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Veranstaltung: Ökologische Generationengerechtigkeit in der Verfassung? Ökologische Weichenstellung Europas im 21. Jahrhundert

Das Projekt "Veranstaltung: Ökologische Generationengerechtigkeit in der Verfassung? Ökologische Weichenstellung Europas im 21. Jahrhundert" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Unsere Gesellschaft lebt vor allem im ökologischen Bereich auf Kosten zukünftiger Generationen. Ein struktureller Grund dafür ist, dass zukünftige Individuen heute keine Wähler sind und deshalb ökologische Lasten relativ einfach in die Zukunft verschoben werden können. Deshalb setzt sich die SRzG im nationalen Maßstab seit geraumer Zeit für die institutionelle Verankerung ökologischer Generationengerechtigkeit ein. Die Erfahrungen der nationalen Kampagne für eine Verfassungsänderung werden durch das Projekt an Jungpolitiker und High Potentials aus zahlreichen europäischen Ländern weitergegeben. Umweltprobleme enden nicht an Grenzen, daher wäre es ein kaum zu überschätzender Gewinn für die Umwelt, wenn Jungpolitiker und NGOs Initiativen für die Verankerung ökologischer Generationengerechtigkeit in mehreren europäischen Länder und der EU starten würden. Die Teilnehmer wurden umfassend über unterschiedliche Ansätze zur Verminderung von political short termism infomiert. Fazit: Durch den Kongress sind wir dem Ziel, ökologische Gerechtigkeit institutionell zu verankern, einen Schritt näher gekommen. Wir sind mit unserem Ergebnis absolut zufrieden. Die Feedbackbögen der Teilnehmer zeigten ein hohes Maß an Zufriedenheit und auch von den Referenten haben wir nur freundliche Rückmeldungen erhalten. Die Teilnehmer waren über unsere Erwartungen hinaus engagiert und die Arbeit in den Workshops und den Gruppen war vor allem durch die Eigeninitiative der Teilnehmern geprägt.

Ressourcensteuerung und Raumplanung

Das Projekt "Ressourcensteuerung und Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Recht, Sektion Rechtsdienst 2 durchgeführt. rechtliche und ökonomische Grundlagen für die Stärkung der Umweltanliegen (Landschaft, Gefahrengebiete, Immissionsschutz, Gewässerraum usw. in der Raumplanung): Erarbeitung einer konsolidierten BAFU-Position für die Stärkung der Umweltanliegen in der Raumplanung und zu den laufenden Rechtsänderungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe im Bereich Raumplanung

Rechtliche Grundlagen einer oekologischen Steuerreform

Das Projekt "Rechtliche Grundlagen einer oekologischen Steuerreform" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität St. Gallen, Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht durchgeführt. Zu den Strategien einer marktorientierten staatlichen Umweltpolitik gehoeren u.a. die Lenkungssteuern. Dabei konzentriert sich die Diskussion neuerdings nicht mehr bloss auf spezifische Lenkungsabgaben im Sinne einer Ergaenzung des heute vorherrschenden Systems aus Geboten, Verboten und Auflagen, sondern auf einen Umbau des fiskalischen Steuersystems aus oekologischen Erwaegungen. Die Realisierung einer auch im Dienste der umweltpolitischen Ziele wirkenden Steuerordnung setzt die Beantwortung ganz zentraler juristischer Fragen voraus. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass den heute in der Schweiz und andern westeuropaeischen Laendern geltender Steuerordnungen Prinzipien zugrunde liegen, die mit einer schwerpunktmaessig an oekologischer Sachgerechtigkeit orientierten Steuerordnung in einem gewissen Spannungsverhaeltnis stehen. Als Beispiele zu nennen waeren etwa die heute kaum in Frage gestellten und z.T. als Verfassungsgrundsaetze anerkannten Prinzipien der Allgemeinheit der Steuern, der Steuererhebung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit und der Ergiebigkeit einerseits und die Verursacherbesteuerung andrerseits. Eine weitere Eigenheit der geltenden Systeme bildet die Vielzahl der Steuerarten und, in Bundesstaaten wie in der Schweiz, die Mehrzahl de Steuerhoheitstraeger. Man bedenke etwa, dass die Haupteinnahmen der Kantone aus den allgemeinen kantonalen Einkommens- und Vermoegenssteuern stammen. Ausserdem faellt auf, dass der Steuergesetzgeber selbst und ein Teil der Steuerrechtslehre der Nutzbarmachung des Steuerrechts, jedenfalls der Einkommenssteuern, zur Erreichung ausserfiskalischer Ziele im allgemeinen und umweltpolitischer Ziele im besonderen eher abwartend bis skeptisch gegenuebersteht (vgl. z.B. Botschaft zu den Bundesgesetzen ueber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie ueber die direkte Bundessteuer, BBl 1983 III l ff., 44 ff.; Ferdinand Zuppinger/Peter Boeckli/Peter Locher/ Markus Reich, Steuerharmonisierung, Bern 1984, 4 ff.). Es sollte daher aus juristischer Perspektive, in enger Zusammenarbeit mit andern Disziplinen, insbesondere mit den Oekonomen, untersucht werden, welchen rechtlichen Anforderungen eine oekologische Ausrichtung des Steuersystems zu genuegen haette. Sodann waere fuer konkrete Vorschlaege (Varianten) der rechtlich einzuschlagende Weg auf den verschiedenen Stufen der Rechtsordnung (Verfassungsaenderungen, Gesetzesaenderungen, etc.) im Rahmen der unterschiedlichen Steuerhoheiten darstellen. Auf diese Weise entstuenden variantenbezogene, kommentierte Vorschlaege fuer Verfassungs- und Gesetzesaenderungen. Die Arbeit sollte sich im Hinblick auf die Varianten nicht auf die Schweiz beschraenken, sondern die europaeische Ebene einbeziehen und moeglichst die Erfahrungen beruecksichtigen, die in den USA mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gemacht wurden bzw. werden.

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