Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
<p>Kühlschrank: Mit kleinen Tipps unnötigen Stromverbrauch vermeiden</p><p>Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen </p><p><ul><li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li><li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li><li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li><li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p><p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong> Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a> (EPREL).</p><p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p><p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p><p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p><p><strong>Die richtige Größe: </strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p><p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. </p><p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/gefriertruhe-gefrierschrank">gesonderten Umwelttipp</a>.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p><p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p><p><strong>Quellen: </strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-haushaltsgeraete-beleuchtung">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p>
<p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.</p><p>Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p><p>Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt.</p><p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p><p>Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden.</p><p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p><p>Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)</p><p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p><p>Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)</p><p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p><p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p>
<p>Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 wurde die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei innereuropäisch grenzüberschreitenden Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.</p><p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>wird auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz wechseln</strong>, wie sich aus dem Batterie-EU-Anpassungsgesetz (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/233/VO.html">Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 - Bundesgesetzblatt</a>) ergibt.</p></p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>wird auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz wechseln</strong>, wie sich aus dem Batterie-EU-Anpassungsgesetz (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/233/VO.html">Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 - Bundesgesetzblatt</a>) ergibt.</p><p>Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen</p><p>In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.</p><p>Darüber hinaus setzt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend die <strong>kollektiven</strong> wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch.</p><p>Grundlage der Zusammenarbeit ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj">Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen.</p><p>Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde.</p><p>Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig.</p><p>Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg">Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG).</p><p>Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch?</p><p>In die Zuständigkeit des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen.</p><p>Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen.</p><p>Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen.</p><p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p></p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p><p>Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen.</p><p>Wohin können sich Verbraucher*innen wenden?</p><p>Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/">Verbraucherzentrale</a> oder der <a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/">Wettbewerbszentrale</a> über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen.</p><p>Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das <a href="https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html">Europäische Verbraucherzentrum Deutschland</a> mit Sitz in Kehl zuständig.</p><p>Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html">Verbraucherschlichtungsstellen</a> wenden.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen.</p><p>Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen?</p><p>In der Regel erhält das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen.</p><p>Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-umweltbundesamt-beteiligt-sich-an"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-mehr-transparenz-in-den-agb-von"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/social-media-vier-von-fuenf-influencerinnen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-erfolg-gegen-greenwashing"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-uba-geht-gegen-chinesischen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltaussagen-zu-fernbusreisen-bundesgerichtshof"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/greenwashing-erkennen-transparenz-schaffen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-second-hand-plattformen-auf-dem"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbundesamt-untersagt-irrefuehrende-online"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Januar heißt es: "Mit einem Drei-Punkte-Papier für Verbraucherschutz wirbt die Beteiligungsgesellschaft EQT für ihren Einstieg in den Kreditauskunftsdienst Schufa. In Gesprächen mit Verbraucherschützern, der Politik und Anteilseignern setzen die Skandinavier ein nicht öffentliches „Verbraucherschutz-Konzept für die Schufa“ ein, das der F.A.Z. vorliegt. Die drei Kapitel des Dokuments umfassen Kulturwandel, Unternehmensführung sowie Verbraucherrechte und Datenschutz – wobei der letzte Teil die konkretesten Vorschläge enthält: unter anderem ein Portal, das dem Verbraucher unbeschränkten Gratiszugang zu seinen Daten gewähren soll. [...] Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Papier schon in den vergangenen Monaten zu demonstrieren versucht, dass es den Daten- und Verbraucherschutz ins Zentrum seiner Pläne stelle." (Quelle: https://www.faz.net/-gqe-akph2) Bitte senden Sie mir dieses "Verbraucherschutz-Konzept für die Schufa" zu. Sofern Ihnen das Dokument nicht vorliegt, bitte ich um Information darum, wo ich es stattdessen anfragen kann. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Viele Grüße
Es ist allgemein bekannt, dass die Rundfunkbeitragszahlende Verbraucher sind. Siehe z.B: Verbraucherzentrale Berlin "Konkret geht es in der Rundfunkbeitragsberatung beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden können [...]" https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/digitale-welt/fernsehen/beratung-zum-rundfunkbeitrag-15447 Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein "Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können." https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/verbraucherzentrale/rundfunkbeitrag-kostenlose-beratung-kann-probleme-schnell-loesen-28015 Verbraucherzentrale Niedersachsen "Zwei hessische Verbraucher wollten ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen." https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-bar-zahlen-moeglich-ausnahmefaellen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz "Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat bereits kurzfristig Informationen auf Deutsch und auf Ukrainisch zu Verbraucherfragen erstellt [...] Geplant sind zum Beispiel Texte und Erklär-Videos [...] zum Rundfunkbeitrag [...]". https://www.bmuv.de/pressemitteilung/verbraucherschutz-auf-ukrainisch ------------------------------- Welche Verbraucherrechte hat ein Rundfunkbeitragszahler?
Landesregierung unterstützt Energieberatung mit 600.000 Euro – Davon gehen jeweils 300.000 Euro an neues Projekt „Energiekrise begegnen“ und jeweils 300.000 Euro an Verbraucherzentrale – Zum Runden Tisch „Energiepreise“ waren rund 20 Institutionen aus Bereichen Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen, Soziales, Kirchen, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingeladen „Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat massive Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiepreise. Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch nicht nur von stark steigenden Energiepreisen betroffen. Die Verwerfungen am Energie-, aber auch am Lebensmittelmarkt haben bereits Lebenshaltungskostensteigerungen ausgelöst und weitere Steigerungen sind zu befürchten. Um auf diese Entwicklung frühzeitig und koordiniert reagieren zu können, haben wir zu einem Runden Tisch eingeladen. Dort sollen Wege gefunden werden, wie wir die Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung aktueller Belastungen unterstützen können. Viele Menschen befürchten neben Preisanstiegen auch Versorgungsengpässe. Vor allem Geringverdienende brauchen Hilfe. Die große Resonanz der Teilnehmenden aus den Bereichen Wirtschaft, Kommunen, Soziales, Kirchen, Gewerkschaften und Verbraucherschutz zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist“, erklärten Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder, Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer sowie Familien- und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. Während Energieministerin Eder ankündigte, die stark nachgefragte Energieberatung der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale in diesem Jahr mit 150.000 Euro zu unterstützen, stellte Verbraucherschutzministerin Binz für ein Sonderprojekt weitere 150.000 Euro zur Stärkung der Beratungsstruktur der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Dazu Katrin Eder: „Die 150.000 Euro aus dem Klima- und Energieministerium fließen, um die Energieberatung auszubauen. Mit den zusätzlichen Mitteln kann die Verbraucherzentrale unter anderem die bestehende Energiehotline sowie die Energiekostenberatung verstärken. Zudem können speziell auf die aktuellen Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtete Web-Seminare angeboten oder Informationsmaterialien erarbeitet werden.“ Das Klimaschutzministerium gibt bereits – ohne die zusätzlichen Mittel – für 2022/23 rund 2,6 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale für die Energieberatung (1,3 Millionen Euro pro Jahr). „Der Bedarf an Energieberatungen im Land ist erheblich angestiegen. Während die Energieberatungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 2021 insgesamt über 21.000-mal in Anspruch genommen wurden, führte die Verbraucherzentrale allein von Januar bis Juni 2022 rund 16.550 Beratungen durch. Das zeigt, wie wichtig dieses Netz ist“, so Katrin Eder. Verbraucherschutzministerin Katharina Binz erläuterte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land brauchen Information und Beratung, um planen zu können, wie sie sich am besten auf die Preissteigerungen bei den Lebenshaltungs- und Energiekosten vorbereiten können. Die gegenwärtige Entwicklung schlägt sich in einem bereits anschaulich gestiegenen und absehbar weiter steigenden Informations- und Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale nieder. Hierzu zählen die Themenbereiche Energieverträge, Budgetplanung, Geldanlage, Altersvorsorge, Banken- und allgemeines Vertragsrecht (Dauerschuldverhältnisse). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist in diesen Fragen die richtige Ansprechpartnerin für die Menschen im Land. Um die bestehende Beratungsstruktur der Verbraucherzentrale zu stärken, hat das Verbraucherschutzministerium – zusätzlich zur bestehenden jährlichen Förderung von rund 3 Millionen Euro – ein Sonderprojekt mit einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro aufgelegt. Damit können die personellen Ressourcen sowie die fachliche Expertise der Verbraucherzentralen im Land so erweitert werden, dass den Informations-, Beratungs- und Unterstützungsbedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung getragen werden kann. Sie sollen sich schnell auch digital informieren und beraten lassen können; telefonisch oder per Mail und Videochat oder durch Legal-Tech-Angebote. Wir werden damit Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, aber auch die Beraterinnen und Berater mit entsprechenden Fortbildungsangeboten und Personalmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale stärken.“ Sozialminister Alexander Schweitzer kündigte an, Angebote der Energiekostenberatung und Energieeinsparberatung mit dem neuen Informations- und Beratungsangebot „Energiekrise begegnen – Strukturen in der Schuldner- und Insolvenzberatung stärken“ zu unterstützen: „Mit weiteren 300.000 Euro und durch das zusätzliche Beratungsangebot sollen bestehende Strukturen der Energiekosten- und Energieeinsparberatung gestärkt und erweitert werden.“ Darüber hinaus soll die Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen gestärkt und unterstützt werden, damit weitere aufsuchende Angebote zu Energiekosten und Energieeinsparung aufgebaut werden können. „Die steigenden Energiepreise sind eine drängende soziale Herausforderung, die alle Menschen in unserem Land stark umtreibt. Hier sind alle staatlichen und kommunalen Ebenen gefordert, um die erforderliche soziale Sicherheit zu gewährleisten“, so Minister Schweitzer. Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder ging auch auf grundsätzliche Perspektiven ein: „Künftig müssen wir auf einen konsequenten Ausbau und Nutzung heimischer Erneuerbarer Energien setzen. Denn jede im Land erzeugte Kilowattstunde Strom verringert den Bedarf an Energieimporten und trägt zu einer Absenkung der Börsenstrompreise bei. Zudem werden wir noch effizienter mit Energie umgehen und Energie sparen müssen. Damit können wir den Anstieg von Energiekosten bremsen und die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Die Landesregierung wird hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Am vergangenen Mittwoch haben die Landesregierung und Kommunen eine 15 prozentige Energie-Einsparung als gemeinsames Ziel ausgerufen. Ministerin Eder benannte konkrete Sparvorhaben im Bereich der Landesvertretung: „Wir wollen unseren Gasverbrauch im Land um 15 Prozent verringern. Dazu werden wir Maßnahmen umsetzen wie beispielsweise das Warmwasser in den Liegenschaften der Landesverwaltung in den Sommermonaten abzustellen. Bei Kühlungen soll die Raumtemperatur von 22 auf 26 Grad erhöht werden. Beleuchtungen in Innenräumen wie Außenanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.“ Die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung, der Schutz von privaten Haushalten – insbesondere von Familien mit niedrigem Einkommen – sowie die Begrenzung und Absicherung steigender Lebenshaltungskosten sind wichtige Aufgaben, an denen die Bundesregierung mit Hochdruck arbeitet. „Wir wollen aber hier und heute den Menschen im Land konkrete Hilfe bieten, indem wir Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote ausbauen. Zudem stärken wir die Strukturen der Verbraucherzentrale, mit denen die Bürgerinnen und Bürgern ihre Verbraucherrechte konkret durchsetzen können, wenn dies notwendig wird“, so Familien- und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Angesichts der aktuellen Entwicklung gilt es solidarisch, aber auch zielgenau zu handeln, damit soziale Härten nach Möglichkeit vermieden werden“, so Sozialminister Alexander Schweitzer. „Die Bundesregierung unternimmt mit der angekündigten großen Reform des Wohngeldes und der Einführung des Bürgergeldes über die bisherigen Entlastungspakete hinaus einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung. In Rheinland-Pfalz wollen wir diese Anstrengungen unterstützen, indem wir die Energiekostenberatung und Energieeinsparberatung sowie die Gemeinwesenarbeit in sozial benachteiligten Stadt und Ortsteilen stärken.“ Zum Runden Tisch waren neben den drei genannten Ministerien folgende Institutionen eingeladen: Städtetag Rheinland-Pfalz Landkreistag Rheinland-Pfalz e. V. Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e. V. LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. Landesarmutskonferenz Deutscher Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland Evangelische Kirchen und Diakonische Werke im Lande Rheinland-Pfalz Katholische Kirche Rheinland-Pfalz Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF) in Rheinland-Pfalz – Verband Kinderreicher Familien Deutschland e. V. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen Deutscher Mieterbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz e. V. Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (LDEW) Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e. V. Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Die Sorgen der Berlinerinnen und Berliner wachsen mit jeder Nachricht zu steigenden Preisen. Doch nicht alles wird derzeit teurer. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig kurzfristig Antworten auf Verbraucherfragen erhalten, die ihnen im Alltag begegnen, gibt es unabhängigen juristischen Rat nun auch telefonisch – kostenfrei und ohne Terminvereinbarung. Das neue Servicetelefon der Verbraucherzentrale bietet schnelle Hilfe bei verbraucherrechtlichen Problemen. Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen oder in eine andere Kostenfalle getappt ist, braucht schnellstmöglich einen verlässlichen Rat, wie man sich verhalten sollte, um den Schaden zu begrenzen. Aus diesem Grund hat die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geförderte Verbraucherzentrale ein neues Angebot geschaffen, damit Berlinerinnen und Berliner schnelle Hilfe erhalten. Die kostenfreie Kurzberatung fungiert als erste Anlaufstelle, an die sich Betroffene telefonisch wenden können, um eine Auskunft zu ihrem Problem zu bekommen. Markus Kamrad, Staatssekretär für Verbraucherschutz : „Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit der kostenfreien telefonischen Erstberatung eine Möglichkeit schaffen, schnell und unkompliziert an einen juristischen Rat zu kommen. Die Verbraucherzentrale hat jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich und ist bestens geeignet den Berlinerinnen und Berlinern bei allen Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts zur Seite zu stehen.“ Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin : „Oftmals benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher in einer akuten Problemsituation einfach nur einen kurzen Tipp, wie sie sich am besten verhalten, um diese zu lösen. Unser neues Beratungsangebot soll auch eine Lotsenfunktion erfüllen. Ich wünsche mir, dass die Berlinerinnen und Berliner es nutzen, wenn sie schnell einen unabhängigen Rat brauchen.“ Im Rahmen der kostenpflichtigen Terminberatung werden auch weiterhin komplexere Fälle bearbeitet, Unterlagen gesichtet oder Rechtsvertretungen angenommen. Weitere Informationen Ratsuchende erreichen die Hotline der telefonischen Kurzberatung zum Ortstarif am Montag und Freitag von 10-13 Uhr sowie am Mittwoch von 15-18 Uhr unter Tel.: (030) 214 85 200. Weitere Informationen finden Interessierte bei der Verbraucherzentrale. Für Rückfragen: Dr. Grit Kittelmann Presseportal
Ausgangslage: Das Vorhaben FKZ 3713 32 315 hat gezeigt, dass Elektrogeräte kürzer genutzt werden als noch vor 10 Jahren. Die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf sind dabei vielfältig und umfassen werkstoffliche, funktionale, ökonomische und psychologische Obsoleszenz. Das Vorhaben FKZ 3713 13 308 hat Möglichkeiten der Stärkung eines nachhaltigen Konsum mit speziellem Fokus auf die Produktlebensdauer im Zivil- und Verbraucherschutzrecht identifiziert. Von besonderem Interesse sind immer wieder mögliche Instrumente zur Verbesserung der Verbraucherinformation, um die Herstellung und den Konsum langlebiger Elektrogeräte zu fördern. Bislang liegen kaum sozialwissenschaftliche Erkenntnisse über die Relevanz von Informationen zu Lebensdauer bei Kaufentscheidungen vor. Zielstellung: Durchführung einer experimentellen Laborstudie, welche eine Kaufsituation in einem simulierten Onlineshop realitätsnah nachstellt. Die Teilnehmenden sollen aus einem Angebot realer Produkte mit vollständiger Beschreibung und nicht lediglich zwischen fiktiven Produkten mit wenigen Merkmalen wählen. Somit wird die Informationslage bei einer realen Kaufentscheidung simuliert, bei der die Lebensdauer nur eines von vielen Produktmerkmalen darstellt. Methodik: Die Befragung soll für 3 Produktgruppen durchgeführt werden. Im Rahmen der Laborstudie sollen bei diesen Produkten jeweils folgende Eigenschaften variiert und deren Effekt auf die Kaufwahrscheinlichkeit des Produkts bestimmt werden: 1) Lebensdauerangabe (ohne / freiwillige Minderheit / freiwillige Mehrheit / verpflichtend einfach / verpflichtend umfassend) 2) Länge der Lebensdauer (niedrig / mittel / hoch). Die Produktauswahl besteht pro Kategorie aus jeweils 3 Produkten aus dem unteren dem mittleren und dem oberen Preissegment. Insgesamt stehen somit in einem 3x3 Design 9 unterschiedliche Produkte zur Auswahl.
Aufgabe des Forschungsvorhabens ist die Schaffung einer Datengrundlage und darauf aufbauend die Beschreibung und Beurteilung des Phänomens 'Obsoleszenz'. Den Schwerpunkt der Untersuchung sollen Elektro- und Elektronikgeräte, die für den Einsatz durch Privatverbraucher (Haushalte) konzipiert sind, bilden. Die recherchierten Daten und Beispiele sind systematisiert nach den Ursachen für die verkürzte Lebens- oder Nutzungsdauer darzustellen. Soweit verfügbar, sind insbesondere statistische Daten zu erheben (z.B. Entwicklung der durchschnittlichen Lebensdauer von Elektro- und Elektronikprodukten in den vergangenen Jahrzehnten) und signifikante Trends zu recherchieren. Fallstudien für drei Produktgruppen sollen die Datenerhebung vertiefen und Maßnahmen zur Erreichung einer möglichst langen oder verlässlichen Lebensdauer identifizieren. Auf dieser Basis sind mögliche Strategien gegen Obsoleszenz zu entwickeln. Dabei sind vor allem überprüf- und messbare Parameter und Maßnahmen zu identifizieren, die auf eine lange Lebensdauer von Produkten oder von wichtigen Produktkomponenten abzielen. Der Ausbau der Gewährleistung und des kollektiven Rechtsschutzes im Verbraucherrecht ist nicht Gegenstand des Vorhabens.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Land | 7 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 3 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 25 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 26 |
| offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 32 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
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| Keine | 6 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 17 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 21 |
| Lebewesen und Lebensräume | 18 |
| Luft | 12 |
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| Wasser | 13 |
| Weitere | 29 |