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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erhebt Klage Klage gegen Kraftfahrtbundesamt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Umweltorganisation will ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen erreichen. Ein vom BUND Anfang 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.

Verwaltungsgericht lehnt Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge ab

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 27. März 2017 negativ über den Antrag des BUND e.V. entschieden. Mit dem am gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wollte der BUND erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor untersagt, wenn im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird. Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.

Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des EU-ETS

Aktuelle Krisen wie z. B. der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die COVID-19-Pandemie stellen auch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU Emissions Trade System – EU-ETS) vor neue Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten, die zentral für das Erreichen der Ziele des EU-ETS ist. Hier stellt sich die Frage, ob der EU-ETS hinreichend krisenfest ausgestaltet ist und ggf. welche Verbesserungen in Betracht gezogen werden könnten. Eine Analyse des bestehenden Rechtsrahmens auf EU-Ebene und auf Ebene des deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionshandelsgesetz (⁠ TEHG ⁠) zeigt einen deutlichen Anpassungsbedarf im Hinblick auf einen Umgang des EU-ETS mit Krisen, der vor allem die Durchsetzung der Abgabepflicht in Fällen höherer Gewalt, betrieblichen Insolvenzen und Betriebsstilllegungen betrifft. Nachbesserungen sollten dabei in erster Linie klarere Regelungen sowie die Schließung von Regelungslücken umfassen, wobei die Kompetenzverteilung zwischen EU- und nationalem Gesetzgeber beachtet werden muss. Konkret scheint nicht nur ein Beispiel­katalog von Fällen höherer Gewalt sinnvoll, sondern auch behördliche Instrumente wie Verkaufsverbote und die Sperrung von Zertifikatekonten, um der zuständigen Behörde mehr Handlungsoptionen zur Durchsetzung der Abgabepflicht trotz Krisen zu geben. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2024.

Answers to frequently asked questions to Hexabromocyclododecane (HBCD)

In May 2013 the chemical hexabromocyclododecane, or HBCD, was identified as a persistent organic pollutant (⁠ POP ⁠) under the international Stockholm Convention. This means that a worldwide ban on the sale and application of the chemical will soon become effective. For a long time HBCD was the most economically significant flame retardant used in polystyrene foam for insulation materials. We have compiled information about why the chemical will no longer be used, what transitional phases are likely to be in effect in the EU, what the alternatives are, and how to dispose of insulation materials which contain HBCD. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Verkaufsverbot für Feuerwerk führt zum Jahreswechsel zu deutlich geringeren Schadstoffbelastungen in der Luft

Zum Jahreswechsel haben die Messstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) erneut historisch niedrige Schadstoffbelastungen in der Luft gemessen. Das geht aus einer Sonderauswertung im Auftrag des Umweltministeriums hervor. Ursache für die geringeren Luftbelastungen ist das deutlich kleiner ausgefallende Silvesterfeuerwerk. Corona-bedingt durften das zweite Jahr in Folge keine Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden. Das Abbrennen von Restbeständen oder anderweitig besorgter Pyrotechnik führte daher ein weiteres Mal zu deutlich niedrigeren Feinstaubbelastungen. Zum 1. Januar 2022 wurden landesweit keine Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) registriert. Die höchsten Mittelwerte wurden mit 19 µg/m³ in Magdeburg gemessen. Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag die Feinstaubkonzentration bei 30 µg/m³, zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde in Magdeburg noch eine Feinstaubkonzentration von 111 µg/m³ im Tagesmittel erreicht. Vor Pandemie und Verkaufsverboten wurden an insgesamt 12 Messstationen in Sachsen-Anhalt die zulässigen Tageswerte teils erheblich überschritten. Ein deutliches Bild zeichnet sich auch mit Blick auf die kurzfristigen Spitzenbelastungen durch freigesetzten Feinstaub in der ersten Stunde nach dem Jahreswechsel ab. 2022 betrug der Wert in Magdeburg 84 µg/m³, vor zwei Jahren lag er um ein Vielfaches höher bei 1136 µg/m³. Ähnliche Werte konnten in Halle gemessen werden. Am Riebeckplatz waren es 2022 nur 76 µg/m³, zwei Jahre zuvor 1082 µg/m³. Wie hoch feuerwerksbedingte Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht und am Neujahrstag ausfallen und wie schnell sie sich wieder abbauen, hängt auch von der jeweiligen Wetterlage und regionalen Gegebenheiten ab. In dicht bebauten Innenstädten werden in der Regel höhere Feinstaubkonzentrationen über längere Zeiträume gemessen als im ländlichen Raum. 2019 führte zudem eine niederschlagsfreie Inversionswetterlage, bei der die Temperatur in höheren Luftschichten zunimmt und vorrangig Windstille herrscht, zu besonders hohen Schadstoffkonzentrationen. Mancherorts bildete sich Feuerwerksnebel, der sich über Stunden hielt. Unabhängig von Silvesterfeierlichkeiten und feuerwerksbedingten Feinstaubbelastungen hat sich die Luftqualität in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Die jährliche Zahl der Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ liegt an den Messstationen inzwischen im einstelligen Bereich, 35 Überschreitungstage pro Jahr sind erlaubt. Messwerte im Überblick: Magdeburg West mit höchster Feinstaubkonzentration Tagesmittelwerte PM10 [µg/m³] Max. 1-h-Mittelwert PM10 [µg/m³] Station 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022 Halle Nord 89 29 15 845 93 60 Halle Paracelsusstraße 40 33 15 234 141 56 Halle/Riebeckplatz 93 29 16 1082 103 76 Magdeburg Guericke-Straße 54 22 17 503 65 54 Magdeburg Schleinufer 95 24 19 513 70 62 Magdeburg West 111 30 19 1136 140 84 Das Luftüberwachungs- und Informationssystem (LÜSA) Das qualitätsgesicherte Luftüberwachungs- und Informationssystem (LÜSA) bildet die Basis für eine qualifizierte Beurteilung der Luftqualität in Sachsen-Anhalt und zur kontinuierlichen Erfassung von Luftverunreinigungen. Es besteht überwiegend aus ortsfesten Containermessstationen, die mit automatischen Messgeräten ausgestattet sind. Die Messnetzzentrale befindet sich in Magdeburg und ist per Datenfernübertragung mit den Stationen verbunden. Das LÜSA wird im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) Sachsen-Anhalt vom Landesamt für Umweltschutz betrieben. Aktuelle Daten zur Feinstaubbelastung und weiteren Luftschadstoffen bietet die LÜSA-App. Sie kann unkompliziert auf Android- und iOS-Geräten installiert werden und informiert über die Luftqualität an den 24 Messstationen in Sachsen-Anhalt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus den Bereichen Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, die Sie hier einsehen oder unter datenschutz@mwu.sachsen-anhalt.de abfordern können.

Informationen zu elektromagnetischen Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2009 auf Grundlage der Richtlinie für energiebetriebene Produkte („Ökodesign-Richtlinie“) eine Verordnung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen verabschiedet. Die in der Verordnung enthaltenen Mindestanforderungen werden zu einem schrittweisen Verkaufsverbot herkömmlicher Glühlampen zugunsten energieeffizienterer Lampen führen. Informationen, welche Lampen zu welchem Zeitpunkt von der Regelung betroffen sind, hat das Umweltbundesamt (UBA) in einer ausführlichen Informationsschrift zusammengestellt. An das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind im Zusammenhang mit der beschlossenen Neuregelung wiederholt Fragen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Emissionen so genannter „Energiesparlampen“ herangetragen worden. Unter der umgangssprachlichen Bezeichnung „Energiesparlampen“ werden Kompaktleuchtstofflampen mit einem integrierten elektronischen Vorschaltgerät verstanden (siehe hierzu auch Anhang Technik). Darüber hinaus existieren verschiedene andere Lampentypen, die im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen ebenfalls als energieeffizient eingestuft werden können, auf die hier aber nur am Rande eingegangen wird. Die im Zusammenhang mit möglichen gesundheitlichen Wirkungen auftretenden Fragen beziehen sich auf die von den Lampen hervorgerufenen elektrischen und magnetischen Felder, auf etwaige Emissionen von UV-Strahlung sowie auf das erzeugte Lichtspektrum. Im Folgenden werden die dem BfS vorliegenden Informationen zu den jeweiligen Themenkomplexen zusammengefasst und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse bewertet.

Consumers' perceptions of biocidal products in households

Biocidal products are commonly used in households and can pose a risk to human health and the environment. The aim of this study was to evaluate consumers' use and understanding of biocidal products in order to identify starting points for minimising their exposure to these products and reducing possible emissions to the environment. In a case study, standardised questionnaires were used to interview consumers in 133 households in three neighbourhoods in Northern Germany, representing the urban-rural typologies in Europe: predominantly urban, intermediate and predominantly rural regions. The questions focussed on the comprehension of the term 'biocide', pest control habits, sources of information, risk perception of different product groups and possible emission reduction measures. Only 21% of the respondents understood the term 'biocide' correctly, whereas 29% thought of 'something that had to do with organic pest control', and 28% were not able to think of a possible meaning. The risk perception of biocidal products compared to plant protection products varied depending on the living conditions. In the urban neighbourhood, biocidal products were perceived as more dangerous than in the rural area. The main pests to be fought were ants, mould and fruit fly. The results of the study indicate that there is a considerable difference between the types of biocidal products that interviewees claimed to own and those that they actually did have in their households. Most notably, respondents did not realise that they owned surface disinfectants. This result indicates that consumers often seem not to be aware of using specific biocidal products. Also, this shows the limitations of collecting data on products owned with only one method, as the results from products inventories of the households deviate from the data collected in interviews. Our results show that the term 'biocide' is not fully understood by many people. To communicate possible risks of biocidal products, other terms would have to be used. Online information regarding general facts on necessary general hygiene measures and biocidal products against bacteria and insects are likely to be of highest relevance for consumers. However, risk communication for biocidal products in general is difficult because consumers are often not aware of using biocidal products. For this reason, information and awareness raising campaigns should be accompanied by further measures such as sales restrictions for specific user-groups or prohibitions of certain uses for a sustainable use of biocidal products. © 2017 Elsevier GmbH. All rights reserved.

Answers to frequently asked questions to Hexabromocyclododecane (HBCD)

In May 2013 the chemical hexabromocyclododecane, or HBCD, was identified as a persistent organic pollutant (POP) under the international Stockholm Convention. This means that a worldwide ban on the sale and application of the chemical will soon become effective. For a long time HBCD was the most economically significant flame retardant used in polystyrene foam for insulation materials. We have compiled information about why the chemical will no longer be used, what transitional phases are likely to be in effect in the EU, what the alternatives are, and how to dispose of insulation materials which contain HBCD. Quelle: Umweltbundesamt

Answers to frequently asked questions to Hexabromocyclododecane (HBCD)

In May 2013 the chemical hexabromocyclododecane, or HBCD, was identified as a persistent organic pollutant (POP) under the international Stockholm Convention. This means that a worldwide ban on the sale and application of the chemical will soon become effective. For a long time HBCD was the most economically significant flame retardant used in polystyrene foam for insulation materials. We have compiled information about why the chemical will no longer be used, what transitional phases are likely to be in effect in the EU, what the alternatives are, and how to dispose of insulation materials which contain HBCD. Quelle: Umweltbundesamt

Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des EU-ETS

Aktuelle Krisen wie z. B. der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die COVID-19-Pandemie stellen auch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU Emissions Trade System – EU-ETS) vor neue Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten, die zentral für das Erreichen der Ziele des EU-ETS ist.Hier stellt sich die Frage, ob der EU-ETS hinreichend krisenfest ausgestaltet ist und ggf. welche Verbesserungen in Betracht gezogen werden könnten.Eine Analyse des bestehenden Rechtsrahmens auf EU-Ebene und auf Ebene des deutschen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) zeigt einen deutlichen Anpassungsbedarf im Hinblick auf einen Umgang des EU-ETS mit Krisen, der vor allem die Durchsetzung der Abgabepflicht in Fällen höherer Gewalt, betrieblichen Insolvenzen und Betriebsstilllegungen betrifft.Nachbesserungen sollten dabei in erster Linie klarere Regelungen sowie die Schließung von Regelungslücken umfassen, wobei die Kompetenzverteilung zwischen EU- und nationalem Gesetzgeber beachtet werden muss. Konkret scheint nicht nur ein Beispiel­katalog von Fällen höherer Gewalt sinnvoll, sondern auch behördliche Instrumente wie Verkaufsverbote und die Sperrung von Zertifikatekonten, um der zuständigen Behörde mehr Handlungsoptionen zur Durchsetzung der Abgabepflicht trotz Krisen zu geben.

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