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Validierung von Analyseverfahren, die im Rahmen des Projektes HORIZONTAL entwickelt, jedoch nicht validiert wurden

Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter  Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des ⁠ BMUB ⁠ aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 (⁠ PAK ⁠ mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 (⁠ PCB ⁠ mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 (⁠ Dioxine ⁠, Furane und ⁠ dl-PCB ⁠ mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm). Veröffentlicht in Texte | 42/2015.

Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von organischen und anorganischen Schadstoffen zur weiteren Fortschreibung des Anhangs 1 der BBodSchV

Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind gemäß genannter Verordnung weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adaequates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 (2004-07) geregelt. Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Veröffentlicht in Texte | 15/2016.

Robustheitsuntersuchung zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden

Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit nach der DIN 19738 durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm für vollzugsrelevante Schadstoffe durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse dienen dem Vollzug im Bodenschutz, u.a. weil das Verfahren im Rahmen der Detailuntersuchung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen im Entwurf der novellierten BBodSchV vom 03.05.2017 genannt ist. Veröffentlicht in Texte | 86/2020.

Daily gap-filled MODIS LST data (2003-2019)

Temperature time series with high spatial and temporal resolutions are important for several applications. The new MODIS Land Surface Temperature (LST) collection 6 provides numerous improvements compared to collection 5. However, being remotely sensed data in the thermal range, LST shows gaps in cloud-covered areas. With a novel method [1] we fully reconstructed the daily global MODIS LST products MOD11A1/MYD11A1 (spatial resolution: 1 km). For this, we combined temporal and spatial interpolation, using emissivity and elevation as covariates for the spatial interpolation. The data are provided in GeoTIFF format. The Coordinate Reference System (CRS) is identical to the MOD11A1/MYD11A1 product (Sinusoidal) as provided by NASA. In WKT as reported by GDAL: PROJCRS["unnamed", BASEGEOGCRS["Unknown datum based upon the custom spheroid", DATUM["Not specified (based on custom spheroid)", ELLIPSOID["Custom spheroid",6371007.181,0, LENGTHUNIT["metre",1, ID["EPSG",9001]]]], PRIMEM["Greenwich",0, ANGLEUNIT["degree",0.0174532925199433, ID["EPSG",9122]]]], CONVERSION["unnamed", METHOD["Sinusoidal"], PARAMETER["Longitude of natural origin",0, ANGLEUNIT["degree",0.0174532925199433], ID["EPSG",8802]], PARAMETER["False easting",0, LENGTHUNIT["Meter",1], ID["EPSG",8806]], PARAMETER["False northing",0, LENGTHUNIT["Meter",1], ID["EPSG",8807]]], CS[Cartesian,2], AXIS["easting",east, ORDER[1], LENGTHUNIT["Meter",1]], AXIS["northing",north, ORDER[2], LENGTHUNIT["Meter",1]]] Acknowledgments: We are grateful to the NASA Land Processes Distributed Active Archive Center (LP DAAC) for making the MODIS LST data available. The dataset is based on MODIS Collection V006. Meaning of pixel values: The pixel values are coded in Kelvin * 50 Data type: raster, UInt16 Spatial resolution: 926.62543314 m Spatial extent Sinusoidal (W, S, E, N): 0, 4447802.079066, 2223901.039533, 6671703.118599 Spatial extent in EPSG:4326 (W, S, E, N): 0, 40, 40, 60 [1] Metz M., Andreo V., Neteler M. (2017): A new fully gap-free time series of Land Surface Temperature from MODIS LST data. Remote Sensing, 9(12):1333. DOI: http://dx.doi.org/10.3390/rs9121333

Bericht: „WRRL: Bewertung Makrophyten und Angiospermen (2009)“

„Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung der Makrophyten/Angiospermen (hier: Röhrichte, Brack- und Salzmarschen) im Rahmen eines Praxistests zur Umsetzung der EG-WRRL in den Übergangsgewässern von Weser und Ems. Ziel war es, die für die Bewertung der Makrophyten der Übergangsgewässer entwickelten Verfahren, für die Übergangsgewässer Ems und Weser durch Auswertung aller verfügbarer sowie neu erhobener Daten umzusetzen, zu testen und an die gewässerspezifischen Bedingungen in den jeweiligen Übergangsgewässern anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte für die Qualitätskomponente Makrophyten/Angiospermen in den Übergangsgewässern eine aktuelle Bewertung des Zustands der genannten Qualitätselemente. Da die Übergangsgewässer von Weser und Ems als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft sind, wird auch das ökologische Potenzial bestimmt. So ergab die Auswertung der einzelnen bearbeiteten Parameter unterschiedliche Ergebnisse bezüglich der Einstufung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials. Während einzelne Parameter einen guten oder sogar sehr guten Zustand und ein gutes oder sehr gutes ökologisches Potenzial ergaben, wiesen andere einen schlechten ökologischen Zustand bzw. ein schlechtes ökologisches Potenzial auf. Insgesamt zeigen die Übergangsgewässer Weser und Ems einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßiges ökologisches Potenzial auf. Der Parameter „Arten und Struktur der Pionierzone bzw. des Röhrichtgürtels“ floss in den Teilbereichen Ems-Ästuar und Außenweser nicht mit in die Gesamtbewertung ein. Die dortigen Bewertungsergebnisse für diesen Parameter deuten allerdings darauf hin, dass im Bereich der Pionierzone in diesen Gewässerabschnitten aus ökologischer Sicht erhebliche Defizite bestehen. Es werden Hinweise auf fortführende Arbeiten und Empfehlungen für die Durchführung künftiger Überwachungen gegeben.“

Bestimmung der biogenen Kohlenstoffgehalte von Klärschlamm und Faulgas und Untersuchung von Abhängigkeiten zu Kläranlagen-Basisdaten, Abwasserwerten und Klärschlammzusammensetzung

Die Studie untersucht anhand einer begrenzten Anzahl an Proben von Klärschlamm (20) und Faulgas (14) aus kommunalen Kläranlagen die Verteilung von biogenem und fossilem Kohlenstoff und mögliche Abhängigkeiten von Basisdaten der Kläranlagen. Die Bestimmung des biogenen Kohlenstoffanteils der Klärschlämme und Faulgase erfolgt nach Verbrennung zu CO2 über die Bestimmung der Kohlenstoff-14(14C)-Gehalte mit Flüssigszintillationsspektrometrie. Bei den Faulgasen wurde bereits vorhandenes CO2 mit in die Messung einbezogen, da auch dieses aus dem Abbau der organischen Fracht der Abwässer stammt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Klärschlämme aus kommunalen Anlagen mit untergeordneten gewerblichen Abwässern (<45 %, berechnet als mittlere Auslastung der Einwohnerwerte abzüglich der angeschlossenen Einwohnerzahl) ca. 80 % biogene Kohlenstoffanteile und Faulgase ca. 85 % biogene Kohlenstoffanteile aufweisen. Der fossile Kohlenstoff ist hierbei wahrscheinlich auf schwer abbau-bare synthetische Produkte bzw. fossile Rohstoffe zurückzuführen. Kommunale Abwässer mit hohem gewerblichen Anteil (>/= 45 %) können wesentlich geringere Anteile an biogenem Kohlenstoff aufweisen. Bestimmt wurden Anteile von ca. 28 bis 71 % im Klärschlamm und ca. 11 bis 88 % im Faulgas. Numerische Abhängigkeiten zwischen Parametern des Abwassers, der Klärschlämme, der Kanalisation, oder der Größe und Verfahren der Kläranlagen und dem Anteil an biogenem Kohlenstoff konnten nicht identifiziert werden. Charakterisierungen der Klärschlämme eines Klärwerks für den biogenen Kohlenstoffanteil anhand vorhandener Daten der Kläranlagen sind nur als grobe Unterteilung hinsichtlich starker Indirekteinleitungen (>7= 45 %) insbesondere aus Industrien der Gebiete Chemie, fossile Energieträger u.Ä. sowie untergeordneter Indirekteinleitungen der genannten Industrien möglich. Initiierung und Auftrag der Studie erfolgte durch das Umweltbundesamt Berlin (Deutsche Emissionshandelsstelle). Quelle: Forschungsbericht

Robustheitsuntersuchung zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden

Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adäquates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 beschrieben. Im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Entwurf zur Mantelverordnung; in der Fassung der Kabinettsvorlage von 05/2017) wird das Verfahren explizit zur Ermittlung der resorptionsverfügbaren Anteile der Schadstoffe im Rahmen der Detailuntersuchung genannt. Die aktualisierte Fassung dieser Norm ist im Juni 2017 erschienen (DIN 19738:2017-06). Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm durchgeführt und ausgewertet. Die Bearbeitung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen DIN Arbeitskreis Bioverfügbarkeit (NA 119-01-02-02-01). Quelle: Forschungsbericht

Schreiben BGE an NBG - Kommentar zum Gutachten (PDF)

BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Nationales Begleitgremium Geschäftsstelle Buchholzweg 8 Haus 3, Eingang 3A 13627 Berlin Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG01102/8-9/4-2021#21 Datum und Zeichen Ihres Schrei- bens Datum 19. Mai 2021 Kommentar zum Gutachten „Entsprechen die Referenzdatensätze, die die BGE zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien teilweise eingesetzt hat, dem „state of the art“? „Sind sie also in ihrer Fachlichkeit für die Aufgabe der Ermittlung von Teilgebieten angemessen und entsprechen sie dem Stand von Wissenschaft und Technik?“ Sehr geehrter , wir möchten uns auf diesem Wege für das Gutachten bedanken. Wir werden Ihre Anregungen im Sinne des lernenden und trichterförmigen Verfahrens bei den Arbeiten zur Ermittlung von Standortregionen gerne so weit möglich berücksichtigen. Wir möchten jedoch folgende Hin- weise zu ihrem Gutachten geben: Für das Gutachten wurde die Definition des Begriffs „Referenzdatensatz“ nach EnArgus (2021) herangezogen. In den Arbeiten zur Ermittlung von Teilgebieten wurde jedoch keine Sammlung eine Datenmenge in Tabellenform intendiert, sondern eine Sammlung von Literaturreferenzen zu den jeweiligen Wirtsgesteinen. Diese Zusammenstellung von Literaturreferenzen hatte im Sinne des trichterförmigen Verfahrens außerdem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Ziel der Unterlage „Referenzdatensätze“ war das Aufzeigen der möglichen physikalischen Bandbreite (in der Natur vorkommender) Werte der für die Bewertung der Indikatoren notwen- diger Eigenschaften (Parameter), bspw. der Gebirgsdurchlässigkeit. Die Wahl des Begriffes „Referenzdatensatz“ war dahingehend rückblickend irreführend und die Unterlage hätte an- ders bezeichnet werden können, bspw. „Zusammenstellung repräsentativer Werte“ o. ä.. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Im Sinne des trichterförmigen Verfahrens sowie der Verfahrensökonomie erfolgte bei der Er- mittlung von Teilgebieten eine Unterteilung der Unterlage hinsichtlich der drei zu betrachten- den Wirtsgesteine. Es wurde, wie angemerkt, keine weitere Differenzierung der verschiedenen regionalgeologischen und stratigraphischen Einheiten vorgenommen, auch wurde nicht zwi- schen Prä-Tertiären und Tertiären Tonen unterschieden. Eine Erhöhung des Detailgrades ist im weiteren Verlauf des trichterförmigen Verfahrens vorgesehen. Der gewählte Detailgrad ge- schah in Übereinstimmung mit dem StandAG (Anlage 1 (zu § 24 Abs. 3)): „Solange die ent- sprechenden Indikatoren nicht standortspezifisch erhoben sind, kann für die Abwägung das jeweilige Wirtsgestein als Indikator verwendet werden.“. Die Einschätzung, dass „[…] durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskri- terien, zum größten Teil basierend auf den Referenzdatensätzen und damit pauschal, keine wesentliche Eingrenzung der Fläche der identifizierten Gebiete hin zu den Teilgebieten er- folgte.“ ist nicht korrekt. Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden auf die identi- fizierten Gebiete angewendet, außerdem: „Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftli- chen Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase I zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datengrundlage (Existenz, räumliche Auflösung) entsprechende Grenzziehungen nicht präzise genug ermöglicht.“ (S. 36,BGE 2020k). Die Anwendung der geoWK hätte also auch ohne die Verwendung von Referenzdatensätzen nicht zu einer Flä- chenreduktion geführt. Auf Basis der Anwendung der geoWK wurde die Anzahl der Gebiete reduziert. Ihre Einschätzung, dass der Einsatz von Referenzdatensätzen im Schritt 1 einen geringen Einfluss und wenig Differenzierungspotential hatte ist dementsprechend richtig und war zu erwarten. Die Verwendung von Referenzdatensätzen war jedoch auf Grund der Tatsa- che, dass nach StandAG eine Bewertung nach allen 11 Kriterien vorgeschrieben ist sowie auf Grund des ausdrücklichen Verweises auf die Verwendung von Referenzdatensätzen in An- lage 1 notwendig und zielführend. Der Grund für die Verwendung war nicht wie von Ihnen angeführt: „Um zu verhindern, dass Gebiete aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, hat die BGE […]“. Wir stimmen Ihnen zu, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens die Zusammenstellung von Eigenschaften (Parametern) in einer Datenbank (Tabellenform) erfolgen sollte. Immer dann, wenn möglich sollen diese Eigenschaften möglichst gebietsspezifische vorliegen. Falls dies noch nicht der Fall ist, dann können weiterhin Referenzwerte herangezogen werden, idealer- weise für die stratigraphische Einheit. Durch eine solche Vorgehensweise wird auch die von Ihnen erwähnte statistische Auswertung möglich. Wie oben beschrieben war der Zweck der Zusammenstellung in Schritt 1 des Verfahrens jedoch anders gelagert und eine detaillierte Vorgehensweise noch nicht notwendig. Außerdem möchten wir uns für den Hinweis auf die P3-Datenbank bedanken. Eine Zusammenarbeit mit den Erstellern dieser Datenbank ist be- reits in Umsetzung. Seite 2 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Wir möchten uns außerdem für die Anregung zu einer fachöffentlichen Rezension bedanken und diesen Hinweis für die Erstellung von zukünftigen Datensätzen berücksichtigen. Die geoWK werden im Schritt 2 der Phase 1 erneut zur Anwendung kommen und dabei den Be- wertungsprozess mittels Bewertungsmodul erneut durchlaufen. Mit freundlichen Grüßen i. Vi. V. Abteilungsleiterin VorhabensmanagementAbteilungsleiter Sicherheitsuntersuchungen Seite … 3 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Qualität des oberflächennahen Grundwassers 2000

Auswahl der Indikatoren Im Rahmen einer umfassenden statistischen Analyse aller Messdaten des Basismessnetzes wurden ca. 150 Parameter berlinweit ausgewertet. Die Nitratgehalte im Grundwasser Berlins sind grundsätzlich unproblematisch. Die organischen Spurenstoffe einschließlich der Pflanzenschutzmittel sowie Schwermetalle sind nur an wenigen Messstellen und lokal sehr begrenzt nachweisbar. Diese Aussage stützt die Einschätzung, dass durch die Punktquellen Berlins nach jetzigem Kenntnisstand keine flächenhafte Beeinträchtigung der Grundwasserkörper verursacht wird. Bei der Auswahl der Parameter für eine umfassendere Bewertung wurden nur die als potenzielle Problemstoffe im Grundwasser Berlins erkannten Parameter näher ausgewertet. Tabelle 1 dokumentiert die für eine flächenhafte chemische Charakterisierung des Berliner Grundwassers relevanten Parameter zusammen mit Angaben zur Anzahl der im Ergebnis der Messstellenauswahl vorhandenen Messwerte, unterschieden nach der Herkunft der Messstellen. h6. *: inkl. des Datenbestandes der “Altdaten” sowie des “Großprojektes” Nachdem die Beschaffenheitsdaten einer Prüfung und Bereinigung unterzogen wurden, konnten die arithmetischen Mittelwerte pro Messstelle gebildet werden. Diese bilden die unmittelbare Datengrundlage für eine regionalisierte Darstellung der Grundwasserbeschaffenheit (Erweiterung der Punktdaten zu Flächendaten). Intervallgrenzen Für eine differenzierte flächenhafte Darstellung der Konzentrationsbereiche wurden sechs Klassen gebildet, die im Zuge einer differenzierten statistischen Auswertung der Messwerte gebildet wurden. Die Tabelle 2 zeigt die Perzentilverteilung und die Schwellenwerte. Bei Bor liegt der Schellenwert von 1 mg/l in Anlehnung an die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) weit oberhalb der im Berliner Grundwasser gemessenen Werte. Der Wert wurde daher dem Datensatz angepasst und der Schwellenwert auf den halben Grenzwert der TrinkwV (500 µg/l) festgelegt. Nach Auswertung der Tabelle 2 wurde für eine erste Beurteilung der flächenhaften Verteilung von potenziellen Belastungsparametern eine Klassenbildung in sechsstufige Intervalle gemäß Tabelle 3 festgelegt. Diese feine Abstufung dient vorrangig der besseren räumlichen Darstellung von konzentrationsähnlichen Bereichen als Grundlage eines differenzierteren Abgleichs mit den Landnutzungsdaten. Des weiteren können Hochlastbereiche so besser abgeschätzt werden. Für eine erste Bewertung der Befunde sind im wesentlichen die Bereiche bis halber Schwellenwert, halber Schwellenwert bis Schwellenwert und größer Schwellenwert von Bedeutung. Die Abstufung in sechs Bereiche wurde folgendermaßen angepasst: h6. fett gedruckt sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung Darstellung Für die Regionalisierung wurde als geostatistisches Verfahren das Kriging – Schätzverfahren ausgewählt, das auf der Bildung gewichteter Mittelwerte von Variablenwerten basiert. Für die kontinuierliche, flächenhafte Bestimmung eines im Raum verteilten Parameters stehen Messungen an ausgewählten Orten (Grundwassermessstellen) zur Verfügung. Um “vom Punkt in die Fläche” zu kommen, also Angaben zur flächenhaften Verteilung des Parameters zu erhalten, müssen die Informationen aus den Punktmessungen räumlich interpretiert werden. Eine Variable kann jedoch an jedem Ort im Raum einen anderen Wert annehmen. Diese Variabilität lässt sich oft nicht vollständig beschreiben. Sie ist jedoch meist nicht zufällig, sondern durch eine gewisse räumliche Kontinuität geprägt. Erkennbar ist, dass räumlich näher beieinander liegende Messwerte ähnlicher zueinander sind als weiter entfernte. Aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Kriging-Schätzverfahren wurde für die Parameter Elektrische Leitfähigkeit, Sulfat, Chlorid, Kalium, Oxidierbarkeit und Bor das “Ordinary Kriging” (im Folgenden “OK”) ausgewählt. Dieses auch als “gewöhnliches” Kriging bezeichnete Verfahren liefert im Ergebnis der räumlichen Analyse für jeden gewählten Schätzpunkt innerhalb eines Gitters (grid) eine Konzentrationsangabe in der jeweils absoluten Maßeinheit des betreffenden hydrochemischen Parameters. Dies war das Ziel der Untersuchungen. Bei den Parametern Ammonium und Ortho-Phosphat wurde das Verfahren des “Indikator-Kriging” angewendet (im Folgenden “IK” genannt), da durch die Variogrammanalyse bei diesen Parametern keine räumliche Abhängigkeit der Messwerte untereinander festgestellt werden konnte. Im Gegensatz zum OK werden bei dem Indikator-Kriging-Ansatz die Messwerte nicht direkt verwendet, sondern durch eine Umwandlung in binäre Codes (0 und 1) in Abhängigkeit von einem festzulegenden Schwellenwert modifiziert. Das Ergebnis des IK liefert Angaben zur Wahrscheinlichkeit der Überschreitung des Schwellenwertes. Ein Wert von 75 % bedeutet z.B., dass in diesem Gebiet mit 75 %iger Wahrscheinlichkeit eine Grenzwertüberschreitung anzutreffen ist. Diese Codes gehen dann auf die gleiche Art in das Kriging-Schätzverfahren ein, wie beim OK, sodass eine flächenhafte Auswertung möglich ist. Der Indikator-Kriging-Ansatz wird dann angewandt, wenn der Anteil der Messwerte unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze relativ hoch ist. Der Anteil der Messwerte unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze ist bei den Parametern Ammonium, Ortho-Phosphat und Bor relativ hoch. Da der Parameter Bor jedoch in der Variogrammanalyse der Originalmesswerte eine interpretierbare Korrelation in Abhängigkeit von der Entfernung aufwies, wurde hier eine Interpolation nach dem OK-Ansatz bevorzugt.

Pilot scale hexavalent chromium removal with reduction, coagulation, filtration and biological iron oxidation

Cr(VI) is identified as highly toxic, therefore a far-reaching limitation of total chromium or Cr(VI) in drinking water was proposed by the Germany Environment Agency. There is a lack in efficient treatment processes to reach Cr(VI) concentrations below 1 (my)g L-1. In this study, the combination of chemical reduction, coagulation and filtration (RCF) was further developed by adding biological iron removal as filtration step (RCbF). The aim of this enhancement was to reach lower effluent concentrations and a higher robustness regarding process parameters. The effectiveness of Cr(VI) removal was investigated using two-stage pilot-scale waterworks. RCbF reaches Cr(VI) effluent concentrations below 0.5 (my)g L-1 despite variations of pH, filtration velocity, or Cr(VI) influent concentrations. Fe(II) dosage and hence molar excess of Fe(II) over Cr(VI) was identified as the key parameter for Cr(VI) removal. Low oxygen dosage for biological iron removal improved the efficiency of RCbF compared to RCF. The co-precipitation of Cr(III) and Fe(III) as solid solution in the supernatant of the filter bed was promoted by low oxygen concentrations making Cr(VI) the preferred oxidant. RCbF was shown to be a suitable treatment process for reaching a low limit value for total chromium or Cr(VI) concerning technical feasibility. © 2020 The Authors.

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