<p>Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes evaluiert und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickelt. Ein Vergleich mit den Recyclingergebnissen gewerblicher Verpackungen zeigt ein vergleichbares Niveau bei Papier und Metallen, während bei Kunststoffen die haushaltsnahen Verpackungen höhere Recyclingzuführungsquoten erreichen.</p><p>Maßgebliches Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und zu verringern sowie diese dem Recycling zuzuführen. Als zentrales Instrument nutzt das VerpackG Verwertungs- und Recyclingquoten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 16 Abs. 2 und Abs. 4 VerpackG). Diese Verpackungen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an. Die Bundesregierung ist gemäß § 16 Abs. 7 VerpackG verpflichtet, diese Quoten zu evaluieren. Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ liefert die wissenschaftliche Grundlagen hierfür.</p><p>Zudem bietet die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-fortentwicklung-der-verwertungsquoten-des">Studie</a>durch eine Länderanalyse einen umfassenden Überblick über Regelungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung, Verwertungsquoten und Verwertungsergebnissen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Darüber hinaus werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und Recyclingquoten für nicht-systembeteiligungspflichtige Transportverpackungen sowie nicht-systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen ermittelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.</p><p>Aufbauend auf dem Status quo der Quotenermittlung und der Verwertungsergebnisse werden fünf mögliche Szenarien für Recyclingzuführungsquoten modelliert und Regelungsvorschläge zur Anpassung des VerpackG abgeleitet.<br>Es wird insbesondere vorgeschlagen, die bisherigen Quotenvorgaben für sonstige Verbundverpackungen und jene für Getränkekartonverpackungen abzulösen. Verbunde auf Eisenmetall-, Aluminium- und Kunststoffbasis sollen gemeinsam mit der jeweiligen Hauptmaterialart nachgewiesen werden. Eigene Quotenvorgaben sollen stattdessen für Flüssigkeitskartons und faserbasierte Verbunde (auf Papierbasis) eingeführt werden.<p>Die Studie empfiehlt außerdem für die Materialart Kunststoffe zwischen einer werkstofflichen Recyclingquote und einer neu einzuführenden allgemeinen Recyclingquote zu differenzieren, in welcher dann weitere Formen des Recyclings, wie das chemische Recycling, anrechenbar sind. Die Recyclingquote soll dabei die Verwertungsquote in § 16 Abs. 2 Satz 2 VerpackG ablösen, welche das Recycling und die energetische Verwertung umfasst. Die Empfehlungen für die Anpassung der Recyclingquoten (Zuführung zum Recycling) stellt die Tabelle zusammenfassend dar.</p><p>Während die jährliche Studie „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen" stets Gesamtverwertungsergebnisse für Verpackungen liefert, bietet dieses Vorhaben erstmals eine detailliertere Aufbereitung der Anfallstellen und der Verwertungsergebnisse gewerblicher (nicht-systembeteiligungspflichtiger) Verpackungen.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Jahr 2021 für die Materialfraktionen Papier, Pappe, Karton (PPK) und Metalle Quoten für die Zuführung zum Recycling von über 90 % erreichten, womit die für systembeteiligungspflichtige Verpackungen gültigen Quoten erfüllt wären. Glas spielt in diesem Bereich keine Rolle. Nicht-systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen (entspr. § 15 VerpackG) erreichten eine Recyclingzuführungsquote von 59,3 %. Diese Recyclingzuführungsquote setzt sich zusammen aus Kunststofftransportverpackungen (71,7 %), Kunststoffverpackungen im Gewerbe (51,7 %) und Mehrwegverpackungen (90 %). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind in dieser Quote nicht eingerechnet. Eine Stoffstromübersicht nicht-systembeteiligungspflichtiger Kunststoffverpackungen findet sich in der Abbildung 25 der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/44_2025_texte.pdf">Studie auf Seite 224</a>. Systembeteiligungspflichtige Kunststoffe erreichten hingegen 2021 bereits eine Recyclingzuführungsquote von 65,5 %. Dies verdeutlicht, dass bei gewerblichen Kunststoffverpackungen ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Recycling besteht, zumal diese Verpackungen im Gewerbe meist homogener und weniger verschmutzt anfallen. Daher schlägt die Studie die Einführung gewerblicher Erfassungssysteme für alle gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen vor.</p><p>Auch bei Holzverpackungen besteht mit einer Recyclingquote von 32,8 % Verbesserungspotential. Da der Rest energetisch verwertet und auch Frischholz in großem Umfang energetisch genutzt wird, werden für Holz jedoch keine Maßnahmen vorgeschlagen.</p>
Ein zentrales Instrument des Verpackungsgesetzes zur Sicherung und Stärkung des Recyclings von Wertstoffen sind Quotenvorgaben für systembeteiligungspflichtige (haushaltsnahe) Verpackungen. Das Forschungsvorhaben legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Anforderungen an das Recycling dieser Verpackungsabfälle und entwickelt Vorschläge zu deren Anpassung.Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Transportverpackungen sowie gewerblich Verkaufs- und Umverpackungen) werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und deren Verwertung aufbereitet. Auf dieser Basis analysiert das Vorhaben Hemmnisse und Verbesserungspotenziale für das Recycling dieser Verpackungsarten und gibt Empfehlungen zur Erschließung der Potenziale.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht in § 21 eine Regelung zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vor. Diese ist nicht hinreichend wirksam und sollte nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Es gibt daher Überlegungen, ob beispielsweise ein Fonds eingerichtet werden soll, in den Hersteller für Verpackungen einzahlen sollen, die nicht hochgradig recyclingfähig sind. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen an der Marktmenge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zu erarbeiten. Es ist zu ermitteln, wie hoch der Masseanteil der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist, deren Recyclingfähigkeit gemäß aktuellem Mindeststandard ? größer oder gleich 90 % bzw. ? größer oder gleich 95 % beträgt. Das Bezugsjahr ist 2021. Die empirischen Ergebnisse der Studie können wie folgt zusammengefasst werden. Über alle Fraktionen sind ? 10,7 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 90 % recyclingfähig, und ? 14,9 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 95 % recyclingfähig. Von den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen der LVP-Fraktion sind ? 32,0 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und ? 44,3 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch sehr klar, dass die Trennlinie zwischen hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und nicht hochgradig recyclingfähigen Verpackungen wesentlich von dem Anteil der Verbunde gekennzeichnet ist. Von den systembeteiligungspflichtigen Verbundverpackungen sind ? 71,3 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und sogar ? 100 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Andersherum machen Verbundverpackungen ? 46,3 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 90 % recyclingfähig sind, und ? 46,8 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 95 % recyclingfähig sind. Neben den Verbunden gibt es, was die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen angeht, noch drei besonders mengenrelevante Problemgruppen: ? Kunststoffverpackungen, für die (noch) keine Recyclinginfrastruktur aufgebaut wurde, ? Kunststoffverpackungen, die als Kunststoff/Kunststoff-Folien oder Kunststoff-Kunststoff-Kombinationen nicht oder nur zum Teil recyclingfähig sind, ? Kunststoffverpackungen, die als Komponenten von Packmittelkombinationen in andere Materialfraktionen gelangen und dort als Störstoffe gelten.
Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE-Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LD-PE-Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET-Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen – auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe – sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPOflex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO 2 -Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2017 - 2019 Status: Abgeschlossen
Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE -Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LDPE -Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET -Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen - auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe - sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPO-flex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO2-Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr.
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der inDeutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.
Schwerpunkt der Studie ist die ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von Leichtverpackungen der Dualen Systeme, d.h. Verpackungskunststoffe, Verbunde, und Metalle aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen. Des Weiteren werden solche Wertstoffströme einbezogen, die sich aus den Alternativsystemen ergeben. Für die genannten Stoffströme erfolgt eine quantitative Abschätzung der Kosten und zentraler ökologischer Effekte der unterschiedlichen Sammelsysteme. Die ökonomische Bewertung umfasst neben den Kosten der Sammelsysteme auch die zu erwartenden Effekte in Bezug auf die Wettbewerbssituation auf den Entsorgungsmärkten und mögliche Konsequenzen für Produzenten und Handel. Dabei werden insbesondere auch die Arbeitsteilung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern analysiert und die möglichen Konsequenzen neuer Sammelsysteme abgeschätzt.
Kostenuntersuchung und Kostenvergleich verschiedener Aluminium-Recyclingprozesse. Teilprojekt des Sonderforschungsbereichs 525 'Ressourcenorientierte Gesamtbetrachtung von Stoffströmen metallischer Rohstoffe' beim Forschungszentrum Jülich.
Bevor die Wertstoffe, die im Abfall enthalten sind, einem Recyclingverfahren zugeführt werden können, muss der Abfall behandelt werden. Diese Behandlung kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es wird zwischen einer stofflichen und einer energetischen Verwertung unterschieden, wobei die stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie höherwertiger ist und der energetischen Verwertung, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, vorzuziehen ist. Die Umsetzung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird neben dem zentralen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen geregelt, welche die Gewerbeaufsicht Baden-Württembergs gebündelt zur Verfügung stellt. Daneben bietet die Abfallbilanz Baden-Württembergs , herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick über den Stand der Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Land. Über diesen Link gelangen Sie zu weiteren Datenquellen. Die Wertstoffe aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne bestehen überwiegend aus Glas, Metall, Papier-Pappe-Kartonagen und unterschiedlichen Kunststoffen. Für diese Wertstoffe existieren unterschiedliche Recyclingverfahren die die Rückgewinnung und einen Einsatz als Sekundärrohstoff in einem erneuten Herstellungsprozess ermöglichen. Über die Navigationsleiste gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Recyclingverfahren für den jeweiligen Wertstoff. Oftmals sind diese Wertstoffe Teil einer Verpackung. Wie die einzelnen Wertstoffströme von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur stofflichen oder energetischen Verwertung gelenkt werden, wurde erstmals in der Verpackungsverordnung festgelegt. Diese war in der 7. Novelle seit dem 23. Juli 2014 in Kraft und letztmalig am 18. Juli 2017 geändert worden. Sie gab konkrete Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffarten vor. Am 01. Januar 2019 löste das neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die ab diesem Zeitpunkt geltenden höheren Recyclingquoten für die jeweiligen Wertstoffe. Material früher Ab 2019 seit 2022 Glas 75% 80% 90% Pappe, Papier, Karton 70% 80% 90% Eisenmetalle 70% 80% 90% Aluminium 60% 80% 90% Getränkekartonverpackungen 60% 75% 80% Sonstige Verbundverpackungen 60% 55% 70% Kunststoffe (werkstoffliche Verwertung) 36% 59% 63%
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