Umweltprüfungen sind wichtige Verfahrensschritte bei der Aufstellung von Plänen und Programmen und bei der Zulassung von großen Projekten. Sie helfen die Umweltauswirkungen zu verringern. Wie können Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen teilhaben? Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen sind gesetzlich geregelt. Sie reichen vom Erhalt von Informationen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Dokumente, wie den UVP-Bericht, bis zur Erhebung von Einwendungen und der Teilnahme an Erörterungsterminen. Einwendungen zum UVP-Bericht und den weiteren umweltrelevanten Dokumenten eines laufenden… weiterlesen Wie können Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen teilhaben? Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen sind gesetzlich geregelt. Sie reichen vom Erhalt von Informationen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Dokumente, wie den UVP-Bericht, bis zur Erhebung von Einwendungen und der Teilnahme an Erörterungsterminen. Einwendungen zum UVP-Bericht und den weiteren umweltrelevanten Dokumenten eines laufenden… weiterlesen Welche Aufgaben hat das UBA im Themenfeld Umweltprüfungen? Die Aufgaben des Umweltbundesamts sind im UBA-Errichtungsgesetz festgelegt. Hiernach informiert das UBA die Öffentlichkeit zu allen Umweltfragen, so auch zu den Umweltprüfungen UVP und SUP. Als wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums beraten wir das BMUV und andere öffentliche Stellen zu Fragen der Umweltp… weiterlesen Welche Aufgaben hat das UBA im Themenfeld Umweltprüfungen? Die Aufgaben des Umweltbundesamts sind im UBA-Errichtungsgesetz festgelegt. Hiernach informiert das UBA die Öffentlichkeit zu allen Umweltfragen, so auch zu den Umweltprüfungen UVP und SUP. Als wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums beraten wir das BMUV und andere öffentliche Stellen zu Fragen der Umweltp… weiterlesen Kann mich das UBA bei einem konkreten Vorhaben in meiner Nachbarschaft unterstützen? Das UBA informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der UVP und SUP und kann zum Beispiel dabei helfen, Verständnisfragen zu klären. Das Umweltbundesamt hat zumeist keine Kenntnis über konkrete Bauvorhaben vor Ort und verfügt auch nicht über die Befugnis, die Arbeit von Zulassungsbehörden in konkreten Einzelfällen zu bewerten oder gar dagegen einzuschreiten. Insofern fü… weiterlesen Kann mich das UBA bei einem konkreten Vorhaben in meiner Nachbarschaft unterstützen? Das UBA informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der UVP und SUP und kann zum Beispiel dabei helfen, Verständnisfragen zu klären. Das Umweltbundesamt hat zumeist keine Kenntnis über konkrete Bauvorhaben vor Ort und verfügt auch nicht über die Befugnis, die Arbeit von Zulassungsbehörden in konkreten Einzelfällen zu bewerten oder gar dagegen einzuschreiten. Insofern fü… weiterlesen Warum wird die Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt? Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Bürger*innen sollen anhand des UVP-Berichts erkennen können, ob sie durch das geplante Vorhaben selbst betroffen sind. Darüber hinaus können die Bürger*innen ihr Wissen und ihre Bedenken in das Verfahren einbringen und so zu einer besseren Entscheidung der Behörde beitrag… weiterlesen Warum wird die Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt? Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Bürger*innen sollen anhand des UVP-Berichts erkennen können, ob sie durch das geplante Vorhaben selbst betroffen sind. Darüber hinaus können die Bürger*innen ihr Wissen und ihre Bedenken in das Verfahren einbringen und so zu einer besseren Entscheidung der Behörde beitrag… weiterlesen Was sind Umweltprüfungen? Der Begriff Umweltprüfungen umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) und die Strategische Umweltprüfung (SUP). Die zwei Prüfungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen der Realisierung von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand oder der Verwirklichung von Einzelprojekten (z.B. große Bauvorhaben) in Hinblick auf Umweltschutzbelange und -ziele zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die UVP ist dabei in das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte oder andere große Vorhaben integriert. Die SUP wird bei der Aufstellung bestimmter Pläne und Programme durchgeführt. Die SUP setzt damit im Vergleich zur UVP wesentlich früher an, um umweltverträgliche Lösungen zu finden. Üblicherweise werden erst Pläne aufgestellt und später dann Einzelvorhaben im Geltungsbereich der Pläne zugelassen. Im Zulassungsverfahren stehen der Standort oder ungefähre räumliche Verlauf eines Vorhabens bereits mehr oder weniger fest. Deshalb ist es wichtig, auch bereits auf der vorgelagerten Planungsebene mithilfe der SUP die Umweltauswirkungen intensiv zu betrachten, um eine an der Umweltvorsorge orientierte räumliche Zuordnung von Nutzungen zu ermöglichen. Typische Anwendungsbeispiele für Umweltprüfungen in Deutschland sind Verfahren zur Planung oder Zulassung großer Infrastrukturprojekte. Grundprinzipien der Umweltprüfungen Die Grundidee beider Prüfverfahren ist ähnlich: Die Umweltauswirkungen der Realisierung von größeren privaten oder öffentlichen Vorhaben oder von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand werden frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet. Gegenstand der Umweltprüfungen sind die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima , Luft, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern. Im Verlauf der Umweltprüfung können Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden, betroffene Gemeinden und Landkreise und weitere Gebietskörperschaften zu dem Vorhaben oder Plan und seinen Umweltauswirkungen Stellung beziehen. Dabei steht Ihnen insbesondere der UVP -Bericht (bei der UVP) bzw. der Umweltbericht (bei der SUP) als Informationsquelle zur Verfügung. Das Verfassen lesefreundlicher Dokumente für Umweltprüfungen will gelernt sein. Hier stellt das UBA für Fachleute Tipps für das Schreiben gut verständlicher Unterlagen zur Verfügung: UBA-Tipps für verständliche Dokumente in Umweltprüfungen | Umweltbundesamt Bei der UVP für ein Vorhaben erstellt die zuständige Behörde unter Einbeziehung aller gesammelten Informationen, einschließlich der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden, eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde die vorliegenden Informationen und berücksichtigt diese begründete Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens. In einer SUP für einen Plan oder ein Programm überprüft die zuständige Behörde nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts. Das Ergebnis dieser Überprüfung berücksichtigt die Behörde im parallel laufenden Verfahren zur Planaufstellung. Eine grenzüberschreitende UVP oder SUP erfolgt, wenn ein geplantes Vorhaben oder die Realisierung eines zu prüfenden Plans potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt in einem oder mehreren benachbarten Staaten hat. In diesen Fällen werden die Umweltauswirkungen über Landesgrenzen hinweg ermittelt, beschrieben und bewertet und die Öffentlichkeit und die Behörden des Nachbarstaats werden beteiligt. Ablauf einer UVP kurz erklärt in sechs Bildern Bild 1: Wann wird eine UVP durchgeführt? Wenn etwas gebaut wird, dann kann das unsere Umwelt negativ beeinflussen. Wird bei großen Projekten eine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm Wenn etwas gebaut wird, dann kann das unsere Umwelt negativ beeinflussen. Wird bei großen Projekten eine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Bild 2: Was ist eine UVP? Eine UVP ist der Teil eines Zulassungsverfahrens, im dem alle erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt noch vor der Umsetzung systematisch untersucht und bewertet werden. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm Eine UVP ist der Teil eines Zulassungsverfahrens, im dem alle erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt noch vor der Umsetzung systematisch untersucht und bewertet werden. Bild 3: Schutzgüter der UVP In einer UVP wird beispielsweise überprüft, ob ein Vorhaben die Luftqualität belastet, ob Lärm entsteht, wie viel Fläche verbraucht wird und ob das Vorhaben schädlich für das Klima, Flora und Fauna oder uns Menschen ist. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch& Sturm In einer UVP wird beispielsweise überprüft, ob ein Vorhaben die Luftqualität belastet, ob Lärm entsteht, wie viel Fläche verbraucht wird und ob das Vorhaben schädlich für das Klima, Flora und Fauna oder uns Menschen ist. Bild 4: Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden Die Ergebnisse werden in einem Bericht, dem sogenannten „UVP-Bericht“, zusammengefasst und veröffentlicht – gerade auch im Internet in den UVP-Portalen. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind, Einwendungen erheben und ihr Wissen einbringen. Auch andere Behörden werden beteiligt. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm Die Ergebnisse werden in einem Bericht, dem sogenannten „UVP-Bericht“, zusammengefasst und veröffentlicht – gerade auch im Internet in den UVP-Portalen. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind, Einwendungen erheben und ihr Wissen einbringen. Auch andere Behörden werden beteiligt. Bild 5: Wirkung der UVP Die UVP dient der Behörde so als Grundlage für eine bessere Entscheidung. So können negative Veränderungen unserer Umwelt frühzeitig erkannt, vermieden, verringert oder, wenn nicht anders möglich, ausgeglichen werden. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm Die UVP dient der Behörde so als Grundlage für eine bessere Entscheidung. So können negative Veränderungen unserer Umwelt frühzeitig erkannt, vermieden, verringert oder, wenn nicht anders möglich, ausgeglichen werden. Bild 6: Überwachung Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens überwacht die zuständige Behörde die Einhaltung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids. Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens überwacht die zuständige Behörde die Einhaltung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids. Umweltprüfungen wirken! Die Umweltprüfungen UVP und SUP leisten einen wichtigen Beitrag zur umweltbezogenen Verbesserung von Plänen/Programmen und Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben. Sie ermöglichen es der verfahrensführenden Behörde durch die systematische und frühzeitige Erfassung und Bewertung von Umweltauswirkungen – bevor sie entstehen – eine rechtssichere Entscheidung zu treffen und dabei die gesundheits- und umweltbezogenen Belange der Menschen und unserer Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Das UBA hat die positive Wirkung der Umweltprüfungen untersuchen und evaluieren lassen. Fazit: Die Umweltprüfungen sind ein wirksames Instrument der Umweltvorsorge. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Wirkung der Umweltprüfungen: Evaluation SUP und UVP . UVP-Portale erleichtern Zugang zu Unterlagen Informationen und insbesondere Unterlagen für die Öffentlichkeit zu allen aktuellen Zulassungsverfahren mit UVP sind in Deutschland über die UVP-Portale des Bundes und der Länder im Internet zugänglich. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Alle Zulassungsbehörden des Bundes stellen zu den bei ihnen durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bundesportal Informationen für die Öffentlichkeit bereit. Zunehmend werden im Bundesportal auch Informationen zu den Strategischen Umweltprüfungen der Bundesebene vorgehalten. Darüber hinaus finden sich im Bundesportal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden. Darunter versteht man die Entscheidung einer Behörde im Einzelfall keine UVP durchzuführen, weil eine kursorische Prüfung ergeben hat, dass keine oder nur geringfügige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die laufenden UVP-Informationen der Bundesländer sind über das gemeinsame Länder-Verbundportal abrufbar. Das Portal der Länder ist auch über das Bundesportal zugänglich. Zudem weist das Umweltprüfungsportal des Bundes den Weg in die UVP-Portale unserer Nachbarstaaten, weiterer Länder in Europa und darüber hinaus sowie zu den Umweltprüfungen internationaler Organisationen. Forschungsprojekte Das UBA konzipiert und vergibt Forschungsprojekte zu Umweltprüfungen. Daneben fördern wir mit dem Instrument der Verbändeförderung beispielgebende Projekte von Umweltverbänden und -vereinen. Zudem führen wir internationale Beratungshilfeprojekte in Mittel- und Osteuropa, dem Kaukasus und den Staaten Zentralasiens durch. Eine Übersicht zu laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekten finden Sie (in Kürze) hier. Weiterführende Informationen Rechtsgrundlagen der Umweltprüfungen Überblick zu den Rechtsgrundlagen von UVP und SUP Leitfäden und Handreichungen Leitfaden zur SUP 2010 Lesefreundliche Dokumente in Umweltprüfungen Arbeitshilfen zu UVP und SUP (Überblick der UVP-Gesellschaft) Weiterführende Links Umweltprüfungen – BMUV UVP-Portal des Bundes UNECE zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen
Das Projekt "Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI.Das Forschungszentrum startet mit einem auf mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt ueber Privatisierungen im Umweltrecht. Das Forschungsprojekt geht von den vorhandenen bzw. geplanten Privatisierungen als Praemisse aus und fragt nach dem sachgerechten Recht fuer die privatisierten Bereiche. Damit stehen nicht die Fragen der Zweckmaessigkeit, das 'Ob' der Privatisierung, im Mittelpunkt, sondern die Folgen, die sich fuer die privatisierten Bereiche ergeben. Typischerweise fallen naemlich die privatisierten Taetigkeiten nicht einfach und bedingungslos in den Bereich des allgemeinen Privatrechts. Es gibt fuer sie im Gegenteil eine Reihe interessanter, aber wenig erforschter Besonderheiten. Dies kann nicht ueberraschen: Die einschlaegigen Sachbereiche (z.B. Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung, Ueberwachung der Einhaltung von Vorschriften, sachverstaendige Beurteilung von Umweltproblemen) waren bislang nicht zufaellig von der oeffentlichen Hand wahrgenommen worden. Dies hatte seinen Grund darin, dass diese Taetigkeiten einen deutlichen Gemeinwohlbezug hatten und haben. Wenn es gleichwohl richtig und zweckmaessig ist, in diesen Sektoren mehr oder weniger umfassende Privatisierungen vorzunehmen, geschieht dies nicht deshalb, weil sich der Gemeinwohlbezug aufgeloest hat, sondern weil er in anderer Weise als durch die eigene Leistungserbringung durch den Staat selbst beruecksichtigt werden kann. Eine Reihe von Privatisierungen im Umweltbereich zeichnet sich dadurch aus, dass nach der Privatisierung spezifische Regeln - naemlich gegenueber dem allgemeinen Privatrecht zusaetzliche Rechtsnormen oder Organisationsformen - fuer erforderlich gehalten werden, um genau diesen Gemeinwohlbezug herzustellen. Mit den damit zusammenhaengenden Rechtsfragen beschaeftigt sich das Forschungsprojekt, das die Forschungen mehrerer Mitglieder des Forschungszentrums verbinden wird. Bei der erstmaligen Ausschreibung und Vergabe von Forschungsmitteln durch das Rektorat nach Empfehlung durch die Forschungskommission im Jahre 1996 hat das Forschungszentrum zwei Teilprojekte innerhalb dieses Gesamtthemas angemeldet, die teilweise bewilligt worden sind. Es handelt sich um die Teilprojekte: - Privatisierung von Ueberwachung und Kontrolle. Projektleiter: Prof Dr. Gerhard Hohloch, Institut fuer auslaendisches und Internationales Privatrecht, Abt. III, und - Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz. Projektleiter: Prof Dr. Rainer Wahl, Institut fuer Oeffentliches Recht, Abt. VI.