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Implementing GBF Target 16: Addressing biodiversity impacts of food consumption

Target 16 of the Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) urges national governments to reduce the global footprint of consumption. With the food sector driving biodiversity loss globally, sustainable food systems must become a policy priority. This policy brief offers key recommendations to decision-makers: It outlines actions to effectively promote nature-friendly food production practices, improve the availability of sustainable food options and encourage a voluntary shift towards low-meat and plant-based diets. The brief also highlights the need to reduce food waste and overconsumption as well as improve access to information. It emphasizes that while systemic changes are required, they must be implemented in an equitable manner to leave no one behind. This publication is a product of the working group “Biodiversity & Consumption” of the UNEP One Planet network’s Consumer Information Programme, with contributions from the Food Systems Programme. Its development was supported by the German Federal Agency for Nature Conservation (BfN) with funds from the German Environment Ministry (BMUV). The brief is an output of the project “Shaping nature-friendly consumption”, implemented by the Institute for Ecological Economy Research (IÖW) and the Institute for Energy and Environmental Research (ifeu).

Trinkwasser in Deutschland ist gut bis sehr gut

Qualitätsbericht für den Zeitraum 2005 bis 2007 veröffentlicht Trinkwasser aus den über 2.600 großen zentralen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland hat eine gute bis sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der zweite Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) über die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch”, der die Jahre 2005 bis 2007 betrachtet. Demnach halten die Anlagen zu mehr als 99 Prozent die strengen gesetzlichen Anforderungen ein. Grenzwertüberschreitungen in 1 bis 2 Prozent der Überwachungsmessungen zeigten sich über den gesamten Berichtszeitraum lediglich in den Untersuchungen auf coliforme Bakterien. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits vorher beobachteten rückläufigen Trend von 1,1 Prozent Grenzwertüberschreitungen im Jahr 1999 auf 0,08 Prozent im Jahr 2007 - wobei nur das Berichtsjahr 2006 diesen Trend kurzfristig unterbrochen hatte (1,3 Prozent). Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung - zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich” ist. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten sind. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind das ⁠ BMG ⁠ und das ⁠ UBA ⁠. Der Bericht basiert auf Messungen in allen 2.624 großen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland. Diese geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen rund 4,5 Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr und beliefern damit 65,5 Millionen Menschen, also 80 Prozent der deutschen Bevölkerung. Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren. 02.04.2009

Neue Ökodesign-Standards der EU für Haushaltsbacköfen treten in Kraft

Zum 20. Februar 2015 treten drei neue Ökodesign-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft, durch die der Verbraucher beim Kochen Energie und Geld sparen soll. Die Regelungen betreffen mit Strom oder Gas betriebene Haushaltsbacköfen, mit Strom oder Gas betriebene Kochfelder und Dunstabzugshauben. Sie bezwecken unter anderem eine höhere Energieeffizienz, transparentere Verbraucherinformationen sowie eine optimale funktionale Leistungsfähigkeit bei Dunstabzugshauben und einen möglichst geringen Verbrauch im Energiesparmodus. Die Regelungen gelten nicht für Produkte, die bereits im Handel sind, sondern nur für solche, die neu in Verkehr gebracht werden. Es wird erwartet, dass durch die drei Ökodesign-Maßnahmen die CO2-Emissionen von 2020 an um 1 Mio. Tonnen jährlich zurückgehen und die EU jährlich fast 5 Mio. Barrel Öl weniger einführen muss. Alle Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen zusammen sollen Schätzungen zufolge so viel Energie einsparen wie Italiens jährlicher Primärenergieverbrauch.

Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt

Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das ⁠ UBA ⁠ bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“  Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.

BMZ startet Online-Plattform für Textilsiegel

Das BMZ startete am 26. Februar 2015 das Onlineportal www.textilklarheit.de Über die Website können sich Konsumentinnen und Konsumenten über die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln für Textilien informieren. Die Seite ist Teil des Portals "siegelklarheit.de" der Bundesregierung. Dort werden künftig nicht nur Siegel für Textilien, sondern auch für weitere verbraucherrelevante Produktgruppen bewertet. Gleich beim Einkauf können sich die Konsumentinnen und Konsumenten auch mit der zugehörigen App "Siegelklarheit" informieren. Das Neue am Portal ist der hohe Detailgrad der Bewertung und zugleich die Bandbreite der Prüfung, die neben dem Kontrollsystem auch die Aspekte Umwelt und Soziales eines Siegels umfasst. An der Entwicklung von "siegelklarheit.de" sind die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Arbeit und Soziales sowie der Justiz und für Verbraucherschutz beteiligt.

Erste Erfolge für REACH

Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht ⁠ REACH ⁠ eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das ⁠ UBA ⁠ schlug als ersten ⁠ Stoff ⁠ für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Anthrazen ist ein ⁠ PBT ⁠-Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.

Deutsches Trinkwasser erhält Testnote „sehr gut“

Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das ⁠ BMG ⁠ und ⁠ UBA ⁠. Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.

Einführung eines freiwilligen Tierschutzlabels in Deutschland

Am 16. Januar 2013 stellten der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine neue freiwillige Tierschutz-Kennzeichnung vor. Zum Verkaufsstart von Produkten, umfasst das Tierschutzlabel zwei Stufen: Einstieg und Premium. Beide Stufen gibt es zunächst nur für Masthühner und -schweine. Die freiwillige Tierschutzkennzeichnung soll Verbrauchern helfen, Produkte, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden, zu erkennen. Die Tierschutzstandards des Labels sichern, dass während der landwirtschaftlichen Produktion die Tiere artspezifischen Verhaltensweisen nachkommen können. Das bedeutet für das Masttier, eine artgerechte Ausgestaltung der Ställe oder auch schonende und kurze Tiertransporte sowie zuverlässige Betäubung vor der Schlachtung. Außerdem sind die Gruppengrößen im Stall und die absolute Größe des Tierbestandes begrenzt.

Verbraucherfreundliche CO2-Kennzeichnung für neue Pkw muss endlich kommen

Verbraucher brauchen bessere Informationen Wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Pkw ausstößt, ist den Käufern eines Neuwagens oft nicht ersichtlich. Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet daher neue Kennzeichnungen für Pkw, die den Verbrauch sowie CO2-Ausstoß auf den ersten Blick verständlich machen. „Gerade jetzt hat die Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung neuer Pkw größte Bedeutung. Die seitens der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakete umfassen unter anderem eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen sowie eine Abwrackprämie für Altfahrzeuge und die Einführung einer CO2-bezogenen Kfz-Steuer ab Mitte 2009. Damit haben Autokäufer jetzt einen besonders großen Informationsbedarf in Hinblick auf effiziente Pkw”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Die bisherige Kennzeichnung zum Kraftstoffverbrauch und ⁠ CO2 ⁠-Emissionen neuer Pkw, die seit November 2004 in Deutschland Pflicht ist, beeinflusst die Entscheidung der Autokäufer bisher nur unwesentlich. Die Angabe der Verbrauchswerte in Liter pro 100 gefahrene Kilometer und des CO2-Ausstosses in Gramm pro Kilometer reicht nicht aus. Es fehlt eine verständliche und anschauliche Darstellung direkt am Fahrzeug mit Vergleichsangaben zu anderen Pkw, die der Einordnung dienen, wie effizient das Auto wirklich ist. Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger und damit CO2-emissionsarmer Pkw zu verstärken, erarbeitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (⁠ BMWi ⁠) eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung, deren Muster bereits für Glühlampen, Waschmaschinen und Kühlschränkegilt (siehe Abbildung). Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet den Vorschlag und tritt dafür ein, diese Kennzeichnung sofort verbindlich zu machen. Dessau-Roßlau, 30.01.2009

Strategies against obsolescence Ensuring a minimum product lifetime and improving product service life as well as consumer information

Studies on behalf of the German Environment Agency have shown, that most electrical appliances are being used for a decreasing amount of time than 10 years ago. Products that are replaced before they reached optimal product life-time or usage time (so-called obsolescence), lead to an increasing loss of resources and volume of waste. For this reason the German Environment Agency recognizes the need for action and has developed recommendations in a position paper on the basis of these studies. Veröffentlicht in Position.

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