Zeitplan Die zuvor erläuterte Eigenverantwortung der BGE mbH zieht nach sich, dass nur das Unternehmen selbst sein Vorgehen und seinen Zeitplan der Öffentlichkeit nachvoll- ziehbar darstellt und auch die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortaus- wahlverfahrens vorgenommenen Maßnahmen informiert. Liegt ein solcher Zeitplan der BGE mbH vor, können auf dieser Grundlage auch andere der im Beschluss angesprochenen Akteure – mit Blick auf ihre jeweilige Rolle im Ver- fahren – zu einem belastbaren Terminplan bis zum Abschluss des Verfahrens beitra- gen. Zwischenstände Die BGE mbH entscheidet im Rahmen ihrer Aufgaben eigenständig über ihre Kommu- nikation von Zwischenständen zu ihrem Arbeitsfortschritt. Das BASE begrüßt, dass die BGE mbH ihr Kommunikationskonzept zur Mitteilung von Arbeitsständen darlegen wird. Dies hat die BGE mbH auf ihrer Veranstaltung zur Online-Konsultation ihres Ar- beitsstandes am 27. Juni 2022 bekannt gegeben. Dabei ist zu beachten, dass Entschei- dungen über den Ausschluss von Gebieten nur vom Bundestag und nur zu den gesetz- lich festgelegten Meilensteinen getroffen werden können und bis dahin alle Zwi- schenergebnisse vorläufig sind. Seite 3 von 7
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Mobilitätsbeirat die Referentenentwürfe für zwei neue Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt: für die Themen „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diese beiden Bausteine ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und die Potenziale Neuer Mobilität im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt werden. Der Referentenentwurf definiert dabei klare Ziele und stärkt die Strukturen für eine moderne, stadtverträgliche Verkehrspolitik – dazu gehören die Einrichtung einer Berliner „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ inklusive einer koordinierenden Ansprechperson, die Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform, verbesserte Grundlagen für Planung und Steuerung sowie eine systematische Bedarfs- und Netzplanung. Die drei übergeordneten Ziele beim Wirtschaftsverkehr sind die Sicherung notwendiger Flächen etwa für den Warenumschlag, die Reduktion von Emissionen durch Verlagerung auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsträger oder Antriebe sowie die stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozessen durch Bündelung und zeitliche Flexibilisierung. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schiene sowie Wasserstraßen sollen erhalten oder reaktiviert, Umschlagplätze für neue Quartiere von vornherein eingeplant werden. Liefer- und Ladezonen erhalten Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze, für Großraum- und Schwertransporte soll ein Routennetz festgelegt werden. Zu den Zielen beim Thema Neue Mobilität gehören die Verringerung motorisierten Individualverkehrs, etwa durch Flächenumverteilung zugunsten des Umweltverbunds, aber auch mehr Flächeneffizienz bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten. Für neue Quartiere ist die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund von Anfang an sicherzustellen. Die Parkraumbewirtschaftung soll nicht nur ausgeweitet, sondern auch digitalisiert werden. Der Referentenentwurf wurde in einem aufwändigen Beteiligungs- und Diskussionsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem Mobilitätsverbände, Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der Mobilitätsbeirat hat nun im Rahmen der Verbändebeteiligung die Gelegenheit, Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Danach folgen das offizielle Mitzeichnungsverfahren und die Beschlussfassung im Senat. Im Frühjahr 2021 soll die Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, ÖPNV und Radverkehr – sind bereits im Juli 2018 in Kraft getreten, der vierte Teil zum Fußverkehr wird derzeit noch im Abgeordnetenhaus beraten.
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