Holzschutzmittel (HSM) enthalten ihrer Bestimmung gemaess biozide Wirkstoffe. Fuer HSM gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung hinsichtlich moeglicher Gefahren fuer die Umwelt erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll die Grundlage einer umfassenden Bewertung der Umweltgefaehrdungen durch HSM (durch Ausdampfen, Auswaschung und Entsorgung von HSM bzw. damit behandelte Produkte) liefern, indem quanitative Daten zu Produktion und Verbleib von HSM und ihren Wirkstoffen - aufgegliedert nach Verbrauchern, Produktgruppen und Einsatzbereichen - fuer die Bundesrepublik Deutschland erhoben werden.