Neue Broschüre des UBA zeigt: Klimabewusste Menschen können im Alltag der Politik vorausgehen Jeder und jede Deutsche verursacht im Durchschnitt rund elf Tonnen Treibhausgase im Jahr. Dies ist um ein Vielfaches zu hoch. Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80-95 Prozent gegenüber 1990 senken. Dies ist nur möglich, wenn klimabewusste Verbraucherinnen und Verbrauchern vorangehen und somit eine anspruchsvolle Klimaschutzpolitik unterstützen. Beim klimafreundlichen Konsum geht es nicht nur um „ein bisschen weniger“ Treibhausgase, sondern um anspruchsvollere Klimaschutzziele. Die neue Broschüre des Umweltbundesamtes ( UBA ) „Klimaneutral leben: Verbraucher starten durch beim Klimaschutz“ setzt hier in der Debatte um klimafreundlichen Konsum neue Akzente. Sie nennt für den Alltag die zentralen Stellschrauben mit großem Einsparpotenzial: Die so genannten „Big Points“ eines klimafreundlichen Konsums. UBA-Präsident Jochen Flasbarth betont: „Wir können schon heute wesentliche Bausteine eines klimaneutralen Lebens in unserem privaten Bereich umsetzen. Die neue Broschüre motiviert Bürgerinnen und Bürger, der Politik vorauszugehen. Sie gibt Anregungen und zeigt Möglichkeiten, immer mehr Menschen an ein klimabewusstes Verhalten heranzuführen.“ Fünf Personen befinden sich in der Broschüre auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben. Ob Sabine T., für die „Verzicht“ ein Fremdwort ist, oder Linus L., der für alltägliche Dinge keinen Kopf frei hat: Beide nutzen ihre Möglichkeiten für effektive Treibhausgasminderungen im Alltag auf die zu ihrem Lebensstil passende Art und Weise. Die Broschüre zeigt darüber hinaus, dass klimafreundlicher Konsum keine Privatangelegenheit, sondern Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung ist. Es gibt vielfältige Wege und Möglichkeiten, neben den eigenen CO 2 -Einsparungen, auch CO 2 -Einsparungen bei Anderen anzustoßen: Von der Beteiligung an erneuerbaren Energien über die Kompensationszahlung für den persönlichen CO 2 -Ausstoß bis hin zur Mitgliedschaft in einem Umweltverband. Der Erfolg im Klimaschutz wächst mit zunehmender Zahl der Menschen, die sich für ein klimafreundliches Leben in Deutschland engagieren.
Die Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ ist der Suche nach einem Standort für ein Endlager vorgeschaltet. Medienberichten zufolge ist der zweite für die Umweltverbände reservierte Platz vergeben. Nachdem die Umweltverbände zunächst geschlossen eine Beteiligung an der Kommission ablehnten, hatte der BUND im April entschlossen sich zu beteiligen. Anfang Mai bewarben sich die Umweltstiftung und die regionale Bürgerinitiative AufpASSEn. Den Zuschlag bekam die Umweltstiftung erteilt.
Das Factsheet fasst die Erkenntnisse der gleichnamigen Studie zusammen, welche sich im Schwerpunkt mit der Frage beschäfitgt, welchen Nutzen die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden bei der Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben für die Umwelt hat. Ein interdisziplinäres Forschungsteam aus den Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften führte dazu Wissen aus der Literatur mit neuen empirischen Erkenntnissen im Rahmen eines Wirkungsmodells zusammen. Zahlreiche der bisher eher theoretischen Thesen zu einer positiven Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Umweltschutz können nun auf eine umfassendere empirische Grundlage gestützt werden. Veröffentlicht in Texte | 32/2023.
Das Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als Heizsysteme auf Basis von Erdgas oder Heizöl. In Wohngebieten kann es durch Kaminöfen zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen - insbesondere dann, wenn viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen. Im Auftrag der Jury Umweltzeichen hat das Institut Ökopol, Hamburg, gemeinsam mit dem Deutschen Biomasse Forschungszentrum (DBFZ), Leipzig, neue Vergabekriterien für einen Blauen Engel für emissionsarme Kaminöfen für Holz entwickelt. Die Anforderungen wurden im Januar 2020 veröffentlicht (DE-UZ 212). Die Anforderungen für den Blauen Engel basieren auf Kaminofen-Emissionsmessungen im DBFZ und einer Prüfstelle sowie auf Fachgesprächen und Expertenanhörungen unter Beteiligung von Kaminofenherstellern und ihrer Verbände, Herstellern von Staubabscheidern und Partikel-Messgeräten, Umweltverbänden, Forschungsinstituten, zertifizierten Prüfstellen und Behörden. Der Anforderungskatalog beinhaltet eine Prüfmethode, die auch Emissionen während der Anzündphase und im Teillastbetrieb einschließt. Neben Staub, CO, NOx und organischen Verbindungen ist auch die Partikelanzahl zu messen. Gegenüber gesetzlichen Anforderungen müssen deutlich strengere Grenzwerte eingehalten werden. Eine automatische Luftregelung und ausreichende Bedienungsinformationen sorgen dafür, dass Fehlbedienungen minimiert werden. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz stellt somit die anspruchsvollsten Anforderungen zur Staubminderung an diese Anlagenkategorie verglichen mit freiwilligen Umweltzeichen, aber auch mit gesetzlichen Anforderungen. Quelle: Forschungsbericht
Die Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: Forschungsbericht
BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Abteilung B 11513 Berlin Per E-Mail an: @base.bund.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Steffen Kanitz Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen SG01101/2-1/36-2022#18 Datum und Zeichen Ihres Schreibens B 1 - BASE - BASE31142/004#0009 21.10.2022 Datum 27. Oktober 2022 Ihr Schreiben vom 21.10.2022 – Umgang mit den Beschlüssen des 1. Forum Endlagersuche Sehr geehrte , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.10.2022, in dem Sie um Rückmeldung zum Umgang der BGE mit den Beschlüssen des 1. Forums Endlagersuche bitten. Im Rahmen des 1. Forums Endlagersuche im Mai 2022 wurden insgesamt 15 Anträge von den Teilnehmenden eingereicht und 14 durch die abstimmungsberechtigten Teilnehmenden angenommen. Von diesen angenommenen Anträgen gab es einen der sich direkt an die BGE gerichtet hat und vier die mehrere Adressat*innen inklusive der BGE hatten. Die BGE gestaltet den Umgang mit den Ergebnissen des 1. Forums Endlagersuche sehr offen und im kontinuierlichen Austausch mit den Akteur*innen, so wie schon im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete begonnen. Mit der „Betrifft“- Veranstaltung am 27. Juni 2022 haben wir den Umgang mit den Anträgen aus dem 1. Forum Endlagersuche entsprechend dargelegt. Dieser offene und kontinuierliche Austausch ist uns wichtig, um zielführend, zeitnah und nachhaltig auf die Beschlüsse des 1. Forums Endlagersuche zu reagieren. Daher erfolgt in diesem Schreiben keine Stellungnahme zu den formulierten Empfehlungen des 1. Forums Endlagersuche, sondern ein Überblick über die Handlungsstränge zu den Ergebnissen. Nr. 002 | Adressat: BGE mbH | Antrag zur prozeduralen Veröffentlichung von ausgeschlossenen Gebieten "Das Forum Endlagersuche fordert die BGE auf bei der schrittweisen Eingrenzung geeigneter Gebiete, Gebiete oder Teiluntersuchungsräume, die sich nicht für eine „Endlagerung“ eignen, so früh wie möglich und im laufenden Prozess zu veröffentlichen. Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Es dürfen nicht erst mit der Bekanntgabe der Standortregionen in mehreren Jahren Gebietsausschlüsse bekanntgegeben werden, sondern immer schrittweise nach Möglichkeit mit dem Ende der jeweiligen Prüfschritte.“ Eine prozedurale Veröffentlichung von ausgeschlossenen Gebieten kann nicht durch die BGE erfolgen. Dies ist nicht die festgelegte Rolle der BGE im Standortauswahlverfahren und spiegelt auch nicht den Arbeitsstandcharakter, welcher nach jedem Prüfschritt im Zuge der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) steht. Uns ist bewusst, dass eine kontinuierliche Mitnahme der Öffentlichkeit auf dem Weg zu den Standortregionen essentiell für den erfolgreichen Verlauf des Standortauswahlverfahrens ist. Aus diesem Grund haben wir bereits im Zuge der Diskussionen rund um den Arbeitsstand der Methode zur Durchführung der rvSU unsere Überlegungen dargestellt, eine kontinuierliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zu planen, in Form von Gebieten, welche im Zuge der ersten beiden Prüfschritte der rvSU als nicht geeignet für den sicheren Einschluss von Radionukliden erscheinen. Wir sind stetig im Austausch mit den Akteur*innen im Standortauswahlverfahren, wie wir Arbeitsstände im Zuge der laufenden Arbeiten veröffentlichen können, und was genau diese Arbeitsstände sein können. Dabei haben wir auch die Idee entwickelt, die Diskussionen rund um unsere Arbeitsstände im Rahmen der rvSU auf jene Gebiete zu fokussieren, welche zum jeweiligen Arbeitsstand als besonders geeignet für den sicheren Einschluss der Radionuklide erscheinen. Diese Gebiete sind jene, welche nach dem Prüfschritt vier – sicherheitsgerichteter Diskurs – als sogenannte Kategorie A Gebiete hervorgehen und nach Abschluss der rvSU als Input in die erneute Anwendung de geoWK gehen. Beide möglichen Varianten für die Veröffentlichung von Arbeitsständen haben Vor- und Nachteile, welche wir derzeit BGE-intern und mit Akteur*innen im Verfahren diskutieren. Bei beiden Varianten muss kommunikativ immer klar sein, dass die Ergebnisse der rvSU erst nach Abschluss dieser feststehen und das die Ergebnisse der rvSU, der erneuten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und eventuell der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erst nach der Prüfung des Standortregionenvorschlags durch Ihr Haus und der Entscheidung durch den Gesetzgeber feststehen. Nr. 006 | Adressat: BGE, BASE, NBG, BMUV | Antrag Zeitplan erarbeiten „Die BGE und die anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens werden aufgefordert, gemeinsam einen Zeitplan für den weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens zu erarbeiten. Auf dem Weg dahin soll im Herbst 2022 unter dem Dach des neuen PFE ein Workshop stattfinden, auf dem Stellschrauben Abhängigkeiten, Ungewissheiten und Hinderungsgründe bei der Aufstellung eines Zeitplans benannt und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Ziel ist die Veröffentlichung einer 1. Version des gemeinsam erarbeiteten Zeitplans bis Ende 2022. Seite 2 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Begründung: Institutionen müssen Personal und Kapazitäten planen, Bürgerinitiativen und Umweltverbände müssen Wissen und ehrenamtliches Engagement managen, Bundesländer und Zivilgesellschaft müssen ihre Mitwirkung zeitlich einordnen, Wissenschaftler müssen Forschungsprojekte rechtzeitig anstoßen etc. Vor allem Beteiligung braucht Zeit. Nur wenn ein übergeordneter Zeitplan vorliegt, können ausreichende Zeitfenster für Beteiligung vorgesehen und in den Gesamtablauf eingefügt werden. Ein erster Zeitplan kann weder präzise noch endgültig sein. Vielmehr ist er als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Damit der Prozess der schrittweisen Anpassung und Verfeinerung in Gang kommen kann, ist eine 1. Version noch im Jahr 2022 erforderlich.“ Zu diesem Thema stehen wir mit den angesprochenen Adressat*innen sowie dem PFE bereits im Austausch. Die BGE wird im Vorfeld dieses jetzt für den 13.01.2023 geplanten Workshops des PFE eine entsprechende Diskussionsgrundlage veröffentlichen. Grundsätzlich teilen wir als BGE den Ansatz, eine Zeitplanung gemeinsam mit den Akteur*innen zu erarbeiten und im Sinne des lernenden Verfahrens entsprechend fortzuschreiben. Nr. 008 | Adressat: BGE, BASE u.a. | Antrag zum 100-Grad-Kriterium „Antrag zum 100-Grad-Kriterium (Grenztemperatur): Ich beantrage, noch im Jahr 2022 einen Workshop zum § 27 Abs. (4) StandAG (Temperatur-Kriterium) durchzuführen. Alle Akteure im Standortauswahlverfahren sind aufgefordert, daran teilzunehmen. Alle bis dahin vorhandenen wissenschaftlichen Gutachten, Studien und Empfehlungen sollten dabei offengelegt und gemeinsam mit der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden.“ Die Planung und Durchführung des beantragten Workshops im Frühjahr 2023 erfolgen derzeit durch das PFE und das BASE. Die BGE hat hierzu bereits in mehreren öffentlichen Veranstaltungen und Gesprächen mit den Akteur*innen eine aktive Beteiligung an diesem Workshop zugesagt. Mit Blick auf derzeit laufende Forschungsarbeiten zum Thema der derzeitig angenommenen Grenztemperatur von 100°C an der Endlagerbehälteroberfläche bat die BGE die benannten Ansprechpartner des PFE den Workshop zeitlich auf das Frühjahr 2023 zu legen, um die Ergebnisse dieser Arbeiten in die Diskussionen mit einbringen zu können. Nr. 012 | Adressat: BGE, BASE, NBG, Hochschulen oder weitere Akteure | Antrag Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen „Das Forum fordert die Akteure des Standortauswahlverfahrens auf, mehr Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen zu leisten, und die Anstrengungen zur Wissenschaftskommunikation und Wissenschafts-Didaktik zu intensivieren. Die Übersetzungsarbeit kann und sollte nicht von den ursprünglichen Autoren der Fachtexte, sondern von Seite 3 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Mobilitätsbeirat die Referentenentwürfe für zwei neue Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt: für die Themen „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diese beiden Bausteine ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und die Potenziale Neuer Mobilität im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt werden. Der Referentenentwurf definiert dabei klare Ziele und stärkt die Strukturen für eine moderne, stadtverträgliche Verkehrspolitik – dazu gehören die Einrichtung einer Berliner „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ inklusive einer koordinierenden Ansprechperson, die Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform, verbesserte Grundlagen für Planung und Steuerung sowie eine systematische Bedarfs- und Netzplanung. Die drei übergeordneten Ziele beim Wirtschaftsverkehr sind die Sicherung notwendiger Flächen etwa für den Warenumschlag, die Reduktion von Emissionen durch Verlagerung auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsträger oder Antriebe sowie die stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozessen durch Bündelung und zeitliche Flexibilisierung. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schiene sowie Wasserstraßen sollen erhalten oder reaktiviert, Umschlagplätze für neue Quartiere von vornherein eingeplant werden. Liefer- und Ladezonen erhalten Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze, für Großraum- und Schwertransporte soll ein Routennetz festgelegt werden. Zu den Zielen beim Thema Neue Mobilität gehören die Verringerung motorisierten Individualverkehrs, etwa durch Flächenumverteilung zugunsten des Umweltverbunds, aber auch mehr Flächeneffizienz bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten. Für neue Quartiere ist die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund von Anfang an sicherzustellen. Die Parkraumbewirtschaftung soll nicht nur ausgeweitet, sondern auch digitalisiert werden. Der Referentenentwurf wurde in einem aufwändigen Beteiligungs- und Diskussionsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem Mobilitätsverbände, Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der Mobilitätsbeirat hat nun im Rahmen der Verbändebeteiligung die Gelegenheit, Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Danach folgen das offizielle Mitzeichnungsverfahren und die Beschlussfassung im Senat. Im Frühjahr 2021 soll die Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, ÖPNV und Radverkehr – sind bereits im Juli 2018 in Kraft getreten, der vierte Teil zum Fußverkehr wird derzeit noch im Abgeordnetenhaus beraten.
Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird mindestens eine Woche vorher in der Tagespresse, im Amtsblatt für Berlin und im Internet bekannt gegeben.
Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Wendy Brandt Public Affairs Managerin in der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, Schwerpunkt Naturschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. „Nur gemeinsam schaffen wir ein klimaresilientes, grünes und nachhaltiges Berlin! Eine wachsende Bevölkerung, zunehmende Flächenkonkurrenzen und Extremwetterereignisse sind immens herausfordernd. Wir sollten uns stärker auf integrative Lösungsansätze in den einzelnen Stadtentwicklungsbereichen fokussieren, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sowie Kooperationen „über den eigenen Tellerrand“ eingehen. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats können verschiedene Blickwinkel in die Beratungsarbeit einfließen. E-Mail: wendy.brandt@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de
Mit Hilfe von Fachgutachten wird geprüft, ob das Gebiet schutzbedürftig ist, welche Schutzzwecke es erfüllen könnte, welche Ge- und Verbote festgelegt werden müssen und welche Pflegemaßnahmen notwendig sind. Eine Rechtsverordnung mit Karte und Begründung wird entworfen. Der Verordnungsentwurf wird den zuständigen Behörden zur Behördenbeteiligung und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Verbandsbeteiligung zugeleitet. Für die “Betroffenenbeteiligung” wird der Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt, worüber alle Betroffenen vorher im Amtsblatt und in den einschlägigen Tageszeitungen informiert werden. Sehen sie sich durch den Verordnungsentwurf in ihren Rechten eingeschränkt, können sie bei der Obersten Naturschutzbehörde ihre Anregungen und Bedenken vorbringen. Diese wägt die vorgebrachten Rechtspositionen, Interessen und Argumente mit den Anforderungen des Naturschutzes ab und ändert den Entwurf entsprechend. Die abschließende Rechtsprüfung nimmt die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung vor. Erst dann erlässt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats die Verordnung. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin tritt die Verordnung in der Regel am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 29 |
Land | 5 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 20 |
Text | 9 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 13 |
offen | 21 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 34 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 25 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 21 |
Luft | 14 |
Mensch & Umwelt | 34 |
Wasser | 12 |
Weitere | 31 |