Das Thema Natürliche Risikogebiete soll auf geogene Naturgefahren durch Subrosion/Verkarstung und Erdbeben hinweisen, ohne diese im Detail zu bewerten. Gefahrenhinweise auf seismische Ereignisse werden als Auszug aus dem Erdbebenkatalog Sachsen-Anhalt in Unterscheidung zwischen induzierten und tektonischen Beben dargestellt. Sie weisen einerseits auf tektonisch aktive bzw. gefährdete Bereiche und andererseits auf Spannungsbereiche anthropogener Natur hin. Die Datenebene "potenzielle Gefahrengebiete durch Subrosion" stellt Informationen über die Verbreitung der Gesteine im geologischen Untergrund bereit, die natürlichen Subrosionsprozessen unterliegen und gleichzeitig Auswirkungen auf die Erdoberfläche haben können. Dabei wurde vom oberflächennahen Ausstrich der betroffenen subrodierbaren Gesteine bis in eine Tiefe von ca. 100 Metern derselben ausgegangen, ohne eine Unterscheidung in Karbonat-, Sulfat- oder Chloridkarst vorzunehmen. Gleichzeitig wurde die Verbreitung bereits aufgetretener Ereignisse berücksichtigt. Die bereits aufgetretenen und erfassten Subrosionsereignisse (Erdfälle, Senkungen, Zerrspalteneinbrüche) werden als Einzelobjekte dargestellt. Hier sind sowohl rezente als auch fossile Ereignisse ohne Unterscheidung in einem Raster von 250 m enthalten.
Erdfallereignisse und bestimmte Geländeformen sind die an der Erdoberfläche sichtbaren Auswirkungen von Subrosionsprozessen im Untergrund. Sie geben unmittelbar Hinweis auf das Vorhandensein auslaugungsfähiger Gesteine. Die im Karstkataster des LAGB punkt- und flächenhaft dokumentierten Subrosionsereignisse (Erdfälle, Senkungen, Zerrspalteneinbrüche, Geländeformen) werden zusammenfassend maßstabsabhängig in einem fünfstufigen Raster mit 250 bis 5000 m Weite dargestellt. Hier sind sowohl rezente als auch fossile Ereignisse ohne Unterscheidung enthalten. Eine Klassifizierung der Flächenraster erfolgt entsprechend der Anzahl dokumentierter Ereignisse für jede Fläche.
Eine Brennstoffzelle als Primärenergiequelle mit einem Doppelschichtkondensator (Supercap) als Zwischenspeicher zu kombinieren ist ein vielversprechender Ansatz für zukünftige Elektrofahrzeuge. In Kooperation mit einem Fahrzeughersteller wurden verschiedene Strategien für ein Energiemanagement für die Kombination einer Brennstoffzelle mit einem Doppelschichtkondensatormodul entworfen und verglichen. Basierend auf der aktuellen Geschwindigkeit und Beschleunigung werden verschiedene Fahrzeugzustände bezüglich kinetischer Energie und Leistungsbedarf unterschieden. In Abhängigkeit von der verfügbaren Leistung von Supercaps und Brennstoffzelle wird eine optimale Leistungsaufteilung zwischen den beiden Energiequellen ermittelt. In Bremsphasen wird durch Rekuperation Energie zurückgewonnen und in den Supercaps gespeichert. Wenn die Supercaps vollgeladen sind oder ihre maximale Ladeleistung erreicht haben, übernehmen mechanische Bremsen die übrige Ladeleistung. Da diese Situation zu einem Energieverlust führt, sollte sie möglichst vermieden werden. Um immer die notwendige Beschleunigungsleistung und gleichzeitig auch ein Maximum an Rekuperation zu garantieren, wird der Ladezustand der Supercaps kontinuierlich und dynamisch an die kinetische Energie des Fahrzeugs angepasst. Verschiedene Strategien wurden in Matlab/Simulink mit einem Stateflow-Chart zur Abbildung der Zustände implementiert. Die verfügbare Supercapleistung wird mit Hilfe eines impedanzbasierten Modells für Supercaps berechnet. Mit diesen Strategiemodellen können die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Strategien verglichen und die Einflüsse von Parametern untersucht werden. Ziel eines Energiemanagements ist es, den Wasserstoffverbrauch zu minimieren und die notwendige Leistung zu jeder Zeit sicherzustellen. Bei der Bewertung der Strategien wird der Wasserstoffverbrauch, die verlorene Bremsenergie und eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung verglichen. Mit einer optimalen Strategie können bis zu 23 Prozent Wasserstoff während eines definierten Fahrprofils gespart werden.
Das Projekt ÖkoKauf der Stadt Wien hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Erstellung von ökologischen Kriterien, Pilotprojekte und durch Bewusstseinsarbeit das Beschaffungswesen im Magistrat Wien weiter zu ökologisieren. In diesem Rahmen widmete sich der Arbeitskreis 'Desinfektionsmittel unter der Leitung der Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) der Aufgabe, für Hygienefachleute ein Instrument zur Beurteilung der Auswirkungen von Desinfektionsmitteln auf Gesundheit und Umwelt zu erstellen. Das Österreichische Ökologie-Institut führte eine Daten- und Literaturrecherche durch, das Umweltbundesamt nahm ergän-zende ökotoxikologische Tests an Wirkstoffen und -produkten vor und 'die umweltberatung ermittelte stationsbezogene Desinfektionsmittelverbräuche in Wiener Krankenanstalten. Die Recherche- und Testergebnisse zu Desinfektionsmittelwirkstoffen und -produkten wurden in einer vom IFZ konzipierten und von der Magistratsabteilung 14 realisierten Datenbank zusammengefasst. Um die ökotoxikologischen Produkteigenschaften vergleichbar zu machen, wurde vom IFZ ein Bewertungsraster entwickelt und in die Datenbank integriert. Dabei werden nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit anhand von vier Wirkungskategorien erfasst: Akute Giftigkeit; Reizwirkung auf die Haut; Sensibilisierung, allergenes Potenzial sowie Erbgutschädigende, krebserzeugende und fruchtschädigende Eigenschaften. Zusammen mit der Berücksichtigung des Verhaltens in Oberflächengewässern (Abbauverhalten, Bioakkumulationspotenzial, Toxizität für Wasserorganismen) sowie dem Verhalten in Kläranlagen werden insgesamt sechs Bewertungszahlen generiert, die auf einer Skala von 1 (vernachlässigbar) bis 5 (sehr hoch) das gesamte Gefährdungsprofil des Stoffes beschreiben sollen. Das Gefährdungsprofil eines Handelsproduktes errechnet sich aus den Gefährdungsprofilen der darin enthaltenen Wirkstoffe anhand eines Algorithmus: Dabei wird die Annahme getroffen, dass die Produkteigenschaften von der Konzentration der darin enthaltenen Wirkstoffe abhängen. Bei der Bewertung ist außerdem zu gewährleisten, dass ein Wirkstoff mit einem hohen Gefährdungspotenzial angemessen berücksichtigt wird, auch und gerade wenn seine Konzentration im Produkt gering ist. In der Literatur wird dazu eine logarithmische Skalierung vorgeschlagen. Die Bewertung berücksichtigt derzeit die Wirkstoffe sowie Anwendungsverdünnungen. Die Zusammenfassung der Produkte in Verwendungs- bzw. Expositionskategorien ermöglicht letztlich eine vergleichende Bewertung. Da das Bewertungsraster gerade auf eine vergleichende Bewertung von Produkten abzielt, unterliegt er einer ständigen kritischen Diskussion, die auch häufig von den Herstellern geführt wird. Dieser Umstand sowie das Faktum von Produktlebenszyklen erfordern ein ständiges Update der in der Datenbank enthaltenen Informationen und eine Anpassung des Bewertungsmodells an den aktuellen Stand von Forschung sowie Standards der Stoff- und Produktpolitik.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die Hamburger Geotope und deren Beschreibung.
Dieser WFS (WebFeatureService) Geotourismus, stellt die Geotourismuskarte im Maßstab 1:60 000 zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Erdfallereignisse und bestimmte Geländeformen sind die an der Erdoberfläche sichtbaren Auswirkungen von Subrosionsprozessen im Untergrund. Sie geben unmittelbar Hinweis auf das Vorhandensein auslaugungsfähiger Gesteine. Die im Karstkataster des LAGB punkt- und flächenhaft dokumentierten Subrosionsereignisse (Erdfälle, Senkungen, Zerrspalteneinbrüche, Geländeformen) werden zusammenfassend maßstabsabhängig in einem fünfstufigen Raster mit 250 bis 5000 m Weite dargestellt. Hier sind sowohl rezente als auch fossile Ereignisse ohne Unterscheidung enthalten. Eine Klassifizierung der Flächenraster erfolgt entsprechend der Anzahl dokumentierter Ereignisse für jede Fläche.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 89 |
| Europa | 17 |
| Kommune | 15 |
| Land | 77 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 59 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 30 |
| unbekannt | 55 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 86 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 109 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 4 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 39 |
| Keine | 54 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 26 |
| Webseite | 45 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 135 |
| Lebewesen und Lebensräume | 140 |
| Luft | 71 |
| Mensch und Umwelt | 146 |
| Wasser | 93 |
| Weitere | 146 |