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LfULG - Informations- und Servicestelle Großenhain

Die Aufgabenschwerpunkte der ISS Großenhain mit Fachschule für Landwirtschaft umfassen: - Umsetzung zahlreicher Ausgleichs-, Prämien- und Fördermaßnahmen für den Agrarbereich, - Mitwirkung beim Vollzug verschiedener Fachgesetze, - produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft und im Gartenbau auf der Grundlage von Fachgesetzen und im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung (Cross Compliance), - sozio-ökonomische bzw. Beratung von existenzgefährdeten Betrieben, - berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, - fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie - Ernährungsvorsorge und -sicherstellung.

Ressortforschungsplan 2024, Digitale Informationen zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktwahl im Onlinehandel für Verbraucher*innen

Per Mausklick verfügbare Informationen aus dem Internet bestimmen bereits zunehmend die Informationsgewinnung und das Konsumverhalten von vielen Millionen Nutzer*innen in Deutschland. Das Internet ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die auf der Suche nach Orientierungshilfen und konkreten Handlungsempfehlungen sind. Dabei stehen einerseits Nutzer*innen vor der Herausforderung, die online abrufbaren Inhalte einzuordnen und selbstständig zu beurteilen, ob sie seriös und vertrauenswürdig sind. Zum anderen gilt es, den Nutzer*innen ein gutes Informations-Angebot zu liefern. Sind die Informationen beispielsweise einfach und schnell auffindbar, vernetzt, aktuell, relevant, sind alle relevanten Aspekte abgedeckt und für verschiedene Zielgruppe entsprechend aufbereitet? Am 24.02.2016 verabschiedete das Bundeskabinett das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“ (NPNK). In Kapitel 3.3 ist die zentrale Bedeutung von Verbraucherinformationen dargestellt und der Ausbau von Informationsangeboten wie dem UBA-Verbraucherportal "Umweltbewusst leben" (mittlerweile "UBA-Umwelttipps") und Steigerung des Praxisbezugs von Informationen zum nachhaltigen Konsum explizit als Maßnahmen festgehalten. Dieses Vorhaben soll einerseits aufzeigen, welche Defizite es im deutschsprachigen, digitalen Informationsangebot zu nachhaltigem Konsum und nachhaltigem Onlinehandel gibt und Lösungen aufzeigen, wie vorhandene digitale Informationsangebote verbessert und miteinander vernetzt werden und eine höhere Reichweite und Sichtbarkeit bekommen können.

Genehmigungsbescheid der Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, auf Ihrer Webseite haben Sie einen Genehmigungsbescheid für die Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH (Am Möllenberg 3-9, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme) veröffentlicht, datiert auf den 1. November 2018 (sh. https://lfu.brandenburg.de/daten/i/ied-anlagen/LDS/5061_2970000-0001-GB1-01_11_18.pdf). Die mit der Genehmigung einhergegangene Erhöhung der Schlachtkapazität hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Entscheidung im Jahr 2021 untersagt und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Bitte teilen Sie mir mit, welcher Genehmigungsbescheid (mit Angabe des Datums) aktuell für die erlaubte Schlachtkapazität der Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH (Am Möllenberg 3-9, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme) maßgeblich ist. Sofern es sich um einen anderen als den oben verlinkten Bescheid handelt, teilen Sie mir bitte mit, ob dieser ebenfalls über Ihre Webseite veröffentlicht ist. Sofern nicht veröffentlicht, bitte ich um Übermittlung des Bescheids. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Air Defender 2023

die angefertigten Gutachten darüber, die die umweltrelevante Vertretbarkeit der Militärübung "AirDefender 23" bestätigt, bzw., die belegen, dass die geplante Militärübung umweltpolitisch vertretbar ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Air Defender 2023

die Gutachten, welche die umweltrelevante Vertretbarkeit der Militärübung "AirDefender 23" bestätigen, bzw. belegen, dass die geplante Militärübung umweltpolitisch vertretbar ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Digitale Verbraucherinformationen zu nachhaltigem Konsum, Produktwahl und Kreislaufwirtschaft im Onlinehandel

Der Bericht untersucht, wie Verbraucher*innen digitale Informationen zu nachhaltigem Konsum nutzen und wie Angebote der Kreislaufwirtschaft im digitalen Raum sichtbarer und nutzbarer gemacht werden können. Eine Literaturanalyse, Interviews und ein Expert*innen-Workshop zeigen: ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ spielt im digitalen Alltag bislang eine untergeordnete Rolle. Preis, Bequemlichkeit und Verfügbarkeit dominieren. Der Bericht richtet sich an Politik, Forschung und Praxis und gibt konkrete Empfehlungen zur Förderung nachhaltiger Konsumentscheidungen in digitalen Umgebungen. Veröffentlicht in Texte | 110/2025.

Flotte Berlin e.V.: Keine Gewährleistung der zivilrechtlichen Leihvertragssicherheit und des Datenschutzes bei der Ausleihe von Lastenfahrrrädern?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO (Abteilung I/Referat I) Sehr geehrte Frau Senatorin Bode, bitte senden Sie mir Folgendes, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht. Ihre Senatsverwaltung fördert mich öffentlichen Mitteln den Verein Flotte e.V. des ADFC Berlin für die Bereitstellung von kostenfreien Lastenfahrrädern, die an verschiedenen Standorten in Berlin für BürgerInnen bereitstehen. Interessierte für eine Ausleihe müssen sich zuvor bei der Flotte Berlin anmelden und ein Konto anlegen. Über den Buchungskalender können sie dann ein Lastenrad verbindlich buchen. Grundlage hierfür bildet dann ein Leihvertrag. Die Ausgabe- und Rückgabe-Standorte stellen dann die Lastenräder für die Abholung und Rückgabe zur Verfügung und kontrollieren die ordnungsgemäße Rückgabe. Fragen: 1. Seit wann erhält die Flotte Berlin e.V. welche Förderungen mit welchen Qualitätsanforderungen und wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen durch Ihre Senatsverwaltung? 2. Erhält die Flotte Berlin e.V. auch noch von weiteren Stellen öffentliche Zuwendungen und wenn ja, von wem? 3. Hat die Senatsverwaltung, im Rahmen der Förderung durch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, eine Dienst-, Fach-, Rechtsaufsicht oder eine andere Art von Aufsicht über die Flotte Berlin e.V. als Zuwendungsempfänger? 4. Nimmt die Senatsverwaltung Beschwerden von AusleiherInnen entgegen und wenn ja, wie ist das interne verwaltungsrechtliche Procedere? 5. Hat die Senatsverwaltung im Zuge der Bewilligung der Förderung für die Flotte Berlin e.V. juristisch geprüft: - ob zwischen der Flotte Berlin e.V. und den AusleiherInnen ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis i.S. § 598 BGB zustande kommt? - welchen Rechtsstatus die Ausgabe-/Rückgabe-Standorte für die Lastenräder in diesem Leihvertragsverhältnis mit der Flotte Berlin e.V. haben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Rindermastanlage Wichmannsdorf

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Barkow (Abteilung T2) hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass aktuell für die Rinder-Anlage in Wichmannsdorf ein Antrag auf Änderung einer Genehmigung und eine Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG vorliegen. Der Antrag auf Änderung der Genehmigung wird im Referat T13 des LfU (<<E-Mail-Adresse>>), die Änderungsanzeige im Referat T22 (<<E-Mail-Adresse>>) bearbeitet. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: den vollständigen Antrag auf Änderung, die vollständige Änderungsanzeige und alle internen und externen Korrespondenzen und Stellungnahmen zu diesen Vorgängen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Gesellschaftlicher Dialog und Qualitätssicherung bei der Nutzung von Recyclingholz entlang der Wertschöpfungskette

Das Ziel des Projekts Altholzdialog ist es, wissenschaftlich basierte Handlungsempfehlungen hinsichtlich Qualitätssicherung und Verbraucheraufklärung zur Steigerung der stofflichen Verwendung von Altholz zu entwickeln. Erreicht wird dies durch die Untersuchung von Entscheidungsszenarien, die sich am Qualitätsverständnis und dem Einfluss des Altholzeinsatzes auf die Kosten entlang der Wertschöpfungskette orientieren. Da Altholz fast ausschließlich in der Spanplattenproduktion stofflich eingesetzt wird, fokussiert sich das Projekt auf diesen Werkstoff. Durch die dialogorientierte Einbindung aller relevanten Akteure der Wertschöpfungskette (Entsorgung und Recycling, Holzwerkstoff- und Möbelherstellung und Endverbraucher) wird die Praxis bestmöglich abgebildet und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen erlauben einen realitätsnahen Ansatz zur Steigerung der Verwendung von Altholz. Das Projekt Altholzdialog soll die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen schaffen, die Nutzungsdauer der Ressource Holz im Stoffkreislauf durch einen wiederholten stofflichen Einsatz von Altholz zu verlängern, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu erzeugen. Letztlich soll der Wert der nachwachsenden Ressource Holz als wertvoller Rohstoff, den es auch bei wiederholter Nutzung zu schätzen gilt, in der Gesellschaft gesteigert werden.

Gesellschaftlicher Dialog und Qualitätssicherung bei der Nutzung von Recyclingholz entlang der Wertschöpfungskette, Teilvorhaben 1: Qualitative und quantitative Endverbraucheruntersuchungen für den zirkulären Einsatz von Altholz in Möbeln

Das Ziel des Projekts Altholzdialog ist es, wissenschaftlich basierte Handlungsempfehlungen hinsichtlich Qualitätssicherung und Verbraucheraufklärung zur Steigerung der stofflichen Verwendung von Altholz zu entwickeln. Erreicht wird dies durch die Untersuchung von Entscheidungsszenarien, die sich am Qualitätsverständnis und dem Einfluss des Altholzeinsatzes auf die Kosten entlang der Wertschöpfungskette orientieren. Da Altholz fast ausschließlich in der Spanplattenproduktion stofflich eingesetzt wird, fokussiert sich das Projekt auf diesen Werkstoff. Durch die dialogorientierte Einbindung aller relevanten Akteure der Wertschöpfungskette (Entsorgung und Recycling, Holzwerkstoff- und Möbelherstellung und Endverbraucher) wird die Praxis bestmöglich abgebildet und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen erlauben einen realitätsnahen Ansatz zur Steigerung der Verwendung von Altholz. Das Projekt Altholzdialog soll die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen schaffen, die Nutzungsdauer der Ressource Holz im Stoffkreislauf durch einen wiederholten stofflichen Einsatz von Altholz zu verlängern, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu erzeugen. Letztlich soll der Wert der nachwachsenden Ressource Holz als wertvoller Rohstoff, den es auch bei wiederholter Nutzung zu schätzen gilt, in der Gesellschaft gesteigert werden.

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