Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Zum einen werden die Emissionen innerhalb der Anlage z.B. am Abluftkamin vom Betreiber der Anlage selbst gemessen. Zum anderen werden die Immissionen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht. Die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und als Jahresbericht der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegt. In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen zu überwachen ist, der Forschungsreaktor BER II . Er gehört zu den modernsten Neutronenquellen Europas. Er dient der Grundlagenforschung und der anwendungsnahen Forschung und befindet sich neben anderen experimentellen Anlagen im Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie in Berlin. In ihm werden Neutronen für wissenschaftliche Zwecke produziert. Gastwissenschaftler aus aller Welt arbeiten neben deutschen Kollegen an hochmodernen Experimentierplätzen. Das Helmholtz-Zentrum Berlin verfügt über die einzigartige Möglichkeit, für die Untersuchungen nicht nur den Neutronenstrom des BER II, sondern unter anderem auch das Röntgenlicht des Berliner Elektronenspeicherrings für Synchrotronstrahlung (BESSY II) anbieten zu können. Durch den Neutronenstrom gewinnt man Einblicke in Materie ähnlich wie mit Hilfe der Röntgenstrahlen. Das Röntgenbild und das Neutronenbild liefern dabei unterschiedliche, sich ergänzende Informationen über die Struktur des untersuchten Objekts. Während z.B. das Röntgenbild schwere Atome zeigt, werden durch den Neutronenstrahl die leichten Atome sichtbar gemacht. Kleinste Strukturen können so dargestellt werden. Durch die Untersuchung von Materialien mit Hilfe von Neutronenquellen sind viele Innovationen möglich gewesen, z.B. die Entwicklung neuer und sicherer Werkstoffe für die Verkehrstechnik, eine moderne Spurenanalytik in der Umwelttechnik oder das Entschlüsseln grundlegender medizinischer Prozesse. Der BER II dient aber nicht der kerntechnischen Forschung, sondern fungiert ausschließlich als Quelle für Neutronenstrahlung für die Materialforschung. Informationen zu den einzelnen Forschungsarbeiten finden Sie auf der Internetseite des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie Bei dem BER II handelt es sich um einen sogenannten Schwimmbadreaktor. Er wird drucklos und bei niedriger Temperatur betrieben. Im Gegensatz zu Kernkraftwerken kann dieser daher sehr schnell abgefahren werden, ohne dass es zu einer erhöhten Belastung für die Anlage kommt. Die Anlage braucht nach einer Abschaltung nur für weniger als eine Minute eine aktive (pumpenunterstützte) Kühlung und ist daher beliebig lange auch ohne Netzverbindung stabil zu halten. Der Kern befindet sich in einem etwa zehn Meter tiefen Becken, das von einer zwei Meter dicken Betonwand umschlossen wird, und ist von einer 9 m hohen Wasserschicht überdeckt. Während des Betriebs der Forschungsneutronenquelle entsteht eine Wärmeleistung von 10 Megawatt. Diese Leistung ist im Vergleich zu einem Kernkraftwerk (~ 4000 MW) rund vierhundert mal geringer. Das Kühlwasser wird maximal nur auf etwa 40 °C aufgewärmt. Die Uranmenge beträgt rund 35 kg (im Gegensatz zu den über hundert Tonnen eines konventionellen Kernkraftwerks). Entsprechend geringer ist auch die bei der Reaktion gebildete Menge an Spaltprodukten (was wichtig für die Abschätzung maximal möglicher Einwirkungen auf die Umgebung im Rahmen der Notfallschutzplanung ist). Der BER II ist ausschließlich als Neutronenquelle für wissenschaftliche Experimente ausgelegt und kann nicht zur Energieerzeugung eingesetzt werden. Die Brennstoffplatten sind nur eine von mehreren Barrieren gegen das Entweichen radioaktiver Stoffe, denn auch das Wasser des Reaktorbeckens (mit einer künstlichen Warmschicht gegen Diffusion aus dem Becken und einer permanenten Wasserreinigung über Filter und Ionenaustauscher), die Unterdruck haltende Reaktorhalle mit ihrer luftdicht verschweißten Innenauskleidung (Stahlliner) und die mit Filtereinrichtungen versehene Entlüftung tragen messtechnisch nachgewiesen zu einer Minimierung der radioaktiven Emissionen bei. In jedem Betriebszustand ist gewährleistet, dass das radioaktive Inventar von der Umwelt abgeschirmt bleibt, ohne dass hierfür Anlagen oder Apparate von Hand bedient werden müssen. So fallen bei Ausfall der Stromversorgung sofort Kontrollstäbe, die an einem Elektromagneten hingen, allein durch ihr Gewicht in den Reaktorkern und unterbrechen die Kernspaltung. Nach Stillstand der Kernspaltung genügt nur eine Minute zur Nachkühlung. Dies wird bereits durch den Nachlauf der Pumpen gesichert. Eine Kernschmelze infolge eines Ereignisses in der Anlage ist beim BER II damit ausgeschlossen. Bei Stromausfall stehen zudem Notdiesel und Batteriebänke zur Verfügung. Auf dem Gelände ist eine Betriebsfeuerwehr stationiert. Die Forschungsneutronenquelle wird durch ein Kernanlagen-Fernüberwachungssystem (KFü) kontrolliert. In ihm werden Betriebsdaten der Anlage selbst und Daten von Messstellen in der Umgebung der Anlage ununterbrochen zusammengefasst und durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Die Strahlenmessstelle Berlin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abteilung “Integrativer Umweltschutz” – ist als unabhängige Messstelle mit der überwachung des BER II beauftragt. Sie untersucht Proben, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen und vergleichen sie mit Proben aus anderen Teilen Berlins. Des weiteren überwacht sie das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze und kontrolliert an Kaminluftproben die Emissionen. Der BER II gibt auch im Normalbetrieb radioaktive Substanzen in geringer Menge an die Umgebung ab. Bei Ausstoß selbst der genehmigten Abgabemenge ist für Mensch und Tier keine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben. In der Praxis wird dieser Unbedenklichkeitswert sogar weit unterschritten. Im langjährigen Betrieb hat sich gezeigt, dass die Abgabe durch den Reaktor für Gase bei 5 – 7 , bei Iod-131 bei 1 – 2 der genehmigten Abgabemenge liegt und dass die Abgabe von an Aerosole gebundenen radioaktiven Stoffen die Nachweisgrenze der Messgeräte (Promille der Grenzwerte) noch nicht einmal erreicht (Darstellung dazu im Abschnitt Abgabegrenzen künstlicher Radioaktivität ). Entsprechend § 106 der Strahlenschutzverordnung ist der Betreiber verpflichtet, alle fünf Jahre die Anwohner in der Umgebung der Anlage über die Sicherheitsvorkehrungen und Notfallpläne zu informieren. Die letzte Verteilung der Broschüre erfolgte im Jahr 2019 und steht zum Download zur Verfügung.
Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz
Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. Seit 2002 analysiert das Saarland systematisch Saatgut auf GVO-Anteile. Ein gesetzlicher Schwellenwert für Saatgut ist bisher nicht vorgeschrieben (Nulltoleranz), das bedeutet in konventionellem Saatgut dürfen derzeit keine Anteile nicht genehmigter gentechnisch veränderter Pflanzensamen vorkommen.
Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. In den vergangenen Jahren hat die zuständige Überwachungsbehörde, das Ministerium für Umwelt, unter anderem Futtermittel auf Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen untersucht.
Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Vollzugs- und Überwachungsaufgaben: a) Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG, b) Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, c) Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen d) Überwachung zum Inverkehrbringen zugelassener Produkte, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, außer: - Überwachung in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Zuständigkeit beim LfULG); - Überwachung in Verkehr gebrachter Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Aromen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, amtl. Lebensmittelüberwachung); - Überwachung von Arzneimitteln/Impfstoffen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, Arzneimittelüberwachung)
Für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an in den Verkehr gebrachte Düngemittel ist in Nordrhein-Westfalen das LANUV zuständig. Primäres Ziel der Düngemittelverkehrskontrolle ist die Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch eine gezielte Bestandführung in der Pflanzenproduktion mit Hilfe von Düngung und gleichzeitigem Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Das LANUV überprüft hierzu Betriebe, die Düngemittel herstellen bzw. damit handeln. Im Auftrag der Düngemittelverkehrskontrolle sind daher mehrere Außendienstmitarbeiter in ganz NRW im Einsatz um Produktprüfungen vorzunehmen. In einem akkreditierten Düngemittellabor werden jährlich bis zu 200 Düngemittelproben auf ihre Nährstoffgehalte sowie ihre Schadhaftigkeit untersucht. Das LANUV ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um Verstöße gegen das Düngmittelrecht abzuwenden bzw. zu ahnden. Bei Genehmigungsverfahren von Anlagen, deren Output als Düngemittel verwertet werden soll (z.B. Biogasanlagen ), werden vom LANUV düngemittelrechtliche Stellungnahmen an die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde abgegeben. Im Rahmen der Bioabfallverordnung fungiert das LANUV außerdem als landwirtschaftliche Fachbehörde für die Bewertung düngemittelrechtlicher Fragen in Freistellungsverfahren. Risikoorientierte Prüfplanung Von den ca. 1300 Düngemittel handelnden und produzierenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen werden jährlich ca. 10% kontrolliert. Die Auswahl der Betriebe erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die die Größe bzw. den Umsatz des Betriebes, die eingesetzten Ausgangsstoffe und die betriebseigene Qualitätssicherung und Buchführung berücksichtigt. Dabei gelten Hersteller als risikoreicher als reine Händler und Unternehmen, die Sekundärrohstoffe einsetzen werden mit einer höheren Risikopunktzahl bewertet als Betriebe, die ausschließlich mit mineralischen Primärrohstoffen umgehen. Eine Qualitätssicherung kann sowohl vom Unternehmen selbst initiiert, als auch für bestimmte Düngertypen durch einen Dienstleister durchgeführt werden www.kompost.de & www.qla.de . Wichtig ist hierbei, dass der Unternehmer seiner Verantwortung als Inverkehrbringer von Düngemitteln gerecht wird und sicherstellt, dass die produzierten oder gehandelten Düngemittel nützlich, unbedenklich und richtig gekennzeichnet sind. Außerdem berücksichtigt die Risikoanalyse Ergebnisse aus zurückliegenden Prüfungen. Je nach Schwere und Anzahl der Verstöße steigt die Einstufung des Unternehmens auf der Risikoleiter. Ein erhöhtes Risiko resultiert in der Verkleinerung des Prüfintervalls: der Betrieb wird öfter aufgesucht und häufiger einer Routinekontrolle unterzogen. Prüfinhalte Auf der Grundlage des § 12 des Düngegesetzes sind die LANUV-Mitarbeiter befugt, Geschäftsräume und –gelände zu betreten und dort Besichtigungen vorzunehmen, Geschäftsunterlagen einzusehen und Proben zu entnehmen. Die während der Prüfung abzuarbeitenden Prüfinhalte sind Art und der Größe des Unternehmens, Art des Produktes/ der eingesetzten Ausgangsstoffe, Buchführung – Warenströme, Qualitätssicherung durch den Betrieb, Kennzeichnung des Produktes, ggf. Probenahme. Ahndung Sollten bei einer Prüfung oder durch eine Anzeige von Kreisordnungsbehörden, Bezirksregierungen oder die Landwirtschaftskammer Verstöße gegen das Düngerecht festgestellt werden, kann das LANUV gegen diese Verstöße vorgehen. Während leichte Verstöße, wie die Unvollständigkeit einer Düngemittelkennzeichnung, in der Regel mit einem Hinweis behoben werden können, wird in Fällen von z.B. Nährstoffgehaltsabweichungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, an dessen Ende das Erlassen eines Bußgeldbescheides stehen kann. Außerdem kann das LANUV per Ordnungsverfügung z.B. Partien sperren oder eine Entsorgung von Partien anordnen. Sollte es sich um sehr schwerwiegende Verstöße mit krimineller Energie handeln, werden Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben und damit als Umweltstraftaten strafrechtlich verfolgt.
Die Abteilung 8 bearbeitet alle Angelegenheiten, die die Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie von Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln betreffen. Auch Tierschutzbelange und die Bekämpfung von Tierseuchen sowie die Überwachung von Tierarzneimitteln stehen hier im besonderen Fokus. Im Rahmen der Marktüberwachung wird der Öko-Landbau ebenso überwacht wie die Handelsklassen und die Rindfleischetikettierung. Unsere Haupttätigkeitsfelder Überwachung Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabak, Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln inkl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erarbeitung und Koordinierung von risikobasierten Untersuchungs- und Kontrollprogrammen Bearbeitung von Warnmeldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems der EU (Kontaktstelle RASFF und RAPEX) Überwachung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (Sanierungsmassnahmen) und von Programmen zur Erfassung und Vermeidung von Zoonosen Überwachung der Vorschriften zum Tierschutz bei der Haltung und beim Transport von Tieren sowie bei der Schlachtung Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitlicher Verbraucherschutz Marktüberwachung Tiere Inspektion / Zulassung Handelsklassenüberwachung bei Obst und Gemüse im Großhandel, bei Eiern sowie bei Vieh und Fleisch einschließlich der amtlichen Preisnotierung Fleisch Inspektion von Herstellungsprozessen einschließlich technischer Kontrollen (Maschinentechnischer Sachverständiger) Zulassung und Inspektion von Tierarzneimittelherstellern sowie die Kontrolle des Handels mit Tierarzneimitteln Zulassung und Überwachung von Lebensmittelbetrieben für den EU-Handel und von Betrieben, die Nutztiere EU-weit handeln Überwachung und Zulassung von Öko-Kontrollstellen Zulassung und Inspektion von Betrieben zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung) Fachaufsicht / Krisenbewältigung Fachliche Aufsicht gegenüber den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und gegenüber den staatlichen und kommunalen Untersuchnungseinrichtungen Bei Ausbruch einer Tierseuche wird das Landes-Tierseuchen-Kontrollzentrums NRW (LaTiKo) aktiviert Die Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der Task Force Tierseuchenbekämpfung, ein Bund-Länder-Gremium, ist in der Abteilung 8 organisatorisch eingebunden. Aufgabe des Arbeitsstabes ist die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Verfahren zur Unterstützung der länderübergreifenden Tierseuchenbekämpfung Hier ist die Geschäftsstelle für die 5 Tierschutzkommissionen in NRW angesiedelt, die Kommissionen beraten die Behörde bei der Entscheidung über Anträge zu Tierversuchen. Mitglieder der Tierschutzkommissionen sind Vertreter aus der Wissenschaft (Hochschulen), aus den Tierschutzverbänden und aus der Überwachung Ausbildung, Qualitäts- und Datenmanagement Die Abteilung 8 koordiniert die Aus- und Fortbildung der Fachberufe, welche im Aufgabenspektrum der Abteilung 8 liegen und führt z.T. die staatlichen Prüfungen durch. Z.B. Veterinärreferendare, Agrarreferendare, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Kontrollassistenten, amtliche Fachassistenten, amtliche Futtermittelkontrolleure, Hufbeschlagschmiede Es wird ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für die Abteilung 8 aufgebaut. Parallel dazu werden auch die nachgeordneten Behörden bei deren Einführung von QM-Systemen unterstützt Es wird ein integriertes DV-System Verbraucherschutz (IDV) entwickelt, das alle Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz besser unterstützen soll. Dazu zählt z.B. das Verbraucherschutzportal, ein einheitliches Labordatensystem, BALVI IP sowie ein System um Lebensmittelströme im Krisenfall besser zurückverfolgen zu können
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Aschersleben 2005 Impressum Herausgeber Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 32 Olvenstedter Straße 4, 39108 Magdeburg Projektleitung, Koordination und Bearbeitung Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 3 Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale) unter Mitwirkung von Stadt Aschersleben, Abteilung Stadtplanung Markt 1, 06449 Aschersleben Landkreis Aschersleben – Staßfurt, Umweltamt Ermslebener Straße 77, 06449 Aschersleben Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg externe gutachterliche Unterstützung durch IVU Umwelt GmbH Burgweg 10, 79350 Sexau Magdeburg, November 2005 Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen von Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen ver- standen werden könnte. 2 INHALTSVERZEICHNIS 0. Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes6 1.Ort des Überschreitens9 1.1 1.2 1.3Plangebiet Überwachung der Luftgüte Messstation Aschersleben (räumliche Lage)9 11 11 2.Allgemeine Informationen14 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 2.3 2.4 2.5 2.5.1 2.6Allgemeine Gebietsbeschreibung Infrastruktur Statistische Angaben zum Plangebiet Flächennutzung Siedlungsstruktur Orographie Klimatologie Immissionsmeteorologische Einschätzung Schutzziele des Planungsgebietes14 14 15 15 16 17 18 18 24 3.Zuständige Behörden25 4.Art und Umfang der Verschmutzung26 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.7.1 4.2.7.2 4.2.8Ergebnisse der Messungen und Feststellung von Überschreitungen Angewandte Beurteilungstechniken Allgemeines Datenanalyse Tage und Perioden hoher Belastung Räumliche Analyse Trajektorien und Wetterberichte Standortanalyse Ausbreitungsmodellierung Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS Ausbreitungsrechnungen mit LASAT Immissionsprognose26 30 30 31 31 31 32 32 32 32 33 33 5.Ursprung der Verschmutzung34 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5Ermittlung der relevanten Emissionsquellen Industrie Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleinfeuerungsanlagen und Gewerbe) Verkehr Natürliche Quellen Gesamtemissionen34 35 36 36 37 37 3
Darstellung der Unfallanalyse Die Unfallkommission erstellt eine Unfallanalyse und veranlasst wenn nötig den Umbau der Infrastruktur, meistens einer Kreuzung. Diesen Umbau können neue oder neu programmierte Ampelanlagen, Änderungen bei den Verkehrszeichen, eine stärkere Verkehrsüberwachung oder eine Neugestaltung der Radwege umfassen. Folgendes Beispiel an der Kreuzung Bismarckstraße / Kaiser-Friedrich-Str. soll dies verdeutlichen. An der Kreuzungsecke links unten (südwestliche Ecke) ist eine Häufung von Unfällen zwischen Rechtsabbieger und Fahrradfahrer zu erkennen. Hauptursache für das Auftreten besonders schwerer Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrer an der Südwestecke dieses Knotenpunktes ist die Tatsache, dass der Radweg aufgrund der Lage schlecht überblickt werden kann. Die rot schraffierte Fläche stellt den toten Winkel des Autofahrer dar. In diesem toten Winkel befindet sich der Radweg, der entsprechend schlecht eingesehen werden kann. Darin liegt die Hauptursache für das Auftreten der schweren Unfälle. Abbildung 3 Die Lage des Radwegs wurde verändert. Dafür wurde eine Fahrspur für den motorisierten Verkehr verwendet. So hat sich die Sichtbeziehung zwischen allen Verkehrsteilnehmern verbessert und das Unfallrisiko ist gesunken.
Bauleitplanung | Stadt Sehnde Stadt Sehnde Kopfbereich Suchen Stadt Sehnde Willkommen Eine Reise nach Sehnde Zahlen - Daten - Fakten Historie Stadtmarketing Newsletter Sehnde Aktuell Stadt als Arbeitgeberin Arbeiten bei der Stadtverwaltung Ausbildung Stellenangebote Quereinstieg Quereinstieg Kitas FAQ Gleichstellung Sicherheit + Ordnung Verkehrsüberwachung Schieds- + Schöffenamt Baubetriebshof Stadtentwicklung Bauleitplanung Verkehrsentwicklungsplan Neue Mitte Bauen Wohnen Straßen aktuelle Baustellen Neubau + Unterhaltung Umwelt- + Naturschutz Landschaftsplan Lärmaktionsplan Schutzgebiete Baumschutz Klimaschutz + -anpassung Politik Politische Sitzungen Politische Gremien Wahlen Finanzen Haushalt Kasse + Steuern Ausschreibungen Service Rathaus Öffnungszeiten + Sprechzeiten Bürgermeister Organigramm + Mitarbeitende Bürgerbüro Bürger*innen Service Online Terminvergabe - Bürgerbüro KFZ Zulassungswesen Online Terminvergabe - Kfz-Zulassungswesen Online-Terminvergabe Standesamt Tipps, Ideen, Beschwerden Ver- und Entsorgung Dienstleistungen A-Z Formulare Satzungen + Richtlinien Bekanntmachungen Mobilität Bus + Bahn Frauen-Nacht-Taxi Soziales Teilhabe Unterstützung rund ums Kind Beratungs-Service Sanierungsmanagement Wirtschaftsförderung Gewerbe Branchenbuch Leben Kinder + Jugend Kindertagesstätten Kindertagespflege Kinder- und Jugendtreff dezentrale Jugendarbeit Ferienangebote Jugendbeirat Bündnis für Familie Prävention Schulen Sport Sportanlagen und Hallen Schwimmbäder Naherholung Radfahren Freizeitflächen + Spielplätze Grünflächen städtische Grünflächen Friedhöfe Börde-Region Kalihalden Ehrenamt Ehrenamtsbüro Vereine + Freizeit Feuerwehr Seniorenbeirat Büchereien + Archiv Erinnerungskultur Online Stadt Sehnde Willkommen Eine Reise nach Sehnde Zahlen - Daten - Fakten Historie Stadtmarketing Newsletter Sehnde Aktuell Stadt als Arbeitgeberin Arbeiten bei der Stadtverwaltung Ausbildung Stellenangebote Quereinstieg Quereinstieg Kitas FAQ Gleichstellung Sicherheit + Ordnung Verkehrsüberwachung Schieds- + Schöffenamt Baubetriebshof Stadtentwicklung Bauleitplanung Verkehrsentwicklungsplan Neue Mitte Bauen Wohnen Straßen aktuelle Baustellen Neubau + Unterhaltung Umwelt- + Naturschutz Landschaftsplan Lärmaktionsplan Schutzgebiete Baumschutz Klimaschutz + -anpassung Politik Politische Sitzungen Politische Gremien Wahlen Finanzen Haushalt Kasse + Steuern Ausschreibungen Service Rathaus Öffnungszeiten + Sprechzeiten Bürgermeister Organigramm + Mitarbeitende Bürgerbüro Bürger*innen Service Online Terminvergabe - Bürgerbüro KFZ Zulassungswesen Online Terminvergabe - Kfz-Zulassungswesen Online-Terminvergabe Standesamt Tipps, Ideen, Beschwerden Ver- und Entsorgung Dienstleistungen A-Z Formulare Satzungen + Richtlinien Bekanntmachungen Mobilität Bus + Bahn Frauen-Nacht-Taxi Soziales Teilhabe Unterstützung rund ums Kind Beratungs-Service Sanierungsmanagement Wirtschaftsförderung Gewerbe Branchenbuch Leben Kinder + Jugend Kindertagesstätten Kindertagespflege Kinder- und Jugendtreff dezentrale Jugendarbeit Ferienangebote Jugendbeirat Bündnis für Familie Prävention Schulen Sport Sportanlagen und Hallen Schwimmbäder Naherholung Radfahren Freizeitflächen + Spielplätze Grünflächen städtische Grünflächen Friedhöfe Börde-Region Kalihalden Ehrenamt Ehrenamtsbüro Vereine + Freizeit Feuerwehr Seniorenbeirat Büchereien + Archiv Erinnerungskultur Online Kontakt Öffnungszeiten Karte aufrufen Seite übersetzen Inhaltsbereich Bauleitplanung Bebauungspläne - Verbindliche Bauleitplanung Kommunen steuern die Stadtentwicklung mit Hilfe der Bauleitplanung. Zu diesem Zweck stellen sie zunächst über den Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für sämtliche Flächen des Gemeindegebietes dar und steuern so die gesamtgemeindliche Entwicklung. Aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden konkrete Baurechte in einzelnen Teilgebieten mit Bebauungsplänen geschaffen. Hierin werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche für jedes Baugrundstück rechtsverbindlich festgelegt. Sie können alle Bebauungspläne der Stadt Sehnde einsehen. Gehen Sie entweder direkt über den Stadtplan oder wählen Sie einen Stadtteil in der Übersichtskarte. Mit einem Mausklick in die Karte werden Sie automatisch weitergeleitet und können sich den geltenden B-Plan für ein Gebiet entweder direkt in der Karte anzeigen lassen oder über die Listenfunktion suchen. Und was wird gerade neu geplant? - Bauleitpläne im Verfahren Öffentliche Beteiligungen an der Bauleitplanung und die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben finden Sie für Flächennutzungsplanänderungen unter Planungsbeteiligung Flächennutzungsplanänderungen und für Bebauungspläne unter Planungsbeteiligung Bebauungspläne Informationen zu den derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen finden Sie unter laufende Verfahren Verfahrensablauf Hier können Sie erfahren, wie ein Bebauungsplan entsteht - Erklärung der Verfahren Für sachkundige Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter der Stadtentwicklung. Dokumente Informationspflicht nach Art. 13 und14 DSGVO - Bauleitplanung (129 kB) Zurück Navigation stadt Sehnde Stadt als Arbeitgeberin Gleichstellung Sicherheit + Ordnung Baubetriebshof Stadtentwicklung Bauleitplanung Verkehrsentwicklungsplan Neue Mitte Bauen Wohnen Straßen Umwelt- + Naturschutz Klimaschutz + -anpassung Politik Finanzen Ausschreibungen Infobereich Ansprechpartner/In Herr Reimund SeifertRathaus, Zimmer 204 // 2. OG Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-252 E-Mail: E-Mail schreiben Schnellziele %%PLATZHALTER%% Mein Konto E-Mail Passwort Passwort vergessen? Anmelden Sie haben noch kein Portalkonto? Hier registrieren oder Anmelden mit Anmelden mit mehr Informationen mehr Informationen Schnellziele Impressum Datenschutz Barrierefreiheit zum Seitenanfang Wählen Sie Ihre Icons/Themen Sie können bis zu fünf Anwendungen auswählen. Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt. 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Umweltprüfung | 1 |
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