Einräumung von Mitwirkungsrechten von Tierschutzvereinen und Befugnis zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung, Evaluierung und Bericht sowie Bewertung der Auswirkungen des Landesgesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) auf die Genehmigung von Tierversuchen, Situation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Dieser Datensatz enthält die vom Bund (Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zum angegebenen Zeitpunkt. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz in den bis zum 1. März 2010 geltenden Fassungen. Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist aufgeteilt: Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind sowie für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur in einem Bundesland tätig sind.
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten über die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände und Tierschutzverbände
Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Haltung von Sauen im Kastenstand, Verbot ganzjähiger Anbindehaltung von Rindern, Verbandsklage Tierschutz), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Amputations-Kürzen der Schwänze von Schweinen, Wildtiere im Zirkus, Kastrieren männlicher Ferkel, Enthornung von Kälbern, Taubenvergrämung), Eigenkontrollen - Tierschutzindikatoren (u. a. Qualzucht), Hundeführerschein junior, Transport von Tieren, Töten und Schlachten von Tieren (u. a. Schächten, Verfütterung lebender Futtertiere, Hahnenköpfen), Fischerei, Tierversuche, Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Tierschutzpreis), Tierschutzbeirat; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2016 und 2017
Im Forschungsvorhaben soll das Monitoring der Verbandsklagen von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen für den Zeitraum 1/24 bis 12/27 fortgeführt und damit die empirische Grundlage zur fortlaufenden Bewertung der Wirkung der Umweltverbandsklage sichergestellt werden. Parallel sollen neuere rechtliche Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene untersucht werden. Dabei sollen die Folgen laufender und anhängiger Rechtsprechung der deutschen Gerichte, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, und des EuGH zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten für Deutschland rechtswissenschaftlich bewertet werden. Unter dem gleichen Gesichtspunkt sollen auch die Folgen der Spruchpraxis des Aarhus Compliance Committees zur UN ECE-Aarhus-Konvention für Deutschland ausgewertet werden. Weiterhin sollen die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bewertet und mögliche in dem Gesetzgebungsverfahren aufgeworfene rechtliche Fragestellungen weiterentwickelt werden. Auf diesen Grundlagen sollen Vorschläge für den Bundesgesetzgeber zur Fortentwicklung des Verbandsklageinstrumentariums entwickelt werden. Zudem sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens durch die Fachöffentlichkeit validiert werden, insbesondere durch deren Präsentation und Diskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe 'Forum Umweltrechtschutz'
Wie viele Otter gibt es derzeit (etwa) in Bayern? Um wieviel Prozent hat der Bestand in den letzten zehn Jahren zugenommen? Kann man einer Population die eine solche Bestandszuwachsrate hat noch plausibel den Status gefährdet oder stark gefährdet zuordnen? Ist bei dieser Bestandsentwicklung der Schutzstatus 'streng geschützt' noch aufrechthaltbar? Könnte dieser Schutzstatus durch eine Verbandklage geändert werden?
Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 12 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Umweltschutz und Subsidiaritätsprinzip © 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 066/18[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 2 WD 8 - 3000 - 066/18 Umweltschutz und Subsidiaritätsprinzip Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 066/18 Abschluss der Arbeit: 6. Juli 2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 3 WD 8 - 3000 - 066/18 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Der Diskussionsbeitrag „Umweltschutz und Subsidiaritätsprinzip“ 4 2.1. Notwendige Strukturen 5 2.2. Mitentscheidungsrechte 6 2.3. Fazit 8 3. Mitwirkungsmöglichkeiten der Naturschutzverbände 9 3.1. Verbandsklage 9 3.2. Mitwirkung an Reallaboren und Citizen Science-Projekten 11
Zum 1. März 2010 sind Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vom 7. Dezember 2006 in Kraft getreten. Damit werden die bisher getrennten Anerkennungsverfahren nach Naturschutzrecht und UmwRG zusammengeführt. Über die Anerkennung, die Rechte nach UmwRG und nach Naturschutzrecht vermittelt, wird nun in einem einheitlichen Verfahren auf Grundlage des geänderten UmwRG entschieden. Die Anerkennung für Rechtsbehelfe nach UmwRG erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern und die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 UmwRG erfüllen. Darüber hinaus wird im Anerkennungsverfahren geprüft, ob eine Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert. Eine solche Feststellung im Anerkennungsbescheid vermittelt Vereinigungen die Rechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung. Die anerkannten Vereinigungen können nach UmwRG mittels Verbandsklage gegen bestimmte Umweltrechtsverstöße vorgehen, ohne dabei eigene Rechte geltend machen zu müssen. Im § 1 Abs. 1 UmwRG wird festgelegt, welche Entscheidungen Umweltvereinigungen genau angreifen können. Durch die neuen Absätze 2 und 3 in § 3 UmwRG ist die Zuständigkeit für die Anerkennung von Umweltvereinigungen, einschließlich Vereinigungen mit dem Schwerpunkt der Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgeht, vom Umweltbundesamt (UBA) auf die Landesbehörden übergegangen. In Sachsen-Anhalt ist dafür das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) zuständig. Bucher Querstraße 2 39590 Tangermünde Der Vorsitzende Dr. Peter Neuhäuser Tel.: 039362 81673 Fax: 039362 81674 E-Mail: Info(at)wildnis.info www.wildnis.info Letzte Aktualisierung: 14.08.2025
Ziel der Studie ist die Fortführung des Monitorings der Umweltverbandsklage von 2021-2023. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. und Prof. Dr. Schmidt die Erhebungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl, Klagegegenstände, Erfolgsquote sowie Anzahl der aktiv klagenden Verbände bei den Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Gerichtsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen erfahrene Rechtswissenschaftler*innen aktuelle Fragestellungen des Umweltrechtsschutzes untersuchten.
Ziel der Studie ist die Fortführung des Monitorings der Umweltverbandsklage von 2021-2023. Damit setzten das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. und Prof. Dr. Schmidt die Erhebungen seit Einführung der Umweltverbandsklage fort. So kann die Entwicklung der Zahl, Klagegegenstände, Erfolgsquote sowie Anzahl der aktiv klagenden Verbände bei den Umweltverbandsklagen gezeigt werden. Zudem wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen der Dauer von Gerichtsverfahren und dem Wegfall der Präklusion untersucht. Die Studie enthält außerdem mehrere Gutachten, in denen erfahrene Rechtswissenschaftler*innen aktuelle Fragestellungen des Umweltrechtsschutzes untersuchten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 46 |
| Land | 12 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 11 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 19 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 18 |
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|---|---|
| Geschlossen | 39 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 63 |
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| Datei | 13 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 46 |
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| Mensch und Umwelt | 62 |
| Wasser | 14 |
| Weitere | 64 |