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Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)

Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden

Bildung und Kapazitätsaufbau zu strategischen Planungen und Umweltprüfungen in zivilgesellschaftlichen Organisationen

Hintergrund und Zielsetzung des Vorhabens: Das Projekt zielt darauf ab, die Beteiligung und Mitgestaltung von Umweltverbänden an strategischen und weitreichenden Planungsprozessen und in Strategischen Umweltprüfungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zu analysieren und Strategien zu entwickeln, um diese zu stärken. Mit dem Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll in Planungsprozessen die Berücksichtigung von Umweltbelangen gestärkt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und von (Umwelt-)Verbänden ermöglicht werden. Die Relevanz SUP-pflichtigen strategischen Planungen und Strategien des Bundes und der Länder ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere im Kontext von Themen wie Energiewende (u.a. Carbon-Management-Strategie, Nationales Entsorgungs-programm, Raumordnung zur Ausweisung von Windenergieflächen), Ernährung (z.B. Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, Agrarstrategieplan) und Mobilität (z.B. Bundesverkehrswegeplan). Die verstärkte Nutzung der SUP in strategischen Entscheidungsprozessen und deren veränderte Rolle, insbesondere seit dem Inkrafttreten der geänderten Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED III), erfordert eine Anpassung der Planungspraxis und stellt neue Herausforderungen und auch Chancen, insbesondere für Umweltverbände, dar. Während die Umweltverbände lokal oft stark aufgestellt und verankert sind und eine Beteiligung bei Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu konkreten Projekten fest verankert ist, ist dies bei entscheidenden Weichenstellungen auf nationalen, landesweiten und regionalen Skalen und in entsprechenden Planungs- und Umweltprüfungsverfahren weniger der Fall. Das Projekt zielt daher darauf ab, Kapazitäten und Kompetenzen bei Umweltverbänden zum Thema SUP zu untersuchen und darauf aufbauend gezielt auszubauen, indem Schulungen und Informationsmaterialien zur SUP gemeinsam mit den Umweltverbänden entwickelt werden. Diese sollen die Umweltverbände in die Lage versetzen, aktiv an SUP-Verfahren teilzunehmen und umweltrelevante Belange in strategischen Entscheidungsprozessen einzubringen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Qualität der Entscheidungen zu steigern. Durch die Vernetzung der Umweltverbände und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices bei der Beteiligung in SUP-Verfahren sollen Synergien genutzt und die Effektivität der Einbindung der Umweltverbände in SUP-Verfahren verbessert werden.

Ressortforschungsplan 2024, Allianzen für den Umweltschutz II: Transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Umwelt-/Sozialverbänden und Wissenschaft zu Fragen einer sozial gerechten Ressourcenwende

Das Vorhaben knüpft an das Projekt 'Analyse der Möglichkeiten einer besseren Beteiligung von Umweltverbänden an Debatten und transdisziplinären Forschungen am Beispiel Ressourcenpolitik' (FKZ 3718 11 109 0) an. Ziel ist es, die Arbeit des erfolgreichen Netzwerks „Ressourcenwende“ weiter auszubauen und die Erfahrungen dieser Kooperationsform zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft für andere Prozesse aufzubereiten und nutzbar zu machen. Am Beispiel des Netzwerks Ressourcenwende soll eine Roadmap zur Verstetigung der Zusammenarbeit entwickelt werden, die anderen Netzwerken als Vorlage dienen kann. Die bestehenden strategischen Allianzen sollen ausgeweitet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Abbildung sozialer Perspektiven zu legen ist. Darüber hinaus sollen aus dem Netzwerk heraus transformative Projekte in Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt und angestoßen sowie neue Methoden und Ansätze erprobt und kommuniziert werden.

Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung

Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird mindestens eine Woche vorher in der Tagespresse, im Amtsblatt für Berlin und im Internet bekannt gegeben.

Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege

Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der Freien Universität Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002 bis 2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; von 1991 bis 2025 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: urbanes Grün, Umweltgerechtigkeit, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung. E-Mail: buchboehme@web.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011 bis 2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Prof. Dr. Susanne Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partnerinnen und Partnern leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Ronja Schoenau Studium der Geoökologie an der Universität Potsdam und Masterstudium Umweltplanung an der Technischen Universität Berlin. Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Mobilitätspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle). Aktuell als Public Affairs Managerin bei der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, im Bereich Umwelt, Energie und Klima. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Umweltschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. E-Mail: ronja.schoenau@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der Technischen Universität Berlin, seit über 20&nsbp;Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin

Stellungnahme von Milchindustrie-Verband e.V. zu Entwurf eines Verpackungsgesetzes

- die Stellungnahme von Milchindustrie-Verband e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Verpackungsgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Tangentiale Verbindung Ost – Planung

Die Untersuchungen aus 2013 bezogen sich auf die grundsätzliche Machbarkeit, die verkehrliche Notwendigkeit und die Finanzierbarkeit der neuen Straßenverbindung. Nach diesen Voruntersuchungen begann das eigentliche Planungsverfahren, in dem fachlich fundierte und rechtssichere Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erarbeitet und konsensfähige Lösungsansätze weiterentwickelt werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Feststellung des verkehrlichen Bedarfes gelegt sowie auf die vertiefte Untersuchung aller in Frage kommenden Streckenvarianten. Fest steht: Jede der noch zu untersuchenden Varianten berücksichtigt oder belastet Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und die Umwelt anders. Bedarfsfeststellung Variantenuntersuchung Umweltverträglichkeitsstudie Planfeststellung Ein großräumiger Bereich wird hinsichtlich Fahrzeugaufkommen, Leistungsfähigkeit (z. B. vorhandene Stausituationen), städtebauliche Weiterentwicklung (z. B. Einwohner, Arbeitsplätze) und Reiseziele überprüft. Das Angebot und die Nachfrage werden miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung beziffert die Anzahl von Kraftfahrzeugen/Werktag als ermittelten Bedarf. Es besteht eine hohe Verkehrsnachfrage für die TVO in relevanten Größenordnungen. Das Nutzungspotenzial der TVO wird im Zeitraum bis 2030 auf werktäglich zwischen 22.000 und 33.000 Kfz pro Werktag im Querschnitt abgeschätzt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen ergeben den Bedarf eines vierspurigen Querschnitts für die TVO. Für die konkrete Ausgestaltung der TVO sind verschiedene Varianten, z.B. in Bezug auf ihre konkrete Lage (Streckenführung), denkbar. Die Untersuchung aller Varianten erfolgt in Anlehnung an ein formelles und erprobtes Verfahren, das bekannt ist als: F ormalisiertes A bwägungs- und R angordnungsverfahren Im FAR, Stufe 1, werden alle potenziell geeigneten Varianten gesucht und deren Auswirkungen ermittelt. Alle in Frage kommenden Varianten werden nach ihren positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen verbal argumentativ beurteilt. Durch diesen Abwägungsvorgang erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Varianten, die dann einer vertiefenden Untersuchung zugeführt werden (FAR, Stufe 2). Im FAR, Stufe 2, werden die verbliebenen sinnvollen und zumutbaren Varianten planerisch intensiver geprüft, was auch jeweils die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Danach werden die verbliebenen Varianten paarweise mittels gewichteter Kriterien miteinander verglichen. Das Ergebnis aller Abwägungen führt zu einer Varianten-Rangfolge. In einem weiteren Schritt werden die Varianten einer Risikoabschätzung zur Gesamteinschätzung der Konfliktschwere im Bereich des Besonderen Artenschutzes unterzogen. Daraus ergibt sich eine weitere Rangfolge. Die Bewertungen der artenschutzexternen Belange und der Belange des Besonderen Artenschutzes werden in der Planerischen Gesamtentscheidung erläutert und führen damit zur Vorzugsvariante . Bewertung und Abwägung der Varianten Mit Stand März 2018 liegen wesentliche Unterlagen zur Bestimmung der Vorzugsvariante vor, die Bearbeitung soll bis Herbst 2018 abgeschlossen sein. Im Verlauf des bisherigen Prozesses hat es sich bewährt, den Planungsbeirat frühzeitig zu informieren. Eine Sitzung des Beirats fand deshalb Mitte April 2018 statt. Es werden außerdem die Umweltfachbehörden, die Umweltverbände und weitere Fachbehörden beteiligt. Alle Anregungen und Einwände werden geprüft und finden, soweit realisierbar, Eingang in die weiteren Planungen. Entscheidung für eine Vorzugsvariante Nach Auswertung der Kriterien des FAR-Verfahrens und unter Berücksichtigung der Belange des Besonderen Artenschutzes erfolgt die Querung des Berliner Außenringes tendenziell im räumlichen Bereich des Kombinationspunktes 3 (Lauchhammerstraße). FAR, Stufe 2, Besonderer Artenschutz, Planerische Gesamtentscheidung Im Ergebnis der Online-Beteiligung und der Beteiligung durch die Umweltfachbehörden und -verbände konnte im August 2019 die Variantenuntersuchung zur Findung einer Vorzugstrasse abgeschlossen werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsstudie handelt es sich um eine Umweltfolgenabschätzung. Untersucht wird, welche Auswirkungen durch ein Bauvorhaben für die Umwelt entstehen. Einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Umweltauswirkungen leistet die Umweltverträglichkeitsstudie vor allem in der Planungsphase des Variantenvergleichs. Denn zu diesem frühen Zeitpunkt bestehen die größten Möglichkeiten, potenzielle Konfliktschwerpunkte durch die Wahl einer entsprechenden Linienführung zu vermeiden oder zu mindern. Betrachtet werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die sogenannten Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Scoping Im ersten Bearbeitungsschritt wurde der Untersuchungsrahmen bestimmt. Unter Beteiligung der Umweltfachbehörden und der Umweltverbände wurde im Rahmen des Scoping-Termins am 03. Juli 2014 festgelegt, was in welchem Raum und auf welche Art untersucht wird. Ergebnis Die Ergebnisse des Scopings sind in der entsprechenden Scoping-Unterlage zusammengefasst. Sie bilden den Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie. Bestandserfassung und -bewertung Es wurden alle relevanten vorhandenen Bestandsdaten erfasst, wie z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan Lichtenberg, Landschaftsplan Unteres Wuhletal und sämtliche relevante Daten des Berliner Umweltatlas. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger umfangreiche eigene Erhebungen zu Biotopen und Tierarten im Gelände durchgeführt. Sämtliche erfasste Daten wurden in ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gutachterlich bewertet. Ergebnis Durch die Erfassung und Bewertung des Bestands ist es möglich, Konfliktschwerpunkte frühzeitig zu erkennen. Die Bestandsunterlage wurde vom Vorhabenträger den Umweltfachbehörden und den Umweltverbänden vorgelegt. Die Bestandsbewertung wurde bei der Festlegung der zu untersuchenden Varianten für die Tangentialverbindung Ost berücksichtigt. Im Anschluss wurden die von den Varianten ausgehenden Wirkungen auf die Schutzgüter prognostiziert und bewertet. Es wurde eine Rangreihung aus Umweltsicht vorgenommen. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sind in die Variantenuntersuchung 2. Stufe FAR eingegangen. Für den Planfeststellungsantrag wurde für die Vorzugsvariante ein sogenannter UVP-Bericht angefertigt. Für die ermittelte Vorzugsvariante wurden alle notwendigen Unterlagen als Antragsunterlage zur Planfeststellung erarbeitet und bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren Nach Vorliegen eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungs- und Vergabeunterlage erarbeitet und der Baubeginn kann erfolgen.

Katrin Eder: „Die Zukunft liegt nicht im Asphalt-Turbo“

Zur gestrigen Einigung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung erklärt Umweltministerin Katrin Eder „Der Beschluss ist eine politische Vollbremsung beim Naturschutz – und Vollgas für den Asphalt. Straßenbau und Versiegelung im Überholspur-Modus ersetzen keine echte Zukunftspolitik, die angesichts des Klimawandels vielmehr Entsiegelung, Schutz der Natur, Stärkung unserer Wälder und Versickerung von Wasser bräuchte. Beschleunigung um jeden Preis bei allen Projekten ist ein Rückschritt für Natur, Beteiligung und Rechtsstaat.“ Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder kritisiert insbesondere, dass große Infrastrukturvorhaben – selbst umstrittene Straßenneubauten – pauschal in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden sollen: „Wenn man alles priorisiert, hat man am Ende nichts priorisiert.“ Auch, dass künftig bei großen Bauprojekten keine Naturflächen als Ersatz mehr geschaffen werden sollen, sondern der Fokus ausschließlich auf Ersatzzahlungen gelegt wird, kritisiert Katrin Eder. „Hier wird ein Grundprinzip des Naturschutzes einfach abgeschafft.“ Eder weiter: „Ersatzgeld statt Ausgleichsflächen: Das ist moderner Ablasshandel. Die Bundesregierung plant: Wer Natur zerstört, soll sich künftig einfach freikaufen können. Mit Geld kann man Straßen bauen, aber keine Biotope zurückholen und wertvolle Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen und den Wasserrückhalt schützen, was für Rheinland-Pfalz besonders wichtig ist. Ersatzgeld statt echter Kompensation ist der Abschied vom Grundprinzip, dass Naturverluste vor Ort ausgeglichen werden müssen. Das ist bequem für Vorhabenträger – aber fatal für Tiere, Pflanzen und Biotope.“ Das angekündigte Naturflächengesetz war bereits wiederholt in der Diskussion: „Bisher wurde nie ein Vorschlag vorgelegt, was es genau beinhalten soll. Wenn der Plan sein soll, eine Vernetzung von starken Naturflächen in Deutschland herzustellen, dann wäre das grundsätzlich zu begrüßen, aber mir fehlt der Glaube, dass das ausgerechnet dieser Bundesregierung gelingen soll, die sich bisher nur mit dem Abbau des Umweltrechts hervorgetan hat. Und das alles wird dann garniert mit der Beschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten auch für unzählige Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die sich für Umwelt und unsere Natur einsetzen“, so Eder. Die Ministerin weiter: „Umweltverbände sind ein unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Kontrolle und Kultur. Wenn betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände nur noch mitreden dürfen, wenn sie im Verwaltungsverfahren das richtige Formular zur richtigen Minute eingereicht haben, ist das kein Bürokratieabbau, sondern Demokratieabbau. Schnelligkeit ersetzt keine Sorgfalt. Wer Einwendungen praktisch nur noch zulässt, wenn sie im Verwaltungsverfahren erhoben wurden, schließt große Teile der Zivilgesellschaft aus. Öffentliche Beteiligung ist ein demokratischer Prozess und kein Verwaltungsakt.“ Dieser Koalitionsbeschluss markiert für Eder eine gefährliche Verschiebung: „Obwohl der aktuelle UN-Bericht aufzeigt, wie dramatisch die Situation ist und wie wichtig es wäre, den Schutz der Natur für die Menschen zu stärken, plant die Bundesregierung ohne Beachtung der wissenschaftlichen Fakten: weg von Natur- und Klimaschutz, weg von Beteiligung, hin zu einem politischen Tunnelblick auf Beton, Asphalt und Tempo. Wir brauchen moderne Infrastruktur – aber nicht um den Preis von Naturzerstörung, Beteiligungsabbau und Priorisierung von Straßenprojekten.“

Stellungnahme von Verband d. Industriellen Energie- u. Kraftwirtschaft e.V. (VIK) zu Umsetzung des Übereinkommens von Minamata

- die Stellungnahme von Verband d. Industriellen Energie- u. Kraftwirtschaft e.V. (VIK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Umsetzung des Übereinkommens von Minamata" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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