<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> So behalten Sie den Überblick beim nachhaltigen Konsum und vergrößern dauerhaft Ihre persönliche Wirkung beim Klimaschutz: <ul> <li>Senken Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck geldsparend mit Effizienzmaßnahmen, wirksam mit Blick auf die Big Points und dauerhaft durch die Gestaltung Ihrer Alltagsstrukturen.</li> <li>Lassen Sie Ihr Geld für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> arbeiten durch klimafreundliche Geldanlagen und Spenden für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz.</li> <li>Seien Sie Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld.</li> <li>Ermitteln Sie Ihren Status Quo in Form einer persönlichen CO2-Bilanz mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-CO2-Rechner und leisten Sie verantwortungsbewusst einen Klimabeitrag für in der Vergangenheit verursachte Treibhausgasemissionen. </li> </ul> Gewusst wie <p>Es gibt unzählige Tipps und Ideen, wie wir einen persönlichen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> leisten können. Das macht es ganz schön schwierig, den Überblick zu behalten und sich nicht im Klein-Klein zu verzetteln. Welches sollte der nächste Schritt sein? Wie kann ich meine Wirksamkeit vergrößern? Und wie erreichen wir das anspruchsvolle Ziel eines klimaneutralen Lebens? Mit den folgenden Basisstrategien für einen nachhaltigen Konsum und ein klimaneutrales Leben behalten Sie den nötigen Überblick und steigern Ihren Impact. Sie erleben höhere Selbstwirksamkeit und schaffen die Voraussetzung für mehr Gelassenheit im klimafreundlichen Alltag.</p> Mit Energieeffizienz viel Geld sparen <p>Das Gleiche tun wie zuvor, nur mit weniger Aufwand – das ist die Grundidee der Effizienz. Und damit können Sie vor allem dort, wo Energie verbraucht wird, sehr viel Geld sparen. Zusätzlich zum Kaufpreis eines energiebetriebenen Produkts oder einer Investition ins Haus summieren sich im Laufe der Jahre Energiekosten, die den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen können. Das Einsparpotenzial liegt in einem Haushalt bei mehreren hundert Euro und mehr pro Jahr. Es lohnt sich deshalb, die durch den Kauf beeinflussten zukünftigen Energiekosten genau zu prüfen („Lebenszykluskosten“): Ob beim Duschkopf oder bei der Haussanierung, bei Haushaltsgroßgeräten oder beim Autokauf. Bedenken Sie dabei, dass heutige Investitionen in höhere Energieeffizienz immer auch eine Versicherung gegenüber steigenden Energiepreisen in der Zukunft sind. Die Energieverbrauchskennzeichnung macht es bei vielen Produkten sehr leicht, die energieeffizienteste Variante zu finden. Eine erste Ideenliste für lohnende Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/eu-label_nicoelnino_fotolia_95320048_m.jpg"> </a> <strong> Durchblick beim Energieverbrauch mit der EU-Energieverbrauchskennzeichnung </strong> Quelle: NicoElNino / Fotolia Mit Big Points tonnenweise CO₂ vermeiden <p>Worum würden Sie sich eher bemühen: um 1 Euro oder 1 Million Euro zu bekommen? Unsere Alltagserfahrungen machen uns die Antwort leicht und lassen uns sofort die Größe des Unterschieds spüren. Bei der Umweltrelevanz fällt uns diese Bewertung hingegen schwer. Dabei bewegt sich die Wirksamkeit von allgemein vorgeschlagenen Umwelttipps (z. B. im Hinblick auf das CO2-Einsparpotenzial) in dieser Spannbreite von 1 zu 1 Million. Während eine Salatgurke ohne Plastikfolie oder ein eingesparter Coffee-to-go-Becher wenige Gramm CO2 einsparen, können die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, eine Investition in erneuerbare Energien oder eine Spende für Klimaschutzprojekte schnell eine Tonne (d. h. 1 Million Gramm) und mehr CO2 pro Jahr einsparen. </p> <p>Der Blick auf die Big Points, die zentralen Stellschrauben eines nachhaltigen Konsums, ist deshalb für effektives Handeln zwingend: Energieerzeugung, Heizung und Warmwasser, Auto und Flugreisen sowie der Konsum tierischer Produkte. Dazu gehören auch Themen des sogenannten Handabdrucks wie Geldanlagen, Spenden oder persönliches Engagement (siehe unten). Mit wenigen solcher Big Points können wir im Durchschnitt unseren CO2-Fußabdruck sogar dauerhaft halbieren (siehe Abbildung). Nehmen Sie deshalb bei Ihrem Engagement für Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> die Big Points in den Blick und vermeiden Sie so tonnenweise CO2 und andere Umweltwirkungen. Weitere Materialien hierzu finden Sie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/wirkung">Denkwerkstatt Konsum</a> oder beim <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_bigpoints_fussabdruck_2026.png"> </a> <strong> Mit Big Points den Fußabdruck halbieren </strong> <br> <p><strong>Große Wirkung, kleiner Fußabdruck:</strong> Schon gewusst? Mit gezielten Veränderungen wie dem Umstieg auf Ökostrom, E-Auto oder Carsharing lässt sich die persönliche Klimabilanz massiv entlasten.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Mit cleveren Alltagsstrukturen Klimaschutz leicht machen <p>Wir müssen „einfach nur daran denken“ und können „ohne viel Aufwand“ oder „in nur wenigen Minuten“ viel Gutes für die Umwelt tun – so der Grundtenor vieler Umweltratgeber. Die Alltagserfahrung lehrt uns hingegen, dass jahrzehntelang eingefahrene Routinen, Alltagshektik und vielfältige, oft konkurrierende Zielsetzungen unsere guten Vorsätze immer wieder zunichtemachen können. Die Strategie aus diesem Dilemma lautet: Weniger sich selbst, denn die Alltags- und Entscheidungsstrukturen so ändern, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zum Normalfall wird. Klimaschutz passiert dann quasi automatisch, ohne dass wir ständig explizit daran denken müssen. Das funktioniert beim energieeffizienten Kühlschrank oder dem gedämmten Haus, bei der Monatskarte für den ÖPNV oder der LED-Leuchte, bei der Carsharing-Mitgliedschaft oder dem E-Auto, beim Ökostrom-Bezug, dem Balkonkraftwerk oder dem grünen Girokonto: Einmal umgesetzt, dauerhafte Klimaschutzwirkung. </p> <p>Diese Strategie erfordert zwar anfangs durchaus einen mehr oder weniger großen Aufwand. Dieser ist aber klar zeitlich begrenzt und Sie können danach einen großen Haken setzen. Im Ergebnis entlasten Sie damit Ihren Kopf und Ihren Alltag und gleichzeitig verstetigen und vergrößern Sie Ihren Klimaschutz-Impact. Auch Grundsatzentscheidungen wie z. B. für einen vegetarischen oder veganen Ernährungsstil oder für den Bioladen als zentrale Einkaufsstätte können in diesem Sinne entlastend gegenüber täglichen Einzelentscheidungen wirken. Weitere Infos finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alltagsstrukturen-gestalten">Denkwerkstatt Konsum</a>.</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Clever entscheiden, wirksam handeln: Mit wenig Aufwand viel fürs Klima tun <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> muss nicht kompliziert sein. Viele Entscheidungen treffen wir nur einmal – und sparen damit im Alltag langfristig CO₂. Dieser Erklärfilm zeigt, wie wirkungsvoll einfache Maßnahmen sein können: etwa ein Sparduschkopf, effiziente Elektrogeräte, ein Konto bei einer nachhaltigen Bank oder ein eigenes Balkonkraftwerk.</p> <p>Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> Mit klimafreundlicher Geldanlage in die Zukunft investieren <p>Eine nachhaltige, klimafreundliche Geldanlage gibt es in allen Risikokategorien: Vom einfachen Girokonto, über den abgesicherten Sparbrief bis hin zu risikobehafteteren Aktienfonds oder Direktbeteiligungen. Legen Sie deshalb Ihr Geld gemäß Ihres persönlichen Anlage- und Risikoprofils nachhaltig und klimafreundlich an. Das ist in doppelter Hinsicht besonders wirksam für den Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>:</p> <ul> <li>Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Der Umbau hin zu einer klimaneutralen und zukunftsfähigen Gesellschaft benötigt Geld. Mit Ihrer nachhaltigen Geldanlage unterstützen und ermöglichen Sie diesen Umbau direkt und profitieren gleichzeitig vom Zinsertrag.</li> <li>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt insbesondere für Kohlekraftwerke, aber auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es für den Klimaschutz, dass heute kein Geld mehr in umwelt- und klimaschädliche Investitionen fließt.</li> </ul> <p>Sie entscheiden, welcher Bank Sie Ihr Geld für welche Investitionen anvertrauen. Legen Sie für diese Entscheidungen Ihre persönlichen Werte zugrunde, die ihnen auch gesellschaftlich und politisch wichtig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/nachhaltige-geldanlage">Nachhaltige Geldanlage</a>“. </p> Spenden für den Klimaschutz <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben benötigen geeignete gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Starke Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse für Umwelt- und Klimaschutz, informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und realisieren Natur- und Umweltschutzprojekte vor Ort. Für diese Arbeit benötigen sie nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen.</p> <p>Mit Ihrer Spende für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vergrößern Sie somit die Reichweite und die Wirksamkeit Ihres Handelns. Mit regelmäßigen Beiträgen in Form z. B. einer Mitgliedschaft verringern Sie für sich selbst den Entscheidungsaufwand (siehe oben: „Alltagsstrukturen klimafreundlich gestalten“) und ermöglichen gleichzeitig den Organisationen eine höhere Planungssicherheit. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/spenden-fuer-den-umwelt-klimaschutz">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>“. </p> Mit persönlichem Engagement Steine ins Rollen bringen <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben sind keine Privatangelegenheit, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie benötigen deshalb nicht nur das Mitmachen, sondern auch das Vormachen und Weitersagen. Ob Fahrradtasche, Carsharing-Auto oder Solaranlage: Das vorgelebte und sichtbare Beispiel motiviert zum Nachmachen. Gute Ideen und Anregungen lassen sich im Familien- und Freundeskreis austauschen oder im Verein, am Arbeitsplatz oder in der Wohneigentümergemeinschaft einbringen. Durch zivilgesellschaftliches und politisches Engagement kann Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in der Breite der Bevölkerung verankert werden. Auf diese Weise können Sie oft viel größere Umweltentlastungen als nur bei sich selbst erreichen. </p> <p>Seien Sie deshalb Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld. Dabei gilt auch bei dieser Strategie: Jeder und jede hat unterschiedliche Möglichkeiten, Kompetenzen und Zeitressourcen beim persönlichen Engagement. Bleiben Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und achten Sie auf ausreichend Selbstfürsorge und Regeneration bei Ihrem Engagement. </p> Mit der persönlichen CO₂-Bilanz Prioritäten setzen <p>Wo stehen wir mit unseren Anstrengungen beim nachhaltigen Konsum und beim Versuch klimaneutral zu leben? Bei der Vielzahl an Konsumentscheidungen, die wir ständig treffen, ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> gibt es ein einfaches Tool, mit dem Sie Ihre persönliche CO2-Bilanz erstellen und so eine erste Antwort auf diese Frage erhalten können. Der Rechner fokussiert methodisch bedingt v. a. auf den persönlichen Fußabdruck („CO2-Einsparung bei mir“) und berücksichtigt nur wenige Handlungsmöglichkeiten im Sinne des Handabdrucks („CO2-Einsparung mit und bei anderen“). Trotzdem ist er ein wichtiges strategisches Werkzeug: Was sind meine persönlichen Big Points? Wo liegen meine zentralen Handlungspotenziale? Wie stehe ich mit meinen Klimaschutzbemühungen im Vergleich zum deutschen Durchschnitt? Testen Sie es aus, geben Sie Ihrem Klimaengagement eine ehrliche Grundlage und finden Sie Ihren nächsten persönlichen Big Point auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben. </p> Mit Klimabeiträgen Verantwortung übernehmen <p>Mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von rund 9,8 t CO2e in Deutschland sind wir noch weit vom Ziel eines klimaneutralen Lebens, d. h. von netto-null Treibhausgasemissionen entfernt. Wir müssen deshalb auch beim nachhaltigen Konsum verstärkt über „Tonnen“ und nicht über „Gramm“ oder „Kilogramm“ an CO2-Vermeidung sprechen. Mit dem Konzept des Klimabeitrags (ehemals „freiwillige CO2-Kompensation“) gibt es die Möglichkeit, durch Spenden für spezifische Klimaschutzprojekte tonnenweise CO2-Vermeidung anzustoßen. Wenn Sie dabei auf die Qualität der Klimaschutzprojekte und auf vertrauensvolle Anbieter achten, ist dies eine sehr gute Möglichkeit, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> weltweit solidarisch und effektiv voranzubringen und gleichzeitig Verantwortung für die mit dem eigenen Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen zu übernehmen. Als Orientierung für die Höhe des Klimabeitrags bietet sich der persönliche Fußabdruck an. Dieser misst die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen i.d.R. des vergangenen Jahres, die wir aus individuellen, sozialen, gesellschaftlichen oder anderen Gründen letztlich nicht vermeiden konnten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>.</p> Was Sie sonst noch tun können: <ul> <li><strong>Bleiben Sie mit unseren sechs Daumenregeln entscheidungsfähig.</strong> „Weniger Konsum ist mehr Umweltschutz“, „Produkte möglichst lange nutzen“, „Reparieren statt neu kaufen“, „Nutzen statt besitzen“, „Wärme effizient nutzen“ und „Mehr pflanzenbasiert, mehr Bio“. Diese Daumenregeln ermöglichen eine erste grobe Umwelteinschätzung und helfen vor allem bei kleineren Entscheidungen, ohne großen Zeitaufwand eine gute Wahl für den Umwelt- und Klimaschutz zu treffen. Mehr Infos zu den Daumenregeln finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln">Denkwerkstatt Konsum</a>.</li> <li><strong>Achten Sie auf Umweltsiegel.</strong> Bei einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen genügt die Kenntnis von fünf Umweltsiegeln, um die umweltfreundlicheren Produkte zu erkennen: EU-Energielabel (Auto, Elektrogeräte u. ä. m.), Bio-Siegel (Lebensmittel), Blauer Engel und EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) sowie Grüner Knopf (Bekleidung). Lesen Sie unseren Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Siegel und Label</a>.</li> <li><strong>Nutzen Sie unsere </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps"><strong>UBA-Umwelttipps</strong></a> für konkrete Entscheidungen. Auf rund 100 Themenseiten finden Sie praktische Tipps für nachhaltiges Handeln – einfach, verständlich und aktuell.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg"> </a> <strong> Nachhaltiger einkaufen: Die 5 wichtigsten Umweltsiegel im Überblick </strong> <br><p>Orientierung im Siegel-Dschungel: Die Infografik zeigt, welche fünf etablierten Umweltsiegel beim Kauf von Lebensmitteln, Elektronik oder Kleidung die beste Orientierung für eine umweltfreundliche Wahl bieten.</p> Quelle: Umweltbundesamt (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg">Bild herunterladen</a> (459,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png"> </a> <strong> 6 Daumenregeln für mehr Nachhaltigkeit im Alltag </strong> <br><p><strong>Fahrplan für den Alltag: </strong>Mit diesen 6 Daumenregeln wird Nachhaltigkeit zur Routine.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png">Bild herunterladen</a> (278,42 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund Nachhaltiger Konsum <p><strong>Nachhaltiger Konsum</strong> steht für „dauerhaft global verallgemeinerbare Konsummuster“. Dabei beinhaltet Konsum die Bedürfnisbefriedigung mit Hilfe von Produkten und Dienstleistungen in den Phasen von Aneignung, Nutzung und Entsorgung. Hinter dieser abstrakten Definition versteckt sich eine sehr große Vielfalt: </p> <ul> <li>Tausende von Einzelentscheidungen in unterschiedlichsten Konsumfeldern (Wohnen, Mobilität, Ernährung, Bekleidung, …)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der zeitlichen und finanziellen Relevanz der Konsumentscheidungen (Güter des täglichen Bedarfs versus langlebige Gebrauchsgüter, einstellige versus vier- und mehrstellige Eurobeträge)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der sozialen und ökologischen Wirksamkeit („Peanuts versus Big Points“).</li> </ul> <p>Bereits zur Bewertung der ökologischen Relevanz müssen unterschiedliche Umweltwirkungskategorien miteinander verglichen werden: Treibhausgasemissionen, Flächenverbrauch, Bodenversauerung, Biodiversitätsverlust, Toxizität u.a.m. Eine Priorisierung von Maßnahmen sowie eine Formulierung von messbaren Zielen für nachhaltigen Konsum sind demnach besonders herausfordernd. Es überrascht deshalb nicht, dass in der Vergangenheit Debatten über und Priorisierungen von nachhaltigen Konsumentscheidungen vielfach dem Prinzip Zufall folgten. Mit der in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf allen politischen Ebenen verankerten Zielstellung einer klimaneutralen Gesellschaft bekommt nachhaltiger Konsum jedoch erstmalig ein umfassendes, richtungssicheres und gut quantifizierbares Ziel an die Hand (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Umweltbundesamt 2020</a>).</p> <p><strong>Klimaneutralität</strong> ist nach dem völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen von Paris (2015) ein weltweit angestrebtes Ziel. Im Sinne der sogenannten „Netto-Null“ sollen positive und negative Effekte menschlichen Handelns in Summe keinen Einfluss auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> haben. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist verankert, dass in ganz Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität und bis 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden müssen. Es ist deshalb klar, dass ein nachhaltiger Konsum auch ein klimaneutraler Konsum sein muss. Klimaneutralität ist aber nicht nur eine Mindestbedingung, sondern auch ein guter Wegweiser für nachhaltigen Konsum. </p> <p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> konnte gezeigt werden, dass die „Big Points“ eines klimaneutralen Konsums auch in wesentlichen Bereichen die „Big Points“ eines nachhaltigen Konsums sind: Art der Energieerzeugung, Automobilität und Flugreisen, Wohnfläche und Dämmstandard, Konsum tierischer Produkte und das Konsumniveau insgesamt sind hier zu nennen. Obwohl demnach nachhaltiger Konsum viel mehr Umweltaspekte als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> beinhaltet, führt der Fokus auf das „smarte“ Ziel der Klimaneutralität dazu, dass nachhaltiger Konsum umfassender und anspruchsvoller strategisch angegangen werden kann. Klimaneutral leben ist demnach aktuell das zentrale „Schlüsselziel“ für die Förderung nachhaltiger Konsummuster. Diese Aussage gilt auch, wenn man umfassendere Konzepte wie das Konzept der Planetaren Grenzen zugrunde legt.</p> <p><strong>Die UBA-Studie </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums"><strong>Grenzen des Konsums</strong></a> untersucht, wie Lebensstile im Jahr 2050 aussehen könnten, die innerhalb planetarer Grenzen bleiben und gleichzeitig anschlussfähig an heutige Konsummuster in Deutschland sind. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich nötige Anpassungen bei individuellen Konsumgewohnheiten dann in Grenzen halten würden, wenn v. a. die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien zügig und vollständig erreicht wird. Aber auch in einer klimaneutralen, postfossilen Welt werden dann Ernährung, Mobilität und Wohnen die aus Umweltperspektive prioritären Bedarfsfelder eines nachhaltigen Konsums bleiben.</p> CO₂-Fußabdruck <p><strong>Der CO2-Fußabdruck</strong> ist ein etabliertes Konzept der Umweltforschung, das die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> einer Handlung, eines Produktes, einer Organisation (z. B. Unternehmen oder Verwaltung), einer Region (z.B. Staat oder Kommune) oder auch einer Person erfasst und in der Einheit CO2-Äquivalente (CO2e) beziffert. Dies ermöglicht die Analyse des Status Quo, die Identifikation von Hotspots, den Vergleich mit anderen, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> über die Zeit, die Bezifferung von Minderungszielen oder die strategische Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität. </p> <p><strong>Beim persönlichen CO2-Fußabdruck</strong> werden dabei alle Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Konsumfelder wie Wohnen, Mobilität und Ernährung aufgeteilt. Dabei wird der ganze Lebensweg von Gütern und Dienstleistungen von der Herstellung über den Transport, den Ge- und Verbrauch bis hin zur Entsorgung berücksichtigt. Diese methodisch motivierte Zuteilung aller Emissionen auf die Endverbraucher*innen darf nicht als Verantwortungszuschreibung missverstanden werden. Der CO2-Fußabdruck zeigt auf, wo bzw. wofür die Treibhausgasemissionen entstehen. Er trifft aber keine normative Aussage darüber, wer dafür in welcher Höhe verantwortlich ist. So ist z. B. die Höhe der Heizemissionen von Gebäuden nicht nur abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner*innen, sondern in hohem Maße vom Dämmstandard und der Heiztechnik des Gebäudes. Diese wiederum sind Resultat von staatlichen Anreizstrukturen, von Ge- und Verboten, der Stadtplanung, von Markt- und Informationsangeboten u.v.a.m. Darüber hinaus gilt: Wohneigentümer*innen haben andere Handlungsmöglichkeiten als Mieter*innen, Familien andere als Singles, Menschen mit höherem Einkommen andere als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Um den Wirkraum von Individuen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> umfassend betrachten und bewerten zu können, muss deshalb zum einen der persönliche CO2-Fußabdruck vor dem Hintergrund des jeweiligen Lebenskontextes interpretiert werden. Zum anderen ist es notwendig, nicht nur den persönlichen CO2-Fußabdruck mit seinen methodischen Grenzen, sondern auch den CO2-Handabdruck, d. h. das Wirken von Einzelnen auf die Gesellschaft, in den Blick zu nehmen. Nur so werden alle relevanten individuellen Handlungshebel für mehr Klimaschutz sichtbar.</p> CO₂-Handabdruck <p><strong>Der persönliche CO2-Handabdruck</strong> umfasst alle „CO2-Einsparungen mit und bei anderen“, die ich durch mein Tun anstoße. Hierdurch reduziere ich demnach nicht meinen, wohl aber den CO2-Fußabdruck anderer Menschen. Damit ist er eine wichtige konzeptionelle Ergänzung zum persönlichen CO2-Fußabdruck, der nur die „CO2-Einsparungen bei sich selbst“ im Blick hat. </p> <p>Das beginnt bei Maßnahmen, die automatisch die Emissionen mehrerer Menschen verkleinern. Sparduschkopf und Balkonkraftwerk sparen Energie und CO2 für alle Haushaltsmitbewohner*innen. Mein persönlicher CO2-Fußabdruck mindert sich aber nur entsprechend meines Wohnanteils, selbst wenn ich der Hauptinitiator der Maßnahme war. Der CO2-Fußabdruck unterschätzt damit meinen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und lässt die Maßnahme kleiner erscheinen, als sie ist. Andere individuelle Handlungshebel wie klimafreundliche Geldanlage oder Spenden haben gar keinen Einfluss auf meine persönlichen Emissionen und können trotzdem eine hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> haben. Klimaschutzengagement wie das Gespräch im Freundeskreis, Initiativen am Arbeitsplatz (z. B. für betriebliches Carsharing oder für ein Energiemanagementsystem) können methodisch im CO2-Fußabdruck ebenfalls nicht abgebildet werden, obwohl ihr Einsparpotenzial schnell über die Höhe des eigenen Fußabdrucks hinausgehen kann. Das gilt schließlich auch für zivilgesellschaftliches Engagement. Die Klimawirkung lässt sich i.d.R. weder beziffern noch auf die vielen beteiligten Menschen „aufteilen“. </p> <p>Während die Vermeidungsleistung beim CO2-Fußabdruck durch dessen Höhe beschränkt ist, ist die potenzielle Klimawirkung beim Handabdruck zwar auch u. a. abhängig von Entscheidungsmacht, Handlungskompetenz, Zeit- und Geldrestriktionen, aber vom Grundsatz her „nach oben offen“. Im Konzept des Handabdrucks spiegeln sich die unterschiedlichen Rollen, die wir innehaben. Wir sind nicht nur Verbraucher*innen, sondern immer auch Bürger*innen und Mitarbeiter*innen in Organisationen. </p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Der ökologische Handabdruck <p>Den CO2-Fußabdruck kennt jede*r. Aber wie sieht es mit dem Handabdruck aus? Der ökologische Handabdruck bildet das Gegenstück zum Fußabdruck. Er steht für die Handlungen, mit denen CO2-Einsparungen bei anderen Personen unterstützt werden können, also das Mitwirken an gesellschaftlichen Veränderungen. Die Idee lautet: Fußabdruck verkleinern, Handabdruck vergrößern. Wie unterschiedlich der Handabdruck aussehen kann, sehen Sie im Erklärvideo. Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/handabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> UBA-CO₂-Rechner <p><strong>Der UBA-CO2-Rechner</strong> ermöglicht die einfache und schnelle Bestimmung einer persönlichen CO2-Bilanz. Er berücksichtigt neben CO2 auch weitere klimawirksame Gase wie Lachgas (N2O) und Methan (CH4), wenn hierfür Daten vorliegen. Beim Flugverkehr werden zudem weitere klimawirksame Nicht-CO2-Effekte wie Zirruswolken berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt verbrauchsbezogen. Im Gegensatz zur territorialen Bilanzierung z. B. der nationalen Treibhausgasbilanzierung, die alle Treibhausgasemissionen innerhalb von Deutschland berücksichtigt, werden bei der verbrauchsbezogenen Bilanzierung auch die Emissionen aus Exporten und Importen berücksichtigt. Produkte, die im Ausland hergestellt wurden, werden demnach im UBA-CO2-Rechner berücksichtigt. Dies ergibt ein realistischeres Bild über die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen. Die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze erklären auch, weshalb sich die Werte im UBA-CO2-Rechner für die durchschnittlichen Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen in Deutschland von den Werten in der nationalen Treibhausgasbilanz unterscheiden können. </p> <p>Der UBA-CO2-Rechner fokussiert v. a. auf Verhaltensweisen bzw. Konsumentscheidungen, die für die Höhe der persönlichen Treibhausgasbilanz besonders relevant und gut erfassbar sind, um den Aufwand für Nutzer*innen möglichst gering zu halten. Mit dieser Vorgehensweise können trotzdem die Werte für Heizen, Strom und Mobilität sehr gut bestimmt werden. Im Bereich sonstiger Konsum führen hingegen die Vielzahl und Heterogenität der Konsumentscheidungen sowie Datenlücken zu höheren Unsicherheiten in der Berechnung. </p> <p>Die Fragen und damit auch die CO2-Bilanz beziehen sich auf ein Jahr. Aufgrund der sehr hohen Relevanz von saisonalen Konsumentscheidungen (insbesondere Heizen im Winter und Urlaubsreisen) sind kürzere Bezugszeiträume für eine CO2-Bilanz nicht aussagekräftig. Neben dem CO2-Fußabdruck, d. h. den auf den individuellen Konsum zurechenbaren Treibhausgasemissionen, berücksichtigt der UBA-CO2-Rechner auch in Ansätzen den persönlichen CO2-Handabdruck (z.B. Einspeisung von Solarstrom oder Klimabeiträge). Eine detaillierte Erläuterung über das Konzept des UBA-CO2-Rechners sowie seiner Berechnungs- und Datengrundlagen finden Sie in Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>.</p> Quellen <ul> <li>Umweltbundesamt (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> als Thema für die Verbraucherberatung – mehr als Energieeffizienz und Klimaschutz. Studie im Rahmen des Projekts „Verbraucherberatung als Baustein einer erfolgreichen Ressourcenpolitik“.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): Zusammendenken, was zusammengehört: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Kommunaler Klimaschutz und nachhaltiger Konsum</a>.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaneutrale-regionen-kommunen-als-metastrategie">Klimaneutrale Regionen und Kommunen als Metastrategie zur Förderung nachhaltiger Lebensstile</a>: Empirische Analyse und Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen.</li> <li>Umweltbundesamt (2024): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums">Die Grenzen des Konsums</a>. Nachhaltiger Konsum unter der Berücksichtigung von planetaren Grenzen und globalen Wachstumsdynamiken</li> <li>Umweltbundesamt (2025): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen</a>: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</li> </ul> </p><p> So behalten Sie den Überblick beim nachhaltigen Konsum und vergrößern dauerhaft Ihre persönliche Wirkung beim Klimaschutz: <ul> <li>Senken Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck geldsparend mit Effizienzmaßnahmen, wirksam mit Blick auf die Big Points und dauerhaft durch die Gestaltung Ihrer Alltagsstrukturen.</li> <li>Lassen Sie Ihr Geld für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> arbeiten durch klimafreundliche Geldanlagen und Spenden für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz.</li> <li>Seien Sie Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld.</li> <li>Ermitteln Sie Ihren Status Quo in Form einer persönlichen CO2-Bilanz mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-CO2-Rechner und leisten Sie verantwortungsbewusst einen Klimabeitrag für in der Vergangenheit verursachte Treibhausgasemissionen. </li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Es gibt unzählige Tipps und Ideen, wie wir einen persönlichen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> leisten können. Das macht es ganz schön schwierig, den Überblick zu behalten und sich nicht im Klein-Klein zu verzetteln. Welches sollte der nächste Schritt sein? Wie kann ich meine Wirksamkeit vergrößern? Und wie erreichen wir das anspruchsvolle Ziel eines klimaneutralen Lebens? Mit den folgenden Basisstrategien für einen nachhaltigen Konsum und ein klimaneutrales Leben behalten Sie den nötigen Überblick und steigern Ihren Impact. Sie erleben höhere Selbstwirksamkeit und schaffen die Voraussetzung für mehr Gelassenheit im klimafreundlichen Alltag.</p> </p><p> Mit Energieeffizienz viel Geld sparen <p>Das Gleiche tun wie zuvor, nur mit weniger Aufwand – das ist die Grundidee der Effizienz. Und damit können Sie vor allem dort, wo Energie verbraucht wird, sehr viel Geld sparen. Zusätzlich zum Kaufpreis eines energiebetriebenen Produkts oder einer Investition ins Haus summieren sich im Laufe der Jahre Energiekosten, die den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen können. Das Einsparpotenzial liegt in einem Haushalt bei mehreren hundert Euro und mehr pro Jahr. Es lohnt sich deshalb, die durch den Kauf beeinflussten zukünftigen Energiekosten genau zu prüfen („Lebenszykluskosten“): Ob beim Duschkopf oder bei der Haussanierung, bei Haushaltsgroßgeräten oder beim Autokauf. Bedenken Sie dabei, dass heutige Investitionen in höhere Energieeffizienz immer auch eine Versicherung gegenüber steigenden Energiepreisen in der Zukunft sind. Die Energieverbrauchskennzeichnung macht es bei vielen Produkten sehr leicht, die energieeffizienteste Variante zu finden. Eine erste Ideenliste für lohnende Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/eu-label_nicoelnino_fotolia_95320048_m.jpg"> </a> <strong> Durchblick beim Energieverbrauch mit der EU-Energieverbrauchskennzeichnung </strong> Quelle: NicoElNino / Fotolia </p><p> Mit Big Points tonnenweise CO₂ vermeiden <p>Worum würden Sie sich eher bemühen: um 1 Euro oder 1 Million Euro zu bekommen? Unsere Alltagserfahrungen machen uns die Antwort leicht und lassen uns sofort die Größe des Unterschieds spüren. Bei der Umweltrelevanz fällt uns diese Bewertung hingegen schwer. Dabei bewegt sich die Wirksamkeit von allgemein vorgeschlagenen Umwelttipps (z. B. im Hinblick auf das CO2-Einsparpotenzial) in dieser Spannbreite von 1 zu 1 Million. Während eine Salatgurke ohne Plastikfolie oder ein eingesparter Coffee-to-go-Becher wenige Gramm CO2 einsparen, können die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, eine Investition in erneuerbare Energien oder eine Spende für Klimaschutzprojekte schnell eine Tonne (d. h. 1 Million Gramm) und mehr CO2 pro Jahr einsparen. </p> <p>Der Blick auf die Big Points, die zentralen Stellschrauben eines nachhaltigen Konsums, ist deshalb für effektives Handeln zwingend: Energieerzeugung, Heizung und Warmwasser, Auto und Flugreisen sowie der Konsum tierischer Produkte. Dazu gehören auch Themen des sogenannten Handabdrucks wie Geldanlagen, Spenden oder persönliches Engagement (siehe unten). Mit wenigen solcher Big Points können wir im Durchschnitt unseren CO2-Fußabdruck sogar dauerhaft halbieren (siehe Abbildung). Nehmen Sie deshalb bei Ihrem Engagement für Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> die Big Points in den Blick und vermeiden Sie so tonnenweise CO2 und andere Umweltwirkungen. Weitere Materialien hierzu finden Sie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/wirkung">Denkwerkstatt Konsum</a> oder beim <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_bigpoints_fussabdruck_2026.png"> </a> <strong> Mit Big Points den Fußabdruck halbieren </strong> <br> <p><strong>Große Wirkung, kleiner Fußabdruck:</strong> Schon gewusst? Mit gezielten Veränderungen wie dem Umstieg auf Ökostrom, E-Auto oder Carsharing lässt sich die persönliche Klimabilanz massiv entlasten.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum </p><p> Mit cleveren Alltagsstrukturen Klimaschutz leicht machen <p>Wir müssen „einfach nur daran denken“ und können „ohne viel Aufwand“ oder „in nur wenigen Minuten“ viel Gutes für die Umwelt tun – so der Grundtenor vieler Umweltratgeber. Die Alltagserfahrung lehrt uns hingegen, dass jahrzehntelang eingefahrene Routinen, Alltagshektik und vielfältige, oft konkurrierende Zielsetzungen unsere guten Vorsätze immer wieder zunichtemachen können. Die Strategie aus diesem Dilemma lautet: Weniger sich selbst, denn die Alltags- und Entscheidungsstrukturen so ändern, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zum Normalfall wird. Klimaschutz passiert dann quasi automatisch, ohne dass wir ständig explizit daran denken müssen. Das funktioniert beim energieeffizienten Kühlschrank oder dem gedämmten Haus, bei der Monatskarte für den ÖPNV oder der LED-Leuchte, bei der Carsharing-Mitgliedschaft oder dem E-Auto, beim Ökostrom-Bezug, dem Balkonkraftwerk oder dem grünen Girokonto: Einmal umgesetzt, dauerhafte Klimaschutzwirkung. </p> <p>Diese Strategie erfordert zwar anfangs durchaus einen mehr oder weniger großen Aufwand. Dieser ist aber klar zeitlich begrenzt und Sie können danach einen großen Haken setzen. Im Ergebnis entlasten Sie damit Ihren Kopf und Ihren Alltag und gleichzeitig verstetigen und vergrößern Sie Ihren Klimaschutz-Impact. Auch Grundsatzentscheidungen wie z. B. für einen vegetarischen oder veganen Ernährungsstil oder für den Bioladen als zentrale Einkaufsstätte können in diesem Sinne entlastend gegenüber täglichen Einzelentscheidungen wirken. Weitere Infos finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alltagsstrukturen-gestalten">Denkwerkstatt Konsum</a>.</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Clever entscheiden, wirksam handeln: Mit wenig Aufwand viel fürs Klima tun <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> muss nicht kompliziert sein. Viele Entscheidungen treffen wir nur einmal – und sparen damit im Alltag langfristig CO₂. Dieser Erklärfilm zeigt, wie wirkungsvoll einfache Maßnahmen sein können: etwa ein Sparduschkopf, effiziente Elektrogeräte, ein Konto bei einer nachhaltigen Bank oder ein eigenes Balkonkraftwerk.</p> <p>Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> </p><p> Mit klimafreundlicher Geldanlage in die Zukunft investieren <p>Eine nachhaltige, klimafreundliche Geldanlage gibt es in allen Risikokategorien: Vom einfachen Girokonto, über den abgesicherten Sparbrief bis hin zu risikobehafteteren Aktienfonds oder Direktbeteiligungen. Legen Sie deshalb Ihr Geld gemäß Ihres persönlichen Anlage- und Risikoprofils nachhaltig und klimafreundlich an. Das ist in doppelter Hinsicht besonders wirksam für den Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>:</p> <ul> <li>Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Der Umbau hin zu einer klimaneutralen und zukunftsfähigen Gesellschaft benötigt Geld. Mit Ihrer nachhaltigen Geldanlage unterstützen und ermöglichen Sie diesen Umbau direkt und profitieren gleichzeitig vom Zinsertrag.</li> <li>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt insbesondere für Kohlekraftwerke, aber auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es für den Klimaschutz, dass heute kein Geld mehr in umwelt- und klimaschädliche Investitionen fließt.</li> </ul> <p>Sie entscheiden, welcher Bank Sie Ihr Geld für welche Investitionen anvertrauen. Legen Sie für diese Entscheidungen Ihre persönlichen Werte zugrunde, die ihnen auch gesellschaftlich und politisch wichtig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/nachhaltige-geldanlage">Nachhaltige Geldanlage</a>“. </p> </p><p> Spenden für den Klimaschutz <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben benötigen geeignete gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Starke Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse für Umwelt- und Klimaschutz, informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und realisieren Natur- und Umweltschutzprojekte vor Ort. Für diese Arbeit benötigen sie nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen.</p> <p>Mit Ihrer Spende für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vergrößern Sie somit die Reichweite und die Wirksamkeit Ihres Handelns. Mit regelmäßigen Beiträgen in Form z. B. einer Mitgliedschaft verringern Sie für sich selbst den Entscheidungsaufwand (siehe oben: „Alltagsstrukturen klimafreundlich gestalten“) und ermöglichen gleichzeitig den Organisationen eine höhere Planungssicherheit. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/spenden-fuer-den-umwelt-klimaschutz">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>“. </p> </p><p> Mit persönlichem Engagement Steine ins Rollen bringen <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben sind keine Privatangelegenheit, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie benötigen deshalb nicht nur das Mitmachen, sondern auch das Vormachen und Weitersagen. Ob Fahrradtasche, Carsharing-Auto oder Solaranlage: Das vorgelebte und sichtbare Beispiel motiviert zum Nachmachen. Gute Ideen und Anregungen lassen sich im Familien- und Freundeskreis austauschen oder im Verein, am Arbeitsplatz oder in der Wohneigentümergemeinschaft einbringen. Durch zivilgesellschaftliches und politisches Engagement kann Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in der Breite der Bevölkerung verankert werden. Auf diese Weise können Sie oft viel größere Umweltentlastungen als nur bei sich selbst erreichen. </p> <p>Seien Sie deshalb Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld. Dabei gilt auch bei dieser Strategie: Jeder und jede hat unterschiedliche Möglichkeiten, Kompetenzen und Zeitressourcen beim persönlichen Engagement. Bleiben Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und achten Sie auf ausreichend Selbstfürsorge und Regeneration bei Ihrem Engagement. </p> </p><p> Mit der persönlichen CO₂-Bilanz Prioritäten setzen <p>Wo stehen wir mit unseren Anstrengungen beim nachhaltigen Konsum und beim Versuch klimaneutral zu leben? Bei der Vielzahl an Konsumentscheidungen, die wir ständig treffen, ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> gibt es ein einfaches Tool, mit dem Sie Ihre persönliche CO2-Bilanz erstellen und so eine erste Antwort auf diese Frage erhalten können. Der Rechner fokussiert methodisch bedingt v. a. auf den persönlichen Fußabdruck („CO2-Einsparung bei mir“) und berücksichtigt nur wenige Handlungsmöglichkeiten im Sinne des Handabdrucks („CO2-Einsparung mit und bei anderen“). Trotzdem ist er ein wichtiges strategisches Werkzeug: Was sind meine persönlichen Big Points? Wo liegen meine zentralen Handlungspotenziale? Wie stehe ich mit meinen Klimaschutzbemühungen im Vergleich zum deutschen Durchschnitt? Testen Sie es aus, geben Sie Ihrem Klimaengagement eine ehrliche Grundlage und finden Sie Ihren nächsten persönlichen Big Point auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben. </p> </p><p> Mit Klimabeiträgen Verantwortung übernehmen <p>Mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von rund 9,8 t CO2e in Deutschland sind wir noch weit vom Ziel eines klimaneutralen Lebens, d. h. von netto-null Treibhausgasemissionen entfernt. Wir müssen deshalb auch beim nachhaltigen Konsum verstärkt über „Tonnen“ und nicht über „Gramm“ oder „Kilogramm“ an CO2-Vermeidung sprechen. Mit dem Konzept des Klimabeitrags (ehemals „freiwillige CO2-Kompensation“) gibt es die Möglichkeit, durch Spenden für spezifische Klimaschutzprojekte tonnenweise CO2-Vermeidung anzustoßen. Wenn Sie dabei auf die Qualität der Klimaschutzprojekte und auf vertrauensvolle Anbieter achten, ist dies eine sehr gute Möglichkeit, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> weltweit solidarisch und effektiv voranzubringen und gleichzeitig Verantwortung für die mit dem eigenen Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen zu übernehmen. Als Orientierung für die Höhe des Klimabeitrags bietet sich der persönliche Fußabdruck an. Dieser misst die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen i.d.R. des vergangenen Jahres, die wir aus individuellen, sozialen, gesellschaftlichen oder anderen Gründen letztlich nicht vermeiden konnten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>.</p> Was Sie sonst noch tun können: <ul> <li><strong>Bleiben Sie mit unseren sechs Daumenregeln entscheidungsfähig.</strong> „Weniger Konsum ist mehr Umweltschutz“, „Produkte möglichst lange nutzen“, „Reparieren statt neu kaufen“, „Nutzen statt besitzen“, „Wärme effizient nutzen“ und „Mehr pflanzenbasiert, mehr Bio“. Diese Daumenregeln ermöglichen eine erste grobe Umwelteinschätzung und helfen vor allem bei kleineren Entscheidungen, ohne großen Zeitaufwand eine gute Wahl für den Umwelt- und Klimaschutz zu treffen. Mehr Infos zu den Daumenregeln finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln">Denkwerkstatt Konsum</a>.</li> <li><strong>Achten Sie auf Umweltsiegel.</strong> Bei einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen genügt die Kenntnis von fünf Umweltsiegeln, um die umweltfreundlicheren Produkte zu erkennen: EU-Energielabel (Auto, Elektrogeräte u. ä. m.), Bio-Siegel (Lebensmittel), Blauer Engel und EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) sowie Grüner Knopf (Bekleidung). Lesen Sie unseren Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Siegel und Label</a>.</li> <li><strong>Nutzen Sie unsere </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps"><strong>UBA-Umwelttipps</strong></a> für konkrete Entscheidungen. Auf rund 100 Themenseiten finden Sie praktische Tipps für nachhaltiges Handeln – einfach, verständlich und aktuell.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg"> </a> <strong> Nachhaltiger einkaufen: Die 5 wichtigsten Umweltsiegel im Überblick </strong> <br><p>Orientierung im Siegel-Dschungel: Die Infografik zeigt, welche fünf etablierten Umweltsiegel beim Kauf von Lebensmitteln, Elektronik oder Kleidung die beste Orientierung für eine umweltfreundliche Wahl bieten.</p> Quelle: Umweltbundesamt (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg">Bild herunterladen</a> (459,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png"> </a> <strong> 6 Daumenregeln für mehr Nachhaltigkeit im Alltag </strong> <br><p><strong>Fahrplan für den Alltag: </strong>Mit diesen 6 Daumenregeln wird Nachhaltigkeit zur Routine.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png">Bild herunterladen</a> (278,42 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund Nachhaltiger Konsum <p><strong>Nachhaltiger Konsum</strong> steht für „dauerhaft global verallgemeinerbare Konsummuster“. Dabei beinhaltet Konsum die Bedürfnisbefriedigung mit Hilfe von Produkten und Dienstleistungen in den Phasen von Aneignung, Nutzung und Entsorgung. Hinter dieser abstrakten Definition versteckt sich eine sehr große Vielfalt: </p> <ul> <li>Tausende von Einzelentscheidungen in unterschiedlichsten Konsumfeldern (Wohnen, Mobilität, Ernährung, Bekleidung, …)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der zeitlichen und finanziellen Relevanz der Konsumentscheidungen (Güter des täglichen Bedarfs versus langlebige Gebrauchsgüter, einstellige versus vier- und mehrstellige Eurobeträge)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der sozialen und ökologischen Wirksamkeit („Peanuts versus Big Points“).</li> </ul> <p>Bereits zur Bewertung der ökologischen Relevanz müssen unterschiedliche Umweltwirkungskategorien miteinander verglichen werden: Treibhausgasemissionen, Flächenverbrauch, Bodenversauerung, Biodiversitätsverlust, Toxizität u.a.m. Eine Priorisierung von Maßnahmen sowie eine Formulierung von messbaren Zielen für nachhaltigen Konsum sind demnach besonders herausfordernd. Es überrascht deshalb nicht, dass in der Vergangenheit Debatten über und Priorisierungen von nachhaltigen Konsumentscheidungen vielfach dem Prinzip Zufall folgten. Mit der in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf allen politischen Ebenen verankerten Zielstellung einer klimaneutralen Gesellschaft bekommt nachhaltiger Konsum jedoch erstmalig ein umfassendes, richtungssicheres und gut quantifizierbares Ziel an die Hand (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Umweltbundesamt 2020</a>).</p> <p><strong>Klimaneutralität</strong> ist nach dem völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen von Paris (2015) ein weltweit angestrebtes Ziel. Im Sinne der sogenannten „Netto-Null“ sollen positive und negative Effekte menschlichen Handelns in Summe keinen Einfluss auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> haben. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist verankert, dass in ganz Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität und bis 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden müssen. Es ist deshalb klar, dass ein nachhaltiger Konsum auch ein klimaneutraler Konsum sein muss. Klimaneutralität ist aber nicht nur eine Mindestbedingung, sondern auch ein guter Wegweiser für nachhaltigen Konsum. </p> <p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> konnte gezeigt werden, dass die „Big Points“ eines klimaneutralen Konsums auch in wesentlichen Bereichen die „Big Points“ eines nachhaltigen Konsums sind: Art der Energieerzeugung, Automobilität und Flugreisen, Wohnfläche und Dämmstandard, Konsum tierischer Produkte und das Konsumniveau insgesamt sind hier zu nennen. Obwohl demnach nachhaltiger Konsum viel mehr Umweltaspekte als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> beinhaltet, führt der Fokus auf das „smarte“ Ziel der Klimaneutralität dazu, dass nachhaltiger Konsum umfassender und anspruchsvoller strategisch angegangen werden kann. Klimaneutral leben ist demnach aktuell das zentrale „Schlüsselziel“ für die Förderung nachhaltiger Konsummuster. Diese Aussage gilt auch, wenn man umfassendere Konzepte wie das Konzept der Planetaren Grenzen zugrunde legt.</p> <p><strong>Die UBA-Studie </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums"><strong>Grenzen des Konsums</strong></a> untersucht, wie Lebensstile im Jahr 2050 aussehen könnten, die innerhalb planetarer Grenzen bleiben und gleichzeitig anschlussfähig an heutige Konsummuster in Deutschland sind. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich nötige Anpassungen bei individuellen Konsumgewohnheiten dann in Grenzen halten würden, wenn v. a. die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien zügig und vollständig erreicht wird. Aber auch in einer klimaneutralen, postfossilen Welt werden dann Ernährung, Mobilität und Wohnen die aus Umweltperspektive prioritären Bedarfsfelder eines nachhaltigen Konsums bleiben.</p> </p><p> CO₂-Fußabdruck <p><strong>Der CO2-Fußabdruck</strong> ist ein etabliertes Konzept der Umweltforschung, das die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> einer Handlung, eines Produktes, einer Organisation (z. B. Unternehmen oder Verwaltung), einer Region (z.B. Staat oder Kommune) oder auch einer Person erfasst und in der Einheit CO2-Äquivalente (CO2e) beziffert. Dies ermöglicht die Analyse des Status Quo, die Identifikation von Hotspots, den Vergleich mit anderen, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> über die Zeit, die Bezifferung von Minderungszielen oder die strategische Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität. </p> <p><strong>Beim persönlichen CO2-Fußabdruck</strong> werden dabei alle Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Konsumfelder wie Wohnen, Mobilität und Ernährung aufgeteilt. Dabei wird der ganze Lebensweg von Gütern und Dienstleistungen von der Herstellung über den Transport, den Ge- und Verbrauch bis hin zur Entsorgung berücksichtigt. Diese methodisch motivierte Zuteilung aller Emissionen auf die Endverbraucher*innen darf nicht als Verantwortungszuschreibung missverstanden werden. Der CO2-Fußabdruck zeigt auf, wo bzw. wofür die Treibhausgasemissionen entstehen. Er trifft aber keine normative Aussage darüber, wer dafür in welcher Höhe verantwortlich ist. So ist z. B. die Höhe der Heizemissionen von Gebäuden nicht nur abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner*innen, sondern in hohem Maße vom Dämmstandard und der Heiztechnik des Gebäudes. Diese wiederum sind Resultat von staatlichen Anreizstrukturen, von Ge- und Verboten, der Stadtplanung, von Markt- und Informationsangeboten u.v.a.m. Darüber hinaus gilt: Wohneigentümer*innen haben andere Handlungsmöglichkeiten als Mieter*innen, Familien andere als Singles, Menschen mit höherem Einkommen andere als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Um den Wirkraum von Individuen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> umfassend betrachten und bewerten zu können, muss deshalb zum einen der persönliche CO2-Fußabdruck vor dem Hintergrund des jeweiligen Lebenskontextes interpretiert werden. Zum anderen ist es notwendig, nicht nur den persönlichen CO2-Fußabdruck mit seinen methodischen Grenzen, sondern auch den CO2-Handabdruck, d. h. das Wirken von Einzelnen auf die Gesellschaft, in den Blick zu nehmen. Nur so werden alle relevanten individuellen Handlungshebel für mehr Klimaschutz sichtbar.</p> </p><p> CO₂-Handabdruck <p><strong>Der persönliche CO2-Handabdruck</strong> umfasst alle „CO2-Einsparungen mit und bei anderen“, die ich durch mein Tun anstoße. Hierdurch reduziere ich demnach nicht meinen, wohl aber den CO2-Fußabdruck anderer Menschen. Damit ist er eine wichtige konzeptionelle Ergänzung zum persönlichen CO2-Fußabdruck, der nur die „CO2-Einsparungen bei sich selbst“ im Blick hat. </p> <p>Das beginnt bei Maßnahmen, die automatisch die Emissionen mehrerer Menschen verkleinern. Sparduschkopf und Balkonkraftwerk sparen Energie und CO2 für alle Haushaltsmitbewohner*innen. Mein persönlicher CO2-Fußabdruck mindert sich aber nur entsprechend meines Wohnanteils, selbst wenn ich der Hauptinitiator der Maßnahme war. Der CO2-Fußabdruck unterschätzt damit meinen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und lässt die Maßnahme kleiner erscheinen, als sie ist. Andere individuelle Handlungshebel wie klimafreundliche Geldanlage oder Spenden haben gar keinen Einfluss auf meine persönlichen Emissionen und können trotzdem eine hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> haben. Klimaschutzengagement wie das Gespräch im Freundeskreis, Initiativen am Arbeitsplatz (z. B. für betriebliches Carsharing oder für ein Energiemanagementsystem) können methodisch im CO2-Fußabdruck ebenfalls nicht abgebildet werden, obwohl ihr Einsparpotenzial schnell über die Höhe des eigenen Fußabdrucks hinausgehen kann. Das gilt schließlich auch für zivilgesellschaftliches Engagement. Die Klimawirkung lässt sich i.d.R. weder beziffern noch auf die vielen beteiligten Menschen „aufteilen“. </p> <p>Während die Vermeidungsleistung beim CO2-Fußabdruck durch dessen Höhe beschränkt ist, ist die potenzielle Klimawirkung beim Handabdruck zwar auch u. a. abhängig von Entscheidungsmacht, Handlungskompetenz, Zeit- und Geldrestriktionen, aber vom Grundsatz her „nach oben offen“. Im Konzept des Handabdrucks spiegeln sich die unterschiedlichen Rollen, die wir innehaben. Wir sind nicht nur Verbraucher*innen, sondern immer auch Bürger*innen und Mitarbeiter*innen in Organisationen. </p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Der ökologische Handabdruck <p>Den CO2-Fußabdruck kennt jede*r. Aber wie sieht es mit dem Handabdruck aus? Der ökologische Handabdruck bildet das Gegenstück zum Fußabdruck. Er steht für die Handlungen, mit denen CO2-Einsparungen bei anderen Personen unterstützt werden können, also das Mitwirken an gesellschaftlichen Veränderungen. Die Idee lautet: Fußabdruck verkleinern, Handabdruck vergrößern. Wie unterschiedlich der Handabdruck aussehen kann, sehen Sie im Erklärvideo. Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/handabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> </p><p> UBA-CO₂-Rechner <p><strong>Der UBA-CO2-Rechner</strong> ermöglicht die einfache und schnelle Bestimmung einer persönlichen CO2-Bilanz. Er berücksichtigt neben CO2 auch weitere klimawirksame Gase wie Lachgas (N2O) und Methan (CH4), wenn hierfür Daten vorliegen. Beim Flugverkehr werden zudem weitere klimawirksame Nicht-CO2-Effekte wie Zirruswolken berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt verbrauchsbezogen. Im Gegensatz zur territorialen Bilanzierung z. B. der nationalen Treibhausgasbilanzierung, die alle Treibhausgasemissionen innerhalb von Deutschland berücksichtigt, werden bei der verbrauchsbezogenen Bilanzierung auch die Emissionen aus Exporten und Importen berücksichtigt. Produkte, die im Ausland hergestellt wurden, werden demnach im UBA-CO2-Rechner berücksichtigt. Dies ergibt ein realistischeres Bild über die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen. Die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze erklären auch, weshalb sich die Werte im UBA-CO2-Rechner für die durchschnittlichen Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen in Deutschland von den Werten in der nationalen Treibhausgasbilanz unterscheiden können. </p> <p>Der UBA-CO2-Rechner fokussiert v. a. auf Verhaltensweisen bzw. Konsumentscheidungen, die für die Höhe der persönlichen Treibhausgasbilanz besonders relevant und gut erfassbar sind, um den Aufwand für Nutzer*innen möglichst gering zu halten. Mit dieser Vorgehensweise können trotzdem die Werte für Heizen, Strom und Mobilität sehr gut bestimmt werden. Im Bereich sonstiger Konsum führen hingegen die Vielzahl und Heterogenität der Konsumentscheidungen sowie Datenlücken zu höheren Unsicherheiten in der Berechnung. </p> <p>Die Fragen und damit auch die CO2-Bilanz beziehen sich auf ein Jahr. Aufgrund der sehr hohen Relevanz von saisonalen Konsumentscheidungen (insbesondere Heizen im Winter und Urlaubsreisen) sind kürzere Bezugszeiträume für eine CO2-Bilanz nicht aussagekräftig. Neben dem CO2-Fußabdruck, d. h. den auf den individuellen Konsum zurechenbaren Treibhausgasemissionen, berücksichtigt der UBA-CO2-Rechner auch in Ansätzen den persönlichen CO2-Handabdruck (z.B. Einspeisung von Solarstrom oder Klimabeiträge). Eine detaillierte Erläuterung über das Konzept des UBA-CO2-Rechners sowie seiner Berechnungs- und Datengrundlagen finden Sie in Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>.</p> </p><p> Quellen <ul> <li>Umweltbundesamt (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> als Thema für die Verbraucherberatung – mehr als Energieeffizienz und Klimaschutz. Studie im Rahmen des Projekts „Verbraucherberatung als Baustein einer erfolgreichen Ressourcenpolitik“.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): Zusammendenken, was zusammengehört: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Kommunaler Klimaschutz und nachhaltiger Konsum</a>.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaneutrale-regionen-kommunen-als-metastrategie">Klimaneutrale Regionen und Kommunen als Metastrategie zur Förderung nachhaltiger Lebensstile</a>: Empirische Analyse und Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen.</li> <li>Umweltbundesamt (2024): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums">Die Grenzen des Konsums</a>. Nachhaltiger Konsum unter der Berücksichtigung von planetaren Grenzen und globalen Wachstumsdynamiken</li> <li>Umweltbundesamt (2025): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen</a>: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, in Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH - Standort Mölln • REFRESCO DEUTSCHLAND HOLDING GMBH bzw. Hansa Mineralbrunnen GmbH - Standorte Reinbek, Trappenkamp, Aumühle Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) a. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. b. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung a. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). b. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Zugang zu amtlichen Informationen, hilfsweise zu Umweltinformationen. Ich beantrage für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag eine Auflistung sämtlicher Termine, Besprechungen, Telefonate, Videokonferenzen und sonstiger Kontakte von Ministerin Katrin Eder mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden der Gas-, Strom- und Energiewirtschaft. Erfasst sein sollen insbesondere Treffen oder Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Unternehmen und Verbände sowie deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder erkennbar zugehörigen Lobby- und Interessenvertretungen: Unternehmen: Uniper SE RWE AG E.ON SE EnBW Energie Baden-Württemberg AG VNG AG Sefe Securing Energy for Europe GmbH Open Grid Europe GmbH Gascade Gastransport GmbH Trading Hub Europe GmbH Equinor Deutschland GmbH Shell Deutschland GmbH BP Europa SE ExxonMobil Central Europe Holding GmbH TotalEnergies in Deutschland / TotalEnergies SE Wintershall Dea AG bzw. Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen LEAG Iqony / STEAG EWE AG Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Thyssengas GmbH ONTRAS Gastransport GmbH Fluxys Deutschland GmbH Terranets bw GmbH Amprion GmbH TenneT TSO GmbH 50Hertz Transmission GmbH TransnetBW GmbH Verbände und Interessenvertretungen: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Zukunft Gas e. V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. FNB Gas e. V. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. DIHK / Deutsche Industrie- und Handelskammer Bundesverband Erneuerbare Energie e. V., soweit Gespräche energiewirtschaftliche oder gasbezogene Themen betrafen Deutscher Wasserstoff-Verband e. V. Initiative Energien Speichern e. V. Ich beantrage zu diesen Terminen bzw. Kontakten jeweils auch die vorhandenen Unterlagen, insbesondere: Kalendereinträge Terminlisten Einladungen Korrespondenz zur Terminvereinbarung Teilnehmerlisten Gesprächsvorbereitungen Sprechzettel Vermerke Gesprächsvermerke Nachbereitungsvermerke Protokolle Ergebnisvermerke Briefing- und Hintergrundpapiere Bitte stellen Sie die Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Sollte der Antrag teilweise zu weit gefasst sein, bitte ich um teilweise Bescheidung und um einen Hinweis, wie der Antrag weiter eingegrenzt werden kann. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich vorab um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Das Ziel des Projekts Altholzdialog ist es, wissenschaftlich basierte Handlungsempfehlungen hinsichtlich Qualitätssicherung und Verbraucheraufklärung zur Steigerung der stofflichen Verwendung von Altholz zu entwickeln. Erreicht wird dies durch die Untersuchung von Entscheidungsszenarien, die sich am Qualitätsverständnis und dem Einfluss des Altholzeinsatzes auf die Kosten entlang der Wertschöpfungskette orientieren. Da Altholz fast ausschließlich in der Spanplattenproduktion stofflich eingesetzt wird, fokussiert sich das Projekt auf diesen Werkstoff. Durch die dialogorientierte Einbindung aller relevanten Akteure der Wertschöpfungskette (Entsorgung und Recycling, Holzwerkstoff- und Möbelherstellung und Endverbraucher) wird die Praxis bestmöglich abgebildet und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen erlauben einen realitätsnahen Ansatz zur Steigerung der Verwendung von Altholz. Das Projekt Altholzdialog soll die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen schaffen, die Nutzungsdauer der Ressource Holz im Stoffkreislauf durch einen wiederholten stofflichen Einsatz von Altholz zu verlängern, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu erzeugen. Letztlich soll der Wert der nachwachsenden Ressource Holz als wertvoller Rohstoff, den es auch bei wiederholter Nutzung zu schätzen gilt, in der Gesellschaft gesteigert werden.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat mich an Sie verwiesen und so bitte ich Sie mir Folgendes zu zusenden: - im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt bzw. dem Land Sachsen-Anhalt vorliegende Definitionen für Akut-/Notfallbetten in psychiatrischen Kliniken (z.B. für die Unterbringung, vorläufige Einweisung durch die Verwaltungsbehörde o.Ä.) - Anzahl an Akut-/Notfallbetten in psychiatrischen Kliniken im Land Sachsen-Anhalt (z.B. für die Unterbringung, vorläufige Einweisung durch die Verwaltungsbehörde o.Ä.) - Gesamtanzahl an Betten/Plätzen auf Akut-/Notfallstationen im Land Sachsen-Anhalt (z.B. für die Unterbringung, vorläufige Einweisung durch die Verwaltungsbehörde o.Ä.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Per Mausklick verfügbare Informationen aus dem Internet bestimmen bereits zunehmend die Informationsgewinnung und das Konsumverhalten von vielen Millionen Nutzer*innen in Deutschland. Das Internet ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die auf der Suche nach Orientierungshilfen und konkreten Handlungsempfehlungen sind. Dabei stehen einerseits Nutzer*innen vor der Herausforderung, die online abrufbaren Inhalte einzuordnen und selbstständig zu beurteilen, ob sie seriös und vertrauenswürdig sind. Zum anderen gilt es, den Nutzer*innen ein gutes Informations-Angebot zu liefern. Sind die Informationen beispielsweise einfach und schnell auffindbar, vernetzt, aktuell, relevant, sind alle relevanten Aspekte abgedeckt und für verschiedene Zielgruppe entsprechend aufbereitet? Am 24.02.2016 verabschiedete das Bundeskabinett das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“ (NPNK). In Kapitel 3.3 ist die zentrale Bedeutung von Verbraucherinformationen dargestellt und der Ausbau von Informationsangeboten wie dem UBA-Verbraucherportal "Umweltbewusst leben" (mittlerweile "UBA-Umwelttipps") und Steigerung des Praxisbezugs von Informationen zum nachhaltigen Konsum explizit als Maßnahmen festgehalten. Dieses Vorhaben soll einerseits aufzeigen, welche Defizite es im deutschsprachigen, digitalen Informationsangebot zu nachhaltigem Konsum und nachhaltigem Onlinehandel gibt und Lösungen aufzeigen, wie vorhandene digitale Informationsangebote verbessert und miteinander vernetzt werden und eine höhere Reichweite und Sichtbarkeit bekommen können.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Ich möchte gerne wissen, ob das Umweltbundesamt mir als EVC- Halter Auskunft geben muss , wer für mein Fahrzeug die THG Quote für 2025 beantragt hat? Zum konkreten Hintergrund: Ich fahre seit letztem Jahr ein EVC Für 2024 habe ich über den ADAC die THG Prämie erhalten Für 2025 bietet der ADAC diese Dienstleistung nicht mehr an. Deshalb habe ich für 2025 CHECK24 mit der Beantragung beauftragt. Von CHECK24 habe ich die Auskunft erhalten, dass das Umweltbundesamt den Antrag abgelehnt hat, weil er bereits anderweitig beantragt wurde. Daraufhin habe ich das Umweltbundesamt kontaktiert und um Klärung gebeten. Die Antwort des Bürgerservice Umweltbundesamts ist skurril: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine individuellen Antworten auf ihre Fragen geben können. Insbesondere Auskunftsanfragen zu abgelehnten Fahrzeugen sowie allgemeine Fragen zum Verfahren können nicht beantwortet werden. Meine Nachfrage blieb unbeantwortet. Für mich bedeutet das, dass die Ablehnung meines Anspruchs absolut bleibt, weil die ablehnendere Stelle mir keine Möglichkeit gibt, den offensichtlich vorliegenden Fehler zu korrigieren. Dafür habe ich keinerlei Verständnis! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mecklenburg-Vorpommern steht für viele Naturschönheiten und großen Artenreichtum, für eine moderne Landwirtschaft, ländliche Traditionen und gesunde Lebensmittel. Das im Jahr 2006 neu geschaffene Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz setzt eine Politik um, die diese Attribute weiterentwickelt und miteinander verknüpft. Die Agrarwirtschaft hat die Kulturlandschaft und Wirtschaftsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig geprägt. Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bleiben weiterhin eine tragende Säule für die Stabilität des Landes. Die ländlichen Räume zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, gehört zu den Zielen des Ministeriums. Hierfür bedarf es einer innovativen, nachhaltigen und Ressourcen schonenden Landbewirtschaftung durch wettbewerbsfähige Betriebe. Einzigartige Naturräume und Landschaften prägen Mecklenburg-Vorpommern und seine in weiten Teilen intakte Natur, die zur hohen Lebensqualität im Land beiträgt. Natur- und Landschaftsschutz ist daher ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des Ministeriums. Zu seinen Aufgaben gehört auch, bebaute Gebiete zuverlässig vor Hochwasser und Sturmfluten zu schützen. Die Bevölkerung ist mit hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, und die Abwässer sind so zu reinigen, dass sich die Qualität der Gewässer weiter verbessert. Darüber hinaus gilt es, die hervorragende Luftqualität zu erhalten. Das Ministerium leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem es die verstärkte Nutzung von Bioenergien fördert. "MV tut gut." - diese Kernaussage der Landesmarketingkampagne bedeutet auch, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz und die Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit bei uns höchsten Standards genügen. Vorsorgender Verbraucherschutz und umfassende Verbraucherinformation sind Aufgaben, die nahezu die ganze Gesellschaft berühren. Es ist spezielle Aufgabe unseres Ministeriums, Maßnahmen zum Verbraucherschutz im Land zu bündeln und zu koordinieren. Die Verbrauchersicherheit, der Schutz der natürlichen Ressourcen, der Tierschutz und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume sind Zukunftsthemen, die sich maßgeblich in die Gesamtstrategie des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern einfügen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zugang zu allen verfügbaren Geodaten zu dokumentierten Waldbränden in Nordrhein-Westfalen für die letzten zwanzig Jahre. Gefragt sind maschinenlesbare Formate wie Shapefile, GeoJSON oder vergleichbare strukturierte Datensätze, die mindestens Datum des Ereignisses sowie die Geometrie der verbrannten Fläche enthalten Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem FAQ zur Waldbrandstatistik (https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik) darauf hin, dass Einzeldaten mit Angaben zu Datum, Größe und Ursache bei den zuständigen Länderministerien einzuholen sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob diese Daten bei Ihnen vollständig vorliegen und in welcher Form sie bereitgestellt werden können. Falls nur Teilbestände existieren, bitte ich um Angabe des Umfangs sowie etwaiger weiterer Stellen, bei denen ergänzende Informationen geführt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 527 |
| Europa | 22 |
| Kommune | 1 |
| Land | 234 |
| Weitere | 133 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 77 |
| Zivilgesellschaft | 32 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 369 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 461 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 42 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 99 |
| Offen | 766 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 853 |
| Englisch | 64 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 5 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 648 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 15 |
| Webseite | 205 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 363 |
| Lebewesen und Lebensräume | 746 |
| Luft | 252 |
| Mensch und Umwelt | 864 |
| Wasser | 229 |
| Weitere | 880 |