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Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Bauschuttwaschanlage mit integrierter Prozesswasserregeneration

Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Hittfeld ein Kieswerk sowie eine Deponie der Klasse I. Der Standort verfügt aktuell bereits über einen Recyclingplatz mit einer jährlichen Produktionsmenge von ca. 90.000 Tonnen Recyclingmaterial aus Bauschutt, Beton und Asphalt. Aktuell findet bei der Verwertung von mineralischen Bauabfällen fast ausschließlich ein Downcycling statt, da die Recyclingprodukte aus Beton und Bauschutt ihren Einsatz meist im Straßenbau finden. Obwohl die wesentlichen Abfallströme aus dem Rückbau von Gebäuden (Hochbau) stammen, gelangen lediglich 1 bis 2 Prozent der zurückgewonnenen Gesteinskörnungen wieder im Hochbau in Form von Recyclingbeton. Um die Quote von Recyclingprodukten insbesondere im Hochbau/Betonbau zu erhöhen, bedarf es zuverlässiger, technischer Lösungen zur Herstellung homogener und hochwertiger Rezyklate. Die wenigen bisher existierenden Anlagen, die die für Beton notwendigen Qualitäten erreichen, bestehen im Wesentlichen lediglich aus Brecher, Magnetabscheider, Wäscher und Klassierer.  Sie sind im Aufgabematerial limitiert und verfügen über keine eigentliche Aufbereitung für Sand bzw. die Feinfraktion. Material, das vor diesem Hintergrund nicht aufbereitet werden kann, findet derzeit oft den Weg in Downcycling, Verfüllung und im schlimmsten Fall Deponierung. Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung einer neuartigen Bauschuttwaschanlage zur Rückgewinnung von Gesteinskörnungen für eine hochwertige Wiederverwendung zum Beispiel in der Betonproduktion. Dazu soll ein bundesweit noch nicht praktiziertes Konzept aus verschiedenen Sortier- und Waschschritten Anwendung finden. Als Besonderheit zielt die Anlage neben der Rückgewinnung des Grobkorns auch auf die Rückgewinnung der Sandbestandteile ab, die ca. 40 bis 50 Prozent der Massenanteile ausmachen. Die vorgeschlagene Anlagenkonfiguration soll also alle Abfallfraktionen von 0 bis 32 Millimeter so aufbereiten, dass der Abfallkreislauf geschlossen werden und die einzelnen Produkte in hoher Qualität in den Hochbau, vorzugsweise in die Betonindustrie, zurückfließen können. Außerdem besonders ist die tiefe Wasseraufbereitung mit chemisch- physikalischer Stufe für eine vollständige Prozesswasserregeneration. Nach einer Vorbehandlung aus Sieb und Brecher wird das gesamte Material unter Zugabe von Wasser und Energie (Wäscher, Attritionszellen) aufgeschlossen. Sand und andere Stoffe werden vom Grobkorn gelöst und getrennt. Das Grobkorn wird in mehreren Stufen nach Dichte und optischen Eigenschaften sortiert und anschließend klassiert und so über den Stand der Technik hinaus aufbereitet. Die Weiterbehandlung der Sandbestandteile geschieht mittels eines Attritionsverfahrens. In den Attritionszellen werden durch Rotationswerkzeuge starke Spannungen an den Materialoberflächen erzeugt, die eine Ablösung von Anhaftungen bewirkt. Im Anschluss durchläuft der nun mittels Wasser geführte Massenstrom mehrere Separationsstufen, in denen der Sand nach Dichte und Korngröße getrennt und anschließend entwässert wird. Für diese Aufgaben kommen Zyklone, ein Aufstromsortierer und Siebe zum Einsatz. Der gewaschene RC-Sand wird anschließend mit einem Freifallklassierer auf das richtige Kornband eingestellt. Das anfallende Prozesswasser wird einer Wasser-/Schlammbehandlung zugeführt und im Anschluss durch eine chemisch-physikalische Aufbereitung mit mehreren Stufen geführt und als Waschwasser wiedereingesetzt. Diese Prozesswasserregeneration erlaubt weitgehend eine Schadstoffausschleusung und damit die Schließung des Wasserkreislaufs. Bei einer Aufgabenleistung von 150.000 Tonnen Bauschutt jährlich werden ca. 120.000 Tonnen Gesteinskörnung in hoher Qualität zurückgewonnen, davon rund 60.000 Tonnen an Sand, die nicht in Tagebauen als Primärrohstoff abgebaut werden müssen. Dies vermeidet jährlich 1 bis 2 ha Flächenverbrauch.  Dabei kann auf Ausgangsmaterial zurückgegriffen werden, das unter anderen Umständen auf Deponien abgelagert werden muss. Diese Menge an mineralischen Abfällen muss somit nicht deponiert werden. Diese Anlagenerweiterung von üblichen Bauschuttaufbereitungsanlagen nach Stand der Technik um eine Sandaufbereitung und ggf. Abwasserreinigung ist auf alle Bauschuttaufbereitungsanlagen in Deutschland übertragbar. Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Otto Dörner Kies- und Deponien GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2023 - 2025 Status: Abgeschlossen

Was das Land Berlin gegen Vermüllung und Verschmutzung unternimmt

Mit der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ setzt sich Berlin seit 2018 besonders für eine möglichst saubere Stadt ein, indem verschiedene Projekte der Bezirke, Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Senatsumweltverwaltung (SenMVKU) gefördert und gestärkt werden. Die Gesamtstrategie Saubere Stadt zielt auf ein verbessertes Stadtbild, Müllervermeidung und -entsorgung sowie die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Regelaufgaben ab und fördert Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling sowie die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Aufgaben nach dem Leitbild „Zero Waste“ . Aktionsprogramm Sauberes Berlin: Insgesamt 3,3 Mio. Euro wurden den Bezirken in den vergangenen Jahren jährlich zur Umsetzung von bezirkseigenen Sauberkeits-Kampagnen, zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Sensibilisierung zum Thema Stadtsauberkeit und für weitere Maßnahmen im Sinne der verbesserten Sauberkeit zur Verfügung gestellt. Einen Einblick in die Vielfalt der Maßnahmen finden Sie im Bericht zur Umsetzung der Gesamtstrategie Saubere Stadt (PDF, 439 KB) . Beispiele für Bezirkskampagnen: Kampagne Null Müll Neukölln NULL MÜLL NEUKÖLLN (@null_muell_neukoelln) – Instagram-Fotos und -Videos #mittemachtsauber Das Berliner Straßenreinigungsgesetz liefert das gesetzliche Regelwerk zur Reinigung der Berliner öffentlichen Straßenlands – das heißt, wie oft wird in Ihrer Straße gereinigt? Bei wem liegen welche Zuständigkeiten? Weitere Informationen Vor allem in den warmen Monaten sind die Berliner Grün- und Erholungsanlagen (Parks) und Seeufer stark genutzt und entsprechend muss mehr gereinigt werden. Zudem werden die Parks oft als Ausläuferbereiche von Großveranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Die Reinigung von gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Spielplatzreinigung: Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen fallen auch unter diese Regelung und sind ebenfalls eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Die Regelungen finden sich im Bereich der Straßenreinigung . Seit Mai 2023 beseitigt die BSR alle illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum „aus einer Hand“. § 4 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Die Außendienste der Berliner Ordnungsämter ahnden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten wie… das Wegwerfen von Zigaretten illegale Ablagerungen von Bauschutt aber auch die Ablagerung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten Grundlage hierfür sind § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie der Bußgeldkatalog für den Umweltschutz . Änderung der allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes dient als verwaltungsinterne Vorschrift der Vereinfachung sowie der Vereinheitlichung im Vorgehen gegen Ordnungswidrigkeiten. Seit 5. November 2025 sind die Änderungen des Bußgeldkatalogs von 22. Oktober 2019 in Kraft getreten. Die Anlage 1 Abfallwirtschaft sowie die Anlage 2 Immissionsschutz wurden vollständig ersetzt. In der Anlage 6 Straßenreinigung wurde unter der laufenden Nummer 7.1 (Nichtentfernung von Hundekot) die Angabe der Geldbuße in Euro in Höhe von 80-300 durch die Angabe 100-350 ersetzt. Bis auf diese Änderungen bleiben die Regelungen des Bußgeldkatalogs vom 22. Oktober 2019 weiterhin gültig. Da die Senatsumweltverwaltung zum Thema „zu verschenken“-Kisten viele Rückfragen erreicht haben, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bereitstellen: „Zu verschenken“-Kisten sind kein neu eingeführter Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Die SenMVKU möchte jedoch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Aufschrift „zu verschenken“ den Bürger und die Bürgerin nicht von der Verantwortung für die abgelegten Gegenstände entbindet und ein unbetreutes Zurücklassen zu einer Ordnungswidrigkeit führen kann. Aus kreislaufwirtschaftlicher Perspektive sind die “zu verschenken”-Kisten eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände auch weiterhin anderen Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung zu stellen. Die Idee dahinter ist gute und wünschenswert. Das “zu verschenken”-Label allein hat in der alltäglichen Realität jedoch leider teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens sind. So finden sich zunehmend im öffentlichen Straßenland auch alte Matratzen oder sehr heruntergekommene Herde oder Kühlschränke mit einer “zu verschenken”-Notiz. Nicht selten verbleiben Kisten oder Kleidung unbetreut auf der Straße. Für witterungsbedingt (oder aus anderen Gründen) nasse, aufgeweichte oder verschmutzte Gegenstände oder Kleidung finden sich in der Folge keine Abnehmenden mehr. Die Kiste wird so auf der Straße zurückgelassen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist auch die allgemeine Verfahrensweisen mit Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art zu verstehen. Grundsätzlich gilt alles, das so aussieht, als hätte man Gegenstände im öffentlichen Raum entsorgt, als illegal abgelagerter Abfall. Dies war auch schon vor der Aktualisierung des Bußgeldkataloges der Fall. In diesem Sinne haben Ordnungsamts-Mitarbeitende schon immer “zu verschenken”-Boxen nach Ermessen entsprechend der vorliegenden Situation und dem Zustand der Gegenstände bewertet. Die Bezirke gehen dabei auch bisher schon mit viel Augenmaß vor. In vielen Kiezen gibt es wohnortnah geeignetere Alternativen der Weitergabe, die vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sind. Auf diese möchte die SenMVKU daher nochmals hinweisen: Über die Internetseiten https://www.remap-berlin.de/ und repami – Netzwerk Qualitätsreparatur können sich Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wo die Gegenstände im direkten Wohnumfeld zur Weiter-/Wiederverwendung (oder zur Reparatur) abgegeben werden können. Andere Möglichkeiten zur Weitergabe sind die BSR-Kieztage sowie die im Bezirk Reinickendorf angesiedelte BSR NochMall Im Land Berlin gibt es derzeit zahlreiche Formate, die zielgruppenorientiert vor Ort in den Bezirken tätig sind. Hierzu zählen Parkmanager, Parkläufer, Kiezhausmeister, Kiezläufer sowie Nachtlichter. Das Aufgabenspektrum ist sehr vielfältig. In Bezug auf das Thema Stadtsauberkeit zählen zu den Aufgaben u.a.: direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in den Sommermonaten zur Sensibilisierung bzw. Aufforderung zur Beseitigung von Abfällen. teilweise Ausgabe von Taschenaschenbechern und Mülltüten. Begleitung von Kieztagen, Ansprache und Unterstützung sowie Information. Durchführung von Clean ups oder anderen Sensibilisierungsmaßnahmen. Reparatur kleinerer Beschädigungen an Stadtmöbeln (Bänke, Baumscheiben etc.). Die Bezirke identifizieren dabei besondere Bedarfslagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und setzen die Maßnahmen dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Das kann sein: der Einsatz von Kiezhausmeistern oder Kiezläufern bei einem Kieztag, oder die Präsenz von Parkläufern, Parkmanagern oder Nachtlichtern in der Parkanlage am Wochenende oder im Uferbereich beliebter Seen in den Abendstunden. Zielvereinbarung 4 zu „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der #neustartagenda: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (PDF, 312 kB) Lenkungsgremium für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen Maßnahmen zur Entwicklung und Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und öffentlichen Räumen

Wasserrecht; Verfüllung des bestehenden Teiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 790, 790/5 u. 790/6, Gmkg. Allersberg und die Neuerstellung eines Ersatzteiches auf dem Grundstück Fl. Nr. 786, Gmkg. Allersberg durch den Markt Allersberg, Marktplatz 1, 90584 Allersberg

Der Antragsteller, Markt Allersberg, Marktplatz 1, 90584 Allersberg, beabsichtigt, im Zuge des Neubaus des REWE-Marktes und Café Schmidt den bestehenden Teich auf den Grundstücken Fl. Nrn. 790, 790/5 und 790/6, Gmkg. Allerberg zu verfüllen und gleichzeitig auf der Fl. Nr. 786, Gmkg. Allersberg einen Ersatzteich als Ausgleichsmaßnahe mit derselben Wasserfläche von ca. 1200 m² zu errichten.

Historische und aktuelle Rohstoffgewinnungsstellen in Bayern

Die Rohstoffgewinnungsstellen stellen historische und aktuelle Abbaustellen dar, welche durch die Gewinnungsflächen näher bestimmt werden. Durch Auswertungen von Luftbildern und Digitalem Geländemodell, sowie durch Geländebefahrungen wurde der Zustand der Rohstoffgewinnungsfläche in Abbau, Aufgelassen, Halde, Verfüllung, Wasser und Betriebsgelände unterteilt. In kleineren Maßstäben werden die Gewinnungsflächen durch einen Umgriff des gesamten Abbaugebiets dargestellt. Die Ausdehnung der Flächen und der Betriebszustand der Abbaustellen spiegeln den Zustand zum Aufnahmezeitpunkt des letzten Luftbildes wieder und stellt nicht den Tagesaktuellen Zustand dar. Der Darstellungsmaßstab für die einzelnen Themen ist: Gewinnungsstellen (aktiv): ab 1 : 7.500, Gewinnungsstellen (inaktiv): ab 1 : 7.500 bis 150.000, Gewinnungsflächen nutzungsdifferenziert (aktiv): 1 : 7.500 bis 1 : 49.999, Gewinnungsflächen nutzungsdifferenziert (inaktiv): 1 : 7.500 bis 1 : 49.999, Gewinnungsflächen Übersicht (aktiv): 1 : 50.000 bis 1 : 200.000, Gewinnungsflächen Übersicht (inaktiv): 1 : 50.000 bis 1 : 200.000

Verfüllung von Stoffen in übertägigen Abbaustätten von Rohstoffen

Erhebung von eingesetzten Abfällen nach Herkunft, Art und Menge in Betrieben und Einrichtungen, die übertägige Abbaustätten betreiben.

Abgrabungsrechtliche Genehmigung; Kiesabbau Kläham Erweiterung Südost

Die Fa. Karl Böhm OHG beantragt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1261, 1243, 1262 und 1260 der Gemarkung Oberergoldsbach, Markt Ergoldsbach die abgrabungsrechtliche Genehmigung für die flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus in Kläham mit anschließender Verfüllung und Rekultivierung. Die Abbaufläche des Erweiterungsgebiets beträgt ca. 7,4 ha, wovon ca. 6,5 ha auf die tatsächlich geplante Abbaufläche entfallen. Damit ergibt sich eine Gesamtabbaufläche von über 10 ha, weshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Abbausohle liegt bei 436,5 müNN.

Entwicklung eines ressourceneffizienten Tunneltragsystems auf der Grundlage eines KI-basierten Fertigungsverfahrens in CO2-reduzierter Leichtbauweise, Teilvorhaben: RTTS-Binder - Neuartige Bindemittel mit niedrigem Klinkerfaktor für die digital gesteuerte Herstellung von Tübbingen

UVP-VP Verfüllung von zwei Zulaufgräben in der Gemeinde Bissendorf

In der Gemeinde Bissendorf, Gemarkung Natbergen, Flur 2, ist die Verfüllung von zwei Zulaufgräben geplant.

Verfüllung eines Fischteichs auf dem Grundstück mit der FlNr. 680 der Gem. Willhof (Gemeinde Altendorf)

Herr Hubert Uschold verfüllt einen Fischteich. Das Vorhaben dient der Vergrößerung der Weidefläche für Pferde. Mit der geplanten Maßnahme kann eine optimale Nutzung des Planungsgebietes ermöglicht werden. Als Ausgleichsmaßnahme für die Auffüllung sollen auf dem Flurstück 680 zwei Obstbäume gepflanzt werden. Die Beseitigung des Gewässers erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.

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