Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der inDeutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben sich mit den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems darauf geeinigt, allen Berlinerinnen und Berlinern künftig eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitzustellen („Wertstofftonne“). Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen wird damit abgeschafft. Die Umstellung erfolgt ab Juli 2023 und soll bis Ende Oktober 2023 beendet sein. Damit wird einem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner Rechnung getragen, denn Erfahrungen zeigen, dass schwere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall in festen Tonnen einfacher und sicherer gesammelt und der Verwertung zugeführt werden können als in Säcken, die zudem an vielen Orten durch Wild und Vögel auf der Nahrungssuche aufgerissen werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Wertstoffmenge gerechnet werden, die wiederum das Restabfall-Aufkommen verringert und die Recyclingquoten erhöht. Für die Wertstofftonne wird weiterhin kein Entgelt erhoben (soweit sie mit Wertstoffen befüllt ist). Die bisher bei den gelben Säcken geübte Praxis, die Behälter am Entleerungstag direkt an die Grundstücksgrenze zu stellen, soll beibehalten werden.
Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE-Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LD-PE-Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET-Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen – auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe – sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPOflex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO 2 -Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2017 - 2019 Status: Abgeschlossen
Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren und Verpackungen in Sachsen-Anhalt Anhang III zum Handbuch Leitfaden zur Marktüberwachung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes Bearbeitungsstand 7. Mai 2021 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Inhaltsverzeichnis Einführung und Zielstellung ......................................................................................4 Abkürzungen ............................................................................................................4 Begriffsbestimmungen ..............................................................................................4 Rechtliche Grundlagen ...........................................................................................12 Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle .......................... 12 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG).......................... 12 5 Überwachung .........................................................................................................16 5.1 Hinweispflichten ......................................................................................................16 5.2 Vorgaben zur Kennzeichnung .................................................................................16 5.3 Verkehrsverbote .....................................................................................................18 5.3.1 Konzentrationsgrenzen gem. § 5 Abs. 1 ........................................................18 1 2 3 4 4.1 4.2 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 6. 7. 5.3.2Kunststofftragetaschen gem. § 5 Abs. 2 ........................................................19 5.3.3Nicht registrierte Hersteller gem. § 9 Abs. 5 ..................................................19 Registrierungspflicht ...............................................................................................19 Nachweispflichten ...................................................................................................19 Pfanderhebungspflicht ............................................................................................20 Rücknahmepflichten ...............................................................................................20 Verwertungspflichten ..............................................................................................21 Zentrale Stelle ........................................................................................................22 Praktische Vorgehensweise bei der Überwachung - Hinweise zur Verwendung der Checklisten .......................................................................................................23 Quellenverzeichnis .................................................................................................25 Anlage ....................................................................................................................25 Bearbeitungsstand 7.5.2021 2 Anhang III - Leitfaden - VerpackG Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über die unterschiedlichen, gesetzlichen Verpackungsarten und deren Eigenschaft zur Systembeteiligungspflicht (blau: ja, orange: nein) ............................................................................................................... 5 Abbildung 2: Beispiele für Verkaufsverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ........................... 6 Abbildung 3: Beispiele für Serviceverpackungen [Bildquelle: INTECUS] ............................. 6 Abbildung 4: Beispiele für Versandverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................. 7 Abbildung 5: Beispiele für Umverpackungen (aus Karton) [Bildquelle: INTECUS] ............... 7 Abbildung 6: Beispiele für Transportverpackungen (aus Karton und Holz) [Bildquelle: http://www.pixabay.com) ................................................................................. 8 Abbildung 7: Beispiele für Getränkeverpackungen [Bildquelle: R. Tietze] ............................ 8 Abbildung 8: Beispiele für Mehrwegverpackungen [Bildquelle: INTECUS] .......................... 9 Abbildung 9: Beispiele für Einweggetränkeverpackungen [Bildquelle INTECUS]................. 9 Abbildung 10: Beispiel für eine Verbundverpackung [Bildquelle: INTECUS] .........................10 Abbildung 11: Beispiele für die Kennzeichnung von Handelsmarken [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................11 Abbildung 12: Beispiel DGP-Kennzeichnung [Bildquelle: INTECUS] ....................................17 Abbildung 13: Kennzeichnungs-Beispiel Polypropylen [Bildquelle: INTECUS] ......................17 Abbildung 14: Kennzeichnungs-Beispiel Papier und Pappe (nicht eindeutig aufgrund fehlender Nummer) [Bildquelle: INTECUS] ....................................................18 Abbildung 15: Kennzeichnungs-Beispiel Polyethylen hoher Dichte [Bildquelle: INTECUS]......................................................................................................18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zu überwachende Regelungen des VerpackG sowie geltende Owi- Tatbestände ..................................................................................................13 Bearbeitungsstand 7.5.2021 3
Bevor die Wertstoffe, die im Abfall enthalten sind, einem Recyclingverfahren zugeführt werden können, muss der Abfall behandelt werden. Diese Behandlung kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es wird zwischen einer stofflichen und einer energetischen Verwertung unterschieden, wobei die stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie höherwertiger ist und der energetischen Verwertung, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, vorzuziehen ist. Die Umsetzung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird neben dem zentralen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen geregelt, welche die Gewerbeaufsicht Baden-Württembergs gebündelt zur Verfügung stellt. Daneben bietet die Abfallbilanz Baden-Württembergs , herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick über den Stand der Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Land. Über diesen Link gelangen Sie zu weiteren Datenquellen. Die Wertstoffe aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne bestehen überwiegend aus Glas, Metall, Papier-Pappe-Kartonagen und unterschiedlichen Kunststoffen. Für diese Wertstoffe existieren unterschiedliche Recyclingverfahren die die Rückgewinnung und einen Einsatz als Sekundärrohstoff in einem erneuten Herstellungsprozess ermöglichen. Über die Navigationsleiste gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Recyclingverfahren für den jeweiligen Wertstoff. Oftmals sind diese Wertstoffe Teil einer Verpackung. Wie die einzelnen Wertstoffströme von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur stofflichen oder energetischen Verwertung gelenkt werden, wurde erstmals in der Verpackungsverordnung festgelegt. Diese war in der 7. Novelle seit dem 23. Juli 2014 in Kraft und letztmalig am 18. Juli 2017 geändert worden. Sie gab konkrete Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffarten vor. Am 01. Januar 2019 löste das neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die ab diesem Zeitpunkt geltenden höheren Recyclingquoten für die jeweiligen Wertstoffe. Material früher Ab 2019 seit 2022 Glas 75% 80% 90% Pappe, Papier, Karton 70% 80% 90% Eisenmetalle 70% 80% 90% Aluminium 60% 80% 90% Getränkekartonverpackungen 60% 75% 80% Sonstige Verbundverpackungen 60% 55% 70% Kunststoffe (werkstoffliche Verwertung) 36% 59% 63%
Das neue Verpackungsgesetz Was ändert sich für die Vollzugsbehörden und was für die örE? LUBW‐Kolloquium 2019 Kreislaufwirtschaft, 14.02.2019, Karlsruhe Martin Hrach, Referent Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 23 Kreislaufwirtschaft, Recht Stand: Februar 2019 Inhalt Das Verpackungsgesetz Wichtige Änderungen für die Vollzugsbehörden Wichtige Änderungen für die öffentlich‐rechtlichen Entsorger Ausblick Folie 2 ©LUBW | 14.02.2019 LUBW - Kolloquium 2019 Kreislaufwirtschaft |1 Allgemeines • Jagd auf Trittbrettfahrer durch Registrierungspflicht sowie Duplikatmeldungen • Unterbindung von unzulässigen Mengendifferenzen im Dualen System • Mengenabzüge nur noch wegen Beschädigung/Unverkäuflichkeit, Nachweispflicht in jedem Einzelfall, keine Pauschalgutachten • Einschränkung der Drittbeauftragung • Verbot von Kick‐Back‐Zahlungen • ökologisch gestaffelte Beteiligungsentgelte nach § 21 Folie 3 2| 14.02.2019 LUBW - Kolloquium 2019 Kreislaufwirtschaft | ©LUBW LUBW - Kolloquium 2019 Kreislaufwirtschaft 706060607570 EisenmetalleAluminiumGetränkekartonsonst. VerbundeGlasPPK 14.02.2019 60Kunststoffe Folie 4 36Kunst. werkst. 85 80 55 75 80 80 90 58,5 50 Neue Quote: 50% Recycling für alle von den Systemen erfasste Kunststoff‐, Metall‐ und Verbundverpackungen 36 aktuell Steigerung der Quoten VerpackV LVP 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Masse‐% ©LUBW | |3 90 90 70 80 90 90 90 63 80 ab 01.01.2022
Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Hinweise zur Anwendung dieser Kalkulationsgrundlage 0. Allgemein • • • • • Eingabefelder sind grundsätzlich rötlich eingefärbt und können variiert werden Ausgabefelder bzw. daraus resultierende Berechnungen sind grünlich hinterlegt und sollten/können nicht verändert werden Über unterschiedliche Schaltflächen können die Erkenntnisse der Ressourcenpotenzialermittlung der Kreismülldeponie Hechingen generiert und für weitere Kalkulationen verwendet werden Werden Änderungen in vorausgehenden Schritten oder Reitern durchgeführt, so werden diese Änderungen nicht immer automatisch in den Folgeschritten berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Änderungen ist in den Folgeschritten eine Neuberechnung durch erneute aktive Auswahl eines Auswahlfeldes zu erzwingen. Generell sollte daher die Schrittabfolge eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung ist zu prüfen, ob vorgenommene Änderungen auch für die weiteren Datenblätter übernommen wurden Es ist zu empfehlen, getätigte Potenzialermittlungen in einer neuen Datei zu erfassen, da so ausgeschlossen werden kann, dass getroffene Definitionen und spezifische Kenngrößen nachteilig oder vorteilshaft verändert werden 1. Kenndaten & Ablagerungsmenge Die Ermittlung des Ressourcenpotenzials eines Deponiekörpers setzt voraus, dass Angaben zum Standort und den dort lagernden Abfällen vorgenommen werden. Folgende Angaben zur Ablagerungshistorie und den damit verbundenen Ablagerungsmengen zum jeweiligen Anlieferungszeitpunkt in Mg Frischmasse-Anlieferungszustand (FM) sind notwendig: • • • • • • • • • • • Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Gewerbeabfall Sperrmüll Sande Schlämme Bauschutt Rekultivierungs- und Bodenmaterial Profilierungsmaterial Besonders wertstoffhaltige Abfälle Kritische Abfälle Optional Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 1 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist es ausreichend, die Gesamtablagerungsmenge (in einem der angebotenen Felder) anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass sich die in Schritt 2 definierten Zusammensetzungen auf die entsprechende Ablagerungsmengen unter Schritt 1 beziehen. 2. Deponiegutzusammensetzung Neben den abgelagerten Abfallarten ist die Zusammensetzung dieser ein entscheidender Faktor für die Werthaftigkeit eines Deponiestandorts. Hierbei ist die Möglichkeit gegeben, auf reale (Kreismülldeponie Hechingen) oder theoretische (Deponie Reiskirchen) Definitionen zurückzugreifen. Es ist zu beachten, dass diese Definitionen nicht alle Abfallarten berücksichtigen. In Abhängigkeit der Angaben unter Schritt 1 müssen hier durch den Benutzer weitere Eingaben der Zusammensetzung der übrigen Abfallarten vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass reale Ergebnisse in den meisten Fällen die stattgefundenen Abbauprozesse beinhalten. Hingegen theoretische Untersuchungen sich auf den Zustand des Abfalls zum Zeitpunkt der Entstehung beziehen. Entsprechend sind vom Benutzer die nachgeschalteten Schritte des organischen Abbaus sowie ggf. die Angaben der spezifischen Wassergehalte zu definieren. Der in diesem Zusammenhang aufgestellte Stofffraktionskatalog sieht die in Tabelle 1 gelisteten und charakterisierten Stoffgruppen vor. Es ist zu beachten, dass Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Gewerbeabfall, Sperrmüll, Sande sowie Bauschutt – aufgrund der Erfahrungswerte bei den Untersuchungen auf der Kreismülldeponie Hechingen – als so genanntes Deponiegut zusammengefasst werden. Tabelle 1: Charakterisierung des definierten Stofffraktionskatalogs Stofffraktion Fe-Metalle: NE-Metalle: Pappe, Papier, Kartonage (PPK): Glas: Kunststoffe: Organik: Holz: Textilien: Mineralstoffe (kein Glas): Verbund-Verpackung: Verbunde (komplexe Produkte): Problemabfälle: Stoffe ang.: Sortierreste: Fraktion < 5 mm Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Nähere Charakterisierung Getränkedosen; Konservendosen; Fe-Aerosoldosen; Umreifungsbänder; Sonst. Fe-Metalle Alu-Dosen; Alu-Aerosoldosen; Sonst. Alu-Verpackungen; NE- Verschlüsse; Blei-Kapseln; Cu-Rohre; Sonst. NE-Metalle Pappe; Papier; Kartonagen; Einweggeschirr; Zeitschriften; Illustrierte; Bücher; Administrationspapiere; Pappmöbel; Papiertapeten; Sonst. PPK Weißglas; Braunglas; Grünglas; Glas-Verpackungen; Röhrenglas; Trinkgläser; Medizinische Gläser; Flachglas; Sonst. Gläser Becher; Blister; Folien; Schaumstoffe; Hohlkörper; Einweggeschirr; Umreifungsbänder; Fensterrahmen; Rohre; Dämmmaterialien; Kunststoffmöbel; Sonst. Kunststoffe Fleisch, Fisch, Knochen; Gekochte Speisereste; Laub; Rasenschnitt; Schnitt- und Topfblumen; Hygienepapiere Holz-Verpackungen; Holzmöbel; Sonst. Hölzer Bekleidungstextilien; Haustextilien (Decken, Handtücher etc.); Heimtextilien (Gardinen, Teppiche etc.); Produktionsspezifische Textilien Keramik; Porzellan; Sonstige Mineralstoffe Papier-Verbunde; Kunststoff-Verbunde; Alu-Verbunde; Getränkekartonagen; Sonst. Verbundverpackungen Elektronikschrott; Polstermöbel; Matratzen; Sonst. Verbundmöbel; Fahrzeugteile; Holz-Metall-Verbunde; Kunststoff-Metall-Verbunde; Holz-Metall-Textilien-Verbunde Batterien; Akkumulatoren; Altmedikamente; Altchemikalien; Altölhaltige Materialien; Sonstige schadstoffbelastete Stoffe Leder; Gummi; Kork; Altschuhe; Windeln; Sonst. Hygieneprodukte Den übrigen Fraktionen vor Ort nicht zuzuordnen/Stoffgemische Materialien/Stoffe kleiner 5 mm (Im wesentlichen mineralischer Art) Seite 2 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Organischer Abbau und Wassergehalt Im Laufe der Betriebsphase bzw. Zeit haben unterschiedliche Abbauprozesse der organischen Substanz stattgefunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich organisch belastete Abfälle in die Berücksichtigung fallen sollten. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, ist durch den Benutzer anzugeben, welche Abfallarten in welchem Maß organischen Abbauprozessen unterlagen. Dies wird erzielt, indem durch den Benutzer in Schritt 5 die anteilige Reduktion der Ausgangsmasse definiert wird. Zur Abschätzung des Abbaus wird folgender Ansatz herangezogen: Mit: M: Gt: Corg: k: t: T: 𝐶𝑜𝑟𝑔= 𝐺𝑡 𝑀 ∗ 1,868 ∗ (0,014 ∗ 𝑇 + 0,28) ∗ (1 − 10−𝑘𝑡 ) Müllmenge [Mg] bis zur Zeit t gebildete spezifische Deponiegasmenge [m³*Mg-1] organischer Kohlenstoffanteil [%] Abbaukonstante Temperatur [°C] Zeit [Jahre] Für typische Hausmülldeponien (DK 2) ergibt sich das in Abbildung 1 dargestellte prozentuale Abbaupotenzial. Individuelle Berechnungen und Annahmen sind durch den Benutzer separat vorzunehmen. Bei Verwendung dieser Standards wird empfohlen auf den mittleren Ablagerungszeitraum der einzelnen Stofffraktionen zurückzugreifen. Abgebaute Gew.-% Mittlere Ablagerungsdauer z.B. Ablagerung Organik Abbildung 1: Modell zur Abschätzung des Abbaus der organischen Substanz Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 3 von 7
Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt und der Zentralen Stelle Verpackungsregister Aktuelle Zahlen, positive Trends und Herausforderungen Der Trend ist positiv. Insgesamt wurden von den dualen Systemen 2023 im Vergleich zum Vorjahr mehr Verpackungen recycelt. Das gaben das Umweltbundesamt (UBA) und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) am 21. Januar 2025 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. Die deutsche Entsorgungswirtschaft sammelt, sortiert und recycelt große Mengen an Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten, insgesamt mehr als 5,5 Mio. Tonnen. So gelingt es wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Die strikte Mülltrennung ist nach Einschätzung der beiden Behörden die zentrale Voraussetzung, um das Recycling weiter auszubauen. Die Vorgaben für die gesetzlichen Recyclingquoten sind seit 2018 deutlich gestiegen. Die dualen Systeme haben fünf von acht Recyclingquoten erreicht, zum Teil sogar übererfüllt. Dazu zählen Eisenmetalle, Aluminium sowie Papier, Pappe, Karton (PPK) und Kunststoffe. Bei den Kunststoffen gibt es zwei Quoten: eine, welche die rein werkstoffliche Verwertung ausweist, und eine zweite, für welche sowohl Recycling als auch Energieerzeugung angerechnet werden. Bei den werkstofflich recycelten Kunststoffverpackungen stieg der Recyclinganteil von 2018 bis 2023 von 42,1 auf 68,9 Prozent. „Diese Entwicklung ist besonders erfreulich“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR. „Das ist eine Kraftanstrengung der deutschen Entsorgungs-wirtschaft und zeigt, dass diese zukunftsorientiert und leistungsfähig an den notwendigen Weiterentwicklungen arbeitet.“ Bei den Glasverpackungen wurde die Quote um 6,9 Prozentpunkte verfehlt, zu viel Altglas landet im Restmüll und nicht im Glascontainer. Die Recyclingquote von Getränkekartonverpackungen lag um 8,7 Prozentpunkte unter der geforderten Quote. Dennoch weisen Glas und Getränkekartons höhere Werte aus als im Jahr 2022. „Das gesammelte Glas wird zu fast 100 Prozent wieder in Behälterglas eingesetzt. Umso tragischer ist es, dass immer noch zu viel Glas im Restmüll landet. Wir appellieren an alle Beteiligten - Systeme, Kommunen, Handel und Verbraucher*innen - den Glasverpackungen eine Chance auf den Wirtschaftskreislauf zu geben“, fordert Gunda Rachut. Sorgen bereiten der ZSVR weiterhin die sonstigen Verbundverpackungen. Bei diesem schlecht zu recycelnden Verpackungstyp wurde die Quote erneut deutlich verfehlt. Die Verfehlung lag sogar um weitere 7,9 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Die Produzentenverantwortung wird hier noch nicht ausreichend umgesetzt, die Beteiligten bemühen sich nicht genug um die notwendigen Verwertungskapazitäten. Die größten Herausforderungen beim Recycling sind die fehlerhafte Vorsortierung und Mülltrennung durch Verbraucher*innen. Zudem hat sich nach Aussagen der Systeme die Qualität des Sammelgemischs durch Fehlwürfe zum Teil deutlich verschlechtert. Viele Abfälle landen in den falschen Sammelbehältnissen. Das führt zu erhöhten Sortier- und Recyclingaufwänden, steigenden Kosten und hat zudem auch geringere Sortiermengen nach Materialarten zur Folge, die für ein hochwertiges Recycling letztlich zur Verfügung stehen. „Das Verpackungsrecycling braucht uns alle, denn ohne konsequente Mülltrennung bei den Verbraucher*innen geht es nicht“, sagt Dr. Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin Kreislaufwirtschaft beim UBA . „Nur wenn die Abfälle zuhause in der richtigen Tonne entsorgt werden, können die enthaltenen Materialien gut zurückgewonnen werden. Das schont die Ressourcen und schützt auch das Klima .“ Grundsätzlich steht Deutschland gut da: Bereits jetzt spart das Recycling von Verpackungen aus privaten Haushalten rund 2 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr, bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts aus dem Jahr 2022 sogar 2,55 Millionen Tonnen sein. Leider befinden sich nach Erkenntnissen des UBA aber oft noch 20 bis 40 Prozent Restmüll in der gelben Tonne oder dem gelben Sack. Das erschwert das Recycling erheblich. Gleichzeitig entsorgen Verbraucher*innen viele gut recycelbare Verpackungen im Restmüll. Damit gehen diese für das Recycling verloren. In anderen EU-Staaten sei die Sammelqualität inzwischen besser, berichteten Entsorgungsunternehmen dem UBA. „Die Deutschen galten lange Zeit als Weltmeister der Mülltrennung. Diesen Titel sollten wir uns zurückholen. Vor allem bei der Getrenntsammlung von Altglas ist hier noch Luft nach oben“, so Rechenberg. „Das gelingt nur als Teamleistung. Wenn alle mithelfen, bin ich optimistisch, dass wir noch besser werden können.“ Von einer besseren Mülltrennung profitiert auch die deutsche Wirtschaft, die auf recycelte Rohstoffe angewiesen ist. Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und die Unternehmen aufgrund neuer EU-Vorschriften in ihren Verpackungen bestimmte Mindestanteile an zurückgewonnenen Sekundärrohstoffen ( Rezyklate ) einsetzen. Damit sollen Verpackungen umweltfreundlicher werden. Hilfreiche Hinweise und Erklärungen zur Mülltrennung finden Verbraucher*innen auf der Internetseite www.muelltrennung-wirkt.de . Als Faustregel empfiehlt das UBA: Alle leeren Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, nach Farben sortiert. Ungewöhnliche Farben wie blau oder rot können bedenkenlos ins Grünglas gegeben werden. In die Altpapiersammlung kommen leere Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Das können zum Beispiel Versandkartons, leere Pizzakartons und Pappschachteln um Kekse sein. Alle Verpackungen, die nicht ins Altglas oder die Altpapiertonne gehören, können Verbraucher*innen in die gelbe Tonne beziehungsweise den gelben Sack und in manchen Gebieten die Wertstofftonne geben, wenn der Inhalt entnommen wurde. Ausspülen muss man sie übrigens nicht, nur sollten sie vorher entleert und nicht ineinander gestapelt werden.
Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt und der Zentralen Stelle Verpackungsregister Wie wir es erreichen, dass Verpackungen hochgradig recyclingfähig sind Immer mehr Verpackungen sind hochgradig recyclingfähig, die gesetzlichen Recyclingziele werden von den dualen Systemen überwiegend erreicht. Im Jahr 2022 kam es aber auch zu gravierenden Verfehlungen der gesetzlichen Quotenvorgaben. Was es noch braucht, welche Herausforderungen bestehen und wie diese zu meistern sind, haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt (UBA) nach fünf Jahren Verpackungsgesetz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin erläutert. Im Jahr 2022 haben die dualen Systeme im Durchschnitt die sehr anspruchsvollen gesetzlichen Ziele für das Recycling von Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen, Weißblech, Aluminium und Kunststoff erreicht und teilweise sogar deutlich überschritten. Damit werden weiterhin erhebliche Mengen dieser Materialien einem Recycling zugeführt. So lag bei Kunststoffverpackungen die tatsächlich erreichte Zuführungsquote zur werkstofflichen Verwertung bei 67,5 Prozent und damit 4,5 Prozentpunkte über dem gesetzlich vorgegebenen Mindestanteil – vier Jahre zuvor waren es noch weit unter 50 Prozent. Im Durchschnitt aller dualer Systeme wurden die gesetzlichen Recyclingvorgaben für Glasverpackungen, Getränkekartons und sonstige Verbundverpackungen teilweise deutlich verfehlt. Dennoch werden weiterhin über 50 Prozent der in der gelben Tonne gesammelten Abfälle einem Recycling zugeführt. Dazu sagt Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin beim UBA : „Es stimmt weiterhin: Mülltrennung lohnt sich! Wir sind erfreut über die guten Recyclingerfolge der dualen Systeme insbesondere bei Metall- und Kunststoffverpackungen. Große Sorgen bereiten uns aktuell vor allem die sonstigen Verbundverpackungen und die unzureichenden Sammelmengen bei Glasverpackungen. Verbraucherinnen und Verbraucher bringen leider noch zu wenig Altglas in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer.“ Laut einer Studie des UBA sind Glasverpackungen in aller Regel hochgradig recyclingfähig, sofern es sich nicht um seltene Sondergestaltungen z. B. mit lichtundurchlässigen Lackierungen handelt. Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue Glasverpackungen verwendet werden – und das immer wieder. Allerdings hilft die beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn die leeren Glasverpackungen nach dem Gebrauch im Restmüll entsorgt werden. Nur im Glascontainer können sie – nach Farben sortiert – wieder recycelt werden. Allerdings sinken die Sammelmengen, unter anderem, weil zu wenig auf die Wichtigkeit der Mülltrennung hingewiesen wird und es immer weniger Stellplätze für Glascontainer gibt. In der Folge werden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, das wertvolle Altglas geht verloren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die erreichte Recyclingzuführungsquote bei Glas um 3,4 Prozentpunkte gesunken, obwohl das Verpackungsgesetz eine deutliche Steigerung erfordert. Sonstige Verbundverpackungen sind oft nicht gut zu recyceln, wie eine Studie des UBA zeigt. Fast jede zweite Verpackung, deren Recyclingfähigkeit unter 90 Prozent liegt, ist eine Verbundverpackung. Es gibt zugleich Defizite bei der Recyclinginfrastruktur: Bei Getränkekartonverpackungen und sonstigen Verbundverpackungen ist ein größerer Teil der Verwertungskapazitäten im Jahr 2022 wegen der hohen Energiepreise weggefallen. Dies entbindet die Hersteller jedoch nicht von der Produktverantwortung und die dualen Systeme nicht davon, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Gegebenenfalls müssen den vorhandenen Anlagen auskömmliche Preise gezahlt werden oder es müssen Recyclingkapazitäten neu geschaffen werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Es gibt aber auch eine positive Entwicklung bei der Recyclingtechnik für die Getränkekartonverpackungen: Neuerdings können nicht nur die Papierfasern, sondern auch die Kunststoff- und Aluminiumschichten aus Getränkekartons einem Recycling zugeführt werden. Getränkekartons können durch diese neuen Technologien eine Recyclingfähigkeit von über 90 Prozent erreichen. Jetzt müssen noch die Kapazitäten erhöht und auch tatsächlich genutzt werden. Eine gute Recyclingfähigkeit einer Verpackung ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Die ZSVR veröffentlicht im Einvernehmen mit dem UBA jährlich einen aktualisierten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Dieser trägt Verpackungstrends und neuen Anlagentechnologien Rechnung. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut zeigt sich zufrieden: „Wir haben bereits erhebliche Meilensteine auf dem Weg zum hochwertigen Recycling erreicht. Kreislauffähige Lösungen existieren für den Großteil der Verpackungen auf dem Markt. In einigen Bereichen setzen sich die Beteiligten auch entschieden für die Entwicklung von Anlagentechnologien und -kapazitäten ein. Um Ressourcen zu schonen, sind effiziente Kreisläufe unerlässlich.“ Immer noch am Markt zu sehen sind Verpackungen, deren Material oder Gestaltung ein Recycling nicht ermöglichen. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut erklärt: „Auffällig ist die große Lücke zwischen den hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und weiteren Verpackungen – diese sind entweder geringgradig oder gar nicht recyclingfähig. Seit 2018 ist transparent erkennbar, welche Verpackungslösungen nicht hochwertig recycelt werden können. Für diese Verpackungen gibt es ausreichend Alternativen. Warum diese nicht genutzt werden, ist unklar.“ Die Gruppe der von den Systemen gesammelten Verpackungen, für die es keine Quotenvorgabe gibt, zum Beispiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork, werden in der Praxis nicht recycelt. Sie sind somit besonders problematisch.
Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2013 und 2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
Text | 7 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 12 |
offen | 6 |
Language | Count |
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Deutsch | 18 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
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Bild | 1 |
Dokument | 7 |
Keine | 10 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 18 |
Wasser | 2 |
Weitere | 18 |