The European CLP Regulation as well as the Globally Harmonized System (GHS) only provide criteria for aquatic toxicity with regard to environmental hazards. Legal requirements for the use of terrestrial toxicity data are missing, although data from substance regulations (pesticides, pharmaceuticals, biocides or REACH chemicals) are available. The goal was to develop data-based proposals for possible criteria for soil organisms. In the project, available toxicity data for soil organisms were compiled and analyzed in a comprehensive database. Based on the toxicity distributions for different organisms, sensitive toxicity ranges for organism groups were identified using various statistical methods and possible criteria and categories were defined. Substances falling into the defined categories were identified and compared to existing aquatic classifications to highlight potential consequences and benefits. The findings and analyses provide an important contribution to support current processes to develop toxicity criteria for the terrestrial environmental compartment and implement them in regulations and guidance documents. Veröffentlicht in Texte | 105/2022.
The interim report covers the status quo on the use of scrubbers (Exhaust Gas Cleaning Systems, EGCS) for sulphur reduction in seagoing ships. Based on a literature study, it includes technical aspects, a market analysis, legal framework and the status of research activities. The focus is on discharge water. Prior research studies demonstrated an acidic pH and the presence of several pollutants such as heavy metals, polycyclic aromatic hydrocarbons, oil residues and nitrate in relevant concentrations. Ecotoxicological analyses demonstrated toxicity effects and that the single-pollutant approach alone is not sufficient for the environmental risk assessment of EGCS discharge water. Despite the current regulation, concerns regarding the impacts on the marine environment due to these emissions remain. Considering that, present and future studies should provide valuable input to the process of appropriate regulation. Veröffentlicht in Texte | 83/2021.
The report describes the scientific background and motivation to develop an OECD Guidance Document on the determination on dissolution and dispersion stability of nanomaterials in the environment. It presents the process and approach to develop the GD and summarizes its relevance for risk assessment and regulation of nanomaterials. The “OECD Guidance Document No. 318 for the testing of dissolution and dispersion stability of nanomaterials, and the use of the data for further environmental testing and assessment strategies" is available at the webpages of the OECD Test Guideline Programme. Veröffentlicht in Texte | 176/2020.
Dieser Text beschreibt die Ergebnisse der Validierung des in den Vergaberichtlinien des Blauen Engels für Kaminöfen vorgesehenen Messverfahrens für die Bestimmung der Partikelanzahl des Kaminabgases. Ziel der Validierung war es, durch einen Ringversuch die Verfahrenskenngrößen des Messverfahrens zu bestimmen und nötige Anpassungen der Verfahrensvorschrift zu identifizieren. Auch dienten die Untersuchungen dazu, die Eignung des Grenzwertes für die PN-Emissionen zu untersuchen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Messverfahren grundsätzlich zuverlässige und vergleichbare Messwerte liefert. Die Untersuchungen dazu fanden an einem eigens für das Projekt errichteten Prüfstand beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel statt. Veröffentlicht in Texte | 51/2024.
3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung 3.1 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Vorbereitung, Stauung und Überwachung der Ladung während des Be- und Entladens zu unterstützen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Stau- und Stabilitätspläne zu lesen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsarten auf Stau- und Stabilitätspläne. Kenntnis der Stau- und Stabilitätspläne. Fähigkeit, Staupläne zu verstehen. Kenntnis der Nummerierung und Unterteilung der Laderäume von Trockengüterschiffen und der Tanks von Tankschiffen (N, C oder G) und Kenntnisse zur Stauung verschiedener Arten von Ladung. Fähigkeit, die Kennzeichnung gefährlicher Güter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) zu identifizieren. 2. die Stauung und Sicherung von Ladung zu überwachen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Methoden für die Stauung verschiedener Ladungen auf Fahrzeugen, um eine sichere und effiziente Beförderung zu gewährleisten. Kenntnis der Verfahren zur Vorbereitung des Fahrzeugs für das Be- und Entladen. Fähigkeit, Be- und Entladeverfahren sicher anzuwenden, d. h. durch Öffnen und Schließen der Laderäume, und eine Deckwache während des Be- und Entladens durchzuführen. Fähigkeit, während des Be- und Entladens eine wirksame Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der Auswirkung von Ladung auf die Stabilität des Fahrzeugs. Fähigkeit, die Ladung zu überwachen und Schäden zu melden. 3. verschiedene Arten von Ladung und ihre Eigenschaften zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten von Ladung, z. B. loses Stückgut, flüssiges Massengut, Schwergut usw. Kenntnis der Logistikkette und des multimodalen Verkehrs. Fähigkeit, den Fahrzeugbetrieb im Zusammenhang mit den Be- und Entladevorgängen vorzubereiten, z. B. mit der Landseite zu kommunizieren und den Laderaum vorzubereiten. 4. Ballastsysteme einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktion und des Einsatzes von Ballastsystemen. Fähigkeit, Ballastsysteme einzusetzen, z. B. durch die Befüllung oder Entleerung der Ballasttanks. 5. die Ladungsmenge zu überprüfen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der manuellen und technischen Verfahren zur Bestimmung des Ladungsgewichts auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen. Kenntnis der Methoden zur Bestimmung der Menge geladener oder gelöschter Ladung. Kenntnis der Berechnung der Menge flüssiger Ladung unter Verwendung von Sondierungen und/oder Tanktabellen. Fähigkeit, Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger abzulesen. 6. gemäß den Regelungen und sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften zu arbeiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der während der Vorbereitung, Be- und Entladung von Fahrzeugen mit verschiedenen Arten von Ladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren. Fähigkeit, die während der Be- und Entladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren einzuhalten und persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung zu benutzen. Fähigkeit, mit allen an den Be- und Entladevorgängen beteiligten Partnern eine wirksame verbale und nonverbale Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der technischen Mittel für den Ladungsumschlag auf Fahrzeugen und in Häfen und der Arbeitssicherheitsmaßnahmen während deren Gebrauch. 2.2 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Fahrgäste zu unterstützen und Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung ( EU ) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates *) unmittelbar Hilfe zu leisten. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der geltenden Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung. Fähigkeit, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 unmittelbar Hilfe zu leisten. 2. beim sicheren Ein- und Ausstieg von Fahrgästen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vor und während des Ein- und Ausstiegs von Fahrgästen geltenden Verfahren. Fähigkeit, die Ausrüstung für den Ein- und Ausstieg zu platzieren und auszurichten und die Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden. 3. bei der Aufsicht über die Fahrgäste in Notsituationen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vorhandenen Rettungsmittel für Notsituationen und der im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person und einer Evakuierung zu beachtenden Verfahren, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen an Bord von Fahrzeugen. Fähigkeit, im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person, eines Zusammenstoßes und einer Evakuierung Unterstützung zu leisten, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie Fähigkeit zum Gebrauch von Rettungsmitteln in Notsituationen und zum Leisten von Erster Hilfe an Bord des Fahrzeugs. 4. mit Fahrgästen wirksam zu kommunizieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Standardredewendungen bei der Evakuierung von Fahrgästen in Notfällen. Fähigkeit zu dienstleistungsorientiertem Verhalten und Sprachgebrauch. *) Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 2006/2004 ( ABl. L 334 vom 17.12.2010, Seite 1). Stand: 07. Dezember 2021
Antrag der Solarcomplex AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in 78250 Tengen, Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand Die Solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von drei WEA des Typs Nordex N163/6.8 mit einer Gesamthöhe von 245,5 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Nennleistung von 6,8 Megawatt je WEA. Der Windpark Brand soll auf der Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand, der Stadt Tengen (Flurstück 6049) entstehen. Baubedingt soll Wald im Umfang von rd. 2,29 ha im Bereich der WEA und deren Montageflächen, von rd. 1,2 ha im Bereich der Zuwegung Wald und von rd. 0,26 ha im Falle der Zuwegung Offenland dauerhaft gerodet werden. Zusätzlich soll im Bereich der Montageflächen 1,068 ha Wald für den Bau gerodet werden, der später wieder aufgeforstet wird (befristete Waldumwandlung). Die drei WEA des Windparks Brand sollen im vierten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden. Für das Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV beantragt. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist das Landratsamt Konstanz als Untere Immissionsschutzbehörde gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungs verfahrensgesetz (LVwVfG) örtlich und sachlich zuständig. Nach Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für den Windpark sowie nach Nr. 17.2.2 der Anlage 1 des UVPG für die dauerhafte Waldumwandlung eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht i. S. d. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die Vorhabenträgerin hatte jedoch bereits im Vorfeld der Antragstellung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG das Entfallen der Vorprüfung sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Diesem Antrag konnte mit Entscheidung des Landratsamtes Konstanz vom 14.07.2020 entsprochen werden. Das Vorhaben wurde dadurch UVP-pflichtig. Die Rodung von Wald bedarf der Umwandlungsgenehmigungen nach §§ 9, 11 Landeswaldgesetz (LWaldG). Die Genehmigung der Rodung an den Standorten der WEA wird nach § 13 BImSchG von der Genehmigung für die WEA eingeschlossen und ist damit vom Landratsamt Konstanz zu erteilen. Die Rodung für die Zuwegung außerhalb der Anlagenstandorte ist vom Regierungspräsidium Freiburg nach dem LWaldG zu genehmigen. Bedarf ein Vorhaben - hier die Rodung von Wald - der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so ist eine federführende Behörde zu bestimmen. Diese erfüllt die Aufgaben nach den Verfahrensvorschriften, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung in dem von ihr durchzuführenden Zulassungsverfahren gelten. Federführende Stelle ist das Regierungspräsidium Freiburg. Dieses hat die Aufgaben der federführenden Behörde mit Entscheidung vom 28.07.2020 an das Landratsamt Konstanz übertragen. Zu diesen Aufgaben zählen u. a. die Feststellung der UVP-Pflicht und die Durchführung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Verfahren wird nach § 10 BImSchG i. V. m. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren für das UVP-pflichtige Vorhaben wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV der Öffentlichkeit bekanntgegeben
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im März (Kalenderwochen 9 bis 13/2022) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Bergleute führen Vorversuche mit dem Baustoff für das geplante Demonstrationsbauwerk im Anhydrit durch. Dazu wurden etwa zehn Kubikmeter des trockenen Baustoffs im Baustofflager auf der 2. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben angeliefert. In den Vorversuchen wird getestet, wie sich der Baustoff im Handling unter Tage verhält und wie sich dabei die Staubentwicklung auf die Frischluftversorgung (Bewetterung) unter Tage auswirkt. Bergleute begleiten den sicheren Aufbau der semimobilen Baustoffanlage auf der 2. Sohle von Schacht Bartensleben. Die Baustoffanlage wurde im Dezember 2021 mit insgesamt vier LKWs auf dem Betriebsgelände angeliefert. Nach dem aufwendigen Transport der Einzelteile nach unter Tage ist nun auch der Aufbau der Anlage annähernd abgeschlossen. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Bergleute führen eine Beraubesprengung im Abbau 11 auf der 2. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben durch. Die Beraubesprengung ist Teil umfassender Firstsicherungsarbeiten. Als Firste wird im Bergbau die Decke eines Grubenbaus bezeichnet. Nach Bergrecht muss regelmäßig überprüft werden, ob die Firste allen Sicherheitsanforderungen standhält und damit die Kopfsicherheit der Personen unter Tage gewährleistet ist. Mitarbeiter*innen führen die jährliche Übung mit der mobilen Ersatzstromanlage (MESA) und der Hilfsfahrtanlage von Schacht Bartensleben durch. Die Übung dient der Sicherheit der Mitarbeiter*innen unter Tage. Sollte es durch einen Spannungsausfall dazu kommen, dass Fördermaschine, Hauptgrubenlüfter und weitere Wettertechnik ausfallen, kann die Hilfsfahrtanlage mit der MESA betrieben werden, um Mitarbeiter*innen aus dem Bergwerk nach über Tage zu transportieren. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter*innen des Tagesbetriebs begleiten den Aufbau einer neuen Containeranlage auf dem übertägigen Betriebsgelände. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Dienstleister führen umfangreiche Erdarbeiten auf dem Bauplatz der geplanten neuen Verwaltung durch. Nachdem der Bauplatz zunächst auf Straßenniveau abgesenkt wurde, wird der Bereich nun an die bestehende Infrastruktur des Betriebsgeländes angeschlossen. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Am Donnerstag, den 3. März 2022, organisieren die Mitarbeiter*innen der Infostelle die erste „Betrifft: Morsleben“ des Jahres. Vor rund 80 Zuschauer*innen berichten die Referenten der BGE im Livestream über die Arbeiten im Jahr 2021 und die anstehenden Aufgaben 2022 am Projekt Morsleben. Im Anschluss an den Vortrag werden die Fragen der Zuschauer*innen beantwortet und diskutiert. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung steht auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link) zur Verfügung. Einen ausführlichen Nachbericht zur Veranstaltung sowie alle Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Internetseite. Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM . Am 15. März 2022 wird während der Erstellung der Jahresberichte zur Umgebungsüberwachung ein Fehler festgestellt: Die seit Januar 2021 verwendete Berechnungsvorschrift zur Ermittlung von Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentrationen in Aerosolen führt zu Messwerten, die circa ein Viertel der tatsächlichen Werte betragen. Der Fehler in der Berechnungsvorschrift entsteht bei einer Überarbeitung der Arbeitsvorschrift zur Überwachung der Radioaktivität in Aerosolen. Die überarbeitete Arbeitsvorschrift trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Als Maßnahme werden die Werte des gesamten letzten Jahres unter Verwendung der korrekten Berechnungsformel neu ermittelt sowie alle betroffenen Monats- und Quartalsberichte aus dem Jahr 2021 korrigiert. Im Ergebnis hatten die fehlerhaften Berechnungen keine radiologischen Auswirkungen. Die Ermittlung der Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentration ist Teil der Umgebungsüberwachung im Strahlenschutz. Dazu werden an drei Standorten in der Umgebung des Endlagers Morsleben Filter mit Aerosolen eingesetzt und regelmäßig ausgemessen: An der Immissionsmessstelle Schacht Bartensleben, an einer Referenzmessstelle sowie an der nachweislich ungünstigsten Einwirkungsstelle für Inhalation und trockene Deposition am Schacht Marie. Am 23. März 2022 führt ein technischer Defekt zum teilweisen Ausfall der Leit- und Nachrichtentechnik der Zentralen Warte. Der Defekt liegt in der Signalanbindung auf der 2. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben in der Verbindungsstrecke nach Schacht Marie. In der Folge werden folgende Signale nicht an die Zentrale Warte übertragen: Torsignalisierungen der Wettertore am Barriereübergang zum Schacht Marie und Meldungen der Gasspurenanalyse in der Verbindungsstrecke. Die Überwachung am Barriereübergang ist durch das Zutrittskontrollsystem ohne Einschränkungen weiterhin gewährleistet. Die Messwerte der Gasspurenanalyse werden arbeitstäglich vor Ort abgelesen. Als Maßnahme wird eine neue Baugruppe zur Signalübertragung installiert und über das neue LWL-Kabelnetzwerk angeschlossen. Keines der meldepflichtigen Ereignisse hatte Personenschaden zur Folge. Es erfolgten N-Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum. Einblick Mit Hilfe eines Baukrans wurden die 24 Bürocontainer auf dem Betriebsgelände angeliefert und aufgebaut. Durch die immer weiter voranschreitenden Planungen und Arbeiten in der Stilllegungsplanung werden auf dem Betriebsgelände des Endlagers Morsleben dringend zusätzliche Räumlichkeiten für Schreibtischarbeitsplätze benötigt. Um die Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes zu überbrücken, wurden Anfang März 24 Bürocontainer geliefert. In diesen werden zukünftig die Organisationseinheiten der Markscheiderei, des Werkschutzes und ein Besprechungszimmer untergebracht. Sobald die neuen Räumlichkeiten bezogen sind, ist das erste betriebliche Ziel für das Jahr 2022 erreicht: Die Inbetriebnahme der Containeranlage. Dieser Meilenstein wurde am 4. März 2022 mit einem Richtfest gefeiert. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben - BGE
This article argues that the process of developing the regulations of commercial deep seabed mining operations presents a window of opportunity to actively and systematically address existing uncertainties regarding the environmental effects of seabed mining activities. To this end, the developing process of regulations could, for example, enable the ISA to actively engage in generating and synthesizing information, make it publicly available for scrutiny, and consequentially apply this gained body of knowledge to its decision-making procedures at all relevant stages. Here, we assess to what extent international law and existing policy support the practice such a proactive knowledge management system. Premised on this, we suggest some potential measures and institutional adjustments that would help spur the effort to strategically target and fill knowledge gaps. We aver that these adjustments, if implemented together, would substantially enable the ISA to increase the quality and legitimacy of its outputs, and thus, to meet its legal and political responsibilities. © 2020 Elsevier Ltd. All rights reserved.
Stellungnahme zum Bericht der EWN GmbH und der TÜV NORD SysTec GmbH : „Möglichkeit einer Rückholung der MAW- Abfälle aus der Schachtanlage Asse“ Arbeitsgruppe Optionenvergleich Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (Kleemann, U., Ranft, M.) Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe – Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE) (Bühler, M. , Pitterich, H.) Sachverständige der Begleitgruppe Asse II des Landkreises Wolfenbüttel Bertram, R. Kreusch, J. Krupp, R. Stand: 22.12.2008 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS................................................................................................................... 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................................... 3 1 GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ........................................................ 4 1.1 1.2 2 GENEHMIGUNGSRECHTLICHES VORGEHEN .................................................................... 8 2.1 2.2 3 WIEDERGABE DES DARGESTELLTEN SACHVERHALTS ................................................................ 19 BEWERTUNG DURCH DIE AGO ......................................................................................................... 26 STÖRFÄLLE MIT RADIOLOGISCHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE BEVÖLKERUNG IN DER UMGEBUNG DER ASSE ............................................................ 28 5.1 5.2 6 WIEDERGABE DES DARGESTELLTEN SACHVERHALTS ................................................................ 10 BEWERTUNG DURCH DIE AGO ......................................................................................................... 16 RADIOLOGISCHE KONSEQUENZEN EINER RÜCKHOLUNG .......................................... 19 4.1 4.2 5 WIEDERGABE DES DARGESTELLTEN SACHVERHALTS .................................................................. 8 BEWERTUNG DURCH DIE AGO ........................................................................................................... 9 DARSTELLUNG DER TECHNISCHEN MÖGLICHKEITEN ................................................. 10 3.1 3.2 4 WIEDERGABE DER AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................ 4 GRUNDLAGEN ....................................................................................................................................... 5 WIEDERGABE DES DARGESTELLTEN SACHVERHALTS ................................................................ 28 BEWERTUNG DURCH DIE AGO ......................................................................................................... 28 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG .............................................................................. 30 LITERATURVERZEICHNIS............................................................................................................ 32 Gesamtseitenzahl: 33 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGOArbeitsgruppe Optionenvergleich AkEndArbeitskreis Endlagerung ATBAbschirm- und Transportbehälter AtGAtomgesetz AtVfVAtomrechtliche Verfahrensvorschrift BfSBundesamt für Strahlenschutz BMBFBundesministerium für Bildung und Forschung BMIBundesministerium des Innern BMUBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit FB AsseForschungsbergwerk Asse FZKForschungszentrum Karlsruhe GmbH GSFGSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (früher: Gesellschaft für Strahlenforschung mbH) heute: Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) HMGUHelmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) LAWschwach radioaktive Abfälle (low active waste) MAWmittelradioaktive Abfälle (medium active waste) NMUNiedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz PTKA-WTEProjektträger Forschungszentrum Karlsruhe - Bereich Wassertechnologie und Entsorgung StrlSchVStrahlenschutzverordnung UVPUmweltverträglichkeitsprüfung 3
Dieser Text beschreibt die Ergebnisse der Validierung des in den Vergaberichtlinien des Blauen Engels für Kaminöfen vorgesehenen Messverfahrens für die Bestimmung der Partikelanzahl des Kaminabgases. Ziel der Validierung war es, durch einen Ringversuch die Verfahrenskenngrößen des Messverfahrens zu bestimmen und nötige Anpassungen der Verfahrensvorschrift zu identifizieren. Auch dienten die Untersuchungen dazu, die Eignung des Grenzwertes für die PN-Emissionen zu untersuchen.Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Messverfahren grundsätzlich zuverlässige und vergleichbare Messwerte liefert.Die Untersuchungen dazu fanden an einem eigens für das Projekt errichteten Prüfstand beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel statt.
Origin | Count |
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Bund | 133 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 106 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 21 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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Language | Count |
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