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Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt

Das Projekt "Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH.Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht in § 21 eine Regelung zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vor. Diese ist nicht hinreichend wirksam und sollte nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Es gibt daher Überlegungen, ob beispielsweise ein Fonds eingerichtet werden soll, in den Hersteller für Verpackungen einzahlen sollen, die nicht hochgradig recyclingfähig sind. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen an der Marktmenge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zu erarbeiten. Es ist zu ermitteln, wie hoch der Masseanteil der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist, deren Recyclingfähigkeit gemäß aktuellem Mindeststandard ? größer oder gleich 90 % bzw. ? größer oder gleich 95 % beträgt. Das Bezugsjahr ist 2021. Die empirischen Ergebnisse der Studie können wie folgt zusammengefasst werden. Über alle Fraktionen sind ? 10,7 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 90 % recyclingfähig, und ? 14,9 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 95 % recyclingfähig. Von den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen der LVP-Fraktion sind ? 32,0 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und ? 44,3 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch sehr klar, dass die Trennlinie zwischen hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und nicht hochgradig recyclingfähigen Verpackungen wesentlich von dem Anteil der Verbunde gekennzeichnet ist. Von den systembeteiligungspflichtigen Verbundverpackungen sind ? 71,3 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und sogar ? 100 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Andersherum machen Verbundverpackungen ? 46,3 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 90 % recyclingfähig sind, und ? 46,8 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 95 % recyclingfähig sind. Neben den Verbunden gibt es, was die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen angeht, noch drei besonders mengenrelevante Problemgruppen: ? Kunststoffverpackungen, für die (noch) keine Recyclinginfrastruktur aufgebaut wurde, ? Kunststoffverpackungen, die als Kunststoff/Kunststoff-Folien oder Kunststoff-Kunststoff-Kombinationen nicht oder nur zum Teil recyclingfähig sind, ? Kunststoffverpackungen, die als Komponenten von Packmittelkombinationen in andere Materialfraktionen gelangen und dort als Störstoffe gelten.

Gelbe Tonne statt Gelber Sack – Wertstoffsammlung in Berliner Siedlungsgebieten wird ab Mitte 2023 vollständig umgestellt

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben sich mit den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems darauf geeinigt, allen Berlinerinnen und Berlinern künftig eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitzustellen („Wertstofftonne“). Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen wird damit abgeschafft. Die Umstellung erfolgt ab Juli 2023 und soll bis Ende Oktober 2023 beendet sein. Damit wird einem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner Rechnung getragen, denn Erfahrungen zeigen, dass schwere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall in festen Tonnen einfacher und sicherer gesammelt und der Verwertung zugeführt werden können als in Säcken, die zudem an vielen Orten durch Wild und Vögel auf der Nahrungssuche aufgerissen werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Wertstoffmenge gerechnet werden, die wiederum das Restabfall-Aufkommen verringert und die Recyclingquoten erhöht. Für die Wertstofftonne wird weiterhin kein Entgelt erhoben (soweit sie mit Wertstoffen befüllt ist). Die bisher bei den gelben Säcken geübte Praxis, die Behälter am Entleerungstag direkt an die Grundstücksgrenze zu stellen, soll beibehalten werden.

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvor

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren und Verpackungen in Sachsen-Anhalt Anhang III zum Handbuch Leitfaden zur Marktüberwachung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes Bearbeitungsstand 7. Mai 2021 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Inhaltsverzeichnis Einführung und Zielstellung ......................................................................................4 Abkürzungen ............................................................................................................4 Begriffsbestimmungen ..............................................................................................4 Rechtliche Grundlagen ...........................................................................................12 Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle .......................... 12 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG).......................... 12 5 Überwachung .........................................................................................................16 5.1 Hinweispflichten ......................................................................................................16 5.2 Vorgaben zur Kennzeichnung .................................................................................16 5.3 Verkehrsverbote .....................................................................................................18 5.3.1 Konzentrationsgrenzen gem. § 5 Abs. 1 ........................................................18 1 2 3 4 4.1 4.2 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 6. 7. 5.3.2Kunststofftragetaschen gem. § 5 Abs. 2 ........................................................19 5.3.3Nicht registrierte Hersteller gem. § 9 Abs. 5 ..................................................19 Registrierungspflicht ...............................................................................................19 Nachweispflichten ...................................................................................................19 Pfanderhebungspflicht ............................................................................................20 Rücknahmepflichten ...............................................................................................20 Verwertungspflichten ..............................................................................................21 Zentrale Stelle ........................................................................................................22 Praktische Vorgehensweise bei der Überwachung - Hinweise zur Verwendung der Checklisten .......................................................................................................23 Quellenverzeichnis .................................................................................................25 Anlage ....................................................................................................................25 Bearbeitungsstand 7.5.2021 2 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über die unterschiedlichen, gesetzlichen Verpackungsarten und deren Eigenschaft zur Systembeteiligungspflicht (blau: ja, orange: nein) ............................................................................................................... 5 Abbildung 2: Beispiele für Verkaufsverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ........................... 6 Abbildung 3: Beispiele für Serviceverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ............................. 6 Abbildung 4: Beispiele für Versandverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................. 7 Abbildung 5: Beispiele für Umverpackungen (aus Karton) [Bildquelle: INTECUS] ............... 7 Abbildung 6: Beispiele für Transportverpackungen (aus Karton und Holz) [Bildquelle: http://www.pixabay.com) ................................................................................. 8 Abbildung 7: Beispiele für Getränkeverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................ 8 Abbildung 8: Beispiele für Mehrwegverpackungen [Bildquelle: INTECUS] .......................... 9 Abbildung 9: Beispiele für Einweggetränkeverpackungen [Bildquelle INTECUS]................. 9 Abbildung 10: Beispiel für eine Verbundverpackung [Bildquelle: INTECUS] .........................10 Abbildung 11: Beispiele für die Kennzeichnung von Handelsmarken [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................11 Abbildung 12: Beispiel DGP-Kennzeichnung [Bildquelle: INTECUS] ....................................17 Abbildung 13: Kennzeichnungs-Beispiel Polypropylen [Bildquelle: INTECUS] ......................17 Abbildung 14: Kennzeichnungs-Beispiel Papier und Pappe (nicht eindeutig aufgrund fehlender Nummer) [Bildquelle: INTECUS] ....................................................18 Abbildung 15: Kennzeichnungs-Beispiel Polyethylen hoher Dichte [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zu überwachende Regelungen des VerpackG sowie geltende Owi- Tatbestände ..................................................................................................13 Bearbeitungsstand 7.5.2021 3

Ressourcenschonung durch Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfall­gemischen

Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE-Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LD-PE-Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET-Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen – auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe – sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPOflex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO 2 -Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2017 - 2019 Status: Abgeschlossen

Ressourcenschonung durch Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfallgemischen

Das Projekt "Ressourcenschonung durch Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfallgemischen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG.Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE -Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LDPE -Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET -Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen - auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe - sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPO-flex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO2-Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2013 und 2014

Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2013 und 2014" wird/wurde ausgeführt durch: GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH.Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2013

Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der inDeutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.

Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von verwertbaren Abfällen privater Haushalte und vergleichbarer Anfallstellen

Das Projekt "Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von verwertbaren Abfällen privater Haushalte und vergleichbarer Anfallstellen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP), Arbeitsgruppe Infrastrukturökonomie und -management.Schwerpunkt der Studie ist die ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von Leichtverpackungen der Dualen Systeme, d.h. Verpackungskunststoffe, Verbunde, und Metalle aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen. Des Weiteren werden solche Wertstoffströme einbezogen, die sich aus den Alternativsystemen ergeben. Für die genannten Stoffströme erfolgt eine quantitative Abschätzung der Kosten und zentraler ökologischer Effekte der unterschiedlichen Sammelsysteme. Die ökonomische Bewertung umfasst neben den Kosten der Sammelsysteme auch die zu erwartenden Effekte in Bezug auf die Wettbewerbssituation auf den Entsorgungsmärkten und mögliche Konsequenzen für Produzenten und Handel. Dabei werden insbesondere auch die Arbeitsteilung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern analysiert und die möglichen Konsequenzen neuer Sammelsysteme abgeschätzt.

Kostenbetrachtung der Prozesskette 'Recycling aluminiumhaltiger Verpackungen in Deutschland'

Das Projekt "Kostenbetrachtung der Prozesskette 'Recycling aluminiumhaltiger Verpackungen in Deutschland'" wird/wurde gefördert durch: Forschungszentrum Jülich GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Statistik und Empirische Wirtschaftsforschung.Kostenuntersuchung und Kostenvergleich verschiedener Aluminium-Recyclingprozesse. Teilprojekt des Sonderforschungsbereichs 525 'Ressourcenorientierte Gesamtbetrachtung von Stoffströmen metallischer Rohstoffe' beim Forschungszentrum Jülich.

Verwertung und Behandlung von Abfällen Wertstoffe

Bevor die Wertstoffe, die im Abfall enthalten sind, einem Recyclingverfahren zugeführt werden können, muss der Abfall behandelt werden. Diese Behandlung kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es wird zwischen einer stofflichen und einer energetischen Verwertung unterschieden, wobei die stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie höherwertiger ist und der energetischen Verwertung, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, vorzuziehen ist. Die Umsetzung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird neben dem zentralen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen geregelt, welche die Gewerbeaufsicht Baden-Württembergs gebündelt zur Verfügung stellt. Daneben bietet die Abfallbilanz Baden-Württembergs , herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick über den Stand der Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Land. Über diesen Link gelangen Sie zu weiteren Datenquellen. Die Wertstoffe aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne bestehen überwiegend aus Glas, Metall, Papier-Pappe-Kartonagen und unterschiedlichen Kunststoffen. Für diese Wertstoffe existieren unterschiedliche Recyclingverfahren die die Rückgewinnung und einen Einsatz als Sekundärrohstoff in einem erneuten Herstellungsprozess ermöglichen. Über die Navigationsleiste gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Recyclingverfahren für den jeweiligen Wertstoff. Oftmals sind diese Wertstoffe Teil einer Verpackung. Wie die einzelnen Wertstoffströme von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur stofflichen oder energetischen Verwertung gelenkt werden, wurde erstmals in der Verpackungsverordnung festgelegt. Diese war in der 7. Novelle seit dem 23. Juli 2014 in Kraft und letztmalig am 18. Juli 2017 geändert worden. Sie gab konkrete Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffarten vor. Am 01. Januar 2019 löste das neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die ab diesem Zeitpunkt geltenden höheren Recyclingquoten für die jeweiligen Wertstoffe. Material früher Ab 2019 seit 2022 Glas 75% 80% 90% Pappe, Papier, Karton 70% 80% 90% Eisenmetalle 70% 80% 90% Aluminium 60% 80% 90% Getränkekartonverpackungen 60% 75% 80% Sonstige Verbundverpackungen 60% 55% 70% Kunststoffe (werkstoffliche Verwertung) 36% 59% 63%

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