Question: Dr Mischel, why was GRDC set up, and how long has it been hosted by BfG? Dr Simon Mischel: GRDC has been hosted by BfG since 1988. However, its origins lie in the first Global Atmospheric Research Programme, for which the WMO collected discharge data in the early 1980s. In actual fact, the primary aim of this programme was to collect physical parameters to gain a better understanding of processes in the atmosphere. However, it quickly became clear that discharge data plays a huge role in improving understanding of the climate. To begin with, this initial data set, which forms the core of GRDC, was hosted by LMU Munich. To establish a permanent service provision, the WMO mandated BfG, a departmental research institute of the German Federal Government, to set up GRDC. Finally, on 14 November 1988, the Global Runoff Data Centre was officially established at BfG in Koblenz under the auspices of the WMO. What is the main function of GRDC, and where does the data come from? Ever since it was set up, the core function of GRDC has been to collect and maintain historical river discharge data and make this available for international research projects. The data comes primarily from the national hydrological services in the WMO member states. Data is transmitted on a voluntary basis, but various WMO resolutions encourage the member states to supply data to GRDC. Support from the WMO is therefore hugely important to us. Once we’ve received the data, we check it, convert it into a standardised format and add it to our database. Users anywhere in the world can then download the data via the GRDC data portal. We have been working successfully in this way – as a facilitator between producers and us-ers of hydrological data – for some 35 years. We have also been a key partner in a number of data collection and data management projects. Why is discharge data important, and for which studies is it used? The “discharge” hydrological parameter is an important variable, both in the global water cycle and for water resource management. Moreover, discharge is also a relevant climate variable, since the flow of freshwater into oceans has an impact on temperature distribution, the salt content of the seas and oceanographic circulation systems. According to our statistics, over the last two years, GRDC data was requested by users from more than 130 countries. Around three quarters of all the associated studies are connected to the climate or hydrometeorology, and the data is frequently used to calibrate and validate numerical models, such as in relation to hydrological drought and flood monitoring services. Users range from students who need the data for a thesis or dissertation to international research programmes and organisations conducting global studies. GRDC itself is also involved in some of these studies, such as the WMO “State of Global Water Resources” report and the “Global Climate Observing System (GCOS)” report, the findings of which directly inform UN Climate Change Conferences. How good is the data coverage, and in what resolution is the data available? GRDC hosts the most extensive global database of quality-controlled discharge data – year-book data or historical data. We collect only daily and monthly mean values – no unverified real-time data is collected. We currently have discharge data from approximately 10,700 stations in 160 countries in the database. Most of these stations are in Europe and North America, and the average time-record length is 40 years. The longest time record, which originates from the Dresden station on the Elbe, dates back to 1806. It is important that we map data sets that are as long and complete as possible for climate research and hydrological modelling. We particularly include data from stations that reflect the hydrology of a river or region. Stations located in the estuaries of major rivers are also important for better quantifying the volume of freshwater entering our oceans. Stations where there is minimal human influence are also valuable and attract a great deal of interest in relation to global change and climate change. Discharge is just one of many important hydrological parameters. Are there other global data centres? GRDC works in close collaboration with the International Centre for Water Resources and Global Change (ICWRGC), which is based at BfG. ICWRGC also hosts two other global water data centres, namely the GEMS/Water Data Centre (GWDC), which collects water quality data on behalf of the United Nations Environment Programme, and the International Soil Moisture Network ISMN. In Germany, there is also the Global Precipitation Climatology Centre (GPCC), which is operated by Germany’s National Meteorological Service DWD. World-wide, there are also other global water data centres, which are collectively responsible for collecting different parameters relating to the hydrological cycle (e.g. for groundwater, isotopes, lake observations and glacier observations). These are operated by other nations and under the auspices of various organisations. They are important partner data centres for us, and we work in close collaboration with them in the context of the Global Terrestrial Network – Hydrology (GTN-H), which is hosted in the ICWRGC under a mandate from the WMO. The GTN-H is a Global Climate Observing System (GCOS) programme. In this international network, we are a strong partner in the UN-Water “family” and contribute towards United Nations reporting. As the new head of GRDC, which challenges are you looking forward to? As the new head, I am naturally keen to successfully carry forward the GRDC brand – a brand that is held in high esteem all over the world – and to continue looking after and expanding existing collaborations. To give you some examples, these particularly include contact with our users, data suppliers, the WMO as patron, ICWRGC as an international partner at BfG and our partner data centres. However, as a team, we are, of course, also aware of the very fast technical progress that is being made in relation to data and digitalisation. For example, the global call for open and large datasets that comply with the FAIR (findable, accessible, interoperable, reusable) principles is constantly growing. We are therefore already working, step by step, on making GRDC “fair”. This includes use of free software and offering our users access to data via data repositories and programming interfaces. A recent milestone in this respect is the publication of the Caravan dataset. With this, we can offer researchers a partial dataset of free GRDC stations, including meteorological data and river basin attributes. Our aim is to develop GRDC as a digital service provider for global discharge data and operate it at BfG on the basis of reliable data infrastructure.
Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz macht bei Veranstaltung zu energetischer Holznutzung auf die Bedeutung der Forstwirtschaft für den Schutz des Waldes und des Klimas aufmerksam „Laut neuen Zahlen der Vereinten Nationen steuert die Erde bis zum Ende des Jahrhunderts auf eine Erhitzung um 2,8 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu. Auswirkungen der Erhitzung spüren wir in Rheinland-Pfalz schon jetzt: Vor allem unser Wald leidet darunter. Vom Naherholungsgebiet über den Lebensraum für Tiere und Pflanzen bis hin zum CO 2 - und Wasserspeicher hat unser Wald viele Funktionen. Um diese zu bewahren, ist ambitionierter Klimaschutz wichtig“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz bei der Veranstaltung „Zukunftssichere Versorgung der kommunalen Infrastruktur – das Für und Wider der energetischen Holznutzung“. „Für den Erfolg unseres Klimaschutzes ist die Energiewende entscheidend. Holz ist derzeit das Fundament der Energiewende. Über 50 Prozent der gesamten erneuerbaren Energie stammt aus Biomasse, insbesondere aus Holz. Andere Lösungen, wie Wärmepumpen, haben im Energiebereich jedoch Vorteile gegenüber dem Holz. Im Wärmebereich sollten auch Wärmeverluste durch Dämmen und neue Fenster ausgeglichen werden. Holz leistet den größten Beitrag zum Klimaschutz, wenn es Kohlenstoff, zum Beispiel in Bauprodukten, langfristig bindet. Dabei ist wichtig, dass das Holz aus der Region und einer nachhaltigen Waldwirtschaft stammt“, so Erwin Manz weiter. „Der Wald speichert CO 2 , aber die Klimaschutzeffekte durch Energie- und Materialsubstitution überwiegen langfristig den Effekt, der durch die Speicherleistung des Waldes entsteht. Deshalb tragen die Bewirtschaftung des Waldes und die damit einhergehende Verwendung des Ökorohstoffes Holz aktiv zum Klimaschutz bei. Darüber, wie das am besten gelingen kann, tauschen wir uns gerne mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus, denn nur so können wir Lösungen entwickeln, die alle Interessen berücksichtigen“, schloss Erwin Manz. Erwin Manz nahm bei der Veranstaltung an einem Dialog über eine gelungene Synergie von Holz als CO 2 -Senke und Energiequelle teil. Ebenfalls auf dem Podium saßen Thomas Steinmetz, Direktor des SaarForst Landesbetriebs, Moritz Petry, geschäftsführendes Mitglied des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz (GStB RLP), Dr. Frank Matheis, stellvertretender Geschäftsführer des Saarländischen Städte- und Gemeindetags (SSGT), Christian Keimer, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun, sowie Christoph Zeis, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (LEE RLP/SL). Neben dem politischen Dialog wurde energetische Holznutzung auf der Veranstaltung sowohl aus rechtlicher als auch aus kommunaler Perspektive sowie im Hinblick auf die Auswirkungen von Förderprogrammen beleuchtet. Organisiert wurde die Veranstaltung von einer Kooperation des LEE RLP/SL e. V. mit dem Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme, dem Saarländischen Waldbesitzerverband, dem Waldbesitzerverband Rheinland-Pfalz e. V., dem GStB RLP, dem SSGT, dem Landkreistag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Saarland.
2 Meldungen an die Zentrale Meldestelle 2.1 Allgemeine Meldungen 2.1.1 Meldung vor Einlaufen nach der Richtlinie 2002/59/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr ( ABl. L 208 vom 05.08.2002, Seite 10), in der jeweils geltenden Fassung. Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes, das im Geltungsbereich dieser Verordnung verkehrt, ist verpflichtet, mindestens 24 Stunden im Voraus oder spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Schiff aus dem vorigen Hafen ausläuft, sofern die Reisezeit weniger als 24 Stunden beträgt, oder wenn der Anlaufhafen nicht bekannt ist oder sich während der Reise ändert, sobald diese Information vorliegt, die in Satz 2 bezeichneten Angaben der Zentralen Meldestelle zu übermitteln. Angaben im Sinne des Satzes 1 sind: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO -Schiffsidentifikationsnummer), Identifizierungsmerkmal des Bestimmungshafens, Voraussichtliche Zeit der Ankunft im Bestimmungshafen oder an der Lotsenstation und voraussichtliche Zeit des Auslaufens aus diesem Hafen und Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen. 2.1.2 Meldungen nach Ein- und Auslaufen nach der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 57), in der jeweils geltenden Fassung Ergänzend zur Meldung nach Nummer 2.1.1 ist der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes unter fremder Flagge, das einen deutschen Hafen oder ein anderes Gebiet im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Hafens anläuft oder ihn verlässt, verpflichtet, nach dem Einlaufen den genauen Zeitpunkt der Ankunft des Schiffes und nach dem Auslaufen den genauen Zeitpunkt des Auslaufens des Schiffes sowie jeweils das Identifizierungsmerkmal des Hafens unverzüglich der Zentralen Meldestelle zu übermitteln. 2.2 Besondere Meldungen 2.2.1 Meldung vor Einlaufen und vor Auslaufen für Gefahrguttransporte nach der Richtlinie 2002/59/EG Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes, das gefährliche oder umweltschädliche Güter befördert, hat, wenn der nächste Anlaufhafen, Auslaufhafen, Liege- oder Ankerplatz im Geltungsbereich dieser Verordnung liegt oder eine Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal beabsichtigt ist, spätestens beim Verlassen des letzten Auslaufhafens der Zentralen Meldestelle folgende Angaben zu übermitteln: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO-Schiffsidentifikationsnummer); letzter Auslaufhafen und Zeit des Auslaufens aus diesem Hafen; nächster Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz; voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz oder an der Lotsenstation; Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen; gefährliche oder umweltschädliche Güter mit dem Richtigen Technischen Namen beziehungsweise dem Stoff- oder Produktnamen und bei brennbaren Flüssigkeiten nach dem IMDG -Code dem Flammpunkt; die Gefahr auslösenden Stoffe und die von den Vereinten Nationen zugeteilten UN -Nummern; die nach IMDG-Code bestimmte Gefahrgutklasse und Kategorie des Schiffes im Sinne des INF -Codes; die Mengen der in Buchstabe g genannten Güter und ihren Aufbewahrungsort an Bord, Verpackungsart und Verpackungsgruppe sowie, soweit sie in anderen Beförderungseinheiten als feste Tanks befördert werden, die Art der Beförderungseinheit und deren Identifikationsnummer; Lade- und Löschhafen der Ladung; Bestätigung, dass eine Aufstellung, ein Verzeichnis oder ein Lageplan in geeigneter Form zur Angabe der an Bord des Schiffes geladenen gefährlichen oder umweltschädlichen Güter und ihrer jeweiligen Lage im Schiff beziehungsweise ein entsprechender Stauplan auf der Brücke oder in der Schiffsführungszentrale vorgehalten wird; eine Adresse, unter der detaillierte Informationen über die Ladung erhältlich sind, sowie die Notrufdaten des Versenders oder jeder anderen Person oder Einrichtung, die im Besitz von Informationen über die physikalisch chemischen Merkmale der Erzeugnisse und über die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen ist; die Menge der als vorhergehende Ladung beförderten Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, soweit die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind; Merkmale und geschätzte Menge des mitgeführten Bunkertreibstoffs. Soweit die Angaben nach den Buchstaben c, d und j beim Verlassen des letzten Auslaufhafens nicht verfügbar sind, ist die vollständige Meldung erneut zu machen, sobald der nächste Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz bekannt ist. 2.2.2 Meldung vor Einlaufen für erweiterte Überprüfung nach der Richtlinie 2009/16/EG Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes unter fremder Flagge, das nach Artikel 14 der Richtlinie 2009/16/EG für eine erweiterte Überprüfung in Betracht kommt, hat der Zentralen Meldestelle 72 Stunden vor der erwarteten Ankunft in einem deutschen Hafen oder einem anderen Gebiet im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Hafens folgende Angaben zu melden: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO-Schiffsidentifikationsnummer); Identifizierungsmerkmal des Hafens, der angelaufen werden soll; vorgesehene Dauer der Liegezeit, einschließlich des voraussichtlichen Zeitpunkts der Ankunft und des Auslaufens; für Tankschiffe: aa. Bauweise: einfache Hülle, einfache Hülle mit getrennten Ballasttanks ( SBT ), Doppelhülle; bb. Zustand der Lade- und Ballasttanks: voll, leer, inertisiert; cc. Ladungsart und -volumen; geplante Tätigkeiten im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsankerplatz (Laden, Löschen, sonstige); geplante vorgeschriebene Kontrollüberprüfungen und wesentliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, die während des Aufenthalts im Bestimmungshafen durchzuführen sind; Datum der letzten erweiterten Überprüfung in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region. 2.3 Zentrale Meldestelle und Meldeverfahren 2.3.1 Zentrale Meldestelle Zentrale Meldestelle im Sinne dieser Verordnung ist das Havariekommando (Zentrale Meldestelle), Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, Telefon: +49 (0) 30 185420 1400, Telefax +49 (0) 30 185420 2408. Das Havariekommando betreibt im Sinne des § 2 Nummer 4 des Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetzes das Zentrale Meldeportal des Bundes. 2.3.2 Ersatzmeldestelle bei erweiterten Überprüfungen Ist dem Betreiber, Agent oder Schiffsführer eine Meldung nach Nummer 2.2.2 an die Zentrale Meldestelle nicht möglich, müssen die Angaben als elektronisches Dokument an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg (E-Mail: psc-germany@bg-verkehr.de ) gemeldet werden. 2.3.3 Meldeverfahren Der Betreiber, der Agent oder der Schiffsführer hat die nach den Nummern 2.1 und 2.2 erforderlichen Meldungen über das Internet unter www.national-single-window.de (Externer Link) im Zentralen Meldeportal des Bundes oder über die im Bundesanzeiger bekannt gemachten Hafenbehörden und Hafeninformationssysteme vorzunehmen. Die Meldung muss Namen, Anschrift, Ruf- und Telefax-Nummer des Meldenden enthalten. Der meldende Betreiber, Agent oder Schiffsführer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Meldungen je Schiffsreise nur einmal abgegeben werden. 2.4 Möglichkeit der befreienden Meldung an eine Hafenbehörde Der Betreiber, der Agent oder de Schiffsführer eines Schiffes ist von der Meldung der Angaben nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.1 an die Zentrale Meldestelle befreit, wenn er diese Angaben einer Hafenbehörde gemeldet hat und die Hafenbehörde in der Lage ist, die Angaben der Zentralen Meldestelle auf deren Anfrage 24 Stunden am Tag unverzüglich im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Hafenbehörden, die diese Voraussetzung erfüllen, werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt und nachrichtlich auf der Internetseite der Zentralen Meldestelle unter www.national-single-window.de (Externer Link) bekannt gemacht. 2.5 Ausnahmeregelung für Liniendienste 2.5.1 Nationale Liniendienste 2.5.1.1 Befreiung von der Gefahrgutmeldung Schiffe eines Liniendienstes zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind auf Fahrten von bis zu 12 Stunden planmäßiger Dauer von der Pflicht zur Abgabe der Meldung nach Nummer 2.2.1 befreit, soweit der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes eine Liste der betreffenden Schiffe erstellt und laufend aktualisiert sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermittelt hat. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angaben nach Nummer 2.2.1 24 Stunden am Tag auf Anforderung der Zentralen Meldestelle unverzüglich übermittelt werden können. Jede Abweichung von drei oder mehr Stunden von der voraussichtlichen Zeit der Ankunft im Bestimmungshafen ist an die Zentrale Meldestelle (E-Mail: MLZ@havariekommando.de oder telefonisch: 030 54 18 20 1400) zu melden. 2.5.1.2 Befreiung von der Personmeldung vor Einlaufen Fahrgastschiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Verpflichtung nach Nummer 2.1.1 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe d, die Zahl der an Bord befindlichen Personen vor Einlaufen an die Zentrale Meldestelle zu melden, befreit, wenn die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation nach Abschnitt A.III.a. Nummer 1.2 Buchstabe c der Anlage 1 zur Schiffssicherheitsverordnung eine Befreiung für die Meldung der Personenanzahl vor Abfahrt nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 02.07.1998, Seite 35) in der jeweils geltenden Fassung erteilt hat und der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes eine Liste der betreffenden Schiffe erstellt und laufend aktualisiert sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermittelt hat. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angabe nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe d 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich übermittelt werden kann. 2.5.1.3 Vereinfachte Personenmeldung Fahrgastschiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Pflicht zur Meldung der Angaben nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d vor Einlaufen befreit, wenn vor Abfahrt eine Meldung der Zahl der Personen an Bord nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 98/41/EG erfolgt. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes muss eine Liste der betreffenden Schiffe erstellen und laufend aktualisieren sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermitteln. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angabe nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich übermittelt werden kann. 2.5.1.4 Befreiung von der Meldung vor Einlaufen Schiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Pflicht zur Meldung vor Einlaufen nach der Nummer 2.1.1 befreit, wenn das jeweilige Schiff keine gefährlichen oder umweltschädlichen Güter befördert oder wenn es nach Nummer 2.5.1.1 von der Meldung für Gefahrguttransporte befreit ist, eine Befreiung nach Nummer 2.5.1.2 Buchstabe a vorliegt, es sich nicht um ein Schiff im Sinne der Regel 2 Absatz 1.1 des Kapitels XI-2 der Anlage des SOLAS -Übereinkommens handelt oder eine Befreiung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt und im Falle eines Fahrgastschiffes die zuständigen Behörden der vom Liniendienst bedienten Häfen eine Befreiung nach Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/ EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116) erteilt haben. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes muss eine Liste der betreffenden Schiffe erstellen und laufend aktualisieren sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermitteln. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich die Angaben nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d sowie der Nachweis über das Vorliegen der Vorraussetzungen nach Satz 1 übermittelt werden können. 2.5.2 Internationale Liniendienste Einem internationalen Liniendienst kann auf schriftlichen Antrag bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eine Ausnahme genehmigt werden, soweit die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugestimmt haben. Nach Erteilung der Genehmigung gilt Nummer 2.5.1 entsprechend. 2.6 Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. L 283 vom 29.10.2010, S. 1) Meldungen, die nach der Verordnung (EU) 2019/1239 abzugeben sind, können gemäß Artikel 7 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1239 über das von der Zentralen Meldestelle nach Nummer 2.3.1 betriebene Zentrale Meldeportal des Bundes abgegeben werden. Sicherheitsmeldungen im Sinne des Abschnitts A Nummer 5 des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/1239, die nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der See-Eigensicherungsverordnung zu übermitteln sind, können gemäß Artikel 7 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1239 über das Zentrale Meldeportal des Bundes im Internet unter www.national-window.de (Externer Link) abgegeben werden. Stand: 16. September 2025
Das Frühjahr ist in Sachsen-Anhalt zu warm und zu trocken ausgefallen. So war es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) etwa 1,7 Grad Celsius wärmer als im langjährigen Durchschnitt und es fielen lediglich knapp zwei Drittel des sonst üblichen Niederschlags. Das Motto zum internationalen Tag der Umwelt am heutigen Donnerstag könnte daher nicht aktueller sein: „Unser Wasser wertschützen“. Das hat sich auch Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgenommen. Er wirbt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und für Investitionen in modernes Wassermanagement. „Wir sollten in Sachsen-Anhalt nicht die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel verschließen, sondern stattdessen rechtzeitig die richtigen Schlüsse ziehen. Das gilt vor allem für unseren Umgang mit Wasser“, betonte Willingmann. „Wasser wird immer häufiger zu einem knappen Gut. Wasser ist eine zentrale Lebensgrundlage und mit Blick auf Landwirtschaft und Unternehmen auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll mit Wasser umgehen und es dort einsparen, wo es geht. Es wird aber auch von zentraler Bedeutung sein, dass der Landtag jetzt zeitnah das neue Wassergesetz verabschiedet und damit den Weg für Investitionen in modernes Wassermanagement ebnet.“ Ende Mai hatte der Umweltausschuss des Landtags grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben, aktuell beraten mitzuständige Ausschüsse. Ziel ist die Verabschiedung nach der Sommerpause. Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements soll das Land besser gegen längere Hitze- und Dürreperioden sowie verstärkt vorkommenden Starkregen infolge des Klimawandels gewappnet werden. Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Gewässer so gestaltet werden, dass sie zu viel Wasser schadlos ableiten und es bei Mangel zurückhalten. Das kann beispielsweise durch die Sanierung oder Anlage von Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung erreicht werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale sollen Auen reaktiviert und den Flüssen mehr Raum gegeben werden. Gleichzeitig soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben. Umweltministerium meldet Bedarf an Mitteln aus Sondervermögen des Bundes an Für die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 Unterhaltungsverbände zuständig; der Investitionsbedarf für die kommenden Jahre summiert sich auf etwa 68,8 Millionen Euro. „Wir lassen die Unterhaltungsverbände damit aber nicht alleine“, betonte Willingmann. Erste Mittel hatte das Ministerium bereits im vergangenen Jahr ausgereicht: 19 Anträge über insgesamt 1,9 Millionen Euro wurden bewilligt. Um die Investitionsförderung trotz angespannter Haushaltslage des Landes langfristig zu stemmen, hofft Willingmann auf Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes. Entsprechende Bedarfe hat das Ministerium bereits angemeldet. „Wir brauchen eine tragfähige Finanzierung der Investitionen, um unser Land zukunftsfest aufzustellen und die Wasserversorgung bezahlbar zu halten“, so Willingmann. „Der verstärkte Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur wäre daher eine gute Lösung.“ DWD registriert weniger Regen, höhere Temperaturen und mehr Sonnenstunden Wie wichtig ein angepasstes Wassermanagement in Zukunft sein wird, belegen die Daten, die der DWD am 30. Mai für Sachsen-Anhalt veröffentlicht hatte. Danach lag die mittlere Frühjahrstemperatur bei 9,8 Grad Celsius – deutlich über dem langjährigen Klimawert von 8,1 Grad Celsius. Insbesondere im März und in der ersten Aprilhälfte blieb Niederschlag weitgehend aus, so dass mit 86 Litern Regen pro Quadratmeter lediglich zwei Drittel des klimatologischen Solls von 135 Litern pro Quadratmeter erfüllt wurden. Infolge der Witterung lagen zuletzt auch die Grundwasserpegel im Schnitt rund 30 Zentimeter unter dem langjährigen Mittel für den Monat Mai. Die letzte größere Dürrephase gab es in Sachsen-Anhalt zwischen 2018 und 2023. Als meteorologische Dürre gilt dabei ein Zeitraum von mindestens ein bis zwei Monaten, die trockener als üblich sind. In der Landwirtschaft spricht man bei zwei oder mehr Monaten Trockenheit von Dürre. Durch das mangelnde Wasserdargebot kommt es dann bei Kulturpflanzen zu Trockenstress und in der Folge zu Ernteeinbußen. Zudem fallen dann auch die Pegel von Flüssen, Seen und Talsperren sowie das Grundwasser unter ihre langjährigen statistischen Kennwerte. Nach der Dürrephase bis 2023 folgte ein anderes Wetterextrem: Starkregenfälle im Winter 2023/2024 mit landesweit teils dramatischen Hochwasserlagen. Infolge der Niederschläge konnten sich die Grundwasserleiter von ihren Tiefstständen erholen. Durch das trockene erste Halbjahr sinken die Pegel nunmehr wieder ab. Internationaler Tag der Umwelt In Erinnerung an die Eröffnung der Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen den 5. Juni zum jährlichen „Tag der Umwelt“ erklärt. Heute beteiligen sich rund 150 Staaten weltweit an dem Aktionstag. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.
Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 521 |
| Global | 1 |
| Land | 99 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 100 |
| Förderprogramm | 209 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 179 |
| unbekannt | 111 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 256 |
| offen | 352 |
| unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 530 |
| Englisch | 154 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 26 |
| Bild | 29 |
| Datei | 121 |
| Dokument | 96 |
| Keine | 243 |
| Unbekannt | 9 |
| Webseite | 337 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 378 |
| Lebewesen und Lebensräume | 561 |
| Luft | 341 |
| Mensch und Umwelt | 619 |
| Wasser | 319 |
| Weitere | 576 |